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Anleitung zum Arbeitsschutz für die Raupe der hydraulischen Entaschungsstrecke. Vollständiges Dokument Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz Sicherheitstechnik 1. Einleitung 1.1. Die Arbeitsschutzanweisung ist das wichtigste Dokument, das für Arbeitnehmer die Verhaltensregeln am Arbeitsplatz und die Anforderungen an die sichere Arbeitsausführung festlegt. 1.2. Die Kenntnis der Anweisungen zum Arbeitsschutz ist für Arbeitnehmer aller Kategorien und Qualifikationsgruppen sowie deren unmittelbare Vorgesetzte obligatorisch. 1.3. Die Verwaltung des Unternehmens (Werkstatt) ist verpflichtet, am Arbeitsplatz Bedingungen zu schaffen, die den Arbeitsschutzvorschriften entsprechen, den Arbeitnehmern Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen und das Studium dieser Arbeitsschutzanweisung zu organisieren. Jedes Unternehmen muss sichere Wege durch das Unternehmensgebiet zum Arbeitsplatz sowie Evakuierungspläne für den Brand- und Notfall entwickeln und allen Mitarbeitern mitteilen. 1.4. Jeder Arbeitnehmer muss:
Es ist verboten, Anordnungen auszuführen, die den Anforderungen dieser Anleitung und den „Sicherheitsregeln für den Betrieb elektrischer Anlagen“ (PTB) widersprechen. - M.: Energoatomizdat, 1987. 2. Allgemeine Anforderungen an den Arbeitsschutz 2.1. In diesem Beruf dürfen Personen arbeiten, die nicht jünger als 18 Jahre sind, eine ärztliche Voruntersuchung bestanden haben und bei denen keine Kontraindikationen für die Ausübung der oben genannten Arbeiten vorliegen. 2.2. Bei der Einstellung muss sich ein Arbeitnehmer einer Einführungsunterweisung unterziehen. Bevor ein Arbeitnehmer selbstständig arbeiten darf, muss er Folgendes bestehen:
2.3. Die Zulassung zur selbständigen Tätigkeit sollte durch eine entsprechende Anordnung für die Struktureinheit des Unternehmens erfolgen. 2.4. Einem neu eingestellten Arbeitnehmer wird ein Qualifikationsnachweis ausgestellt, in dem ein entsprechender Eintrag über die Überprüfung der Kenntnis der in Abschnitt 2.2 genannten Anweisungen und Regeln sowie die Berechtigung zur Ausführung besonderer Arbeiten zu vermerken ist. Der Befähigungsnachweis für diensthabendes Personal bei der Wahrnehmung dienstlicher Aufgaben kann vom Schichtleiter der Werkstatt oder nach Maßgabe der örtlichen Gegebenheiten bei ihm aufbewahrt werden. 2.5. Arbeitnehmer, die die Kenntnisprüfung nicht innerhalb der festgelegten Fristen bestanden haben, dürfen nicht selbstständig arbeiten. 2.6. Der Arbeiter im Arbeitsprozess muss bestehen:
2.7. Personen, die bei der Eignungsprüfung eine ungenügende Note erhalten haben, dürfen keine selbstständige Tätigkeit ausüben und müssen sich spätestens nach einem Monat einer Wiederholungsprüfung unterziehen. Bei Verstößen gegen Sicherheitsvorschriften wird je nach Art der Verstöße eine außerplanmäßige Einweisung oder eine außerordentliche Kenntnisprüfung durchgeführt. 2.8. Im Falle eines Unfalls ist der Arbeitnehmer verpflichtet, dem Opfer vor dem Eintreffen des medizinischen Personals Erste Hilfe zu leisten. Bei einem Unfall mit dem Arbeitnehmer selbst muss er je nach Schwere der Verletzung ärztliche Hilfe in einem Gesundheitszentrum in Anspruch nehmen oder sich selbst Erste Hilfe (Selbsthilfe) leisten. 