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Unterweisung zum Arbeitsschutz für den Betreiber des Heizraums. Vollständiges Dokument

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz

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Sicherheitstechnik

1. Allgemeine Anforderungen an den Arbeitsschutz

1.1. Für Personen, die Tätigkeiten als Flaschenfüller (Abnehmer) ausüben, gelten die in dieser Standardanleitung aufgeführten Arbeitsschutzanforderungen.

1.2. Als Füller (Empfänger) von Flaschen dürfen Personen arbeiten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, denen eine Qualifikationskategorie zugeordnet ist, die eine ärztliche Untersuchung und eine Sicherheitsschulung absolviert haben.

1.3. Arbeitssicherheitsunterweisungen und Schulungen zu sicheren Arbeitsmethoden und -methoden sind für alle Arbeitnehmer und Berufsanfänger, auch in der gewerblichen Praxis, verpflichtend.

1.4. Bei der Durchführung von Arbeiten kann der Füller (Empfänger) der Flaschen mit gefährlichen und schädlichen Produktionsfaktoren in Kontakt kommen.

  • Ein GEFÄHRLICHER Produktionsfaktor ist ein Faktor, dessen Einfluss auf einen Arbeitnehmer unter bestimmten Bedingungen zu Verletzungen oder einer plötzlichen Verschlechterung des Gesundheitszustands führen kann;
  • SCHÄDLICH – zu Leistungseinbußen oder Krankheiten. Zu den gefährlichen und schädlichen Produktionsfaktoren gehören: schädliche Chemikalien, Mikroklima in Innenräumen, Lärm usw.

1.5. Der Füller (Empfänger) von Flaschen muss sich eines möglichen Kontakts mit schädlichen und gefährlichen Produktionsfaktoren bewusst sein: bei der Arbeit in einer Werkstatt – schädliche Chemikalien, Mikroklima in Innenräumen.

1.6. Es gibt 3 Klassen von Bedingungen und Art der Arbeit:

Note 1 - optimale Bedingungen.

Die nachteiligen Auswirkungen gefährlicher und schädlicher Produktionsfaktoren auf die menschliche Gesundheit sind ausgeschlossen.

Grad 2 - akzeptable Bedingungen.

Das Ausmaß gefährlicher und schädlicher Produktionsfaktoren überschreitet nicht die festgelegten Hygienestandards. Eine leichte Veränderung des Gesundheitszustandes ist möglich, die sich durch geregelte Ruhezeiten während des Arbeitstages oder bis zum Beginn der nächsten Schicht wieder wiederherstellt.

Klasse 3 - gefährliche und schädliche Arbeitsbedingungen.

Das Ausmaß gefährlicher und schädlicher Produktionsfaktoren überschreitet die Hygienestandards, was zu einer dauerhaften Leistungsminderung oder Gesundheitsproblemen führen kann. Der Kontakt mit gefährlichen und schädlichen Produktionsfaktoren kann zu Verletzungen oder zur Entstehung verschiedener Berufskrankheiten mit Schäden an Herz-Kreislauf, Atemwegen, Nervensystem, Leber, Nieren usw. führen.

1.7. Bei der Durchführung von Arbeiten ist der Füller (Empfänger) von Flaschen entsprechend der Art der gefährlichen und schädlichen Produktionsfaktoren verpflichtet, persönliche Schutzausrüstung (Arbeitskleidung, Sicherheitsschuhe, Sicherheitsvorrichtungen: Schutzbrille, Atemschutzmaske, Kopfhörer usw.) zu tragen zwingende Einhaltung der persönlichen Hygienevorschriften.

1.8. Bei der Ausführung der zugewiesenen Arbeiten darf der Flaschenfüller (Empfänger) seinen Arbeitsplatz nicht ohne Erlaubnis des Vorarbeiters verlassen oder an der Ausführung der ihm nicht zugewiesenen Arbeiten teilnehmen. Während der Arbeit ist es nicht gestattet zu rauchen, offenes Feuer zu benutzen, zu essen oder sich durch Gespräche oder andere Aktivitäten ablenken zu lassen.

1.9. Zusätzlich zu den Anforderungen dieser Anleitung muss der Füller (Empfänger) von Flaschen Folgendes erfüllen:

(01) die in den Tarif- und Qualifikationsmerkmalen festgelegten Anforderungen an das Niveau der theoretischen und praktischen Kenntnisse eines Arbeitnehmers mit der entsprechenden Qualifikation;

(02) der technologische Prozess der durchgeführten Arbeit;

(03) Regeln für den technischen Betrieb von Geräten, Vorrichtungen und Werkzeugen, mit denen er arbeitet oder die er bedient;

(04) Interne Arbeitsvorschriften.

1.10. Beim Aufenthalt auf dem Territorium des Unternehmens (Schiffsreparaturwerk) ist es verboten:

(01) auf der Fahrbahn und den Gleisen gehen;

(02) Gleise in der Nähe eines fahrenden Zuges überqueren;

(03) unter die Waggons und durch die automatische Kupplung eines stehenden Zuges kriechen;

(04) zum Durchfahren des Arbeitsbereichs von Kränen während der Produktion von Frachtarbeiten.

1.11. Der Füller (Empfänger) der Flaschen hat alle festgestellten Störungen an Anlagen und Geräten unverzüglich dem Vorarbeiter zu melden.

1.12. Bei manuellen Hilfstätigkeiten ist das Tragen einer Last mit einem Gewicht von bis zu 20 kg für Männer und bis zu 10 kg für Frauen zulässig.

In anderen Fällen muss die Ladung mithilfe von Mechanismen und Geräten bewegt werden.

1.13. Den Arbeitern ist es gestattet, Arbeiten mit vom Boden aus gesteuerten Hebemaschinen durchzuführen und Lasten an den Haken dieser Maschinen aufzuhängen, nachdem sie unterwiesen und ihre Fertigkeiten im Umgang mit Maschinen und im Anschlag von Lasten getestet wurden.

1.14. Der Abfüller (Empfänger) von Flaschen muss die Regeln zur Ersten Hilfe bei Unfällen (Anhang) kennen und leisten können.

1.15. Bei Unfällen ist es erforderlich, dem Opfer Erste Hilfe zu leisten, einen Arzt zu rufen und den Vorfall nach Möglichkeit dem Vorarbeiter oder Leiter der Werkstatt (Sektion) zu melden und dabei die Situation am Unfallort zur Untersuchung aufzubewahren.

1.16. Die Anforderungen der Arbeitsschutzanweisung sind für den Arbeitnehmer verbindlich. Die Nichteinhaltung dieser Anforderungen gilt als Verstoß gegen die Arbeitsdisziplin.

2. Arbeitsschutzanforderungen vor Beginn der Arbeit

2.1. Bei gefährlichen, ungewohnten oder selten durchgeführten Arbeiten muss der Füller (Empfänger) von Flaschen vom Vorarbeiter eine gezielte Arbeitssicherheitsunterweisung erhalten.

2.2. Der Arbeitsplatz muss gemäß den Hygienestandards sauber und beleuchtet sein. Durchgänge und Orte in der Nähe von Geräten müssen frei von Fremdkörpern sein.

2.3. Bevor Sie mit der Arbeit beginnen, müssen Sie Ihre Arbeitskleidung in Ordnung bringen, persönliche Arbeitsschutzausrüstung vorbereiten, Werkzeuge, Geräte und Hebezeuge überprüfen und deren Einsatzbereitschaft feststellen.

Werkzeuge (Hämmer, Schraubenschlüssel usw.) müssen aus einem Material bestehen, das beim Betrieb keine Funken erzeugt.

2.4. Arbeiten auf der Baustelle sind nur mit einer ordnungsgemäß funktionierenden Belüftung möglich, die normale Arbeitsbedingungen gemäß den Anforderungen der Hygienestandards gewährleistet.

3. Arbeitsschutzanforderungen während der Arbeit

3.1. Mit Gas gefüllte Flaschen müssen in vertikaler Position in speziellen Gestellen installiert, darin mit Klammern (Ketten oder Riemen mit Stoffbezug) fest befestigt, fest an der Füllrampe befestigt und vor Sonneneinstrahlung geschützt werden.

3.2. Gefüllte Flaschen mit daran befestigten Schuhen müssen aufrecht gelagert werden. Zum Schutz vor Stürzen müssen Flaschen in speziell ausgestatteten Nestern, Käfigen oder durch eine Barriere geschützt installiert werden.

3.3. In Innenräumen installierte Speicher müssen einen Abstand von mindestens 1 Meter zu Heizkörpern und anderen Heizgeräten haben. Böden in Räumen müssen eine rutschfeste Oberfläche aus Materialien haben, die Funkenbildung verhindern.

3.4. Es ist verboten, Flaschen mit Acetylen (Acetylen-Ersatzgas) und Sauerstoff gemeinsam im selben Raum aufzubewahren.

3.5. Flaschen mit Druckgasen, die keine Füße haben, können in geneigter Position mit angehobenem Ventil auf den Boden oder Boden gestellt werden, um sie vor dem Wegrollen zu schützen.

