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ENZYKLOPÄDIE DER FUNKELEKTRONIK UND ELEKTROTECHNIK
Kostenlose Bibliothek / Lexikon der Funkelektronik und Elektrotechnik / Elektriker

Abschnitt 3. Elektrische Anlagen für besondere Zwecke

Kapitel 3.4. Elektroinstallationen in explosionsgefährdeten Bereichen

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Lexikon der Funkelektronik und Elektrotechnik / Regeln für den technischen Betrieb von elektrischen Verbraucheranlagen (PTE)

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3.4.1. Die Anforderungen dieses Kapitels gelten für Elektroinstallationen in explosionsgefährdeten Bereichen im Innen- und Außenbereich. Bei der Auswahl und Installation elektrischer Geräte sollten Sie sich an den Anforderungen staatlicher Normen und Regeln für die Gestaltung elektrischer Anlagen orientieren.

3.4.2. Der Betrieb elektrischer Anlagen und elektrischer Geräte muss in Übereinstimmung mit den Anforderungen dieser Regeln, Sicherheitsvorschriften, Herstelleranweisungen, einer Reihe staatlicher Normen für explosionsgeschützte elektrische Geräte, die Betriebsanforderungen festlegen, und in den vorgeschriebenen Richtlinien genehmigten Richtlinien erfolgen Benehmen.

3.4.3. Elektrische Geräte, die gemäß den Anforderungen der staatlichen Normen für explosionsgeschützte elektrische Geräte hergestellt werden, dürfen in explosionsgefährdeten Bereichen betrieben werden.

In explosionsgefährdeten Bereichen, in denen die Installation explosionsgeschützter Elektrogeräte erforderlich ist, ist der Betrieb von Elektrogeräten ohne Explosionsschutzkennzeichnung auf dem Gehäuse der Elektrogeräte nicht gestattet. Die Möglichkeit der Verwendung elektrischer Geräte, die in technologische Anlagen eingebaut sind, wird bei Vorliegen einer schriftlichen Schlussfolgerung von in der vorgeschriebenen Weise akkreditierten Prüforganisationen geprüft.

3.4.4. Eine neu installierte oder umgebaute Elektroanlage muss gemäß den geltenden Vorschriften in Betrieb genommen werden.

Bei der Inbetriebnahme einer neu installierten oder umgebauten Anlage sind zusätzlich zu den in der Branchenabnahmeordnung und dieser Ordnung vorgesehenen Dokumentationen folgende Unterlagen und Berechnungen zu erstellen und dem Verbraucher zu übergeben:

a) ein Entwurf für elektrische Leistungsgeräte und elektrische Beleuchtung, der neben den üblichen technischen Berechnungen und Zeichnungen Folgendes enthalten muss:

  • Berechnung oder technische Begründung für die Möglichkeit der Bildung explosionsfähiger Konzentrationen brennbarer Gase, brennbarer Flüssigkeitsdämpfe, brennbarer Stäube oder mit Luft vermischter Fasern im Raum oder in der Umgebung einer Außenanlage unter Angabe der im Produktionsprozess verwendeten und gewonnenen Stoffe auf der Grundlage Daraus werden die Klasse der explosionsgefährdeten Zone, die Kategorie und die Gruppe der explosiven Gase oder Dampf-Luft-Gemische oder die Namen brennbarer Fasern oder Stäube bestimmt, nach denen elektrische Geräte ausgewählt werden. Die Berechnung oder technische Begründung kann im technologischen Teil des Projekts vorgelegt werden;
  • Spezifikation von Elektrogeräten und Installationsgeräten unter Angabe ihrer Explosionsschutzkennzeichnung;
  • Pläne für den Standort elektrischer Geräte mit der Verkabelung von Strom-, Beleuchtungs-, Steuerungs- und anderen Stromkreisen unter Angabe der Gefahrenbereichsklassen, der Kategorie und Gruppe explosionsfähiger Gemische oder der Namen brennbarer Fasern oder Stäube, für die die elektrischen Geräte ausgewählt wurden ;
  • Dokumentation zum Blitzschutz von Gebäuden und Bauwerken und zum Schutz vor statischer Elektrizität;
  • Berechnung von Kurzschlussströmen in Netzen mit Spannungen bis 1000 V (einphasig – für Netze mit fest geerdetem Neutralleiter und zweiphasig – für Netze mit isoliertem Neutralleiter). In diesem Fall muss bei Netzen mit fest geerdetem Neutralleiter das Vielfache der Kurzschlussströme im Verhältnis zum Bemessungsstrom des Sicherungseinsatzes der nächstgelegenen Sicherung oder des Leistungsschalterauslösers überprüft werden;
  • eine Liste von Maßnahmen, die die Bildung explosionsfähiger Konzentrationen verhindern können: Belüftung, Alarmsysteme, Installation von Schutz- und Absperrvorrichtungen sowie automatische Mittel zur Kontrolle der Konzentration explosiver Gase, Dämpfe, Stoffe usw.;

