Kostenlose technische Bibliothek ENZYKLOPÄDIE DER FUNKELEKTRONIK UND ELEKTROTECHNIK
Abschnitt 2. Elektrische Geräte und elektrische Anlagen für allgemeine Zwecke Kapitel 2.10. Batterieinstallationen Lexikon der Funkelektronik und Elektrotechnik / Regeln für den technischen Betrieb von elektrischen Verbraucheranlagen (PTE) 2.10.1. Dieses Kapitel gilt für stationäre Installationen von Säure- und Alkalibatterien, die beim Verbraucher installiert werden. 2.10.2. Der Einbau und die Wartung von wiederaufladbaren Batterien muss gemäß den Anforderungen der Regeln für die Gestaltung elektrischer Anlagen, der Sicherheitsregeln für den Betrieb elektrischer Anlagen, dieser Regeln und den Anweisungen des Herstellers erfolgen. Die Montage von Batterien, der Einbau von Batterien und deren Aktivierung müssen von Fachbetrieben gemäß den technischen Spezifikationen für Batterieinstallationen und den Anweisungen der Hersteller durchgeführt werden. 2.10.3. Beim Betrieb von Batterien muss im Normal- und Notbetrieb die erforderliche Spannung an den DC-Bussen gewährleistet sein. Um einen zuverlässigen Batteriebetrieb zu gewährleisten, müssen die Anweisungen des Herstellers befolgt werden. 2.10.4. Die Installation von Säure- und Alkalibatterien im selben Raum ist nicht gestattet. 2.10.5. Wände und Decke des Batterieraums, Türen und Fensterrahmen, Metallkonstruktionen, Regale und andere Teile müssen mit säurebeständiger (alkalibeständiger) und alkoholfreier Farbe gestrichen werden. Lüftungskanäle und Abzüge müssen außen und innen gestrichen werden. Für Fenster ist es notwendig, mattiertes oder mit weißer Klebefarbe beschichtetes Glas zu verwenden. 2.10.6. Zur Beleuchtung von Batterieräumen müssen Glühlampen verwendet werden, die in explosionsgeschützten Armaturen eingebaut sind. Eine Leuchte muss an das Notbeleuchtungsnetz angeschlossen werden. Schalter, Steckdosen, Sicherungen und Schutzschalter müssen sich außerhalb des Batterieraums befinden. Die elektrische Verkabelung der Beleuchtung muss mit einem Kabel in einer säurebeständigen (alkalibeständigen) Ummantelung erfolgen. 2.10.7. Um die Verdunstung des Elektrolyten einer offenen Säurebatterie zu reduzieren, sollten Deckgläser oder transparenter säurebeständiger Kunststoff verwendet werden, die auf den Vorsprüngen (Gezeiten) der Platten aufliegen. Die Abmessungen dieser Gläser sollten kleiner sein als die Innenmaße des Tanks. Für Batterien mit Tankabmessungen größer als 400 x 200 mm ist die Verwendung von zwei- oder mehrteiligen Deckgläsern zulässig. 2.10.8. Zur Herstellung eines sauren Elektrolyten müssen Sie Schwefelsäure und destilliertes Wasser verwenden, deren Qualität durch ein Werkszertifikat oder einen gemäß den Anforderungen staatlicher Normen erstellten Bericht über eine chemische Analyse bestätigt wird. Die Herstellung des sauren Elektrolyten, die Lagerung und der Transport von Elektrolyt und Säure sowie das Versetzen der Batterie in einen betriebsbereiten Zustand müssen gemäß den Anweisungen des Herstellers und der Bedienungsanleitung für stationäre Blei-Säure-Batterien erfolgen. 2.10.9. Der Elektrolytstand in Säurebatterien sollte sein: type="disc">Die Dichte des Säureelektrolyten, reduziert auf eine Temperatur von 20 ° C, sollte sein: type="disc">2.10.10. Beim Zusammenbau zu einer Batterie müssen Alkalibatterien mithilfe von Zellbrücken aus vernickeltem Stahl in einer Reihenschaltung verbunden werden. Alkalibatterien müssen über Kupferleiterbrücken in Reihenschaltung angeschlossen werden. Der Elektrolytstand von mit Natrium-Lithium und Kalium-Lithium geladenen Batterien sollte 5 - 10 mm über der Oberkante der Platten liegen. 2.10.11. Zur Herstellung eines alkalischen Elektrolyten sollten Kaliumhydroxide oder Natriumhydroxide, Lithiumhydroxide und destilliertes Wasser verwendet werden, die den geltenden Standards entsprechen. Bei der Vorbereitung des alkalischen Elektrolyten und beim Versetzen der Batterie in einen betriebsbereiten Zustand müssen die Anweisungen des Herstellers befolgt werden. 