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Hinweise zum Arbeitsschutz bei Vulkanisations- und Reifenmontagearbeiten. Vollständiges Dokument

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz

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Sicherheitstechnik

1. Allgemeine Anforderungen an den Arbeitsschutz

1.1. Personen, die eine ärztliche Untersuchung, spezielle Studienleistungen, bestandene Prüfungen und eine Bescheinigung über die Berechtigung zur Durchführung dieser Arbeiten bestanden haben, dürfen an Vulkanisiergeräten arbeiten.

Zur Durchführung von Vulkanisations- und Reifenmontagearbeiten sind männliche Personen berechtigt, die eine ärztliche Untersuchung, Schulung und Sicherheitsunterweisung bestanden haben, die praktischen Fertigkeiten zur sicheren Arbeitsausführung beherrschen und über ein entsprechendes Zertifikat verfügen.

1.2. Einem Arbeiter, der einen Dampferzeuger oder ein Vulkanisiergerät wartet, ist es nicht gestattet, den Arbeitsplatz zu verlassen, während das Gerät in Betrieb ist, und anderen Personen nicht zu gestatten, daran zu arbeiten.

1.3. Der Raum für die Herstellung von Vulkanisationsarbeiten sollte isoliert, geräumig, hell und mit Zu- und Abluft sowie lokalen Absaugungen ausgestattet sein. Der Raum, in dem selbstverbrennende Vulkanisiermaschinen installiert sind, muss von Räumen isoliert sein, in denen Benzin oder Gummikleber verwendet wird.

1.4. Vulkanisiergeräte sollten mindestens einmal im Jahr getestet werden. Die Testergebnisse werden in einem speziellen Journal festgehalten.

1.5. Reifenpoliermaschinen müssen mit Vorrichtungen zur lokalen Staubabsaugung, zuverlässigen Vorrichtungen zum Stützen und Befestigen des Reifens sowie mit Schutzgittern ausgestattet sein.

1.6. Die Montage und Demontage von Reifen im Unternehmen sollte in einem speziell dafür vorgesehenen Bereich erfolgen, der mit den erforderlichen Geräten, Vorrichtungen und Werkzeugen ausgestattet ist.

1.7. Alle Mitarbeiter bei Vulkanisations- und Reifenmontagearbeiten müssen mit Overalls und Sicherheitsschuhen sowie persönlicher Schutzausrüstung ausgestattet sein und diese ordnungsgemäß verwenden.

1.8. Arbeiter in vulkanisierenden Reifenmontierbetrieben müssen alle Brandschutzmaßnahmen einhalten. Rauchen im dafür vorgesehenen Bereich.

1.9. Jeder Arbeitnehmer muss die Methoden der Ersten Hilfe bei Unfällen kennen und leisten können.

1.10. Arbeiter in Vulkanisier- und Reifenmontagebetrieben müssen die Regeln der persönlichen Hygiene beachten. Die Kleidung muss sauber, ordentlich verstaut und frei von losen Enden sein. Waschen Sie Ihre Hände mit warmem Wasser und trinken Sie nur abgekochtes Wasser.

1.11. Diese Unterweisung ist für Arbeiter bei Vulkanisier- und Reifenmontagearbeiten verbindlich. Personen, die gegen die Anforderungen der Weisung verstoßen, unterliegen der disziplinarischen Haftung.

1.12. In Fällen, die in dieser Weisung nicht vorgesehen sind, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, eine konkrete Entscheidung beim unmittelbaren Vorgesetzten der Arbeiten (Mechaniker, Obermechaniker, Vorarbeiter) zu beantragen.

2. Sicherheitsanforderungen vor Arbeitsbeginn

2.1. Vor Arbeitsbeginn muss ein Arbeiter bei Vulkanisations- und Reifenmontagearbeiten:

  • Overall und die notwendige Schutzausrüstung anlegen;
  • überprüfen Sie die Gebrauchstauglichkeit von Werkzeugen und Mechanismen, Zäunen;
  • Überprüfen und schalten Sie die Belüftung ein.