3.6. Flaschen mit ungiftigen Gasen können sowohl in speziellen Räumen als auch im Freien gelagert werden. Bei der Lagerung im Freien ist es erlaubt, Zylinder mit Schuhen in Stapeln mit Abstandshaltern aus Seil, Holzbalken oder Gummi zwischen horizontalen Reihen zu stapeln. Die Höhe des Stapels sollte 1,5 Meter nicht überschreiten. Die Flaschenventile müssen in eine Richtung gerichtet sein.

3.7. Orte, an denen Flaschen in offenen Bereichen installiert werden, müssen eingezäunt sein. An den Zäunen sollten Warnschilder mit der Aufschrift „SAUERSTOFF. ÖL GEFÄHRLICH“, „ACETYLEN. ENTZÜNDLICH“, „ENTZÜNDBARES GAS. ENTZÜNDLICH“ angebracht werden.

Um die Zylinder vor Sonnenlicht und Niederschlag zu schützen, sollten darüber weiße Vordächer angebracht werden.

3.8. Austreten von Sauerstoff und Acetylen ist nicht zulässig. Wird ein Gasleck im Raum festgestellt, müssen die Arbeiten sofort eingestellt werden und dürfen erst wieder aufgenommen werden, nachdem die Lecks beseitigt, die Gasleckstellen gründlich auf Gasdichtheit überprüft und der Raum gelüftet wurde.

3.9. Die Überprüfung der Dichtheit von Anschlüssen an Rohrleitungen ist nur durch Einseifen zulässig.

3.10. Das Reparieren von unter Druck stehenden Gasleitungen und Armaturen sowie das Anziehen von Schrauben und Muttern von Rohrleitungsflanschverbindungen ist verboten.

3.11. Das Öffnen und Schließen von Ventilen an Netzen, Rampen und Zylindern sollte langsam, ohne Ruck oder Stoß erfolgen.

3.12. Das Erwärmen gefrorener Acetylen- und Sauerstoffleitungen sollte nur mit Dampf oder heißem Wasser erfolgen. Die Verwendung von offenem Feuer oder elektrischer Heizung ist verboten.

3.13. Flaschen für Sauerstoff und brennbare Druckgase – Ersatzstoffe für Acetylen, die von Verbrauchern angenommen werden, müssen einen Restdruck in der Flasche von mindestens 0,049 MPa (0,5 kgf/cm²) und gelöstes Acetylen – mindestens 0,049 MPa (0,5 kgf/cm²) haben. cm²) und nicht mehr als 0,098 MPa (1 kgf/cm²).

3.14. Wenn es aufgrund einer Fehlfunktion der Ventile nicht möglich ist, Gas aus den Flaschen an der Verbrauchsstelle abzulassen, werden sie zur Station zurückgebracht. Das Ablassen von Gas aus solchen Flaschen muss mit besonderen Vorsichtsmaßnahmen erfolgen.

3.15. Dem Füller (Empfänger) der Flaschen ist es verboten, die Kappen von den Flaschen zu entfernen, indem er sie mit einem Hammer, Meißel oder anderen Mitteln schlägt, die einen Funken erzeugen können.

3.16. Bei der Überwachung des Drucks in der Flasche muss der Auslass des Ventils (Hahn) an einen sicheren Ort gerichtet sein.

3.17. Die Flaschen werden auf Korrosion, Risse, Dellen und andere Schäden an ihren Wänden untersucht (um die Eignung der Flaschen für die weitere Verwendung festzustellen). Vor der Inspektion müssen die Zylinder gründlich gereinigt werden.

3.18. Die Spannung fest installierter lokaler Beleuchtungslampen sollte 42 V nicht überschreiten. Für die Inneninspektion von Zylindern dürfen werkseitig hergestellte elektrische Lampen mit einer Spannung von nicht mehr als 12 V verwendet werden. Die Lampenfassungen und Steckverbindungen müssen explosionsgeschützt sein.

3.19. Gasflaschen müssen in Abfüllbetrieben oder Tankstellen regelmäßigen Kontrollen unterzogen werden.

3.20. Es ist verboten, Gasflaschen zu befüllen, die die regelmäßige Inspektion nicht bestanden haben, fehlerhafte Ventile, Fettflecken, Hohlräume, Korrosion, Risse, Dellen und andere Schäden aufweisen, sowie Flaschen, die keine Passdaten oder keine Farbgebung und Aufschrift haben entsprechen diesem Gas. Das Reinigen und Lackieren von Gasflaschen ist verboten.

3.21. Der Abfüller (Abnehmer) von Flaschen muss umgehend die ordnungsgemäße Funktion der Armaturen, Instrumente und Sicherheitseinrichtungen überprüfen.

3.22. Die Reparatur von Geräten, Kommunikationsmitteln, Zylindern, Armaturen, Instrumenten, Sicherheitsvorrichtungen und deren Elementen während des Betriebs ist nicht gestattet.

3.23. Manometer müssen an der Teilung, die dem zulässigen Betriebsdruck entspricht, einen roten Strich aufweisen. Manometer können nicht verwendet werden, wenn kein Siegel oder Stempel vorhanden ist, die Prüffrist abgelaufen ist, die Manometernadel beim Ausschalten nicht auf Null auf der Skala zurückkehrt, das Glas zerbrochen ist oder andere Schäden vorliegen, die das Manometer beeinträchtigen können Genauigkeit seiner Messwerte.

3.24. Der Transport und die Lagerung von Flaschen mit einem Fassungsvermögen von mehr als 12 Litern muss mit aufgeschraubten Verschlüssen erfolgen.

3.25. Der Transport gasgefüllter Flaschen muss auf Federtransportern oder auf LKWs in horizontaler Position erfolgen, immer mit Dichtungen zwischen den Flaschen. Als Dichtungen können Holzklötze mit ausgeschnittenen Fassungen für Zylinder sowie Seil- oder Gummiringe mit einer Dicke von mindestens 25 mm (zwei Ringe pro Zylinder) oder andere Dichtungen verwendet werden, die Zylinder vor Stößen schützen. Alle Flaschen müssen während des Transports mit Ventilen in eine Richtung gestapelt werden.

3.26. Es ist erlaubt, Flaschen in Spezialbehältern sowie ohne Behälter in vertikaler Position zu transportieren, immer mit Dichtungen dazwischen und Befestigungen, um ein mögliches Herunterfallen zu verhindern.

3.27. Beim Laden, Entladen, Transportieren und Lagern von Flaschen müssen Maßnahmen getroffen werden, um ein Herunterfallen, Beschädigen und Verunreinigen der Flaschen zu verhindern.

3.28. Der Transport von Gasflaschen auf der Baustelle muss auf speziell für diesen Zweck angepassten Karren oder mit anderen Spezialgeräten erfolgen. Mitarbeiter, die Flaschen bewegen (transportieren), müssen geschult und unterwiesen werden. Das Tragen von Gasflaschen mit der Hand ist verboten.

4. Arbeitsschutzanforderungen beim Füllen von Sauerstoffflaschen

4.1. Personen, die dort nicht tätig sind, ist der Zutritt zur Abfüllabteilung untersagt.

4.2. Personen, deren Kleidung, Schuhe, Hände sowie Werkzeuge oder Teile mit Öl oder Fett verunreinigt sind, dürfen an der Sauerstoffstation und in der Abfüllabteilung nicht arbeiten. Die Sauberkeit und das Fehlen von Ölspuren an Teilen von Geräten und Maschinen, die mit Sauerstoff in Berührung kommen, an Ventilen, Dichtungen und anderen Teilen von Füllrampen muss sorgfältig kontrolliert werden.

4.3. Bei Arbeiten im Füllraum darf die Kleidung des Bedienpersonals nicht mit Sauerstoff gesättigt werden, um eine mögliche Entzündung zu vermeiden.

4.4. Beim Befüllen von Flaschen ist es verboten, die Ausrüstung des Füllraums unbeaufsichtigt zu lassen.

4.5. Verbindungsleitungen, Überwurfmuttern, Ventile und Sicherheitsventile der Füllrampe müssen in gutem Zustand und frei von Gaslecks gehalten werden.

4.6. Zur Messung des Sauerstoffdrucks sollten nur Sauerstoffdruckmessgeräte verwendet werden, die ein blaues Gehäuse und die Aufschrift „SAUERSTOFF. ÖL GEFÄHRLICH“ auf dem Zifferblatt haben.

4.7. Ersatzteile der an der Sauerstoffstation befindlichen Geräte müssen in speziellen Schränken aufbewahrt werden, um sie vor Verunreinigungen durch Fette und Öle zu schützen.

4.8. Die Reparatur von Sauerstoffleitungen ist nur nach dem Spülen mit Stickstoff zulässig.

4.9. Bei der Installation von Geräten, Armaturen und Rohrleitungen im Kontakt mit Sauerstoff ist eine Kontamination mit Fetten oder Ölen nicht zulässig. Werden solche Verunreinigungen festgestellt, müssen Teile, Armaturen und Rohre vor dem Einbau überprüft und ggf. entfettet werden.