2.10.12. Batteriezellen müssen nummeriert sein. Große Zahlen werden mit säurebeständiger (alkalibeständiger) Farbe auf die vordere vertikale Wand des Tanks aufgetragen. Die erste Zahl in der Batterie gibt das Element an, an das der positive Bus angeschlossen ist. 2.10.13. Bei der Annahme einer neu eingebauten oder überholten Batterie ist Folgendes zu prüfen: type="disc">Batterien müssen in Betrieb genommen werden, sobald sie 100 % ihrer Nennkapazität erreicht haben. 2.10.14. Säurebatterien, die im Dauerlademodus betrieben werden, müssen ohne periodische Ausgleichsaufladungen betrieben werden. Um alle Batterien in einem voll geladenen Zustand zu halten und eine Sulfatierung der Elektroden zu verhindern, muss je nach Zustand der Batterie, mindestens jedoch einmal im Jahr, eine Ausgleichsladung (Nachladung) der Batterie bis zum Beharrungszustand durchgeführt werden Der in Abschnitt 1 angegebene Wert der Elektrolytdichte wird in allen Elementen erreicht. Die Dauer der Ausgleichsladung hängt vom technischen Zustand der Batterie ab und muss mindestens 6 Stunden betragen. In Umspannwerken sollte die Batterieleistung anhand des Spannungsabfalls bei Einschaltströmen überprüft werden. Eine Ausgleichsladung der gesamten Batterie oder einzelner Elemente sollte nur bei Bedarf durchgeführt werden. Die Batterie kann mit einem Strom geladen und entladen werden, der nicht höher ist als der für die jeweilige Batterie maximale Strom. Die Elektrolyttemperatur am Ende des Ladevorgangs sollte bei SK-Batterien nicht mehr als 40 °C und bei CH-Batterien nicht mehr als 35 °C betragen. 2.10.15. Kontrollentladungen von Säurebatterien sollten gemäß der Bedienungsanleitung für stationäre Blei-Säure-Batterien zur Ermittlung der tatsächlichen Batteriekapazität nach Bedarf oder alle 1 – 1 Jahre durchgeführt werden. Der Entladestromwert muss jedes Mal gleich sein. Die Messergebnisse von Kontrolleinleitungen müssen mit den Messergebnissen früherer Einleitungen verglichen werden. Säurebatterien, die im Dauerlademodus betrieben werden, müssen ohne Trainingsentladungen betrieben werden. Die Entladung einzelner Batterien (oder einer Gruppe davon) kann zur Durchführung von Reparaturarbeiten oder zur Behebung von Problemen in ihnen durchgeführt werden. 2.10.16. Die Leistung und Spannung des Ladegeräts muss ausreichen, um den Akku innerhalb von maximal 90 Stunden auf 8 % seiner Nennkapazität aufzuladen und ihn zuvor 30 Minuten lang zu entladen. Das Ladegerät muss eine Spannungsstabilisierung an den Batteriebussen mit einer Abweichung von ± 2 % gewährleisten. Gleichrichtereinheiten, die zum Laden und Wiederaufladen von Batterien verwendet werden, müssen wechselstromseitig über einen Trenntransformator angeschlossen werden. Zusatzbatterien, die nicht ständig im Betrieb genutzt werden, müssen über ein separates Ladegerät verfügen. Die Batterieinstallation muss mit einem Voltmeter mit Schalter und Amperemetern in den Stromkreisen des Ladegeräts, des Ladegeräts und der Batterie ausgestattet sein. 2.10.17. Das Verfahren zum Betrieb der Lüftungsanlage im Batterieraum unter Berücksichtigung spezifischer Bedingungen muss durch örtliche Anweisungen festgelegt werden. Die Zu- und Abluft des Batterieraums muss vor Beginn des Ladevorgangs der Batterie eingeschaltet und nach vollständiger Entfernung der Gase, frühestens jedoch 1,5 Stunden nach Ladeende, ausgeschaltet werden. Die Batterie sollte verriegelt sein, um ein Laden mit einer Spannung von mehr als 2,3 V pro Zelle bei ausgeschalteter Belüftung zu verhindern. 2.10.18. Die Spannung an den betriebsbereiten Gleichstrombussen kann unter normalen Betriebsbedingungen 5 % höher als die Nennspannung der Stromabnehmer gehalten werden. 2.10.19. Alle DC-Baugruppen und -Ringe müssen aus zwei Quellen mit Strom versorgt werden. 2.10.20. Der Isolationswiderstand der Batterie wird alle 1 Monate gemessen; sein Wert sollte je nach Nennspannung der Batterie wie folgt sein:
DC-Busse müssen mit einer Vorrichtung zur ständigen Isolationsüberwachung ausgestattet sein, die auf das Signal einwirkt, wenn der Isolationswiderstand eines der Pole auf einen Wert von 3 kOhm in einem 24-V-Netz, 5 kOhm in einem 48-V-Netz und 6 kOhm in einem Netz sinkt ein 60-V-Netz, 10 kOhm in einem 110-V-Netz V, 20 kOhm in einem 220-V-Netz. Unter Betriebsbedingungen muss der Isolationswiderstand des Gleichstromnetzes, der periodisch mit einem Isolationsüberwachungsgerät (oder Voltmeter) gemessen wird, mindestens das Doppelte der oben angegebenen Mindestwerte betragen. 2.10.21. Liegt im Betriebsstromnetz ein Erdschluss (bzw. ein Abfall des Isolationswiderstandes vor dem Auslösen des Steuergerätes) vor, sind umgehend Maßnahmen zu dessen Beseitigung zu ergreifen. Arbeiten unter Spannung im Betriebsstromnetz sind bei Vorliegen eines Erdschlusses in diesem Netz nicht zulässig, mit Ausnahme von Arbeiten zur Fehlerortung. 2.10.22. Die Wartung von Batterieanlagen sollte einem Fachmann anvertraut werden, der in den Regeln für den Betrieb von Batterien geschult ist. Für jede Batterieinstallation sollte ein Batterietagebuch vorhanden sein, in dem die Ergebnisse der Inspektionen und der Umfang der durchgeführten Arbeiten aufgezeichnet werden. 2.10.23. Die Analyse des Elektrolyten einer funktionierenden Säurebatterie sollte jährlich anhand von Proben aus Kontrollzellen durchgeführt werden. Die Anzahl der Bedienelemente wird vom Verantwortlichen für die elektrische Ausrüstung des Verbrauchers in Abhängigkeit vom Zustand der Batterie festgelegt, jedoch nicht weniger als 10 % der Anzahl der Elemente in der Batterie. Um als Kontrollen verwendet zu werden, müssen jedes Jahr unterschiedliche Elemente zugewiesen werden. Bei der Kontrollentladung werden am Ende der Entladung Elektrolytproben entnommen. Zum Nachfüllen von Batterien sollte destilliertes Wasser verwendet werden, das auf Chlor- und Eisenfreiheit getestet wurde. 2.10.24. Der Akku darf nicht mehr als 5 % nacheilende Zellen aufweisen. Die Spannung der nacheilenden Elemente am Ende der Entladung sollte nicht mehr als 1,5 % von der durchschnittlichen Spannung der übrigen Elemente abweichen. 2.10.25. Die Inspektion von Batterien muss gemäß einem von der für die elektrische Ausrüstung des Verbrauchers verantwortlichen Person genehmigten Zeitplan durchgeführt werden, wobei die folgende Inspektionshäufigkeit zu berücksichtigen ist: type="disc">2.10.26. Bei der aktuellen Inspektion wird Folgendes geprüft: type="disc">2.10.27. Dem Personal, das die Batterieanlage wartet, muss Folgendes zur Verfügung gestellt werden: type="disc">2.10.28. Die Wartung und Reparatur von Gleichrichtereinheiten und Motorgeneratoren in Gleichstromanlagen mit Batterie muss in der für diese Art von Ausrüstung festgelegten Weise durchgeführt werden. 2.10.29. Für die Durchführung einer größeren Batteriereparatur (Austausch einer großen Anzahl von Batterien, Platten, Separatoren, Demontage der gesamten Batterie oder eines wesentlichen Teils davon) empfiehlt es sich, spezialisierte Reparaturbetriebe einzuladen. Die Notwendigkeit größerer Batteriereparaturen wird von der Person bestimmt, die für die elektrische Ausrüstung des Verbrauchers verantwortlich ist. Größere Reparaturen an Batterien vom Typ SK sollten grundsätzlich frühestens nach 15 – 20 Betriebsjahren durchgeführt werden. Eine Überholung von Batterien vom Typ SN wird nicht durchgeführt. Batterien dieses Typs sollten frühestens nach 10 Betriebsjahren ausgetauscht werden. Siehe andere Artikel Abschnitt Regeln für den technischen Betrieb von elektrischen Verbraucheranlagen (PTE). Lesen und Schreiben nützlich Kommentare zu diesem Artikel. Neueste Nachrichten aus Wissenschaft und Technik, neue Elektronik: Maschine zum Ausdünnen von Blumen im Garten
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