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Arbeitssicherheitsunterweisung für Elektriker, Alarm-, Zentralisierungs-, Stellwerks- und Kommunikationselektriker. Vollständiges Dokument

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz

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Sicherheitstechnik

1. Allgemeine Anforderungen an den Arbeitsschutz

1.1. Diese Standard-Arbeitssicherheitsanweisung für einen Elektromechaniker und Elektriker für Signal-, Zentralisierungs-, Verriegelungs- und Kommunikationsgeräte (im Folgenden als Anweisungen bezeichnet) legt die grundlegenden Sicherheitsanforderungen für die Durchführung von Wartungs- und Reparaturarbeiten an Signal-, Zentralisierungs- und Verriegelungsgeräten sowie automatischen Mitteln fest Überwachung des technischen Zustands von Schienenfahrzeugen während der Fahrt. Züge, mechanisierte und automatisierte Rangierbahnhöfe, drahtgebundene Kommunikation, Funk, elektronische Computer und automatisierte Passagierservicegeräte (im Folgenden als Signal- und Kommunikationsgeräte bezeichnet).

Eine Elektrofachkraft und eine Elektrofachkraft für Alarmierung, Zentralisierung, Blockierung und Kommunikation (im Folgenden Elektromechaniker und Elektriker genannt) müssen bei der Durchführung bestimmter, in dieser Anleitung nicht aufgeführter Arbeiten die in der Arbeitsschutzanweisung festgelegten Sicherheitsanforderungen einhalten für diese Art von Arbeit.

1.2. Als Elektriker und Elektriker dürfen Personen arbeiten, die mindestens 18 Jahre alt sind und eine ärztliche Voruntersuchung, Einführungs- und Erstunterweisungen am Arbeitsplatz zum Arbeitsschutz, Schulung, Wissensprüfung und Praktikum absolviert haben.

Elektromechaniker und Elektriker müssen der entsprechenden Elektrosicherheitsgruppe zugeordnet werden.

1.3. Während der Arbeit müssen sich eine Elektrofachkraft und ein Elektriker regelmäßigen ärztlichen Untersuchungen, mindestens alle drei Monate wiederholten Unterweisungen sowie außerplanmäßigen und gezielten Unterweisungen unterziehen.

1.4. Personen, die die Kenntnisprüfung der relevanten Abschnitte der folgenden Vorschriften bestanden haben, dürfen Wartungsarbeiten an Signal- und Kommunikationsgeräten durchführen:

  • Regeln für den technischen Betrieb der Eisenbahnen der Russischen Föderation;
  • Regeln für die Installation elektrischer Anlagen;
  • Regeln für den Betrieb von elektrischen Verbraucheranlagen;
  • Sicherheitsvorschriften für den Betrieb von elektrischen Verbraucheranlagen;
  • Brandschutzvorschriften für den Schienenverkehr;
  • Anweisungen zur Signalisierung auf den Eisenbahnen der Russischen Föderation;
  • Anleitung zur Wartung von Alarm-, Zentralisierungs- und Stellwerkseinrichtungen (SCB);
  • Anweisungen zur Gewährleistung der Sicherheit des Zugverkehrs bei Wartung und Reparatur von Signalanlagen;
  • Technologien zur Wartung von Signalgeräten;
  • Anweisungen zur Wartung von mechanisierten und automatisierten Buckelbuckeln;
  • Anweisungen zur Organisation eines Wartungssystems für kabelgebundene Kommunikationsgeräte im Eisenbahnverkehr, Funkkommunikation, Mittel zur automatischen Überwachung des technischen Zustands von Schienenfahrzeugen während der Zugfahrt;
  • sonstige Vorschriften, deren Kenntnis für die Wahrnehmung dienstlicher Aufgaben erforderlich ist.

1.5. Der Elektriker und Elektriker muss wissen:

  • die Auswirkungen gefährlicher und schädlicher Produktionsfaktoren auf eine Person;
  • Anforderungen an elektrische Sicherheit, Brandschutz und industrielle Hygiene;
  • Regeln für den Aufenthalt auf den Gleisen;
  • sichtbare und akustische Signale zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit, Sicherheitszeichen und Verfahren zur Umzäunung von Fahrzeugen;
  • Regeln für die Leistung von Erster Hilfe und den Standort von Erste-Hilfe-Kästen.

1.6. Der Elektriker und Elektriker muss:

  • Wenden Sie sichere Arbeitspraktiken und technologische Abläufe an, die im technologischen Prozess und in den beruflichen Verantwortlichkeiten vorgesehen sind. Die Liste der Hauptarbeiten, die ein Elektromechaniker und ein Elektriker bei der Wartung von Signalgeräten ausführen, ist in den Anweisungen für die Wartung von Signal-, Zentralisierungs- und Stellwerksgeräten (Signalisierung) enthalten, die vom Eisenbahnministerium der UdSSR am 07.09.88. genehmigt wurden. 4616 N TsSh/XNUMX;
  • in der Lage sein, primäre Feuerlöschgeräte zu verwenden;
  • Werkzeuge, Zubehör sowie Arbeitskleidung, Sicherheitsschuhe und andere persönliche Schutzausrüstung (im Folgenden PSA genannt) in gutem Zustand und sauber halten;
  • Befolgen Sie die Regeln der internen Arbeitsbestimmungen;
  • Arbeits- und Ruhezeiten einhalten.

1.7. Einem Elektriker und einem Elektriker ist Folgendes untersagt:

  • unter einer angehobenen und bewegten Last sein;
  • Berühren Sie bewegliche Teile von Betriebsmaschinen und arbeiten Sie in deren Nähe, ohne dass Schutzabdeckungen vorhanden sind.
  • Berühren Sie nicht isolierte Drähte, Beleuchtungskörper, Klemmen und elektrische Drähte, kontaktieren Sie Netzwerkstützen und andere elektrische Geräte, deren Wartung oder Reparatur nicht in seiner Verantwortung liegt;
  • Arbeiten ausführen, für die er keine Genehmigung des Arbeitsleiters oder keine Arbeitserlaubnis hat;
  • B. beim Fahren auf dem Rücksitz eines Autos, auf einer Plattform, Anhänger und anderen Fahrzeugen beim Transport von Stützen, Kabeltrommeln, Ampelmasten, Relaisschränken und anderen schweren Lasten.

1.8. Während der Arbeit können Elektriker und Elektriker den folgenden wichtigsten gefährlichen und schädlichen Produktionsfaktoren ausgesetzt sein:

  • Rollmaterial und andere Fahrzeuge bewegen;
  • erhöhter Geräuschpegel;
  • erhöhtes Vibrationsniveau;
  • erhöhte Spannung im Stromkreis, deren Schließung durch den menschlichen Körper erfolgen kann;
  • scharfe Kanten, Grate und Unebenheiten auf der Geräteoberfläche;
  • die Lage des Arbeitsplatzes in beträchtlicher Höhe relativ zur Erdoberfläche (Boden);
  • erhöhter Staubgehalt und Gaskontamination des Arbeitsbereichs;
  • erhöhte Luftfeuchtigkeit und Luftmobilität;
  • unzureichende Beleuchtung des Arbeitsbereichs;
  • erhöhte oder verringerte Temperatur der Geräteoberflächen;
  • niedrige Lufttemperatur des Arbeitsbereichs;
  • erhöhtes Maß an elektromagnetischer Strahlung mit sehr hohen (VHF) und ultrahohen (Mikrowellen) Frequenzen;
  • erhöhte elektrische Feldstärke;
  • erhöhte Magnetfeldstärke;
  • Mangel oder Mangel an natürlichem Licht bei Arbeiten in Tunneln und Brunnen;
  • chemische gefährliche und schädliche Faktoren;
  • neuropsychische Überlastung bei Arbeiten in der Höhe, auf Bahngleisen, Brücken und Tunneln, während Züge fahren.

1.9. Der Elektrofachkraft und dem Elektriker muss persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt werden:

  • bei der Durchführung von Wartungs- und Reparaturarbeiten an Automatisierungs-, Telemechanik- und Kommunikationsgeräten und -geräten in den Räumlichkeiten von Signal- und Kommunikationsstrecken, Straßenautomatisierungs-, Telemechanik- und Kommunikationslabors:
  • Bademantel aus Baumwolle;
  • Hausschuhe;
  • dielektrische Handschuhe (im Dienst);
  • dielektrische Galoschen (im Dienst);
  • bei der Wartung von Signalgeräten an mechanisierten und automatisierten Höckern:
  • Lavsan-Viskose-Anzug oder Baumwoll-Anzug;
  • halber Regenmantel aus gummiertem Stoff;
  • Yuft-Stiefel mit öl- und benzinbeständigen Sohlen;
  • Planen-Knieschützer (auf Watte) (im Dienst);
  • kombinierte Handschuhe;
  • Signalweste mit reflektierenden Pads;
  • sommerlicher Kopfschmuck;
  • Schutzhelm;
  • Brille;
  • Sicherheitsgurt (im Dienst);
  • dielektrische Handschuhe (im Dienst);
  • im Winter zusätzlich:
  • kurzer Pelzmantel in II, III, IV und spezielle Gürtel;
  • Jacke mit isolierendem Futter in II, III, IV und speziellen Gürteln;
  • Hosen mit isolierendem Futter in II, III, IV und speziellen Gürteln;
  • Hitzeschutzanzug „Beep“ im ersten Gürtel;
  • Hut mit Ohrenklappen mit schallleitenden Einsätzen;
  • Filzstiefel;
  • Galoschen auf Filzstiefeln;
  • bei Arbeiten zur Wartung und Reparatur von Signalanlagen Mittel zur automatischen Überwachung des technischen Zustands von Fahrzeugen während der Fahrt, die sich im Freien an Bahnhöfen, Bühnen und Fahrzeugen befinden:
  • Baumwollanzug;
  • ein halber Umhang aus gummiertem Stoff oder ein halber Umhang aus einem Regenmantel;
  • Yuft-Stiefel mit öl- und benzinbeständigen Sohlen;
  • kombinierte Handschuhe;
  • sommerlicher Kopfschmuck;
  • Schutzhelm;
  • Signalweste mit reflektierenden Pads;
  • Sicherheitsgurt (im Dienst);
  • dielektrische Galoschen (im Dienst);
  • dielektrische Handschuhe (im Dienst);
  • im Winter zusätzlich:
  • kurzer Pelzmantel in II, III, IV und spezielle Gürtel;
  • Hitzeschutzanzug „Beep“ im ersten Gürtel;
  • Jacke mit isolierendem Futter in II, III, IV und speziellen Gürteln;
  • Hosen mit isolierendem Futter in II, III, IV und speziellen Gürteln;
  • Hut mit Ohrenklappen mit schallleitenden Einsätzen;
  • Fäustlinge aus Baumwolle;
  • Filzstiefel;
  • Galoschen auf Filzstiefeln;
  • an mit Antiseptika imprägnierten Stangen zusätzlich:
  • Schutzanzug gegen Antiseptika oder Planenanzug (im Dienst);
  • Fäustlinge aus Plane;
  • in sumpfigen Gebieten zusätzlich:
  • Gummistiefel;
  • Elektriker und Kommunikationselektriker bei Arbeiten an automatisierten Personenbedienungsgeräten:
  • Herren-Anzug aus Baumwolle;
  • Anzug für Fracht- und Gepäckannahmebeamte für Damen;
  • ein Regenmantel aus einem Regenmantel oder ein Regenmantel aus gummiertem Stoff;
  • Yuft-Stiefel mit öl- und benzinbeständigen Sohlen;
  • kombinierte Handschuhe;
  • Sicherheitsgurt (im Dienst);
  • dielektrische Handschuhe (im Dienst);
  • dielektrische Galoschen (im Dienst);
  • bei Außenarbeiten im Winter zusätzlich:
  • Hitzeschutzanzug „Beep“;
  • Filzstiefel;
  • Galoschen auf Filzstiefeln;
  • ein elektromechanisches Labor für Straßenautomatisierung, Telemechanik und Kommunikation;
  • Reparatur und technologische Abschnitte von Signal- und Kommunikationsstrecken (Instrumentierung) bei Inbetriebnahmearbeiten, komplexer Austausch von Geräten:
  • Herren-Anzug aus Baumwolle;
  • Morgenmantel aus Baumwolle für Damen;
  • Regenmantel aus gummiertem Stoff;
  • Yuft-Stiefel mit öl- und benzinbeständigen Sohlen;
  • kombinierte Handschuhe;
  • Schutzhelm;
  • im Winter zusätzlich:
  • Hitzeschutzanzug „Beep“;
  • Filzstiefel;
  • Galoschen auf Filzstiefeln.

Gegebenenfalls sind dem Elektriker und dem Elektroinstallateur entsprechend den Bedingungen für die Durchführung bestimmter Arbeiten Folgendes zur Verfügung zu stellen: ein Anzug gegen Enzephalitis, ein Schutzhelm, eine Sturmhaube zum Schutz vor niedrigen Temperaturen, ein Winterhelm mit schallleitenden Einsätzen, Schutzbrille, Atemschutzmaske, Gasmaske, Sicherheitsgurt und andere persönliche Schutzausrüstung.

1.10. Ein Elektriker und Elektriker muss die folgenden grundlegenden Brandschutzanforderungen erfüllen:

  • Rauchen Sie in Innenräumen nur an Orten, die dafür vorgesehen und geeignet sind.
  • Verwenden Sie keine beschädigten Steckdosen, Schalter und andere Elektroinstallationsprodukte.
  • Arbeiten Sie nicht mit Drähten und Kabeln, deren Isolierung beschädigt ist oder deren Schutzeigenschaften verloren gegangen sind.
  • Wickeln Sie elektrische Lampen und Lampen nicht mit Papier, Stoff oder anderen brennbaren Materialien ein und betreiben Sie sie auch nicht mit entfernten Kappen (Diffusoren).
  • Verwenden Sie keine nicht standardmäßigen (selbstgebauten) elektrischen Heizgeräte, verwenden Sie keine unkalibrierten Sicherungseinsätze oder andere selbstgebaute Überlast- und Kurzschlussschutzvorrichtungen.
  • Verlegen Sie keine elektrischen Leitungen und Kabelleitungen durch Lagerhallen sowie durch feuer- und explosionsgefährdete Bereiche.
  • Verwenden Sie keine Elektroherde, Wasserkocher und andere elektrische Heizgeräte ohne Ständer aus nicht brennbaren Materialien.
  • Lassen Sie elektrische Heizgeräte, Fernseher und Radios, die an das Netzwerk angeschlossen sind, nicht unbeaufsichtigt;
  • Verwenden Sie zum Anzünden kein offenes Feuer (Fackeln, Kerzen, Petroleumlampen).
  • Lagern Sie in den Büroräumen keine brennbaren Flüssigkeiten in einer Menge, die den Tagesvorrat übersteigt. Behälter zur Lagerung brennbarer Flüssigkeiten müssen dicht verschlossen sein.

1.11. Auf Bahngleisen müssen Elektriker und Elektrofachkräfte folgende Sicherheitsanforderungen einhalten:

  • Gehen Sie zum und vom Arbeitsplatz innerhalb des Bahnhofs auf festgelegten Versorgungswegen unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten.
  • Gehen Sie auf Streckenabschnitten entlang der Bahngleise hinter dem Graben und nur, wenn dies unbedingt erforderlich ist, am Straßenrand in einem Abstand von mindestens 2 m von der äußeren Schiene entlang der Gleise. Wenn es nicht möglich ist, neben dem Gleis oder am Straßenrand entlang zu gehen (in Tunneln, auf Brücken, bei Flussüberschwemmungen, wenn keine Seitenstreifen vorhanden sind, bei Verwehungen und in anderen Fällen), kann die Passage entlang des Gleises möglich sein Dies ist durch die folgenden Vorsichtsmaßnahmen möglich: Auf zweigleisigen Strecken sollten Sie in der festgelegten Richtung (richtige Bewegung) in Richtung der Bewegung der Züge gehen und dabei die Möglichkeit berücksichtigen, dass Züge in die falsche Richtung fahren. Auf mehrgleisigen Abschnitten und Abschnitten, die mit einer automatischen Zweirichtungssperre zur Bestimmung der Fahrtrichtung des Zuges ausgestattet sind, sollten Sie sich an Ampeln orientieren;
  • Bei Annäherung eines Zuges und anderer fahrender Einheiten, wenn bis zum Zug noch mindestens 400 m verbleiben, muss der Elektriker und die Elektrofachkraft das Gleis am Straßenrand im Abstand von mindestens 2 m von der Außenschiene im Voraus verlassen ;
  • Gehen Sie beim Passieren der Gleise an Bahnhöfen auf einem breiten Zwischengleis oder am Rand des Gleisbetts entlang. In diesem Fall müssen Sie die Bewegungen des Rollmaterials auf benachbarten Gleisen sorgfältig überwachen und unter Ihre Füße schauen, da dies möglicherweise der Fall ist Begrenzung von Pfosten, Gräben und anderen Hindernissen auf der Gleisstrecke;
  • Überqueren Sie Eisenbahngleise an bestimmten Stellen (Fußgängerbrücken, Tunnel, Decks) und in deren Abwesenheit - im rechten Winkel, nachdem Sie sichergestellt haben, dass sich an dieser Stelle kein rollendes Material auf den zu überquerenden Gleisen befindet;
  • Überqueren Sie ein mit Schienenfahrzeugen belegtes Bahngleis unter Nutzung der Übergangsplattformen der Waggons und stellen Sie sicher, dass die Handläufe und Stufen in gutem Zustand sind und dass sich auf dem angrenzenden Gleis keine Lokomotiven oder Waggons bewegen.
  • Halten Sie sich beim Verlassen der Übergangsplattform des Wagens an den Handläufen fest und positionieren Sie sich mit Blick auf den Wagen, nachdem Sie zuvor den Ausstiegsort untersucht haben.
  • Gruppen von Wagen oder Lokomotiven, die auf dem Gleis stehen, in einem Abstand von mindestens 5 m von der automatischen Kupplung des äußersten Wagens oder der äußersten Lokomotive umgehen;
  • Durchfahrt zwischen abgekuppelten Waggons mit einem Abstand zwischen den automatischen Kupplungen von mindestens 10 m;
  • Achten Sie auf Hinweise zu umschließenden Ampeln, Tonsignalen und Warnschildern.

1.12. Auf Bahngleisen ist es Elektrikern und Elektrikern untersagt:

  • Bahngleise vor fahrendem Rollmaterial und anderen fahrenden Einheiten überqueren oder überqueren;
  • Setzen Sie sich auf die Stufen von Waggons oder Lokomotiven und steigen Sie während der Fahrt ab.
  • unter stehende Autos kriechen und Werkzeuge, Instrumente und Materialien darunter ziehen;
  • sich zwischen den Gleisen zwischen Zügen während ihrer ununterbrochenen Fahrt auf benachbarten Gleisen aufzuhalten;
  • Kreuzschalter, die an den Punkten, an denen sich die Punkte befinden, mit elektrischer Zentralisierung ausgestattet sind;
  • Quergleise innerhalb von Weichen und Kreuzungen sowie Wagenretarder von mechanisierten oder automatisierten Rangierbahnhöfen;
  • Stehen oder Sitzen auf Schienen, Elektroantrieben, Gleiskästen, Autoretardern und anderen Bodengeräten;
  • zwischen der Weiche und dem Rahmenholm, dem beweglichen Kern und dem Geländer oder in den Nuten an der Weiche und an den Enden von Stahlbetonschwellen stehen.

1.13. Beim Betreten der Bahnstrecke von Betriebsgeländen sowie hinter Gebäuden, die die Sicht auf die Bahnstrecke beeinträchtigen, ist zunächst darauf zu achten, dass sich dort kein rollendes Material bewegt, und bei Dunkelheit zusätzlich abzuwarten Deine Augen gewöhnen sich an die Dunkelheit.

1.14. Das Begehen der Schwellen zwischen den Schienen ist nur dann gestattet, wenn dies unbedingt erforderlich ist, wenn ein Begehen am Straßenrand nicht möglich ist. In solchen Fällen sollten Sie sich nicht ablenken lassen und die Bewegung von Zügen und Rangiereinheiten nicht vergessen.

1.15. Auf Bahngleisen ist bei schlechter Sicht (Nebel, Schneefall) und Eis sowie im Winter, wenn Hüte die Hörbarkeit von Tonsignalen beeinträchtigen, Vorsicht geboten.

1.16. An beengten Stellen mit hohen Bahnsteigen, Gebäuden, Zäunen, steilen Hängen auf beiden Seiten des Gleises sowie auf Brücken und Tunneln ist es notwendig, sichere Rückzugsorte zu markieren, wenn ein Zug auftaucht.

1.17. Wenn sich das rollende Material dem Arbeitsplatz auf den Gleisen nähert, müssen die Arbeiter alle Arbeiten im Voraus einstellen; Entfernen Sie alle Werkzeuge, Materialien und Ersatzteile von der Baustelle außerhalb der Gebäudefreiheit und ziehen Sie sich an einen sicheren Ort zurück.

1.18. Auf elektrifizierten Streckenabschnitten ist es einer Elektrofachkraft und einem Elektriker untersagt, sich stromführenden und nicht umzäunten Leitungen oder Teilen des Fahrleitungsnetzes und der Oberleitungen in einer Entfernung von weniger als 2 m zu nähern sowie unterbrochene Leitungen des Fahrleitungsnetzes und der Oberleitungen zu berühren. unabhängig davon, ob sie den Boden berühren oder nicht. geerdete Strukturen oder nicht.

Wird ein Bruch in Leitungen oder anderen Elementen des Fahrleitungsnetzes und der Freileitungen sowie daran hängende Fremdkörper festgestellt, sind der Elektroinstallateur und der Elektroinstallateur verpflichtet, unverzüglich den Arbeitsleiter, den nächstgelegenen Bereich des Fahrleitungsnetzes zu benachrichtigen, der diensthabende Beamte am Bahnhof oder der Signal- und Kommunikationsdistanzmanager.

Vor dem Eintreffen des Reparaturteams sollte die gefährliche Stelle mit improvisierten Mitteln geschützt werden und sichergestellt werden, dass sich niemand in einer Entfernung von weniger als 8 m den defekten Leitungen nähert.

Ähnliche Sicherheitsmaßnahmen sind auf nicht elektrifizierten Bahnstrecken zu beachten, wo die Stromversorgung der Signal- und Kommunikationsgeräte über Stromleitungen erfolgt.

1.19. Eine Elektrikerin und ein Elektriker müssen bei Arbeiten an Bühnen sowie an den Gleisen von Bahnhöfen, an denen Hochgeschwindigkeitszüge verkehren, einen Auszug aus dem Fahrplan der Hochgeschwindigkeitszüge innerhalb der bedienten Gebiete mit sich führen.

1.20. Eine Elektrikerin und ein Elektriker müssen die Arbeit spätestens 10 Minuten vor der Durchfahrt eines Hochgeschwindigkeitszuges einstellen, Materialien und Werkzeuge an den Straßenrand entfernen und sich spätestens 5 Minuten vor der Durchfahrt eines Zuges in die Ferne begeben in Bereichen, in denen Züge mit einer Geschwindigkeit von 4–141 km/h verkehren, mindestens 160 m und bei einer Umlaufgeschwindigkeit von 5–161 km/h mindestens 200 m von der Außenschiene entfernt sein.

Bei Arbeiten an einem Gleis, das an das Gleis angrenzt, auf dem ein Hochgeschwindigkeitszug fahren soll, müssen die Arbeiten daran auch im Voraus so eingestellt werden, dass sich 5 Minuten vor der Annäherung des Zuges niemand auf dem Gleis befindet und alle Arbeiter sind an einem sicheren Ort.

Arbeiten an Brücken und Tunneln, unabhängig von ihrer Länge, sollten im Voraus eingestellt werden, um Zeit zum Verlassen der Brücke oder zum Verlassen des Tunnels zu haben und außerdem 5 Minuten vor der Durchfahrt von a das Gleis in sicherem Abstand zu verlassen Hochgeschwindigkeitszug.

1.21. Lasten und Materialien in der Nähe von Bahngleisen sollten von der Außenkante des nächstgelegenen Schienenkopfes in einem Abstand von mindestens 2,0 m bei einer Stapelhöhe (ab Schienenkopf) von bis zu 1,2 m, bei einer höheren Stapelhöhe - mindestens platziert werden 2,5 m.

1.22. Das zulässige Gewicht einer während einer Arbeitsschicht ständig manuell gehobenen und bewegten Last sollte 15 kg für Männer und 7 kg für Frauen nicht überschreiten. Das Gewicht der manuell gehobenen und bewegten Last im Wechsel mit anderen Arbeiten (bis zu 2 Mal pro Stunde) sollte bei Männern 30 kg, bei Frauen 10 kg nicht überschreiten.

1.23. Eine Elektrofachkraft und ein Elektriker müssen die Gebrauchstauglichkeit der Arbeitskleidung überwachen, diese umgehend zum Waschen, zur chemischen Reinigung und zur Reparatur abgeben sowie die Schließfächer sauber und ordentlich halten.

Persönliche Kleidung und Arbeitskleidung müssen getrennt in Umkleideschränken aufbewahrt werden. Es ist verboten, persönliche Schutzausrüstung außerhalb des Betriebes mitzunehmen.

1.24. Die Mahlzeiten sollten in speziell dafür vorgesehenen Räumen mit entsprechender Ausstattung oder in Kantinen und Buffets eingenommen werden. Es ist nicht gestattet, am Arbeitsplatz Lebensmittel aufzubewahren oder zu essen.

Vor dem Essen sollten Sie Ihre Hände gründlich mit warmem Wasser und Seife waschen. Sie sollten nur abgekochtes Wasser trinken. Wenn Sie an der Reihe sind, empfiehlt es sich, einzelne Wasserflaschen zu verwenden. An den von der Betriebsleitung angegebenen Orten darf ungekochtes Wasser getrunken werden.

1.25. Im Falle einer Verletzung oder Krankheit müssen Elektriker und Elektriker ihre Arbeit einstellen, den Arbeitsleiter benachrichtigen und Hilfe bei der Erste-Hilfe-Station oder der nächstgelegenen medizinischen Einrichtung suchen.

Bei Verletzungen anderer Arbeitnehmer sowie bei Feststellung von Verstößen gegen diese Weisung oder Fehlfunktionen von Geräten, Mechanismen, Inventar, Werkzeugen, Schutzvorrichtungen, persönlicher Schutzausrüstung und Feuerlöschausrüstung müssen die Elektrofachkraft und die Elektrofachkraft dies unverzüglich dem Arbeitsleiter melden , und in seiner Abwesenheit - an einen leitenden Manager oder den diensthabenden Disponenten, um einem verletzten Mitarbeiter Erste Hilfe zu leisten.

Die Kenntnis und Erfüllung der Anforderungen dieser Anleitung durch einen Elektriker und Elektriker sind eine Amtspflicht und deren Verletzung stellt einen Verstoß gegen die Arbeitsdisziplin dar, der eine Haftung gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation nach sich zieht.

2. Arbeitsschutzanforderungen vor Beginn der Arbeit

2.1. Die Elektrofachkraft und der Elektriker müssen in der vorgeschriebenen Weise eine gezielte Unterweisung und gegebenenfalls eine Genehmigung oder Anordnung zur Durchführung der entsprechenden Arbeiten erhalten und über die Arbeiten einen Eintrag in das Inspektionsprotokoll von Gleisen, Weichen, Signalanlagen, Kommunikations- und Kontaktnetzen vornehmen auf den Bahngleisen und Benachrichtigung der Arbeiter über Lautsprecherkommunikation über das Herannahen von Zügen durch den Bahnhofsdienstleiter (Formular DU-46).

