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Unterweisung zum Arbeitsschutz für den Fahrer der Kompressorstation

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz

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Sicherheitstechnik

1. Allgemeine Anforderungen an den Arbeitsschutz

1.1. Personen, bei denen keine medizinischen Kontraindikationen vorliegen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und Folgendes bestanden haben:

  • Einführungsschulung;
  • Brandschutzunterweisung;
  • erste Einweisung am Arbeitsplatz;
  • Schulung in sicheren Arbeitsmethoden und -techniken für mindestens ein 10-Stunden-Programm (für Tätigkeiten, die erhöhten Sicherheitsanforderungen unterliegen, für ein 20-Stunden-Programm);
  • Unterweisung zur elektrischen Sicherheit am Arbeitsplatz und Überprüfung der Verinnerlichung der Inhalte.

1.2. Der Betreiber der Kompressorstation muss bestehen:

  • wiederholte Unterweisung zur Arbeitssicherheit am Arbeitsplatz mindestens alle drei Monate;
  • außerplanmäßige Unterweisung: bei Änderung des technologischen Prozesses oder der Arbeitssicherheitsvorschriften, Austausch oder Modernisierung von Produktionsanlagen, Vorrichtungen und Werkzeugen, Änderung der Arbeitsbedingungen und -organisation, Verstoß gegen Arbeitssicherheitsvorschriften, Arbeitsunterbrechungen von mehr als 60 Kalendertagen (bei Arbeiten, die unterliegen). erhöhte Sicherheitsanforderungen - 30 Kalendertage);
  • apothekenärztliche Untersuchung - jährlich.

1.3. Der Betreiber der Verdichterstation muss:

  • die im Unternehmen festgelegten internen Arbeitsvorschriften einhalten;
  • die Anforderungen dieses Handbuchs, der Brandschutzanweisungen und der elektrischen Sicherheitsanweisungen einhalten;
  • die Anforderungen für den Betrieb von Geräten einhalten;
  • bestimmungsgemäß verwenden und die ausgegebene persönliche Schutzausrüstung pfleglich behandeln.

1.4. Der Betreiber der Verdichterstation muss:

  • in der Lage sein, dem Opfer bei einem Unfall erste (vormedizinische) Hilfe zu leisten;
  • den Standort von Erste-Hilfe-Geräten, primärer Feuerlöschausrüstung, Haupt- und Notausgängen sowie Evakuierungswegen im Falle eines Unfalls oder Brandes kennen;
  • nur die zugewiesenen Arbeiten ausführen und diese nicht ohne Zustimmung des Vorarbeiters oder Werkstattleiters auf andere übertragen;
  • Seien Sie während der Arbeit aufmerksam, lassen Sie sich nicht ablenken und lenken Sie andere nicht ab. Lassen Sie keine Personen, die nicht mit der Arbeit zu tun haben, den Arbeitsplatz betreten.
  • den Arbeitsplatz sauber und ordentlich halten.

1.5. Der Arbeitnehmer muss die Regeln der persönlichen Hygiene kennen und beachten. Essen, rauchen und ruhen Sie sich nur in speziell dafür vorgesehenen Bereichen und Orten aus. Trinken Sie Wasser nur aus speziell dafür vorgesehenen Anlagen.

1.6. Sollten am Arbeitsplatz Störungen an Geräten, Vorrichtungen, Werkzeugen und sonstige Mängel oder Gefahren festgestellt werden, informieren Sie unverzüglich den Vorarbeiter bzw. Werkstattleiter. Erst mit deren Genehmigung dürfen Sie nach Beseitigung sämtlicher Mängel mit der Arbeit beginnen.

1.7. Wenn ein Feuer erkannt wird oder im Brandfall:

  • schalten Sie das Gerät aus;
  • Feuerwehr und Verwaltung informieren;
  • Beginnen Sie mit dem Löschen des Feuers mit den in der Werkstatt verfügbaren primären Feuerlöschgeräten gemäß den Brandschutzanweisungen. Bei Lebensgefahr das Betriebsgelände verlassen.

1.8. Alle Kompressoreinheiten müssen mit der folgenden Instrumentierung ausgestattet sein:

  • Manometer, die nach jeder Kompressionsstufe und an der Auslassleitung nach dem Kompressor sowie an Luftsammlern installiert sind;
  • Thermometer oder andere Sensoren zur Anzeige der Temperatur der Druckluft, installiert auf jeder Stufe des Kompressors, nach dem Zwischen- und Endkühler sowie am Wasserablauf;
  • Geräte zur Messung des Drucks und der Temperatur des zur Schmierung des Bewegungsmechanismus zugeführten Öls.

1.9. Jeder Kompressor muss mit einem Notfallschutzsystem ausgestattet sein, das Ton- und Lichtalarme auslöst, wenn die Kühlwasserzufuhr unterbrochen wird, die Temperatur der Druckluft über den zulässigen Wert steigt, und den Kompressor automatisch stoppt, wenn der Öldruck zum Schmieren sinkt Der Bewegungsmechanismus unterschreitet das zulässige Niveau.