3. Sicherheitsanforderungen während des Betriebs

3.1. Bei Arbeiten an Vulkanisiermaschinen ist es notwendig, den Wasserstand im Kessel, den Dampfdruck am Manometer und die Funktion des Sicherheitsventils ständig zu überwachen. Bei sinkendem Wasserstand kann nur noch in kleinen Portionen nachgepumpt werden. Das Sicherheitsventil muss auf den maximal zulässigen Betriebsdruck eingestellt werden, um eine Explosion des Kessels zu verhindern.

3.2. Nicht erlaubt:

  • Arbeiten ohne Ventil sowie mit einem defekten, nicht abgedichteten Ventil an der Vulkanisiermaschine;
  • zusätzliches Gewicht am Ventil anbringen;
  • ein defektes, nicht versiegeltes oder ungeprüftes Manometer verwenden;
  • Bringen Sie eine Grenzwertlinie auf dem Glas des Manometers an. Die rote Linie, die dem maximalen Arbeitsdruck entspricht, muss auf dem Manometer-Zifferblatt angebracht werden.

3.3. Im Falle einer Pumpenstörung (Wasser kann nicht gepumpt werden) die Arbeit sofort einstellen, Brennstoff aus dem Ofen entfernen und Dampf ablassen. Kraftstoff kann nicht mit Wasser gelöscht werden.

3.4. Stellen Sie bei der Inspektion von Reifen mit einem Spreizer sicher, dass die Haken vollständig in die Reifenwülste eingerastet sind. Bei verbogenen Haken muss die Arbeit sofort eingestellt werden. Es ist notwendig, Schäden am Reifen mit speziellen Messern auszuschneiden.

3.5. Das Delaminieren des Reifens zur Herstellung von Manschetten sollte auf einer speziellen Maschine erfolgen. Der nicht arbeitende Teil des Messers an den Maschinen, die zum Schneiden der Kantenschrägen und Manschetten verwendet werden, muss geschützt werden.

3.6. Um die Innenteile der Reifen aufzurauen und Leim in die Reifen aufzutragen, sollten Sie auf einem speziellen Ständer oder einer Werkbank spezielle Abstandshalter (Wulstexpander) verwenden.

3.7. Beim Reparieren von Reifen muss die Messerklinge von Ihnen weg (von der Hand, in der das Material eingespannt ist) und nicht zu Ihnen hin bewegt werden. Sie können nur mit einem Messer arbeiten, das über einen brauchbaren Griff und eine scharf geschärfte Klinge verfügt.

3.8. Nach der Reinigung der Schadstelle wird das Flicken mit einer Klemmschraube gegen die reparierte Kammer gedrückt. Nachdem der wiederhergestellte Bereich abgekühlt ist, können Sie die Kamera aus der Klemme entfernen.

3.9. Vor der Demontage des Reifens (von der Felge) muss die Luft aus der Kammer vollständig abgelassen werden. Die Demontage eines eng an der Felge anliegenden Reifens erfolgt auf einem speziellen Ständer oder mit einem abnehmbaren Gerät. Die Montage und Demontage der Reifen unterwegs muss mit einem Montagewerkzeug erfolgen. Sie können keine Scheiben mit einem Vorschlaghammer herausschlagen.

3.10. Vor der Montage des Reifens ist es notwendig, die Funktionsfähigkeit der Felge, der Radfelge und des Sicherungsrings zu überprüfen. Montieren Sie einen Reifen nicht auf einer Felge, die rostig ist oder Dellen, Risse oder Grate aufweist.

3.11. Bei der Montage des Reifens auf der Felge muss der Sicherungsring mit der gesamten Innenfläche sicher in die Felgenmulde eingreifen.

3.12. Nicht erlaubt:

  • Korrigieren Sie beim Aufpumpen des Reifens mit Luft seine Position auf der Scheibe durch Klopfen.
  • montieren Sie Reifen auf einer Felge, die nicht der Größe der Reifen entspricht;
  • Schlagen Sie beim Aufpumpen des Reifens mit einem Hammer oder Vorschlaghammer auf den Schlüsselstift.

3.13. Das Aufpumpen eines Reifens ohne Demontage ist möglich, wenn der Luftdruck um nicht mehr als 40 % gegenüber dem Normaldruck abnimmt und sichergestellt ist, dass die Druckreduzierung nicht zu einer Beeinträchtigung der korrekten Montage geführt hat.

