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Unterweisung zum Arbeitsschutz für den Zugführer

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz

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Sicherheitstechnik

1. Allgemeine Sicherheitsanforderungen

1.1. Ein Mitarbeiter mit mindestens mittlerer technischer Ausbildung, mindestens 1 Jahr Berufserfahrung als Schaffner, Ausbildung eines Elektromechanikers oder Mitarbeiters im Zusammenhang mit der Reparatur und Wartung von Pkw-Ausrüstung sowie eine spezielle Schulung und das Bestehen von Prüfungen gemäß den festgelegten Anforderungen Programm, unterziehen Sie sich einer ärztlichen Untersuchung gemäß der Verordnung des Gesundheitsministeriums der Russischen Föderation Nr. 90.

1.2. Leiter von Personenzügen werden vom Leiter der Struktureinheit ernannt und entlassen.

1.3. Der Zugführer ist der direkte Vorgesetzte des Zugpersonals.

1.4. Der Zugführer muss:

  • mit der Verwaltung des Waggondepots Vereinbarungen über die dauerhafte Zuweisung eines ganzjährigen Personenzuges an die Brigade abzuschließen. Weisen Sie den Waggons Schaffner zu und sorgen Sie für die Kontrolle über die Sicherheit und kleinere laufende Reparaturen der Wagenausrüstung;
  • Organisation der Arbeiten zur Wartung ganzjähriger Eisenbahnwaggons auf freiwilliger Basis, kollektive Verantwortung mit der Einführung einer Brigade-Arbeitsorganisation und eines Teamvertrags;
  • Einführung der Mentoring-Praxis in Schaffnerteams, Bildung von Jugendmannschaften und Stärkung der Arbeits- und Produktionsdisziplin der Mitarbeiter im Zusammenhang mit der Personenbeförderung, effiziente Sitzplatznutzung in Zügen sowie Überwachung der Ordnung und Disziplin bei der Organisation der Personenbeförderung;
  • Gewährleistung eines hohen Niveaus des Fahrgastservices und Beitrag zur Aufrechterhaltung des hygienischen und technischen Zustands in Personenkraftwagen auf dem richtigen Niveau;
  • Zugbegleiter in der Ethik des Umgangs mit Fahrgästen;
  • Verstöße gegen die Arbeits- und Produktionsdisziplin durch Mitglieder des Zugpersonals schriftlich dem Leiter der Schaffnerreserve oder dem Meister der Zugelektriker melden;
  • Vorschläge für die Versetzung von Mitarbeitern machen, die nicht das erforderliche Maß an Personenbeförderung erbringen;
  • beaufsichtigen die Arbeit der Schaffner, des Zugelektrikers, des Chefmechanikers der Dieselkühlanlagen des Zuges mit zentraler Stromversorgung sowie die Aufsicht über die Mitarbeiter des Speisewagens hinsichtlich der Wartung der Ausrüstung.
  • Kontrolle über die Einhaltung der Verkehrssicherheitsanforderungen, Stellenbeschreibungen, Arbeitsschutz- und Brandschutzvorschriften durch das Zugpersonal ausüben;
  • Führen Sie die Wartung des Bahnhofsradios durch und führen Sie Aufzeichnungen über seine Arbeit.
  • Kontrollieren Sie die Richtigkeit der Bilanzierung der Fahrzeugbestände durch die Schaffner sowie die rechtzeitige und zuverlässige Übermittlung von Informationen über die Verfügbarkeit freier Sitzplätze.
  • Überprüfen Sie, ob die Passagiere über Reisedokumente verfügen, ob sie der Beförderungskategorie entsprechen und ob das Handgepäck innerhalb der festgelegten Abmessungen befördert wird.
  • Kontrolle darüber ausüben, ob das Zugpersonal die Sicherheit der Reisedokumente und des Bargelds gewährleistet, das die Schaffner der Waggons für den Verkauf von Bettzeug und Teehandelsprodukten an Fahrgäste erhalten;
  • Überprüfung der Einhaltung der Betriebsweise durch das Zugpersonal an den Formationspunkten, entlang der Strecke und am Wendepunkt des Zuges;
  • Maßnahmen im Rahmen der in den Anordnungen und Weisungen des Eisenbahnministeriums, diesen Weisungen, festgelegten Pflichten ergreifen.

1.5. Der diensthabende Zugführer muss eine individuell zugeschnittene Uniform mit Abzeichen tragen. Auf dem linken Ärmel sollte sich eine Bandage mit der Aufschrift „Trainmaster“ befinden.

