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Hinweise zum Arbeitsschutz bei der Erschließung von Fallobst- und Windschutzeinschnittflächen

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz

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Sicherheitstechnik

1. Allgemeine Sicherheitsanforderungen

Der Abschnitt wird eigenständig auf der Grundlage der Standardanweisung TOI R-07-001-98 „Allgemeine Sicherheitsanforderungen für Berufe und Arten von Arbeiten im Feld“ unter Berücksichtigung der Besonderheiten eines bestimmten Forstbetriebs erstellt.

2. Sicherheitsanforderungen vor Arbeitsbeginn

2.1. Den erfahrensten, körperlich gesunden Arbeitern ist es gestattet, Windfall-Schnittbereiche und verbrannte Bereiche zu erschließen.

2.2. Die Erschließung von Windfall- und Windschutzschnittflächen sowie Brandflächen erfolgt durch einen Waldfäller, unbedingt mit einem Hilfsfäller (Holzfäller).

2.3. Das Team, das sich mit der Entwicklung von Fall- und Windschutzstandorten sowie Brandgebieten befasst, muss zusätzlich zu den Werkzeugen und Hilfsgeräten, die zum Fällen von Bäumen und zum Beschneiden von Ästen erforderlich sind, über eine manuelle tragbare Winde mit einem Metallseil von mindestens 35 m Länge und einen Hanf verfügen Seil 10 m lang und ein Halsband 5 m lang. 8 m, einer für jeden Arbeiter.

2.4. Die Entwicklung von Abholzungsgebieten mit Windfallwäldern und verbrannten Wäldern sollte nach einer technologischen Karte erfolgen, die in Bezug auf die Geländebedingungen, die Art, das Ausmaß und die Richtung des Windwurfs, die Beschädigung des Waldbestands und die Vermüllung des Waldes erstellt wurde Territorium und Arbeitsorganisation.

2.5. Der Vorarbeiter des Komplexteams ist verpflichtet, vom Vorarbeiter gegen Quittung einen Plan des Schnittgebiets mit einer klaren Abbildung der Bienenstände darauf zu erhalten, in dem die Reihenfolge ihrer Entwicklung, Rückewege, Abholzungspunkte, Abholzungsbärte und gefährliche Zonen angegeben sind , Standorte von Heizräumen und Lebensmittelpunkten, Standorte zum Abstellen von Geräten und zur Lagerung von Kraft- und Schmierstoffen. Alle Mitglieder des integrierten Teams sollten mit dem Schema vertraut sein.

2.6. Nach Erhalt eines Schichtauftrags durch den Vorarbeiter sind die Arbeitsteams verpflichtet, sich am Arbeitsplatz gezielt über mögliche Gefahrensituationen, die im Arbeitsablauf auftreten können, und Maßnahmen zu deren Vermeidung zu unterrichten. Ohne gezielte Einweisung am Arbeitsplatz ist es untersagt, mit der Arbeit zu beginnen, der Vorarbeiter (Vorarbeiter) erinnert die Arbeiter täglich an die Vorsichtsmaßnahmen.

2.7. Der Holzfäller und sein Gehilfe (Holzfäller) müssen die Funktionsfähigkeit der Fällgeräte prüfen. Der Hydrokeil wird nicht in Windfall- und Windschutzschnittbereichen zum Fällen gefährlicher Bäume verwendet.

2.8. Der Holzfäller und sein Gehilfe (Holzfäller) sollten im Beisein des Vorarbeiters am aktuellen Tag die Fläche des zu erschließenden Fallwaldes inspizieren und mögliche Gefahren feststellen: schiefe, hängende, gebrochene und andere gefährliche Bäume, sowie herabhängende Äste und Baumkronen verdeutlichen die Auftragsentwicklung.

2.9. Überprüfen Sie die Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit von Overalls, Schuhen und Sicherheitsvorrichtungen, tragen Sie Helme und andere Schutzausrüstung. Bei Bedarf zusätzlich Helme mit Schutzschild, Anti-Enzephalitis-Anzüge oder Repellentien verwenden. Überprüfen Sie die Vollständigkeit des Erste-Hilfe-Kastens und die Verfügbarkeit von Trinkwasser.

