Kostenlose technische Bibliothek ENZYKLOPÄDIE DER FUNKELEKTRONIK UND ELEKTROTECHNIK Betrieb und Wartung von Kleinstwasserkraftwerken. Enzyklopädie der Funkelektronik und Elektrotechnik Lexikon der Funkelektronik und Elektrotechnik / Alternative Energiequellen Der Betrieb und die Wartung des Kleinstwasserkraftwerks müssen gemäß der Bedienungsanleitung des Kleinstwasserkraftwerks erfolgen. Um den Zustand des Kleinstwasserkraftwerks sowie die Wasserparameter ständig zu überwachen, müssen die Eigentümer des Kleinstwasserkraftwerks ein Protokoll über die Inspektion und Beobachtung des Kleinstwasserkraftwerks führen. Dieses Journal enthält Daten aus Inspektionen (Beobachtungen und Messungen) von Geräten und Wasserbauwerken von Kleinstwasserkraftwerken sowie Wasserparameter sowohl im Fluss als auch in Wasserbauwerken von Kleinstwasserkraftwerken. Die Bedienungsanleitung kann dem Eigentümer eines Mikro-WKW entweder von der Person (oder dem Auftragnehmer), die diese Anlage gebaut hat, zur Verfügung gestellt oder direkt vom Eigentümer selbst erstellt werden (sofern der Bau des Mikro-WKW unabhängig durchgeführt wurde). Die Bedienungsanleitung für micro HPP sollte folgende Informationen enthalten:
Nachfolgend finden Sie allgemeine Bestimmungen für den Betrieb von Mikro-WKW, die Bestimmungen enthalten, die für die meisten Mikro-WKW des Umleitungstyps gelten. Gleichzeitig sollten diese allgemeinen Bestimmungen je nach Art des Kleinstwasserkraftwerks, seiner Kapazität und spezifischen hydraulischen Merkmalen ergänzt werden. Das Verfahren zum Betreiben eines Kleinstwasserkraftwerks 1. Starten und stoppen 1.1 Zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Mikro-WKW ist es notwendig, das Druckbecken bis zu einem Volumen mit Wasser zu füllen, das den Betrieb des Wasserkraftwerks sowie der Druckleitung gewährleistet. Zum Zeitpunkt der Befüllung mit Wasser dürfen diese Wasserbauwerke die Turbine nicht mit Wasser versorgen. 1.2. Um Wasserbauwerke mit Wasser zu füllen, ist es notwendig, das Tor (die Tore) des Wassereinlassbauwerks zu öffnen und den Wassereinlass in den Umleitungskanal sicherzustellen. Der Wassereinlass in den Umleitungskanal wird durch das Öffnen des Tors des Einlaufbauwerks sichergestellt, das für die notwendige Füllung des Umleitungskanals und den Durchgang des erforderlichen Wasserstroms sorgt. 1.3. Wenn der Umleitungskanal und/oder die Druckleitung über Überläufe oder ein System zur Ableitung von überschüssigem Wasser verfügen, kann Wasser in einen solchen Umleitungskanal gesaugt werden, auch wenn die Einlassschieber vollständig geöffnet sind. In diesem Fall muss jedoch berücksichtigt werden, dass der Durchgang eines großen Wasserstroms zur Erosion von Erdwasserbauwerken führen kann. 1.4. Das Füllen des Wassereinlassbauwerks mit Wasser bis zu einem Niveau, bei dem der Betrieb des Wasserkraftwerks eines Kleinwasserkraftwerks möglich ist, sollte ein Signal zum Öffnen der Wasserzufuhr zur Turbinenkammer sein. WICHTIG: Beim Öffnen der Wasserzufuhr zur Turbinenkammer muss sichergestellt werden, dass kein Schmutz, Sand und Steine mit dem Wasser aus dem Druckbecken in die Turbinenkammer gelangen. Der Wasserdurchfluss, der der Turbine während des Startvorgangs zugeführt wird, sollte 20 Prozent des Nenndurchflusses der Hydraulikeinheit nicht überschreiten, wobei der Durchfluss allmählich auf 50 Prozent des Nenndurchflusses der Hydraulikeinheit ansteigt. Dieser Strom wird der Turbine während der in der Betriebsanleitung des Hydraulikaggregats angegebenen Zeit zugeführt. Gleichzeitig arbeitet das Hydraulikaggregat während der Anfahrphase ohne Last. 1.5. Starten und Stoppen einer Wasserturbine, Betrieb und Wartung (am Beispiel einer Radial-Axial-Turbine HLD260-LJ-28 mit einer Leistung von 30 kW). Unter Modellkennzeichnung versteht man Folgendes:
Präoperative Vorbereitung 1) Prüfen Sie, ob sich der Auslass des Abflusskanals in der erforderlichen Wassertiefe befindet (gemäß den Anforderungen an die Hydraulikeinheit). 2) Prüfen Sie, ob sich alle rotierenden Teile in einem beweglichen Zustand befinden. 3) Überprüfen Sie, ob die Schrauben und Muttern fest angezogen sind. 4) Überprüfen Sie, ob der Ölstand korrekt ist (entsprechend den Anforderungen an die Hydraulikeinheit). 5) Prüfen Sie, ob alle zu schmierenden Teile ausreichend geschmiert sind. 6) Prüfen Sie, ob sich in der Nähe der Maschine Gegenstände befinden, die die Bewegung einzelner Teile blockieren könnten. 7) Schalttafel und Verkabelung prüfen. 8) Öffnen Sie die obere Schleuse (Schleuse) und prüfen Sie, ob an den Druckrohranschlüssen Undichtigkeiten vorliegen. Starten 1) Öffnen Sie das Haupttor, sodass sich die Spirale mit Wasser zu füllen beginnt. Schalten Sie dann das Manometer und das Vakuummeter ein. 2) Drehen Sie langsam das Handrad zur Geschwindigkeitsregelung, starten Sie den Pilotflügel und lassen Sie die Maschine im Leerlauf laufen, bis die gewünschte Geschwindigkeit erreicht ist. ACHTUNG: Es ist darauf zu achten, dass die Geschwindigkeit die zulässigen Grenzwerte nicht überschreitet. 3) Sehen Sie sich den Frequenzmesser an, um zu sehen, ob er bei 50 Hz stabil ist. Wenn das Gerät normale Werte erreicht, erhöhen Sie die Belastung schrittweise und versetzen Sie den Geschwindigkeitsregler in den Selbstkontrollmodus. 4) Der Öffnungsgrad des Wasserverteilers muss auf die Belastung des Stromerzeugers abgestimmt sein. Die Einstellung erfolgt über den Drehzahlregelhebel unter Berücksichtigung der Drehzahl des Generators. Probelauf der Wasserturbine Bevor die Turbine in Betrieb genommen wird, ist es notwendig, sie im Testmodus zu betreiben und den reibungslosen Betrieb aller ihrer Teile zu überwachen. 1) Je nach Inbetriebnahme der Wasserturbine zunächst die Drehzahl der Einheit auf die Hälfte des erforderlichen Wertes bringen. Lassen Sie die Turbine 4 Stunden lang ohne Last laufen. Überwachen Sie, ob beim Betrieb des Geräts unvorhergesehene Phänomene auftreten. Wenn alles in Ordnung ist, erhöhen Sie die Drehzahl auf den erforderlichen Wert und lassen Sie es weitere 4 Stunden im Dauerbetrieb laufen. 2) Nachdem Sie die Turbine erfolgreich ohne Last betrieben haben, erhöhen Sie die Last schrittweise abwechselnd um 25 %, 50 %, 75 % und bis zur Volllast. Sobald die Volllast erreicht ist, muss das Gerät 72 Stunden lang getestet werden (Volllast). Überwachen Sie sorgfältig die Funktion aller Teile des Geräts. Erfassen Sie stündlich den Betriebszustand des Geräts. Wenn alles in Ordnung ist, nehmen Sie das Gerät vollständig in Betrieb. Sollten beim Probelauf dennoch unerwartete Phänomene festgestellt werden, ist es erforderlich, das Gerät sofort anzuhalten, deren Ursache zu ermitteln und zu beseitigen. Anhalten der Wasserturbine 1) Schließen Sie das Wasserverteilungssystem. 2) Verbraucher ausschalten. 3) Schließen Sie das Wassereinlassventil. 4) Manometer und Vakuummeter ausschalten. 5) Wischen Sie die Außenseite des Geräts sauber. 6) Wenn das Gerät längere Zeit stillsteht oder vereist ist, muss das Ablassventil am Boden der Spiralkammer geöffnet, das angesammelte Wasser abgelassen und die angesammelten Verunreinigungen entfernt werden. Not-Aus Treten während des Betriebs des Gerätes folgende Situationen ein, ist es erforderlich, den Betrieb unverzüglich einzustellen und einen entsprechenden Eintrag im Betriebstagebuch vorzunehmen: 1) Die Leistung des Geräts hat erheblich abgenommen. 