Kostenlose technische Bibliothek ENZYKLOPÄDIE DER FUNKELEKTRONIK UND ELEKTROTECHNIK
Abschnitt 2. Elektrische Geräte und elektrische Anlagen für allgemeine Zwecke Kapitel 2.9. Kondensatoreinheiten Lexikon der Funkelektronik und Elektrotechnik / Regeln für den technischen Betrieb von elektrischen Verbraucheranlagen (PTE) 2.9.1. Dieses Kapitel gilt für Kondensatoreinheiten mit einer Spannung von 0,22 bis 10 kV und einer Frequenz von 50 Hz, die zur Blindleistungskompensation und Spannungsregelung ausgelegt und parallel zu den induktiven Elementen des Stromnetzes geschaltet sind. 2.9.2. Die Kondensatoreinheit muss sich in einem technischen Zustand befinden, der ihren langfristigen und zuverlässigen Betrieb gewährleistet. 2.9.3. Die Steuerung der Kondensatoreinheit und die Regelung der Betriebsart der Kondensatorbänke sollte in der Regel automatisch erfolgen. Die Steuerung einer Kondensatoreinheit, die über eine gemeinsame Schaltvorrichtung mit einem einzelnen Empfänger elektrischer Energie verfügt, kann manuell gleichzeitig mit dem Ein- oder Ausschalten des Empfängers elektrischer Energie erfolgen. 2.9.4. Die Entwicklung der Betriebsarten der Kondensatoranlage sollte auf Basis der Vertragswerte der wirtschaftlichen Werte von Blindenergie und Leistung erfolgen. Die Betriebsarten der Kondensatoreinheit müssen vom technischen Leiter des Verbrauchers genehmigt werden. 2.9.5. Bei einer Spannung von 110 % des Nennwerts, die durch einen Spannungsanstieg im Stromnetz verursacht wird, sollte die Betriebsdauer der Kondensatoreinheit tagsüber nicht mehr als 12 Stunden betragen. Wenn die Spannung über 110 % steigt Unterschreiten Sie den Nennwert, muss die Kondensatoreinheit sofort abgeschaltet werden. Wenn die Spannung an einem einzelnen Kondensator (in Reihe geschaltete Kondensatoren) 110 % seines Nennwerts überschreitet, ist der Betrieb der Kondensatorbank nicht zulässig. 2.9.6. Bei Abweichungen der Phasenströme von mehr als 10 % ist der Betrieb der Kondensatorbatterie nicht zulässig. 2.9.7. Am Aufstellungsort der Kondensatoren muss eine Vorrichtung zur Messung der Umgebungslufttemperatur vorhanden sein. Gleichzeitig sollte es möglich sein, die Messwerte zu überwachen, ohne die Kondensatoreinheit auszuschalten und die Schutzvorrichtungen zu entfernen. 2.9.8. Liegt die Temperatur der Kondensatoren unter der auf deren Typenschildern oder in der Herstellerdokumentation angegebenen maximal zulässigen Untertemperatur, darf die Kondensatoreinheit nicht in Betrieb genommen werden. Der Einbau einer Kondensatoreinheit ist erst zulässig, wenn die Umgebungstemperatur auf den im Reisepass angegebenen Temperaturwert ansteigt. 2.9.9. Die Umgebungslufttemperatur am Einbauort der Kondensatoren darf den auf dem Typenschild oder in der Herstellerdokumentation angegebenen Höchstwert nicht überschreiten. Wird diese Temperatur überschritten, muss die Belüftung erhöht werden. Wenn die Temperatur innerhalb einer Stunde nicht gesunken ist, muss die Kondensationseinheit ausgeschaltet werden. 