2.9. Jeder Mitarbeiter muss den Standort des Erste-Hilfe-Kastens kennen und diesen nutzen können. 2.10. Werden fehlerhafte Geräte, Werkzeuge und Schutzausrüstungen festgestellt, muss der Arbeitnehmer seinen unmittelbaren Vorgesetzten informieren. Es ist verboten, mit defekten Geräten, Werkzeugen und Schutzausrüstungen zu arbeiten. 2.11. Um einen Stromschlag zu vermeiden, treten Sie nicht auf gebrochene, herabhängende Kabel und berühren Sie diese nicht. 2.12. Die Nichteinhaltung der Anforderungen der Arbeitsschutzanweisung für einen Arbeitnehmer gilt als Verstoß gegen die Produktionsdisziplin. Für Verstöße gegen die Anforderungen der Weisung haftet der Arbeitnehmer nach geltendem Recht. 2.13. Im Servicebereich der Leitungsausrüstung der hydraulischen Entaschungsstrecke können folgende gefährliche und schädliche Produktionsfaktoren auftreten: erhöhter Staubgehalt; reduzierte Lufttemperatur im Arbeitsbereich; unzureichende Ausleuchtung des Arbeitsbereichs; die Möglichkeit von Fisteln, Schlacken- und Ascheemissionen. 2.14. Zum Schutz vor gefährlichen und schädlichen Einflüssen ist eine entsprechende Schutzausrüstung zu verwenden. Bei erhöhtem Staubgehalt in der Luft des Arbeitsbereichs ist das Arbeiten mit einem Staubschutz-Atemschutzgerät („Lepestok“, F-62Sh, U-2K, „Astra-2“, RP-KM usw.) erforderlich. ). Bei unzureichender Ausleuchtung des Arbeitsbereichs sollte eine zusätzliche lokale Beleuchtung (elektrische Lampen oder tragbare Handlampen) verwendet werden. Auf dem Gelände der Station ist das Tragen eines Schutzhelms erforderlich, um den Kopf vor Stößen durch zufällige Gegenstände zu schützen. Arbeiten in Bereichen mit niedriger Umgebungstemperatur sollten in warmen Overalls durchgeführt werden oder der Aufenthalt in diesem Bereich sollte begrenzt werden. 2.15. Der Lineman muss im Overall arbeiten und Schutzausrüstung verwenden, die den aktuellen Industriestandards entspricht. 2.16. Dem Lineman wird die folgende persönliche Schutzausrüstung gemäß Industriestandards ausgestellt:
Bei Ausgabe eines doppelten Wechseloveralls verdoppelt sich die Tragedauer. Abhängig von der Art der Arbeit und den Bedingungen ihrer Herstellung werden dem Straßenrichter vorübergehend kostenlos zusätzliche Overalls und Schutzausrüstung für diese Bedingungen zur Verfügung gestellt. 3. Arbeitsschutzanforderungen vor Beginn der Arbeit 3.1. Vor Beginn der Schicht muss der Lineman in der Umkleidekabine einen Overall und Sicherheitsschuhe anziehen sowie weitere Schutzausrüstung anlegen. Es ist verboten, die Ärmel des Overalls hochzukrempeln und den Schaft der Stiefel hineinzustecken. 3.2. Vor Arbeitsbeginn muss die Raupe:
3.3. Achten Sie bei der Überprüfung der Gebrauchstauglichkeit von Schutzausrüstung und Werkzeugen auf das Fehlen äußerer Beschädigungen und das Verfallsdatum. Die Schlägel von Hämmern, Vorschlaghämmern und anderen Schlaginstrumenten müssen eine glatte, leicht konvexe Oberfläche ohne Riefen, Späne, Schlaglöcher, Risse und Grate haben. Beim Hämmern müssen die Keile mit einer Zange festgehalten werden. Brechstangen sollten gerade mit gezogenen und spitzen Enden sein. Beim Arbeiten mit einem Schlagwerkzeug muss der Straßenrichter eine Schutzbrille tragen, um zu verhindern, dass feste Partikel in die Augen gelangen. Die Maße des Maulschlüsselendes müssen mit den Maßen der Köpfe der Schrauben und Muttern übereinstimmen. Die Arbeitsflächen der Schraubenschlüssel dürfen keine abgebrochenen Späne aufweisen und die Griffe dürfen keine Grate aufweisen. Es ist verboten, Schraubenschlüssel mit zusätzlichen Hebeln zu verlängern, die Griffe von Schraubenschlüsseln dürfen nur vom Typ „Sternchen“ verlängert werden. Beim Tragen oder Transportieren des Werkzeugs müssen scharfe Teile geschützt werden. 