5. Arbeitsschutzanforderungen beim Befüllen von Acetylenflaschen

5.1. Der Zutritt zur Acetylenstation durch Unbefugte ist untersagt.

5.2. Vor dem Anschließen der Zylinder an die Rampe muss der Zustand der Dichtungen in den ringförmigen Aussparungen der Ventile überprüft werden; unbrauchbare Dichtungen müssen ausgetauscht werden.

5.3. Beim Befüllen von Flaschen ist das Erhitzen über 40 °C nicht zulässig. In Fällen, in denen Flaschen über die angegebene Temperatur erhitzt werden, müssen sie von der Rampe getrennt, aus dem Füllraum entfernt und gekühlt werden. Danach müssen die Zylinder zur Inspektion an eine Reparaturwerkstatt geschickt werden.

5.4. In den Räumlichkeiten von Acetylen-Verteilungsanlagen dürfen gefüllte Flaschen in Mengen gelagert werden, die den 16-Stunden-Betrieb der Anlage nicht überschreiten.

5.5. Wenn die Anzahl der gefüllten und leeren Acetylenflaschen 80 Stück nicht überschreitet, können diese in einem Raum untergebracht werden, wobei die Lagerbereiche für leere und gefüllte Flaschen durch eine mindestens 1,5 Meter hohe Barriere getrennt sein müssen.

5.6. In Geräten, Rohrleitungen und Geräten, die in einer Acetylenumgebung betrieben werden, sollten keine Teile aus Kupfer oder Kupferlegierungen mit mehr als 70 % Kupfer und kein Silberlot verwendet werden.

5.7. Zur Messung des Acetylendrucks sollten nur Acetylendruckmessgeräte mit weißem Gehäuse und der Aufschrift „ACETYLENE. FLAMMABLE“ auf dem Zifferblatt verwendet werden.

5.8. Die Lagerung von Aceton ist nur in dem Raum gestattet, in dem die Acetonierung der Flaschen durchgeführt wird.

5.9. Es ist verboten, in explosionsgefährdeten Bereichen von Acetylenstationen elektrische Uhren, Telefone und andere Elektrogeräte zu installieren. Metallplattformen und Treppenstufen sollten mit Gummimatten abgedeckt werden.

6. Arbeitsschutzanforderungen in Notsituationen

6.1. Die Arbeit muss in folgenden Fällen eingestellt werden:

(01) wenn der Gasdruck über den zulässigen Wert ansteigt;

(02) Ausfall von Sicherheitsventilen oder Manometer;

(03) wenn Risse, Ausbuchtungen, erhebliche Wandverdünnungen oder Lücken in den Zylindern festgestellt werden;

(04) im Brandfall.

6.2. Im Falle einer Entzündung brennbarer Stoffe ist es notwendig, einen Feuerlöscher, Sand, Erde zu verwenden oder das Feuer mit einer Plane oder Filz abzudecken. Es ist verboten, Wasser auf nicht ausgeschaltete Kraftstoff- oder Elektrogeräte zu gießen.

6.3. In allen Fällen der Feststellung eines Brandes oder seiner Anzeichen (Rauch, Brandgeruch) muss der Füller (Empfänger) der Flaschen unverzüglich die Feuerwehr rufen, sich beim Vorarbeiter melden und den Gefahrenbereich verlassen.

6.4. Wenn Sie die geringsten Anzeichen einer Vergiftung oder Reizung der Haut, der Schleimhäute der Augen und der oberen Atemwege feststellen, müssen Sie die Arbeit sofort einstellen, den Meister informieren und die Erste-Hilfe-Stelle kontaktieren.

7. Arbeitsschutzanforderungen am Ende der Arbeit

7.1. Am Ende der Arbeit muss der Füller (Empfänger) der Zylinder:

(01) den Arbeitsplatz, die Werkzeuge und Geräte in Ordnung bringen und die persönliche Schutzausrüstung an den dafür vorgesehenen Stellen unterbringen;

(02) Overalls und Sicherheitsschuhe in den persönlichen Schrank für Overalls legen, bei Verschmutzung in der Wäscherei abgeben (ersetzen);

(03) Hände und Gesicht mit warmem Seifenwasser waschen oder duschen.

Bewerbung (erforderlich). Regeln für die Bereitstellung erster Hilfe für Opfer

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Erste Hilfe ist die einfachste Maßnahme zur Erhaltung der Gesundheit und zur Rettung des Lebens einer Person, die plötzlich erkrankt oder verletzt wurde.

Die Rettung des Opfers hängt in den meisten Fällen davon ab, wie schnell und korrekt Erste Hilfe geleistet wird.

1.2. Der Kern der Ersten Hilfe besteht darin, die Auswirkungen traumatischer Faktoren zu stoppen, einfachste medizinische Maßnahmen durchzuführen und den schnellen Transport des Opfers zu einer medizinischen Einrichtung sicherzustellen.

1.3. Für die korrekte Einstellung der Erste-Hilfe-Arbeit müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

(01) In jeder Arbeitsschicht sollten spezielle Personen benannt werden, die für den Zustand und die systematische Auffüllung der in Erste-Hilfe-Sets aufbewahrten Erste-Hilfe-Materialien und Geräte verantwortlich sind.

(02) In jeder Arbeitsschicht sollten Personen identifiziert und geschult werden, die in der Lage sind, Erste Hilfe zu leisten.

(03) Die durch einen Nichtfacharzt erbrachte Pflege sollte nur vor einem Arzt und nicht anstelle eines Arztes erfolgen und Folgendes umfassen: vorübergehende Blutstillung, Wundversorgung (Verbrennung), Ruhigstellung (unbewegliche Fixierung) bei schweren Verletzungen, Wiederbelebungsmaßnahmen (künstliche Beatmung, geschlossene Herzmassage), die Ausgabe von Schmerzmitteln und anderen Arzneimitteln bei bekannten Krankheiten, die Überführung und den Transport von Opfern;

(04) Das Erste-Hilfe-Set muss alle notwendigen medizinischen Geräte (gemäß Verpackungshandbuch) für die Erste Hilfe enthalten.

1.4. Zeichen für Leben und Tod einer Person.

1.4.1. Lebenszeichen:

(01) Herzschlag; die helfende Person bestimmt mit der Hand oder indem sie ihr Ohr (nach Gehör) unter die linke Brustwarze des Opfers legt;

(02) der Puls wird an der Innenseite des Unterarms am Hals bestimmt;

(03) Das Vorhandensein von Atmung wird durch die Bewegungen der Brust, durch Befeuchten des an der Nase des Opfers befestigten Spiegels oder durch die Bewegung von Watte, die an die Nasenöffnungen geführt wird, festgestellt.

(04) Pupillenreaktion auf Licht. Wenn ein Lichtstrahl gerichtet wird, kommt es zu einer starken Verengung der Pupille.

Lebenszeichen sind der untrügliche Beweis dafür, dass sofortige Hilfe einen Menschen noch retten kann.

1.4.2. Zeichen des Todes.

(01) Der menschliche Tod besteht aus zwei Phasen: der klinischen und der biologischen.

Der klinische Tod dauert 5–7 Minuten. Eine Person atmet nicht, es gibt keinen Herzschlag, aber es gibt immer noch keine irreversiblen Veränderungen im Körpergewebe. Während dieser Zeit kann der Körper noch wiederbelebt werden.

Nach 8 – 10 Minuten tritt der biologische Tod ein. In dieser Phase ist es nicht mehr möglich, das Leben des Opfers zu retten (aufgrund irreversibler Veränderungen lebenswichtiger Organe: Gehirn, Herz, Lunge).

(02) Unterscheiden Sie zwischen zweifelhaften Todeszeichen und offensichtlichen Leichenzeichen.

Zweifelhafte Todeszeichen: Das Opfer atmet nicht; Herzschlag ist nicht bestimmt; es gibt keine Reaktion auf einen Nadelstich in einen Hautbereich; die Reaktion der Pupillen auf starkes Licht ist negativ (die Pupille verengt sich nicht).

Explizite Leichenzeichen: Trübung der Hornhaut und deren Austrocknung; wenn man das Auge von den Seiten mit den Fingern zusammendrückt, verengt sich die Pupille und ähnelt einem Katzenauge; Totenstarre (beginnt 1 bis 4 Stunden nach dem Tod am Kopf); Körperkühlung; Leichenflecken (die durch den Blutfluss in die unteren Körperteile entstehen).

2. Methoden der Wiederbelebung (Wiederbelebung) von Opfern des klinischen Todes

2.1. Durchführung einer künstlichen Beatmung im Mund-zu-Mund- oder Mund-zu-Nase-Verfahren.

2.1.1. Eine künstliche Beatmung sollte durchgeführt werden, wenn das Opfer nicht oder nur schwer atmet (selten krampfhaft) oder wenn sich die Atmung unabhängig von den Ursachen (Stromschlag, Vergiftung, Ertrinken usw.) allmählich verschlechtert.