b) Dokumentation der Abnahme- und Inbetriebnahmeprüfungen elektrischer Anlagen sowie Protokolle:

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  • Tests vor der Inbetriebnahme explosionsgeschützter elektrischer Geräte gemäß den Anweisungen des Herstellers;
  • Messung von Überdruck oder Luftstrom in den Räumlichkeiten von Umspannwerken, Schaltanlagen sowie in Räumen mit Elektromotoren, deren Wellen durch die Wand in einen explosionsgefährdeten angrenzenden Raum führen;
  • Druckprüfung der Dichtheit von Rohrleitungsverbindungen und Trenndichtungen für elektrische Leitungen;
  • Überprüfung der Impedanz der Phase-Null-Schleife in Anlagen mit Spannungen bis 1000 V mit fest geerdetem Neutralleiter (der Widerstand wird an allen elektrischen Empfängern in explosionsgefährdeten Bereichen überprüft) mit Kontrolle der Vielfachheit des einphasigen Kurzschlussstroms im Verhältnis zu der Nennstrom des nächstgelegenen Sicherungseinsatzes oder Leistungsschalters;
  • Überprüfung der Funktion elektromagnetischer Auslöser von automatischen Leistungsschaltern, thermischen Auslösern (Relais) von Magnetstartern und Automaten, Fehlerstromschutzschaltern;
  • Überprüfung des akustischen Alarms, Überwachung der Isolierung und Integrität der Schmelzsicherung in Elektroinstallationen mit Spannungen bis 1000 V mit isoliertem Neutralleiter;
  • Überprüfen des Betriebs des akustischen Alarms zum Überwachen der Isolierung des Gleichstromnetzes;
  • c) Dokumentation, die mit importierten explosionsgeschützten elektrischen Geräten geliefert wird;

    d) Herstelleranweisungen für die Installation und den Betrieb explosionsgeschützter elektrischer Geräte.

    3.4.5. Bei der Inbetriebnahme elektrischer Anlagen ist neben der Einhaltung der Anforderungen staatlicher Normen und Regeln für die Gestaltung elektrischer Anlagen, dieser Regeln und Anweisungen der Hersteller Folgendes zu kontrollieren:

    a) Einhaltung der Konstruktion elektrischer Geräte, die in explosionsgefährdeten Bereichen installiert sind, sowie montierter Drähte und Kabel; Übereinstimmung der Anzahl der im Projekt vorgesehenen elektrischen Geräte mit der Anzahl der technologischen Geräte, für die sie bestimmt sind;

    b) der technische Zustand jedes elektrischen Produkts:

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  • das Vorhandensein von Markierungen und Warnschildern;
  • Keine Beschädigung des Gehäuses oder der Schaugläser, die den Explosionsschutz beeinträchtigen:
  • das Vorhandensein aller Befestigungselemente (Schrauben, Muttern, Unterlegscheiben usw.), Erdungs- und Dichtungsvorrichtungen, Stecker in nicht verwendeten Eingabegeräten;
  • c) die Richtigkeit der Eingabe von Drähten und Kabeln, die Zuverlässigkeit ihrer Abdichtung in elektrischen Geräten, die Zuverlässigkeit ihrer Kontaktverbindungen – durch Inspektion bei abgenommenen Abdeckungen der Eingabegeräte und gegebenenfalls bei vollständiger Demontage;

