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Anweisungen zum Arbeitsschutz bei der Wartung von Dampfkesseln für flüssige Brennstoffe

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz

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Sicherheitstechnik

1. Allgemeine Anforderungen an den Arbeitsschutz

1.1. Diese Anleitung enthält Anforderungen zur Gewährleistung des sicheren Betriebs von Dampf- und Heißwasserkesseln und wurde auf der Grundlage der Standardanweisung des Gosgortekhnadzor der Russischen Föderation erstellt.

1.2. Zur Wartung der Kessel dürfen Personen unter 18 Jahren zugelassen sein, die eine spezielle Ausbildung oder eine medizinische Kommission absolviert haben und über eine Bescheinigung mit Lichtbild für die Berechtigung zur Wartung von Kesseln verfügen, die mit flüssigem Brennstoff betrieben werden.

1.3. Eine erneute Inspektion des Heizraumpersonals erfolgt mindestens alle 12 Monate.

1.4. Bei Dienstantritt ist das Personal verpflichtet, sich mit den Einträgen im Protokoll vertraut zu machen, die Funktionsfähigkeit der Geräte und aller im Heizraum installierten Kessel, Gasanlagen, die Funktionsfähigkeit von Beleuchtung und Telefon zu überprüfen.

Die Übernahme und Übergabe des Dienstes muss vom leitenden Betreiber durch einen Eintrag im Schichtbuch dokumentiert werden, in dem die Ergebnisse der Überprüfung der Kessel und der dazugehörigen Ausrüstung (Manometer, Sicherheitsventile, Ernährungsgeräte, Automatisierungsausrüstung und Gasausrüstung) aufgeführt sind.

1.5. Es ist nicht erlaubt, die Schicht während der Abwicklung des Unfalls anzunehmen und zu übergeben.

1.6. Der Betriebsleiter gestattet unbefugten Personen den Zutritt zum Heizraum.

1.7. Der Heizraum, die Heizkessel sowie alle Geräte und Durchgänge müssen in gutem Zustand und ordnungsgemäß sauber gehalten werden.

1.8. Türen zum Verlassen des Heizraums sollten leicht nach außen zu öffnen sein.

1.9. Kesselelemente dürfen nur im drucklosen Zustand repariert werden. Vor dem Öffnen von Luken und Luken im Wasserraum muss das Wasser aus den Kesselelementen abgelassen werden.

1.10. Arbeiten in den Öfen und Schornsteinen des Kessels dürfen nur bei einer Temperatur von nicht mehr als 50 °C durchgeführt werden°C mit schriftlicher Genehmigung der Person, die für den guten Zustand und den sicheren Betrieb der Kessel verantwortlich ist.

1.11. Vor Beginn der Reparaturarbeiten müssen der Ofen und die Gaskanäle gut belüftet, beleuchtet und zuverlässig vor dem möglichen Eindringen von Gasen und Staub aus den Gaskanälen der in Betrieb befindlichen Kessel geschützt sein.

1.12. Vor dem Schließen von Luken und Mannlöchern ist zu prüfen, ob sich Personen oder Fremdkörper im Kessel befinden.

1.13. Vor Beginn der Arbeiten müssen der Ofen bzw. die Gaskanäle gut belüftet, beleuchtet und zuverlässig vor dem möglichen Eindringen von Gasen und Staub aus den Gaskanälen in Betrieb befindlicher Kessel geschützt sein.

1.14. Vor dem Einlass von Personen zu Reparaturarbeiten muss der Kessel in allen Leitungen, durch die er unter Druck gesetzt werden kann (Frischdampfleitung und deren Abflüsse, Zuleitungen, Heizölleitung, periodische Abschlämmleitung), abgeschaltet werden.

1.15. Es wurde eine Arbeitserlaubnis in zweifacher Ausfertigung mit folgenden Sicherheitsmaßnahmen ausgestellt:

  • Stecker installiert;
  • der Ventilator-Elektromotor ist stromlos und am Anlasser ist das Plakat „Nicht einschalten – Leute arbeiten!“ angebracht;
  • Beleuchtung 12V;
  • Arbeiten in Overalls, Sicherheitsschuhen.

2. Kessel zum Anzünden vorbereiten

2.1. Prüfen Sie vor dem Anfeuern des Kessels:

  • wartungsfreundlichkeit der Ofen- und Gaskanäle, Verriegelungs- und Kontrollvorrichtungen;
  • Gebrauchstauglichkeit von Instrumenten, Armaturen, Zuführgeräten, Rauchabzügen und Ventilatoren;
  • Wartungsfreundlichkeit von Geräten zum Verbrennen von flüssigen Brennstoffen;
  • Füllen des Kessels mit Wasser durch Starten der Speise- und Umwälzpumpen;
  • fehlende Stopfen an der Heizölleitung, den Nährstoffen und den Spülleitungen;
  • das Fehlen von Personen und Fremdkörpern im Ofen;
  • Boiler bis zur Zündstandsmarke mit Wasser füllen.