2.1.2. Sie sollten die künstliche Beatmung nach Auftreten der Unabhängigkeit nicht weiter durchführen.

2.1.3. Zu Beginn der künstlichen Beatmung muss die Pflegekraft:

(01) möglichst den Betroffenen auf den Rücken legen;

(02) Befreien Sie das Opfer von Kleidung, die die Atmung einschränkt (Schal abnehmen, Kragen, Hosengürtel aufknöpfen usw.);

(03) den Mund des Opfers von Fremdkörpern befreien;

(04) Öffnen Sie den Mund bei fest geschlossenem Mund, schieben Sie den Unterkiefer nach vorne, und zwar so, dass die unteren Zähne vor den oberen liegen (wie in der Abbildung gezeigt – nicht gezeigt).

Sollte eine Öffnung des Mundes auf diese Weise nicht möglich sein, dann schieben Sie vorsichtig ein Brett, eine Metallplatte oder einen Löffelstiel o.ä. zwischen die hinteren Backenzähne (am Mundwinkel). und öffne deine Zähne;

(05) Stellen Sie sich seitlich neben den Kopf des Opfers, legen Sie eine Hand unter den Hals und drücken Sie mit der Handfläche der anderen Hand auf die Stirn, wobei Sie den Kopf so weit wie möglich nach hinten neigen.

(06) Lehnen Sie sich zum Gesicht des Opfers, atmen Sie tief mit offenem Mund ein, bedecken Sie den offenen Mund des Opfers vollständig mit den Lippen und atmen Sie kräftig aus (bedecken Sie gleichzeitig die Nase des Opfers mit der Wange oder den Fingern). Luft kann durch Gaze, einen Schal, ein spezielles Gerät „Luftkanal“ usw. geblasen werden.

Bei fest zusammengebissenen Kiefern des Opfers müssen Maßnahmen gemäß Absatz 2.1.3 Unterabsatz (04) ergriffen werden, weil die künstliche Beatmung nach der Mund-zu-Nase-Methode erfolgt bei geöffnetem Mund des Opfers;

(07) Bei fehlender Spontanatmung und Vorhandensein eines Pulses kann die künstliche Beatmung in „sitzender“ oder „vertikaler“ Position (auf einer Stütze, auf einem Mast usw.) durchgeführt werden;

(08) Beobachten Sie das zweite Intervall zwischen künstlichen Atemzügen (die Zeit jedes Atemzugs beträgt 1,5 - 2 s);

(09) Nach Wiederherstellung der Spontanatmung des Opfers (visuell erkennbar durch Brustausdehnung) die künstliche Beatmung stoppen und das Opfer in eine stabile Seitenlage bringen (Kopf, Rumpf und Schultern werden gleichzeitig gedreht).

2.2. Äußere Herzmassage.

2.2.1. Bei einem Herzstillstand wird eine äußere Herzmassage durchgeführt, die gekennzeichnet ist durch:

(01) Blässe oder Zyanose der Haut;

(02) Fehlen eines Pulses in den Halsschlagadern;

(03) Bewusstseinsverlust;

(04) Atemstillstand oder Atemstörung (konvulsive Atemzüge).

2.2.2. Konduktive externe Herzmassage ist erforderlich, um:

(01) Legen Sie das Opfer auf eine flache, harte Unterlage (Boden, Bank usw.);

(02) Stellen Sie sich an die Seite des Opfers und führen Sie (wenn eine Person hilft) zwei schnelle, kräftige Schläge im Mund-zu-Mund- oder Mund-zu-Nase-Stil aus;

(03) Legen Sie die Handfläche einer Hand (normalerweise die linke) auf die untere Hälfte des Brustbeins (machen Sie dabei 3 Querfinger über die Unterkante zurück). Legen Sie die Handfläche der zweiten Hand auf die erste. Die Finger berühren nicht die Körperoberfläche des Opfers;

(04) Drücken Sie mit schnellen Stößen (Arme werden an den Ellenbogengelenken gestreckt) auf das Brustbein und verschieben Sie es streng vertikal um 4-5 cm nach unten, mit einer Druckdauer von nicht mehr als 0,5 Sekunden. und mit einem Druckintervall von nicht mehr als 0,5 s;

(05) Führen Sie alle 2 tiefen Atemzüge 15 Herzdruckmassagen durch (mit Hilfe einer Person);

(06) Führen Sie unter Beteiligung von zwei Personen bei der Reanimation das Verhältnis „Atem-Massage“ im Verhältnis 1:5 durch (dh üben Sie nach tiefem Einatmen fünf Drucke auf die Brust aus);

(07) Wenn eine Person alle 2 Minuten eine Reanimation durchführt, unterbrechen Sie die Herzmassage für 2 - 3 Sekunden und überprüfen Sie den Puls an der Halsschlagader des Opfers.

(08) Wenn ein Puls auftritt, stoppen Sie die externe Herzmassage und setzen Sie die künstliche Beatmung fort, bis eine Spontanatmung auftritt.

3. Erste Hilfe bei Verletzungen

3.1. Eine Wunde ist eine Schädigung der Haut, Schleimhaut oder eines Organs.

3.2. Der Ersthelfer muss Folgendes beachten:

(01) Hilfe sollte mit sauber gewaschenen Händen mit Seife geleistet werden oder, falls dies nicht möglich ist, die Finger mit Jodtinktur geschmiert werden. Das Berühren der Wunde selbst, auch mit gewaschenen Händen, ist verboten;

(02) Waschen Sie die Wunde nicht mit Wasser oder Medikamenten, füllen Sie sie nicht mit Jod oder Alkohol, bedecken Sie sie nicht mit Puder, bedecken Sie sie nicht mit Salben und legen Sie Watte nicht direkt auf die Wunde. All dies kann die Wundheilung beeinträchtigen, indem Schmutz von der Hautoberfläche entfernt wird, was zu einer anschließenden Eiterung führt.

(03) Entfernen Sie keine Blutgerinnsel und Fremdkörper aus der Wunde (da dies zu Blutungen führen kann).

(04) Auf keinen Fall dürfen nach außen ragende Gewebe oder Organe in das Innere der Wunde gedrückt werden – sie müssen von oben mit sauberer Gaze abgedeckt werden;

(05) die Wunde nicht mit Isolierband umwickeln;

(06) Bei ausgedehnten Wunden der Gliedmaßen müssen diese ruhiggestellt (bewegungslos fixiert) werden.

3.3. Um Erste Hilfe bei Verletzungen zu leisten, müssen Sie:

(01) Öffnen Sie die Einzelverpackung im Erste-Hilfe-Kasten (Beutel) (gemäß der auf der Verpackung aufgedruckten Anleitung);

(02) einen sterilen Verband auf die Wunde auftragen (ohne den Teil des Verbandes zu berühren, der direkt auf die Wunde aufgetragen wird) und ihn mit einem Verband fixieren;

(03) Wenn kein eigener Verbandsbeutel vorhanden ist, verwenden Sie ein sauberes Taschentuch, ein sauberes Tuch usw.;

(04) In Gegenwart von Desinfektionsmitteln (Jodtinktur, Alkohol, Wasserstoffperoxid, Benzin) ist es notwendig, die Wundränder damit zu behandeln;

(05) dem Opfer Schmerzmittel geben.

3.4. Wenn die Wunde mit Erde kontaminiert ist, muss dringend ein Arzt konsultiert werden (zur Einführung von Tetanustoxoid).

3.5. Bei mittelschweren und schweren Verletzungen ist es notwendig, das Opfer zu einer Erste-Hilfe-Stelle oder einer medizinischen Einrichtung zu bringen.

3.6. Bei penetrierenden Wunden der Brusthöhle ist es erforderlich, die Opfer auf einer Trage in „liegender“ Position mit angehobenem Kopfteil oder in „halbsitzender“ Position zu transportieren.

3.7. Bei penetrierenden Wunden des Bauches ist es notwendig, das Opfer auf einer Trage in „liegender“ Position zu transportieren.

4. Erste Hilfe bei Blutungen

4.1. Unter einer Blutung versteht man den Ausfluss von Blut aus einem Gefäß als Folge einer Verletzung oder einer Komplikation bestimmter Krankheiten.

4.2. Es gibt folgende Arten von Blutungen:

(01) kapillar – tritt bei oberflächlichen Wunden auf, Blut sickert in winzigen Tröpfchen aus. Um die Blutung zu stoppen, reicht es aus, einen Mulltupfer auf die verletzte Stelle zu drücken oder einen sterilen Verband mit leichtem Druck anzulegen;

(02) venös - Blut ist dunkelrot, fließt in einem gleichmäßigen Strahl;

(03) arteriell – Blut von scharlachroter Farbe, wird von einem pulsierenden Strahl (Brunnen) nach oben geschleudert;

(04) gemischt – tritt auf, wenn sowohl Venen als auch Arterien in der Wunde bluten. Dies wird bei tiefen Wunden beobachtet.