    d) das Vorhandensein von Trennplomben für Elektroleitungen, die durch einen Prüfbericht des Installationsbetriebes und eine Stichprobe bestätigt werden müssen;

    e) das Vorhandensein von Sand, der die Kästen für den Durchgang offen verlegter Kabel durch die Wände füllt, und das Fehlen von Schäden an den Außenmänteln der Kabel;

    f) das Vorhandensein von Dichtungen in den Stutzen, wenn offen verlegte Einzelkabel durch Wände geführt werden;

    g) ordnungsgemäße Erfüllung der in den Herstelleranweisungen festgelegten Installationsanforderungen; Sie sollten besonders auf die Einhaltung der Anforderungen der Anweisungen der Hersteller elektrischer Geräte achten, in deren Kennzeichnung nach dem Explosionsschutzzeichen ein „X“ steht.

    h) vollständige Umsetzung eines Maßnahmenpakets zur Gewährleistung des Explosionsschutzes, für das Folgendes erforderlich ist:

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  • Bei elektrischen Betriebsmitteln der Explosionsschutzart „Druckfeste Kapselung“ („d“) ist die Breite der explosionsgeschützten Schlitze (Spaltspalte) mit Sonden zu prüfen, deren Messung keine Demontage der elektrischen Betriebsmittelkomponenten erfordert ( die Breite der Schlitze sollte nicht größer sein als in den Anweisungen des Herstellers angegeben); Führen Sie eine stichprobenartige Kontrolle des Vorhandenseins von Korrosionsschutzschmierstoff auf den zugänglichen explosionsgeschützten Oberflächen von explosionsgeschützten Gehäusen durch und erneuern Sie diese gegebenenfalls. Überprüfen Sie das Vorhandensein aller Befestigungsschrauben, einschließlich Abdeckungen, Flansche, Platten usw andere Teile elektrischer Geräte stellen Explosionsschutzelemente bereit (Befestigungsschrauben müssen festgezogen werden, abnehmbare Teile müssen so fest am Gehäuse anliegen, wie es die Konstruktion zulässt, und Teile mit Gewindebefestigungen müssen verschraubt und gesichert werden);
  • Überprüfen Sie bei elektrischen Geräten mit Schutzart „e“ das Vorhandensein und die Funktionsfähigkeit von Dichtungen, den Zustand der Flanschverbindungen, die das Produkt vor äußeren Einflüssen schützen, und die Unversehrtheit isolierender Teile. für elektrische Maschinen - das Vorhandensein eines Überlastschutzes und die Übereinstimmung seiner Reaktionszeit mit der im Schild oder Reisepass angegebenen Zeit, das Fehlen von Reibung zwischen dem Lüfter und dem Gehäuse sowie der Kupplung und ihrem Schutzgehäuse; für Lampen – Übereinstimmung der Lampenleistung mit den Passdaten der Lampe, Zustand der lichtdurchlässigen Elemente und Sicherheitsnetze, sofern dies konstruktionsbedingt vorgesehen ist;
  • Überprüfen Sie bei elektrischen Geräten mit der Explosionsschutzart „Befüllen des Gehäuses mit Öl oder nicht brennbarer Flüssigkeit“ („o“) den Zustand der Sichtfenster am Höhenanzeiger der Schutzflüssigkeitsschicht oder an anderen Mitteln zur Überwachung der Höhe Schichthöhe, Vorhandensein von Freiraum zum Absenken des Tanks mit Schutzflüssigkeit, elastische Dichtungen, kein Austreten von Schutzflüssigkeit aus der Hülle, Übereinstimmung von Mineralöl oder Schutzflüssigkeit mit festgelegten Standards und (oder) Normen;
  • Prüfen Sie bei elektrischen Betriebsmitteln der Explosionsschutzart „Befüllen oder Spülen des Gehäuses unter Überdruck“ („p“) die Einhaltung der in den Montage- und Betriebsanleitungen der Hersteller genannten Anforderungen sowie die Funktionsfähigkeit der Verriegelungen die den Druck und die Luftmenge steuern, die vor dem Start durch die elektrische Ausrüstung geblasen wird, sowie andere in der behördlichen und technischen Dokumentation angegebene Verriegelungen;
  • Überprüfen Sie bei elektrischen Betriebsmitteln mit der Explosionsschutzart „Eigensicherer Stromkreis“ („i“) die Vollständigkeit und Übereinstimmung dieser elektrischen Betriebsmittel mit den erforderlichen Parametern. Übereinstimmung der externen Anschlüsse von Geräten (Installationen) mit dem Diagramm, der Länge und den Marken der Anschlusskabel (Drähte) oder dem maximal zulässigen Wert ihrer Kapazität und Induktivität, dem Wert der zugeführten Spannung mit den Anforderungen der Installations- und Betriebsanleitung für die Produkt; korrekte Installation; das Fehlen von Stromkreisen von Geräten und Geräten, die nicht im Satz dieser elektrischen Geräte enthalten sind, in Verbindungsschränken, Kästen und Kästen für allgemeine Zwecke, in denen eigensichere Stromkreise installiert sind;
  • Überprüfen Sie bei elektrischen Geräten mit der Art des Explosionsschutzes „Quarzfüllung des Gehäuses“ („q“) den Zustand der Sichtfenster oder anderer Mittel zur Überwachung der Dicke der Schutzschicht des Füllstoffs (Quarzsand) und deren Abwesenheit Schäden an der Schale und den elastischen Dichtungen, die Funktionsfähigkeit von Verriegelungen und Alarmen, falls vorhanden.
  • 3.4.6. Die Inbetriebnahme explosionsgeschützter elektrischer Geräte mit Mängeln und Mängeln ist nicht gestattet.