2.2. Ein Elektriker und ein Elektriker müssen die Verfügbarkeit und Gebrauchstauglichkeit von Werkzeugen und Zubehör prüfen (ein defektes Werkzeug sollte durch ein gebrauchsfähiges ersetzt werden) und sich mit dem Verfahren zur Durchführung der Arbeiten und den Besonderheiten der Durchführung technologischer Vorgänge vertraut machen.

2.3. Vor Arbeitsbeginn muss die Elektrofachkraft und Elektrofachkraft Arbeitskleidung und Sicherheitsschuhe anziehen und in Ordnung bringen:

  • knöpfen Sie die Manschetten der Ärmel hoch;
  • stecken Sie lose Kleidungsstücke in den Saum, damit sie nicht herunterhängen.

Das Tragen von aufgeknöpften Overalls und hochgekrempelten Ärmeln ist nicht gestattet.

Arbeiter sollten während der gesamten Arbeitszeit ihren Overall und ihre Sicherheitsschuhe nicht ausziehen.

Die einem Mitarbeiter zugewiesene persönliche Schutzausrüstung muss nach Größe und Körpergröße ausgewählt werden.

2.4. Vor Arbeiten an Bahngleisen müssen Signalwesten und bei Dunkelheit und schlechter Sicht Signalwesten mit reflektierenden Polstern getragen werden.

2.5. Vor Beginn der Arbeiten muss sich der Elektriker und Elektriker von der Funktionsfähigkeit der Schutzausrüstung überzeugen, das Vorhandensein eines Stempels oder Etiketts auf den dielektrischen Handschuhen, Galoschen und Sicherheitsgurten sowie anderen Vorrichtungen prüfen, die auf die neuesten durchgeführten Tests hinweisen Überprüfen Sie die Schutzausrüstung gemäß den Regeln für die Verwendung und Prüfung von Schutzausrüstung auf mechanische Festigkeit und das Fehlen von Mikrorissen.

2.6. Vor Beginn der Arbeiten an Weichen im Rahmen der Wartung und Reparatur von Signalanlagen ist die Genehmigung des Bahnhofsdienstleiters einzuholen und im Protokollformular DU-46 einen Eintrag über die Durchsage per Lautsprecherkommunikation über die Bewegungen des Rollmaterials entlang der Strecke vorzunehmen Weichen, an denen gearbeitet wird.

2.7. Vor Beginn der Arbeiten im Zusammenhang mit dem Heben von Freileitungen auf Stützen, wenn diese über Fernstromkreise oder Stromkabel für Signalgeräte verfügen, mit der Reparatur von Hochspannungs-Freileitungen (HVLS) oder Hauptsignal- und Kommunikationskabelleitungen (CLSS) in Bereichen Bei Elektroantrieb mit Wechselstrom ist eine Arbeitserlaubnis erforderlich. Die Arbeiten müssen von einem Team bestehend aus mindestens zwei Arbeitern ausgeführt werden, von denen einer über eine elektrische Sicherheitsgruppe von mindestens IV und der zweite über eine elektrische Sicherheitsgruppe von mindestens III verfügen muss.

2.8. Die Arbeiter müssen alle festgestellten Störungen an Geräten, Geräten, Werkzeugen und anderen Mängeln dem leitenden Elektriker oder Arbeitsleiter melden und dürfen nicht mit der Arbeit beginnen, bis sie behoben sind.

3. Arbeitsschutzanforderungen während der Arbeit

3.1. Allgemeine Sicherheitsanforderungen in der Produktion von Werken

Sicherheitsanforderungen für die Instandhaltung elektrischer Anlagen

3.1.1. Bei Arbeiten in elektrischen Anlagen mit Spannungen bis 1000 V ohne Spannungsfreischaltung an spannungsführenden Teilen und in deren Nähe müssen Sie:

  • zum Schutz anderer stromführender Teile in der Nähe des Arbeitsplatzes, die unter Spannung stehen und bei denen ein versehentlicher Kontakt möglich ist;
  • Arbeiten Sie in dielektrischen Galoschen oder stehend auf einem isolierenden Ständer oder auf einer dielektrischen Matte;
  • Verwenden Sie Werkzeuge mit isolierenden Griffen (Schraubendreher müssen außerdem über einen isolierten Stab verfügen). Wenn ein solches Werkzeug nicht verfügbar ist, verwenden Sie dielektrische Handschuhe.

3.1.2. Bei Arbeiten ohne Spannungsentlastung spannungsführender Teile mittels isolierender Schutzausrüstung ist Folgendes erforderlich:

  • Halten Sie die isolierenden Teile der Schutzausrüstung an den Griffen bis zum Begrenzungsring.
  • Ordnen Sie die isolierenden Teile der Schutzausrüstung so an, dass keine Gefahr einer Überlappung entlang der Isolieroberfläche zwischen den stromführenden Teilen zweier Phasen oder eines Erdschlusses besteht.
  • Verwenden Sie nur trockene und saubere Isolierteile der Schutzausrüstung mit intakter Lackschicht.

Werden Beschädigungen der Lackschicht oder sonstige Fehlfunktionen der isolierenden Teile der Schutzausrüstung festgestellt, ist deren Verwendung sofort einzustellen.

3.1.3. Beim Arbeiten mit elektrischen Schutzeinrichtungen (Stromklemmen, Spannungsanzeiger) darf sich eine Person spannungsführenden Teilen in einem Abstand nähern, der durch die Länge des isolierenden Teils dieser Einrichtungen bestimmt wird.

3.1.4. Ohne Verwendung elektrischer Schutzausrüstung ist es verboten, die Isolatoren einer unter Spannung stehenden Elektroinstallation zu berühren.

3.1.5. Das Arbeiten in Elektroinstallationen ist in gebeugter Haltung verboten. Bei Arbeiten in der Nähe ungeschützter spannungsführender Teile ist es verboten, diese so zu positionieren, dass sich diese Teile hinter oder auf beiden Seiten befinden.

3.1.6. Grundsätzlich sollten Sicherungen bei Wegnahme der Spannung ein- und ausgebaut werden. Unter Spannung, aber ohne Last, dürfen Sicherungen an Anschlüssen entfernt und installiert werden, an denen sich keine Schaltgeräte im Stromkreis befinden.

Unter Spannung und unter Last dürfen Sicherungen von Spannungswandlern und Stecksicherungen in Elektroinstallationen mit Spannungen bis 1000 V aus- und eingebaut werden.

3.1.7. Beim Aus- und Einbau von spannungsführenden Sicherungen in Elektroinstallationen mit Spannungen bis 1000 V müssen dielektrische Handschuhe und bei offenen Sicherungseinsätzen eine Schutzbrille (Maske) getragen werden.

3.1.8. Der Elektriker und Elektriker muss bedenken, dass nach dem Entfernen der Spannung aus der Elektroinstallation diese ohne Vorwarnung wieder angelegt werden kann.

3.1.9. Der Austausch von Sicherungseinsätzen bei Vorhandensein eines Schalters sollte bei ausgeschalteter Spannung erfolgen. Wenn eine Spannungsentlastung nicht möglich ist (bei Gruppenfeldern, Baugruppen), ist der Wechsel der Sicherungseinsätze unter Spannung, aber ohne Last zulässig.

3.1.10. Das Anschließen und Trennen tragbarer Geräte, bei denen spannungsführende Stromkreise unterbrochen werden müssen, muss bei vollständiger Spannungsunterbrechung erfolgen.

3.1.11. Bei Arbeiten in Hochrisikobereichen darf der Elektriker nicht:

  • elektrische Geräte und Netze unter Spannung reparieren;
  • elektrische Geräte mit fehlerhafter Schutzerdung betreiben;
  • eine elektrische Anlage einschalten, die sich automatisch abschaltet, ohne die Gründe für die Abschaltung zu ermitteln und zu beseitigen;
  • Lassen Sie die Türen von Räumen und Vorräumen offen, die explosionsgefährdete Räume von anderen trennen.
  • Ersetzen Sie durchgebrannte Glühbirnen in explosionsgeschützten Leuchten durch Lampen anderer Art oder höherer Leistung.

3.1.12. Bei Arbeiten in Elektroinstallationen ist die Verwendung geeigneter elektrischer Schutzausrüstung erforderlich: sowohl grundlegende (Werkzeuge mit Isoliergriffen, Spannungsanzeiger, dielektrische Handschuhe) als auch zusätzliche (dielektrische Galoschen, Matten, tragbare Erdungsgeräte, Isolierständer, Zaunständer, Zaungeräte). , Plakate und Schilder Sicherheit).

3.1.13. Arbeiten unter erhöhten Gefahrenbedingungen sollten von zwei Personen durchgeführt werden.

3.1.14. Die Messung des Isolationswiderstands mit einem Megger sollte nur an einer völlig stromlosen Elektroinstallation durchgeführt werden. Stellen Sie vor der Durchführung von Messungen sicher, dass am zu prüfenden Gerät keine Spannung anliegt.

Nach Abschluss der Arbeiten ist es erforderlich, das Prüfgerät durch kurze Erdung von der Restladung zu befreien.

Während eines Gewitters oder wenn es sich nähert, ist das Messen mit einem Megaohmmeter verboten.

3.1.15. Bei Arbeiten an der Elektroinstallation ist es verboten:

  • provisorische Zäune neu anordnen, Plakate und Erdungen entfernen und das Gebiet eingezäunter Bereiche betreten;
  • Verwenden Sie zur Erdung Leiter, die nicht für diesen Zweck vorgesehen sind, und schließen Sie die Erdung durch Verdrillen von Leitern an.
  • Verwenden Sie bei der Wartung und Reparatur elektrischer Anlagen Metallleitern.
  • Verwenden Sie bei Arbeiten unter Spannung Bügelsägen, Feilen und Metallmaßbänder.

Sicherheitsanforderungen bei der Verwendung von Metallbearbeitungs-, Elektro- und Druckluftwerkzeugen

3.1.16. Elektriker und Elektriker müssen geeignete Werkzeuge verwenden.

3.1.17. Der Hammer muss sicher auf einem brauchbaren (ohne Risse oder Späne) Holzstiel aus Hartholz montiert und mit aufgerauten Metallkeilen verkeilt werden. Der Schlagteil des Hammers sollte keine Nieten haben. Meißel, Bohrer, Kerne müssen mindestens 150 mm lang sein und dürfen keine abgerissenen oder abgenutzten Schlagteile und Grate an den Seitenkanten aufweisen. Die Größe der Schlüsselbacken muss mit der Größe der Schrauben und Muttern übereinstimmen; Wenn Sie einen langen Hebel benötigen, sollten Sie einen Schraubenschlüssel mit verlängertem Griff verwenden. Es ist verboten, den Schlüssel mit einem anderen Schlüssel oder Rohr zu verlängern. Feilen, Schaber und Schraubendreher müssen fest in Holzgriffen befestigt sein, die keine Späne oder Risse aufweisen und mit Metallringen ausgestattet sind. Wenn Sie Teile mit einer Feile oder einem Schaber bearbeiten, entfernen Sie angesammelte Späne mit einer Bürste. Bevor Sie Metall mit einer Handsäge schneiden, stellen Sie die Spannung des Bügelsägeblatts ein.

3.1.18. Das Elektrowerkzeug sollte vor Erhalt überprüft und auf Leerlaufbetrieb getestet werden.

Das Gehäuse von Elektrowerkzeugen, die mit einer Netzspannung von mehr als 42 V betrieben werden oder keine doppelte oder verstärkte Isolierung haben, muss geerdet werden.

3.1.19. Während des Betriebs muss das Elektrowerkzeugkabel vor versehentlicher Beschädigung geschützt werden (z. B. aufgehängt).

Der direkte Kontakt des Kabels mit heißen, nassen und ölverschmutzten Oberflächen sowie das Verdrehen und Ziehen ist verboten.

3.1.20. Bei einem plötzlichen Stopp (z. B. wenn ein Bohrer am Ausgang eines Bohrlochs klemmt, wenn die Spannung im Netz wegfällt) sowie bei jeder Arbeitspause und beim Wechsel von einem Arbeitsplatz zum anderen Elektrowerkzeug muss vom Stromnetz getrennt werden.

3.1.21. Setzen Sie Druckluft- und Elektrowerkzeuge beim Arbeiten keinen Stößen und Überlastungen sowie Schmutz, Feuchtigkeit und Ölprodukten aus.

Es ist verboten:

  • bei Regen und Schneefall mit Elektrowerkzeugen im Freien arbeiten;
  • Einstellen und Ersetzen des Arbeitsteils von Druckluft- und Elektrowerkzeugen im eingeschalteten Zustand sowie Reparatur von Elektrowerkzeugen am Arbeitsplatz.

3.1.22. Stellen Sie vor der Arbeit mit einem Druckluftwerkzeug sicher, dass:

  • Luftschläuche ohne Beschädigung, an der Armatur befestigt (die Armatur verfügt über brauchbare Kanten und Gewinde, die eine starke und dichte Verbindung des Schlauchs mit dem Druckluftwerkzeug und der Luftleitung gewährleisten);
  • der Anschluss der Luftschläuche an das Druckluftwerkzeug und die Verbindung der Schläuche untereinander erfolgt über Fittings oder Nippel mit gebrauchsfähigen Gewinden (Rundnuten) und Klemmmanschetten;
  • Das Ersatzwerkzeug (Bohrer, Schraubendreher, Senker) ist ordnungsgemäß geschärft und weist keine Riefen, Grate oder andere Mängel auf. Die Schäfte dieses Werkzeugs sind gerade, ohne Abschrägungen, Risse oder andere Beschädigungen, sitzen fest und sind korrekt zentriert.
  • der Schaft des auswechselbaren Schlagwerkzeugs (Meißel, Crimp) hat klare Kanten und passt in das Hammerrohr;
  • ein Satz austauschbarer Werkzeuge wird in einer tragbaren Box aufbewahrt;
  • das Druckluftwerkzeug geschmiert ist, der Werkzeugkörper frei von Rissen und anderen Beschädigungen ist;
  • Das Aktivierungsventil des Instruments öffnet sich leicht und schnell und lässt im geschlossenen Zustand keine Luft ein;
  • das Spindelgehäuse der Bohrmaschine hat keine Kerben;
  • Die Schleifscheibe der pneumatischen Maschine verfügt über ein Prüfzeichen und ist durch eine Schutzhülle geschützt.

3.1.23. Bevor Sie den Luftschlauch an das Druckluftwerkzeug anschließen, müssen Sie das Kondenswasser aus der Luftleitung ablassen. Durch kurzes Öffnen des Ventils blasen Sie den Schlauch mit Druckluft mit einem Druck von nicht mehr als 0,05 MPa (0,5 kgf/cm²) aus, nachdem Sie ihn an das Netzwerk angeschlossen und die Schlauchspitze in Ihren Händen gehalten haben. Richten Sie den Luftstrom nur nach oben; Richten Sie den Luftstrom nicht auf Personen, den Boden oder Geräte.

3.1.24. Es ist erlaubt, Luft in das pneumatische Werkzeug zu lassen und es in Betrieb zu nehmen, nachdem das austauschbare Werkzeug fest im Lauf installiert und gegen das Werkstück gedrückt wurde.

3.1.25. Achten Sie beim Arbeiten mit pneumatischen Werkzeugen darauf, dass Luftschläuche nicht geknickt, verwickelt oder mit Kabeln, Elektrokabeln, Acetylen- oder Sauerstoffschläuchen überkreuzt werden. Die Schläuche sind so zu verlegen, dass ein Überfahren durch Fahrzeuge und ein Überfahren durch Arbeiter ausgeschlossen ist.

3.1.26. Beim Tragen eines Druckluftwerkzeugs ist es notwendig, es am Körpergriff und am zu einem Ring aufgerollten Luftschlauch festzuhalten.

Wenn der Luftschlauch reißt, beim Waschen oder Austauschen eines Ersatzwerkzeugs oder während einer Arbeitspause, muss das Ventil an der Leitung geschlossen werden. Es ist verboten, die Druckluftzufuhr durch Bruch des Schlauches zu unterbrechen.

3.1.27. Es ist verboten, frei hängende Teile zu bohren, zu schleifen, zu schärfen oder mit den Händen festzuhalten.

3.1.28. Entfernen Sie Späne mit Haken oder einer Bürste aus den Löchern und vom rotierenden Schneidwerkzeug.

Das Arbeiten mit Handschuhen mit Bohr- und anderen rotierenden Werkzeugen ist verboten.

3.1.29. Arbeiten in einer Höhe von mehr als 2,5 m mit Elektrowerkzeugen, Druckluftwerkzeugen, einer Lötlampe und einem Gasbrenner sowie mit einer pyrotechnischen Waffe sollten unabhängig von der Höhe von Gerüsten oder Trittleitern aus mit mit Geländern umzäunten oberen Plattformen durchgeführt werden.

Sicherheitsanforderungen beim Arbeiten mit brennbaren Flüssigkeiten (brennbare Flüssigkeiten)

3.1.30. Beim Arbeiten mit brennbaren Flüssigkeiten (Benzin, Aceton, Alkohole und andere Lösungsmittel) müssen Elektriker und Elektriker folgende Sicherheitsanforderungen beachten:

  • keine offene Flamme, offene Heizgeräte verwenden;
  • Mit brennbarer Flüssigkeit getränkte Lappen, Watte oder Papier sollten in einer separaten Metallbox mit Deckel gesammelt und an einen speziell dafür vorgesehenen Ort gebracht werden.
  • Lagern Sie brennbare Flüssigkeiten nur in einem speziellen Schrank, in einem Metallbehälter mit dicht schließendem Deckel und einer deutlichen Aufschrift mit dem Namen der brennbaren Flüssigkeit.
  • Die Menge an brennbaren Flüssigkeiten in dem Raum, in dem vorbeugende Wartungsarbeiten und Gerätereparaturen durchgeführt werden, sollte den Tagesbedarf nicht überschreiten.

Sicherheitsanforderungen für Arbeiten in der Höhe

3.1.31. Arbeiten in der Höhe umfassen Arbeiten, bei denen sich der Arbeiter mehr als 1,3 m über der Oberfläche des Bodens, der Decke oder des Arbeitsbodens befindet, und bei Elektroinstallationen mehr als 1 m. Abhängig von den Bedingungen und der Art der durchgeführten Arbeiten sind gebrauchsfähige, tragbare Trittleitern erforderlich Leitern oder Gerüste.

Bevor Sie mit der Arbeit an einer Leiter oder Trittleiter beginnen, müssen Sie den Zeitpunkt der nächsten Prüfungen prüfen.

3.1.32. Bei der Wartung und Reparatur elektrischer Anlagen ist die Verwendung von Leitern und Stehleitern aus Metall verboten.

3.1.33. Alle Teile von Treppen und Trittleitern müssen eine glatte, gehobelte Oberfläche und keine Risse aufweisen.

Es ist verboten, mit Nägeln bedeckte Holzleitern und Stehleitern zu verwenden, ohne die Stufen in die Wangen einzuschneiden und ohne die Wangen mit Bolzen zu befestigen.

3.1.34. Die Länge der Ausziehleiter muss die Möglichkeit bieten, Arbeiten auf einer Stufe auszuführen, die mindestens 1 m vom oberen Ende der Leiter entfernt ist, und darf 5 m nicht überschreiten. Wenn die Länge nicht ausreicht, ist dies der Fall Es ist verboten, Tragkonstruktionen aus Kisten, Fässern und anderen Gegenständen anzuordnen sowie Leitern mit einem Neigungswinkel zum Horizont von 75° ohne zusätzliche Befestigung des Oberteils zu installieren.

3.1.35. Vor Beginn der Arbeiten an einer Leiter ist sicherzustellen, dass diese stabil steht und anschließend durch Inspektion und Prüfung sichergestellt wird, dass sie nicht verrutschen oder unbeabsichtigt bewegt werden kann.

Bei der Installation von Leitern auf dem Boden müssen ihre unteren Enden Anschläge in Form von scharfen Stahlspitzen haben, und bei der Installation auf glatten und rauen Böden (Parkett, Fliesen, Beton usw.) müssen Schuhe aus Gummi oder einem anderen rutschfesten Material vorhanden sein. Gegebenenfalls müssen die oberen Enden von Leitern mit speziellen Haken versehen sein.

3.1.36. Schiebeleitern müssen über eine Verriegelung verfügen, die ein spontanes Ausfahren während des Betriebs ausschließt.

3.1.37. Wenn Sie an überfüllten Orten von einer Schiebeleiter oder Trittleiter aus arbeiten, sollte der Montageort der Leiter eingezäunt oder geschützt sein, um Stürze und versehentliche Stöße zu verhindern. Wenn es nicht möglich ist, die Leiter bei der Installation auf einem glatten Fliesenboden zu sichern, sollte ein Arbeiter mit Schutzhelm an der Basis stehen und die Leiter in einer stabilen Position halten.

Es ist verboten, unter einer Leiter zu stehen oder zu gehen, auf der sich ein Mitarbeiter befindet. Wenn es notwendig ist, gegenüber den Eingangstüren eine Leiter zu installieren, sollte ein Arbeiter damit beauftragt werden, die Leiter vor Stößen zu schützen.

Sicherheitsanforderungen an Lötkolben

3.1.38. Arbeiten mit einem elektrischen Lötkolben dürfen bei einer Spannung von maximal 42 V durchgeführt werden. Zum Anschluss des elektrischen Lötkolbens an das Netz sollten Abwärtstransformatoren verwendet werden.

3.1.39. Bei kurzen Arbeitspausen sollte der Elektrolötkolben auf einem speziellen wärmeisolierenden Ständer aus nicht brennbarem Material aufgestellt werden.

Bei der Reparatur elektronischer Geräte sollte das Löten mit einer Pinzette erfolgen.

Das Löten an ungünstigen Arbeitsstellen sollte mit einer Schutzbrille erfolgen.

Bei längeren Arbeitspausen und bei Arbeitsende muss der Elektrolötkolben vom Stromnetz getrennt werden.

3.1.40. Der Lötkolben sollte auf Erhitzung durch geschmolzenes Kolophonium oder Lot überprüft werden. Es ist verboten, den Körper des Lötkolbens im eingeschalteten Zustand zu berühren oder mit der Hand darauf zu schlagen, auch nicht beim Entfernen von Oxidschichten.

Nach Lötarbeiten mit bleihaltigem Lot muss der Werker die Arbeitsfläche des Tisches und die Innenseite der Schubladen für die zum Löten verwendeten Werkzeuge entfernen.

Für Lötarbeiten verwendete Flussmittel müssen in einem speziellen Behälter aufbewahrt werden.

3.1.41. In den Räumen, in denen gelötet wird, ist das Essen verboten.

3.2. Sicherheitsanforderungen für die Herstellung von Arbeiten an Kabelleitungen

Erdarbeiten

3.2.1. Das Ausheben von Gräben und Gruben sowie das Verlegen von Kabeln in Gräben sollte nach genehmigten Zeichnungen erfolgen, in denen alle unterirdischen Verbindungen angegeben sein sollten, die sich entlang der Route des zu verlegenden Kabels befinden oder diese innerhalb des Arbeitsbereichs kreuzen, Stromkabel, Kabel von Signal- und Kommunikationsgeräten , Gas-, Wasser-, Ölpipelines und andere.

3.2.2. Vor dem Ausheben von Gräben, Gräben oder Löchern sollte die Arbeitsstelle eingezäunt und Warnschilder und Schilder angebracht werden, außerdem sollten nachts Warnleuchten am Zaun aufgehängt werden.

An Orten, an denen die zu erschließenden Gruben in die Nähe von unterirdischen Versorgungsleitungen kommen, sollten Warnschilder mit dem Namen der Kommunikationsleitungen und der Bezeichnung ihrer Ränder angebracht werden.

Aushubarbeiten im Bereich der unterirdischen Kommunikation müssen im Beisein des Arbeitsleiters durchgeführt werden.

3.2.3. Bei Aushubarbeiten an einem Kabel ist der Einsatz von Presslufthämmern zum Auflockern des Bodens und Erdbewegungsmaschinen zum Aushub nur bis zu einer Tiefe zulässig, bei der vor dem Kabel und der Kabeltrasse eine Erdschicht von mindestens 0,4 m verbleibt muss gebohrt werden. Der weitere Aushub sollte mit Schaufeln erfolgen. Die Verwendung von Brecheisen und ähnlichen Werkzeugen ist verboten.

Es ist verboten, mit Erdbewegungsmaschinen in einem Abstand von weniger als 1 m zu graben und in einem Abstand von weniger als 5 m von den Kabeln Keilhämmer und ähnliche Schlagwerke zu verwenden.

Im Winter sollte mit dem Aushub des Bodens mit Schaufeln erst begonnen werden, wenn dieser sich erwärmt hat. Gleichzeitig darf die Wärmequelle nicht näher als 15 cm an die Kabel herangeführt werden.

3.2.4. Werden bei Aushubarbeiten Kabel, Rohrleitungen oder bisher unbekannte Leitungen entdeckt, die in den Plänen und Plänen nicht vermerkt sind, sind die Arbeiten einzustellen und der zuständige Bauleiter hiervon zu benachrichtigen.

Vorhandene Kabel, die beim Ausheben von Gruben entdeckt werden, müssen mit Holzkisten geschützt werden, und die vorhandenen Kabelverbindungen müssen auf einem starken Brett verstärkt werden, das mit einem Draht oder Kabel an den über den Graben geworfenen Balken aufgehängt ist.

Umlegungen, Biegungen, Verschiebungen des vorhandenen Kabels und das Tragen von Kupplungen müssen nach dem Trennen der Spannung und dem Entladen des Kabels durchgeführt werden.

3.2.5. Bei Auftreten gesundheitsschädlicher Gase sind die Arbeiten sofort einzustellen und der leitende Elektriker bzw. Arbeitsleiter zu verständigen. Weitere Ausgrabungsarbeiten sind erst nach Beseitigung der Gasverunreinigungsquelle möglich, wenn Indikatoren zur Gaserkennung vorhanden sind und die Arbeiter mit Gasmasken ausgestattet sind; Vor Beginn der Arbeiten müssen die Arbeitnehmer über den Umgang mit schädlichen Gasen unterwiesen werden.

3.2.6. Wenn Gräben in schwachem oder nassem Boden gegraben werden und die Gefahr eines Einsturzes besteht, sollten deren Wände sicher verstärkt werden.

In lockeren Böden kann ohne Befestigung gearbeitet werden, jedoch mit Gefällen, die dem natürlichen Böschungswinkel des Bodens entsprechen.

3.2.7. Die Bohlenbefestigungen von Gruben und Gräben sollten bei der Bodenverfüllung von unten nach oben demontiert werden.

Die Anzahl der gleichzeitig entfernten Befestigungsbretter in der Höhe sollte nicht mehr als drei und bei lockeren und instabilen Böden nicht mehr als eins betragen. Beim Entfernen der Bretter werden die Abstandshalter neu angeordnet, wobei vorhandene Abstandshalter erst entfernt werden, nachdem neue installiert wurden.