3. Sicherheitsanforderungen während des Betriebs

3.1. Bei der Anlage von Windfall- und Windschutzschnittflächen sowie Brandflächen sind folgende Anforderungen zu beachten:

  • Bevor Sie Bäume fällen, entfernen Sie zunächst hängende abgebrochene Äste und Spitzen mit einer Fällgabel oder anderen Geräten und achten Sie dabei besonders sorgfältig darauf.
  • Fällung von Bäumen in Richtung des Hauptwindes unter Berücksichtigung des Geländes, der Unordnung im Abholzungsgebiet sowie der Methode und Mittel zum Transport des Waldes. Es ist notwendig, die Blockaden von Fallbäumen mit einem Traktor oder einer Winde mit einem Seil von mindestens 35 m Länge zu beseitigen;
  • Während der Fällzeit darf das Betreten und Betreten des Gefahrenbereichs durch den Holzfäller erst nach der Landung des Baumes gestattet werden. Plätze zum Fällen von Bäumen im Umkreis von 50 m sind mit Verbotsschildern eingezäunt (in bergigen Verhältnissen 60 m).

Die Verantwortung für die rechtzeitige Bewegung der Schilder im Schnittbereich liegt beim Holzfäller oder seinem Gehilfen. Die Vorbereitung des Arbeitsplatzes vor dem Fällen von Bäumen erfolgt gemäß den allgemeinen Sicherheitsanforderungen für das Fällen von Bäumen.

3.2. Bei der Entwicklung von Windschutz-Schnittflächen und Brandflächen muss jeder Baum vor dem Fällen sorgfältig untersucht und anschließend die Methode und Richtung seiner Landung ausgewählt werden. Bäume, von denen die größte Gefahr ausgeht, sind zuerst zu fällen.

3.3. Das Fällen eines nicht vom Schrott getrennten Baumes, dessen Spitze auf dem Boden liegt, ohne vorher die Festigkeit der Verbindung des oberen Teils mit dem Stammteil zu prüfen, ist nicht zulässig. Solche Bäume werden wie folgt gefällt: Wenn der Baum einen ungetrennten Bruchteil in einer Höhe von weniger als einem Meter über dem Boden aufweist und der abgebrochene Teil nicht mit einer Handwinde oder einem Traktor vom stehenden Stammteil getrennt werden kann, dann der abgebrochene Teil Der Stamm wird abgetrennt, indem er an der Stelle abgesägt wird, an der der Schrott endete. Vor dem Absägen des Stammes müssen Auskleidungen darunter gelegt werden.

Mit dem Sägen sollte von oben bis zu einer Tiefe begonnen werden, bis die Säge leicht geklemmt ist, dann von unten im Abstand von 2-3 cm von der Ebene des ersten Schnitts. Wenn der Baum in einer Höhe von mehr als 1 m einen ungetrennten Bruchteil aufweist und der abgebrochene obere Teil des Stammes nicht mit einem Traktor (Winde) abgetrennt wird, wird in diesem Fall der stehende Stammteil gefällt, ohne vorher den abgebrochenen oberen Teil des Stammes abzutrennen Es. Vor dem Fällen des Kolbens muss das Seil des Traktors (Winde) daran befestigt werden. Das Aufhängen eines Seils an einem Baumstamm sollte mit einer Stange mit einem speziellen Haken am Ende oder mit einer Fällgabel aus sicherer Entfernung erfolgen.

3.4. Das Fällen des Stammes mit gebrochener Spitze sollte in einem Winkel von 90 Grad zur vertikalen Ebene erfolgen, die durch die Achse des gebrochenen Teils des Baumes verläuft. Der Untertrunk muss zweimal länger als normal stehen bleiben, danach müssen sich der Holzfäller und sein Assistent (Holzfäller) in einen sicheren Abstand bewegen. Das Abbrechen des Endes des Baumstumpfes zusammen mit der abgebrochenen Spitze erfolgt mit einem Traktor oder einer Winde.