3.14. Das Aufpumpen und Aufpumpen von Reifen, die unter den Betriebsbedingungen vom Fahrzeug entfernt wurden, sollte nur an speziell dafür vorgesehenen Stellen unter Verwendung von Sicherheitsvorrichtungen und Vorrichtungen durchgeführt werden, die ein Herausfliegen des Sprengrings verhindern.

3.15. Im Reifenfüllbereich muss ein Luftdruckspender oder Manometer installiert werden.

3.16. Bevor Sie das Rad entfernen, müssen Sie die Position des Sicherungsrings überprüfen und sicherstellen, dass das Auto sicher auf den Bockbeinen montiert ist und Anschläge unter den nicht entfernten Rädern angebracht sind.

3.17. Vorgänge zum Entfernen, Einstellen und Bewegen der Räder von Fahrzeugen mit einem Gewicht von mehr als 20 kg müssen mechanisiert sein.

3.18. Bei Arbeiten am Reifenmontageständer muss das Getriebe mit einem Gehäuse verschlossen werden.

3.19. Gummikleber sollte in einem separaten Raum mit allgemeiner und lokaler Belüftung vorbereitet und gegossen werden. Der Arbeitsplatz muss über einen Vorrat an Benzin und Leim verfügen, der den Bedarf von 3 Stunden nicht überschreitet.

3.20. Während der Arbeit müssen die Arbeitnehmer für Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz sorgen. Vermeiden Sie die Verunreinigung der Gänge mit Industrieabfällen und Müll.

3.21. Um eine sichere Arbeitsumgebung zu schaffen, ist es notwendig, die persönliche Schutzausrüstung richtig zu verwenden.

4. Sicherheitsanforderungen in Notsituationen

4.1. Im Falle eines Unfalls oder des Auftretens von Situationen, die zu Unfällen oder Unfällen führen können, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, unverzüglich alle in seiner Macht stehenden Maßnahmen zu ergreifen, um die Möglichkeit einer Beschädigung (Zerstörung) der Notfalleinrichtung zu verhindern und die Gefahr für das Leben von Personen zu beseitigen. Melden Sie den Vorfall gleichzeitig dem Arbeitsleiter (Mechaniker, leitender Mechaniker).

4.2. Jeder Mitarbeiter muss in der Lage sein, dem Opfer bei Verletzungen, Vergiftungen oder plötzlichen Erkrankungen Erste Hilfe zu leisten.

Wenn Sie Erste Hilfe leisten, müssen Sie:

  • Beseitigen Sie die Auswirkungen schädlicher Faktoren auf den Körper, die die Gesundheit und das Leben des Opfers gefährden (frei von der Einwirkung von elektrischem Strom, aus der kontaminierten Atmosphäre entfernen;
  • brennende Kleidung löschen, aus dem Wasser nehmen usw.); den Zustand des Opfers beurteilen;
  • bestimmen Sie die Art der Verletzung, die größte Gefahr für das Leben des Opfers und die Reihenfolge der Maßnahmen zu seiner Rettung;
  • Führen Sie die erforderlichen Maßnahmen zur Rettung des Opfers in der Reihenfolge ihrer Dringlichkeit durch (Durchgängigkeit der Atemwege wiederherstellen, künstliche Beatmung durchführen, äußere Herzmassage, Blutung stoppen, Frakturstelle ruhigstellen, Verband anlegen usw.);
  • Rufen Sie einen Krankenwagen oder einen Arzt oder ergreifen Sie Maßnahmen, um das Opfer zur nächstgelegenen medizinischen Einrichtung zu transportieren.

5. Sicherheitsanforderungen am Ende der Arbeit

5.1. Nach Abschluss der Arbeiten muss ein Arbeiter bei Vulkanisations- und Reifenmontagearbeiten:

  • trennen Sie das Gerät vom Stromnetz;
  • Entfernen Sie das gesamte Werkzeug an der dafür vorgesehenen Stelle.
  • Rückstände von Leim, Benzin sowie Pinseln, Spachtel und anderen Geräten sollten in einem Lagerhaus oder in Abzugshauben gelagert werden;
  • Reinigen Sie den Arbeitsplatz von Ablagerungen und Schmutz.

5.2. Gesicht und Hände mit warmem Wasser waschen, duschen. Melden Sie alle während der Schicht festgestellten Mängel dem Vorarbeiter oder Schichtarbeiter.

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