3.2.8. Beim Ausheben von Löchern, Gräben und Gruben sollten aus Gräben und Gruben ausgeworfene Baumaterialien und Erde möglichst innerhalb eines umzäunten Bereichs oder entfernt davon abgelegt werden, jedoch so, dass sie den Verkehr von Fahrzeugen und Fußgängern nicht behindern.

Es ist verboten, Gleisschienen, vorhandene Signal- und Kommunikationseinrichtungen sowie Entwässerungswannen mit Schotter und Erde zu füllen.

Schotter und Erdreich sind unter Einhaltung der Bauabstände einzubauen.

3.2.9. Es ist verboten, in eine mit Erdbaumaschinen gegrabene Grube einzusteigen, bevor die Wände mit Schilden verstärkt sind, sowie mit Befestigungsstreben in die Grube hinein und aus ihr heraus zu steigen.

3.2.10. In Böden mit natürlicher Feuchtigkeit ohne Grundwasser und in der Nähe von unterirdischen Bauwerken ist das Ausheben von Gruben und Gräben mit senkrechten Wänden ohne Befestigung bis zu einer Tiefe von höchstens zulässig:

  • 1 m - in losen und kiesigen Böden;
  • 1,25 m - in sandigem Lehm;
  • 1,5 m - in lehmigen und tonigen Böden;
  • 2 m - in besonders dichten, nicht felsigen Böden.

In der Wintersaison ist der Aushub von Erdreich (außer trockenem Erdreich) bis zur Gefriertiefe ohne Befestigungen zulässig.

3.2.11. Asbestzementrohre müssen entlang von Kabelgräben entlang einer erdfreien Kante in einem bestimmten Winkel zur Grabenachse verlegt werden, damit sie nicht herunterrollen und in den Graben fallen können.

3.2.12. Das für die Arbeit verwendete Werkzeug sollte nicht näher als 0,5 m vom Rand des Grabens entfernt platziert werden. Die Schneid- und Stechkanten des Werkzeugs sollten nicht auf den Graben oder die Grube gerichtet sein. Das Lagern von Materialien und Werkzeugen am Hang einer Erddeponie von der Seite eines Grabens oder einer Grube aus ist verboten.

3.2.13. Um an der Verbindungsstelle von Asbestzementrohren eine Metallmanschette anzulegen, sollten Fäustlinge verwendet werden. Die Manschette wird an die Verbindung gebracht und die Anpassungen an der Verbindung von Betonrohren sollten mit speziellen Haken vorgenommen werden.

3.2.14. Es ist verboten, Gruben, Gruben und Gräben über Nacht oder in Arbeitspausen offen zu lassen.

Beladen, Entladen und Bewegen von Kabeltrommeln

3.2.15. Das maschinelle Be- und Entladen von Kabeltrommeln muss unter Anleitung eines leitenden Elektrikers auf einer ebenen Plattform erfolgen. Bei Gefälle sollten Anschläge unter den Trommelwangen angebracht werden, um eine spontane Bewegung der Trommel bergab zu verhindern.

3.2.16. Das in das Fahrzeug geladene Fass sollte mit Abspanndrähten und speziellen Keilschuhen oder behauenen Baumstämmen gesichert werden, die unter die Wangen des Fasses gelegt werden.

Sie sollten in die Karosserie eines Autos oder Waggons klettern, um die Kabeltrommel zu sichern, nachdem sie auf der Fahrzeugplattform installiert ist.

3.2.17. Bevor Sie mit den Arbeiten zum Be- und Entladen von Kabeltrommeln beginnen, müssen Sie sicherstellen, dass das Fahrzeug mit einer Feststellbremse gebremst ist, auf beiden Seiten spezielle Anschläge (Schuhe) unter den Hinterrädern des Fahrzeugs angebracht sind und der Boden der Fahrzeugkarosserie gesichert ist zusätzlich verstärkt durch eine zweite Bretterreihe mit einer Dicke von mindestens 50 mm, quer über den Korpus verlegt.

3.2.18. Es ist verboten:

  • sich hinter der Trommel befinden, die auf das Auto (in das Auto) gerollt wird, oder vor der Trommel, die aus dem Auto (Auto) abgesenkt wird, und sich während des gesamten Roll- oder Absenkvorgangs in unmittelbarer Nähe zu den Wangen der Trommel befinden;
  • Entladen von Trommeln mit Kabel durch freies Rollen oder Fallenlassen auf den Boden;
  • sich während der Fahrt mit eingetauchter Trommel in der Karosserie des Fahrzeugs befinden.

3.2.19. Das Rollen der Trommel sollte mit einer Begleitperson erfolgen, die bei Bedarf die spontane Bewegung der Trommel stoppen kann, indem sie ein spezielles Futter unter die Wangen legt. Gehen Sie nicht vor die Trommel, die gerollt wird.

3.2.20. Kabeltrommeln können manuell durch Rollen beladen werden, sofern der Boden des Lagers auf gleicher Höhe mit dem Boden des Wagens oder Wagenkastens liegt.

3.2.21. Befindet sich der Boden des Lagers unterhalb des Niveaus des Bodens des Wagens oder der Karosserie, ist das manuelle Be- und Entladen von Fässern mit Kabel während des Kippens entlang von Hängen oder Hängen durch zwei Arbeiter mit einem Gewicht von einem Stück oder mehr zulässig mehr als 80 kg, und wenn das Gewicht eines Stücks mehr als 80 kg beträgt, ist der Einsatz starker Seile oder Mechanisierung erforderlich.

3.2.22. Es ist verboten, Draht- und Kabeltrommeln (auch leere) durch Rollen entlang der Gleise und zwischen den Schienen der Eisenbahnstrecke zu bewegen sowie schwere Gegenstände durch Ziehen oder Rollen entlang der Schienenköpfe zu bewegen.

Kabel verlegen, übertragen und Kupplungen tragen

3.2.23. Bevor die Trommel mit dem Kabel gerollt wird, müssen der Elektriker und der Elektriker die Enden des Kabels sichern und die aus der Trommel herausragenden Nägel entfernen, um zu verhindern, dass sie sich in der Kleidung verfangen. Die Kabeltrommel darf nur auf einer horizontalen Fläche auf festem Untergrund oder festem Bodenbelag gerollt werden.

3.2.24. Es ist verboten, Kabel, leere Fässer, Mechanismen, Geräte und Werkzeuge näher als 0,5 m vom Grabenrand zu platzieren.

3.2.25. Die entfernten Trommelfellbretter sollten mit den in den Brettern verbliebenen Nagelspitzen nach unten von der Baustelle abgelegt werden. In den Trommelwangen verbleibende Nägel müssen nach innen gebogen, eingeschlagen oder entfernt werden.

3.2.26. Die Stützböcke, auf denen die Kabeltrommel montiert ist, müssen fest stehen und dürfen nicht schwingen, während sich die Trommel dreht. Die Trommelachse muss horizontal sein.

3.2.27. Beim manuellen Verlegen von Kabeln sollten Sie Handschuhe tragen. Beim Tragen des Kabels zum Graben auf den Schultern oder Händen sollten sich alle Arbeiter auf einer Seite des Kabels befinden.

3.2.28. Das Abwickeln des Kabels von den Trommeln ist zulässig, wenn eine Bremsvorrichtung vorhanden ist.

3.2.29. Beim Verlegen von Kabeln ist es den Arbeitern nicht gestattet, innerhalb der Wendeecken zu stehen und das Kabel beim Wenden der Trasse nicht manuell abzustützen. Zu diesem Zweck sollten Eckrollen eingebaut werden.

3.2.30. Kabel und Kupplungen dürfen nur im spannungslosen Zustand bewegt werden.

In Ausnahmefällen ist die Neuverlegung stromführender Leitungen zulässig, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • das zu bewegende Kabel muss eine Temperatur von mindestens 5°C haben;
  • Kupplungen am zu übertragenden Kabelabschnitt müssen mit Klammern an den Platinen starr befestigt werden;
  • Sie sollten mit dielektrischen Handschuhen arbeiten, über denen zum Schutz vor mechanischer Beschädigung Fäustlinge getragen werden sollten;
  • Die Arbeiten müssen von Arbeitern mit Erfahrung in der Kabelverlegung unter Anleitung einer Person mit einer elektrischen Sicherheitsgruppe von mindestens V durchgeführt werden, bei der Verlegung von Kabeln mit Spannungen über 1000 V, bei der Verlegung von Kabeln mit Spannungen bis 1000 V - mit einem elektrischen Sicherheitsgruppe von mindestens IV.

3.2.31. Beim Verlegen von Kabeln entlang von Gebäudewänden müssen Sie die Sicherheitsanforderungen für Arbeiten in der Höhe gemäß den Absätzen 3.1.31 – 3.1.37 dieser Anleitung einhalten.

3.2.32. Beim Einstechen und Durchstechen von Wänden muss darauf geachtet werden, dass die in der Wand verborgenen elektrischen Leitungen mit dem Werkzeug nicht beschädigt werden und dass man keinen Stromschlägen ausgesetzt wird.

3.2.33. Es ist notwendig, an einem Kabel zu arbeiten, das neben anderen Kabeln liegt, durch die die Fernstromversorgung nicht unterbrochen wird, um diese Kabel nicht zu beschädigen. Bei Arbeiten an Autobahnen, die mit einem Zweikabelsystem organisiert sind, muss die Stromversorgung des Kabels, an dem gearbeitet wird, unterbrochen werden. Es ist untersagt, mit den Arbeiten zu beginnen, bis die Anzeige der Stromversorgung entfernt wurde. Das in den Gruben unter Spannung stehende Kabel muss mit Erde abgedeckt werden.

Verlegung von Erdkabeln mit Kabelleger

3.2.34. Vor Beginn der Arbeiten müssen Sie die Hauptelemente der Kabelverlegeeinheit sorgfältig prüfen und sicherstellen, dass sie sich in gutem Zustand befinden. Bei festgestellten Störungen ist das Arbeiten am Traktor oder der Kabelverlegemaschine verboten.

3.2.35. Das Stehen und Sitzen auf der Kabelverlegemaschine ist nur auf speziell dafür vorgesehenen Podesten oder Sitzplätzen gestattet. Um die Funktionstüchtigkeit und Verbindung der Kabelenden zu überprüfen, kann der Elektriker während eines Stopps und nur mit Erlaubnis des die Kabelverlegung beaufsichtigenden Arbeiters die hintere Arbeitsplattform der Kabelverlegemaschine betreten.

3.2.36. Während der Fahrt ist der Wechsel von der Kabelverlegemaschine zur Zugmaschine und zurück nicht gestattet.

3.2.37. Fehlerhaftes Abwickeln des Kabels von der Trommel und fehlerhaftes Einführen des Kabels in die Kabelführungsvorrichtung darf der Elektriker erst nach Stoppen des Kabellegers korrigieren.

3.2.38. Beim Betrieb einer Kabelverlegemaschine auf einer Bahnstrecke muss das Kontaktnetz spannungsfrei geschaltet und das Kontaktnetz an den Enden der Arbeitsfront geerdet werden. Hierzu ist der Arbeitsleiter verpflichtet, einen schriftlichen Antrag an den Leiter der Stromversorgungsstrecke zu richten.

3.2.39. Bei Bedarf müssen Arbeiter, die Kabelverlegungsarbeiten durchführen, unter Aufsicht eines Vertreters der Stromversorgungsstrecke die Erdung der Kontaktnetzstützen von den Schienen trennen.

3.2.40. Dem Kabelverleger ist es untersagt, sich dem Kontaktnetz und anderen stromführenden Leitungen näher als 2 m zu nähern, sei es allein oder mit den verwendeten Geräten und Werkzeugen.

Wenn es notwendig ist, sich den Drähten näher als 2 m zu nähern, muss die Spannung von ihnen durch einen Kontaktnetzwerkarbeiter entfernt werden und die angegebenen Drähte müssen geerdet werden.

Kabeleinzug im Kabelkanal

3.2.41. Bevor das Kabel durch den Kabelkanal gezogen wird, ist es notwendig, eine Handwinde am Brunnenhals zu installieren und sicher zu befestigen, die Funktionsfähigkeit der Kabel zu prüfen und diese gegebenenfalls zu schmieren.

3.2.42. Auf beiden Seiten der Brunnen, in denen gearbeitet wird, müssen Zäune oder Absperrungen angebracht werden. Liegt der Brunnen an der Fahrbahn, werden in einem Abstand von mindestens 2 m zum Brunnen Zäune gegenüber dem Verkehr angebracht. Darüber hinaus müssen Warnschilder in einem Abstand von 5 – 10 m vom Zaun in Richtung des Gegenverkehrs angebracht werden. Bei schlechter Sicht müssen zusätzliche Lichtsignale installiert werden.

3.2.43. Das Kabel sollte in der Regel mechanisch gespannt werden. Die Verlegung von Kabeln mit einer Kapazität von bis zu 100 Aderpaaren über kurze Strecken kann manuell erfolgen.

3.2.44. Halten Sie sich beim Festziehen des Kabels nicht in der Nähe der Kabelbögen auf und berühren Sie das bewegliche Kabel oder Kabel nicht mit bloßen Händen.

3.2.45. Beim direkten Abziehen des Kabels vom Kabelförderer müssen Anschläge (Stangen) unter den Rädern angebracht werden.

3.2.46. Alle Arbeiten zum Festziehen des Kabels im Kabelkanal sollten mit Handschuhen durchgeführt werden.

3.2.47. In Pausen, vor dem Essen, Rauchen und nach Arbeiten mit bleiummantelten Kabeln oder bleihaltigem Lot müssen Sie Ihre Hände gründlich mit warmem Wasser und Seife waschen und anschließend mit einer einprozentigen Essigsäurelösung abspülen.

Arbeiten in unterirdischen Strukturen

3.2.48. Die Inspektion von Brunnen und Arbeiten darin müssen von mindestens zwei Arbeitern durchgeführt werden. In diesem Fall sollten in der Nähe der offenen Brunnenluke ein Warnschild und ein Zaun angebracht werden. Ein Arbeiter mit der elektrischen Sicherheitsgruppe mindestens III darf im Schacht arbeiten, in diesem Fall muss ein zweiter Arbeiter in der Nähe der offenen Luke im Einsatz sein.

Die Inspektion von Tunneln darf von einer Person mit der elektrischen Sicherheitsgruppe mindestens IV durchgeführt werden.

3.2.49. In Brunnen, Kollektoren und Tunneln ohne Zu- und Abluft muss vor Beginn der Inspektion oder Arbeit überprüft werden, dass keine brennbaren und schädlichen Gase vorhanden sind. Die Inspektion muss von Personen durchgeführt werden, die im Umgang mit den entsprechenden Geräten (Gasanalysatoren) geschult sind.

Vor Beginn der Arbeiten müssen der Brunnen, in dem die Arbeiten durchgeführt werden, und die angrenzenden Brunnen, einer auf jeder Seite, belüftet werden, unabhängig davon, ob sich im Brunnen Gas befindet oder nicht.

Es ist verboten, die Abwesenheit von Gasen mit einer offenen Flamme zu prüfen.

3.2.50. Vor dem Abstieg in den Brunnen muss der Elektriker einen Sicherheitsgurt mit Sicherungsseil und einen Schutzhelm anlegen.

3.2.51. Von dem Moment an, in dem der Elektriker in den Brunnen hinabsteigt, bis der zweite Elektriker ihn verlässt, muss er ständig an der Luke bleiben und das Sicherungsseil in seinen Händen halten. Ein an der Brunnenluke stationierter Elektriker muss den Zustand der in den Brunnen hinabsteigenden Arbeiter überwachen und sicherstellen, dass sich Sicherheitsseile und Seile nicht verheddern, hängen bleiben und ihre Enden nicht in den Brunnen fallen.

3.2.52. Bei den ersten Krankheitszeichen eines in den Brunnen hinabgestiegenen Arbeiters muss ihm der darüber befindliche Elektriker unverzüglich mit einem Sicherungsseil aus dem Brunnen heraushelfen oder ihn aus dem Brunnen entfernen und ihm Erste Hilfe leisten.

3.2.53. Beim Öffnen der Schächte (zweiter Deckel) ist es notwendig, ein Werkzeug zu verwenden, das keine Funken erzeugt, und außerdem zu vermeiden, dass der Deckel gegen den Hals der Luke stößt.

Wenn Sie im Winter einen gefrorenen Schachtdeckel entfernen müssen, können Sie kochendes Wasser, heißen Sand oder Branntkalk verwenden.

3.2.54. Bei Auftreten von Gas sind die Arbeiten in Brunnen, Sammlern und Tunneln einzustellen, die Arbeiter sind aus der Gefahrenzone zu entfernen, der Arbeitsleiter ist darüber zu informieren und es dürfen keine Arbeiten durchgeführt werden, bis die Quelle der Gasverunreinigung identifiziert und beseitigt ist .

3.2.55. Während der Belüftung des Brunnens, in dem gearbeitet werden soll, muss auf jeder Seite mindestens ein Kanal vorübergehend geöffnet sein. In benachbarten Brunnen sollten die gleichen Kanäle in Richtung des Brunnens, in dem gearbeitet werden soll, offen sein. Es empfiehlt sich, freie und möglichst obere Kanäle zu öffnen.

3.2.56. Wenn beim Öffnen der Brunnen keine gefährlichen Gase darin festgestellt wurden, sollte die Belüftung während der Arbeit mindestens 3-4 Mal pro Schicht erfolgen. Wenn beim Öffnen der Brunnen Gas festgestellt wird, sollten die Brunnen belüftet werden, bis festgestellt wird, dass keine gefährlichen Gase mehr vorhanden sind.

3.2.57. Der Abstieg in Brunnen und Gruben mit einer Tiefe von mehr als 1 m sollte nur über sicher installierte Leitern erfolgen. Den Gruben müssen Materialien zugeführt werden: Ziegel – durch Dachrinnen aus zwei Brettern; Zementmörtel und Wasser - in Eimern. Eimer sollten an einem Seil in Gruben und Gräben abgesenkt werden. Das Mitnehmen eines Eimers ist nur erlaubt, wenn er sich am Boden einer Grube, eines Grabens oder auf einem Gerüst befindet.

3.2.58. Es ist verboten:

  • sich im Brunnen aufhalten, während an den Wänden des Brunnens ein Stahlbetonboden (massiv oder vorgefertigt) installiert wird;
  • Öffnen Sie unterirdische Brunnen und steigen Sie ohne Erlaubnis des Arbeitsleiters hinein.

3.2.59. Sie können Lötlampen anzünden, Propan-Butan-Flaschen installieren, Mastix erhitzen und nur außerhalb des Brunnens löten. Geschmolzenes Lot und erhitzter Mastix sollten in speziellen Pfannen und geschlossenen Gefäßen, die mit einem Karabiner an einem Metallkabel aufgehängt sind, in das Bohrloch abgesenkt werden.

Bei der Arbeit sollten Schutzschilde aus feuerbeständigem Material verwendet werden, um die Ausbreitung der Flammen zu begrenzen, und Asbestgewebe sollte zum Löschen des Feuers bereitliegen.

Nach Abschluss der Arbeiten müssen die Gasflaschen entfernt und der Raum gelüftet werden.

3.2.60. Beim Arbeiten in Gruben oder Brunnen im Liegen, Sitzen oder Knien ist die Verwendung einer Unterlage aus Filz oder ähnlichem Material erforderlich.

3.2.61. Das Rauchen in Brunnen, Abwasserkanälen und Tunneln sowie in der Nähe offener Luken ist verboten.

3.2.62. Zur Beleuchtung von Arbeitsplätzen in Brunnen und Tunneln sollten Lampen mit einer Spannung von maximal 12 V oder batteriebetriebene explosionsgeschützte Lampen verwendet werden.

Funktioniert mit der Verwendung von Kabelmassen während der Kabelinstallation

3.2.63. Zum Erhitzen der Kabelmasse sollten Sie einen Eimer mit Ausgießer und Deckel oder einen metallgeschweißten Wasserkocher mit Deckel verwenden. Die Kabelmasse sollte in einer Kohlenpfanne erhitzt werden.

Keine ungeöffneten Dosen Kabelmasse erhitzen.

Beim Erhitzen muss die Kabelmasse mit einem Metallspatel oder einem Löffel mit Holzstiel verrührt werden. Das Eindringen von Feuchtigkeit in die heiße Masse ist nicht akzeptabel.

3.2.64. Die Kabelmasse sollte in einem Abstand von mindestens 2 m von der Brunnenluke oder Grube erhitzt werden.

3.2.65. Das Vorbereiten, Erhitzen und Entfernen eines Eimers oder Kessels mit Kabelmasse aus der Fritteuse sollte in Spezialkleidung, Segeltuchhandschuhen und Schutzbrille erfolgen.

3.2.66. Wenn sich die erhitzte Kabelmasse entzündet, sollten Sie das Erhitzen sofort beenden und den Behälter mit einem Deckel verschließen. Verschüttete brennbare Kabelmasse sollte mit einem Kohlendioxid-Feuerlöscher oder trockenem Sand gelöscht werden. Es ist verboten, brennbare Kabelmassen mit Wasser zu löschen.

3.2.67. Schiffe mit beheizter Kabelmasse sollten mit Segeltuchhandschuhen und Schutzbrille getragen werden. Die Ärmel der Kleidung sollten am Handgelenk über den Fäustlingen gebunden werden oder es sollten ellenbogenlange Fäustlinge verwendet werden. Der Kessel mit der erhitzten Kabelmasse sollte in einem Eimer in die Grube abgesenkt (oder nach oben geführt) werden. Nehmen Sie den Wasserkocher erst, nachdem der Eimer auf den Boden der Grube oder des Brunnens abgesenkt wurde. Es ist verboten, einen Wasserkocher mit erhitzter Kabelmasse von Hand zu Hand weiterzugeben.

3.2.68. Die Kupplung sollte am Einbauort mit Kabelmasse aus einem Kessel gefüllt werden; In diesem Fall muss der Elektriker Stoffhandschuhe und eine Schutzbrille tragen. Es ist verboten, eine mit geschmolzener Kabelmasse gefüllte Kupplung zu bewegen.

3.2.69. Um ein Verspritzen der heißen Kabelmasse zu vermeiden, sollten die Gehäuse der Kästen, Kabelkästen, Kästen, Gusskupplungen sowie die Wannen, in denen die fließende Masse gesammelt wird, vorgetrocknet werden.

Arbeiten an Hauptkabelsignal- und Kommunikationsleitungen (CLSS) in Gebieten mit Wechselstromantrieb

3.2.70. Arbeiten an Haupt-KLSS in Bereichen mit elektrischer Wechselstromtraktion müssen Seite an Seite von einem Team aus mindestens zwei Arbeitern durchgeführt werden, von denen einer mit einer elektrischen Sicherheitsgruppe von mindestens IV als Verantwortlicher für die Ausführung der Arbeiten und deren Einhaltung benannt ist Sicherheitsvorschriften der Arbeitnehmer.

3.2.71. Bevor Sie mit den Arbeiten am CLSS in der vorbereiteten Grube beginnen, müssen Sie sicherstellen, dass sich am Boden der Grube ein mit Ölfarbe bemaltes Holzbrett mit den Maßen mindestens 1000 x 1500 mm befindet, auf das eine dielektrische Matte gelegt ist.

Die Wand der Grube auf der Seite des Rückens des Arbeiters sollte mit einem Holzschild gesichert werden, an dem eine dielektrische Matte befestigt ist.

Wenn sich Wasser in der Grube befindet, sollte die Abschirmung mit einer dielektrischen Matte auf einen Boden aus trockenen Brettern gelegt werden.

3.2.72. Während der gesamten Dauer der Arbeiten zur Beseitigung von Schäden am CLSS-Kabel müssen die mit den beschädigten Kabeladern verbundenen Steckdosenarme sowie die mit benachbarten Adern in einem gemeinsamen Quad verbundenen Steckdosen aus den begrenzenden Kästen entfernt werden beschädigter Abschnitt des Kabels. Gleichzeitig sollten auf den Kisten Plakate mit der Aufschrift angebracht werden: „An den Kernen von (diesem und jenem) Quadrizeps arbeiten Sie an der Linie, schalten Sie die Bögen nicht ein.“

3.2.73. Bei einer Kabelleitung muss vor dem Abschneiden des Kabels oder dem Öffnen der Kupplung die Spannungsfreiheit mit einem speziellen Gerät, bestehend aus einem Isolierstab und einer Stahlnadel oder Schneidspitze, überprüft werden. Das Gerät muss sicherstellen, dass die Panzerung und die Hülle bis auf die Kerne durchbohrt oder durchtrennt werden und sie so untereinander und mit dem Boden verbinden. Das Kabel an der Einstichstelle sollte zunächst mit einem Schirm abgedeckt werden. In Tunneln, Abwasserkanälen und Brunnen kann ein solches Gerät nur mit einer Fernbedienung verwendet werden.

Sollten infolge einer Beschädigung des Kabels alle stromführenden Leiter freiliegen, sollte die Spannungsfreiheit mit einem Spannungsprüfer ohne Durchstich überprüft werden.

3.2.74. Elektromechaniker und Elektriker müssen Kabeldurchstiche unter Aufsicht des Arbeitsleiters durchführen. Tragen Sie beim Durchstechen des Kabels dielektrische Handschuhe und eine Schutzbrille. Beim Durchstechen sollten Sie möglichst weit vom zu durchstechenden Kabel entfernt auf einer isolierenden Unterlage über dem Graben stehen.

Das Stechgerät muss geerdet sein. Um das Stechgerät zu erden, sollten Sie einen speziellen Erdungsleiter verwenden, der mindestens 0,5 m tief in den Boden eingetaucht ist, oder eine Kabelarmierung. Der Erdungsleiter wird über Klemmen mit der Panzerung verbunden; Das Panzerband unter der Schelle muss gereinigt werden.

Wenn das Panzerband korrodiert ist, ist es zulässig, den Erdungsleiter an das Metallgehäuse anzuschließen.

Bei Arbeiten an einer vieradrigen Kabelleitung mit Spannung bis 1000 V muss der Neutralleiter an beiden Enden abgeklemmt werden.

3.2.75. Alle Arbeiten am CLSS, die mit der Notwendigkeit oder Möglichkeit des Berührens von Kabeln verbunden sind, müssen von der Elektrikerin und dem Elektriker mit dielektrischen Handschuhen und dielektrischen Galoschen durchgeführt werden.

Beim Entfernen von Jute, Panzerungen und Abschirmungen von einem Kabel sowie beim Abwickeln eines Kabels von einer Trommel und beim Überziehen dielektrischer Handschuhe sollten Sie Baumwollhandschuhe tragen, die kürzer sein sollten als dielektrische Handschuhe.

3.2.76. Während der Arbeiten muss in der Grube eine temporäre Erdung angebracht werden. Dazu werden drei Stahlstäbe (Winkelprofile) oder drei Gasrohre mit einem Durchmesser von mindestens 20 mm in den Boden getrieben. Die Eintreibtiefe von Stangen und Rohren muss mindestens 1 m betragen, der Abstand zwischen ihnen muss mindestens 1,5 m betragen.

Erdungsschalter müssen durch eine isolierte Kupferlitze mit einem Querschnitt von mindestens 10 Quadratmetern elektrisch miteinander verbunden sein. mm. Der Erdungsplan muss vom Arbeitsleiter genehmigt werden.