3.5. Wird der Baum in beliebiger Höhe gebrochen und der gebrochene Teil vom stehenden Stammteil getrennt, so erfolgt die Fällung des letzteren als separater Baum unter Beachtung der allgemeinen Arbeitsschutzbestimmungen für das Fällen des Waldes.

3.6. Es ist nicht erlaubt, einen Baum vor dem Fällen mit einer Axt zu fällen. Es ist notwendig, mit einer benzinbetriebenen Säge eine Kerbe herzustellen, indem mit dem freitragenden Teil des Sägeschwerts der laufenden Säge der „Brocken“ aus der Kerbe entfernt wird.

3.7. Eine Fällung geneigter, freistehender Bäume mit teilweise beschädigtem Wurzelwerk erfolgt in Hangrichtung.

3.8. Schiefe, gebrochene Bäume mit Rissen vom Stamm bis zur Spitze dürfen nur gefällt werden, nachdem der untere Teil des Baumes zuvor mit einem Verband festgezogen oder mit einer Kette, einem Seil (4-5 Umdrehungen) und einem angetriebenen Keil festgebunden wurde in den Gurt. Das Sägen solcher Bäume erfolgt je nach Neigung bis zu einer Tiefe von 1/2 des Stammdurchmessers. Bei gesunden Bäumen, die zum Fällen hin geneigt sind, beträgt die Kerbtiefe mindestens 1/3. Das Fällen dieser Bäume erfolgt unter Einhaltung der allgemeinen Sicherheitsanforderungen für das Fällen von Wäldern. Es ist nicht gestattet, stehende Stumpfbrüche ungefällen zu lassen.

3.9. Die Entfernung hängender, zerbrochener (gebrochener) Bäume hängt von der Art ihres Hängens ab. Auf dieser Grundlage ist es im Einzelfall erforderlich, Wege zum Fällen (Landen) solcher Bäume zu skizzieren.

3.10. Wenn ein hängender Baum:

  • vollständig vom Unterteil abgebrochen und auf dem Boden aufliegt, wird es mit einem Traktor oder einer Winde entfernt, dazu wird das Schlepperseil (Winde) am Unterteil befestigt und je nach örtlichen Gegebenheiten schräg abgezogen oder entlang der Baumachse;
  • Wenn der Baumstumpf nicht vom Baumstumpf getrennt ist, wird der Baum an der Bruchstelle an der Seite gesägt, mit einem Schnitt und unter Belassung einer 4-6 cm breiten halben Senke. Anschließend wird der Baum mit einem Sägeblatt gefällt Traktor oder Winde;
  • hat einen ungetrennten Schrott in einer Höhe von 1 m über dem Boden (der abgebrochene obere Teil ist fest mit dem Endteil verbunden), er wird zusammen mit dem Schrott gefällt; Vor dem Fällen eines solchen Baumes wird an seinem Endteil ein Traktorseil (Winde) befestigt, eine Kerbe senkrecht (in einem Winkel von 90 Grad) zur vertikalen Ebene angebracht, die durch die Achse des gebrochenen Teils des Baumes verläuft, und die Der Schnitt wird so geschnitten, dass eine halbe Vertiefung von 2 cm mehr als normal verbleibt. solche Bäume mit einem Traktor (Winde) landen;
  • Wenn ein hängender Baum mit verdrehtem Wurzelsystem nicht mit einem Traktor (Winde) gelandet werden kann, wird von der Seite des gespannten Seils aus ein Traktorseil (Winde) in einem Winkel von 90 Grad zu seiner Längsachse am Baum befestigt. Es wird ein Schnitt bis zu einer Tiefe von 1/2 des Durchmessers des Baumstumpfes gemacht und von der Rückseite her geschnitten, wobei die Seiten geschnitten wurden, so dass ein halber Schnitt von 4–6 cm Breite verbleibt. Anschließend wird der Baum gefällt Traktor oder Winde;
  • Wenn mehrere hängende Bäume vorhanden sind, sollten diese mit einem Traktor nach den oben angegebenen Methoden entfernt werden. Jeder Baum wird einzeln entfernt, der Baum, der oben steht, wird zuerst entfernt usw.

