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Anweisungen zum Arbeitsschutz beim Laden und Entladen von Holzladungen auf Schiffe. Vollständiges Dokument Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz Sicherheitstechnik 1. Allgemeine Anforderungen an den Arbeitsschutz 1.1. Allgemeine Sicherheitsanforderungen sind in der Anleitung "Allgemeine Sicherheitsanforderungen zum Arbeitsschutz für Arbeitnehmer, die im Holzeinschlag beschäftigt sind". Unspezifische Sicherheitsanforderungen sind auch in „Sicherheitshinweise für den Slinger„, deren Kenntnis für Personen, die Holzladungen auf Schiffe verladen und entladen, zwingend erforderlich ist. 1.2. Am Be- und Entladen sind ein Kranführer und zwei bis drei Schleuderer beteiligt (einer für das Verlegen der Pakete im Schiff und einer oder zwei für das Schleudern der Pakete). 2. Sicherheitsanforderungen vor Arbeitsbeginn 2.1. Schleuderer müssen:
2.2. Schlingen sollten keine Knoten und Drehungen aufweisen und aus einem einzigen Stück Seil bestehen. Ketten dürfen keine merklich verlängerten oder verbogenen Glieder aufweisen oder um mehr als 10 % des Durchmessers abgenutzt sein. 2.3. Wenn Störungen oder Gefahren festgestellt werden, benachrichtigen Sie die für den sicheren Arbeitsablauf verantwortliche Person oder den unmittelbaren Vorgesetzten. 3. Sicherheitsanforderungen während des Betriebs 3.1. Schleuderer müssen dafür sorgen, dass sich keine unbefugten Personen auf der Arbeitsstelle aufhalten. 3.2. Führen Sie das Binden und Einhaken von Gütern gemäß den Schemata zum Schleudern von Gütern durch. 3.3. Stellen Sie vor dem Bau jeder Packung sicher, dass sie stabil ist. 3.4. Beim Laden von Holz von einem Stapel nach dem Land-Schiff-Schema muss einer der Schleuderer, nachdem er auf den Stapel geklettert ist, abwechselnd die freien Enden der Schlingen in den Spalt absenken, der zwischen zwei Paketen entsteht, da Abstandshalter vorhanden sind, die sich trennen die Packungen. Der zweite Schleuderer auf der anderen Seite muss die Schlinge (einen Drahtstab mit gebogenem Ende) so schieben, dass das gebogene Ende den Boden des Spalts zwischen den Paketen erreicht. Beim Anlegen der Schlinge am gebogenen Ende muss der Schleuderer die Schlinge mit der Kraft seiner Hände unter dem Rucksack auf seine Seite ziehen und die Schlaufe am Haken des Krans oder der Hilfsschlinge anbringen. 3.5. Der Schleuderring sollte beim Verlegen einen Abstand von 5 m zum gestapelten Paket haben. Befindet sich das Paket nicht höher als 1 m über dem Boden (Deck) des Schiffes, kann der Schleuderer näher herankommen und es mit Hilfe einer Gaffel korrigieren. Eine manuelle Korrektur im direkten Kontakt mit der Packung ist verboten. 3.6. Das Abkoppeln des Pakets erfolgt erst, wenn die Spannung der Schlingen vollständig gelöst ist und die willkürliche Bewegung der Stämme abgeschlossen ist. Das Signal an den Kranführer zum Anheben und Herausziehen der Anschlagmittel erfolgt, wenn sich der Anschlagmittel in einem Abstand von mindestens 3 m vom Paket entfernt. 3.7. In den Laderäumen von Schiffen sollte das Holz hauptsächlich entlang des Schiffes platziert werden (quer zum Schiff werden sie in den freien Räumen zwischen den Stapeln sowie an den Stellen verlegt, an denen die Wachposten installiert sind). Alle Laderäume werden gleichzeitig und gleichmäßig oder nacheinander vom Heck bis zum Bug belastet. Auf den seitlichen Oberseiten des Decks wird das Holz entlang des Schiffes und über den Lukensüllen verlegt – quer zum Schiff in zwei Reihen mit einer Neigung jeder Reihe zur Mittelebene. Auf dem Deck von Motorschiffen und Schleppschiffen wird die Ladung vom Heck zum Bug geneigt abgelegt, um die Sicht während der Navigation zu gewährleisten. Bei Plattformschiffen wird die Ladung an Deck in Stapeln auf in Längsrichtung verlegten Unterlagsstämmen gestapelt; Beim Verlegen der Ladung über das Schiff dürfen einzelne Baumstämme, Halbpeitschen usw. nicht über die Seitenwände hinausragen. 