3.2.77. Vor dem Öffnen des Kabels muss der Elektriker und Elektriker die Kabelarmierung abisolieren und mit einer isolierten Kupferlitze mit einem Querschnitt von mindestens 10 Quadratmetern zuverlässig mit der Erdung verbinden. mm. Die Armierung und der Kabelmantel im Bereich, in dem sie entfernt werden, müssen mit isoliertem flexiblem Kupferdraht mit einem Querschnitt von mindestens 25 Quadratmetern überbrückt werden. mm. Danach muss der Elektriker und Elektriker mit einem Anzeigegerät oder einem tragbaren Voltmeter die Spannungsfreiheit des Kabelmantels prüfen.

3.2.78. Das Löten und Entfernen der Leitungskupplung (nach Erdung des Gehäuses) und der Abschirmungsabdeckungen ist ohne dielektrische Handschuhe erlaubt.

3.2.79. Ein Elektriker und ein Elektriker müssen zunächst jede Kabelader, mit der er gerade arbeitet, am Rand der Aderisolation mit einer Krokodilklemme erden, außerdem ist es notwendig, die Spannungsfreiheit mit einem Anzeigegerät zu überprüfen.

3.2.80. Bei der Reparatur von Schäden an einem CLSS, die ein Öffnen der Kupplung erfordern, sollten die Arbeiten in der Grube in der folgenden Reihenfolge durchgeführt werden:

  • Auf der Isoliermatte werden Holzböcke montiert und darauf eine gusseiserne Kupplung zum Öffnen aufgesetzt; Die gusseiserne Kupplung und die darin befindliche Kabelmasse werden mit Lötlampen erhitzt (diese Arbeit wird ohne dielektrische Handschuhe durchgeführt). Nachdem Sie die gusseiserne Kupplung entfernt haben, waschen Sie das Bitumen von den Bandagen an der Kabelarmierung ab, bringen Sie Erdungsklemmen an den Bandagen an und schließen Sie die Erdungsdrähte und den Shunt-Bus daran an. Überprüfen Sie anschließend, dass am Kabelmantel keine Spannung anliegt, löten Sie die Kupplungs- und Armierungsdrähte (falls vorhanden), entfernen Sie die Leitungskupplung und entfernen Sie dann die Riemenisolierung von den Kernspleißen (diese Arbeit wird auch ohne dielektrische Handschuhe durchgeführt). ;
  • Bewegen Sie vorsichtig ein Ende des Kabels von der Achse der Spleißstellen nach rechts und führen Sie es zurück, um die Enden des Kabels zusammenzubringen, sodass Sie die Quads öffnen und freien Zugang zu ihnen haben können. Ein Kurzschluss der Leiter wird ohne Anbringen von Erdungsklemmen nur dann beseitigt, wenn hierfür keine Änderung der Litzen erforderlich ist;
  • Wenn eine erneute Verdrillung erforderlich ist, wird die Hülse nacheinander von jedem der Adern entfernt und Erdungsklemmen werden auf beiden Seiten der Verdrillung angeschlossen.

Im Falle eines Drahtbruchs werden Erdungsklemmen auf beiden Seiten der beschädigten Stelle in einem solchen Abstand angebracht, dass ein Einführen in die Kabelseele ohne Entfernen der Erdungsklemmen möglich ist.

Nach erneutem Verdrehen werden die Erdungsklemmen entfernt und alle weiteren für die Installation und Montage der Kupplung erforderlichen Arbeiten durchgeführt.

3.2.82. Der Arbeitsplatz in der Grube des Haupt-CLSS sollte von beschnittenen Enden von Kernen, Panzerungen und anderen Metallabfällen befreit werden.

3.2.83. Die Aufnahme reparierter Adern des KLSS-Kabels in die Ausrüstung der Kommunikationsstation (Knoten) ist erst nach vollständigem Abschluss der Arbeiten und Abschluss der Genehmigung zulässig.

Arbeiten an Kabeln, über die die Geräte von unbeaufsichtigten Verstärkungspunkten (UNP) mit Fernspeisespannung versorgt werden.

3.2.84. Alle Arbeiten am Fernstromkabel, die eine Spannungsfreischaltung erfordern, sollten gemäß den Anweisungen durchgeführt und im SHU-2-Protokoll aufgezeichnet werden. Der tatsächliche Zeitpunkt des Aus- und Einschaltens der Spannung ist im SHU-2-Protokoll im Liniengeräteraum (LAZ) zu vermerken.

3.2.85. Alle Reparaturarbeiten, bei denen Fernenergie über Kabel übertragen wird, sowie Arbeiten im Zusammenhang mit der Beseitigung von Kabelschäden müssen gemäß der Arbeitserlaubnis durchgeführt werden. Diese Arbeiten müssen von mindestens zwei Arbeitern durchgeführt werden, von denen einer über die elektrische Sicherheitsgruppe mindestens IV und der andere über mindestens III verfügen muss.

3.2.86. An den Tasten und Knöpfen, mit denen die Fernspeisespannung abgeschaltet wird, müssen Schilder mit der Aufschrift „Nicht einschalten – Arbeiten an der Leitung“ angehängt werden. Nur die Person, die das Plakat aufgehängt hat (oder ihr Ersatz während der Schicht), kann die Spannung einschalten und die Plakate entfernen, nachdem sie eine Meldung über den Abschluss der Arbeiten an einer unbeaufsichtigten Verstärkungsstelle (UNP) oder einer Hilfsverstärkungsstelle (AUP) erhalten hat. oder auf der Kommunikationsleitung.

Die Spannungsfreiheit sollte mit einem Voltmeter oder Spannungsanzeiger überprüft werden. Es ist verboten, das Vorhandensein von Spannung durch Berühren spannungsführender Teile mit den Händen zu prüfen oder ein Telefon (Kopfhörer) als Spannungsanzeige zu verwenden.

3.2.87. Das Einschalten der Leitungsspannung ist erst dann zulässig, wenn von allen NUPs, in denen sich technisches Personal befindet, eine Meldung eingegangen ist, dass sie bereit sind, die Spannung der Fernstromversorgung zu akzeptieren.

3.2.88. Nach Wegnahme der Fernspeisespannung ist das Kabel zur Erde zu entladen. Diese Arbeiten müssen mit dielektrischen Handschuhen, dielektrischen Galoschen und Schutzbrillen durchgeführt werden. Das Kabel muss von beiden Seiten des Verstärkerteils abgeführt werden. Das Kabel sollte an der Endstation und am Arbeitsplatz geerdet werden.

3.2.89. Messgeräte sollten nach Abschalten der Fernspeisespannung an spannungsführende Teile angeschlossen bzw. von diesen getrennt werden.

Alle Messvorgänge müssen von einem Elektromechaniker und einem Elektriker auf Befehl über die Servicekommunikation durchgeführt werden.

3.2.90. Bei Arbeiten an einem Zweikabelsystem ist es zulässig, das Kabel, an dem gearbeitet wird, von der Stromversorgung zu trennen. In Gruben muss ein unter Spannung stehendes Kabel mit Erde abgedeckt werden, und in Brunnen muss an diesem Kabel ein Schild angebracht werden, das vor der Gefahr eines Stromschlags warnt: „Vorsicht! Elektrische Spannung.“

3.2.91. Das Schneiden und Öffnen des Kabels sowie das Öffnen von Guss- und Bleikupplungen in Bereichen, in denen Fernstrom über die Kabel übertragen wird, ist nur in Anwesenheit des Arbeitsleiters möglich.

Beim Schneiden und Öffnen von Kabeln sowie beim Öffnen von Gusseisen- und Bleikupplungen muss der Arbeiter dielektrische Handschuhe, dielektrische Galoschen und eine Schutzbrille tragen. Nach dem Öffnen des Kabels müssen Sie (mit einem Anzeigegerät oder einem Voltmeter) sicherstellen, dass die Spannung vom Kabel entfernt wurde; Erst danach können Sie ohne dielektrische Handschuhe und Brille arbeiten und in dielektrischen Galoschen bleiben.

Beim Schneiden eines Kabels muss die Bügelsäge am Kabelmantel geerdet und ein Metallstift bis zu einer Tiefe von 0,5 m in den Boden getrieben werden. Die Erdung sollte mit einem flexiblen isolierten Draht mit einem Querschnitt von 6 - 10 Quadratmetern erfolgen . mm.

Arbeit mit Lötlampe

3.2.92. Beim Arbeiten mit einer Lötlampe müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Füllen Sie Kerosin oder Benzin bis zu maximal 3/4 seines Fassungsvermögens in den Lötlampentank.
  • wickeln Sie den Einfüllstopfen sollte zum Versagen sein;
  • Es ist verboten, in der Nähe eines offenen Feuers Kraftstoff auszuschütten oder auszugießen, eine Lötlampe zu zerlegen oder den Kopf abzuschrauben;
  • zünden Sie keine Lötlampe an, indem Sie dem Brenner Kerosin oder Benzin zuführen;
  • Überpumpen Sie die Lötlampe nicht, um eine Explosion zu vermeiden.
  • Entfernen Sie den Brenner nicht, bis der Druck abgebaut ist;
  • Lassen Sie den Luftdruck aus dem Lampenbehälter erst durch den Einfüllstopfen ab, wenn die Lampe erloschen ist und ihr Brenner vollständig abgekühlt ist.
  • Bei festgestellten Störungen (Tankleckage, Gasleckage durch das Brennergewinde) ist die Arbeit mit der Lampe einzustellen und diese zur Reparatur einzusenden;
  • Es ist verboten, den Lötlampenbehälter zu erhitzen.
  • Die Lampe darf nur mit der brennbaren Flüssigkeit gefüllt werden, für die sie bestimmt ist.
  • Gießen Sie kein verbleites Benzin in die Lötlampe.

3.2.93. Vor dem Anzünden der Lötlampe muss deren Funktionsfähigkeit überprüft werden. Zünden Sie keine defekte Lötlampe an.

3.2.94. Lötlampen sollten auf der Erdoberfläche in einem Abstand von mindestens 2 m vom Brunnen angezündet werden. Es ist verboten, brennende Lampen mit Benzin zu übergießen und über brennenden Kohlen zu erhitzen. Um die Lampe vor Wind zu schützen, verwenden Sie einen Eimer.

3.2.95. Eine brennende Lötlampe sollte nur in einem Eimer und nur nach gründlicher Belüftung des Brunnens in den Brunnen eingeführt werden.

Arbeiten am Gasbrenner

3.2.96. Beim Anschließen oder Trennen eines Schlauchs an eine Gasflasche müssen die Ventile am Schlauch und am Brenner geschlossen sein.

3.2.97. Gasflaschen sollten in aufrechter Position gesichert werden und dürfen nicht fallen gelassen oder angestoßen werden.

3.2.98. Die Dichtheit der Verbindungen zwischen Schlauch und Flasche sowie dem Gasbrenner sollte mit Seifenlauge überprüft werden.

3.2.99. Es ist verboten:

  • Arbeiten an einer Gasflasche, wenn das Manometer eine überfällige Kalibrierungsphase hat;
  • Arbeiten bei zumindest geringfügigen Gaslecks;
  • einen angezündeten Brenner unbeaufsichtigt lassen;
  • Überprüfen Sie die Dichtheit der Verbindungen mit einer offenen Flamme.

3.2.100. Nach Abschluss der Arbeiten sollten Sie zunächst das am Schlauch befindliche Ventil schließen. Das Ventil am Brenner sollte erst geschlossen werden, wenn der Brenner aufgehört hat zu brennen. Nach dem Trennen vom Schlauch muss die Kappe auf die Flasche gesteckt werden.

3.3. Sicherheitsanforderungen für die Herstellung von Arbeiten an Freileitungen

3.3.1. Beim Laden und Entladen von Stangen auf ein Fahrzeug ist es notwendig, Anschläge unter den Rädern des Fahrzeugs und des Anhängers anzubringen.

Die Stützen sollten von Fahrzeugen auf Holzbalken abgeladen und in gleichmäßigen Reihen mithilfe von Abstandshaltern gestapelt werden, die an den äußeren Stützen verkeilt werden sollten. Der Stapel sollte nicht mehr als sechs Reihen haben.

3.3.2. Holzstützen sollten mit speziellen Geräten (Zangen) bewegt werden. Wenn keine Geräte vorhanden sind, sollte die Stütze auf den gleichnamigen Schultern getragen werden. Das gleichzeitige Anheben und Absenken der Stützen ist auf Befehl des Arbeitsleiters zulässig.

Das Abladen von Stützen von Bahnsteigen während der Fahrt sowie das Werfen zwischen Gleisen und auf die Gleisränder ist verboten.

Beim Be- und Entladen von Stützen und Anbauteilen auf offenen Schienenfahrzeugen ist darauf zu achten, dass sich die geladenen Gegenstände nicht in einer Entfernung von weniger als 2 m spannungsführenden Teilen des Oberleitungsnetzes nähern.

3.3.3. Stahlbetonstützen sollten nur mechanisiert bewegt werden. Die Installation von Stahlbetonstützen ist nur mit einem Kran erforderlich, wobei ein Kabel verwendet wird, das an der Stütze in der Nähe der Montagehalterung oder in einem Abstand von nicht mehr als 1/5 ihrer Länge, gerechnet von der Oberseite, befestigt ist.

Es ist verboten, Stahlbetonstützen manuell zu tragen und zu installieren.

3.3.4. Die Montage von Holzstützen sollte in der Regel mechanisiert erfolgen.

Das Anheben leichter Holzstützen mit einem Pfosten ohne den Einsatz von Mechanisierung sollte mit Haken und Greifern erfolgen. Griffe werden verwendet, um die Oberseite der erhöhten Stütze abzustützen, und Haken dienen dazu, die Stütze vor einem seitlichen Herunterfallen zu schützen. In diesem Fall sollten mindestens drei Haken verwendet werden; Elektriker sollten sich auf verschiedenen Seiten der Stütze befinden.

Es ist verboten, anstelle von Haken und Greifern Schaufeln, Pflöcke und ähnliche Geräte zu verwenden und die Enden der Haken oder Haken auch auf der Brust oder dem Bauch abzulegen.

Komplexe A-Gestelle und Masten mit einer Länge von mehr als 10 m müssen beim Heben durch an der Spitze befestigte Seile gestützt werden.

Das Abstützen der angehobenen Stütze mit Greifern und Haken, das Besteigen der Stütze und das Entfernen von Abspannseilen von der angehobenen Stütze dürfen Sie nur mit Genehmigung des Arbeitsleiters beenden, nachdem die Stütze sicher im Boden (im Fundament) befestigt ist; In diesem Fall muss die Grube verfüllt und der Boden verdichtet werden.

3.3.5. Beim Fällen einer Stütze sollten vor Beginn der Arbeiten Zugseile und Abspannseile im oberen Teil der Stütze befestigt werden, um deren Basis freizugeben.

Verrottende Stützen sollten mit Abspannseilen und Kabeln eines Teleskopmastes gesichert werden.

Mit dem Lösen des Sockels der demontierten Stütze darf erst begonnen werden, wenn die Stütze durch Abspannseile zuverlässig gegen Absturz gesichert ist.

Das Lösen des Kabels beim Verlegen der Stütze sollte gleichmäßig erfolgen, um einen Bruch zu vermeiden.

3.3.6. Beim Ersetzen fauler Stützen sollten die Drähte von oben nach unten getrennt werden. Arbeiten an den Entkopplungsdrähten müssen von einem Teleskopturm oder von einer mit Unterlagen vorverstärkten Stütze oder einem Hilfsständer aus durchgeführt werden.

Beim Reparieren, Installieren und Fällen von Stützen ist es verboten:

  • Wenn Sie die Befestigung von Einzel- und Doppelstützen in U- und AP-Form ändern, graben Sie zwei Stützbeine gleichzeitig aus;
  • Beim Herausziehen des Ersatzaufsatzes aus der Grube oder beim Absenken eines neuen Anbaugeräts sollte sich jemand in der Grube aufhalten.

3.3.7. Vor Beginn der Arbeiten an der Stütze muss die Elektrofachkraft und der Elektriker die Prüfzeit der Montageklauen, des Sicherheitsgurtes, der Befestigung der Sichel am Steigbügel, der Funktionsfähigkeit der Zähne, Gurte und Befestigungen der Klauen sowie der Funktionsfähigkeit prüfen der Gurtkarabiner und seine Feder, die Unversehrtheit der Spanngurte und Kettenglieder; Es sollte eine Abdeckung an der Kette vorhanden sein. Es ist verboten, die Krallen durch Biegen oder Richten entlang des Durchmessers der Stütze zu verstellen.

Bevor Sie die Stütze anheben, müssen Sie deren Festigkeit sicherstellen. Wenn die Stütze mit einer Befestigung verstärkt wird, sollten Sie auch darauf achten, dass sie sicher an der Befestigung befestigt ist; Bei Bedarf sollten die Stützen mit Haken oder Griffen verstärkt werden.

Es ist verboten, dass zwei Arbeiter gleichzeitig an derselben Stütze arbeiten.

3.3.8. Zwischenholzstützen können von zwei Personen mit einer Handwinde ausgetauscht werden.

Die Handwinde muss sicher am Träger befestigt sein. Das Seil oder Kabel, das den Block hält, sollte in einem Abstand von 0,5 - 1,5 m von der Oberseite der Stütze fest befestigt werden. Es ist verboten, den Block an den Haken der Traverse und Streben aufzuhängen.

Nach der Installation des neuen Trägers sollten dessen Oberseite und die Oberseite des alten Trägers vorübergehend mit einer Klammer gesichert werden. Wenn Sie eine alte Stütze abbauen, sollten Sie diese zunächst mit provisorischen Seitenstützen verstärken.

3.3.9. Lösen Sie beim Austausch einer Eckstütze die Kabelbinder an den Stützen neben der Eckstütze. Der auszutauschende Träger kann erst ausgegraben und entfernt werden, nachdem die Drähte auf den neuen Träger übertragen wurden.

3.3.10. Bei Leitungen, die in bergigem (hügeligem) Gelände verlaufen, sollten Löcher für die Installation von Stützen stufenweise zum Hangende hin gegraben werden.

3.3.11. Wenn beim Graben von Löchern Gehwege und Gehwege geöffnet werden, sollte die obere Abdeckung mit einer Fläche abgebaut werden, die größer als die Fläche der Grube ist: bei Steinpflaster (Kopfsteinpflaster) 0,2 m in alle Richtungen von den Rändern der Grube entfernt , für Asphalt- und Betonbeschichtungen - 0,1 m.

Die obere Abdeckung des Bürgersteigs oder Gehwegs (Steine, Asphaltstücke, Beton) muss auf einer Seite des Lochs platziert werden – in Richtung des Fußgängerbereichs der Straße, und die Erde sollte auf der anderen Seite des Lochs weggeworfen werden – Richtung Fahrbahn.

Der demontierte Gehweg- oder Gehwegbelag ist bröckelfrei zu verlegen und der Abstand vom Grubenrand bis zum gefalteten Belag beträgt mindestens 0,5 m.

Beim Graben von Löchern in Städten und Gemeinden, an Orten, an denen sich Fahrzeuge und Fußgänger bewegen, muss der Arbeitsbereich mit Warnschildern umzäunt und nachts eine Signalbeleuchtung installiert werden.

3.3.12. Beim Graben von Löchern mit einer Schaufel in weichem Boden müssen die Lochwände ab einer Tiefe von 10 m – in sandigen und kiesigen Böden – mit mindestens 1 mm dicken Brettern und Baumstämmen (Abstandshaltern) verstärkt werden; 1,25 m - in sandigen Lehmböden; 1,5 m - in lehmigen, tonigen und trockenen Lössböden.

3.3.13. Nach der Installation der Stütze sollten die Befestigungsstreben vom Boden beginnend schrittweise entfernt und die in das Loch eingefüllte Erde alle 20 - 30 cm verdichtet werden.

Bei Treibsand und nassen Böden, bei denen das Entfernen der Befestigungsstreben aufgrund der Möglichkeit eines Bodeneinbruchs gefährlich ist, sollten die Löcher verfüllt werden, ohne die Befestigungen zu demontieren.

3.3.14. Wird beim Bohren von Löchern eine unbekannte Rohrleitung oder ein unbekanntes Kabel entdeckt, muss der Elektriker die Arbeiten einstellen und dies dem Arbeitsleiter, dem leitenden Elektriker, melden.

3.3.15. Alle Arbeiten an Stützen, unabhängig von der Hubhöhe, dürfen nur von einer Elektrofachkraft und einer Elektrofachkraft durchgeführt werden, nachdem der Sicherheitsgurt mit einer Kette an der Stütze befestigt und die Krallen in einer stabilen Position befestigt wurden. Das Arbeiten an einer Stütze im Stehen auf einer Klaue, ohne Krallen und einem Gürtel mit Karabiner, das Besteigen einer Stütze und das Arbeiten an Krallen, die nicht mit Spanngurten und Fersen fest mit den Beinen verbunden sind, ist verboten.

3.3.16. Die Beschläge oder Leitungen sollten mit einem Seil auf die Stütze gehoben werden, nachdem der Elektriker sie fest und sicher an der Stütze befestigt hat. Stellen Sie das Werkzeug nicht auf die Traversen und hängen Sie es nicht an die Drähte.

3.3.17. Arbeiten an mit Ölantiseptika imprägnierten Holzträgern sollten in einer Leinwand oder einem speziellen Schutzanzug gegen Antiseptika und Leinenhandschuhen durchgeführt werden.

3.3.18. Arbeiten Sie bei einem Eckträger mit Hakenprofil oder Konsolen von der Außenseite der durch die Drähte gebildeten Ecke.

Wenn Sie an einer Eckstütze mit Traversenprofil arbeiten, sollten Sie sich in Bezug auf die Drähte, an denen Sie arbeiten, auf der Außenseite befinden. Vor Beginn der Arbeiten muss die Festigkeit der Isolatorbefestigung an den Drähten überprüft werden, in Bezug auf die sich der Arbeiter an der Innenseite der Ecke befindet.

Ersetzen Sie kaputte und gerissene Isolatoren und entfernen Sie sie nur mit Handschuhen von Haken und Stiften.

3.3.19. Sie können die Drähte erst dann auf eine neu installierte Stütze übertragen, wenn diese Stütze vollständig verstärkt ist.

In Fällen, in denen es für einen Elektriker, der an einer Eckstütze arbeitet, schwierig ist, die Drähte unabhängig zu bewegen, sollten diese Drähte von anderen Teamarbeitern in Blöcken vom Boden abgezogen werden, nachdem zuvor die Kabelbinder an benachbarten Stützen gelöst wurden.

3.3.20. Beim Ausrollen von Drähten und Kabeln sollten Sie nur spezielle Kleidung und Handschuhe tragen und gegebenenfalls Schulterpolster aus Segeltuch verwenden. Beim manuellen Rollen ist es verboten, sich um das Ende eines Drahts oder Kabels zu wickeln oder das geschlungene Ende auf den Arm oder die Schulter zu legen.

3.3.21. Beim Anbringen einer Drahtspule am Vestibulum muss das innere Ende des Drahtes so abgedichtet werden, dass ein Herausspringen beim Drehen des Vestibüls beim Rollen ausgeschlossen ist.

Es ist notwendig, den rotierenden Vorraum durch Bremsvorrichtungen abzubremsen. Das Bremsen durch Drücken mit den Händen auf eine rotierende Drahtspule oder einen Teil des Vorraums ist verboten.

3.3.22. Vor Beginn der Arbeiten an Brückenkonsolen, die an den Fachwerken einer Eisenbahn- oder Autobahnbrücke montiert und mit speziellen Plattformen ausgestattet sind, ist es erforderlich, einen Sicherheitsgurt anzulegen und die Sicherheitskette an der Brückenkonsole oder Traverse zu befestigen (bei Arbeiten an den oberen Traversen). bevor Sie die Website betreten.

Wenn keine Plattform vorhanden ist, müssen Sie sich mit einem Sicherungsseil am Brückenträger festbinden und erst dann zur Konsole gehen und darauf klettern. Die Länge des Sicherungsseils muss dem Monteur eine freie Bewegung entlang der Halterung von unten nach oben ermöglichen. Zusätzlich zum Sicherungsseil muss sich der Arbeiter mit einem Sicherheitsgurt an der Brückenkonsole sichern.

3.3.23. Der Kabelkasten sollte mithilfe von Blöcken auf die Stütze gehoben werden. Das Lösen des zu den Blöcken führenden Seils ist erst zulässig, nachdem der Elektriker, der die Box installiert, diese sicher an der Stütze befestigt hat.

3.3.24. Eine Lötlampe oder ein Wasserkocher mit erhitzter Kabelmasse muss in einem Eimer an die Kabelhalterung geliefert werden. Das Entfernen einer Lampe oder eines Wasserkochers aus einem Eimer ist nur dann gestattet, wenn der Eimer fest auf der Kabelplattform installiert ist.

3.3.25. Beim Schweißen von Drähten muss der Elektriker spezielle Kleidung und Schutzbrille tragen und einen Abstand von mindestens 0,5 m zum zu schweißenden Draht einhalten.

Während des Schweißens ist es verboten, an der Schweißstelle unter den Drähten zu stehen oder zu gehen.

3.3.26. Das verbrauchte Thermit-Streichholz sollte in eine spezielle Metallwanne gelegt werden, die an einem der Drähte aufgehängt wird, mit dem nicht gearbeitet wird. Die verbrannte Thermit-Patrone muss von Ihnen weg vom Draht in der Wanne gestoßen werden, und zwar erst, nachdem sie abgekühlt (verdunkelt) ist. In brennbaren Bereichen sollten Schaufeln an den Zecken befestigt werden. Es ist verboten, eine heiße Patrone mit der Hand zu berühren.

Ersatz-Thermit-Patronen sollten in einer Metallbox in einer Arbeitstasche getrennt von Thermit-Streichhölzern aufbewahrt werden. Um ein Ablösen und Reiben der Patronen aneinander zu vermeiden, sollte jede Patrone in Papier eingewickelt werden.

Thermit-Streichhölzer sollten in separaten Kartons aufbewahrt werden. Jedes Streichholz sollte in Papier eingewickelt sein und alle Streichhölzer sollten ordentlich in der Schachtel platziert werden.

Während des Transports sollten Thermit-Kartuschen so dicht in einem Karton verpackt sein, als wären sie werkseitig verpackt. Kartons mit Thermitkartuschen sollten während der Handhabung oder des Transports keinen Stößen ausgesetzt werden.

3.3.27. Beim Löten von Drähten von einer Leiter aus sollte ein Topf mit geschmolzenem Lot in einem Eimer an einem Seil nach oben geführt werden; Der Eimer kann erst angehoben werden, nachdem sich der Arbeiter am Boden in einen sicheren Abstand gebracht hat. Das Lot sollte in Töpfen auf einer Kohlenpfanne geschmolzen werden.

3.3.28. Arbeiten an Kreuzungen von Kommunikationsleitungen mit den Fahrleitungsleitungen von elektrifizierten Eisenbahnen, Straßenbahnen und Oberleitungsbussen oder Stromleitungsleitungen sind nur zulässig, wenn das Fahrleitungsnetz und die Stromleitungen getrennt und zusätzlich am Arbeitsplatz geerdet sind, sofern vorhanden ein Fernarbeiter für die Stromversorgung.