    3.4.7. Beim Betrieb explosionsgeschützter elektrischer Betriebsmittel müssen hierfür individuelle Betriebsbescheinigungen ausgestellt werden, beispielsweise in Form gesonderter Karten, in denen neben den Passdaten auch die Ergebnisse von Reparaturen, vorbeugenden Prüfungen und Messungen von Explosionsschutzparametern (die (Breite und Länge des Spalts, Höhe des Überdrucks usw.) sind zu beachten. Störungen und Mängel. Die Form des Betriebspasses (Karte) wird von der Person genehmigt, die für die elektrische Ausrüstung des Verbrauchers verantwortlich ist. Die im Reisepass festgehaltenen Ergebnisse werden von der für die Elektrogeräte verantwortlichen Person unterschrieben.

    3.4.8. Elektromagnetische Auslöser von Automaten und thermische Auslöser (Relais) von Magnetstartern und Automaten sowie Fehlerstromschutzschalter müssen bei größeren, laufenden Reparaturen und zwischen den Reparaturen, d. h. vorbeugende Prüfungen, die nicht mit dem Ausbau elektrischer Geräte zur Reparatur zusammenhängen, innerhalb der in den Prüfnormen für elektrische Geräte (Anhang 3) festgelegten Fristen sowie bei Fehlbedienung und Ausfall.

    3.4.9. Sicherungseinsätze müssen bei geplanten Reparaturen überprüft werden, um sicherzustellen, dass sie den Nennparametern des zu schützenden Geräts entsprechen. Sicherungseinsätze werden bei Ausfall ausgetauscht. Der Betrieb von Sicherungen mit austretendem Füllmaterial, Rissen oder anderen Mängeln im Gehäuse ist nicht zulässig.

    3.4.10. Die Überprüfung der Aktivierung elektrischer Betriebsmittelverriegelungen mit der Explosionsschutzart „Befüllen oder Spülen des Gehäuses unter Überdruck“ erfolgt alle 1 Monate.

    3.4.11. Die Funktionsfähigkeit von Gaswarnmeldern, die die Abschaltung elektrischer Anlagen beeinflussen, wird einmal jährlich durch von den staatlichen Energieaufsichtsbehörden zertifizierte Labore überprüft.

