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Belehrung zum Arbeitsschutz für den Lagerhalter des Lebensmittellagers

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz

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Sicherheitstechnik

1. Allgemeine Anforderungen an den Arbeitsschutz

1.1. Personen, die bestanden haben:

  • Einführungsschulung;
  • Brandschutzunterweisung;
  • erste Einweisung am Arbeitsplatz;
  • Schulung in sicheren Arbeitsmethoden und -techniken im Rahmen eines mindestens 10-stündigen Programms (bei Arbeiten, die erhöhten Sicherheitsanforderungen unterliegen, ein 20-stündiges Programm);
  • Unterweisung zur elektrischen Sicherheit am Arbeitsplatz und Überprüfung der Verinnerlichung der Inhalte. Personen, die keine medizinischen Kontraindikationen haben, können zur Ausübung der Aufgaben eines Lagerhalters in einem Lebensmittellager angenommen werden.

1.2. Der Lagerhalter des Lebensmittellagers muss mindestens alle drei Monate erneut über die Arbeitssicherheit am Arbeitsplatz unterwiesen werden;

1.3. Der Lagerhalter des Lebensmittellagers ist verpflichtet:

  • die im Unternehmen festgelegten internen Arbeitsvorschriften einhalten;
  • die Anforderungen dieses Handbuchs, der Brandschutzanweisungen und der elektrischen Sicherheitsanweisungen einhalten;
  • die Anforderungen für den Betrieb von Geräten einhalten;
  • verwenden Sie die ausgegebene persönliche Schutzausrüstung bestimmungsgemäß und achten Sie sorgfältig darauf;
  • Beachten Sie die Hygienevorschriften bei der Lagerung und Ausgabe von Lebensmitteln.

1.4. Der Lagerhalter des Lebensmittellagers muss:

  • in der Lage sein, dem Opfer bei einem Unfall erste (vormedizinische) Hilfe zu leisten;
  • den Standort von Erste-Hilfe-Geräten, primärer Feuerlöschausrüstung, Haupt- und Notausgängen sowie Evakuierungswegen im Falle eines Unfalls oder Brandes kennen;
  • Seien Sie während der Arbeit aufmerksam, lassen Sie sich nicht ablenken und lenken Sie andere nicht ab. Lassen Sie keine Personen, die nicht mit der Arbeit zu tun haben, den Arbeitsplatz betreten.
  • den Arbeitsplatz sauber und ordentlich halten.

1.5. Der Lagerhalter muss die Regeln der persönlichen Hygiene kennen und befolgen. Essen, rauchen und ruhen Sie sich nur in speziell dafür vorgesehenen Bereichen und Orten aus. Trinken Sie Wasser nur aus speziell dafür vorgesehenen Anlagen.

1.8. Die wichtigsten gefährlichen und schädlichen Produktionsfaktoren können unter bestimmten Umständen sein:

  • Verkehrsmittel;
  • fehlerhafte Straßen, Entladeplattformen, Gerüste, Gestelle, Leitern, Lademechanismen;
  • Ladung;
  • explosive, giftige, brennbare Stoffe.

2. Arbeitsschutzanforderungen vor Beginn der Arbeit

2.1. Tragen Sie die entsprechende Kleidung.

2.2. Stellen Sie sicher, dass die Lagerräume ausreichend beleuchtet sind, dass die Böden und Beläge sauber und frei von Schlaglöchern sind und dass die Gänge und Einfahrten nicht mit Fremdkörpern verstopft sind.

2.3. Überprüfen Sie tragbare Plattformen und stationäre Gestelle. Stellen Sie durch eine äußere Inspektion sicher, dass sie in gutem Zustand, stabil und langlebig sind.

2.4. Überprüfen Sie die Gebrauchstauglichkeit von tragbaren Leitern und Leitern.

2.5. Überprüfen Sie, ob auf der Treppe rutschfeste Vorrichtungen vorhanden sind (Metallschuhe, Gummipads usw.) und ob die Stufen der Treppe fest in den Längsstangen verankert sind.

2.6. Überprüfen Sie, ob an der Treppe Metallbinder vorhanden sind (es müssen mindestens zwei vorhanden sein).

2.7. Überprüfen Sie an den verschiebbaren Trittleitern das Vorhandensein und die Funktionsfähigkeit von Vorrichtungen, die ein spontanes Ausfahren ausschließen.

2.8. Überprüfen Sie, ob die Bogensehnen der Treppe jeden Meter mit Ankerbolzen befestigt sind.

2.9. Prüfen Sie die Verfügbarkeit von Mülleimern und speziellen Metallboxen für gebrauchtes Reinigungsmaterial.

2.10. Überprüfen Sie die Verfügbarkeit und Gebrauchstauglichkeit von Feuerlöschgeräten.

2.11. Wenn Mängel festgestellt werden, ergreifen Sie Korrekturmaßnahmen.

3. Arbeitsschutzanforderungen während der Arbeit

3.1. Die Lagerung der Produkte sollte nach Möglichkeit mechanisiert mit Hebe- und Transportgeräten sowie Kleinmechanisierung unter Beachtung der Sicherheitsanforderungen der einschlägigen Arbeitsschutzanweisungen erfolgen.

3.2. Bevor Sie Produkte auf die Regale legen, stellen Sie sicher, dass die Regale stabil genug sind.

3.3. Es ist darauf zu achten, dass die Masse der auf dem Regal platzierten Waren die zulässige Belastung der Regale nicht überschreitet.

3.4. Ordnen Sie die Produkte auf den Gestellen gleichmäßig, nicht in großen Mengen, mit ausreichendem Abstand zum Rand an.

3.5. Beim Stapeln oder Herausnehmen von Produkten aus den oberen Regalen müssen Leitern verwendet werden.

3.6. Die Gänge im Lager und die Zufahrtswege zum Lager nicht verunreinigen.

3.7. Verwenden Sie beim Auspacken, Verpacken und Stapeln von Lebensmittelkartons einen brauchbaren Nagelzieher, einen Hammer oder eine Zange, zerstreuen Sie keine Nägel und Bretter mit Nägeln.

3.8. Verwenden Sie beim Auspacken und Einpacken von Nähten und Materialien Handschuhe.

4. Arbeitsschutzanforderungen in Notsituationen

4.1. Im Notfall die Produktfreigabe unterbrechen, den Gefahrenbereich verlassen und ggf. Personen in der Nähe entfernen.

4.2. Rufen Sie im Brandfall sofort die Feuerwehr unter der Rufnummer 01 an, bringen Sie Personen und wenn möglich brennbare Stoffe an einen sicheren Ort und beginnen Sie mit der Löschung des Feuers mit den vorhandenen primären Feuerlöschgeräten. Melden Sie den Brand der Geschäftsleitung.

4.4. Leisten Sie im Verletzungsfall Erste Hilfe und rufen Sie einen Krankenwagen oder schicken Sie das Opfer zu einer Erste-Hilfe-Station, informieren Sie den Leiter.

5. Arbeitsschutzanforderungen am Ende der Arbeit

5.1. Räumen Sie den Arbeitsplatz auf.

5.2. Orte, an denen Werke hergestellt werden, sollten einer gründlichen Reinigung und Wäsche unterzogen werden.

5.3. Schutzkleidung und andere Schutzausrüstung ausziehen und am dafür vorgesehenen Platz verstauen.

5.4. Gesicht und Hände waschen, wenn möglich duschen.

5.5. Weisen Sie den Vermittler auf Mängel hin, die während der Arbeiten festgestellt und nicht behoben wurden.

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▪ Arbeiten Sie mit der Trockenkammer. Standardanweisung zum Arbeitsschutz

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