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Arbeitsschutzunterweisung für einen Metallbildhauer Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz Sicherheitstechnik 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1. Die Anweisungen gelten für alle Abteilungen des Unternehmens. 1.2. Gemäß dieser Anleitung erfolgt die Einweisung des Kutters vor Beginn der Arbeiten (Ersteinweisung) und anschließend alle 3 Monate (Wiederholungseinweisung). Die Ergebnisse der Unterweisung werden im „Journal zur Registrierung von Unterweisungen zu Arbeitsschutzfragen“ festgehalten. Im Tagebuch müssen nach bestandener Einweisung die Unterschriften der einweisenden Person und des Cutters vorhanden sein. 1.3. Der Eigentümer muss den Schnitzer gegen Unfälle und Berufskrankheiten versichern. Im Falle einer Gesundheitsschädigung des Schnitzers durch Verschulden des Eigentümers hat er (der Schnitzer) Anspruch auf Ersatz des ihm entstandenen Schadens. 1.4. Bei Nichtbeachtung dieser Anweisung trägt der Cutter disziplinarische, materielle, verwaltungsrechtliche und strafrechtliche Verantwortung. 1.5. Zu den Aufgaben des Zuschneiders gehören Maschinen zum maschinellen Schneiden von Blechen und Rundstahl. 1.6. Die Dauer der Arbeitszeit in der Nähe der Maschine hängt davon ab, ob der Arbeiter nur mit dem Schneiden von Metall beschäftigt ist (fester Arbeitsplatz – die Dauer der gesamten Arbeitszeit) oder eine bestimmte Anzahl von Rohlingen für die weitere Arbeit produziert (temporärer Arbeitsplatz – für die Dauer der Arbeitszeit). Leerzeichen). 1.7. Zum Schneiden von Metall werden Tafelscheren, Kreissägen, angetriebene Vibrationsscheren, angetriebene Zickzackscheren, Scheren usw. verwendet. 1.8. Die Zuführung des Materials zu den Maschinen kann durch Kräne, mechanische Förderwagen (Lastkraftwagen, Gabelstapler etc.) erfolgen. 1.9. Personen ab 18 Jahren, die über die entsprechende Qualifikation, eine bestandene ärztliche Untersuchung, eine Einweisung in den Arbeitsschutz und eine Unterweisung am Arbeitsplatz verfügen, dürfen selbstständig als Zuschneider zum maschinellen Schneiden von Blechen und Rundstahl arbeiten. 1.10. Der Schneider muss: 1.10.1. Einhaltung der internen Arbeitsvorschriften. 1.10.2. Tragen Sie Overalls, Sicherheitsschuhe und persönliche Schutzausrüstung. 1.10.3. Lassen Sie keine Fremden an Ihren Arbeitsplatz. 1.10.4. Denken Sie an die persönliche Verantwortung für die Umsetzung der Arbeitsschutzvorschriften und die Sicherheit der Kollegen. 1.10.5. Sie können Unfallopfern Erste Hilfe leisten. 1.10.6. Führen Sie nur die Arbeiten aus, die dem Meister anvertraut sind und in denen er unterwiesen ist. 1.10.7. Schalten Sie keine Maschinen, Maschinen und Mechanismen ein oder stoppen Sie sie (außer in Notfällen), deren Betrieb in der Anleitung nicht vorgesehen ist. 1.11. Die wichtigsten gefährlichen und schädlichen Produktionsfaktoren, die den Fräser beeinträchtigen, sind:
1.12. Der Schnitzer wird mit Overall, Sicherheitsschuhen und persönlicher Schutzausrüstung ausgestattet: Baumwollanzug, Lederstiefel, kombinierte Handschuhe, Schutzbrille. 1.13. Die Ausrüstung muss voll funktionsfähig sein und über sichere Schutzvorrichtungen und Schutzvorrichtungen verfügen. 1.14. Alle Maschinen müssen einzeln angetrieben werden. 1.15. Die Gehäuse von Elektromotoren, die Metallteile elektrischer Geräte abdecken, müssen über eine Schutzerde verfügen. 1.16. Werkzeugmaschinen, Scheren usw. müssen mit speziellen Vorrichtungen ausgestattet sein, die den Arbeiter und die ihn umgebenden Personen zuverlässig vor Spänen, Funken, gebrochenen Werkzeugen und Kühlmittelspritzern schützen. 