1.6. Der Zugführer muss:

  • Regeln für den technischen Betrieb von Eisenbahnen;
  • Eisenbahnsignalanweisungen;
  • Anweisungen für den Zugverkehr und Rangierarbeiten auf der Eisenbahn;
  • Charta über die Disziplin der Eisenbahner;
  • Regeln für die Beförderung von Passagieren;
  • aktuelle Anordnungen und Weisungen des Eisenbahnministeriums;
  • Bestellung der Ausrüstung, Abnahme, Lieferung der Komposition, Zeitvorgaben für diese Vorgänge;
  • Normen für die Wartung von Personenwagen durch das Zugpersonal;
  • Regeln für die Erfassung und Übermittlung von Informationen über freie und freie Sitzplätze in Personenzügen;
  • Regeln und Normen des Arbeitsschutzes, Sicherheitsmaßnahmen, industrieller Hygiene und Feuerlöschausrüstung;
  • Hygienevorschriften für die Anordnung, Ausrüstung und den Betrieb von Personenkraftwagen für den Fernverkehr;
  • Hygienevorschriften für die Vorbereitung von Personenkraftwagen und Hygienevorschriften für die Wartung von Personenkraftwagen;
  • Anweisungen zur Organisation antiepidemischer Maßnahmen bei Feststellung von Fällen von Darminfektionskrankheiten;
  • Regelungen zur Arbeitszeit und Ruhezeit;
  • Anweisungen zur Arbeit der Controller-Revisoren;
  • Anweisungen für die Wartung von Pkw-Ausrüstung;
  • Anweisungen zur Gewährleistung des Brandschutzes in Waggons von Personenzügen;
  • Brandschutzvorschriften im Schienenverkehr;
  • Regelung über die Wagengruppe des Personenwagendepots;
  • Hinweise zum Verfahren zur Verhängung und Erhebung von Bußgeldern im Eisenbahnverkehr.

1.7. Der Leiter des Zuges ist dem Leiter der Personendienstdirektion Wologda sowie dem Leiter der Reserveschaffner unterstellt.

1.8. Während der Ruhezeit des Zugführers werden Informationen über die Verfügbarkeit freier Sitzplätze durch den Schaffner des Wagens übermittelt, in dem sich der Zugführer befindet, und die Leitung der Arbeiten wird dem Zugelektriker übertragen. Der Anschluss und die Trennung der Elektroheizung von einer Elektrolokomotive erfolgt durch einen Zugelektriker. Gleichzeitig dürfen sich der Elektriker und der Zugführer nicht ausruhen.

2. Pflichten des Zugführers bei der Vorbereitung des Zuges für eine Reise

2.1. Überprüfen Sie die Zusammensetzung des Zugpersonals:

  • erhalten Sie Straßenbescheinigungen, einheitliche Formulare zur Führung von Aufzeichnungen und zur Übermittlung von Informationen über freie Plätze;
  • Briefings mit den Mitarbeitern des Zugpersonals durchführen;
  • erhalten Sie vom Bahnhofsvorsteher ein Kartogramm über die Verfügbarkeit von Sitzplätzen in den Waggons.

2.2. Führen Sie die Abnahme der Waggons in der Feuerlösch- und Sanitärtechnik durch und tragen Sie sie in das Zugbereitschaftsbuch ein.

Beachten Sie, dass er Folgendes überprüfen sollte:

  • die Richtigkeit der Zusammensetzung, das Vorhandensein von Routentafeln und Seriennummern in den Wagen;
  • die Qualität der Reparatur und Ausrüstung von Waggons;
  • Bereitstellung von Wagen mit Bettzeug;
  • das Vorhandensein eines Memos für Passagiere, Fahrpläne, vollständige Namen der Schaffner in den Waggons;
  • die Gebrauchstauglichkeit der elektrischen Ausrüstung der Autos, die Verfügbarkeit der primären Feuerlöschausrüstung;
  • Funktionsfähigkeit der automatischen Brandmeldeanlage.

2.3. Wenn ein Zug zum Einsteigen von Fahrgästen auf den Bahnsteig gebracht wird, ist der Zugleiter verpflichtet, zu überprüfen, ob sich alle Zugbegleiter an ihren Plätzen befinden, und beim Einsteigen der Fahrgäste Anweisungen zu geben.

3. Pflichten des Zugführers unterwegs

3.1. Kontrollieren Sie an den Endpunkten das Aus- und Einsteigen der Passagiere.

Der Zugführer ist berechtigt, bei freien Sitzplätzen im Zug den Zustieg von Transitpassagieren zu ermöglichen, die keine Zeit hatten, an der Kasse eine Fahrkarte zu kaufen und ein Telegramm über eine dringende Abfahrt vorzulegen.