2) Der Generator oder Drehzahlregler ist außer Betrieb. 3) Starke Vibrationen des Geräts oder ungewöhnliche Geräusche. 4) Das Lager ist überhitzt. 5) Das Gerät „läuft“ zur Seite (wenn sich der Geschwindigkeitsregler im Selbstkontrollmodus befindet, bringen Sie den Betrieb in den Leerlauf und stoppen Sie ihn dann). 2. Betriebsablauf unter normalen Betriebsbedingungen 2.1. Der Betrieb von Wasserbauwerken soll eine unterbrechungsfreie Wasserversorgung vom Wassereinlassbauwerk zum Umleitungskanal in einer Menge gewährleisten, die den Betrieb des Hydraulikaggregats unter Last gewährleistet. Eine erhebliche Überversorgung des Umleitungskanals mit Wasser kann zu gefährlichen Auswaschungen im Unterlauf führen. 2.2. Um eine Beschädigung des Umleitungskanals zu verhindern (insbesondere wenn es sich um einen Erdkanal handelt), sollte eine sehr schnelle Änderung des Wasserspiegels im Kanal nicht zugelassen werden (z. B. sollte eine große Wassermenge abrupt zugeführt werden). 2.3. Um Ufererosion vorzubeugen, ist die Durchleitung von Wassermengen über die zulässige Menge hinaus nicht gestattet. 2.4. Um zu verhindern, dass Luft in die Turbinenkammer gelangt, darf der eingestellte Wasserstand im Druckbecken nicht absinken. Das Eindringen von Luft in die Turbinenkammer ist ein sehr gefährliches Phänomen und kann zu Wasserschlägen der Turbine führen. Im Falle einer Trichterbildung an der Wasseroberfläche im Druckbauwerk ist es erforderlich, den Wasserdurchfluss zur Turbine zu reduzieren und/oder die Wasseraufnahme am Einzugsbauwerk zu erhöhen. 2.5. Wenn das Wasserbecken mit einem Wasserüberlauf und/oder einer Abflussvorrichtung ausgestattet ist, kann die Wasserversorgung erhöht werden. Dies ermöglicht eine Wasserversorgung im Falle eines starken Anstiegs des Wasserverbrauchs des Wasserkraftwerks und ermöglicht eine teilweise Reinigung von an der Oberfläche schwimmenden Abfällen. 2.6. Betrieb und Wartung von Wasserturbinen: 1) Überprüfen Sie regelmäßig die Dichtheit verschiedener Teile des Geräts. 2) Überprüfen Sie regelmäßig den festen Sitz aller Muttern und Schrauben. 3) Überwachen Sie die Funktionsfähigkeit und Beweglichkeit aller beweglichen Teile des Geräts. 4) Messen Sie regelmäßig den Wasserdruck in der Spiralkammer und das Vakuum im Auslasskanal und notieren Sie die Messdaten im Arbeitsprotokoll. 5) Stellen Sie sicher, dass sich an den Laufradschaufeln keine Kavitationskorrosion bildet. 6) Füllen Sie regelmäßig Schmieröl an den erforderlichen Stellen der Einheit ein. 7) Es wird empfohlen, alle drei Monate eine technische Inspektion und Minireparatur des Geräts durchzuführen und einmal im Jahr eine Generalüberholung durchzuführen. Wesentlich häufigere Inspektionen wichtiger Teile wie Laufrad, Lager usw. sind erforderlich. 8) Das Starten, Bedienen und Stoppen des Geräts muss in strikter Übereinstimmung mit dem vorgeschriebenen Verfahren erfolgen. 9) Tritt beim Betrieb des Gerätes eine Störung auf, ist eine Erstaufnahme erforderlich. 10) Der Produktionsstandort muss sauber gehalten werden. Ersatzteile, Schmier- und Verbrauchsmaterialien, Werkzeuge müssen unbedingt vorhanden sein. 2.7. Die Person, die das Mikro-WKW betreibt, muss eine tägliche Sichtprüfung der Wasserbauwerke und des Wasserkraftwerks des Mikro-WKW sicherstellen und Informationen über die Ergebnisse der Inspektion in das Inspektions- und Beobachtungsprotokoll des Mikro-WKW eintragen. Das Protokoll sollte folgende Informationen enthalten:
Im Winter sollten Informationen über die Vereisung von Wasserbauwerken und das Vorhandensein (oder Fehlen) von Schlamm in das Protokoll eingetragen werden. 3. Schutz der Druckrohrleitung und Turbine vor Verschmutzung 3.1. Während des Betriebs eines Mikro-WKW muss der Schutz der Turbinenausrüstung vor schwimmendem Müll (Holzvegetation, Gras, schwimmender Hausmüll usw.) gewährleistet werden. 3.2. Das Mikro-WKW-Schutzsystem vor Müll sollte die Installation von Müllrückhaltemechanismen an allen Wasserbauwerken entlang des Wasserbewegungswegs vom Wassereinlassbauwerk bis zu den Druckleitungen vorsehen. Um die Turbinen von Mikro-Wasserkraftwerken vor in das Druckbecken eingedrungenen Abfällen zu schützen, muss das Wasser aus dem Druckbecken vor dem Eintritt in die Druckleitung durch Gitter zurückhaltende Ablagerungen geleitet werden. 3.3. Die Planung und Konstruktion der Wassereinlassstruktur eines Kleinstwasserkraftwerks (in einem Kleinstwasserkraftwerk vom Umleitungstyp) erfolgt so, dass sichergestellt wird, dass der größte Teil der Abfälle durch den Wassereinfluss gereinigt wird in den Fluss und verhindert so, dass der Müll in den Umleitungskanal gelangt. Die Gestaltung des Druckbeckens sollte ein Wasserorganisationssystem vorsehen, sodass der Hauptwasserfluss den Abfall in die Abfallleitung leitet. 3.4. Die Reinigung der Müllsammelvorrichtungen sollte regelmäßig durchgeführt werden, um eine Verringerung der der Turbine zugeführten Wassermenge zu verhindern. Zum Zeitpunkt des Hochwassers sollte die Reinigung der Müllauffangvorrichtungen häufiger durchgeführt werden als während des normalen Betriebs des Mikro-Wasserkraftwerks. 3.5. Wenn in dem Fluss, an dem das Kleinstwasserkraftwerk errichtet wird, eine große Menge an Schutt entsteht, ist es zur Vermeidung von Schäden am Kleinstwasserkraftwerk zulässig, den Betrieb des Kleinstwasserkraftwerks vorzeitig einzustellen der Hochwasserperiode. In diesem Fall wird die Wasserentnahme aus der Wasserentnahmeanlage unterbrochen (diese Maßnahme ist in der Regel nur für Mikro-WKW vom Umleitungstyp akzeptabel) und der Betrieb der Ausrüstung des Mikro-WKW wird gestoppt. 3.6. Informationen über die Reinigung von Wasserbauwerken von Schutt werden in das Inspektions- und Beobachtungsprotokoll von Kleinstwasserkraftwerken eingetragen. 4. Sedimentkontrolle 4.1. Schwierigkeiten beim Betrieb von Kleinstwasserkraftwerken entstehen häufig durch Verschlammung der Wasserbauwerke und erheblichen abrasiven Verschleiß der Turbinenlaufräder. Die Planung und der Bau von Wasserbauwerken für Kleinstwasserkraftwerke sollten den Bau verschiedener Arten von Fallen für Steine, Schluff und Sand umfassen. 4.2. Die wichtigsten Sedimentkontrollmaßnahmen sind:
4.3. Wenn die Durchführung der Sedimententfernung dazu führen kann, dass Sand und insbesondere Steine in die Druckleitung gelangen, ist es erforderlich, den Betrieb des Kleinstwasserkraftwerks während der Reinigung von Wasserbauwerken von Sedimenten einzustellen. 4.4. Die Reinigung von Fallen und Wasserbauwerken von Sedimenten sollte regelmäßig durchgeführt werden. Die Häufigkeit der Reinigung hängt von der Verstopfungsrate der Wasserbauwerke und der darauf installierten Sedimentfänger ab. Unter Berücksichtigung der natürlichen und hydrologischen Eigenschaften der Flüsse sowie der Unterschiede zwischen Mikro-WKW untereinander (das Fehlen von fast zwei identischen Mikro-WKW) muss der Besitzer eines Mikro-WKW die Häufigkeit der Reinigung von Mikro-WKW selbstständig bestimmen Sedimente 4.5. Informationen über die Reinigung von Wasserbauwerken von Sedimenten werden in das Inspektions- und Beobachtungsprotokoll von Kleinstwasserkraftwerken eingetragen. 