4. Arbeitsschutzanforderungen während der Arbeit 4.1. Umgehungen und Inspektionen der Ausrüstung durch den Leitungswächter müssen mit Wissen und Genehmigung des übergeordneten Personals durchgeführt werden. 4.2. Der Installateur hat die festgestellten Mängel und Störungen im Betrieb der zu wartenden Geräte dem übergeordneten Personal zu melden und nach dessen Weisungen zu handeln. 4.3. Bei unzureichender Ausleuchtung des Arbeitsplatzes und der zu wartenden Geräte aufgrund des Durchbrennens der Lampen ruft der Installateur den diensthabenden Elektriker und bedient sich vor dessen Eintreffen einer Taschenlampe oder einer tragbaren Handlampe. 4.4. Der Raupenwagen muss den guten Zustand der Decken, Zäune und Gitter der hydraulischen Entaschungskanäle und -gruben im Servicebereich überwachen und dabei gebrochene Deckenscharniere oder verschobene Platten vermeiden. Werden ungeschützte Öffnungen festgestellt, muss der Straßenwärter Maßnahmen ergreifen, um Stürze und Verletzungen von Personen zu verhindern (Abzäunung mit Seilen und aufgehängte Plakate oder Sicherheitsschilder). 4.5. Es ist verboten:
4.6. Das Entfernen von Schutt auf Aschedeponien sollte in Gummistiefeln erfolgen. 4.7. Das Begehen eines ausgetrockneten Asche- und Schlackestrandes ist nur in Ausnahmefällen (mit Genehmigung des Werkstattleiters) in Begleitung einer zweiten Person gestattet, wobei der Vordermann mit einer Stange die Festigkeit der gewaschenen Schicht prüfen muss. 4.8. Personal, das Arbeiten von einem Boot, Floß aus durchführt (bei der Tiefenmessung eines Absetzbeckens etc.), muss über lebensrettende Ausrüstung (Jacken, Gurte etc.) verfügen. Diese Arbeiten sind bei einer Windgeschwindigkeit von mehr als 9,8 m/s und einer Wellenhöhe von mehr als 0,35 m verboten. 4.9. Bei Gasgeruch sollten Sie umgehend den Schichtleiter der Werkstatt informieren. 4.10. Beim Entfernen der Überlappung von Kanälen (Asche) ist es notwendig, diese in einer stabilen Position zu installieren, um Stürze und Verletzungen durch die Überlappung zu vermeiden. 4.11. Beim Arbeiten mit Werkzeugen dürfen diese nicht auf dem Geländer von Zäunen oder dem ungeschützten Rand des Geländes abgelegt werden, sowie an den Rändern von Schächten, Brunnen und Kanälen gelassen werden. Die Position des Werkzeugs am Arbeitsplatz sollte verhindern, dass es wegrollt oder herunterfällt. 4.12. Verwenden Sie beim Öffnen und Schließen des Ventils keine Hebel, die den Arm des Griffs oder des Schwungrads verlängern und nicht in der Bedienungsanleitung des Ventils vorgesehen sind. Achten Sie beim Schließen und Öffnen des Ventils darauf, dass das verwendete Gerät nicht vom Handrad des Ventils abgebrochen wird. 5. Arbeitsschutzanforderungen am Ende der Arbeit 5.1. Am Ende der Schicht müssen Sie:
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