2.2. Überprüfen Sie am Manometer, ob der Druck von Heizöl und Luft vor den Düsen bei laufendem Ventilator herrscht.

2.3. Passen Sie den Luftzug im oberen Teil des Ofens an, indem Sie das Vakuum im Ofen auf 2-3 mm Wassersäule einstellen.

2.4. Belüften Sie den Ofen und die Gaskanäle 10–15 Minuten lang, indem Sie den Rauchabzug und den Ventilator einschalten.

3. Anzünden des Kessels

3.1. Das Anzünden von Kesseln sollte nur durchgeführt werden, wenn im Schichtbuch eine schriftliche Anordnung einer Person vorliegt, die für den guten Zustand und den sicheren Betrieb der Kessel verantwortlich ist, oder einer Person, die ihn ersetzt. In der Bestellung sind die Dauer des Anzündens und der Zeitpunkt anzugeben, wer das Anzünden durchführen soll.

3.2. Das Anzünden des Kessels muss innerhalb der vom Heizraumleiter festgelegten Zeit bei geringer Feuerung und reduziertem Zug erfolgen.

Beim Anzünden des Kessels ist auf eine gleichmäßige Erwärmung seiner Teile zu achten.

3.3. Die Düse eines Kessels, der mit Heizöl oder einem anderen flüssigen Brennstoff betrieben wird, muss in der folgenden Reihenfolge gezündet werden:

  • Den Zünder anzünden und in die Mündung der einzuschaltenden Düse einführen, flüssigen Brennstoff durch langsames Öffnen des Ventils (Ventil) vor der Düse zuführen und sicherstellen, dass dieser sofort aufleuchtet, Luftzufuhr regulieren, Vakuum einfüllen oberer Teil des Ofens. Die Flamme muss stabil und ohne Pulsation sein. Zünder entfernen;
  • Wenn die Flamme erlischt, unterbrechen Sie die Gaszufuhr, indem Sie die Ventile vor der Düse schließen, belüften Sie den Ofen und beginnen Sie mit dem Anzünden gemäß den Anweisungen.

Beim Anzünden der Düse sollte man sich nicht an die Zündkerzen stellen, um sich nicht durch versehentlich aus dem Feuerraum geschleuderte Flamme zu verbrennen. Dem Bediener muss eine Schutzbrille zur Verfügung gestellt werden.

3.4. Es ist verboten:

  • erloschenes Gas im Ofen ohne vorherige Belüftung des Ofens und der Gaskanäle entzünden;
  • zünden Sie eine Fackel an einem nahe gelegenen Brenner an.

3.5. Beim Anzünden ist es notwendig, die Bewegung der Kesselelemente während der Wärmeausdehnung zu kontrollieren.

3.6. Überwachen Sie den Wasserstand in der oberen Kesseltrommel und den Dampfdruck am Manometer.

3.7. Wenn Dampf aus der offenen Entlüftungsöffnung austritt, muss diese geschlossen werden.

3.8. Das Anziehen der Schrauben und Luken während des Anheizens des Kessels muss sorgfältig mit Schraubenschlüsseln ohne Verwendung von Verlängerungshebeln im Beisein der für den Betrieb des Kessels verantwortlichen Person erfolgen. Dieser Vorgang muss bei einem Druck von höchstens 3 kg/cm2 durchgeführt werden.

4. Kessel in Betrieb nehmen (Frischdampfleitung)

4.1. Vor der Inbetriebnahme des Kessels müssen folgende Arbeiten durchgeführt werden:

  • Überprüfen Sie die Funktionsfähigkeit des Manometers, des Sicherheitsventils (durch gewaltsames Öffnen) und der wasseranzeigenden Instrumente (durch Spülen) mit einem Eintrag im Logbuch.
  • Sicherheitsautomatik, Regelautomatik prüfen und in Betrieb nehmen;
  • die unteren Punkte des Boilers spülen.

4.2. Die Einbindung des Kessels in die Dampfleitung sollte langsam erfolgen, nach gründlichem Aufheizen und Spülen der Dampfleitung. Beim Aufwärmen muss die Funktionsfähigkeit der Dampfleitung, ihrer Kompensatoren, Stützen und Aufhänger überwacht werden. Wenn ein Wasserschlag auftritt, unterbrechen Sie die Heizung und ermitteln Sie die Ursache.

4.3. Das Einschalten erfolgt bei einem Druck gleich der Frischdampfleitung oder um 0,5 atm niedriger.

4.4. Der Zeitpunkt des Beginns des Anzündens und Einschaltens des Kessels wird im Logbuch aufgezeichnet.

5. Betrieb des Kessels

5.1. Während des Dienstes muss das Kesselraumpersonal den Zustand des Kessels (der Kessel) und aller Kesselraumgeräte überwachen und die festgelegte Betriebsart des Kessels gemäß der Regimekarte strikt einhalten. Während des Betriebs der Ausrüstung festgestellte Fehler sollten in einem Schichtprotokoll aufgezeichnet werden. Das Personal muss Korrekturmaßnahmen ergreifen. Ist es nicht möglich, die Störungen selbst zu beheben, müssen Sie den Leiter des Kesselhauses oder den Verantwortlichen für die Gasbewirtschaftung des Kesselhauses informieren.