3.11. Beim Entfernen eines hängenden Baumes ist es notwendig, eine Fällgabel mit gebogenen und spitzen Enden zu verwenden, damit diese beim Schieben nicht am Baumstamm entlanggleiten kann.

Die optimalen Abmessungen der Fällgabel sind wie folgt: Stahlspitze 180–260 mm lang, Hörner 36–80 mm lang, Düsendurchmesser 45–50 mm, Abstand zwischen den Hörnern 40–78 mm, trockener Fichtenstamm 60 mm Durchmesser, 2 m lang. Die Oberfläche der Stange sollte glatt und möglichst mit trocknendem Öl bedeckt sein.

3.12. Ein auf dem Boden liegender Fallbaum mit umgekehrtem Wurzelblock wird auf eine der folgenden Arten entwickelt:

  • Wenn der Baum entwurzelt ist, auf dem Boden liegt und eine Durchbiegung aufweist, muss der Wurzelblock mit einem speziellen Anschlag verstärkt und erst dann vom Baumstamm abgesägt werden, um ein Umkippen des Wurzelblocks in seine ursprüngliche Position zu vermeiden. Das Absägen des Stammes erfolgt durch zwei Schnitte von oben und unten. Der erste Schnitt erfolgt von oben bis zu einer Tiefe von mindestens der Hälfte des Durchmessers, der zweite von unten im Abstand von 1 - 2 cm von der Ebene des ersten Schnitts (näher am Stoß). Nach dem Trennen des Wurzelblocks vom Stamm wird dieser mit einem Baumstumpf nach oben in seine ursprüngliche Position gebracht oder mit einer Winde oder einem Traktor entwurzelt;
  • bei einem umgestürzten Baum mit äußerer Durchbiegung ist es notwendig, den Wurzelblock besonders zuverlässig zu verstärken, den Stamm mit zwei Schnitten zu feilen, während die Vorgänge wie oben beschrieben durchgeführt werden;
  • Wenn der umgestürzte Baum fest auf dem Boden liegt, wird unter dem Stamm eine Rille für den freien Durchgang des Sägereifens der Benzinsäge ausgehoben und anschließend der Wurzelblock wie oben beschrieben abgesägt.

3.13. Der Stamm eines ungetrennten Schrotts in einer Höhe von bis zu 1 m wird abgesägt, wobei Beläge unter den Stamm gelegt werden. Gegebenenfalls muss der Baum vor Beginn des Sägens mit einer Schlinge oder einem Seil fest an Baumstümpfen oder stehenden Bäumen befestigt werden, um zu verhindern, dass der Stammteil des Baumes zur Seite geschleudert wird.

In jedem Fall muss sich der Holzfäller beim Absägen des Stammes auf der Seite befinden, die der möglichen Drehung des Stammes gegenüberliegt.

An Geländehängen mit einer Steilheit von mehr als 10 Grad wird der vom Baumstumpf schräg zum Hang nach unten gerichtete Wurzelblock nicht angebracht, sondern muss mit Stützen fest befestigt werden, um ein Wegrollen zu verhindern ohne Erlaubnis den Hang hinunterfahren.

3.14. Wenn es nicht möglich ist, die Blockaden des vom Wind umgestürzten Waldes abzubauen, die Gruppenvorhänge der Bäume zu entfernen oder den umgekehrten Wurzelblock mit einer Winde (Traktor) zu entwurzeln, wird unter Einhaltung besonderer Regeln und Anweisungen eine Sprengmethode angewendet , Technologie und Ausbildung der Arbeitnehmer.

Sprengarbeiten müssen von Personen durchgeführt werden, die eine spezielle Ausbildung für die Berechtigung zu Sprengarbeiten absolviert haben und über entsprechende Zertifikate verfügen.

3.15. Während der Entwicklung von Windfallwäldern und Brandwäldern ist es nicht erlaubt:

  • schneide Äste von den Bäumen, auf denen sie ruhen;
  • auf umgestürzten Bäumen laufen;
  • in der Grube eines verdrehten Wurzelblocks sein;
  • die Wurzeln eines entwurzelten Baumes abschneiden.

