Kostenlose technische Bibliothek ARBEITSSCHUTZ
Unterweisung zum Arbeitsschutz für den Fahrer des Schankautomaten Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz Sicherheitstechnik 1. Allgemeine Anforderungen an den Arbeitsschutz 1.1. Personen im Alter von mindestens 18 Jahren, die eine spezielle Ausbildung absolviert haben, über ein von einer Qualifizierungskommission ausgestelltes Zertifikat für die Berechtigung zum Bedienen dieser Maschine verfügen, mit dem Werkshandbuch für die Bedienung und Wartung von Barmaschinen vertraut sind und außerdem eine Einweisung bestanden haben Eine Einweisung in die Technik ermöglicht das selbstständige Arbeiten als Fahrer an einer Barmaschine. Sicherheit am Arbeitsplatz. Bei jeder Änderung der Arbeitsbedingungen, mindestens jedoch zweimal im Jahr, ist eine Sicherheitsunterweisung am Arbeitsplatz durchzuführen. 1.2. Vor Arbeitsbeginn ist der Fahrer der Barmaschine verpflichtet, die Maschine sorgfältig zu prüfen und sich von ihrem einwandfreien Zustand zu überzeugen. 1.3. Es ist verboten, zur Arbeit zu gehen, wenn Störungen an der Maschine vorliegen: wenn Motor, Lenkung und Fahrwerk, Kupplung, Bremse, Steuerkupplung defekt sind; Kraftstofftanks, Kraftstoffleitungen und Vergaser (Kraftstoffaustritt). 1.4. Jede Balkeneinstellung muss per Auftrag (Anweisung) einem bestimmten Fahrer zugeordnet werden. 1.5. Es ist verboten, mit Arbeiten an einer ungesicherten oder einem anderen Bediener zugewiesenen Maschine zu beginnen. 1.6. Beim Einsatz von Maschinen muss die Sicht auf den Arbeitsbereich vom Fahrerarbeitsplatz aus gewährleistet sein. Für den Fall, dass der Fahrer, der die Maschine bedient, keine ausreichende Sicht hat oder den Arbeiter, der ihm Signale gibt, nicht sieht, muss eine Zwei-Wege-Funkverbindung zwischen dem Fahrer und dem arbeitenden Signalgeber hergestellt werden. 1.7. Personen, die an Bau- und Straßenmaschinen arbeiten, müssen mit den in den geltenden Normen vorgesehenen Overalls ausgestattet sein: Halboveralls aus Baumwolle, kombinierte Handschuhe. Im Winter zusätzlich: Jacke und Hose mit warmem Futter, Filzstiefel. 1.8. Für einen sicheren Betrieb im Dunkeln müssen die Maschinen mit funktionsfähigen Lampen (Scheinwerfern) ausgestattet sein. 1.9. Bei Arbeiten unter Stromleitungen sind die in der Tabelle angegebenen Abstände von der höchsten Stelle der Stangenmaschine bis zur Stromleitung einzuhalten.