1.17. In Betrieb befindliche Maschinen müssen in einwandfreiem Zustand und mit ausreichender Beleuchtung ausgestattet sein. 1.18. Am Arbeitsplatz sollte sich unter den Füßen des Arbeiters ein tragfähiger Holzboden mit einem Dielenabstand von 25-30 mm befinden. 1.19. Blech- und Profilstahlbleche sowie daraus hergestellte Produkte sollten auf hölzernen Abstandshaltern in stabilen Stapeln angeordnet werden, deren Durchgänge mindestens 1 m betragen sollten. 1.20. Der Boden in der Nähe der Maschinen muss eben und rutschfest sein. 1.21. In der Nähe jeder Maschine sollten eine Anleitung zu den Regeln für ihren sicheren Betrieb und ein Schild mit dem Namen der für den Betrieb verantwortlichen Person angebracht werden. 2. Sicherheitsanforderungen vor Arbeitsbeginn 2.1. Tragen Sie Schutzkleidung so, dass sie nicht von beweglichen Teilen von Maschinen, Werkzeugmaschinen, Werkstücken und Arbeitswerkzeugen erfasst werden kann. 2.2. Entfernen Sie alle Fremdkörper vom Arbeitsplatz und räumen Sie Gänge und Einfahrten frei. 2.3. Überprüfen Sie das Vorhandensein und die Funktionsfähigkeit der Schutzerde. 2.4. Legen Sie Werkzeuge und Zubehör bequem und sicher an. 2.5. Überprüfen Sie das Vorhandensein und die Funktionsfähigkeit des Zauns und der Startausrüstung. 2.6. Überprüfen Sie die Funktionsfähigkeit der Maschine, indem Sie sie kurzzeitig im Leerlauf einschalten. 2.7. Im Falle einer Fehlfunktion der Maschine, einer Beschädigung der Schutzerde oder der Werkzeuge ist es erforderlich, den Arbeitsleiter vor Beginn der Arbeiten darüber zu informieren. 3. Sicherheitsanforderungen während der Arbeit 3.1. Beim Arbeiten mit Schlagscheren: 3.1.1. Arbeiten Sie mit einem speziell installierten Tisch über die gesamte Länge der Scherenblätter zum Schneiden von Blechen. 3.1.2. Tragen Sie Handschuhe, wenn Sie das Blatt unter die Messer führen. Fassen Sie das Blatt mit Ihren Händen an der gegenüberliegenden Kante an, die geschnitten werden soll. 3.1.3. Führen Sie das zu schneidende Blatt langsam und ruckfrei an die Messer heran und lassen Sie Ihre Hände nicht auf der Schnittlinie. 3.1.4. Vermeiden Sie den Kontakt mit den beweglichen Teilen der Schere. 3.1.5 Überprüfen Sie regelmäßig die Stärke der Klingen. 3.1.6. Arbeiten Sie mit der Sicherheitsschiene vor den Klingen. 3.1.7. Nachdem Sie den Schlag mit den Messern beendet haben, achten Sie darauf, Ihren Fuß vom Pedal zu nehmen. 3.1.8. Lassen Sie die Belastung der Schere nicht die Passnorm überschreiten. 3.1.9. Bei spontanem Absenken der Messer ist die Arbeit sofort einzustellen und dem Vorarbeiter zu melden. 3.1.10. Verwenden Sie keine stumpfen Messer. 3.1.11. Während des Betriebs ist es verboten, mit der Hand in die Öffnung des Spannbalkens und unter den Balken zu greifen. 3.1.12. Beim Schneiden eines kurzen Werkstückrestes sollte der Vorschub mit einer speziellen Vorrichtung erfolgen. 3.2. Beim Arbeiten an einer Kreissäge: 3.2.1. Arbeiten Sie nur mit Anschlägen und Sicherheitseinrichtungen. 3.2.2. Führen Sie das zu schneidende Blech glatt und ruckfrei. 3.2.3. Legen Sie kein dickeres Blattmaterial unter die Scheibe, als für diese Maschine zulässig ist. 3.2.4. Halten Sie das Blatt mit Ihren Händen an der gegenüberliegenden Kante der Schneidkante fest, wenn Sie das Blatt unter die Scheibe führen. 3.3. Beim Schneiden von Metall auf angetriebenen Schwingscheren: 3.3.1. Vor Arbeitsbeginn ist die Befestigung aller Schrauben zu prüfen. 3.3.2. Stellen Sie sicher, dass die Größe des Spalts zwischen den Messern die Dicke des Metalls nicht überschreitet. 3.3.3. Führen Sie Bleche beim Schneiden in horizontaler Position zu. 3.3.4. Arbeiten Sie nur an einem speziell aufgestellten Tisch zum Verlegen von Blechen. 3.3.5. Unterstützen Sie das zu schneidende Blech mit beiden Händen in Fäustlingen. 