3.3.29. Beim Verlegen und Anpassen von Kommunikationskabeln, die unter einer Stromleitung verlaufen, muss das gezogene Kabel auf beiden Seiten des Punktes geerdet werden, an dem es die Stromleitung kreuzt. Sie können den gespannten Draht nur im Bereich seiner Erdung berühren, gerechnet ab dem Schnittpunkt mit der Stromleitung. Die Arbeiten müssen mit dielektrischen Handschuhen durchgeführt werden.

3.3.30. Bevor Sie mit der Arbeit an den Leitungen eines Rundfunknetzes oder an den Leitungen anderer Kommunikationsleitungen an Stellen beginnen, an denen sie sich Stromleitungen nähern oder diese kreuzen, müssen Sie sicherstellen, dass an den Leitungen, mit denen Sie arbeiten (zwischen …), keine gefährliche Spannung anliegt die Drähte und die Erde), indem Sie sie mit einem Spannungsanzeiger oder einem tragbaren Voltmeter prüfen.

3.3.31. Beim Aufhängen (Ziehen, Entfernen) von Kommunikationsleitungskabeln müssen ein Elektriker und ein Elektriker diese mithilfe tragbarer Erdungsanschlüsse erden. Nach Überprüfung der Spannungsfreiheit sollten tragbare Erdungskabel zunächst an die Erde und dann an die geerdeten Leitungen angeschlossen werden.

Das Anbringen, Befestigen und Entfernen von tragbaren Erdungsanschlüssen muss mit dielektrischen Handschuhen erfolgen.

Tragbare Erdungsanschlüsse sollten in umgekehrter Reihenfolge entfernt werden: Entfernen Sie sie zuerst von den Kabeln und trennen Sie sie dann von der Erde. Nach Abschluss der Arbeiten und bei Abwesenheit von Personen in der Leitung wird die Erdung aufgehoben. Es ist verboten, beliebige, nicht speziell für diesen Zweck vorgesehene Drähte zum Erden oder Kurzschließen von Leitungsdrähten zu verwenden. Auch das Verbinden und Befestigen durch Verdrehen ist verboten.

3.3.32. Bei Arbeiten an Kommunikations- oder Funkleitungen an Kreuzungen mit Stromleitungen sollte sich der Kopf des Arbeiters nicht über der Höhe der oberen Leitungen der Kommunikations- oder Funkleitung befinden.

3.3.33. Beim Ziehen und Anpassen von Kommunikations- oder Funkkabeln, die unter spannungsführenden Stromleitungen verlaufen, müssen dielektrische Handschuhe und Galoschen getragen werden, und Arbeiter, die die Drähte direkt mit Blöcken spannen, sollten über den dielektrischen Handschuhen Segeltuchhandschuhe tragen, die kürzer als die dielektrischen Handschuhe sein sollten.

3.3.34. Werden Fremdspannungen in den zu bearbeitenden Leitungen festgestellt, muss der Elektroinstallateur dies dem Arbeitsleiter melden. Es ist verboten, mit den Arbeiten zu beginnen, bis die Fremdspannungen beseitigt sind.

Es ist verboten, Schäden an Leitungen, deren Wartung nicht in der Verantwortung des Elektrikers liegt, selbstständig zu beheben.

3.3.35. Ein Elektriker und ein Elektriker, der Freileitungen mit Stromkreisen wartet, über die die Fernstromversorgung von UP und NUP oder die Stromversorgung von Signalgeräten übertragen wird, muss wissen, über welche Stromkreise die Leistung der UP-, NUP-Geräte und Signalgeräte dauerhaft oder vorübergehend übertragen wird Außerdem müssen die Position auf dem Profil und die Anzahl der Stromkreise bekannt sein, auf denen der Betrieb zulässig ist, wenn die Fernspeisespannung oder die Stromversorgung der Signalgeräte entfernt wird.

3.3.36. Ohne die Fernspeisespannung von den Stromkreisen, über die sie übertragen wird, und die Spannung von den an Freileitungen aufgehängten Signalleitungen zu entfernen, ist Folgendes zulässig:

  • Aufführung linearer Basisarbeiten;
  • Reinigen von Kommunikationskabeln von Frost- und Eisablagerungen mit Masten aus Isoliermaterial, einschließlich trockenen Holzmasten;
  • Beseitigung von Schäden an Stromkreisen, die sich unterhalb der Fernstromkreise oder Stromversorgungskreise von Signalgeräten befinden, sowie an Stromkreisen, die sich auf der den Fernstromkreisen gegenüberliegenden Seite der Traverse befinden. In diesem Fall ist die Verwendung dielektrischer Handschuhe erforderlich.

Alle Arten geplanter Reparaturen von Freileitungen mit Fernstromkreisen sowie von Freileitungen mit Stromleitungen von Signalgeräten ohne Spannungsunterbrechung sind verboten.

Mit linearen Arbeiten, die eine Spannungsfreischaltung der Fernspeisung oder der Stromversorgung von Signalgeräten erfordern, darf erst nach Erhalt der Mitteilung über die Spannungsfreischaltung begonnen werden.

3.3.37. Beim Testen und Schalten von Kommunikationskabeln an Eingangstafeln und Racks, in Kabelkästen und anderen ähnlichen Geräten an miteinander verbundenen Leitungen muss davon ausgegangen werden, dass diese Kabel unter Spannung stehen können. Der Arbeitsplatz muss verfügen über: eine Isoliermatte, einen Spannungsanzeiger oder ein entsprechendes Messgerät und Werkzeuge mit isolierenden Griffen.

Beim Überprüfen und Ersetzen von Sicherungen und Ableitern zum linearen Schutz von Kommunikationsstromkreisen sollten Sie spezielle Isolierzangen verwenden.

3.3.38. Arbeiten an den Stützen von Freileitungen in Gebieten mit elektrischer Wechselstromtraktion, sogenannten Hochspannungs-Freileitungen (HVLS), sollten nach der Erdung aller Drähte durchgeführt werden, die sich auf der Seite der Stütze befinden, auf der sich der zu reparierende Stromkreis befindet gelegen; Alle Leitungen am Hakenprofil VVLS müssen geerdet sein. Bei einem Traversenprofil dürfen die auf der anderen Seite des Trägers befindlichen Leitungen nicht geerdet werden.

Es ist verboten, nicht geerdete Leitungen und alle daran angeschlossenen spannungsführenden Gegenstände zu berühren. Arbeiten an geerdeten Leitungen müssen mit Werkzeugen mit isolierenden Griffen durchgeführt werden.

Bei der Behebung von Schäden an VVLS ist die Durchführung von Arbeiten nach mündlicher oder telefonischer Anordnung mit zwingender Eintragung in das Dienstbuch (Formular SHU-2) für LAZ zulässig. Alle Arbeiten am VVLS müssen von mindestens zwei Arbeitern durchgeführt werden. Der Arbeitsausführende muss über eine elektrische Sicherheitsgruppe von mindestens IV verfügen, der zweite Arbeitnehmer muss über eine elektrische Sicherheitsgruppe von mindestens III verfügen.

3.3.39. Ein Elektriker und ein Elektriker müssen alle Messungen am VVLS mit dielektrischen Handschuhen und Galoschen durchführen und die Messgeräte mit einem Stab an die VVLS-Drähte anschließen.

3.3.40. Alle Leitungen inaktiver Freileitungen in Wechselstrom-Traktionsabschnitten müssen unter Einhaltung der folgenden Bedingungen geerdet werden:

  • innerhalb jedes Abschnitts müssen die Leitungen an beiden den Abschnitt begrenzenden Punkten und zusätzlich an einer Stelle in der Mitte des Abschnitts geerdet werden;
  • an Wiederempfangs-, End- und Verstärkungspunkten können Schutzerdungen von Leitungsanlagenräumen als Erdungen verwendet werden, wenn diese Erdungen nicht näher als 25 m von Haupt- und anderen Kabeln entfernt liegen;
  • die Verbindung der Stationserdung mit Oberleitungen muss durch Löten aller Kontakte erfolgen;
  • Die Erdung auf Stufen kann sowohl mit Hilfe speziell angeordneter Erdungselektroden (der Standard-Erdungswiderstand beträgt nicht mehr als 10 Ohm) als auch mit Hilfe der Erdung von Stromstützen mit automatischer Blockierung erfolgen.
  • Die Erdung inaktiver Freileitungen muss durchgeführt werden, bevor Spannung in das Fahrleitungsnetz eingespeist wird oder wenn die Spannung aus dem Fahrleitungsnetz entfernt wird.

3.3.41. Bei Arbeiten an Bahngleisen ist es einer Elektrofachkraft und einem Elektriker untersagt, tragbare Telefone und Zugtelefone an die VLS-Leitungen anzuschließen sowie diese Leitungen zu berühren.

3.3.42. Es ist verboten, zwei Drähte gleichzeitig oder einen Draht und einen Blitzableiter oder Abspanndraht mit bloßen Händen zu berühren.

Es ist verboten, Arbeiten an Freileitungen bei Herannahen eines Gewitters oder während eines Gewitters durchzuführen.

3.3.43. Die Drähte der Kabel- und Lufteingänge der Kommunikationskreise inaktiver Leitungen sollten von den linearen Drähten getrennt und an den Eingangsstützen zuverlässig geerdet werden.

3.4. Sicherheitsanforderungen für die Wartung zentraler Weichen, Gleisstromkreise, Ampeln und Relaisschränke

Zentralisierte Pfeile

3.4.1. Vor Beginn der Arbeiten am Schalter ist eine Verlegung der Schaltpunkte vom Zentralisierungspfosten auszuschließen. Schalten Sie dazu den Schaltkontakt des Elektroantriebs mit Genehmigung des Stationsdienstleiters (DSP) und in Gebieten mit Dispositionszentralisierung – des diensthabenden Disponenten der Zentralstelle (DNC) aus.

3.4.2. Arbeiten an zentralen Schaltern müssen von zwei Arbeitern durchgeführt werden, von denen einer die Bewegung der beweglichen Einheiten überwachen muss.

3.4.3. Wenn Sie die Pfeile auf festen Sitz der Punkte an den Rahmenschienen überprüfen, sollten Sie eine spezielle Sonde verwenden.

3.4.4. Bei Arbeiten an Weichen ist es erforderlich, eine Holzeinlage zwischen Rahmenschiene und Presspunkt und bei Traversen mit beweglichem Kern zwischen Kern und Leitschiene einzufügen. Nach Abschluss der Arbeiten muss der Liner entfernt werden.

3.4.5. Beim Aus- und Einbau von Fundamentquadraten für Elektroantriebe sowie von Abdeckungen für Elektroantriebe ist darauf zu achten, dass deren Teile und Konstruktionen außerhalb der Abmessungen des angrenzenden Gleises bleiben.

3.4.6. Bei Arbeiten im Inneren des Elektroantriebs ist es erforderlich, sich im Raum zwischen den Gleisen am Ende des Elektroantriebs aufzuhalten. Bevor ein Zug oder eine Rangiereinheit die Weiche passiert, sollten Sie den Elektroantrieb schließen und sich in einen sicheren Abstand entfernen, wobei die Anforderungen der Absätze 1.11 und 1.12 dieser Anleitung zu beachten sind.

3.4.7. Bei Arbeiten an einem Elektroantrieb ist die Verwendung eines gebrauchsfähigen Werkzeugs mit isolierenden Griffen erforderlich.

Schienenketten

3.4.8. Bei Arbeiten an Gleisdrosseltransformatoren oder in stromführenden Gleiskästen ist die Verwendung von Werkzeugen mit isolierenden Griffen erforderlich. Es ist verboten, die in der Gleisbox befindlichen Geräte mit bloßen Händen zu berühren.

3.4.9. Der Austausch eines Drosseltransformators oder von Drosselbrücken ist zulässig, wenn die Kontinuität beider Schienenstränge desselben Gleises in elektrifizierten Abschnitten gleichzeitig unterbrochen wird, nachdem zuvor temporäre Bypassbrücken mit dem erforderlichen Querschnitt installiert wurden.

Der Austausch des Drosseltransformators sollte unter Aufsicht eines erfahrenen Elektrikers erfolgen.

3.4.10. Vor dem Wechseln der Drosselbrücke ist es notwendig, eine provisorische Brücke aus Kupferdraht zu installieren und diese mit einem Ende mit einer Klemme am Schienenfuß und mit dem anderen Ende – am Ausgang des Drosseltransformators – fest zu befestigen Spezialklemme.

3.4.11. Arbeiten an Gleisdrosseln-Transformatoren, an die die elektrische Traktionssaugleitung angeschlossen ist, dürfen im Beisein und unter Aufsicht eines Mitarbeiters der Energieversorgungsstrecke durchgeführt werden. Sämtliche Abschaltungen und Anschlüsse der Saugleitung erfolgen durch Mitarbeiter der Stromversorgungsstrecke, die Abschaltung und Anbindung der Drosselbrücken an den Drosseltransformator und an die Schiene erfolgt durch den Signaltechniker.

3.4.12. Bei der Durchführung von Gleisarbeiten an elektrifizierten Streckenabschnitten muss der Signaltechniker dafür sorgen, dass die Gleisdienstmitarbeiter folgende Anforderungen erfüllen:

  • Beim alleinigen Gleiswechsel ohne Spannungsfreischaltung des Fahrleitungsnetzes ist ein gleichzeitiger Gleiswechsel auf beiden Gleisstrecken verboten. Vor dem Schienenwechsel müssen auf den benachbarten Schienengliedern zwei provisorische Querstücke aus Kupferdraht mit einem Querschnitt von mindestens 120 Quadratmetern verlegt und mit Klammern fest am Schienenfuß befestigt werden. mm bei konstantem Strom und 50 qm. mm bei Wechselstrom. Der Wechsel der Schienen, an denen Signalgeräte angeschlossen sind (Drosseltransformatoren, Gleiskästen, Schienenpedale), muss unter Mitwirkung eines Signalelektrikers durchgeführt werden;
  • Vor dem Schienenwechsel muss auf der Seite der Isolierfuge, auf der sich die zu ersetzende Schiene befindet, und auf der gleichen Seite des Mittelanschlusses eine provisorische Querbrücke in der Isolierfuge der am Gleis verbleibenden Schienen verlegt und befestigt werden Der Gleisdrosseltransformator muss mit einer temporären Brücke an die Schiene angeschlossen werden und darf nicht ausgetauscht werden. Vor dem Schienenwechsel muss in der Isolierfuge, an der die Schrägzugbrücke angebracht ist, eine provisorische Querbrücke angebracht und an den verbleibenden Schienen auf der Seite der auszutauschenden Schiene befestigt werden, sowie eine provisorische Brücke, die die Isolierfuge verschließt. Das Entfernen von Brücken ist erst zulässig, nachdem die Schiene ausgetauscht, an den Stößen verschraubt, elektrische Traktionsanschlüsse installiert und die Erdung der Kontaktnetzgeräte und Signalanlagen wiederhergestellt wurde;
  • Auf elektrifizierten Abschnitten mit Wechsel- und Gleichstrom ist das Trennen von den Schienen sowie das Wiederherstellen zuvor entfernter und versehentlich unterbrochener Erdung von Oberleitungsstützen oder anderen mit der Schiene geerdeten Bauwerken bei vorhandener Fahrleitungsspannung verboten.

Wenn es bei einem einzelnen Schienenwechsel erforderlich ist, die Erdung eines Trägers oder anderer an der daran befestigten Schiene geerdeten Strukturen zu entfernen, muss diese zunächst zuverlässig mit einer Ersatzbrücke (aus Kupferdraht mit Kreuz) verbunden werden -Querschnitt von mindestens 50 mm², Stahl-Aluminium- oder Stahl-Kupfer-Draht mit einem Querschnitt von mindestens 70 mm²) Erdung des Trägers mit der restlichen Schiene des gleichen Gewindes.

Vor dem Austausch einer Schiene müssen auf Schienenverbindungen neben der zu ersetzenden Schiene zwei provisorische Querbrücken aus Kupferdraht zwischen den Schienengewinden installiert werden. Anschließend kann die Erdung der Stütze oder anderer Strukturen entfernt werden.

Das Entfernen der doppelten Brücke ist nur zulässig, nachdem die Schiene ausgetauscht, mit Schrauben an den Verbindungen befestigt, elektrische Traktionsanschlüsse installiert und die Erdung an der ersetzten Schiene gesichert wurde. Beim Schwellenwechsel in Isolierfugen darf die Verbindung des Induktortransformators mit den Schienen sowie anderen mit den Schienen verbundenen Drähten nicht unterbrochen werden.

Es ist zulässig, die Drosseltransformatorbrücken von den zu ersetzenden Schwellen zu lösen und sie dann an den neu verlegten Schwellen anzubringen. Bei einzelnen Schwellenwechseln und anderen Gleisarbeiten müssen Erdungs- und Verbindungsleitungen, Brücken von Drosseltransformatoren, Gleiskästen und andere Signalgeräte zur Seite verschoben werden, ohne sie von den Schienen zu lösen und ohne sie zu beschädigen. Nach Abschluss der Arbeiten müssen die entfernten Erdungs- und Anschlussdrähte sowie Brücken so an den Schwellen befestigt werden, dass eine Berührung benachbarter Schienen ausgeschlossen ist.

Es ist Gleisdienstmitarbeitern untersagt, die Drosselbrücken und den Mittelpunkt des Drosseltransformators ohne Zustimmung des Signalelektrikers von der Schiene zu trennen.

Ampeln und Relaisschränke

3.4.13. Ampelmasten sollten mit Mechanismen und Vorrichtungen installiert werden, die verhindern, dass der Mast versehentlich herunterfällt. Alle Arbeiten im Zusammenhang mit der Installation von Ampeln müssen unter der Aufsicht eines leitenden Elektrikers durchgeführt werden.

3.4.14. Beim Abladen montierter Ampeln (mit Fundamenten) und gleichzeitigem Einbau in fertige Gruben ist das Stehen in der Grube und das Belassen der Ampel in der unbefüllten Grube, das Besteigen des Mastes bis zum Verfüllen und Verdichten des Bodens in der Grube verboten.

Nach der Installation einer Ampel ist es verboten, in eine unbefüllte Grube abzusteigen, um Erde unter dem Fundament zu entfernen.

3.4.15. Bei der getrennten Installation einer Ampel und eines Fundaments sollte mit der Installation der Masten erst begonnen werden, nachdem der Boden in der Grube um das Fundament herum verfüllt und verdichtet wurde.

3.4.16. Es ist verboten, sich während des Anhebens unter dem Mast aufzuhalten, den Mast anzuheben, wenn Züge auf angrenzenden Gleisen vorbeifahren, sowie bei starkem Wind, bei Regen und in der Nacht.

3.4.17. Das Anheben von Masten in elektrifizierten Bereichen ist nur bei spannungsfreiem Kontaktnetz und in Anwesenheit eines Fernarbeiters für die Stromversorgung gestattet.

3.4.18. Das Anheben und Anheben der Ampelteile auf den installierten Mast darf erst erfolgen, nachdem das Ampelmastglas mit Muttern und Kontermuttern an den Fundamentankerbolzen befestigt wurde, in elektrifizierten Bereichen zusätzlich nach der Erdung des Glases. Der darunter stehende Arbeiter muss einen Schutzhelm tragen.

3.4.19. Wartungsarbeiten an Ampeln in einem Gefahrenbereich (weniger als 2 m vom Fahrleitungsnetz entfernt, unter Spannung) müssen von mindestens zwei Arbeitern durchgeführt werden.

Es ist verboten, Arbeiten an Ampeln durchzuführen, die weniger als 2 m von stromführenden Teilen des Fahrleitungsnetzes entfernt sind, sowie bei Gewitter, Regen und schlechter Sicht (Nebel, Schneefall).

3.4.20. Bei Arbeiten an einem Ampelmast ist die Verwendung eines Monteursicherheitsgurtes erforderlich. Es ist verboten, dass zwei Arbeiter auf unterschiedlichen Ebenen am selben Ampelmast arbeiten.

3.4.21. Vor Beginn der Arbeiten am Ampelmast muss der Elektriker und Elektriker die Funktionsfähigkeit der Befestigung von Ampelleiter und Mast prüfen, die Funktionsfähigkeit der Erdung prüfen und bei vorhandener Funkenstrecke diese vorübergehend mit einem abnehmbaren Kupfer verschließen Jumper mit einem Querschnitt von mindestens 50 Quadratmetern. mm (Drahtmarke MGG-50 mm² mit Verbindungsklemmen). Am Ende der Arbeiten muss die Brücke entfernt werden.

Das Besteigen von Stützen und besonderen Fahrleitungskonstruktionen, die keine Signal- und Kommunikationseinrichtungen tragen, ist verboten.

3.4.22. Vor Arbeiten an der Inspektionswiege muss der Elektriker und Elektriker die Zuverlässigkeit seiner Befestigung an der Ampelbrücke prüfen.

3.4.23. Sämtliche Arbeiten an Ampelmasten sind während der Fahrt auf Nebengleisen einzustellen und der Aufenthalt am Ampelmast ist verboten.

3.4.24. Auf elektrifizierten Streckenabschnitten müssen Bodensignalgeräte (Ampelmasten, Lichtanzeiger, Relaisschränke, Ampelbrücken, Konsolen und andere Metallkonstruktionen), die sich in einem Abstand von weniger als 5 m von Teilen des Kontaktnetzes befinden, geerdet werden Traktionsnetz. Zwergampeln, Gleiskästen, Gruppenkupplungen, Weichenantriebe unterliegen nicht der Erdung.

3.4.25. Die Erdung von Ampeln und Relaisschränken sollte in der Regel an den mittleren Anschlüssen der Drosseltransformatoren und bei deren Fehlen oder an entfernter Stelle direkt an der Traktionsschiene erfolgen.

Bei der Arbeit müssen Elektriker und Elektriker Werkzeuge mit isolierenden Griffen verwenden.

3.4.26. Vor Beginn der Arbeiten im Relaisschrank sollte die Funkenstrecke mit einer abnehmbaren Kupferbrücke mit einer Querschnittsfläche von mindestens 50 Quadratmetern überbrückt werden. mm (Drahtmarke MGG-50 mm² mit Klemmen). Wenn eine Ausgleichsschaltung vorhanden ist, ist die Installation einer Shunt-Brücke nicht erforderlich.

3.5. Sicherheitsanforderungen für die Wartung und Reparatur von mechanisierten und automatisierten Höckern

3.5.1. Die Wartung und Reparatur von Buckelsignalgeräten sollte nach Absprache des Arbeitsleiters mit dem diensthabenden Beamten am Buckel und, wenn dieser nicht anwesend ist, mit dem Betreiber der Kontrollstelle des Arbeitsbeginns mit Eintrag in der Inspektion durchgeführt werden Protokoll des Formulars DU-46 über die Benachrichtigung per Lautsprecherkommunikation über die bevorstehende Auflösung von Waggons, das Vorbeifahren einer Lokomotive oder die Versorgung eines Zuges vom Subhill-Park durch den Arbeitsbereich. Es ist verboten, ohne Genehmigung mit der Arbeit zu beginnen.

3.5.2. Es ist verboten, während der Fahrt Arbeiten an Wagenbremsen, zentralen Weichen, Ampeln und anderen Signalgeräten (Gleiskästen, Kabelschienen, Jumper, Geschwindigkeitsmesser, Gewichtsmesser, Pedale) durchzuführen, die sich auf den Gleisen oder in deren unmittelbarer Nähe befinden die Auflösung des Zuges vom Höcker, vorbeifahrende Lokomotiven oder die Versorgung von Zügen aus dem Unterbergpark durch das Arbeitsgebiet.

3.5.3. Bei Benachrichtigung per Lautsprecherkommunikation durch den Buckeldienstbeamten oder Kontrollpostenbetreiber sowie bei Ertönen eines besonderen Tonsignals über die bevorstehende Demontage von Waggons, die Durchfahrt einer Lokomotive oder die Bewegung eines Zuges vom Buckelpark durch den Arbeitsbereich, Elektriker und Elektriker, die an Bodenhöckergeräten arbeiten, müssen:

  • sofort die Arbeit einstellen;
  • Werkzeuge, Materialien und Ersatzteile vom Arbeitsplatz entfernen;
  • begeben Sie sich an einen sicheren Ort.

3.5.4. Arbeiten am Pkw-Retarder müssen von mindestens zwei Arbeitern durchgeführt werden.

3.5.5. Es ist verboten, Arbeiten am Retarder durchzuführen, wenn diese Arbeiten dazu führen können, dass die Teile des Wagenretarders über die Annäherungsmaße von Gebäuden und Fahrzeugen hinausragen.

In diesem Fall muss der Retarder abgeschaltet, die entsprechenden Bahngleise gesperrt und die Baustelle eingezäunt werden.

3.5.6. Bei Arbeiten an einem aktiven Retarder ist der Aufenthalt mit dem Fuß auf dem Schienenkopf, zwischen den Bremsreifen und unter der Kolbenstange des Bremszylinders verboten.

3.5.7. Beim Verlegen eines Wagenretarders mit einem Hebekran ist es verboten, sich während des Hebens auf dem Retarder, unter der Last, am Ausleger oder im Bewegungsbereich des Retarders aufzuhalten.

3.5.8. Beim Einbau von Bremsträgern, Federn und anderen Teilen des Retarders entfernen Sie mit einer Schaufel oder einem Schaber Schmutz, Schnee und andere Gegenstände unter dem Retarder und reinigen die Oberflächen der Teile mit einer Drahtbürste.

3.5.9. Um die Ausrichtung der Schraubenlöcher beim Verbinden von Teilen zu überprüfen, müssen Elektriker spezielle Brecheisen und Bits mit entsprechendem Durchmesser verwenden.

3.5.10. Arbeiten an zangenförmigen Wagengewichtsretardern vom Typ KV sollten in einer für das Bremsen vorbereiteten Position nur nach dem Einbau spezieller Anschläge durchgeführt werden, die die angehobene Position des Retarderrahmens fixieren.

3.5.11. Beim Reinigen oder Spülen eines mit Zement, Chemikalien, Säuren und anderen Schadstoffen verunreinigten Triebwagenretarders müssen Elektriker und Elektriker Atemschutzgeräte oder andere Schutzausrüstungen verwenden.

3.5.12. Arbeiten zur Demontage, Beseitigung von Mängeln und zum Einbau von elektropneumatischen und pneumatischen Ventilen (EPC und PK), zur Einstellung von Magnetspulen und zur Überprüfung ihrer Isolierung, zur Reinigung des EPC mit Abschrauben des unteren Stopfens und zum Schmieren der Dichtungen dürfen nur nach dem Ausschalten der zugehörigen Geräte durchgeführt werden den Betrieb des EPC oder PK sowie das Blockieren des Luftkanals und das Ablassen von Druckluft aus dem kleinen Luftsammler.

3.5.13. Die Reinigung der Signaleinrichtungen von Rangierbuckeln mit Druckluft muss von zwei Arbeitern durchgeführt werden, von denen einer die erforderlichen Arbeiten ausführt und der andere Arbeiter sich an der Schlauchanschlussstelle am Absperrventil des Luftversorgungsnetzes aufhalten muss. Er muss die Bewegung des Rollmaterials im Arbeitsbereich und die Ankündigungen des Buckeldienstleiters oder Kontrollpostenbetreibers, die Abgabe eines Sondersignals über die bevorstehende Auflösung des Zuges, die Durchfahrt einer Lokomotive oder die Lieferung einer Lokomotive genau überwachen Zug vom Buckelpark.