1.11. Das Öffnen des Kühlerdeckels eines ungekühlten Motors muss mit Handschuhen oder mit Enden und Lappen erfolgen. 1.12. Halten Sie beim Öffnen des Kühlerdeckels Ihr Gesicht vom Kühlereinfüllstutzen fern und achten Sie darauf, dass Sie sich auf der Luvseite befinden. Auch beim Ablassen des Warmwassers aus dem Heizkörper ist Vorsicht geboten. 1.13. Stellen Sie die Spannung des Lüfterriemens nicht ein und führen Sie keine Reparaturen durch, während der Motor läuft. 2. Arbeitsschutzanforderungen vor Beginn der Arbeit 2.1. Vor dem Starten des Motors müssen Sie:
2.2. Vor Beginn der Arbeiten muss sich der Fahrer der Baranlage mit dem Arbeitsbereich: dem Gelände vertraut machen, die bereitgestellten Kommunikations- und Stromleitungen herausfinden und lokalisieren. 2.3. Wenn im Umkreis der Arbeiten Kommunikations- und Versorgungseinrichtungen vorhanden sind, müssen die Arbeiten unter Anleitung des Ingenieurs durchgeführt werden. Alle gelieferten Bauwerke (Kabel, Rohrleitungen, Brunnen), die die Ausführung der Arbeiten behindern, müssen vorher mit besonderen Schildern gekennzeichnet werden. 2.4. Sollte sich auf einer Seite des Startgriffs befinden. Es ist verboten, den Startgriff im Gurt zu tragen. 2.5. Es ist verboten, einen überhitzten Motor zu starten, um einen Rückschlag durch einen vorzeitigen Blitz (aufgrund einer Selbstentzündung des Arbeitsgemisches) zu vermeiden. 2.6. Rauchen Sie beim Tanken nicht, zünden Sie keine Streichhölzer an und verwenden Sie keine anderen offenen Flammen. Öffnen Sie Metallbehälter mit brennbaren Flüssigkeiten nicht, indem Sie Metallgegenstände auf den Korken schlagen, um eine Entzündung des Kraftstoffs zu vermeiden. 2.7. Vor Beginn der Bewegung muss der Fahrer der Stangenanlage;
3. Arbeitsschutzanforderungen während der Arbeit 3.1. Während der Arbeit muss der Traktorfahrer:
3.2. Während der Arbeit ist es verboten:
3.3. Beim Verlassen eines Ortes, Wenden und Anhalten der Maschine muss der Fahrer der Stangenanlage den Arbeitern, die sich im Weg befinden, Warnsignale geben 3.4. Bevor ein Schlitz zum Verlegen eines Kabels geschnitten wird, muss die Strecke vom Schnee befreit werden. 3.5. Beim Bewegen der Maschine in der Nähe von Gräben oder Gruben muss das Prisma des Bodenkollapses berücksichtigt werden. 3.6. Der Arbeitsbereich der Maschine muss im Dunkeln beleuchtet sein. Beleuchtungsnorm gemäß den Regeln für die Gestaltung der elektrischen Beleuchtung von Baustellen. 3.7. Im Störungsfall und am Ende des Grabenaushubs müssen vor dem Einbau des Arbeitsaufbaus in die Transportstellung folgende Arbeiten durchgeführt werden:
3.8. Das Bewegen der Maschine in Transportstellung mit eingeschaltetem Schneidteil ist verboten. 3.9. Beim Auswechseln der Zähne, Schweißen der Fäuste, Schmieren und Befestigen des Auslegers ist es notwendig, die Kupplung und das Getriebe der Stangenanlage auszuschalten. 3.10. Bei der Verwendung von Maschinen in den in der Betriebsdokumentation festgelegten Modi sollten die Geräusch-, Vibrations-, Staub- und Gasverschmutzungspegel die in GOST 12.1003-83, GOST 12.1012-78 festgelegten Werte nicht überschreiten. 3.11. Bei der Wartung von Maschinen mit Elektroantrieb müssen Maßnahmen getroffen werden, um eine unbeabsichtigte Spannungsversorgung der zu reparierenden Geräte zu verhindern (die Startvorrichtungen sind verriegelt und mit Verbotsschildern versehen: „Nicht einschalten – Personen arbeiten!“) ). 3.12. Bei Bergabfahrten unbedingt den ersten Gang einlegen. Achten Sie beim Gangwechsel darauf, den Traktor abzubremsen. Beim Bergauffahren ist das Schalten verboten. 3.13. Es ist verboten, den Traktor über steile Hänge mit einem Neigungswinkel von mehr als 30°C zu fahren. 3.14. Bevor Sie vom Traktor absteigen, müssen Sie den Schalthebel in die Neutralstellung bringen und die Bremse betätigen. 3.15. Wenn Traktoren in die entgegengesetzte Richtung fahren, muss ein Abstand zwischen den Maschinen von mindestens 2 m eingehalten werden. 