3.2. Unterwegs muss der Zugchef:

  • technische Kontrolle über die ordnungsgemäße Wartung der Waggons und den normalen Betrieb der Wagenausrüstung durchführen;
  • zusammen mit einem Elektriker zur Steuerung von Heiz- und Kühlanlagen;
  • Kontrolle über die Verfügbarkeit von Reisedokumenten für Passagiere;
  • Maßnahmen treffen, um Wagen mit Wasser und Kraftstoff zu versorgen;
  • Bei der Prüfung eines Zuges durch den Fahrdienstleiter ist der Zugleiter verpflichtet, zu prüfen, ob ihm Unterlagen für die Berechtigung zur Prüfung von Personenzügen vorliegen;
  • mindestens zweimal täglich, um die Richtigkeit der Abrechnung der Wagen durch die Schaffner, die Anzahl der Fahrkarten und den Verbrauch von Bettwäsche zu kontrollieren;
  • den hygienischen Zustand der Waggons überprüfen;
  • auf Wunsch der Passagiere ein Buch mit Bewertungen und Vorschlägen herausgeben;
  • Maßnahmen gegen Fahrgäste treffen, die gegen die öffentliche Ordnung verstoßen;
  • Geben Sie in Abwesenheit eines Elektrikers Informationen über Abweichungen vom Normalbetrieb und Ausfälle der Wagenausrüstung ein.

3.3. Das Zugradio wird vom Zugführer von 8-23 Uhr nach festgelegtem Fahrplan eingeschaltet.

3.4. Übertragungen müssen sein:

  • über die Reiseregeln und die Einhaltung der Brandschutzmaßnahmen durch die Passagiere;
  • über den Standort des Wagens, an dem sich der Zugkopf befindet;
  • Informationen über die Zusammensetzung der Brigade;
  • Ansagen über Ankunfts-, Abfahrts- und Haltezeiten;
  • Informationen über die Pflichten des Schaffners, mindestens 2-mal täglich eine Nassreinigung im Auto und mindestens 4-mal täglich in den Toiletten durchzuführen;
  • Auf der Strecke eines Personenzuges liegt die Verantwortung für die Einhaltung der Brandschutzanforderungen beim Zugführer.

3.5. Wenn ein Brand erkannt wird, muss der Zugführer:

  • Überprüfen Sie persönlich die vollständige Evakuierung aller Fahrzeuginsassen und organisieren Sie die Feuerlöschung mit allen verfügbaren Feuerlöschmitteln.
  • Feuerwehr rufen, gleichzeitig Maßnahmen zum Abkuppeln des Fahrzeugs treffen.

3.6. Wenn ein Wagen abgekoppelt wird, ist er zusammen mit dem Bahnhofsvorsteher verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um einen anderen Wagen als Ersatz für den abgekoppelten Wagen anzubringen und die Beförderung der Fahrgäste mit der Ausgabe von Bettzeug im Austausch für diejenigen sicherzustellen, die es verloren haben.

3.7. Über jedes Abkuppeln des Wagens muss der Zugführer ein Telegramm an folgende Adressen senden:

  • Wagenheimdepot;
  • dem Fahrgastdienst der eigenen Straße oder der Straßenverwaltung;
  • der Kopf seiner Straße;
  • Sitz der MPS.

3.8. Dem Zugführer ist untersagt:

  • Klettern Sie auf elektrifizierten Straßenabschnitten auf das Dach von Waggons, um Funkantennen zu überprüfen und zu reparieren.
  • Außensteckdosen und Signalleuchten prüfen und reparieren;
  • Verwenden Sie nicht standardmäßige Sicherungen.
  • unterwegs ein- und aussteigen;
  • alkoholische Getränke verkaufen.

3.9. Für Fehlverhalten der Schaffner ist der Zugführer verantwortlich.

4. Pflichten des Zugführers bei Ankunft am Wendepunkt

4.1. Reichen Sie einen Reparaturantrag an der unterwegs gefundenen Wartungsstelle der Waggons ein, einschließlich der Einträge im Protokollformular VU-8, und überprüfen Sie den Abschluss der erforderlichen Reparaturen, die Qualität der hygienischen Vorbereitung der Waggons und ihrer Ausrüstung.

4.2. Organisieren Sie den Dienst der Schaffner der Waggons.

4.3. Überprüfen Sie die Qualität der Außenwäsche der Waggons.

5. Pflichten des Zugführers bei Ankunft des Zuges am Formationsort

5.1. Notieren Sie im Reparaturbuch die unterwegs entdeckten Störungen an Waggons.

5.2. Reichen Sie einen Ticketverkaufsbericht ein.

5.3. Markieren Sie in den Streckenblättern die Schaffner der Waggons, den Zugelektriker und bewerten Sie deren Arbeit.

5.4. Melden Sie dem Leiter der Reserve die Ergebnisse des Fluges.

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