4.3. Bei einer Venenverletzung an einer Extremität muss diese angehoben und anschließend ein drucksteriler Verband angelegt werden.

Wenn es mit der oben genannten Methode nicht möglich ist, die Blutung zu stoppen, sollten Sie die Blutgefäße unterhalb der Wundstelle mit dem Finger zusammendrücken, ein Tourniquet anlegen, das Glied im Gelenk beugen oder eine Drehung anwenden.

4.4. Arterielle Blutungen können ebenso gestillt werden wie venöse Blutungen. Bei einer Blutung aus einer großen Arterie (bei unzureichendem Anlegen eines Druckverbandes) ist das Anlegen eines Tourniquets über der Blutungsstelle erforderlich.

4.5. Nach dem Anlegen eines Tourniquets oder einer Torsion müssen Sie eine Notiz mit dem Zeitpunkt der Anwendung schreiben und diese in einen Verband (unter einen Verband oder ein Tourniquet) stecken.

4.6. Behalten Sie das angelegte Tourniquet länger als 1,5 – 2,0 Stunden bei. ist nicht erlaubt, weil Dies kann zu einer Nekrose der blutleeren Extremität führen.

4.7. Wenn durch das Anlegen eines Tourniquets Schmerzen auftreten, ist dies für 10-15 Minuten erforderlich. abheben. Dazu drücken sie vor dem Entfernen des Tourniquets mit einem Finger auf die Arterie, durch die Blut zur Wunde fließt; Das Auflösen des Tourniquets sollte langsam erfolgen. nach 10 - 15 Minuten wird das Tourniquet erneut angelegt.

4.8. Selbst wenn das Opfer die Schmerzen durch das Tourniquet nach einer Stunde ertragen kann, sollte es dennoch für 1-10 Minuten entfernt werden.

4.9. Bei mittelschweren und schweren venösen und arteriellen Blutungen müssen die Opfer zu einer Erste-Hilfe-Station oder einer medizinischen Einrichtung gebracht werden.

4.10. Bei Nasenbluten sollte das Opfer sitzen, eine kalte Lotion auf den Nasenrücken auftragen und die Nasenlöcher 4-5 Minuten lang mit den Fingern zusammendrücken.

Wenn die Blutung nicht aufhört, muss vorsichtig ein dicker Mull oder ein Wattestäbchen, das mit einer 3%igen Wasserstoffperoxidlösung angefeuchtet ist, in das blutende Nasenloch eingeführt werden, wobei das Ende des Mullstreifens (Baumwolle) nach 2,0 - 2,5 außen gelassen wird Stunden können Sie den Tupfer entfernen.

Wenn es nicht möglich ist, die Blutung des Opfers zu stoppen, ist es notwendig, ihn zum Erste-Hilfe-Posten (in „sitzender“ Position) zu bringen oder das medizinische Personal zu ihm zu rufen.

4.11. Zur Ersten Hilfe bei Mischblutungen gehören alle oben genannten Maßnahmen: Ruhe, Erkältung, Druckverband (Tourniquet).

5. Erste Hilfe bei Verbrennungen

5.1. Verbrennungen sind:

(01) thermisch – verursacht durch Feuer, Dampf, heiße Gegenstände, Sonnenlicht, Quarz usw.;

(02) chemisch – verursacht durch die Einwirkung von Säuren und Laugen;

(03) elektrisch - verursacht durch die Wirkung eines elektrischen Stroms.

5.2. Nach der Schwere der Verbrennungen werden unterteilt in:

(01) Verbrennungen 1. Grades – gekennzeichnet durch Rötung und Schwellung der Haut;

(02) Verbrennungen 2. Grades – es bilden sich Blasen auf der Haut;

(03) Verbrennungen 3. Grades – gekennzeichnet durch die Bildung von Krusten auf der Haut als Folge einer Nekrose der oberflächlichen und tiefen Hautschichten;

(04) Verbrennungen 4. Grades – es kommt zur Verkohlung des Hautgewebes, zur Schädigung von Muskeln, Sehnen und Knochen.

5.3. Die Bereitstellung erster Hilfe für Opfer thermischer und elektrischer Verbrennungen muss:

(01) das Opfer aus der Zone der Wärmequelle entfernen;

(02) brennende Teile der Kleidung löschen (Tücher, Decken usw. wegwerfen oder die Flamme mit Wasser ersticken);

(03) dem Opfer Schmerzmittel geben;

(04) Legen Sie einen sterilen Verband auf die verbrannten Stellen. Bei großflächigen Verbrennungen bedecken Sie die Verbrennungsfläche mit sauberer Gaze oder einem gebügelten Laken.

(05) Bei Augenverbrennungen kalte Bäder aus einer Borsäurelösung (1/2 Teelöffel Säure auf ein Glas Wasser) anwenden;

(06) Bringen Sie das Opfer zum Erste-Hilfe-Posten.

5.4. Die Person, die Erste Hilfe bei Verätzungen leistet, muss:

(01) Wenn feste Chemikalienpartikel mit den betroffenen Körperstellen in Kontakt kommen, entfernen Sie diese mit einem Tupfer oder Wattebausch.

(02) Spülen Sie die betroffene Stelle sofort mit reichlich sauberem, kaltem Wasser aus (10 bis 15 Minuten lang);

(03) Bei Hautverbrennungen durch Säure Lotionen (Verband) mit einer Natronlösung herstellen (1 Teelöffel Natron pro Glas Wasser);

(04) Bei Hautverbrennungen durch Alkali eine Lotion (Verband) mit einer Borsäurelösung (1 Teelöffel pro Glas Wasser) oder einer schwachen Essigsäurelösung (1 Teelöffel Essig pro Glas Wasser) herstellen. ;

(05) Wenn Flüssigkeit oder Säuredampf in die Augen oder den Mund gelangt, spülen Sie diese mit reichlich Wasser und anschließend mit einer Lösung aus Backpulver (1/2 Teelöffel pro Glas Wasser);

(06) Wenn Alkalispritzer oder -dämpfe in die Augen oder den Mund gelangen, spülen Sie die betroffenen Stellen mit reichlich Wasser und anschließend mit einer Borsäurelösung (1/2 Teelöffel pro Glas Wasser);

(07) Wenn Säure oder Alkali in die Speiseröhre gelangt, geben Sie nicht mehr als 3 Gläser Wasser zu trinken, legen Sie sich hin und decken Sie das Opfer warm ab;

(08) In schweren Fällen das Opfer in ein medizinisches Zentrum oder eine medizinische Einrichtung bringen.

5.5. Es ist verboten:

(01) Berühren verbrannter Körperstellen mit den Händen;

(02) Mit Salben schmieren oder Puder auf verbrannte Hautpartien und Schleimhäute streuen;

(03) Blasen platzen;

(04) verschiedene an der verbrannten Stelle anhaftende Substanzen (Mastix, Kolophonium, Harze usw.) entfernen;

(05) um Kleidung und Schuhe von der verbrannten Stelle abzureißen.

6. Erste Hilfe bei allgemeiner Unterkühlung und Erfrierungen

6.1. Erfrierungen sind Gewebeschäden, die durch die Einwirkung niedriger Temperaturen verursacht werden.

6.2. Bei leichten Erfrierungen (Bleichen und Rötung der Haut bis hin zum Verlust der Empfindlichkeit) muss der Ersthelfer:

(01) den Betroffenen so schnell wie möglich in einen warmen Raum bringen;

(02) dem Opfer heißen Tee, Kaffee, warmes Essen geben;

(03) Legen Sie das erfrorene Glied in ein warmes Bad (Becken, Eimer) mit einer Temperatur von 20°C und bringen Sie es für 20 – 30 Minuten auf die Temperatur. bis 40°C (bei Verschmutzung das Glied mit Seife waschen).

6.3. Bei leichten Erfrierungen an begrenzten Körperstellen können diese mithilfe der Handwärme des Ersthelfers erwärmt werden.

6.4. Bei schweren Erfrierungen (Blasenbildung auf der Haut, Nekrose des Weichgewebes) muss die Pflegekraft:

(01) das Opfer dringend in einen warmen Raum bringen;

(02) behandeln Sie die Haut um die Blasen herum mit Alkohol (ohne sie zu durchstechen);

(03) legen Sie einen sterilen Verband auf den erfrorenen Teil;

(04) dem Opfer heißen Tee, Kaffee geben;

(05) allgemeine Körpererwärmung anwenden (warme Wickel, Heizkissen usw.);

(06) das Opfer zu einem Erste-Hilfe-Posten oder einer medizinischen Einrichtung zu transportieren.