    3.4.12. In Elektroinstallationen mit Spannungen bis 1000 V und fest geerdetem Neutralleiter (TN-Systeme) wird bei größeren, laufenden Reparaturen und Zwischenprüfungen, mindestens jedoch alle 1 Jahre, der Gesamtwiderstand der Phase-Null-Schleife elektrischer Empfänger ermittelt Die mit dieser Elektroinstallation verbundenen und an jede Baugruppe angeschlossenen Geräte, Schränke usw. müssen gemessen und die Kurzschlussstrommultiplizität überprüft werden, um einen zuverlässigen Betrieb der Schutzvorrichtungen sicherzustellen.

    Bei Ausfall elektrischer Anlagenschutzeinrichtungen sollten außerplanmäßige Messungen durchgeführt werden.

    3.4.13. In Elektroinstallationen mit Spannungen bis 1000 V und isoliertem Neutralleiter während des Betriebs müssen der akustische Alarm des Isolationsüberwachungsgeräts und die Unversehrtheit der Schmelzsicherung regelmäßig, mindestens jedoch einmal im Monat, überprüft werden. Auch der Zustand von durchgebrannten Sicherungen sollte überprüft werden, wenn der Verdacht besteht, dass sie ausgelöst haben.

    In Gleichstromnetzen muss während des Betriebs der akustische Alarm des Netzisolationsüberwachungsgeräts regelmäßig, mindestens jedoch einmal im Monat, überprüft werden.

    3.4.14. Die Inspektion, Prüfung und Prüfung des Erdungsgeräts muss innerhalb der in diesen Regeln festgelegten Fristen durchgeführt werden. Einzelne Elemente der Erdungsvorrichtung von Sprenganlagen werden selektiv geöffnet: Die erste Öffnung des unterirdischen Teils wird nach 8 Betriebsjahren empfohlen, die weiteren - nach 10 Jahren.

    Wenn bei der Messung des Widerstands der Erdungseinrichtung ein über dem Auslegungswert liegender Wert ermittelt wird, muss diese überprüft und Maßnahmen zur Beseitigung des Mangels ergriffen werden. Danach muss der Widerstand des Erdungsgeräts erneut gemessen werden.

    3.4.15. Nach jeder Neuanordnung elektrischer Geräte muss vor dem Einschalten deren Verbindung zur Erdungsvorrichtung und in einem Netz mit einer Spannung von bis zu 1000 V mit fest geerdetem Neutralleiter zusätzlich der Phasenwiderstand überprüft werden -Null-Schleife.

    3.4.16. Elektroinstallationen, die sich im Hot-Standby befinden, müssen stets zum sofortigen Einschalten bereit sein. Zu diesem Zweck sollten sie regelmäßig und zu einem von den örtlichen Gegebenheiten abhängigen Zeitpunkt in die Arbeit einbezogen werden.

    Elektrische Anlagen, die länger als einen Tag außer Betrieb genommen werden, müssen vor dem Einschalten gemäß den Anforderungen von Abschnitt 3.4.20 dieses Kapitels überprüft werden.

    3.4.17. Das Einschalten explosionsgeschützter elektrischer Geräte muss auf die in den Anweisungen des Herstellers beschriebene Weise erfolgen.

    3.4.18. Alle elektrischen Maschinen, Apparate sowie andere elektrische Geräte und elektrische Leitungen in explosionsgefährdeten Bereichen müssen regelmäßig, innerhalb einer durch die örtlichen Gegebenheiten bestimmten Frist, mindestens jedoch alle 1 Monate, einer externen Inspektion durch den Verantwortlichen für elektrische Geräte oder unterzogen werden ein von ihm ernannter Mitarbeiter. Die Ergebnisse der Inspektion werden in einem Betriebs- oder Sonderjournal festgehalten.

    3.4.19. Die Inspektion interner Teile elektrischer Geräte mit Spannungen bis und über 1000 V erfolgt innerhalb der in den örtlichen Anweisungen festgelegten Fristen und unter Einhaltung elektrischer Sicherheitsmaßnahmen.

