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Arbeitsschutzanweisungen für Elektriker bei der Wartung elektrischer Anlagen von Kraftwerken. Vollständiges Dokument Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz Sicherheitstechnik 1. Allgemeine Anforderungen an den Arbeitsschutz 1.1. Die Arbeitsschutzanweisung ist ein Dokument, das Anforderungen an die sichere Arbeitsausführung der Arbeitnehmer festlegt. 1.2. Die Kenntnis der Weisungen zum Arbeitsschutz ist für alle Mitarbeiter verpflichtend. 1.3. Der Leiter der Struktureinheit ist verpflichtet, am Arbeitsplatz Bedingungen zu schaffen, die den Anforderungen des Arbeitsschutzes entsprechen, den Arbeitnehmern Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen und das Studium dieser Weisung zu organisieren. Jedes Unternehmen muss sichere Wege durch das Unternehmensgebiet zum Arbeitsplatz sowie Evakuierungspläne für den Brand- und Notfall entwickeln und allen Mitarbeitern mitteilen. 1.4. Jeder Mitarbeiter muss:
Für Verstöße gegen die Anforderungen der Weisung haftet der Arbeitnehmer nach geltendem Recht. 2. Allgemeine Sicherheitsanforderungen 2.1. In diesem Beruf dürfen Personen arbeiten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sich einer ärztlichen Voruntersuchung unterzogen haben und keine Kontraindikationen für die Ausübung dieser Tätigkeit haben. 2.2. Bei der Einstellung durchläuft ein Mitarbeiter eine Einführungsbesprechung. Vor der Zulassung zur selbständigen Tätigkeit muss er Folgendes bestehen:
Für Arbeitnehmer, die das Recht haben, einen Arbeitsplatz vorzubereiten, zuzulassen, das Recht als Arbeitsleiter, Vorgesetzter und Teammitglied zu sein, ist es erforderlich, die Kenntnis der branchenübergreifenden Arbeitsschutzregeln (Sicherheitsregeln) für den Betrieb elektrischer Anlagen zu überprüfen ( (im Folgenden „Regeln“ genannt) in dem Umfang, der den Pflichten der für den Arbeitsschutz verantwortlichen Personen entspricht. 2.3. Die Zulassung zur selbständigen Tätigkeit wird durch eine entsprechende Anordnung für die Struktureinheit des Unternehmens erteilt. 2.4. Einem neu eingestellten Mitarbeiter wird ein Qualifikationsnachweis ausgestellt, in dem ein entsprechender Eintrag über die Überprüfung der Kenntnis der in Abschnitt 2.2 genannten Anweisungen und Regeln sowie über die Berechtigung zur Ausführung besonderer Arbeiten zu vermerken ist. Der Befähigungsnachweis für diensthabendes Personal bei der Wahrnehmung dienstlicher Aufgaben kann vom Schichtleiter der Werkstatt oder nach Maßgabe der örtlichen Gegebenheiten bei ihm aufbewahrt werden. 2.5. Mitarbeiter, die die Kenntnisprüfung nicht innerhalb der festgelegten Fristen bestanden haben, dürfen nicht selbstständig arbeiten. 2.6. Der Mitarbeiter im Arbeitsprozess muss bestehen:
2.7. Arbeitnehmer, die bei einer Eignungsprüfung eine ungenügende Note erhalten haben, dürfen nicht selbstständig arbeiten und müssen sich spätestens nach einem Monat einer zweiten Prüfung unterziehen. Bei Verstößen gegen Arbeitsschutzvorschriften wird je nach Art des Verstoßes eine außerplanmäßige Einweisung oder ein außerordentlicher Wissenstest durchgeführt. 2.8. Das Opfer oder der Augenzeuge muss jeden Unfall oder Unfall unverzüglich seinem/ihrem direkten Vorgesetzten melden. 2.9. Jeder Mitarbeiter sollte den Standort des Erste-Hilfe-Kastens kennen und diesen nutzen können. 