4. Sicherheitsanforderungen in Notsituationen

4.1. Die Entwicklung von Windfall- und Windschutzschneidflächen sowie Brandflächen sollte gestoppt werden, wenn der Wind mehr als 11 m/s beträgt, bei starkem Regen und bei Gewitter, bei Schneesturm, Graupel, bei Nebel, Sichtweite weniger als 50 m, mit Strahlung, chemische und andere Gefahren; mit einer Notfallwarnung.

4.2. Bei einem Unfall oder Unfall die Arbeit sofort einstellen, dem Verletzten Erste Hilfe leisten und ihn ggf. in eine medizinische Einrichtung überweisen, gleichzeitig den Vorarbeiter, ggf. eine weitere für die Arbeitsausführung verantwortliche Person benachrichtigen möglichst die Situation des Vorfalls bewahren.

4.3. Während eines Gewitters werden Arbeitsstopps, Metallgegenstände und -mechanismen von Menschen ferngehalten, und Menschen sollten, wenn möglich, in Innenräumen Schutz suchen oder sich einen sicheren Ort auf einer Lichtung, in einem jungen Bewuchsgebiet, in kleinen Geländefalten an einem Hang dazwischen suchen Bäume wachsen in einem Abstand von 20 bis 25 m.

Während eines Gewitters ist es verboten, sich unter Bäumen zu verstecken, sich an Baumstämme zu lehnen, sich in der Nähe und unter Stromleitungen aufzuhalten, näher als 10 m an freistehende Bäume, Masten, Türme, Blitzableiter, hohe Steine ​​usw. heranzukommen eines Hügels sowie weniger als 10 m von Maschinen und Vorrichtungen entfernt sein.

4.4. Wenn ein Feuer entdeckt wird, löschen Sie es mit den verfügbaren Mitteln und achten Sie dabei auf die Sicherheit. Melden Sie den Brand dem Vorarbeiter, dem Forstamt, Forstwirtschaft, bei Lebensgefahr den Gefahrenbereich verlassen. Rufen Sie ggf. die Feuerwehr.

5. Sicherheitsanforderungen am Ende der Arbeit

5.1. Der Waldfäller ist verpflichtet:

  • reinigen Sie die Kettensäge von Sägemehl und Schmutz;
  • Waschen Sie den Vergaserluftfilter mit Benzin und reinigen Sie das Netz des Sägeluftgebläses.
  • Legen Sie die Säge in den dafür vorgesehenen Lagerbereich.

5.2. Der Fällgehilfe (Holzfäller) ist verpflichtet, das Fällwerkzeug von Schmutz zu befreien und es an der dafür vorgesehenen Stelle abzustellen.

5.3. Der Traktorfahrer muss:

  • Wickeln Sie das Zugseil auf die Windentrommel;
  • Reinigen Sie den Traktor von Schmutz.
  • stellen Sie den Traktor auf den zum Parken vorgesehenen Platz;
  • senken Sie das Schild, den Bogen und das Planierschild;
  • den Traktor verlangsamen;
  • die Kupplung der Schlepperwinde auskuppeln;
  • stellen Sie den Motor ab, schalten Sie die Zündung aus;
  • Lassen Sie bei Lufttemperaturen unter Null das Wasser aus dem Kühlsystem ab und achten Sie dabei darauf, den Körper nicht zu verbrennen.
  • Traktorkabine verriegeln.

5.4. Mitglieder des integrierten Teams sollten die erforderlichen persönlichen Hygieneverfahren durchführen (Gesicht und Hände waschen) und bei der Arbeit in einem strahlengefährdeten Bereich die vorgeschriebenen Verfahren befolgen.

Schutzkleidung, Schuhe und Sicherheitsgeräte ausziehen und aufbewahren. Stellen Sie sicher, dass sich keine Enzephalitis-Milben am Körper befinden. Entfernen Sie diese gegebenenfalls. Führen Sie Hygienemaßnahmen durch.

5.5. Melden Sie Störungen und Bemerkungen zur Arbeit dem Vorarbeiter (Schaltmann), nehmen Sie ggf. einen Eintrag in das Protokoll der administrativen und öffentlichen Kontrolle des Arbeitsschutzes vor.

5.6. Feuer löschen und mit Erde abdecken.

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