3.4. Bei Arbeiten an einer angetriebenen Zickmaschine: 3.4.1. Achten Sie darauf, dass Ihre Hände nicht in die Rollen geraten und führen Sie das Material nicht mit Ihren Händen in einem Abstand von weniger als 100 mm von den Rollen ein. 3.4.2. Verarbeiten Sie kein Material, das dicker ist als die Dicke, für die die Zick-Maschine ausgelegt ist. 3.4.3. Maschinenbeschläge nur mit speziellen Stützvorrichtungen. 3.4.4. Nur mit Handschuhen arbeiten. 3.5. Bei Arbeiten an einer angetriebenen Walzmaschine: 3.5.1. Führen Sie keine geformten, runden und anderen Profilstähle durch die Walzen. 3.5.2. Verwenden Sie Halterungen, um Plattenmaterial zu stützen. 3.5.3. Legen Sie keinen Stahl mit einer größeren Dicke als für diese Maschine zulässig in die Walzen ein. 3.5.4. Nur mit Handschuhen arbeiten. 3.6. Verarbeitete Rohlinge sollten auf speziellen Regalen gelagert werden und dürfen den Arbeitsplatz, die Gänge und die Einfahrten nicht überladen. 4. Sicherheitsanforderungen nach Beendigung der Arbeiten 4.1. Trennen Sie die Maschinen vom Stromnetz. 4.2. Abfälle aus dem Arbeitsbereich entfernen. 4.3. Wischen Sie die Maschinen ab und schmieren Sie die reibenden Teile, wenn die Maschine nicht läuft. 4.4. Entfernen Sie Werkzeuge und Zubehör und legen Sie sie an den dafür vorgesehenen Platz. 4.5. Ziehen Sie Ihren Overall aus und legen Sie ihn an den dafür vorgesehenen Platz. 4.6. Hände und Gesicht mit Seife waschen, wenn möglich duschen. Es ist verboten, sich die Hände mit Kerosin, Benzin oder Öl zu waschen. 4.7. Melden Sie dem Meister alle Mängel, die während der Arbeit aufgetreten sind. 5. Sicherheitsanforderungen in Notsituationen 5.1. Beim Schneiden von Metall kann es zu Kontakt mit beweglichen Teilen, spontanem Absenken der Messer, Einklemmen durch Rollen usw. kommen. 5.2. Bei einem Unfall oder einer Situation, die zu einem Unfall oder Unfall führen kann, ist es erforderlich, die Maschine anzuhalten, von der Stromversorgung zu trennen, den Gefahrenbereich abzusichern, den Zutritt Unbefugter zu verhindern und den Vorfall zu melden der Arbeitsleiter. 5.3. Wenn es Opfer gibt, leisten Sie ihnen Erste Hilfe und rufen Sie gegebenenfalls einen Krankenwagen. 5.4. Erste Hilfe leisten. 5.4.1. Erste Hilfe bei Stromschlag. Im Falle eines Stromschlags ist es erforderlich, das Opfer sofort von der Einwirkung des elektrischen Stroms zu befreien, indem die elektrische Anlage von der Stromquelle getrennt wird. Wenn eine Trennung nicht möglich ist, ziehen Sie sie durch Kleidung oder Gebrauch von den leitenden Teilen weg Isoliermaterial zur Hand. Wenn das Opfer keine Atmung und keinen Puls mehr hat, ist es notwendig, ihm künstliche Beatmung und eine indirekte (äußere) Herzmassage zu verabreichen, wobei auf die Pupillen geachtet werden muss. Erweiterte Pupillen weisen auf eine starke Verschlechterung der Durchblutung des Gehirns hin. In diesem Zustand muss sofort mit der Wiederbelebung begonnen und anschließend ein Krankenwagen gerufen werden. 5.4.2. Erste Hilfe bei Verletzungen. Um im Verletzungsfall Erste Hilfe leisten zu können, ist es notwendig, eine Einzelverpackung zu öffnen, ein darin eingelegtes steriles Verbandmaterial auf die Wunde aufzubringen und diese mit einem Verband abzubinden. Sollte das einzelne Paket aus irgendeinem Grund nicht gefunden werden, muss zum Ankleiden ein sauberes Taschentuch, ein sauberer Leinenlappen usw. verwendet werden. Auf einen Lappen, der direkt auf die Wunde aufgetragen wird, empfiehlt es sich, ein paar Tropfen Jodtinktur zu tropfen, um einen Fleck zu erhalten, der größer als die Wunde ist, und dann den Lappen auf die Wunde aufzutragen. Es ist besonders wichtig, die Jodtinktur auf diese Weise auf kontaminierte Wunden aufzutragen. 