2.10. Werden fehlerhafte Geräte, Werkzeuge und Schutzausrüstungen festgestellt, hat der Mitarbeiter dies seinem direkten Vorgesetzten mitzuteilen. Es ist nicht gestattet, mit defekten Geräten, Werkzeugen und Schutzausrüstungen zu arbeiten. Um einen Stromschlag zu vermeiden, berühren oder treten Sie nicht auf defekte überhängende Drähte. 2.11. In elektrischen Anlagen ist es Personen, Mechanismen und Hebemaschinen nicht gestattet, sich unter Spannung stehenden, ungeschützten spannungsführenden Teilen in geringeren Abständen als den in Tabelle 1 angegebenen zu nähern. Tabelle 1. Zulässige Abstände zu spannungsführenden Teilen
2.12. Es ist nicht gestattet, Zugänge zu Schilden mit Feuerlöschgeräten und zu Hydranten zu verstopfen sowie Feuerlöschgeräte für andere Zwecke zu verwenden. 2.13. Am Arbeitsplatz des Elektrikers können folgende gefährliche und schädliche Produktionsfaktoren auftreten: erhöhte Stromkreisspannung, erhöhter Lärm- und Vibrationspegel, erhöhte Lufttemperatur im Arbeitsbereich, Einwirkung von Chemikalien, unzureichende Beleuchtung des Arbeitsplatzes, Arbeiten in der Höhe, rotierende und bewegliche Maschinen und Mechanismen. 2.14. Zum Schutz vor schädlichen und gefährlichen Faktoren ist die Verwendung geeigneter Schutzausrüstung erforderlich:
2.15. Der Elektriker muss im Overall arbeiten und Schutzausrüstung verwenden, die den aktuellen Industriestandards entspricht. 2.16. Der Elektrofachkraft ist folgende persönliche Schutzausrüstung unentgeltlich zur Verfügung zu stellen:
Bei Ausgabe eines doppelten Wechseloveralls verdoppelt sich die Tragedauer. Abhängig von der Art der Arbeit und den Bedingungen ihrer Herstellung wird der Elektrofachkraft vorübergehend zusätzliche Schutzkleidung und Schutzausrüstung für diese Bedingungen kostenlos zur Verfügung gestellt. 3. Sicherheitsanforderungen vor Arbeitsbeginn 3.1. Bevor der Elektriker eine Schicht annimmt:
3.2. Nicht erlaubt:
3.3. Bei der Inspektion von Schutzausrüstungen und -geräten ist zu prüfen:
3.4. Es ist notwendig, die Verfügbarkeit und Gebrauchstauglichkeit des Werkzeugs zu prüfen, das folgende Anforderungen erfüllen muss:
3.5. Das Arbeitsgerät sollte in einem tragbaren Werkzeugkasten oder einer Tasche aufbewahrt werden. 3.6. Es sollten nur tragbare Lampen verwendet werden, die werkseitig hergestellt wurden. Die tragbare Handleuchte sollte über ein Metallgeflecht, einen Haken zum Aufhängen und ein Schlauchkabel mit Stecker verfügen. 3.7. Wenn Sie mit einer tragbaren Holzleiter in der Höhe arbeiten, müssen Sie sicherstellen, dass diese in gutem Zustand ist. Die unteren Enden der Leiter sollten für den Einsatz auf dem Boden mit spitzen Schuhen ausgestattet sein, bei Verwendung der Leiter auf glatten Oberflächen sollten sie mit Schuhen aus Gummi oder einem anderen rutschfesten Material ausgestattet sein. 3.8. Schutzausrüstungen, Geräte, Werkzeuge und Vorrichtungen mit Mängeln oder abgelaufenen Prüfungen müssen entfernt und Ihrem direkten Vorgesetzten gemeldet werden. 4. Sicherheitsanforderungen während des Betriebs 4.1. Bei Arbeiten ist die Annäherung an ungeschirmte spannungsführende Teile unter Spannung nicht in geringeren Abständen als den in Tabelle 1 (Abschnitt 2.11) angegebenen zulässig. Bei Arbeiten unter Verwendung elektrischer Schutzausrüstung (Isolierstangen, Klemmen, Spannungsanzeiger usw.) darf sich eine Person spannungsführenden Teilen in einem Abstand nähern, der durch die Länge des isolierenden Teils dieser Geräte bestimmt wird. 4.2. Die Inspektion der gewarteten Geräte erfolgt gemäß der festgelegten Route. 