1.10.Sicherheitsventile müssen nach jeder Kompressionsstufe des Kompressors im Kühlluftbereich installiert werden.

1.11. Im Falle eines Unfalls dem Opfer erste (vormedizinische) Hilfe leisten, den Vorfall unverzüglich dem Vorarbeiter oder Werkstattleiter melden, Maßnahmen zur Erhaltung der Unfallsituation (Gerätezustand) ergreifen, sofern dies nicht gelingt eine Gefahr für andere.

1.12. Für die Nichteinhaltung der in diesem Handbuch dargelegten Sicherheitsanforderungen haftet der Arbeitnehmer gemäß geltendem Recht.

1.13. Gemäß den „Standard-Industriestandards für die kostenlose Bereitstellung von Spezialkleidung, Spezialschuhen und anderer persönlicher Schutzausrüstung für Arbeiter und Angestellte“ muss dem Bediener der Kompressoranlage Folgendes zur Verfügung gestellt werden: Baumwolloverall (Tragedauer - 12 Monate), kombinierte Fäustlinge (Tragedauer - 2 Monate) und Gasmaske (Tragedauer - bis zur Abnutzung).

1.14. Die Hauptgefahren unter bestimmten Umständen können sein:

  • Einheiten von Kompressoreinheiten;
  • elektrischer Strom;
  • Druckbehälter (Kompressoren, Sammler, Endkühler);
  • heiße Oberflächen von Rohrleitungen an Injektionsleitungen;
  • das Vorhandensein von Öl und Wasser auf dem Boden;
  • erhöhter Lärm und Vibrationen.

1.15. Am Arbeitsplatz des Kompressorstationsbetreibers müssen folgende Unterlagen vorhanden sein:

  • herausnehmbares Magazin;
  • Manometer Kontrollprotokoll;
  • das Schema des Einschlusses der Behälter, die unter Druck arbeiten;
  • Hinweise zur Funktionsweise und sicheren Wartung von Druckbehältern.

1.16. Unbefugten ist das Betreten des Kompressorstationsgeländes untersagt. Vor der Haustür muss eine Alarmanlage zur Alarmierung des Servicepersonals installiert und ein Plakat mit der Aufschrift „Außenstehende sind nicht gestattet“ angebracht werden.

1.17. Es ist verboten, Kerosin, Benzin und andere brennbare Flüssigkeiten im Maschinenraum der Kompressorstation zu lagern.

2. Arbeitsschutzanforderungen vor Beginn der Arbeit

2.1. Untersuchen Sie die Kleidung und stellen Sie sicher, dass sie in gutem Zustand ist. Ziehen Sie einen Overall an, schließen Sie ihn mit allen Knöpfen und stecken Sie Ihre Haare unter einen Kopfschmuck.

2.2. Überprüfen Sie Ihren Arbeitsplatz. Stellen Sie sicher, dass es beleuchtet und nicht mit Fremdkörpern vollgestopft ist.

2.3. Überprüfen Sie die Einträge im Schichtannahmeprotokoll ab dem Datum Ihrer letzten Eintragung.

2.4. Informieren Sie sich beim Schichtarbeiter über Mängel und Störungen im Betrieb der Kompressorstation.

2.5. Überprüfen Sie die Gebrauchstauglichkeit der gewarteten Ausrüstung.

2.6. Prüfen Sie die Funktionsfähigkeit der Absperr- und Regelventile der Kompressorstation visuell.

2.7. Stellen Sie sicher, dass die Geräte geerdet sind, Schaltschränke geschlossen und mit einem Spezialschlüssel verschlossen sind.

2.8. Überprüfen Sie die Wärmedämmung von Rohrleitungen, deren Oberflächentemperatur +55 übersteigt°C, an Arbeitsplätzen und Hauptdurchgängen gelegen.

2.9. Überprüfen Sie den Telefon- und Alarmbetrieb.

2.10. Überprüfen Sie die Unversehrtheit und korrekte Beschichtung der Rohrleitungskanäle der Kompressorstation.

2.11. Machen Sie nach der Überprüfung der Ausstattung der Kompressorstation einen Eintrag im Protokoll über die Übernahme der Schicht.

2.12. Vor dem Starten jedes Kompressors muss der Fahrer die Anlage überprüfen, sicherstellen, dass sie in gutem Zustand ist, das Schmier- und Kühlsystem überprüfen und sie gemäß den Anweisungen starten.

3. Arbeitsschutzanforderungen während der Arbeit

3.1. Nachdem Sie jeden Kompressor (gemäß den Produktionsanweisungen) eingeschaltet haben, müssen Sie auf seinen Betrieb hören.

Wenn Sie Fremdgeräusche oder Klopfen feststellen, die für den normalen Betrieb des Kompressors ungewöhnlich sind, stoppen Sie ihn zur Fehlerbehebung.