5. Hochwasser überspringen (Hochwasser) 5.1. Der Eigentümer des Kleinstwasserkraftwerks muss jedes Jahr vor Beginn der Hochwasserperiode die Liste der Maßnahmen festlegen, die für den normalen Verlauf von Frühjahrshochwassern (Überschwemmungen) erforderlich sind. 5.2. Im Falle eines Wasserkraftwerks vom Umleitungstyp ist eine ordnungsgemäß geplante und gebaute Wasseraufnahmestruktur eine wichtige Voraussetzung für den effektiven Hochwasserdurchgang. Der Einbau des Wassereinlassbauwerks erfolgt so, dass es dem Hochwasser nicht im Wege steht. Es sollte an der inneren Flussbiegung angebracht werden, damit der Haupthochwasserstrom auf das gegenüberliegende Flussufer trifft und nicht direkt am Einlaufbauwerk. 5.3. Zerstörung von Wasserbauwerken durch Überschwemmungen durch unkontrolliertes Eindringen von Wasser in den Umleitungskanal. Das Eindringen von unkontrolliertem Wasserzufluss infolge eines Hochwassers kann bei der Bildung eines neuen (zusätzlichen) Kanals vor dem Mikro-WKW oder bei einer Vergrößerung des Flusskanals auftreten. Um eine solche Situation zu verhindern, müssen Arbeiten zur Stärkung des Flussufers an Stellen mit möglicher Erosion durchgeführt werden, wo sich ein neues Flussbett bilden kann, was zur Zerstörung von Wasserbauwerken und Ausrüstung von Kleinstwasserkraftwerken führen wird. 5.4. Bei kleinen Mikro-Wasserkraftwerken mit einer relativ kleinen Wasserkrafteinheit ist es sinnvoll, diese zu demontieren und an einen sicheren Ort zu bringen. 5.5. Bei der Planung und dem Bau von Wasserbauwerken für Mikro-WKW sollten Informationen über die Überschwemmungen berücksichtigt werden, die zuvor auf dem Fluss vorhanden waren, an dem der Bau eines Mikro-WKW geplant ist. Diese Informationen können bei der örtlichen Bevölkerung und den zuständigen Dienststellen (Ministerium für Notsituationen, Ministerium für Wasserressourcen, Bewässerungsdienste) eingeholt werden. Mit zunehmender Erfahrung bei der Durchquerung von Überschwemmungen sollten Änderungen im Betriebsablauf von Kleinstwasserkraftwerken bei Überschwemmungen in die Betriebsanweisungen für Kleinstwasserkraftwerke aufgenommen werden. 5.6. Nach dem Hochwasserdurchgang müssen sämtliche Wasserbauwerke, insbesondere die unterseeischen Ankerplätze, sowie die Ausrüstung überprüft, Schäden festgestellt und der Zeitrahmen für deren Beseitigung festgelegt werden. 5.6. In das Inspektions- und Beobachtungsprotokoll für Kleinstwasserkraftwerke werden Informationen über Überschwemmungen, deren Beginn und Ende sowie die Ergebnisse ihres Durchgangs eingetragen. 6. Betrieb bei negativen Temperaturen 6.1. Jedes Jahr muss vor Beginn einer Periode mit negativen Temperaturen eine Liste von Maßnahmen für den normalen Ablauf dieser Periode festgelegt werden. 6.2. Vor der Periode negativer Temperaturen muss Folgendes überprüft werden:
Es ist auch notwendig, Personen zu identifizieren, die rund um die Uhr Eis und Schlamm entfernen und die Räumlichkeiten, in denen sich das Hydraulikaggregat befindet, für den Betrieb im Winter vorbereiten, um ein Einfrieren von Geräten und Instrumenten zu verhindern 6.3. Tore und Wasserbauwerke unterliegen bei Minustemperaturen einer täglichen Inspektion auf Frost. 6.4. Die Bildung auch nur minimaler Staus durch Eis und Eismassen im Umleitungskanal und im Druckbecken darf nicht zugelassen werden. Wenn sich in Wasserbauwerken Eis bildet, müssen sofort Arbeiten durchgeführt werden, um es von den Bauwerken zu entfernen. 6.5. Der Kampf gegen Schlamm und Eis sollte auf folgende Weise durchgeführt werden