Bei schlechter Hörfähigkeit muss er das Ventil schließen, die Druckluftzufuhr unterbrechen und den Durchsagen lauschen. Wird die Durchsage auch unter diesen Voraussetzungen nicht verstanden, ist die Reinigung mit Druckluft zu unterbrechen, bis die betriebliche Situation geklärt ist und die Durchsagen durch den diensthabenden Beamten des Buckels oder den Bediener der Kontrollstelle übermittelt werden.

3.5.14. Bei der Reinigung von Geräten mit Druckluft müssen Arbeitnehmer folgende Anforderungen beachten:

  • Arbeiten in Schutzbrillen;
  • Das Absperrventil an der Spitze muss geschlossen sein, wenn der Schlauch an das Luftversorgungsnetz angeschlossen wird.
  • Nachdem Sie den Schlauch an das Luftversorgungsnetz angeschlossen haben, sollten Sie zunächst die Zuverlässigkeit des Anschlusskopfes prüfen. Erst nach dieser Prüfung können Sie den Hahn an der Spitze und dann nach und nach das Absperrventil öffnen.
  • Der Luftstrom sollte in einem Winkel zu den Geräten gerichtet sein, der verhindert, dass Metallspäne, Späne oder zerkleinerte Steine ​​in das Gesicht des Arbeiters gelangen.
  • Nach Abschluss der Reinigung muss das Absperrventil geschlossen, die Druckluft vollständig aus dem Schlauch abgelassen und erst dann der Anschlusskopf abgeklemmt werden.

Verwenden Sie beim Reinigen von Geräten mit Druckluft keine Schläuche, die nicht über Standard-Anschlussköpfe und Absperrventile an der Metallspitze verfügen, sowie Schläuche, bei denen Luft austritt oder deren Anschlussköpfe unzuverlässig befestigt sind.

3.5.15. Rohrpostanlagen dürfen nur im ausgeschalteten Zustand repariert werden.

Installations- und Reparaturarbeiten an den Schalttafeln von pneumatischen Postgebläsen müssen spannungsfrei und auf einer dielektrischen Matte stehend durchgeführt werden.

3.5.16. Es ist verboten, Kompressorteile und elektrische Geräte während des Betriebs der Maschinen zu prüfen, zu reparieren, zu schmieren oder zu reinigen.

3.5.17. Nach der Reinigung und Reparatur von Teilen und Komponenten der Kompressoreinheit müssen Sie sicherstellen, dass keine Fremdkörper zurückbleiben.

Alle rotierenden Teile des Ventilators, des Kompressor-Elektromotors und der Pumpenerregereinheit müssen mit Gehäusen oder Schutzvorrichtungen abgedeckt werden.

3.5.18. Metallgehäuse von Elektromotoren, Steuerstationen und anderen Geräten und Anlagen müssen geerdet werden.

3.5.19. Unter Druck betriebene Behälter müssen in folgenden Fällen außer Betrieb genommen werden:

  • Ausfall des Sicherheitsventils;
  • bei Erkennung von Rissen, Luftlecks in Schweißnähten, Schraubverbindungen, Bruch von Dichtungen;
  • im Falle einer Fehlfunktion und unvollständiger Anzahl von Befestigungselementen von Luken und Abdeckungen.

3.5.20. Es ist verboten, unter Druck stehende Behälter und deren Elemente zu reparieren.

3.5.21. Zur Abdichtung von Flanschverbindungen sollte Paranit verwendet werden. Es ist verboten, Dichtungen aus Pappe oder Gummi zu verwenden.

3.5.22. Vor dem Betrieb der Schiffe muss die Funktionsfähigkeit von Ventilen, Ventilen, Ventilen und Vorrichtungen zum Entfernen von im Luftkanal angesammeltem Öl oder Wasser überprüft werden.

Sollte das Gerät einfrieren, kann es mit heißem Wasser, Dampf oder Heißluft aufgewärmt werden. Die Verwendung von offenem Feuer zu diesen Zwecken ist verboten.

3.5.23. Bei der Wartung von Radaranzeigen im Mikrowellenbereich sind folgende Sicherheitsanforderungen zu beachten:

  • Es ist verboten, den eingeschalteten Radarindikator auf Arbeiter zu richten, die sich in einer Entfernung von weniger als 1 m von der Antennenlinse befinden. Der Elektriker muss vermeiden, in den gerichteten Strahlungsbereich der Antenne zu gelangen;
  • Die Erdung des Radarindikators muss erfolgen, wenn die Spannung entfernt wird.
  • Der Radarindikator sollte bei ausgeschalteter Versorgungsspannung mit dem im Werkzeugsatz des RIS-B220-Geräts enthaltenen Kabel an das Aufzeichnungsgerät und die 2-V-Stromversorgung angeschlossen werden.

3.6. Sicherheitsanforderungen für die Wartung von automatischen Lokomotivsignalgeräten (ALSN) an Lokomotiven

3.6.1. Ein Elektromechaniker darf Reparaturen von ALSN-Geräten an Lokomotiven nur auf Lokparkplätzen durchführen; Es ist verboten, diese Arbeiten während der Fahrt durchzuführen.

3.6.2. Bei Arbeiten an gängigen ALSN-Boxen, die in den Vorkammern von Lokomotiven installiert sind, muss der Stromabnehmer abgesenkt werden und der Schlüssel für seine Steuerung muss vom Triebfahrzeugführer an den in der Vorkammer arbeitenden Elektriker übergeben werden.

3.6.3. Vor der Inspektion und Reparatur von ALSN-Geräten sowie beim Testen eines elektropneumatischen Ventils (EPV) muss der Elektriker das Lokomotivpersonal darüber informieren.

3.6.4. Um die Geschwindigkeitsmesser-Chips im Bedienfeld und anderen ALSN-Geräten zu überprüfen, muss der Elektriker jedes Mal die Hochspannung ausschalten und bei der Inspektion der ALSN-Empfangsspulen an der Lokomotive den Fahrer vor der laufenden Inspektion warnen, damit er sich nicht einstellt die Lokomotive in Bewegung.

3.6.5. Bei der Überprüfung von ALSN-Geräten an einer Lokomotive ist Folgendes verboten:

  • während der Fahrt auf die Lokomotive auf- und absteigen;
  • Berühren Sie alle Überwachungs- und Steuergeräte an der Lokomotive, die nicht mit den zu wartenden Geräten in Zusammenhang stehen.
  • Überprüfen Sie die ALSN-Geräte, während sich die Lokomotive bewegt.
  • einzelne Betriebsgeräte (Sammelboxen, Verstärker, Decoder) nach Abschluss der Arbeiten offen lassen.

3.6.6. Vor dem Austausch der ALSN-Ausrüstung an der Lokomotive ist es notwendig, die Versorgungsspannung aus dem Sammelkasten zu entfernen (Sicherungen im Stromkreis entfernen).

3.7. Sicherheitsanforderungen für die Wartung und Reparatur von automatischen Kreuzungsalarmen und automatischen Schranken

3.7.1. Im Falle einer kurzzeitigen Funktionsstörung der automatischen Kreuzungssignalisierung und der automatischen Schranken an einer Kreuzung sollten Arbeiten zu deren Beseitigung in der freien Zeit vom Zugverkehr (in der Pause zwischen den Zügen) oder einem technologischen „Fenster“ durchgeführt werden. mit Genehmigung des Bahnübergangsbeamten und an Bahnübergängen innerhalb des Bahnhofs, - mit Genehmigung des Bahnübergangsbeamten.

3.7.2. Arbeiten im Zusammenhang mit einer kurzfristigen Störung der automatischen Kreuzungssignalisierung an Kreuzungen, die nicht von einem diensthabenden Mitarbeiter bedient werden, sollten nach Klärung der Zugsituation in der freien Zeit vom Zugverkehr (in der Pause zwischen den Zügen) oder während eines technischen „Fensters“ durchgeführt werden von den diensthabenden Beamten an den jeweiligen Bahnhöfen, die den Durchgang begrenzen.

3.7.3. Die Wartung von Automatisierungsgeräten an Kreuzungen sollte von einem Team aus zwei Arbeitern durchgeführt werden.

3.7.4. Bei der Prüfung der Sichtbarkeit kreuzender Ampeln muss der Elektriker die Bewegung der Fahrzeuge überwachen. Bei fließendem Verkehr ist der Aufenthalt auf der Fahrbahn verboten.

3.7.5. Eine interne Überprüfung des Elektroantriebs der Schranke sollte bei geschlossener Schranke durchgeführt werden. Um zu verhindern, dass sich der Balken während des Tests anhebt, muss zwischen den Arbeitskontakten eine dünne Isolierplatte angebracht werden, über die der Elektromotor eingeschaltet wird.

Arbeiten zum Reinigen, Einrichten, Schmieren, Justieren elektromechanischer und mechanischer Komponenten und Teile des Elektroantriebs sind im spannungslosen Zustand durchzuführen.

3.7.6. Vor Arbeiten am Relaisschrank ist die Funktionsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Erdungsverbindung zum Relaisschrank zu überprüfen.

3.7.7. Bei der Wartung von Gleisstromkreisen sollten Elektriker und Elektriker in Fahrtrichtung des erwarteten Zuges blicken und nicht auf den Schienen oder den Enden der Schwellen sitzen.

3.7.8. Vor der Überprüfung der Batterien beim Umzug muss der Batterieschrank bzw. Batterieschacht belüftet werden.

Bei der Überprüfung des Zustands der Batterie sollten Sie sich an den Sicherheitsanforderungen gemäß Abschnitt 3.16 dieser Anleitung orientieren.

3.8. Sicherheitsanforderungen für die Aufrechterhaltung der automatischen Überwachung des technischen Zustands von Fahrzeugen während der Fahrt (PONAB, DISK, UKPS)

3.8.1. Die Wartung von Mitteln zur automatischen Überwachung des technischen Zustands von Fahrzeugen während der Fahrt (im Folgenden Kontrollmittel genannt) muss von mindestens zwei Mitarbeitern durchgeführt werden.

Bei der Wartung von am Boden montierten Steuergeräten muss einer der Arbeiter die Bewegung der beweglichen Einheiten überwachen.

3.8.2. Arbeiten im Zusammenhang mit der kurzfristigen Deaktivierung von Kontrollgeräten sollten in Pausen zwischen den Zügen oder während technologischer „Fenster“ auf der Baustelle durchgeführt werden.

Bei der Zentralisierung von Kontrollinformationen müssen alle Arten von Arbeiten im Zusammenhang mit der Überprüfung, Einstellung und Reparatur von Geräten mit obligatorischer Benachrichtigung des Zentralpostenpersonals über Beginn und Ende der Arbeiten durchgeführt werden.

3.8.3. Bei Arbeiten an den Gleisen zur Wartung von Bodensteuergeräten müssen die Elektrofachkraft und die Elektrofachkraft die Sicherheitsanforderungen für den Aufenthalt auf den Gleisen einhalten.

3.8.4. Bevor Sie mit Wartungsarbeiten an der Bodenkontrollanlage beginnen, sollten Sie die Funktionstüchtigkeit der im Postgebäude befindlichen Zuganfahrmeldeeinrichtung prüfen.

3.8.5. Arbeiten an der Ausrichtung der Hauptbodenkammern sollten während der Zugfahrpausen durchgeführt werden. Bevor sich der Zug in einer Entfernung von mindestens 400 m nähert, sollten Sie das Orientierungsgerät ausschalten und von den Gleisen entfernen und sich in einen sicheren Bereich begeben.

3.8.6. Während der Durchfahrt eines Zuges ist der Aufenthalt zwischen der Außenschiene und dem Postgebäude verboten.

3.8.8. Bei der Inneninspektion von Bodenkameras ist es notwendig, die Stromversorgung der Heizelemente der Kammer auszuschalten.

3.8.9. Das Öffnen von Geräteeinheiten, das Löten von Stromkreisen sowie das Reinigen von Leiterplatten und Teilen von Steuergeräten mit einem Staubsauger ist im spannungslosen Zustand zulässig. Das Nassreinigen von Stromkreisen ist verboten.

3.8.10. Die Metallteile der Schalttafel und des Schaltschranks der Stromversorgungsanlage unterliegen der Erdung mit einem isolierten Neutralleiter und der Erdung mit einem fest geerdeten Neutralleiter des Wechselstromversorgungsnetzes. Steuergeräte-Racks und Bodenkameras müssen zuverlässig geerdet sein. In der Nähe der Regale sollten dielektrische Matten auf den Boden gelegt werden.

3.8.11. Die Wartung von Druckgeräten muss im spannungslosen Zustand erfolgen.

3.9. Sicherheitsanforderungen für die Wartung des automatischen Zugbremskontrollsystems (AUT)

3.9.1. Der Elektromechaniker muss Anpassungen an den äußeren und inneren Schleifen des Generators sowie Anpassungen der Resonanz in der Regel in der Freizeit, wenn die Züge nicht fahren, mit Zustimmung des diensthabenden Beamten am Bahnhof unter entsprechender Genehmigung vornehmen Eintrag im Inspektionsprotokoll (Formular DU-46) über die Abschaltung der SAUT-Gleisgeräte von Aktionen. Beim Abschalten der SAUT-Gleisgeräte im Zugverkehr sollte im Protokoll auf die Notwendigkeit einer zwingenden Benachrichtigung des Lokführers des herannahenden Zuges per Funk durch den Diensthabenden am Bahnhof über die mögliche Funktionsunfähigkeit des SAUT-Wegpunktes hingewiesen werden.

3.9.2. Nachdem der Elektriker die Arbeiten am SAUT-Wegpunkt abgeschlossen hat, muss er dies dem diensthabenden Beamten am Bahnhof melden, der ihm erlaubt, das Gerät in der Freizeit vom Zugverkehr einzuschalten, um den Betrieb zu überprüfen.

3.10. Sicherheitsanforderungen für die Reparatur von Signal- und Kommunikationsgeräten in Reparatur- und Technologiebereichen (RTU)

3.10.1. Bei der Durchführung von Arbeiten zur Prüfung und Reparatur von Geräten, sowohl unter den Bedingungen der RTU als auch beim Besuch des Installationsortes der Geräte, müssen sich der Elektriker und der Elektriker an den technologischen Karten für die Prüfung und Reparatur des zu prüfenden Gerätetyps orientieren.

Die Überprüfung und Einstellung der mechanischen Eigenschaften des Relais sowie Reparaturen müssen im spannungslosen Zustand durchgeführt werden.

3.10.2. Vor der Reparatur muss das Gerät von Schmutz befreit werden. Bevor Sie mit der Reinigung des Geräts beginnen, müssen Sie die Absaugung einschalten, das Gerät in der Spülkammer installieren, dann den Schlauch mit der Spitze in die Hand nehmen und dann das Luftleitungsventil sanft öffnen.

3.10.3. Vor dem Spülen des Geräts mit einer pneumatischen Handpistole oder Düse müssen die Luftschläuche auf Beschädigungen sowie die Zuverlässigkeit der Befestigung und Anschlüsse des Schlauchs an ihnen und an der Luftleitung überprüft werden.

3.10.4. Am Ende der Spülung muss die Luftzufuhr in der Luftleitung abgesperrt und der Schlauch anschließend wieder angebracht werden.

3.10.5. In Räumen, die speziell zum Waschen von Geräten und Teilen mit Benzin vorgesehen sind, ist das Rauchen und die Verwendung von offenem Feuer verboten.

Ein täglicher Vorrat an Benzin, Alkohol und anderen Lösungsmitteln für Reinigungsgeräte sollte in dicht verschlossenen Behältern in einer Metallbox aufbewahrt werden.

Verwenden Sie kein verbleites Benzin zum Reinigen von Geräten.

3.10.6. Der Austausch von Teilen, die Beseitigung verschiedener Störungen und der Aufbau von Messkreisen sollten spannungsfrei erfolgen.

3.10.7. Bei der Messung elektrischer Eigenschaften bei Vorhandensein von Spannung an den Geräten ist es erforderlich, eine Sonde des elektrischen Messgeräts am Gehäuse des zu prüfenden Geräts anzubringen und die andere zum Anschließen an die Prüfpunkte zu verwenden.

3.10.8. Beim Reparieren, Justieren, Prüfen und Abstimmen von Relais, Platinen, Blöcken und anderen Geräteteilen sollten Sie spezielle Geräte, Ständer, Geräte, Schablonen, Sonden und Werkzeuge mit isolierenden Griffen verwenden.

Geräte, Ersatzteile und Teile müssen auf speziellen Gestellen untergebracht werden.

3.10.9. Bei Arbeiten zum Einstellen und Reparieren von Relais an Ständern muss der Elektriker und Elektriker vor dem Einbau des Relais in den Steckerblock die Spannungsregler auf Null stellen; Wenn Sie das Relais vom Prüfblock entfernen, trennen Sie zunächst die Spannung vom Relais.

Arbeiten an Ständern zur Reparatur von ALSN-Geräten sollten bei ausgeschalteter Versorgungsspannung durchgeführt werden. Es ist verboten, eingeschaltete Stände unbeaufsichtigt zu lassen.

3.10.10. Bei Reparaturarbeiten an den Ständen von Zwischenpunkten mit tonselektivem Ruf, Zweidraht-Terminalverstärkung, Kommunikation von Besprechungen und Niederfrequenz-Drahtleitungen ist die Verwendung eines Werkzeugs mit isolierenden Griffen erforderlich.

3.10.11. Bei der Feststellung von Störungen an der Anlage oder auf der Autobahn ist es verboten, das Kommunikationssystem ohne Erlaubnis des diensthabenden Elektrikers im Leitungsgeräteraum (LAZ) oder des Kommunikationsdisponenten zu unterbrechen.

3.10.12. Bei der Überprüfung und Reparatur von Stationsfunkgeräten und Beschallungsgeräten ist das Entfernen der Blöcke, deren Anschluss mit Verlängerungsschläuchen und der Anschluss tragbarer Messgeräte an die Blöcke bei ausgeschalteter Versorgungsspannung und Entfernung der Restladung zulässig.

3.10.13. Bei Arbeiten in Kisten sollten Sie Werkzeuge mit isolierenden Griffen verwenden und zur Beleuchtung tragbare Taschenlampen verwenden.

3.10.14. Bevor Sie mit der Reparatur des Teilnehmergeräts beginnen, müssen Sie sicherstellen, dass keine mechanischen Beschädigungen vorliegen und das Stromkabel und der Stecker intakt sind. Reparaturen am Gerät sollten bei ausgeschaltetem Strom durchgeführt werden.

Es ist verboten, in Teilnehmergeräten Sicherungen zu installieren, die nicht der Nennleistung entsprechen.

3.11. Sicherheitsanforderungen für die Wartung von Telefon- und Telegrafenstationen, Leitungstechnikräumen und Verstärkungspunkten

3.11.1. Vorbeugende Arbeiten, Reinigung und routinemäßige Reparaturen an Schaltanlagen und Linearschaltern sollten nur im spannungslosen Zustand durchgeführt werden.

Während eines Gewitters sind elektrische Messungen an Frei- und Kabelleitungen verboten.

3.11.2. Elektrische Messungen und die Bestimmung des Schadensortes an Stromkreisen von Freileitungen, die dem gefährlichen Einfluss von Stromleitungen oder elektrifizierten Wechselstrombahnen ausgesetzt sind, müssen von zwei Arbeitern durchgeführt werden, von denen einer über die elektrische Sicherheitsgruppe mindestens IV verfügen muss. Tragen Sie dielektrische Handschuhe, wenn Sie das Messgerät an Drähte oder Kabeladern anschließen, die unter gefährlicher Induktionsspannung stehen, und es trennen.

Die diensthabende Elektrofachkraft und die Elektrofachkraft, die Fremdspannungen an den Kommunikationsleitungen feststellen, müssen dies dem zur Schadensbeseitigung entsandten Arbeiter, dem Arbeitsleiter oder dem Kommunikationsdisponenten melden.

3.11.3. Es ist verboten, die spannungsführenden Teile der am Arbeitsplatz installierten Beschlagplatten mit den Händen zu berühren.

3.11.4. Das Reinigen (Spülen) von Ankern von Elektromotoren und Teilen von Telegrafengeräten mit Benzin muss in einem speziellen Schrank mit Absaugvorrichtung oder an einem speziell ausgestatteten Arbeitsplatz mit lokaler Absaugung erfolgen. Verwenden Sie zum Reinigen von Geräten kein bleihaltiges Benzin.

3.11.5. Es ist verboten, mit einem Stecker verbundene Kabelpaare in spannungsführenden Steckdosen von Telegrafenschaltern und Konzentratoren zu belassen.

3.11.6. Beim Austausch der Bürsten eines Elektromotors oder des Reglers eines Telegrafengeräts müssen der Elektriker und der Elektriker den Motorstromkreis abschalten. Es ist verboten, das Gehäuse von in Betrieb befindlichen Telegrafengeräten zu entfernen.

3.11.7. Der Austausch von Geräten oder Teilen, die eine galvanische Verbindung mit linearen Drähten (Kabeladern) haben, sowie das Reinigen von Kontakten und das Einstellen von Relais, deren Kontakte eine galvanische Verbindung mit linearen Drähten (Kabeladern) haben, sollte nur erfolgen, nachdem die entsprechenden Geräte vom Gerät getrennt wurden Linie.

3.11.8. Für den Transport von Telegrafengeräten zu Baumärkten und zur Kontrollwerkstatt sollten in der Regel spezielle Transportwagen verwendet werden. Es sind zwei Personen erforderlich, um schweres Gerät auf dem Wagen zu installieren und zu entfernen.

3.11.9. Beim Herstellen von Querverbindungen an Schalttafeln müssen Sie ein Werkzeug mit Isoliergriffen verwenden.

Es ist verboten, den positiven Bus zu berühren, der entlang des Querraums läuft.

3.11.10. Werden bei Arbeiten in zweistufigen Kreuzen bewegliche Trittleitern mit oberer Rollenführung eingesetzt, ist vor Arbeitsbeginn die Funktionstüchtigkeit der Feststellvorrichtung zu prüfen.

3.11.11. Fassen Sie beim Einschalten von Schalt- und Prüfgeräten mit Kabeln den Stecker am isolierten Teil an.

Es ist notwendig, die Lampen mit einem Spezialwerkzeug mit isolierenden Griffen aus dem Gerät zu entfernen.

3.11.12. Berühren Sie beim Austausch von Signallampen (an Schaltern, Schränken) sowie Thermospulen keine Metallteile des Geräts mit der freien Hand.

3.11.13. Notarbeiten an nicht abgeschalteten Geräten müssen von mindestens zwei Arbeitskräften durchgeführt werden, von denen einer mindestens über eine Qualifikation der Gruppe IV verfügen muss. In diesem Fall sollten Sie in dielektrischen Galoschen oder stehend auf einer dielektrischen Matte mit einem Werkzeug mit isolierenden Griffen arbeiten.

Benachbarte stromführende Teile sollten mit Elektrokarton, Mikanitplatten oder anderen Isoliermaterialien geschützt werden. Die Ärmel der Kleidung sollten an den Händen zugeknöpft sein.

3.11.14. Bei der Überprüfung der Stationsinstallation und der Behebung von Schäden an der Verkabelung unter dem Boden sollten offene Luken geschützt werden.

3.11.15. Alle Arbeiten im NUP in der Wärmekammer müssen von mindestens zwei Arbeitern durchgeführt werden, von denen einer zum Vorgesetzten ernannt wird und über eine elektrische Sicherheitsgruppe von mindestens IV verfügt.

3.11.16. Der Raum der LUP-Kammer, der nicht über eine ständige Belüftung verfügt, sollte vor und während der Arbeit mit einem Handventilator belüftet werden. Das Ende des Ventilatorschlauchs sollte ca. 20 – 30 cm über dem Boden der Kammer liegen.

Ein Elektriker und ein Elektriker, die in den Räumlichkeiten der NUP-Kammer arbeiten, müssen die Ärmel ihrer Kleidung an den Händen befestigen und eine Mütze aufsetzen.

3.11.17. Bevor Sie mit der Arbeit in einem gut ausgestatteten NUP beginnen, müssen Sie sicherstellen, dass die Leiter und die Gegensprechanlage in gutem Zustand sind.

3.11.18. Reparaturarbeiten im NUP müssen bei abgeschalteter Fernspeisespannung und der obligatorischen Anbringung des Plakates „Nicht einschalten – Arbeiten an der Leitung“ durchgeführt werden. Es ist verboten, das Plakat zu entfernen und die Fernspeisespannung einzuschalten, bis der leitende Elektriker des Kabelteams den Befehl erhält, die Arbeiten am Kabel abzuschließen.

3.12. Sicherheitsanforderungen für die Wartung von Funkkommunikationsgeräten

Funkkommunikations- und Beschallungsgeräte für Züge und Bahnhöfe

3.12.1. Vor Beginn der Arbeiten zur Inspektion, Prüfung, Einrichtung von Antennenanpassungsgeräten und zum Austausch von Funkstationseinheiten an Lokomotiven und Triebzügen müssen die Arbeitsausführenden die Genehmigung des Triebfahrzeugführers oder des Betriebshofbeamten einholen.

Wenn eine Lokomotive im Depot repariert wird, ist es notwendig, die Arbeiten mit dem Vorarbeiter des integrierten Teams abzustimmen.

Reparaturen an Geräten müssen im spannungslosen Zustand durchgeführt werden.

In diesem Fall ist es verboten:

  • während der Fahrt auf die Lokomotive auf- und absteigen;
  • Überprüfen Sie Antennengeräte und reparieren Sie den Radiosender, während die Lokomotive fährt.
  • auf das Dach der Lokomotive klettern und dort Arbeiten durchführen, ohne die Spannung im Kontaktnetz zu entlasten;
  • Berühren Sie alle Überwachungs- und Steuergeräte an der Lokomotive, die nicht mit den zu wartenden Geräten in Zusammenhang stehen.
  • Bestimmen Sie das Vorhandensein von Strahlungsleistung anhand des spürbaren thermischen Effekts, beispielsweise von Hand.
  • spannungsführende Geräteteile berühren.

3.12.2. Im Maschinenraum einer Elektro- oder Diesellokomotive ist es verboten, die rotierenden und beweglichen Teile von Maschinen und Mechanismen zu berühren und in unmittelbarer Nähe dieser zu arbeiten, sofern diese nicht durch Sicherheitsnetze oder Abschirmungen geschützt sind.

3.12.3. Die Durchführung von Arbeiten im Zusammenhang mit der Wartung von Hohlleiterdrahtgeräten sowie von Drähten und Lautsprecherwarngeräten, die sich an Oberleitungsstützen befinden, ist im Rahmen einer Arbeitserlaubnis mit Genehmigung des Energiedisponenten und in Anwesenheit eines Mitarbeiters der Energieversorgung zulässig Versorgungsentfernung.

Arbeiten an Hohlleiterdrähten sollten durchgeführt werden, nachdem Arbeiter in der Entfernung zur Stromversorgung diese mit Erdungsstäben auf beiden Seiten der Baustelle geerdet haben.

3.12.4. Vor Beginn der Arbeiten an den Führungsleitungen müssen diese spannungsfrei geschaltet und an der Schiene geerdet werden. Die Arbeiten sollten von einem Team aus mindestens zwei Personen durchgeführt werden. Der Arbeitsleiter (auch Vorgesetzter) muss je nach Kategorie über eine elektrische Sicherheitsgruppe IV oder V verfügen, die Arbeitsausführende müssen jeweils über eine elektrische Sicherheitsgruppe III oder IV verfügen.