3.2. Für den sicheren Betrieb des Kompressors ist es notwendig, Folgendes zu kontrollieren:

  • Druck und Temperatur der Druckluft nach jeder Kompressionsstufe;
  • Temperatur der Druckluft nach Kühlschränken;
  • Kontinuität der Kühlwasserversorgung von Kompressoren und Kühlschränken;
  • die Temperatur des Kühlwassers, das in das Kühlsystem ein- und austritt, nach Punkten;
  • Öldruck und Temperatur im Schmiersystem;
  • den korrekten Betrieb der Öler und deren Ölstand.
  • Statorstrom und bei synchronem Elektroantrieb - Rotorstrom des Elektromotors.

3.3. Das Protokoll sollte den Zeitpunkt des Startens und Stoppens des Kompressors, die Gründe für das Stoppen, alle festgestellten Störungen, das Ablassen von Kondensat und Öl aus dem Feuchtigkeits-Öl-Abscheider, den Luftsammlern und anderen Behältern sowie die außerplanmäßige Reinigung von Öl und Luft aufzeichnen Filter.

Das Betriebsprotokoll ist täglich von der Person zu prüfen und zu unterzeichnen, die für den sicheren Betrieb der Kompressorstation verantwortlich ist.

3.4. Für den sicheren Betrieb von Druckbehältern muss die folgende Tabelle auf den Behälterkörper aufgemalt (oder angebracht) werden:

  • Registrierungs Nummer;
  • zulässiger Druck;
  • Datum (Monat und Jahr) der nächsten hydraulischen Prüfung.

3.5. Führen Sie regelmäßige externe Inspektionen der Kompressorstationsausrüstung durch. Werden Öl- und Wasserlecks festgestellt, müssen diese umgehend repariert werden. Als Reinigungsmaterial dienen Baumwoll- oder Leinenlappen, die zur Vermeidung einer Selbstentzündung in einer Metallbox mit Deckel aufbewahrt werden sollten.

3.6. Für den sicheren Betrieb von Rohrleitungen muss das Wartungspersonal diese von außen inspizieren und prüfen:

  • der Zustand der Schweißnähte;
  • Flanschverbindungen, einschließlich Befestigungselemente;
  • Dichtheit aller Verbindungen.

3.7. Luftfilter müssen innerhalb der in der Betriebsanleitung für Druckbehälter angegebenen Fristen überprüft werden (einmal pro Schicht und protokolliert im Schichtbuch).

3.8. Reparaturen an Elektrogeräten, Stromnetzen, Schaltern, tragbaren Lampen, Glühbirnenwechseln und anderen elektrischen Geräten dürfen nur von Elektrofachkräften durchgeführt werden.

4. Arbeitsschutzanforderungen in Notsituationen

4.1. Der Kompressor muss sofort gestoppt werden, wenn:

  • manometer an der Druckleitung zeigen einen Druck über dem zulässigen an;
  • das Manometer des Schmiersystems des Bewegungsmechanismus zeigt den Druck unterhalb der zulässigen Untergrenze an;
  • die Kühlwasserversorgung oder eine andere Notstörung des Kühlsystems plötzlich unterbrochen wurde;
  • Klopfen, Stöße im Kompressor oder Motor sind zu hören oder deren Fehlfunktionen werden erkannt, die zu einem Unfall führen können;
  • die Temperatur der Druckluft liegt über der maximal zulässigen Norm;
  • ein Feuer brach aus;
  • es riecht nach Brand oder Rauch aus dem Kompressor oder Elektromotor;
  • merkliche Zunahme der Vibration des Kompressors oder Motors.

4.2. Der Fahrer muss den Kompressor notabschalten (Drücken der „Stopp“-Taste) und sich erst dann bei der Geschäftsleitung melden.

4.3. Nach einer Notabschaltung des Kompressors kann dieser mit Genehmigung der für den sicheren Betrieb der Kompressoreinheit verantwortlichen Person gestartet werden.

4.4. Bei einem plötzlichen Stromausfall ist der Fahrer verpflichtet, die Startvorrichtungen der Elektromotoren und Steuerhebel unverzüglich in die Stellung „Stopp“ zu bringen.

5. Arbeitsschutzanforderungen am Ende der Arbeit

5.1. Räumen Sie den Arbeitsplatz auf.

Entfernen Sie Vorrichtungen und Werkzeuge an einem speziell dafür vorgesehenen Ort. Legen Sie die geölten Lappen in einen Metallbehälter mit Deckel, um eine Selbstentzündung zu vermeiden.

5.2. Informieren Sie den Schichtarbeiter über alle festgestellten Mängel im Betrieb der Kompressorstation.

5.3. Machen Sie Einträge im Protokoll der Abnahme und Übergabe der Schicht.

5.4. Melden Sie aufgetretene Mängel dem Vorarbeiter bzw. Leiter der Kälte- und Verdichterstation.

5.5. Overall ausziehen und an einem speziell dafür vorgesehenen Ort (Schrank) verstauen.

5.6. Hände und Gesicht gründlich waschen. Duschen Sie wenn möglich.

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