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Unterweisung zum Arbeitsschutz für einen Pflücker. Vollständiges Dokument

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz

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1. Allgemeine Sicherheitsanforderungen

1.1. Als Pflücker dürfen Männer und Frauen arbeiten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

1.2. Am Arbeitsplatz erhält der Arbeitnehmer eine erste Einweisung in die Arbeitssicherheit und absolviert: ein Praktikum; Schulung in Design und Betrieb der verwendeten Geräte; Sanitär- und Hygienevorbereitung; Überprüfung der Kenntnisse über elektrische Sicherheit (bei der Verwendung von Geräten, die über ein Stromnetz mit Strom versorgt werden), theoretischen Kenntnissen und erworbenen Fähigkeiten in sicheren Arbeitsweisen.

1.3. Während der Arbeit passiert der Mitarbeiter:

  • Arbeitssicherheitsschulung für vorhandene Geräte alle 2 Jahre und für neue Geräte – beim Eintreffen am Arbeitsplatz, jedoch bis zur Inbetriebnahme dieser Geräte;
  • Überprüfung der Kenntnisse über Arbeitssicherheit (bei Arbeiten mit erhöhter Gefahr) - jährlich;
  • Inspektion offener Körperoberflächen auf das Vorhandensein von Pustel- und anderen Hauterkrankungen - täglich vor Schichtbeginn;
  • Überprüfung der Kenntnisse über elektrische Sicherheit (bei Verwendung von Geräten, die über ein Stromnetz gespeist werden) – jährlich;
  • Überprüfung der Hygiene- und Hygienekenntnisse - einmal im Jahr;
  • regelmäßige ärztliche Untersuchung.

Der Arbeitnehmer muss sich alle 3 Monate einer wiederholten Sicherheitsunterweisung am Arbeitsplatz unterziehen.

1.4. Während der Arbeit kann ein Mitarbeiter gefährlichen und schädlichen Produktionsfaktoren ausgesetzt sein (erhöhte Luftmobilität; erhöhte Spannung im Stromkreis; erhöhte statische Elektrizität; scharfe Kanten, Grate und Rauheit auf der Oberfläche von Werkzeugen, Geräten, Inventar, Waren usw.). Behälter; neuropsychologische Belastungen; körperliche Überlastung; niedrige Temperatur der Oberflächen von Geräten, Produkten; erhöhte Temperatur der Oberflächen von Geräten; erhöhtes Maß an elektromagnetischer Strahlung).

1.5. Dem Arbeitnehmer sind Hygienekleidung, persönliche Schutzausrüstung und Hygieneartikel zur Verfügung zu stellen. Empfohlene Normen für die kostenlose Ausgabe von Spezialkleidung, Spezialschuhen und anderer persönlicher Schutzausrüstung:

  • weiße Baumwolljacke - für 4 Monate;
  • weißer Baumwollhut - für 4 Monate;
  • weiße Baumwollschürze - für 4 Monate;
  • handtuch - für 4 Monate;
  • Baumwollfäustlinge - 1 Monat.

Um die Ausbreitung von Magen-Darm-, Parasiten- und anderen Krankheiten zu verhindern und zu verhindern, muss der Arbeitnehmer: seine Nägel kurz schneiden; Waschen Sie sich vor Arbeitsbeginn, nach jeder Arbeitspause und jedem Kontakt mit kontaminierten Gegenständen sowie nach dem Toilettengang gründlich die Hände mit Seife (am besten mit einem Desinfektionsmittel).

2. Sicherheitsanforderungen vor Arbeitsbeginn.

2.1. Bereiten Sie den Arbeitsplatz für sicheres Arbeiten vor und prüfen Sie die Gebrauchstauglichkeit der verwendeten Geräte und Behälter.

2.2. Prüfen Sie vor Arbeiten in der Höhe:

  • das Vorhandensein von Gummispitzen an den unteren Enden der Treppe (bei Arbeiten auf rauen und Betonböden) oder Spikes (bei Arbeiten auf Holz- und Erdböden);
  • Schiebeleitern verfügen über Befestigungselemente und Festigkeiten, die ein willkürliches Ausfahren während des Betriebs verhindern.

3. Sicherheitsanforderungen während des Betriebs

3.1. Beachten Sie die Bewegungsregeln im Raum, nutzen Sie die festgelegten Durchgänge. Arbeiten Sie nicht auf der Fahrbahn von Gabelstaplern, Lastenkarren und anderen Fahrzeugen.

3.2. Überladen Sie den Bodenbereich des Arbeitsplatzes, die Gänge zwischen Regalen und Stapeln nicht mit Waren, Behältern und anderen Gegenständen.

3.3. Die Waren auszuwählen, die sich im umrandeten Behälter befinden, in Fäustlingen.

3.4. Schalten Sie bei der Auswahl staubiger Waren oder in staubigen Behältern (synthetische Reinigungsmittel, Baumaterialien usw.) die Zu- und Abluft ein. Benutzen Sie ggf. eine Schutzbrille und eine Atemschutzmaske.

3.5. Benutzen Sie bei Arbeiten in der Höhe eine Leiter (Leiter). Verwenden Sie für diese Zwecke keine beliebigen Gegenstände (Kisten, Hocker usw.).

3.6. Wenn es nicht möglich ist, die Leiter auf glatten Böden (Metlakh-Fliesen usw.) zu befestigen, sollte zur Absicherung ein anderer Arbeiter am unteren Ende der Leiter stehen.

3.7. Arbeiten Sie nicht von der obersten Stufe einer tragbaren Leiter (Leiter).

3.8. Zum Binden von Kisten und Ballen mit einem Seil oder einer Schnur, deren Dicke Schnittverletzungen an den Händen ausschließt.

3.9. Achten Sie auf das Vorhandensein von Schildern und Aufklebern auf dem Behälter mit der genauen Bezeichnung gefährlicher und schädlicher Güter (Säuren, Lacke, Farben usw.).

4. Sicherheitsanforderungen am Ende der Arbeit

4.1. Müll vom Arbeitsplatz entfernen.

4.2. Räumen Sie den Arbeitsplatz auf und bewahren Sie Handwerkzeuge an einem speziell dafür vorgesehenen Aufbewahrungsort auf.

4.3. Alle im Arbeitsablauf festgestellten Störungen und die zu deren Behebung am Ende der Schicht getroffenen Maßnahmen sind dem Arbeitsleiter zu melden.

4.4. Persönliche Schutzausrüstung und Overalls ausziehen und vorschriftsmäßig ablegen. Duschen.

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