4.3. Bei der Inspektion elektrischer Anlagen mit Spannungen über 1000 V ist das Öffnen von Zauntüren und Absperrungen nicht gestattet. In Elektroinstallationen mit Spannungen bis 1000 V ist es bei der Inspektion erlaubt, die Türen von Schalttafeln, Baugruppen, Schalttafeln und anderen Geräten zu öffnen. 4.4. Der Elektroinstallateur führt mit Wissen und Erlaubnis des vorgesetzten Personals Begehungen und Inspektionen von Geräten sowie Routinearbeiten durch. 4.5. Unbefugten ist der Zutritt zum Servicebereich nicht gestattet. Es ist notwendig, die Einhaltung der Arbeitssicherheitsvorschriften durch diejenigen zu überwachen, die an den zu wartenden Geräten arbeiten. 4.6. Während der Kontrollen ist das Umschalten, das Entfernen von Plakaten und Zäunen, das Eindringen in diese sowie jegliche Arbeiten und Reinigungsarbeiten nicht gestattet. 4.7. Wenn betriebliche Arbeiten an spannungsführenden Teilen erforderlich sind, ist Folgendes erforderlich:
4.8. Bei Rauch oder Feuer, erhöhtem Knistern oder erhöhtem Lärm in den Zellen von Schaltanlagen ist das Betreten dieser Zellen nicht gestattet. Dies muss dem übergeordneten Personal gemeldet werden. 4.9. Ein Wechsel ist nicht zulässig, wenn sein Zweck und die Reihenfolge der Vorgänge unklar sind. 4.10. Das Arbeiten auf tragbaren Leitern und Trittleitern mit tragbaren Elektrowerkzeugen sowie das Heben und Tragen schwerer Lasten ist nicht gestattet. Die Verwendung von Metallleitern bei der Wartung elektrischer Anlagen mit Spannungen bis 220 kV ist nicht gestattet. Arbeiten auf Leitern müssen von zwei Personen durchgeführt werden, wobei ein Arbeiter unten stehen muss. Das Arbeiten mit Kisten und anderen Fremdkörpern ist nicht erlaubt. 4.11. Bei einem Erdschluss in elektrischen Anlagen mit einer Spannung von 6-35 kV ist eine Annäherung an den erkannten Fehlerort in einer Entfernung von weniger als 4 m bei geschlossenen Schaltanlagen (SGD) und weniger als 8 m bei offenen Schaltanlagen (OSD) zulässig Nur zum sofortigen Schalten und Freilassen unter Spannung stehender Personen. In diesem Fall sollten Sie elektrische Schutzausrüstung (dielektrische Stiefel, Galoschen) verwenden. 4.12. Um Fehler auszuschließen und die Sicherheit des Betriebs zu gewährleisten, prüft der Elektriker vor dem Schalten die elektrischen Anlagen, an denen Vorgänge zu erwarten sind, prüft deren Übereinstimmung mit der übertragenen Aufgabe und Gebrauchstauglichkeit. 4.13. Wenn es erforderlich ist, die Zellen kompletter Schaltanlagen (KRU) vom Standort aus einzuschalten, sollten Geräte zum Ferneinschalten des Leistungsschalters verwendet werden. Außerhalb des Schaltanlagenkorridors schaltet der Elektriker den Schalter aus der Ferne ein. 4.14. Vor dem Aus- oder Einschalten des Trennschalters oder Trenners müssen diese sorgfältig überprüft werden. Werden Risse an Isolatoren und andere Mängel an Schaltgeräten festgestellt, ist der Betrieb mit diesen nicht zulässig. 4.15. Das Aus- und Einschalten von Trennschaltern, Trennern und Schaltern mit Spannungen über 1000 V ist mit einem Handantrieb in dielektrischen Handschuhen erforderlich. 