3.12.5. Vor Wartungs- und Reparaturarbeiten an Antennenmaststrukturen ist es notwendig, die Radiosender auszuschalten und das Koaxialkabel vom Transceiver zu trennen.

3.12.6. Das Besteigen von Antennenmasten oder Antennenstützen sowie die Durchführung von Arbeiten daran sind während eines Gewitters oder bei Heraufziehen eines Gewitters, bei einer Windstärke von mehr als 10 m/s, bei Eis, starkem Nebel, Regen und Schneefall verboten. Während eines Gewitters ist der Aufenthalt in der Nähe der Ableitungen, die die Antennen mit der Erdung verbinden, verboten.

3.12.7. Arbeiter, die Antennen installieren, müssen rutschfeste Schuhe und ggf. Sicherheitsgurte tragen. Es ist verboten, Elektrowerkzeuge von Leitern aus zu bedienen.

3.12.8. Treppen müssen so lang sein, dass der Arbeiter, von oben gerechnet, nicht höher als bis zur dritten Stufe stehen kann.

3.12.9. Bei Installationsarbeiten und der Installation von Funkgeräten, bei denen das Heben auf eine Höhe von einem Meter oder mehr erforderlich ist, müssen Sie die Sicherheitsanforderungen gemäß Abschnitt 3.1 dieser Anleitung einhalten.

3.12.10. Bei Arbeiten im Zusammenhang mit der Einrichtung des Antennenpfads einer stationären Radiostation mit der induktiven Erregungsmethode von Hohlleitersystemen sollte der Erregerdraht geerdet werden, wenn er von den Erdungsgeräten getrennt ist.

3.12.11. Bevor Sie auf die Stütze klettern, müssen Sie sicherstellen, dass die Erdungsschrägen intakt sind und dass die Verriegelungs- und Anpassungsstromkreise an die Erdungskabel angeschlossen sind. Bei Arbeiten an einer Stütze sollten Sie sich so positionieren, dass Sie die nächstgelegenen stromführenden Leitungen nicht aus den Augen verlieren.

Es ist verboten, sich den Drähten von Freileitungen, DPR-Leitungen (System „Zwei Drähte - Schiene“) mit einer Spannung von 27 kV und dem Fahrleitungsnetz in einer Entfernung von weniger als 2 m zu nähern.

3.12.12. Bevor Sie mit der Prüfung von Hochspannungs-Koppelkondensatoren beginnen, müssen Sie:

  • Stellen Sie sicher, dass die Erdungsanschlüsse des Kondensators und des Trennschalterantriebs intakt sind.
  • Trennen Sie den Kondensator mit einem Trennschalter von der Hochspannungsleitung und bringen Sie am Trennschalterantrieb ein Schild mit der Aufschrift „Nicht einschalten! Personen arbeiten“ an; verriegeln Sie den Antrieb.
  • Führen Sie eine Testentladung des Kondensators mit einem speziellen Stab durch, indem Sie seine Anschlüsse kurzschließen (die Arbeit muss mit dielektrischen Handschuhen durchgeführt werden).

Es ist verboten, die spannungsführenden Teile eines abgeschalteten Kondensators bis zur Probeentladung zu berühren.

3.12.13. An Rundfunkzuleitungen mit Spannungen bis 120 V ist das Arbeiten ohne Spannungsunterbrechung mit dielektrischen Handschuhen und Werkzeugen mit isolierenden Griffen zulässig.

Arbeiten an 240-V-Rundfunkzuleitungen müssen von einem Team von mindestens 2 Personen im Auftrag einer autorisierten Person und nur nach Wegnahme der Spannung durchgeführt werden.

Auf diesen Leitungen darf nur mit dielektrischen Handschuhen und bei nassem Wetter auf allen Leitungen und in dielektrischen Galoschen gearbeitet werden.

3.12.14. Das Aufhängen von Funkkabeln an den Stützen des elektrischen Beleuchtungsnetzes sollte nur in Anwesenheit eines Vertreters der Stromversorgungsentfernung erfolgen, wobei die Spannung von der elektrischen Beleuchtungsleitung entfernt und die aufgehängten Drähte geerdet werden müssen.

Geräte für Fern- und Straßenfunkkommunikation, Funkknoten und Richtfunkleitungen

3.12.15. Bevor Sie das Gerät einschalten, müssen Sie sicherstellen, dass sich keine Personen oder Fremdkörper hinter dem Zaun befinden, alle Türen und Zäune schließen und sicherstellen, dass sich in den Türen des Senders keine mechanischen Sicherungsschlüssel befinden.

Eine betriebsmäßige Aktivierung des Betriebsmittels durch Verriegelungskontakte ist verboten.

3.12.16. In Anlagen mit doppelter (elektrischer und mechanischer) Verriegelung werden Arbeiten zur Betriebserhaltung von Geräten im Zusammenhang mit dem Betreten von Zäunen oder dem Öffnen von Schränken ohne Genehmigung durchgeführt. Stellen Sie zunächst sicher, dass die Sperrprüffrist nicht abgelaufen ist.

3.12.17. Arbeiten im Zusammenhang mit dem Betreten von Zäunen oder dem Öffnen von Schränken müssen von einem Team aus mindestens zwei Personen durchgeführt werden, von denen eine mindestens der elektrischen Sicherheitsgruppe IV und die andere mindestens der Gruppe III entsprechen muss. Wenn aufgrund der Schaltung und Konstruktion der Geräte ausgeschlossen ist, dass ein Arbeitnehmer während der in diesem Absatz genannten Arbeiten unter Spannung steht, können diese Arbeiten von einem Arbeitnehmer mit einer elektrischen Sicherheitsgruppe von mindestens IV durchgeführt werden.

3.12.18. Vor Arbeitsbeginn muss das diensthabende Personal, das Arbeiten im Zusammenhang mit dem Betreten des Zauns oder dem Öffnen von Schränken durchführt:

  • Schalten Sie alle Spannungen gemäß den Anweisungen zur Wartung dieses Geräts aus.
  • Stellen Sie sicher (durch Inspektion), dass alle mechanischen Verriegelungstrennschalter ausgeschaltet sind, die Filterkondensator-Entladevorrichtung aktiviert wurde und dass tatsächlich keine Spannungen anliegen (mithilfe eines Spannungsanzeigers);
  • Entladen Sie alle Teile des Geräts, die möglicherweise eine Restladung aufweisen (Kondensatoren, Lampenelektroden), und hängen Sie dann den Entladehaken an den Abschnitt des Stromkreises, an dem gearbeitet werden soll.

3.12.19. Bei der Umrüstung von Geräten, die mit dem Hintertreten eines Zauns oder dem Öffnen von Schränken verbunden sind, dürfen die Filamentspannung und die Stromversorgung von Steuer-, Verriegelungs- und Alarmsystemen nicht abgeschaltet werden, wenn die Klemmenblöcke, Relais und andere Geräte, die einer zufälligen Berührung zugänglich sind, durch Gehäuse geschützt sind. Bei technischen Inspektionen und der Reinigung von Geräten müssen die Heizspannung und die Stromversorgung von Steuer-, Stellwerks- und Alarmanlagen abgeschaltet werden.

3.12.20. Beim Austausch von Lampen (mit Ausnahme von Lampen mit geringer Leistung und Sockel mit Stiften) muss die Glühspannung dieser Lampen abgeschaltet werden. Der Austausch der Keramik-Metall-Lampe ist nur mit einem Abzieher möglich.

Beim Austausch heißer Lampen sind Schutzhandschuhe zu tragen.

3.12.21. Es ist erlaubt, die Antennen zu wechseln, wenn die Anodenspannung vom Sender entfernt wird. Vor dem Schalten von Antennen an einem Zuleitungsmast oder in einem separaten Raum muss die diensthabende Person die Anodenspannung vom Sender trennen, die Zuleitung erden und am mechanischen Verriegelungstrennschalter ein Schild „NICHT EINSCHALTEN – Personen arbeiten“ anbringen und übergeben Sie dem Antennenschalter den Schlüssel zum Stellwerksschloss.

3.12.22. Anodenspannungen dürfen erst an den Sender angelegt werden, nachdem der Sperrschlüssel an den diensthabenden Beamten zurückgegeben wurde. Nur der Diensthabende darf die Erdung und das Plakat entfernen.

3.12.23. Wird eine Störung an der Schließanlage festgestellt, muss der Schichtleiter unverzüglich Maßnahmen zur Behebung ergreifen. Wenn die Störung nicht in kurzer Zeit behoben werden kann, ist es zur Vermeidung von Arbeitsunterbrechungen zulässig, vorübergehend mit teilweiser oder vollständiger Sperrung zu arbeiten. Fällt eines der Schließsysteme aus, ist der Schichtleiter verpflichtet, an Türen oder Schränken mit beschädigtem Schloss Plakate mit der Aufschrift „Achtung! Das Schloss ist defekt!“ aufzuhängen, den Vorfall dem Betriebsleiter zu melden und eine Meldung zu machen entsprechenden Eintrag im Betriebstagebuch.

Bei gleichzeitigem Ausfall der elektrischen und mechanischen Verriegelungen (bzw. der elektrischen Verriegelung bei Sendern, bei denen keine mechanische Verriegelung vorhanden ist) ist der Schichtleiter außerdem verpflichtet, eine Person aus dem Dienstpersonal anzuweisen, sich mit einer beschädigten Verriegelung ständig an der Anlage aufzuhalten und warnen Sie diejenigen, die sich nähern, vor dem Ausfall der Verriegelung. Ausrüstung für Arbeiter.

3.12.24. Beim Betrieb von Richtfunkanlagen und Mikrowellengeneratoren dürfen Schaltungsänderungen, Demontage und Montage der Hochfrequenzstrecke und Antennenspeisegeräte sowie die Fehlerbehebung nur im spannungslosen Zustand der Anlage erfolgen.

3.12.25. Das Öffnen von Schränken und das Betreten des Zauns von ungenutzten Geräten ist nur mit Erlaubnis des Schichtleiters und während seiner Abwesenheit des ihn vertretenden Mitarbeiters möglich.

3.12.26. Während der Arbeit mit dem Gerät müssen alle Versorgungsspannungen entfernt, mechanische Verriegelungstrennschalter, Trennschalter und Schalter in Schaltanlagen ausgeschaltet und der Antenneneingang geerdet werden. An Trennschaltern und Schaltern müssen Schilder „NICHT EINSCHALTEN – Leute arbeiten!“ angebracht werden.

3.12.27. An einen Mitarbeiter, der Arbeiten gemäß einem von der Unternehmensleitung genehmigten Plan ausführt, können mechanische Reserveschlüssel ausgegeben werden, jedoch nur für einen Sender, der einer technischen Inspektion oder Einstellungsarbeit unterzogen wird. Die Ausgabe von Backup-Schlüsseln sollte im Betriebsprotokoll dokumentiert werden.

3.12.28. Nach Abschluss der technischen Inspektions- und Einstellarbeiten muss der Schichtleiter die Reserveschlüssel entgegennehmen, deren Erhalt im Betriebstagebuch vermerken, prüfen, ob die Zäune vorhanden sind und sicherstellen, dass sich keine Personen oder Fremdkörper hinter dem Zaun befinden. Danach kann der Schichtleiter die Erdung und die Plakate von den Schaltern und Trennschaltern entfernen und dem Diensthabenden das Einschalten des Senders ermöglichen.

3.12.29. Der Arbeiter, der das Gerät nach der Reparatur erhält, muss die ordnungsgemäße Funktion der mechanischen und elektrischen Verriegelungen, Alarme und Geräte zum Entladen von Filterkondensatoren überprüfen.

Beim Einstellen, Einrichten oder Reparieren von Schäden an den Empfänger- oder Sendeeinheiten von Richtfunkgeräten, wenn diese mit Reparaturschläuchen eingeschaltet werden müssen, dürfen sich keine Mitarbeiter in den Geräteräumen aufhalten, die nicht an der Reparatur der Geräte beteiligt sind.

3.12.30. Beim Blockbau von Geräten ist das Entfernen von Blöcken, das Verbinden mit Verlängerungsschläuchen und der Anschluss von tragbaren Messgeräten an die Blöcke bei ausgeschalteter Versorgungsspannung zulässig, mit Ausnahme von Blöcken, die mit einer Spannung von nicht mehr als 42 V betrieben werden. Verlängerungsschläuche Es müssen männliche und weibliche Anschlüsse so hergestellt sein, dass nach dem Anschließen keine Möglichkeit besteht, offene stromführende Teile zu berühren.

3.12.31. Der Betrieb von Richtfunkanlagen und Mikrowellengeneratoren ist nur bei eingesetzten Geräten und geschlossenen Türen bzw. angebrachten Schutzgittern gestattet.

3.12.32. Es ist verboten:

  • Bestimmen Sie das Vorhandensein von Strahlungsleistung anhand des spürbaren thermischen Effekts (z. B. von Hand);
  • in der Strahlungszone mit einer höheren als der zulässigen Leistungsflussdichte sein;
  • die Abschirmung von Mikrowellenstrahlungsquellen stören;
  • sich vor einem offenen Wellenleiter mit eingeschalteter Hochfrequenzausrüstung befinden;
  • Zerlegen und montieren Sie Wellenleiter bei nicht ausgeschaltetem Hochfrequenzgerät.

3.12.33. Bei Arbeiten zum Aufbau von Mikrowellengeräten müssen Sie eine spezielle Schutzbrille tragen.

3.12.34. Bei der Einrichtung und Prüfung von Mikrowellenanlagen ist es erforderlich, Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag und Einwirkung von Mikrowellenfeldern zu verwenden. Änderungen an Schaltkreisen, Demontage und Montage des Hochfrequenzpfads und der Antennenzuführungsgeräte sowie die Fehlerbehebung sollten bei ausgeschalteter Spannung des Geräts durchgeführt werden.

Der Blick in das offene Ende des Wellenleiters oder auf die Antenne in Richtung ihrer Achse ist im Strahlungsbetrieb nur dann gestattet, wenn dies unbedingt erforderlich ist und das Tragen einer Schutzbrille vorgeschrieben ist.

3.12.35. Das Arbeiten mit Geräten bei der Reparatur einzelner Geräte ist sowohl durch das Auflegen des gesamten Geräts als auch einzelner Geräte auf Reparaturschläuche möglich.

Es ist erlaubt, ein Gerät und nicht mehr als zwei Geräte dieses Geräts gleichzeitig an Reparaturschläuchen zu installieren. Beim Einschalten eines Geräts oder einer Einheit über Reparaturschläuche wird zunächst der Schlauchblock mit dem Block des entsprechenden Geräts verbunden und erst danach der Schlauch mit dem Geräteträger verbunden. Beim Herstellen der Verbindung muss das Gerät ausgeschaltet sein.

3.12.36. Beim Anschluss der Sender- oder Lokaloszillator-Stromversorgung an die Reparaturschläuche darf nur ein Gerät in die Reparaturschläuche aufgenommen werden.

3.12.37. Bei der Messung von Abschnitten von Hochfrequenzkabeln, Antennenschaltern, Bandpassfiltern und anderen Geräten ist es verboten, den Generator ohne Last an den Enden des zu messenden Geräts einzuschalten.

3.12.38. Wenn es erforderlich ist, die Wellenleiter der Reflektometer-Messleitung zu entkoppeln, muss deren Generator ausgeschaltet werden.

Arbeiten an Zahnstangen

3.12.39. Bei der Wartung von Regalleitungen auf steilen Dächern von Gebäuden, in denen sich in der Nähe der Regale keine Plattformen und Ausstiegsluken befinden, und wenn ein Zugang zum Dach durch eine Dachgaube erforderlich ist, sollte ein Teil des Daches mit einem 0,5 - 1 m langen Sicherungsseil geschützt werden hoch und mit einer Leiter (Gehweg) ausgestattet. Anstelle eines Kabels darf verzinkter Stahldraht mit einem Durchmesser von mindestens 5 mm verwendet werden.

3.12.40. Die Dächer von Gebäuden mit einer Höhe von weniger als 10 m sollten, wenn keine Dachgaube vorhanden ist, über gebrauchsfähige Feuerleitern oder Leitern erklommen werden. Das Sicherungsseil muss vom Dachzugang bis zum Gestell verlegt und mit einem Metallbügel an der Leiter befestigt werden.

Es ist verboten, Regale an Gebäuden mit einer Höhe von mehr als 10 m zu installieren, die nicht mit Dachgauben und Ausstiegsluken ausgestattet sind.

3.12.41. Bei Arbeiten an Gestellleitungen ist das Tragen eines Sicherheitsgurtes erforderlich, der beim Bewegen auf dem Dach mit einem Karabiner am Sicherungsseil und bei Arbeiten daran am Gestell befestigt werden sollte. Schuhe müssen Gummisohlen haben.

3.12.42. Bevor Sie das Eisendach betreten, müssen Sie mit einem Anzeiger sicherstellen, dass weder auf dem Dach noch auf dem Kabel gefährliche Spannung anliegt. Wenn auf dem Dach Spannung anliegt, müssen Sie den Bauleiter informieren. Das Betreten des Daches ist verboten.

Alle auf dem Weg angetroffenen Metallkonstruktionen (Türen, wenn sie mit Eisen verkleidet sind, Treppen, Luken, Balken für Lüftungs- und Heizungskonstruktionen, Metalldächer) sollten mit einem Unterspannungsanzeiger überprüft werden.

Bei Spannung oder Fehlfunktion der Ausgangsmittel und -wege zum Regal ist das weitere Vordringen dorthin verboten.

3.12.43. Die Installation von Gestellen auf Dächern mit Gefälle sollte von zwei Personen durchgeführt werden, wobei Sicherungsseile verwendet werden, die zwischen dem Gurt jedes Installateurs und dem Dachbodenbalken gespannt oder mit einer Schraube befestigt werden, um das Gestell festzuziehen.

3.12.44. Drähte und Kommunikationskabel müssen zwischen den Gestellen verschiedener Gebäude mithilfe von Seilen aufgehängt werden, die von ihnen auf den Boden herabgelassen werden. Das Werfen von Drähten, Kabeln oder Seilen von einem Dach zum anderen ist verboten.

3.12.45. Beim Spannen und Justieren von Drähten sollten Blöcke nur am Standrohr befestigt werden. Verwenden Sie keine Dachgeländer, Schornsteine ​​oder Lüftungsrohre, um die Drahtspannung einzustellen.

3.12.46. Materialien und Werkzeuge sollten über eine Innentreppe durch eine Ausstiegsluke oder ein Dachgaubenfenster auf das Dach gebracht werden. Wenn dies nicht möglich ist, sollten Lasten mithilfe eines Blocks angehoben werden, der an einer funktionierenden Feuerleiter montiert ist. Der Hebebereich muss eingezäunt sein.

3.12.47. Nach Abschluss der Arbeiten am Dach ist es notwendig, eventuelle Materialreste zu entfernen.

3.12.48. Bei Arbeiten auf Gebäudedächern ist es verboten:

  • unter der zu hebenden Last stehen;
  • setzen Sie sich auf die Barriere, Zäune und die Dachkante;
  • Dinge vom Dach werfen.

3.13. Sicherheitsanforderungen für die Wartung elektronischer Computer

3.13.1. Reparatur-, Einstell- und Wartungsarbeiten sowie alle Arten von Wartungsarbeiten an elektronischen Rechnern (Computern) müssen von mindestens zwei Mitarbeitern durchgeführt werden.

3.13.2. Bei Reparaturarbeiten an einem Computer ist Folgendes erforderlich:

  • schalten Sie den Computer aus;
  • Warnschilder aufstellen;
  • Sorgen Sie für eine ausreichende Beleuchtung des Arbeitsplatzes.

3.13.3. In Fällen, in denen Einstell- und Wartungsarbeiten an einem Computer im ausgeschalteten Zustand nicht möglich sind, dürfen diese nur mit Genehmigung des Schicht-(Maschinen-)Leiters unter folgenden Voraussetzungen durchgeführt werden:

  • einstellbare Geräte, Zusatzgeräte und Instrumente müssen geerdet sein;
  • Arbeiter müssen Arbeiten im Stehen auf einer dielektrischen Matte oder in dielektrischen Galoschen ausführen und dabei Werkzeuge mit isolierenden Griffen verwenden;
  • Benachbarte stromführende Teile müssen mit Elektrokarton geschützt werden.

3.13.4. Die Einstellung von Relais, Blöcken, alle Arten von mechanischen Arbeiten am Computer, der Austausch von Netzteilen und deren Einstellung, der Austausch von Sicherungen, Einstellungsarbeiten an den Schalttafeln sollten durchgeführt werden, nachdem der Computer vollständig vom Versorgungsnetz getrennt und überprüft wurde, ob dies der Fall ist Keine Spannung an den Geräten.

Bei eingeschalteter Spannung ist es verboten, die elektromechanischen und mechanischen Komponenten der Geräte zu verstellen oder zu reinigen oder die Stromanschlüsse anzuschließen oder zu trennen.

3.13.5. Wenn ein Notfallmodus auftritt, müssen Sie den Computer oder das einzelne Gerät, bei dem die Störung aufgetreten ist, sofort ausschalten.

3.13.6. Bei der Durchführung vorbeugender Wartung, Einstellung, Anpassung und Reparatur von Personal Electronic Computers (PCs) und Peripheriegeräten müssen folgende Sicherheitsanforderungen beachtet werden:

  • Bevor Sie mit der Arbeit beginnen, lesen Sie sich die Schaltpläne, Bedienungsanleitungen, Einstellungen und Einstellungen genau durch, um Arbeiten unter Spannung zu minimieren.
  • Schalten Sie das Gerät nicht mit defekten Netzkabeln ein;
  • Entfernen Sie nicht die Abdeckungen von den Geräten, wenn die Netzspannung eingeschaltet ist;
  • Das Löten sollte bei ausgeschalteter Stromversorgung mit einer Netzspannung von maximal 42 V erfolgen;
  • Verwenden Sie zum Löten speziell dafür entwickelte Lote und Flussmittel.
  • nasse Teile nicht löten und verzinnen;
  • Lassen Sie PCs und Peripheriegeräte nicht unbeaufsichtigt, wenn die Abdeckung entfernt und sie an das Netzwerk angeschlossen sind.
  • Die Reinigung und Schmierung elektromechanischer Geräte sollte mit den in der Bedienungsanleitung angegebenen Schmiermitteln erfolgen.
  • achten Sie darauf, dass keine Fremdkörper in die Geräte gelangen;
  • elektrische Messungen durchführen, ohne spannungsführende Teile mit der Hand zu berühren;
  • Vermeiden Sie, dass die Messsonde benachbarte Teile, Kontakte oder blanke Drähte versehentlich kurzschließt.

3.14. Sicherheitsanforderungen bei der Durchführung von Arbeiten zur technischen Wartung automatisierter Passagierservicegeräte

3.14.1. Die Durchführung von Reparaturarbeiten an automatischen Personenbedienungsgeräten (Zugabfahrtsschilder, Fahrkartenausgabegeräte, Bahnhofsinformationsgeräte, automatische Informationssysteme, Fahrkartendruckmaschinen, Selbstbedienungsschließfächer) ist im spannungslosen Zustand zulässig.

Es ist verboten, Stromquellen an die Geräte anzuschließen, bis die Gerätegehäuse zuverlässig geerdet sind; Der Erdungswiderstand sollte 10 Ohm nicht überschreiten.

3.14.2. Wenn Arbeiten mit angeschlossener Spannung erforderlich sind, müssen Sie die Genehmigung des Leiters der Signal- und Kommunikationsstrecke oder seines Stellvertreters einholen. In diesem Fall müssen folgende Bedingungen beachtet werden:

  • einstellbare Geräte, Zusatzgeräte und Instrumente müssen geerdet sein;
  • Arbeiter müssen Arbeiten im Stehen auf einer dielektrischen Matte oder in dielektrischen Galoschen ausführen und dabei Werkzeuge mit isolierenden Griffen verwenden;
  • Benachbarte stromführende Teile müssen mit Elektrokarton geschützt werden.

3.14.3. Berühren Sie beim Auswechseln von Signallampen keine Metallteile des Geräts mit der freien Hand.

Notarbeiten an nicht abgeschalteten Geräten dürfen von mindestens zwei Arbeitern durchgeführt werden, von denen einer mindestens der elektrischen Sicherheitsgruppe IV angehören muss.

3.14.4. Die Reinigung von Relais und anderen Teilen mit Benzin oder anderen brennbaren Flüssigkeiten sollte in einem speziellen Schrank mit Absaugvorrichtung oder einem speziell ausgestatteten Arbeitstisch mit lokaler Absaugung erfolgen.

In Kontrollräumen sowie in Räumen, die speziell zum Waschen von Instrumenten und Teilen mit Benzin vorgesehen sind, ist das Rauchen und die Verwendung von offenem Feuer verboten.

3.14.5. Das Lackieren der Produkte sollte in Räumen erfolgen, die mit Abzugshauben ausgestattet sind. Das Lackieren von Geräten am Aufstellungsort ist während der Abwesenheit von Passagieren im Raum und bei anschließender Belüftung des Raumes zulässig.

3.14.6. Bei Wartungsarbeiten an Fahrkartendruckautomaten, Verkaufsautomaten und anderen Fahrgastservicegeräten ist das Entfernen von Abdeckungen und das Durchführen von Reparaturen bei eingeschalteter Stromversorgung verboten. Bevor Sie mit der Arbeit beginnen, müssen Sie die Unversehrtheit des Gerätegehäuses visuell überprüfen, die Erdung der Steckdosen am Arbeitsplatz prüfen, die Unversehrtheit des Kabels und des Steckers überprüfen und die Sicherungen auf Übereinstimmung mit der Nennleistung prüfen.

Nach dem Abschalten der Stromversorgung ggf. die Kondensatoren entladen.

3.14.7. Beim Reparieren, Justieren und Konfigurieren elektronischer Platinen sollten Sie ein Armband verwenden, um statische Elektrizität abzuleiten.

Tragen oder bewegen Sie Geräte nur bei ausgeschaltetem Strom.

3.14.8. Für den Transport von Fahrscheindruckmaschinen sollten spezielle Transportwagen verwendet werden. Installieren Sie Geräte auf Wagen und entfernen Sie sie mit zwei Personen oder mit kleinen Mechaniken.

3.14.9. Bei eingeschalteter Spannung ist es verboten, die elektromechanischen und mechanischen Komponenten der Geräte zu verstellen oder zu reinigen oder die Stromanschlüsse anzuschließen oder zu trennen.

Sicherungen müssen bei ausgeschalteter Spannung oder mit einer dielektrischen Zange ausgetauscht werden.

3.14.10. Bei der Überprüfung der Stationsinstallation und der Beseitigung von Schäden an der Verkabelung unter dem Boden sollten offene Luken eingezäunt werden.

3.15. Sicherheitsanforderungen für die Instandhaltung eines autonomen Kraftwerks

3.15.1. Das Ein- und Ausschalten des Dieselgenerators muss durch diensthabende Elektriker erfolgen.

Bevor Sie den Dieselgenerator starten, müssen Sie sicherstellen, dass er in einwandfreiem Zustand ist, den Motor sorgfältig prüfen, alle Fremdkörper vom Standort entfernen, die Kurbelgehäuseklappen schließen und alle Schutzvorrichtungen anbringen.