    3.4.20. Die Inspektion elektrischer Geräte und Netze muss von Elektrofachkräften innerhalb der durch örtliche Anweisungen festgelegten Fristen unter Berücksichtigung des Zustands elektrischer Geräte und Netze, der Umgebung, ihrer Betriebsbedingungen, Belastung usw. durchgeführt werden. In diesem Fall müssen Sie Folgendes beachten:

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  • keine Veränderungen oder Abweichungen vom Normalzustand elektrischer Geräte während ihres Betriebs;
  • Korrosionsgrad, Lackierzustand der Rohre, Befestigungselemente der Schalen; Fehlen von Spiel an Stellen, an denen Rohre an elektrische Geräte angeschlossen werden (das Fehlen von Spiel kann durch Hin- und Herschwenken der Rohre überprüft werden), Vorhandensein von Steckern an nicht verwendeten Eingängen, Funktionsfähigkeit der Dichtungen; die Deckel von Armaturen und Kästen müssen fest verschraubt sein;
  • Wartungsfreundlichkeit von Drähten und Kabeln in elektrischen Geräten;
  • Unversehrtheit der Wände von Inspektionsfenstern elektrischer Geräte und Glasabdeckungen von Lampen;
  • Unversehrtheit von Erdungsvorrichtungen;
  • die Funktionsfähigkeit der Zu- und Abluft in den Räumen von Schaltanlagen, Umspannwerken und Umspannwerken, die an Räume mit explosionsgefährdeter Zone angrenzen, sowie in Räumen, in denen Elektromotoren aufgestellt sind, deren Wellen durch die Wand in den angrenzenden Raum führen mit einer explosionsgefährdeten Zone und an der Durchgangsstelle durch die Wand müssen Stopfbuchsendichtungen vorhanden sein;
  • Vorhandensein von Warnplakaten und Explosionsschutzmarkierungen auf elektrischen Geräten;
  • das Vorhandensein aller konstruktionsbedingt vorgesehenen Schrauben zur Befestigung der Schalenelemente (sie müssen gut angezogen sein), der konstruktionsbedingt vorgesehenen Dichtungen und der Erdung;
  • keine Spritzer, Tropfen und Staub auf elektrischen Geräten;
  • Übereinstimmung der Seriennummer auf elektrischen Geräten und technologischen Geräten;
  • die maximale Temperatur der Oberflächen explosionsgeschützter elektrischer Geräte, sofern dafür Kontrollmittel vorgesehen sind.
  • Die Temperatur sollte die unten angegebenen Werte nicht überschreiten:

    a) für nach staatlichen Normen hergestellte elektrische Betriebsmittel:

    Temperatur, ° C Temperaturklasse
    450 T1
    300 T2
    200 T3
    135 T4
    100 T5
    85 T6

    b) für elektrische Geräte, die gemäß den Regeln für die Herstellung explosionsgeschützter und bergwerkselektrischer Geräte (im Folgenden: PIVRE) hergestellt wurden:

    Temperatur, ° C Explosive Klassengruppe
    450 T1
    300 T2
    200 T3
    135 T4
    100 T5

    c) für elektrische Geräte, die nach den Regeln für die Herstellung explosionsgeschützter elektrischer Geräte (im Folgenden PIVE genannt) hergestellt wurden:

    Temperatur, ° С Gruppe
    360 А
    240 Б
    140 Г
    100 Д

    3.4.21. Bei der Prüfung elektrischer Betriebsmittel der Zündschutzart „Druckfeste Kapselung“ („d“) müssen Sie Folgendes beachten:

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  • der Zustand der Befestigungsschrauben, die zusammen mit Abdeckungen, Flanschen, Platten und anderen Teilen elektrischer Geräte den Explosionsschutz gewährleisten. Die Befestigungsschrauben müssen fest angezogen sein, die abnehmbaren Teile müssen eng am Gehäuse anliegen und die Gewindeteile müssen festgeschraubt und gesichert sein.
  • Shell-Zustand. Die Schale sollte keine Risse, Späne oder Dellen aufweisen.
  • 3.4.22. Bei der Prüfung elektrischer Betriebsmittel mit der Explosionsschutzart „Befüllung des Gehäuses mit Öl oder nicht brennbarer Flüssigkeit“ („o“) ist die Höhe der schützenden Flüssigkeitsschicht im Gehäuse zu prüfen, die den Angaben des Herstellers entsprechen muss, die Farbe der Flüssigkeit und das Fehlen von Leckagen sowie die Temperatur der oberen Schicht, wenn die Konstruktion elektrischer Geräte ihre Messung vorsieht.