6.5. Es ist verboten, erfrorene Körperteile mit Schnee oder Alkohol einzureiben und ein heißes Heizkissen aufzutragen.

7. Erste Hilfe für das Opfer durch die Einwirkung von elektrischem Strom

7.1. Der Ersthelfer muss:

(01) Befreien Sie das Opfer von der Einwirkung von elektrischem Strom und beachten Sie dabei die erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen (beim Trennen des Opfers von stromführenden Teilen und Drähten ist es unbedingt erforderlich, trockene Kleidung oder trockene Gegenstände zu verwenden, die keinen elektrischen Strom leiten);

(02) innerhalb 1 Min. den Allgemeinzustand des Opfers beurteilen (Bewusstseinszustand, Haut- und Schleimhautfarbe, Atmung, Puls, Pupillenreaktion);

(03) Bei Bewusstlosigkeit das Opfer hinlegen, die Kleidung aufknöpfen, für Frischluftzufuhr sorgen, ein mit einer Ammoniaklösung befeuchtetes Wattestäbchen an die Nase führen, eine allgemeine Erwärmung durchführen;

(04) bei Bedarf (sehr langsame und krampfartige Atmung, schwacher Puls) künstliche Beatmung einleiten;

(05) Wiederbelebungsmaßnahmen (Revitalisierungsmaßnahmen) durchzuführen, bis die Funktion lebenswichtiger Organe wiederhergestellt ist oder bis offensichtliche Todeszeichen auftreten;

(06) Wenn das Opfer erbricht, drehen Sie Kopf und Schultern zur Seite, um das Erbrochene zu entfernen.

(07) nach der Reanimation dem Opfer völlige Ruhe gönnen und das medizinische Personal rufen;

(08) Bei Bedarf Transport des Opfers auf einer Trage in Bauchlage.

8. Erste Hilfe bei Verletzungen: Frakturen, Luxationen, Prellungen, Verstauchungen

8.1. Gewalttätige Schädigungen des Körpers durch äußere Einwirkungen, die zu einer Beeinträchtigung der Gesundheit führen, werden als Trauma bezeichnet.

8.2. Schwerverletzte Personen dürfen erst nach Eintreffen eines Arztes oder einer anderen qualifizierten Person befördert werden, es sei denn, sie müssen aus einem Gefahrenbereich entfernt werden.

8.3. Eine Fraktur ist ein Bruch in der Integrität eines Knochens.

8.4. Frakturen sind gekennzeichnet durch:

(01) stechender Schmerz (schlimmer beim Versuch, die Position zu ändern);

(02) Knochendeformität (aufgrund der Verschiebung von Knochenfragmenten);

(03) Schwellung der Frakturstelle.

8.5. Es gibt offene (Verletzung der Haut) und geschlossene (die Haut ist nicht gebrochen) Frakturen.

8.6. Die Pflegekraft für Frakturen (Luxationen) sollte:

(01) dem Opfer Schmerzmittel geben;

(02) bei offener Fraktur - Blutung stoppen, Wunde behandeln, Verband anlegen;

(03) Ruhigstellung (Schaffung von Ruhe) des gebrochenen Knochens mit Standardschienen oder verfügbaren Materialien (Sperrholz, Bretter, Stöcke usw.);

(04) Im Falle einer Fraktur der Gliedmaße Schienen anlegen und dabei mindestens zwei Gelenke fixieren – eines oberhalb, das andere unterhalb der Frakturstelle (die Mitte der Schiene sollte sich an der Frakturstelle befinden);

(05) Bei Frakturen (Luxationen) der Schulter oder des Unterarms fixieren Sie den verletzten Arm in der physiologischen Position (im Ellenbogengelenk im Winkel von 90° gebeugt), indem Sie einen dichten Wattebausch oder einen Verband in den Arm legen Handfläche, den Arm an einem Tuch (Verband) bis zum Hals hängend;

(06) Im Falle einer Fraktur (Luxation) der Hand- und Fingerknochen eine breite Schiene (die Breite der Handfläche und eine Länge von der Mitte des Unterarms bis zu den Fingerspitzen) anlegen, die Hand durch Anlegen eines Ballens verbinden Watte oder Verband in die Handfläche legen, die Hand mit einem Schal (Verband) an den Hals hängen;

(07) Bei einer Fraktur (Luxation) des Femurs eine äußere Schiene von der Achselhöhle bis zur Ferse und eine innere Schiene vom Damm bis zur Ferse anlegen (möglichst ohne Anheben der Extremität). Transportieren Sie das Opfer auf einer Trage;

(08) Im Falle einer Fraktur (Luxation) der Unterschenkelknochen die Knie- und Sprunggelenke der betroffenen Extremität fixieren. Transportieren Sie das Opfer auf einer Trage;

(09) Im Falle einer Fraktur (Luxation) des Schlüsselbeins ein kleines Stück Watte in die Achselhöhle (auf der Seite der Verletzung) legen und den im rechten Winkel zum Körper gebogenen Arm verbinden;

(10) Im Falle einer Verletzung der Wirbelsäule vorsichtig, ohne das Opfer anzuheben, ein breites Brett, dickes Sperrholz usw. unter seinen Rücken schieben. oder drehen Sie das Opfer mit dem Gesicht nach unten, ohne den Oberkörper zu beugen. Transport nur auf einer Trage;

(11) Bei gebrochenen Rippen den Brustkorb beim Ausatmen fest verbinden oder mit einem Handtuch abziehen;

(12) Bei einem Bruch der Beckenknochen ein breites Brett unter den Rücken schieben, das Opfer in die „Frosch“-Position bringen (Beine an den Knien beugen und spreizen, Füße zusammenführen, a Kleiderrolle unter den Knien). Der Transport des Opfers erfolgt nur auf einer Trage;

(13) Tragen Sie „Kälte“ auf die Frakturstelle auf (Gummi-Eisbeutel, Kaltwasserflasche, Kühlpackungen usw.), um die Schmerzen zu lindern.

8.7. Jegliche Versuche, Knochenfragmente unabhängig zu vergleichen oder Luxationen zu reduzieren, sind verboten.

8.8. Im Falle einer Kopfverletzung (kann beobachtet werden: Kopfschmerzen, Bewusstlosigkeit, Übelkeit, Erbrechen, Blutungen aus den Ohren) ist es notwendig:

(01) den Betroffenen auf den Rücken legen;

(02) Fixieren Sie den Kopf auf beiden Seiten mit weichen Rollen und legen Sie einen festen Verband an.

(03) Wenn es eine Wunde gibt, legen Sie einen sterilen Verband an;

(04) setze "kalt";

(05) Frieden schaffen;

(06) Bei Erbrechen (Bewusstlosigkeit) den Kopf des Opfers zur Seite drehen.

8.9. Bei Prellungen (gekennzeichnet durch Schmerzen und Schwellungen an der Stelle der Prellung) ist es notwendig:

(01) Kälte auf die Verletzungsstelle auftragen;

(02) Legen Sie einen festen Verband an;

(03) Frieden schaffen.

8.10. Beim Dehnen von Bändern müssen Sie:

(01) das verletzte Glied mit Bandagen, Schienen, improvisierten Materialien usw. fixieren;

(02) dem verletzten Glied Ruhe verschaffen;

(03) "kalt" auf die Verletzungsstelle auftragen.

8.11. Beim Zusammendrücken des Opfers mit einem Gewicht ist Folgendes erforderlich:

(01) befreie ihn von der Schwerkraft;

(02) leisten je nach Schadensfall Hilfestellung.

9. Erste Hilfe bei Schock

9.1. Schock (Unempfindlichkeit) – der Zustand des Körpers als Folge einer Beeinträchtigung der Durchblutung, Atmung und des Stoffwechsels. Dies ist eine schwerwiegende Reaktion des Körpers auf eine Verletzung, die eine große Gefahr für das menschliche Leben darstellt.

9.2. Anzeichen eines Schocks sind:

(01) Blässe der Haut;

(02) Bewusstseinstrübung (bis hin zum Verlust);

(03) kalter Schweiß;

(04) erweiterte Pupillen;

(05) Beschleunigung von Atmung und Puls;

(06) Blutdruckabfall;

(07) In schweren Fällen kann es zu Erbrechen, aschfahlem Teint, Zyanose der Haut, unwillkürlichem Stuhlgang und Urinieren kommen.

9.3. Der Ersthelfer muss:

(01) die der Art der Verletzung entsprechende notwendige Hilfe leisten (Blutung stoppen, Frakturstelle ruhigstellen usw.);

(02) wickeln Sie das Opfer in eine Decke und legen Sie es horizontal mit leicht gesenktem Kopf hin;

(03) Geben Sie dem Opfer bei Durst (ausgenommen Bauchverletzungen) etwas Wasser zu trinken;

(04) sofort qualifizierte medizinische Hilfe rufen;

(05) Den Verunfallten mit äußerster Vorsicht auf einer Trage ins Krankenhaus transportieren.

10. Erste Hilfe bei Eindringen von Fremdkörpern in menschliche Organe und Gewebe

10.1. Wenn ein Fremdkörper in die Atemwege gelangt, ist Folgendes erforderlich:

(01) das Opfer bitten, mehrere scharfe Hustenschocks zu machen;

(02) Tragen Sie 3-5 kurze Striche mit einem Pinsel im Interskapularbereich auf das Opfer auf, wobei der Kopf nach unten geneigt ist oder sich in Bauchlage befindet;

(03) Fassen Sie das Opfer von hinten, verschränken Sie die Hände zwischen dem Schwertfortsatz des Brustbeins und dem Nabel und üben Sie 3 bis 5 schnelle Drucke auf den Bauch des Opfers aus.