6.6. Um eine Verstopfung der Roste durch Schlamm und Treibeis zu verhindern, die zu einer Verringerung der in die Turbine eintretenden Wassermenge führen kann, ist eine ständige Reinigung des Rosts erforderlich. Schlamm kann durch den Rost passieren. 6.7. Für eine ungehinderte Schlammbewegung entlang der Umleitungsrinne müssen folgende Maßnahmen getroffen werden:
6.8. Das Inspektions- und Beobachtungsprotokoll von Mikro-Wasserkraftwerken sollte die Stellen auf dem Umleitungskanal angeben, an denen eine schnelle Vereisung auftritt, damit das Eis rechtzeitig abplatzt und die Bildung von Eisstau verhindert wird. 6.9. Im Falle einer Abschaltung eines Mikrowasserkraftwerks während einer Periode mit negativen Temperaturen ist es notwendig:
Diese Maßnahmen werden durchgeführt, um einen Ausfall des Hydraulikaggregats und der Druckleitung zu verhindern. Wartung von Wasserbauwerken Wartungsaufgaben sind:
7. Wartung von Wasserbauwerken 7.1. Während des Betriebs eines Kleinstwasserkraftwerks können im Laufe der Zeit Kavitationsschäden (Schäden durch Wasser) in Form von Vertiefungen, Rinnen, Rissen usw. an Betonoberflächen auftreten. Diese entstehen durch die gezielte Einwirkung von Wasserströmen auf bestimmte Betonflächen setzt. Bei Reparaturarbeiten an solchen Flächen sind alle entstandenen Schäden zu beseitigen (Wände werden geglättet, überstehende Bewehrungsteile (durch abplatzende Betonstücke) sind bündig mit der Betonoberfläche abzuschneiden bzw. im Originalzustand zu versiegeln. Wenn Risse im Bauwerkskörper festgestellt werden, ist es notwendig, die Ursachen ihres Auftretens zu ermitteln und Reparaturarbeiten zu deren Beseitigung durchzuführen. 7.2. Beim Betrieb von Wasserbauwerken aus Bodenmaterialien ist die Bildung von Rinnen, Rissen, Erdrutschen, Setzungen, Bodenauswaschungen möglich; es ist notwendig, die Ursachen ihres Auftretens zu ermitteln und entsprechende Reparaturarbeiten durchzuführen. 7.3. Auf Umleitungskanälen müssen alle Hindernisse entfernt werden, die den Arbeitsabschnitt des Kanals einschränken und zu Druckverlusten entlang des Kanals führen: nicht entfernte Pfahlreste, Stützen von Behelfsbrücken, Reste von Reparatursperren, Kofferdämme, ungeschnittene Ufervorsprünge usw. 7.4. Wenn der Kanal Siedlungen durchquert, sind Abzweigungen für die Brauchwasserentnahme erforderlich, die mit zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen für den Fall ausgestattet sind, dass Personen ins Wasser fallen. Die Wahl der Wasserentnahmestellen muss mit dem Betreiber und den örtlichen Behörden abgestimmt werden. 7.5. Bauwerke entlang der Ableitungsstrecke (Seleduks, Schlammlawinen, Regenwasserableitungen, Hochlandgräben und andere) müssen umgehend von Sedimenten und Verschlammung befreit und in funktionsfähigem Zustand gehalten werden. 7.6. Geplante Stilllegungen von Kleinstwasserkraftwerken sollten zur Inspektion von Wasserbauwerken, zur Reinigung von Sedimenten und Ablagerungen sowie zur Durchführung von Reparaturarbeiten genutzt werden. 8. Häufig auftretende Störungen und Möglichkeiten zu deren Behebung (am Beispiel einer Radial-Axial-Turbine HLD260-LJ-28 mit einer Leistung von 30 kW)
Autoren: Kartanbaev B.A., Zhumadilov K.A., Zazulsky A.A. Siehe andere Artikel Abschnitt Alternative Energiequellen. Lesen und Schreiben nützlich Kommentare zu diesem Artikel. Neueste Nachrichten aus Wissenschaft und Technik, neue Elektronik: Verkehrslärm verzögert das Wachstum der Küken
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