4.16. Das Einschalten elektrischer Betriebsmittel und in Relaisschutz- und Automatisierungsgeräten (RPA), die unter der betrieblichen Kontrolle des höheren Betriebspersonals stehen, muss auf Anordnung und bei ihm unterstellten Personen mit seiner Erlaubnis erfolgen. In dringenden Fällen (Unfall, Naturkatastrophe, Brand) ist eine Umstellung ohne Anordnung und Erlaubnis des höheren Betriebspersonals, jedoch mit anschließender Benachrichtigung, zulässig. Dem Bedienpersonal, das direkt Schalthandlungen durchführt, ist es nicht gestattet, Sicherheitsverriegelungen unbefugt außer Kraft zu setzen. 4.17. Das Einschalten der Trennschalter erfolgt per Handantrieb schnell, jedoch stoßfrei am Hubende. Wenn ein Lichtbogen entsteht, sollten die Messer nicht zurückgezogen werden, da sich der Lichtbogen verlängern und einen Kurzschluss verursachen kann, wenn die Kontakte auseinanderlaufen. Der Schließvorgang muss in jedem Fall bis zum Ende fortgesetzt werden. 4.18. Das Trennen von Trennschaltern sollte langsam und vorsichtig erfolgen. Zunächst wird eine Testbewegung mit dem Antriebshebel durchgeführt, um sicherzustellen, dass die Stangen in gutem Zustand sind und keine Schwingungen und Brüche der Isolatoren auftreten. Wenn im Moment der Divergenz der Kontakte zwischen ihnen ein starker Lichtbogen entsteht, müssen die Trennschalter sofort eingeschaltet werden, und bis die Gründe für die Bildung des Lichtbogens geklärt sind, dürfen keine Arbeiten mit ihnen durchgeführt werden, außer in Fällen, in denen die Magnetisierung auftritt und Ladeströme werden abgeschaltet. In diesen Fällen müssen Maßnahmen schnell durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass der Lichtbogen an den Kontakten gelöscht wird. 4.19. Das Entsperren der Antriebe von Schaltgeräten erfolgt nur mit Genehmigung und unter Anleitung von dazu durch schriftliche Weisung des Betriebes befugten Personen, nach Prüfung der Richtigkeit der zuvor durchgeführten Schaltvorgänge, Prüfung des Zustandes der Schaltgeräte und Feststellung des Grund für den Blockierungsfehler. Die Freigabe wird im Betriebsbuch vermerkt. 4.20. Bei fehlenden Stellwerken in der Elektroinstallation oder bei fehlerhafter Verriegelung an mindestens einem Anschluss sowie bei komplexen Schaltungen erfolgt die betriebliche Schaltung unabhängig vom Zustand der Stellwerke über Schaltformen. Die Liste der schwierigen Schaltvorgänge wird durch örtliche Vorschriften bestimmt. 4.21. Wenn die Messer des Messerschalters (Trennschalter) nicht eingeschaltet sind, ist es nicht erlaubt, Messer und Schwämme unter Spannung auszuschalten. 4.22. Bei Elektroinstallationen ist das Arbeiten in Schräglage nicht zulässig, wenn beim Richten der Abstand zu spannungsführenden Teilen geringer ist als in Tabelle 1 angegeben. Bei Arbeiten in der Nähe ungeschützter spannungsführender Teile dürfen Sie sich nicht so positionieren, dass sich diese Teile hinten oder auf beiden Seiten befinden. 4.23. Es ist nicht zulässig, die Isolatoren stromführender Geräte ohne die Verwendung elektrischer Schutzausrüstung zu berühren. 4.24. Bei Herannahen eines Gewitters sind alle Arbeiten an Freiluftschaltanlagen, Innenschaltanlagen sowie an Klemmen und Linientrennern von Freileitungen einzustellen. 4.25. Es ist notwendig, Sicherungen im spannungslosen Zustand aus- und einzubauen. Unter Spannung, aber ohne Last, dürfen Sicherungen an Anschlüssen entfernt und installiert werden, in deren Stromkreis keine Schaltgeräte vorhanden sind, mit denen Sie die Spannung entfernen können. Spannungswandlersicherungen können unter Spannung und unter Last ausgetauscht werden. 4.26. Beim Aus- und Einbau von Sicherungen unter Spannung müssen Sie folgende Schutzausrüstung verwenden:
4.27. Es dürfen keine unkalibrierten Sicherungen und Sicherungen verwendet werden. 4.28. Der Austausch von Beleuchtungslampen in Schaltanlagen und Batterieräumen darf einzeln durchgeführt werden. Das eigenhändige Auswechseln von Lampen auf Leitern ist nicht gestattet. 4.29. Für die Arbeit mit Elektroklemmen in Elektroinstallationen mit Spannungen über 1000 V sind zwei Elektriker mit dielektrischen Handschuhen erforderlich. Es ist nicht akzeptabel, sich zur Messung zum Gerät zu beugen. 4.30. In Elektroinstallationen mit Spannungen bis 1000 V ist der Einsatz von „Kontrolllampen“ zur Prüfung der Spannungsfreiheit aufgrund der Verletzungsgefahr durch elektrische Schläge und Glassplitter nicht zulässig. 4.31. Die Messung des Isolationswiderstands mit einem Megaohmmeter muss bei ausgeschaltetem Gerät durchgeführt werden, nachdem die Restladung durch Erdung des Geräts entfernt wurde. Anschlussdrähte vom Megaohmmeter sollten mit isolierenden Haltern (Stangen) und in Elektroinstallationen mit Spannungen über 1000 V mit dielektrischen Handschuhen an spannungsführende Teile angeschlossen werden. 4.32. Es ist nicht gestattet, im Batterieraum zu rauchen, ihn mit Feuer zu betreten, elektrische Heizgeräte sowie Geräte und Werkzeuge zu verwenden, die Funken erzeugen können. Bei versehentlichem Säurekontakt mit dem Körper sollte dieser mit einer 5 %igen Sodalösung neutralisiert und mit reichlich Wasser abgespült werden. 4.33. Das Arbeiten mit einem Schlagwerkzeug ohne Schutzbrille ist nicht gestattet. 4.34. Während der Arbeit ist es nicht erlaubt:
4.35. Halten Sie beim Starten rotierender Maschinen einen Sicherheitsabstand zu diesen ein. 4.36. Es ist nicht gestattet, selbständig Arbeiten an elektrischen Geräten durchzuführen: Vorhänge in den Schaltzellen öffnen, hinter die Zäune gehen, die Türen der Schaltzellen öffnen, die Stromversorgungskreise der Anschlüsse ändern, die Relais öffnen, ihre ändern Einstellungen. 5. Sicherheitsanforderungen in Notsituationen 5.1. Im Notfall (Unfall, Brand, Naturkatastrophe) die Arbeiten sofort einstellen und die Situation dem höheren Einsatzpersonal melden. 5.2. Führen Sie in dringenden Fällen die erforderliche Umschaltung mit anschließender Benachrichtigung des höheren Betriebspersonals durch. 5.3. Im Brandfall: 5.3.1. Benachrichtigen Sie alle Arbeiter im Produktionsbereich und ergreifen Sie Maßnahmen zum Löschen des Feuers. Brennende Teile elektrischer Anlagen und elektrischer Leitungen, die unter Spannung stehen, sollten mit Kohlendioxid-Feuerlöschern gelöscht werden. 5.3.2. Ergreifen Sie Maßnahmen, um Ihren direkten Vorgesetzten oder andere Beamte zum Brandort zu rufen. 5.3.3. Je nach Einsatzlage ist auf den örtlichen Brandbekämpfungsplan zu reagieren. 5.4. Im Falle eines Unfalls ist es erforderlich, das Opfer unverzüglich von den Auswirkungen des traumatischen Faktors zu befreien, ihm eine erste (vormedizinische) medizinische Versorgung zu gewähren und den unmittelbaren Vorgesetzten über den Unfall zu informieren. Bei der Befreiung des Opfers von der Einwirkung von elektrischem Strom ist darauf zu achten, dass Sie selbst nicht mit dem stromführenden Teil in Berührung kommen oder unter Trittspannung stehen. 6. Sicherheitsanforderungen nach Abschluss der Arbeiten 6.1. Am Ende der Schicht müssen Sie:
7. Liste der akzeptierten Abkürzungen
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