10.2. Wenn ein Fremdkörper (Partikel) in das Auge gelangt, ist es notwendig, das Auge mit einem Wasserstrahl (aus einem Glas mit Watte oder Gaze) zu spülen und diesen vom Augenwinkel (Schläfe) nach innen zu richten Augenwinkel (Richtung Nase).

10.2.1. Reiben Sie sich nicht die Augen.

10.2.2. Bei schweren Verletzungen ist es notwendig, einen sterilen Verband am Auge anzulegen und das Opfer dringend zu einer Erste-Hilfe-Stelle oder einer medizinischen Einrichtung zu bringen.

10.3. Wenn Fremdkörper in Weichteile (unter die Haut, den Nagel usw.) gelangen, ist es notwendig:

(01) den Fremdkörper entfernen (wenn Vertrauen besteht, dass dies getan werden kann);

(02) Behandeln Sie die Stelle des Eindringens von Fremdkörpern mit Jodlösung;

(03) Legen Sie einen sterilen Verband an.

11. Erste Hilfe bei Vergiftungen

11.1. Bei einer Gasvergiftung (Acetylen, Kohlenmonoxid, Benzindämpfe etc.) verspüren die Opfer: Kopfschmerzen, „Klopfen in den Schläfen“, „Ohrensausen“, allgemeine Schwäche, Schwindel, Schläfrigkeit; In schweren Fällen kann es zu Erregungszuständen, Atemversagen und erweiterten Pupillen kommen.

11.1.1. Die Pflegekraft muss:

(01) das Opfer aus dem vergasten Bereich entfernen oder entfernen;

(02) Kleidung lösen und frische Luft hereinlassen;

(03) das Opfer mit erhobenen Beinen hinlegen (bei einer Kohlenmonoxidvergiftung streng horizontal);

(04) das Opfer mit einer Decke, Kleidung usw. zudecken;

(05) Führen Sie ein mit einer Ammoniaklösung befeuchtetes Wattestäbchen in die Nase des Opfers.

(06) viel Flüssigkeit zu trinken geben;

(07) Wenn die Atmung aufhört, beginne mit künstlicher Beatmung;

(08) dringend qualifizierte medizinische Hilfe anfordern.

11.2. Im Falle einer Chlorvergiftung ist es notwendig:

(01) Augen, Nase und Mund mit einer Natronlösung ausspülen (1/2 Teelöffel pro Glas Wasser);

(02) dem Opfer schluckweise warmes Wasser geben;

(03) Schicken Sie das Opfer zum Erste-Hilfe-Posten.

11.3. Bei einer Vergiftung mit verdorbenen Lebensmitteln (es können Kopfschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Bauchschmerzen, allgemeine Schwäche auftreten) ist es notwendig:

(01) dem Opfer 3 bis 4 Gläser Wasser oder eine rosa Kaliumpermanganatlösung zu trinken geben und anschließend Erbrechen auslösen;

(02) Waschen 2-3 mal wiederholen;

(03) dem Opfer Aktivkohle (Tabletten) geben;

(04) dem Opfer warmen Tee zu trinken geben;

(05) den Verunfallten hinlegen und warm zudecken;

(06) bei Atemversagen und Herzstillstand künstliche Beatmung und äußere Herzmassage einleiten;

(07) Bringen Sie das Opfer zum Erste-Hilfe-Posten.

11.4. Erste Hilfe bei Vergiftungen mit ätzenden Stoffen.

11.4.1. Bei Vergiftungen mit starken Säuren (Schwefelsäure, Salzsäure, Essigsäure) und starken Laugen (Natronlauge, Ätzkalium, Ammoniak) kommt es zu Verätzungen der Mundschleimhaut, des Rachens, der Speiseröhre und manchmal des Magens.

11.4.2. Anzeichen einer Vergiftung sind: starke Schmerzen im Mund, Rachen, Magen und Darm, Übelkeit, Erbrechen, Schwindel, allgemeine Schwäche (bis hin zur Ohnmacht).

11.4.3. Im Falle einer Säurevergiftung müssen Sie:

(01) Geben Sie dem Opfer alle 5 Minuten einen Esslöffel Sodalösung (2 Teelöffel pro Glas Wasser) oder 10 Tropfen in Wasser verdünntes Ammoniak;

(02) dem Opfer in Wasser geschüttelte Milch oder Eiweiß zu trinken geben;

(03) wenn die Atmung gestört ist, geben Sie künstliche Beatmung;

(04) Bringen Sie das Opfer zum Erste-Hilfe-Posten.

11.4.4. Im Falle einer Vergiftung mit starkem Ätzalkali muss das Opfer:

(01) nach und nach kaltes, mit Essig- oder Zitronensäure angesäuertes Wasser zu trinken (2 Esslöffel 3%ige Essiglösung pro Glas Wasser);

(02) Pflanzenöl oder mit Wasser geschütteltes Eiweiß hineingeben;

(03) Senfpflaster auf die Magengegend auftragen;

(04) Bringen Sie das Opfer zum Erste-Hilfe-Posten.

12. Erste Hilfe bei Ohnmacht, Hitze und Sonnenstich

12.1. Unter Ohnmacht versteht man einen plötzlichen, kurzfristigen Bewusstseinsverlust (von einigen Sekunden bis zu einigen Minuten).

12.1.1. Ohnmacht kann auftreten als Folge von: Angst, starken Schmerzen, Blutungen, einer starken Änderung der Körperhaltung (von der Horizontalen in die Vertikale usw.).

12.1.2. Bei Ohnmacht beobachtet das Opfer: starker Schweiß, kalte Extremitäten, schwacher und häufiger Puls, abgeschwächte Atmung, Blässe der Haut.

12.1.3. Wenn Sie Erste Hilfe bei Ohnmacht leisten, müssen Sie:

(01) das Opfer auf den Rücken legen, den Kopf senken, die Beine heben;

(02) Kleidung lösen und frische Luft hereinlassen;

(03) nasses Gesicht mit kaltem Wasser;

(04) führen Sie ein mit einer Ammoniaklösung angefeuchtetes Wattestäbchen an die Nase;

(05) leicht auf die Wangen klopfen;

(06) Nachdem Sie das Opfer aus der Ohnmacht befreit haben, geben Sie ihm starken Tee und Kaffee.

(07) bei wiederholter Ohnmacht einen qualifizierten Arzt aufsuchen;

(08) Transport des Verletzten auf einer Trage.

12.2. Hitzschlag und Sonnenstich entstehen durch eine starke Überhitzung des Körpers und infolgedessen durch einen starken Blutstrom zum Gehirn.

12.2.1. Überhitzung wird begünstigt durch: erhöhte Umgebungstemperatur, hohe Luftfeuchtigkeit, wasserdichte Kleidung (Gummi, Plane), schwere körperliche Arbeit, Verletzung des Trinkregimes usw.

12.2.2. Hitze und Sonnenstich sind gekennzeichnet durch: allgemeine Schwäche, Hitzegefühl, Hautrötung, starkes Schwitzen, Herzklopfen (Pulsfrequenz 100-120 Schläge pro Minute), Schwindel, Kopfschmerzen, Übelkeit (manchmal Erbrechen), Fieber bis 38-40° C In schweren Fällen sind Verwirrtheit oder völliger Bewusstseinsverlust, Delirium, Muskelkrämpfe sowie Atem- und Kreislaufstörungen möglich.

12.2.3. Bei Hitze und Sonnenstich müssen Sie:

(01) den Betroffenen sofort in einen kühlen Raum bringen;

(02) Legen Sie das Opfer mit einem Kissen unter dem Kopf (Kleidung usw.) auf den Rücken.

(03) Kleidung entfernen oder lösen;

(04) Kopf und Brust mit kaltem Wasser befeuchten;

(05) Legen Sie Kühlpackungen oder Eis auf den Kopf (Stirn, Scheitelbereich, Hinterkopf), die Leistengegend, die Subclavia, die Kniekehle und die Achselhöhlen (Orte, an denen sich viele Gefäße konzentrieren);

(06) Bei Bewusstsein starken kalten Tee oder kaltes Salzwasser zu trinken geben;

(07) Bei Atemwegs- und Kreislaufstörungen das gesamte Spektrum der Reanimationsmaßnahmen (künstliche Beatmung und äußere Herzmassage) durchführen.

13. Erste Hilfe bei Schmerzen und Krampfzuständen

13.1. Bei Schmerzen in der Herzregion ist es notwendig, dem Opfer zu helfen:

(01) schaffe vollkommenen Frieden;

(02) den Patienten hinlegen und den Kopf heben;

(03) eine Tablette Validol, Nitroglycerin, Beruhigungsmittel (unter die Zunge) geben;

(04) dringend qualifizierte medizinische Hilfe anfordern;

(05) Bei anhaltenden Schmerzen Transport auf Trage durchführen.