5.2. Besonderes Augenmerk sollte auf Folgendes gelegt werden:

  • um einen normalen Wasserstand im Kessel und eine gleichmäßige Wasserversorgung aufrechtzuerhalten. Gleichzeitig darf der Wasserstand nicht unter den eingestellten Wert absinken und ein Nachfüllen ist strengstens untersagt;
  • um den normalen Dampfdruck gemäß Manometer (6-8 kg / cm2) aufrechtzuerhalten;
  • für den Betrieb von Gasbrennern unter Aufrechterhaltung normaler Gas- und Luftparameter gemäß der Regimekarte;
  • Halten Sie die Heizöltemperatur innerhalb von 80-100°C.

5.3. Die Überprüfung des Zustands des Manometers mithilfe von Dreiwegeventilen, die Überprüfung des Zustands des Sicherheitsventils durch gewaltsames Öffnen und das Spülen der Tiefpunkte sollten vom Bediener in jeder Schicht mit Eintrag im Logbuch durchgeführt werden.

5.4. Wenn während des Betriebs des Kessels alle Düsen oder einige davon ausfallen, sollten Sie sofort die Brennstoffzufuhr zu den Düsen blockieren und den Ofen und die Brenner belüften. Ermitteln und beseitigen Sie die Ursache für die Verletzung des Verbrennungsregimes und fahren Sie mit dem Anzünden gemäß dem festgelegten Schema fort.

5.5. Während des Betriebs des Kessels ist es verboten, die Nähte abzudichten und die Elemente des Kessels zu verschweißen.

5.6. Alle Geräte und Vorrichtungen zur automatischen Steuerung und Sicherheit des Kessels müssen in gutem Zustand gehalten und regelmäßig innerhalb der vorgeschriebenen Fristen von der Verwaltung überprüft werden.

6. Notstopp des Kessels

6.1. Wenn ein Ausfall eines der Sicherheitsventile festgestellt wird.

6.2. Wenn der Dampfdruck um 10 % über den zulässigen Druck hinaus angestiegen ist und trotz der getroffenen Maßnahmen (erhöhte Wasserzufuhr zum Kessel, Lastreduzierung) nicht abnimmt.

6.3. Wenn der Wasserstand unter die zulässige Marke fällt. Make-up ist strengstens untersagt, da es zu einer Explosion des Kessels führen kann.

6.4. Wenn der Pegel über die eingestellte Marke steigt.

6.5. Bei Ausfall aller Wasseranzeigegeräte.

6.6. Bei ihnen fallen alle Förderpumpen aus.

6.7. Beim Erkennen der Hauptelemente des Kessels (Trommeln, Sammler, Sieb- und Kesselrohre) treten Brüche, Risse und Ausbuchtungen auf.

6.8. Bei einer Abnahme des Vakuums weniger als 0,5 mm Wasser. Kunst.

6.9. Wenn die Flamme einer der Düsen erlischt.

6.10. Wenn der Wasserdurchfluss durch den Kessel unter dem eingestellten Wert liegt.

6.11. Wenn die Temperatur des Wassers hinter dem Boiler über den eingestellten Wert steigt.

6.12. Wenn die Stromversorgung unterbrochen wird.

6.13. Bei einem Brand, der das Bedienpersonal und den Kessel bedroht.

Im Falle einer Notabschaltung des Kessels ist es notwendig:

  • stoppen Sie die Zufuhr von Brennstoff, Luft, lüften Sie den Ofen;
  • Wasserstand im Kessel überwachen, Frischdampfventil schließen;
  • Machen Sie im Wachbuch einen Eintrag über die Gründe und den Zeitpunkt der Kesselabschaltung und benachrichtigen Sie den Leiter des Kesselhauses über die Notabschaltung des Kessels.

Im Falle eines Brandes im Heizraum muss das Personal die Feuerwehr rufen und alle Maßnahmen ergreifen, um den Brand zu löschen, ohne die Überwachung der Heizkessel einzustellen.

7. Kesselstopp

7.1. Sie erfolgt nur auf schriftlichen Auftrag der Person, die für den guten Zustand und sicheren Betrieb der Kessel verantwortlich ist.

7.2. Reduzieren Sie nach und nach die Luft- und Kraftstoffzufuhr, schließen Sie das Ventil an der Düse und schließen Sie das Ventil an der Heizölleitung.

7.3. Schließen Sie das Frischdampfventil und öffnen Sie den Abfluss.

7.4. Belüften Sie den Ofen und die Gasleitungen.

7.5. Schließen Sie das Ventil am Wassereinlass und -auslass des Boilers.

7.6. Wenn kein anderer Kessel in Betrieb ist, schalten Sie die Umwälzpumpe aus.

7.7. Machen Sie einen Eintrag im Schichtbuch, wenn der Kessel stoppt.

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