2.9.10. Bei Batteriekondensatoren müssen Seriennummern auf der Oberfläche des Gehäuses angegeben sein. 2.9.11. Das Einschalten einer Kondensatoreinheit nach dem Abschalten ist frühestens nach 1 Minute zulässig. bei Vorhandensein eines Entladegeräts, das direkt (ohne Schaltgeräte und Sicherungen) an eine Kondensatorbank angeschlossen ist. Werden als Entladeeinrichtung ausschließlich in den Kondensatoren eingebaute Widerstände verwendet, darf die Kondensatoreinheit frühestens nach 1 Minute wieder eingeschaltet werden. für Kondensatoren mit einer Spannung von 660 V und darunter und nach 5 Minuten. für Kondensatoren mit einer Spannung von 660 V und mehr. 2.9.12. Das Einschalten einer durch Schutzeinrichtungen abgeschalteten Kondensatoreinheit ist erst nach Klärung und Beseitigung der Abschaltursache zulässig. 2.9.13. Die Kondensatoreinheit muss ausgestattet sein mit: type="disc">An den Türen außerhalb und innerhalb der Kammern, den Türen der Schränke von Kondensatorbatterien, müssen Aufschriften mit dem Namen des Dispatchers angebracht sein. An der Außenseite der Türen der Kammern sowie der in den Produktionsräumen installierten Schränke der Kondensatorbatterien müssen Sicherheitsschilder verstärkt oder mit unauslöschlicher Farbe angebracht werden. Türen müssen stets verschlossen bleiben. 2.9.14. Beim Austausch von Sicherungen muss die Kondensatoreinheit vom Netz getrennt werden und eine Unterbrechung (durch Ausschalten des Schaltgeräts) des Stromkreises zwischen Sicherungen und Kondensatorbank sichergestellt werden. Wenn keine Bedingungen für eine solche Unterbrechung vorliegen, werden die Sicherungen nach der kontrollierten Entladung aller Batteriekondensatoren durch einen speziellen Stab ersetzt. Die Kontrollentladung von Kondensatoren darf frühestens 3 Minuten nach dem Abschalten der Anlage erfolgen, sofern keine anderen Herstelleranweisungen vorliegen. 2.9.15. Bei der Wartung von Kondensatoren, die Trichlorbiphenyl als Imprägnierdielektrikum verwenden, muss darauf geachtet werden, dass es nicht in die Umwelt gelangt. Ausgefallene, mit Trichlorbiphenyl imprägnierte Kondensatoren werden mangels Bedingungen für ihre Entsorgung an speziell dafür vorgesehenen Orten vernichtet. 2.9.16. Die Inspektion der Kondensatoreinheit (ohne Abschaltung) sollte innerhalb der in den örtlichen Produktionsanweisungen festgelegten Fristen durchgeführt werden, jedoch mindestens 1 Mal pro Tag in Einrichtungen mit ständigem Personaldienst und mindestens 1 Mal pro Monat in Einrichtungen ohne ständigen Dienst . Eine außerordentliche Inspektion der Kondensatoreinheit wird durchgeführt, wenn die Spannung oder die Umgebungstemperatur auf Werte nahe der höchstzulässigen Werte ansteigt, die Schutzvorrichtungen funktionieren und äußere Einflüsse den Normalbetrieb gefährden des Geräts und auch vor dem Einschalten. 2.9.17. Überprüfen Sie bei der Inspektion der Kondensatoreinheit: type="disc">Die Ergebnisse der Inspektion sollten im Betriebstagebuch entsprechend vermerkt werden. 2.9.18. Die Häufigkeit größerer und laufender Reparaturen sowie der Umfang der Inspektionen und Tests elektrischer Geräte und Geräte der Kondensatoreinheit müssen den Anforderungen der Prüfnormen für elektrische Geräte (Anhang 3) entsprechen. Siehe andere Artikel Abschnitt Regeln für den technischen Betrieb von elektrischen Verbraucheranlagen (PTE). Lesen und Schreiben nützlich Kommentare zu diesem Artikel. Neueste Nachrichten aus Wissenschaft und Technik, neue Elektronik: Maschine zum Ausdünnen von Blumen im Garten
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