5.4.3. Erste Hilfe bei Frakturen, Luxationen, Schocks. Bei Frakturen und Luxationen der Gliedmaßen ist es notwendig, die beschädigte Gliedmaße mit einer Schiene, einer Sperrholzplatte, einem Stock, Pappe oder einem ähnlichen Gegenstand zu stärken. Der verletzte Arm kann auch mit einem Verband oder Taschentuch um den Hals gehängt und bis zum Rumpf bandagiert werden. Bei einem Schädelbruch (Bewusstlosigkeit nach einem Schlag auf den Kopf, Blutungen aus den Ohren oder aus dem Mund) ist es notwendig, einen kalten Gegenstand auf den Kopf aufzulegen (ein Heizkissen mit Eis, Schnee oder kaltem Wasser) bzw Machen Sie eine kalte Lotion. Bei Verdacht auf einen Bruch der Wirbelsäule ist es notwendig, das Opfer auf das Brett zu legen, ohne es anzuheben, das Opfer mit dem Gesicht nach unten auf den Bauch zu drehen und dabei darauf zu achten, dass sich der Körper nicht beugt, um Schäden am Körper zu vermeiden Rückenmark. Bei einem Rippenbruch, der sich durch Schmerzen beim Atmen, Husten, Niesen und Bewegungen auszeichnet, ist es notwendig, den Brustkorb beim Ausatmen fest zu verbinden oder mit einem Handtuch abzuziehen. 5.4.4. Erste Hilfe bei Verbrennungen mit Säuren und Laugen. Wenn Säure oder Alkali auf die Haut gelangen, müssen die beschädigten Stellen 15 bis 20 Minuten lang gründlich mit einem Wasserstrahl abgespült werden. Anschließend sollte die säuregeschädigte Oberfläche mit einer 5% igen Natronlösung gewaschen und die verbrannte Stelle damit abgewaschen werden Alkali - mit einer 3%igen Borsäurelösung oder einer Essigsäurelösung. Säuren. Wenn Säure oder Alkali auf die Augenschleimhaut gelangt, ist es notwendig, die Augen 15 bis 20 Minuten lang gründlich mit einem Wasserstrahl zu spülen und anschließend mit einer 2%igen Natronlösung zu spülen Alkali, mit einer 2%igen Borsäurelösung. Bei Verätzungen der Mundhöhle durch Alkali muss mit einer 3 %igen Essigsäurelösung oder einer 3 %igen Borsäurelösung gespült werden, bei Säureverätzungen mit einer 5 %igen Natronlösung. Wenn Säure in die Atemwege gelangt, muss eine mit einer Spritzpistole aufgesprühte 10 %ige Backpulverlösung eingeatmet werden, bei Alkalieintritt eine aufgesprühte 3 %ige Essigsäurelösung. 5.4.5. Erste Hilfe bei thermischen Verbrennungen. Bei Verbrennungen durch Feuer, Dampf, heiße Gegenstände sollten Sie auf keinen Fall die entstandenen Blasen öffnen und die Verbrennungen mit einem Verband verbinden. Bei Verbrennungen ersten Grades (Rötung) wird die verbrannte Stelle mit in Ethylalkohol getränkter Watte behandelt. Bei Verbrennungen zweiten Grades (Blase) wird die verbrannte Stelle mit Alkohol oder einer 3 %igen Manganlösung oder einer 5 %igen Tanninlösung behandelt. Bei Verbrennungen dritten Grades (Zerstörung des Hautgewebes) wird die Wunde mit einem sterilen Verband abgedeckt, einen Arzt rufen. 5.4.6. Erste Hilfe bei Blutungen. 5.4.6.1. Heben Sie das verletzte Glied an. 5.4.6.2. Verschließen Sie die Wunde mit einem zu einer Kugel gefalteten Verband (aus einem Beutel), drücken Sie ihn von oben an, ohne die Wunde selbst zu berühren, und halten Sie ihn 4-5 Minuten lang gedrückt. Sollte die Blutung aufhören, ohne das aufgetragene Material zu entfernen, legen Sie eine weitere Binde aus einem anderen Beutel oder ein Stück Watte darauf und verbinden Sie die verletzte Stelle (mit etwas Druck). 5.4.6.3. Bei starken Blutungen, die mit einem Verband nicht gestillt werden können, erfolgt eine Kompression der Blutgefäße, die den verletzten Bereich versorgen, durch Beugen der Extremität an den Gelenken sowie mit Fingern, einem Tourniquet oder einer Klemme. Bei starken Blutungen sollten Sie sofort einen Arzt rufen. 5.5. Wenn es zu einem Brand kommt, beginnen Sie mit dem Löschen mit den verfügbaren Feuerlöschgeräten. Rufen Sie ggf. die Feuerwehr. 5.6. Befolgen Sie die Anweisungen des Arbeitsleiters, um den Notfall zu beseitigen. 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