3.8. Bei geschlossenen Luken ist der Aufenthalt auf losen Balken und Lukendeckeln verboten. 4. Sicherheitsanforderungen im Notfall 4.1. Sollten beim Heben oder Bewegen einzelne Stämme oder andere Teile der Last herunterfallen, geben Sie ein Stoppsignal. Es ist nicht gestattet, die Umreifung der Ladung zu korrigieren oder die Ladung mit Hilfe irgendwelcher Gegenstände oder Geräte in der Luft zu halten. 4.2. Wenn die Bewegung der Last oder des Krans dringend gestoppt werden muss, schalten Sie den Kran sofort stromlos, indem Sie den Schalter ausschalten, der die Hauptfahrleitungen oder das flexible Kabel des Krans mit Spannung versorgt. 4.3. Im Falle einer Störung des Krans, der Kranbahn, der Laderäume, des Decks sind die Arbeiten einzustellen und die für die sichere Arbeitsausführung verantwortliche Person oder den Arbeitsleiter zu benachrichtigen. 4.4. Bei Situationen, in denen ein Unfall droht oder ein Unfall auftritt, der in dieser Anleitung nicht vorgesehen ist, wenden Sie sich sofort an den Vorarbeiter oder einen anderen unmittelbaren Vorgesetzten der Arbeiten. 4.5. Der Unfallgeschädigte oder Unbeteiligte muss den Vorarbeiter oder den zuständigen Arbeitsleiter über jeden Unfall informieren. 4.6. Jeder Arbeitnehmer muss in der Lage sein, Erste Hilfe zu leisten. Diese Hilfeleistung erfolgt sofort, direkt am Unfallort und in folgender Reihenfolge: Zuerst muss die Energiequelle der Verletzung beseitigt werden (Motor abstellen, Mechanismus stoppen, Opfer unter der Peitsche entfernen usw.). Die Hilfeleistung sollte mit dem Bedeutendsten beginnen, das die Gesundheit oder das Leben einer Person bedroht (bei starken Blutungen ein Tourniquet anlegen und dann die Wunde verbinden, bei Verdacht auf einen geschlossenen Bruch eine Schiene anlegen, bei offenen Frakturen zuerst einen Verband anlegen). die Wunde und legen Sie dann eine Schiene an, bei Verbrennungen legen Sie einen trockenen Verband an Bei Erfrierungen reiben Sie die betroffene Stelle sanft mit weichen oder flauschigen Tüchern ab. Nach der Erstversorgung sollte das Opfer zur nächstgelegenen medizinischen Einrichtung gebracht werden. Bei Verdacht auf eine Wirbelsäulenverletzung transportieren Sie das Opfer nur in Rückenlage auf einer festen Unterlage. 5. Sicherheitsanforderungen am Ende der Arbeit 5.1. Arbeitsplätze, Schlingen und andere Hebevorrichtungen reinigen. 5.2. Übergeben Sie defekte Anschlagmittel oder Lastaufnahmemittel an den Kapitän und erhalten Sie im Gegenzug neue. 5.3. Es ist verboten, defekte Hebegurte und andere Hebegeräte am Arbeitsplatz zurückzulassen. 5.4. Entfernen Sie herabfallendes Holz oder andere Ladung aus den Bewegungsbereichen des Krans, vom Deck und anderen Arbeitsplätzen zum Be- und Entladen. Wir empfehlen interessante Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz: ▪ Betrieb von Sicherungsseilen. Standardanweisung zum Arbeitsschutz ▪ Glasschneider. Standardanweisung zum Arbeitsschutz ▪ Betreiber einer Aufbereitungsanlage. Standardanweisung zum Arbeitsschutz Siehe andere Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz. Lesen und Schreiben nützlich Kommentare zu diesem Artikel. 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