13.2. Bei Bauchschmerzen, die nicht mit Essen oder Trinken zusammenhängen, sollte der Ersthelfer:

(01) legen Sie das Opfer horizontal;

(02) „kalt“ auf den Bauch legen;

(03) ausschließen: körperliche Aktivität, Flüssigkeitsaufnahme, Essen durch das Opfer;

(04) dringend qualifizierte medizinische Hilfe anfordern;

(05) Bei starken Schmerzen das Opfer auf einer Trage zur Sanitätsstelle oder medizinischen Einrichtung transportieren.

13.3. Bei einem Anfall (kann mit Bewusstlosigkeit, Schaum auf den Lippen, pfeifenden Atemgeräuschen und unwillkürlichem Wasserlassen einhergehen) sollte der Ersthelfer:

(01) stützen den Kopf des Patienten;

(02) einen Verband, Löffel usw. in die Mundhöhle (zwischen die Zähne) einführen;

(03) frei von Kleidung im Bereich des Halses und der Brust;

(04) eine kalte Kompresse auf die Stirn auftragen;

(05) nachdem der Anfall vorüber ist, bringen Sie den Patienten in die „Seitenlage“;

(06) dringend qualifizierte medizinische Hilfe anfordern;

(07) Transport auf einer Trage durchführen.

14. Erste Hilfe beim Ertrinken

14.1. Nachdem das Opfer aus dem Wasser geholt wurde, muss der Ersthelfer:

(01) Legen Sie das Opfer mit dem Bauch nach unten auf ein gebeugtes Knie, sodass der untere Teil der Brust darauf ruht und der Oberkörper und der Kopf nach unten hängen.

(02) Drücken Sie mit einer Hand auf das Kinn oder heben Sie den Kopf (so dass der Mund offen ist) und üben Sie mit der anderen Hand kräftigen Druck (mehrmals) auf den Rücken aus, um das Wasser zu entfernen.

(03) Nachdem Sie den Wasserfluss gestoppt haben, legen Sie das Opfer auf den Rücken und reinigen Sie den Mund.

(04) künstliche Beatmung starten;

(05) bei fehlendem Puls und erweiterten Pupillen eine äußere Herzmassage durchführen;

(06) Wenn es zum Atmen kommt, führen Sie ein in Ammoniaklösung getränktes Stück Watte an die Nase.

(07) Geben Sie dem Opfer bei Bewusstsein eine Tinktur aus Baldrian (20 Tropfen in 1/2 Tasse Wasser) zu trinken.

(08) dem Opfer trockene Kleidung anziehen, ihm starken Tee geben;

(09) den Betroffenen warm halten;

(10) dem Opfer vollständige Ruhe bieten;

(11) qualifizierte medizinische Hilfe anfordern.

15. Erste Hilfe bei Bissen

15.1. Bei den Bissen giftiger Insekten und Schlangen treten auf: Schwindel, Übelkeit, Erbrechen, Trockenheit und bitterer Geschmack im Mund, schneller Puls, Kurzatmigkeit, Schläfrigkeit (in besonders schweren Fällen kann es zu Krämpfen, Bewusstlosigkeit und Atemstillstand kommen) .

15.2. An der Bissstelle treten brennende Schmerzen, Rötungen und Schwellungen der Haut auf.

15.3. Der Ersthelfer muss:

(01) Legen Sie den Patienten in eine horizontale Position;

(02) legen Sie einen sterilen Verband auf die Wunde (vorzugsweise mit Eis);

(03) Fixierung der betroffenen Gliedmaße durch Verbinden mit einer Schiene (improvisiertes Mittel) oder mit dem Körper;

(04) Geben Sie dem Opfer eine große Menge Flüssigkeit (teilweise), 15 - 20 Tropfen Baldrian-Tinktur in 1/2 Tasse Wasser;

(05) Bei Bissen giftiger Schlangen (insbesondere Kobras) in den ersten Minuten eine Aderpresse an der Gliedmaße oberhalb des Bisses anlegen;

(06) um den Zustand des Opfers zu überwachen;

(07) in schweren Fällen dringend qualifizierte medizinische Hilfe rufen;

(08) Verletzten in Bauchlage transportieren.

15.4. Es ist verboten:

(01) Kauterisieren Sie die Bissstelle;

(02) dem Opfer Alkohol geben;

(03) das Gift aus der Wunde saugen.

15.5. Der Ersthelfer bei Tierbissen sollte:

(01) behandeln Sie die Haut um die Wunde (Kratzer) mit einer Jodtinkturlösung;

(02) einen sterilen Verband auf die Wunde auftragen;

(03) das Opfer zu einer medizinischen Einrichtung schicken (begleiten).

16. Transport von Verletzten

16.1. Der Transport des Opfers sollte so schnell, sicher und schonend wie möglich erfolgen.

16.2. Abhängig von der Art der Verletzung und den verfügbaren Mitteln (Personal, improvisiert) kann der Transport der Opfer auf unterschiedliche Weise durchgeführt werden: Wartung, Durchführung, Transport durch Transportmittel.

16.3. Der Transport der Verwundeten nach oben oder unten sollte immer mit dem Kopf nach oben erfolgen.

16.4. Es ist notwendig, das Opfer von der dem verletzten Körperteil gegenüberliegenden Seite auf eine Trage zu legen.

16.5. Beim Transport auf einer Trage müssen Sie:

(01) sicherstellen, dass sich das Opfer in einer korrekten und bequemen Position befindet;

(02) damit die Helfer beim Tragen an den Händen „aus dem Tritt geraten“;

(03) die verletzte Person gemeinsam anheben und auf die Trage legen (auf Befehl);

(04) Tragen Sie bei Frakturen und schweren Verletzungen das Opfer nicht auf den Händen zur Trage, sondern legen Sie die Trage unter das Opfer (die Frakturstelle muss gestützt werden).

16.6. Die richtige Position der Opfer während des Transports:

(01) die Position „auf dem Rücken liegend“ (das Opfer ist bei Bewusstsein). Empfohlen für Wunden des Kopfes, der Wirbelsäule und der Gliedmaßen;

(02) Position „auf dem Rücken liegend mit an den Knien angewinkelten Beinen“ (Rolle unter die Knie legen). Empfohlen bei offenen Wunden der Bauchhöhle, bei Frakturen der Beckenknochen;

(03) die Position „auf dem Rücken liegend mit angehobenen unteren Gliedmaßen und gesenktem Kopf“. Empfohlen bei erheblichem Blutverlust und Schock;

(04) Bauchlage. Empfohlen bei Wirbelsäulenverletzungen (Bewusstlosigkeit);

(05) „halbsitzende Position mit ausgestreckten Beinen“. Bei Nackenverletzungen und erheblichen Verletzungen der oberen Gliedmaßen;

(06) „Halbsitzende Position mit angewinkelten Beinen“ (eine Rolle unter die Knie legen). Bei Verletzungen der Urogenitalorgane, Darmverschluss und anderen plötzlich auftretenden Erkrankungen, Verletzungen der Bauchhöhle und Verletzungen des Brustkorbs;

(07) Position „auf der Seite“. Empfohlen bei schweren Wunden, wenn die Opfer bewusstlos sind;

(08) „Sitzposition“. Empfohlen bei leichten Verletzungen des Gesichts und der oberen Gliedmaßen.

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Absolut legales Doping 26.01.2013

Der englische Biochemiker Michael Gleason fasst die Ergebnisse der Olympischen Sommerspiele in London zusammen: Viele Athleten verwendeten erlaubte Dopingmittel wie Koffein, Soda und Rote-Bete-Saft.

Einst war Koffein im Profisport verboten, heute wird es von Sportlern nicht weniger freizügig genutzt als beispielsweise von Büroangestellten. Es stimuliert viele physiologische Funktionen. Und der Unterschied in der Leistungsfähigkeit des Organismus des Sprinters, der im Hundert-Meter-Lauf den ersten Platz belegte, und des Letzten kann nur ein Prozent betragen. Eine Tasse guten starken Kaffees kann diese Ergänzung liefern. Die Verwendung von gewöhnlichem Trinksoda als Dope basiert auf der Tatsache, dass sich bei längerer Muskelanstrengung Milchsäure in den Muskeln ansammelt. Es verursacht ein brennendes Gefühl in den Muskeln und schwächt die Muskelkontraktionen.

Einige Athleten nehmen Backpulver, um die Säure zu neutralisieren und die Alkalität des Blutes zu erhöhen. Es stimmt, dass Soda aufgrund der Reaktion mit saurem Magensaft bei vielen zu Blähungen im Magen führen kann. Auch Rote-Bete-Saft ist nicht verboten, was, wie Experimente gezeigt haben, bei Wettkämpfen mit einer Dauer von 2030 Minuten die Leistungsfähigkeit der Muskeln um zwei bis drei Prozent steigern kann. Die Gründe dafür sind nicht ganz klar, aber es wird vermutet, dass die im Rübensaft enthaltenen Nitrate so wirken.

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