Wenn Sie Motoren mit dem Startgriff starten, sollten Sie den Griff nur mit vier Fingern umfassen, ohne den Griff mit dem Daumen zu drücken. Der Griff sollte von unten nach oben bewegt werden.

3.15.2. Es ist verboten:

  • Starten Sie den Motor, indem Sie das Schwungrad mit den Händen drehen.
  • Erhitzen Sie die Öl- und Kraftstoffsysteme mit Lötlampen, Fackeln und anderen offenen Feuerquellen (zu diesem Zweck sollte heißes Wasser verwendet werden);
  • alle Motorteile bei laufendem Motor reinigen, abwischen, schmieren und reparieren;
  • Antriebsriemen bei laufendem Motor ersetzen;
  • Geh hinein und steck deine Hände hinter den Zaun;
  • Arbeiten an den Stromkreisen rotierender elektrischer Maschinen und deren Ausrüstung durchführen.

3.15.3. Dieselgeneratoren sollten überprüft und repariert werden, nachdem der Schlüssel (Schalter) vom Modus „Betrieb“ in den Modus „Reparatur“ geschaltet oder die Stromversorgung der Automatisierungsgeräte unterbrochen wurde.

3.15.4. Das Befüllen des Kraftstofftanks sollte durch einen Trichter nach Abstellen des Motors und Abkühlen sowie bei ausreichender Beleuchtung des Arbeitsplatzes erfolgen.

3.15.5. Böden und Treppen in den Räumlichkeiten eines autonomen Kraftwerks müssen sauber gehalten werden, verschüttete brennbare Stoffe und Schmierstoffe müssen sofort entfernt werden.

3.15.6. Wischmaterialien sollten in geschlossenen Metallkästen gelagert werden, die nicht in der Nähe von Motoren, Generatoren, Schalttafeln und Heizgeräten liegen. In Bereichen, in denen Dieselgeneratoren installiert sind, ist das Rauchen verboten.

3.16. Anforderungen an die Batteriesicherheit

3.16.1. Schalten Sie die Belüftung ein, bevor Sie mit dem Laden der Batterien beginnen. Die Belüftung muss frühestens 1,5 Stunden nach Ladeende ausgeschaltet werden.

Bei Verwendung von wiederaufladbaren Batterien im kontinuierlichen Ladeverfahren sollte bei jedem „Sieden“ des Elektrolyten in den Batterien eine Belüftung des Raumes durchgeführt werden.

Im Batterieladeraum ist das Rauchen, das Anzünden von Feuer und die Funkenbildung elektrischer Geräte verboten.

3.16.2. Beim Arbeiten mit Säure, Lauge oder Elektrolyt ist das Tragen eines Baumwollanzugs mit säurebeständiger Imprägnierung (für Säurebatterien), von Galoschen oder Gummistiefeln unter der Hose, einer Gummischürze und -handschuhen sowie einer Schutzbrille erforderlich.

Ätzalkalistücke sollten an einem speziell dafür vorgesehenen Ort zerkleinert und in Sackleinen eingewickelt werden. Feste Lauge (Natronlauge oder Ätzkali) darf nur mit einer Zange oder Pinzette eingenommen werden. Es ist verboten, Lauge mit den Händen aufzunehmen.

3.16.3. Flaschen mit Säuren und Laugen sollten von zwei Personen auf einer speziellen Trage getragen werden. Die Flasche wird zusammen mit dem Korb in eine Holzkiste mit Griffen gelegt oder auf einer speziellen Trage mit einem Loch in der Mitte und einer Kiste getragen, in die die Flasche und der Korb zu zwei Dritteln hineinpassen sollten. Es ist verboten, Säureflaschen an den Händen oder auf dem Rücken zu tragen. Beim Transport von Säureflaschen sollten diese fest verschlossen sein.

3.16.4. Säure sollte mit speziellen Vorrichtungen (Siphons, Wippen) aus der Flasche gegossen werden. Es ist verboten, Säure manuell einzufüllen.

3.16.5. Bei der Herstellung des Elektrolyten sollte die Säure langsam (um eine starke Erwärmung der Lösung zu vermeiden) in einem dünnen Strahl aus einem Becher in kleinen Portionen in ein Ebonitgefäß (Tank) oder ein anderes hitzebeständiges Gefäß mit destilliertem Wasser unter Rühren in Wasser gegossen werden Die Lösung mit einem Glasstab oder einem säurebeständigen Kunststoffrührer aufrühren.

Es ist verboten, Elektrolyt durch Eingießen von Wasser in Säure herzustellen. Dem vorbereiteten Elektrolyten darf Wasser zugesetzt werden.

Zur Herstellung alkalischen Elektrolyts können auch Gefäße aus Eisen oder Gusseisen verwendet werden. Tanks müssen dicht schließende Deckel haben. Für die Herstellung von alkalischem Elektrolyt ist die Verwendung von verzinktem, verzinntem, Aluminium- oder Keramikgeschirr sowie von Utensilien, in denen Elektrolyt für Säurebatterien vorbereitet wurde, verboten.

Bei der Zubereitung eines alkalischen Elektrolyten sollten Sie ein Gefäß mit Alkali vorsichtig und ohne großen Kraftaufwand öffnen. Um das Öffnen einer Flasche, deren Stopfen mit Paraffin gefüllt ist, zu erleichtern, ist es notwendig, den Flaschenhals mit einem in heißem Wasser getränkten Tuch zu erwärmen.

Große Stücke ätzenden Kaliums sollten gespalten und mit einem sauberen Tuch bedeckt werden. Zerkleinerte Stücke ätzenden Kaliums müssen vorsichtig mit einer Stahlzange, einer Pinzette oder einem Metalllöffel in destilliertes Wasser getaucht und mit einem Glas- oder Ebonitstab gemischt werden, bis sie vollständig aufgelöst sind.

3.16.6. Elektrolyt oder destilliertes Wasser sollte über einen Siphon mit Gummiball oder Gummiball in die Batterien eingefüllt werden.

3.16.7. Die Wartung von Batterien muss von speziell geschulten Fachkräften mit einer elektrischen Sicherheitsgruppe von mindestens III durchgeführt werden.

3.16.8. Bei der Installation und Wartung von Batterien müssen die folgenden Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden:

  • alle Arbeiten zum Bewegen und Nivellieren der darauf installierten Gestelle und Batteriebehälter müssen abgeschlossen sein, bevor die Batterien mit Elektrolyt gefüllt werden;
  • Vor dem Einschalten der montierten Batterie zum Laden ist der Arbeitsleiter verpflichtet, die Richtigkeit und Zuverlässigkeit der Verbindungen zwischen den einzelnen Batterien und mit den Batteriebussen sorgfältig zu prüfen;
  • Lehnen Sie sich beim Laden der Batterien nicht in die Nähe der Batterien, um Verbrennungen durch aus der Batterieöffnung herausfliegende Säurespritzer zu vermeiden.
  • Berühren Sie spannungsführende Teile (Klemmen, Kontakte, elektrische Leitungen) nicht mit den Händen ohne Gummihandschuhe.

3.16.9. Das Löten von Platten im Batterieraum ist frühestens 2 Stunden nach Ladeende gestattet. Batterien, die im Dauerentladungsverfahren betrieben werden, müssen 2 Stunden vor Arbeitsbeginn in den Entlademodus geschaltet werden; vor Arbeitsbeginn muss die Belüftung eingeschaltet werden, um eine vollständige Entfernung aller Gase aus dem Raum zu gewährleisten.

Während des Lötens muss für eine kontinuierliche Belüftung gesorgt werden. Der Lötbereich muss durch feuerbeständige Abschirmungen (Asbest oder Metall) vom Rest der Batterie geschützt werden.

3.16.10. Bei der Verwendung von Alkali-Nickel-Cadmium-Batterien Folgendes nicht tun:

  • Rauchen und Anzünden eines Feuers in den Räumlichkeiten;
  • Verwenden Sie Geschirr (Trichter, Becher, Aräometer), das zuvor zum Einfüllen von Elektrolyt in Säurebatterien und -batterien verwendet wurde.
  • Erlauben Sie Kurzschlüsse (gleichzeitigen Kontakt mit entgegengesetzten Polen von Batterien und Batterien), wenn Sie mit einem Steckschlüssel und anderen Werkzeugen arbeiten.

Beim Arbeiten mit Nickel-Cadmium-Batterien müssen Sie Werkzeuge mit isolierten Griffen verwenden.

3.16.11. Verwenden Sie zur Inspektion von Batterien eine tragbare explosionsgeschützte Lampe mit Sicherheitsnetz und eine Lampe mit einer Spannung von nicht mehr als 12 V.

3.16.12. Das Abstellen jeglicher Gegenstände oder Materialien in den Gängen zwischen den Batterieregalen ist verboten.

3.16.13. Lagern oder essen Sie keine Lebensmittel im Batterieraum.

Bei Arbeiten in einem Batterieraum, beim Laden oder Formieren von Batterien ist das Tragen von Atemschutzgeräten erforderlich.

3.16.14. Auf den Gestellen verschütteter Elektrolyt muss mit einem in neutralisierender Lösung getränkten Lappen abgewischt werden. Sie müssen Sägemehl auf den auf dem Boden verschütteten Elektrolyten gießen und ihn dann mit einer Kehrschaufel auffangen. Befeuchten Sie diesen Bereich des Bodens mit einer neutralisierenden Lösung (Soda, wenn eine Säure verschüttet wurde, oder Borsäure, wenn eine Lauge verschüttet wurde). verschüttete Flüssigkeit) und wischen Sie dann den nassen Bereich des Bodens oder Regals mit trockenen Lappen ab.

4. Arbeitsschutzanforderungen in Notsituationen

4.1. Maßnahmen eines Elektrikers und Elektrikers bei Situationen, die zu unerwünschten Folgen führen können

4.1.1. Während des Betriebs können folgende wesentliche Notfallsituationen auftreten:

  • das Auftreten eines Feuers;
  • Bruch des Fahrdrahtes;
  • Bruch von Strom- und Signalkabeln von Freileitungen;
  • Entgleisung von Schienenfahrzeugen;
  • das Auftreten schädlicher Gase in unterirdischen Bauwerken.

4.1.2. Im Notfall sind der Elektriker und der Elektriker verpflichtet, die Arbeit einzustellen, die Stromversorgung der defekten Geräte (Gerät, Stand) abzuschalten, ggf. die Gefahrenstelle abzuzäunen und den Vorfall unverzüglich dem leitenden Elektriker oder Werk zu melden Führen Sie den Vorgesetzten durch und befolgen Sie dann seine Anweisungen, um Unfälle zu verhindern oder die Notsituation zu beseitigen.

4.1.3. In der Nähe befindliche Arbeiter sind bei einem Alarm verpflichtet, sofort zum Unfallort zu kommen und sich an der Erstversorgung des Opfers oder der Beseitigung der Notsituation zu beteiligen.

4.1.4. Bei der Beseitigung eines Notfalls ist es erforderlich, gemäß dem genehmigten Plan zur Unfallbeseitigung zu handeln.

4.1.5. Im Brandfall müssen Sie:

  • unverzüglich die Feuerwehr unter Angabe des genauen Brandortes benachrichtigen;
  • benachrichtigen Sie den Arbeitsleiter;
  • andere benachrichtigen und ggf. Personen aus dem Gefahrenbereich entfernen;
  • mit dem Löschen des Feuers mit primären Feuerlöschmitteln beginnen;
  • ein Feuerwehrtreffen organisieren.

4.1.6. Richten Sie bei der Verwendung von Schaumfeuerlöschern (Kohlendioxid, Pulver) den Schaumstrahl (Pulver, Kohlendioxid) nicht auf Personen. Wenn Schaum auf ungeschützte Körperstellen gelangt, wischen Sie ihn mit einem Taschentuch oder einem anderen Material ab und spülen Sie ihn mit einer wässrigen Sodalösung ab.

Bei Elektrobränden nur Kohlendioxid- oder Pulverfeuerlöscher verwenden. Fassen Sie bei Verwendung eines Kohlendioxid-Feuerlöschers nicht mit der Hand die Feuerlöscherbuchse an.

4.1.7. In Räumen mit internen Hydranten ist der Einsatz einer zweiköpfigen Besatzung erforderlich: Einer rollt den Schlauch vom Wasserhahn zum Brandort aus, der zweite öffnet auf Befehl des Schlauchrollers den Wasserhahn.

4.1.8. Beim Löschen eines Feuers mit Filz sollte die Flamme abgedeckt werden, damit das Feuer darunter nicht auf die Person fällt, die das Feuer löscht.

4.1.9. Wenn Sie eine Flamme mit einer Sandschaufel löschen, heben Sie die Schaufel nicht auf Augenhöhe, um zu verhindern, dass Sand in die Flammen gelangt.

4.1.10. Das Löschen brennender Gegenstände, die sich in einer Entfernung von mehr als 7 m von einem stromführenden Fahrdraht befinden, kann ohne Unterbrechung der Spannung zulässig sein. In diesem Fall ist darauf zu achten, dass der Wasser- oder Schaumstrahl nicht in einer Entfernung von weniger als 2 m auf das Kontaktnetz und andere spannungsführende Teile gelangt.

4.1.11. Wenn die Kleidung einer Person Feuer fängt, sollte das Feuer so schnell wie möglich gelöscht werden, die Flamme sollte jedoch nicht mit ungeschützten Händen gelöscht werden. Entzündliche Kleidung muss schnell weggeworfen, abgerissen oder durch Übergießen mit Wasser oder im Winter durch Bedecken mit Schnee gelöscht werden. Über eine Person, die brennende Kleidung trägt, kann ein dickes Tuch, eine Decke oder eine Plane geworfen werden, die nach dem Erlöschen der Flamme ausgezogen werden muss.

4.1.12. Im Brandfall am elektrischen Zentralisierungsposten ist es notwendig:

  • Schalten Sie alle Stromquellen mit Schaltern am Bedienfeld oder Sicherungen am Schrank aus.
  • Melden Sie den Brand der Spanplatte, dem DNC und dem diensthabenden Ferndisponenten und rufen Sie die Feuerwehr.
  • Beginnen Sie mit dem Löschen des Feuers in den Service- und Technikräumen unter Verwendung der in den Räumlichkeiten befindlichen primären Feuerlöschausrüstung.

4.1.13. Wenn Sie einen Bruch in den Leitungen des Fahrleitungsnetzes oder der Hochspannungsfreileitungen feststellen, sollten Sie unverzüglich den Bahnhofsdienstleiter, den Energiedisponenten oder den Fahrdienstleiter informieren, die Bruchstelle absperren und dafür sorgen, dass sich niemand näher nähert als 8 m. Bei Leitungsbrüchen oder anderen Elementen des Fahrleitungsnetzes und von Hochspannungsfreileitungen, die den Einfahrtsraum von Gebäuden verletzen und beim Vorbeifahren eines Zuges angefahren werden können, ist eine Umzäunung dieser Stelle mit Haltesignalen erforderlich.

Es ist verboten, sich gebrochenen Leitungen des Fahrleitungsnetzes und der Hochspannungsfreileitungen näher als 8 m zu nähern und diese oder darauf befindliche Fremdkörper mit irgendetwas zu berühren, unabhängig davon, ob sie den Boden oder die Erdung berühren oder nicht Strukturen.

4.1.14. Wenn Alarm- und Kommunikationskabel zu Boden fallen und gleichzeitig mit Stromkabeln in Kontakt kommen, müssen der Elektriker und der Elektriker alle Arbeiten mit den Kabeln sofort einstellen; Ergreifen Sie Maßnahmen, um jede Bewegung im Bereich, in den die Drähte fallen, zu stoppen. Melden Sie den Vorfall dem Arbeitsleiter oder dem Signalkontroll-Entfernungsmanager.

4.1.15. Wird an einer kombinierten Freileitung ein Drahtbruch festgestellt, müssen Elektriker und Elektriker unverzüglich Maßnahmen ergreifen, um die Spannung in diesem Bereich abzuschalten. Beseitigen Sie die Gefahr für Unbefugte, die sich in der Nähe des gebrochenen Kabels aufhalten, und melden Sie den Vorfall dem Arbeitsleiter oder dem Leiter der Signalsteuerung.

4.2. Maßnahmen eines Elektrikers und Elektrikers zur Ersten Hilfe für Opfer

4.2.1. elektrische Verletzungen

Im Falle eines Stromschlags sollten Sie das Opfer sofort von der Stromeinwirkung befreien, indem Sie den Teil der Elektroinstallation ausschalten, den das Opfer berührt. Das Außerbetriebsetzen der Elektroinstallation sollte mit Schaltern, Messerschaltern oder anderen Trennvorrichtungen durch Entfernen von Sicherungen und Steckverbindungen erfolgen.

Befindet sich das Opfer in großer Höhe, müssen Maßnahmen ergriffen werden, um zu verhindern, dass es abstürzt und zusätzliche Verletzungen verursacht.

Ist ein schnelles Abschalten der Elektroinstallation nicht möglich, müssen Elektriker und Elektriker Maßnahmen ergreifen, um das Opfer von spannungsführenden Teilen zu befreien. In jedem Fall sollte die Hilfe leistende Person das Opfer nicht ohne entsprechende Vorsichtsmaßnahmen berühren. Er muss dafür sorgen, dass er selbst nicht mit dem spannungsführenden Teil und unter Trittspannung in Berührung kommt.

Nach der Befreiung des Opfers von den Auswirkungen des elektrischen Stroms muss der Elektriker und Elektriker seinen Zustand anhand folgender Anzeichen beurteilen:

  • Bewusstsein: klar, abwesend, beeinträchtigt (das Opfer ist gehemmt), aufgeregt;
  • Farbe der Haut und der sichtbaren Schleimhäute (Lippen, Augen): rosa, bläulich, blass;
  • Atmung: normal, abwesend, gestört (unregelmäßig, oberflächlich, pfeifend);
  • Puls an den Halsschlagadern: gut definiert (Rhythmus richtig oder falsch), schlecht definiert, fehlend;
  • Pupillen: schmal, breit.

Die Hautfarbe, die Weite der Pupillen und das Vorhandensein der Atmung (durch Heben und Senken der Brust) sollten visuell beurteilt werden.

Der Puls in der Halsschlagader sollte mit den Ballen des zweiten, dritten und vierten Fingers ertastet werden, indem man sie entlang des Halses zwischen dem Adamsapfel (Adamsapfel) und dem M. sternocleidomastoideus platziert und ihn leicht gegen die Wirbelsäule drückt.

Wenn das Opfer kein Bewusstsein, keine Atmung, keinen Puls, keine bläuliche Haut und große Pupillen (0,5 cm Durchmesser) hat, sollte davon ausgegangen werden, dass es sich im Zustand des klinischen Todes befindet. Es ist notwendig, sofort mit der Wiederbelebung des Körpers durch künstliche Beatmung mit der „Mund-zu-Mund“- oder „Mund-zu-Nase“-Methode und externer Herzmassage zu beginnen.

Künstliche Beatmung und Herzmassage werden durchgeführt, bis die natürliche Atmung wiederhergestellt ist oder ein Arzt eintrifft.

Nachdem das Opfer das Bewusstsein wiedererlangt hat, ist es notwendig, einen sterilen Verband an der Stelle der elektrischen Verbrennung anzulegen und Maßnahmen zu ergreifen, um mechanische Schäden (Prellungen, Brüche) (sofern vorhanden infolge eines Sturzes) zu beseitigen. Ein Opfer einer elektrischen Verletzung sollte unabhängig von seinem Gesundheitszustand und dem Fehlen von Beschwerden in eine medizinische Einrichtung gebracht werden.

4.2.2. Mechanische Verletzung

Bei einer mechanischen Verletzung ist es notwendig, die Blutung zu stoppen, die Wunde mit Wasserstoffperoxid zu behandeln und einen Verband anzulegen. Wenn ein Tourniquet angelegt wird, ist es notwendig, den Zeitpunkt der Anlage zu protokollieren. Das Tourniquet kann in der warmen Jahreszeit zwei Stunden und in der kalten Jahreszeit eine Stunde lang angelegt bleiben.

Bei Frakturen ist das Anlegen einer Schiene erforderlich, die die Unbeweglichkeit der beschädigten Körperteile fixiert. Dazu können Sie Bretter und einen Verband verwenden. Bei offenen Frakturen ist es notwendig, die Wunde vor dem Anlegen der Schiene zu verbinden.

Legen Sie bei einer Verstauchung einen Druckverband und eine kalte Kompresse auf die Verstauchung an. Bei Luxationen wird die Extremität in der Position, die sie nach der Verletzung eingenommen hat, ruhig gestellt und eine kalte Kompresse auf den Gelenkbereich gelegt.

Bei mechanischen Verletzungen aller Art muss das Opfer in eine medizinische Einrichtung gebracht werden.

4.2.3. Augenverletzung

Bei Augenverletzungen durch scharfe oder stechende Gegenstände sowie Augenverletzungen mit schweren Prellungen sollte das Opfer dringend in eine medizinische Einrichtung gebracht werden. Gegenstände, die in die Augen geraten, sollten nicht aus dem Auge entfernt werden, um es nicht weiter zu schädigen. Legen Sie einen sterilen Verband um das Auge.

Wenn Staub oder Puder in die Augen gelangt, spülen Sie diese mit einem sanften Strahl fließenden Wassers aus.

Bei Verbrennungen durch Chemikalien (Säuren, Laugen) ist es notwendig, die Augenlider zu öffnen und die Augen 10 - 15 Minuten lang großzügig mit einem schwachen fließenden Wasserstrahl zu spülen, danach wird das Opfer in eine medizinische Einrichtung gebracht.

Bei Augenverbrennungen mit heißem Wasser oder Dampf wird das Spülen der Augen nicht empfohlen. Die Augen werden mit einem sterilen Verband abgedeckt und das Opfer in eine medizinische Einrichtung gebracht.

4.2.4. Thermische Verbrennungen

Bei Verbrennungen ersten Grades kommt es lediglich zu Rötungen und leichten Schwellungen der Haut.

Bei Verbrennungen zweiten Grades (es bilden sich flüssigkeitsgefüllte Blasen) sollte ein steriler Verband auf die verbrannte Stelle gelegt werden. Die verbrannte Stelle nicht mit Fett und Salben einfetten, Blasen nicht öffnen oder durchstechen.

Bei schweren Verbrennungen sollte ein steriler Verband auf die verbrannte Stelle gelegt und das Opfer sofort in eine medizinische Einrichtung gebracht werden. Die verbrannte Stelle nicht mit Fett oder Salben einfetten, verbrannte Kleidungsteile auf der Haut abreißen. Der verbrannten Person muss reichlich heißer Tee verabreicht werden.

4.2.5. Verätzungen durch Säure und Laugen

Bei Säureverbrennungen sollte die verbrannte Körperstelle mit einer schwachen Natronlösung gewaschen werden. Wenn kein Backpulver vorhanden ist, muss der verbrannte Körper großzügig mit klarem Wasser bewässert werden.

Bei Verbrennungen mit ätzenden Laugen sollte die verbrannte Körperstelle mit mit Essig- oder Zitronensäure angesäuertem Wasser oder mit klarem Wasser gewaschen werden, wobei die verbrannte Stelle reichlich bewässert wird.

Tragen Sie einen antiseptischen Verband auf die verbrannte Körperstelle auf und schicken Sie ihn an eine medizinische Einrichtung.

4.2.6. Vergiftung

Im Falle einer Vergiftung mit minderwertigen Lebensmitteln ist es notwendig, beim Opfer künstliches Erbrechen auszulösen und den Magen zu spülen, damit es eine große Menge (bis zu 6-10 Gläser) warmes Wasser trinken kann, das mit Kaliumpermanganat getönt ist. oder eine schwache Lösung von Backpulver. Anschließend 1 - 2 Tabletten Aktivkohle zu trinken geben.

Bei einer Säurevergiftung ist es notwendig, den Magen gründlich mit Wasser zu spülen und dem Opfer Umhüllungsmittel zu verabreichen: Milch, Pflanzenöl, rohe Eier.

Bei einer Gasvergiftung (Kohlenmonoxid, Methan, Schwefelwasserstoff, Kohlendioxid) muss der Verletzte aus dem Raum an die frische Luft gebracht oder durch Öffnen von Fenstern und Türen für Zugluft im Raum gesorgt werden.

Wenn Atmung und Herztätigkeit ausbleiben, beginnen Sie mit künstlicher Beatmung und externer Herzmassage.

In allen Vergiftungsfällen muss das Opfer in eine medizinische Einrichtung gebracht werden.

4.2.7. Erfrierung

Bei leichten Erfrierungen reiben Sie die erfrorene Stelle mit einem sauberen Tuch oder Fäustling ab. Der erfrorene Bereich sollte nicht mit Schnee eingerieben werden, da dies die Haut schädigen und zu Infektionen führen kann.

Treten aufgrund von Erfrierungen Blasen auf oder kommt es zu einer Nekrose der Haut und des tiefliegenden Gewebes, ist es notwendig, den erfrorenen Bereich mit trockenem, sterilem Material zu verbinden und das Opfer an einen Arzt zu überweisen. Blasen nicht öffnen oder durchstechen.

Bei allgemeinem Erfrieren ist es notwendig, das Opfer in einen warmen Raum zu bringen, sich auszuziehen und mit sauberen, trockenen Tüchern oder Fäustlingen zu reiben, bis die Haut rot wird und die Muskeln weich werden. Danach muss unter fortgesetztem Reiben mit der künstlichen Beatmung begonnen werden. Wenn die erfrorene Person das Bewusstsein wiedererlangt, muss sie warm zugedeckt und mit warmem Tee oder Kaffee versorgt werden.

5. Arbeitsschutzanforderungen am Ende der Arbeit

5.1. Nach Abschluss der Arbeiten muss der Elektriker und Elektriker:

  • Werkzeuge, Geräte, Geräte und Materialien an speziell dafür vorgesehenen Orten oder Lagerräumen aufbewahren;
  • den Bahnhofsdienstleiter über den Abschluss der Arbeiten an Weichen, Gleisstromkreisen, Ampeln oder anderen Einrichtungen informieren;
  • bei der Ankunft am EC-Posten in den entsprechenden Journalen Aufzeichnungen über den Abschluss der Arbeiten und die fertiggestellten Bände vermerken;
  • den Abschluss der Genehmigung (falls ausgestellt) in der vorgeschriebenen Weise formalisieren.

5.2. Ziehen Sie Overalls und andere persönliche Schutzausrüstung aus und legen Sie sie in den Schrank.

Kontaminierte und fehlerhafte Arbeitskleidung sollte bei Bedarf zur Wäsche, chemischen Reinigung oder Reparatur geschickt werden.

5.3. Nach der Arbeit müssen Elektriker und Elektriker kontaminierte Körperstellen mit warmem Wasser und Seife waschen oder duschen.

5.4. Um Ihre Haut nach der Arbeit in einem guten Zustand zu halten, können Sie verschiedene schützende Salben und Cremes (Borvaseline, Lanolincreme und andere) verwenden.

Es ist nicht erlaubt, Kerosin oder andere giftige Erdölprodukte zur Reinigung der Haut und der persönlichen Schutzausrüstung zu verwenden.

5.5. Alle bei der Arbeit festgestellten Störungen und Mängel sowie die zu deren Beseitigung getroffenen Maßnahmen sind dem leitenden Elektriker bzw. Arbeitsleiter zu melden.

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