3.16. Es ist nicht gestattet, die Stangenanlage ohne Schutz beweglicher Teile (Antriebsriemen, Drehgelenk der Antriebswelle, Zapfwelle usw.) zu betreiben. 3.17. Befinden sich im Umkreis der auszuführenden Arbeiten unterirdische Bauwerke und Kommunikationsmittel, müssen die Arbeiten unter unmittelbarer Aufsicht des Vorarbeiters bzw. Vorarbeiters durchgeführt werden. Alle unterirdischen Bauwerke (Kabel, Rohrleitungen, Brunnen etc.), die die Durchführung der Arbeiten behindern, müssen vorher durch Wegweiser mit entsprechender Aufschrift gekennzeichnet werden. 3.18. Werden auf dem bebauten Gelände unterirdische Verbindungen und Bauwerke festgestellt, die im Projekt nicht für die Erbringung der Arbeiten vorgesehen sind, ist der Ingenieur verpflichtet, die Arbeiten unverzüglich einzustellen und den Vorarbeiter oder Vorarbeiter hierüber zu informieren. 3.19. Nachts sollte der Arbeitsplatz beleuchtet sein. 3.20. Während der Arbeit ist es verboten: a) die Kontrolle über die Maschine auf eine andere Person übertragen; b) das Auto mit laufendem Motor verlassen; c) Personen in der Traktorkabine zu befördern, mit Ausnahme von Personen, die eine praktische Ausbildung absolvieren; f) in der Nähe der Räder der Maschine oder der Raupen des Traktors stehen; 3.21. Um die Fahrerhausfenster im Winter vor dem Einfrieren zu schützen, sollten sie mit einer Mischung aus Salz und Glycerin abgewischt werden. 3.22. In Ermangelung einer Kabine muss der Fahrer eine Schutzbrille tragen, die die Augen vor Staub schützt; in der heißen Jahreszeit muss ein Regenschirm zum Schutz vor Sonneneinstrahlung angebracht werden. 3.23. Scharfe Kurven des Fahrzeugs sind nur bei der ersten Geschwindigkeit erlaubt; Der Befehl „Stopp“ sollte sofort ausgeführt werden, egal wer ihn gegeben hat. 3.24. Beim Bewegen des Geräts in der Nähe von Gräben, Gruben sowie beim Verfüllen ist das Einsturzprisma zu berücksichtigen. Der Abstand vom Gleis- bzw. Radrand zum Baugrubenrand muss mindestens 1 m betragen. 3.25. Es ist verboten, an Maschinen ohne funktionierende Signaleinrichtung zu arbeiten. 4. Arbeitsschutzanforderungen in Notsituationen 4.1. Im Notfall ist es notwendig;
4.2. Im Falle einer Verletzung die Arbeit unterbrechen, den Verantwortlichen verständigen und die Erste-Hilfe-Stelle verständigen. 4.3. Wenn der Boden nachlässt oder abrutscht, sollte der Fahrer die Arbeit einstellen, von dieser Stelle in sicherer Entfernung wegfahren und den Vorfall dem Arbeitsleiter melden. 5. Arbeitsschutzanforderungen am Ende der Arbeit 5.1. Der Fahrer einer Straßenbaumaschine muss: a) Stellen Sie das Fahrzeug auf den dafür vorgesehenen Parkplatz, stellen Sie den Motor ab und betätigen Sie die Bremse. b) den technischen Zustand der Maschine prüfen; Melden Sie größere Mängel dem Mechaniker vor Ort, damit diese vom Reparaturteam behoben werden, und beheben Sie kleinere Mängel selbst; c) im Winter das Wasser ablassen, das Öl in einen sauberen Behälter geben und mit einem Korken fest verschließen; d) Reinigen Sie die Maschine von Schmutz und Erde, ziehen Sie die Schraubverbindungen fest und schmieren Sie die reibenden Teile. e) im Schichtbuch einen Eintrag über den technischen Zustand der Maschine und die zur Störungsbeseitigung getroffenen Maßnahmen vornehmen. Wir empfehlen interessante Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz: ▪ Drehmaschinenbediener. Standardanweisung zum Arbeitsschutz ▪ Schlosser für Mess- und Automatisierungstechnik. Standardanweisung zum Arbeitsschutz ▪ Möbelpolsterer. Standardanweisung zum Arbeitsschutz Siehe andere Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz. Lesen und Schreiben nützlich Kommentare zu diesem Artikel. Neueste Nachrichten aus Wissenschaft und Technik, neue Elektronik: Maschine zum Ausdünnen von Blumen im Garten
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