    Die Grenztemperatur der oberen Mineralölschicht sollte nicht mehr betragen als:

    Temperatur, ° C Temperaturklasse
    115 T1, T2, T3, T4
    100 T5
    85 T6

    Die maximale Temperatur der oberen Schicht einer synthetischen Flüssigkeit sollte nicht höher sein als die in den technischen Spezifikationen dieser Flüssigkeit angegebenen Werte sowie die in Abschnitt 3.4.20 angegebenen Werte.

    3.4.23. Bei der Prüfung elektrischer Betriebsmittel mit Schutzart „e“ (erhöhte Explosionssicherheit gemäß PIVRE) ist Folgendes zu prüfen:

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  • das Vorhandensein und den Zustand sichtbarer Dichtungen sowie der Zustand zugänglicher Flanschverbindungen, die das Produkt vor äußeren Einflüssen schützen;
  • das Vorhandensein eines Überlastschutzes und die Übereinstimmung seiner Reaktionszeit mit der auf dem Schild, dem Reisepass oder der Installations- und Bedienungsanleitung des Produkts angegebenen Zeit, die Funktion der Verriegelungen, der Zustand der äußeren Isolierteile;
  • Zustand von Elektromotorventilatoren, Schutzgehäusen von Ventilatoren und Kupplungen, Übereinstimmung mit der Leistung und dem Lampentyp der Lampen;
  • Mangel an Staub und Schmutz auf der Hülle elektrischer Geräte;
  • Änderungen oder Abweichungen vom Normalzustand elektrischer Geräte während ihres Betriebs.
  • 3.4.24. Bei der Prüfung elektrischer Betriebsmittel mit der Zündschutzart „Befüllen oder Spülen des Gehäuses unter Überdruck“ („p“) ist Folgendes zu prüfen:

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  • Gebäudeteil des Grundstücks (keine Risse, Beschädigungen);
  • der Zustand der elektrischen Kommunikationskanäle (an Stellen, an denen Öffnungen in einen explosionsgefährdeten Bereich münden, müssen Stopfen oder Verschlussventile vorhanden sein, um das Eindringen explosiver Gase oder Dämpfe von außen zu verhindern, wenn das Druckentlastungssystem beschädigt ist);
  • das Vorhandensein einer Inschrift an den Türen, die in den Raum führen: „Achtung! Der Raum ist geschützt und steht unter übermäßigem Druck. Schließen Sie die Tür“;
  • Funktionsfähigkeit des Schutzgasversorgungssystems (Ventilatoren, Filter, Rohrleitungen usw.), Überwachungssystem für Schutzgasparameter und Verriegelungen;
  • Integrität der Dichtungen im Gehäuse elektrischer Geräte und Gasleitungen, Wartungsfreundlichkeit und Messwerte von Messgeräten, die den Überdruck im Gehäuse und die Temperatur der Lager, des Gehäuses sowie des in das Gehäuse elektrischer Geräte ein- und austretenden Schutzgases überwachen.
  • 3.4.25. Bei der Prüfung elektrischer Betriebsmittel der Zündschutzart „Eigensicherer Stromkreis“ („i“) ist Folgendes zu prüfen:

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  • Shell-Zustand. Das Gehäuse muss die internen Elemente eigensicherer elektrischer Geräte in einem explosionsgefährdeten Bereich entsprechend den Betriebsbedingungen schützen. Der Gehäusedeckel muss über Verschlussvorrichtungen verfügen oder versiegelt sein;
  • das Vorhandensein und die Unversehrtheit der Erdungsvorrichtung;
  • keine Beschädigung von Anschlussdrähten und Kabeln;
  • keine Beschädigung der Befestigung sichtbarer Kabelbäume;
  • Sicherheit zugänglicher Isolierrohre an Lötstellen und Qualität ihrer Verklebung;
  • die Unversehrtheit der Verbundfüllung verfügbarer Funkenschutzblöcke;
  • Vorhandensein und Integrität von Sicherungen;
  • Parameter von Funkenschutzelementen und Ausgangskreisen, sofern vorhanden;
  • Einhaltung der Anforderungen und Hinweise der Montage- und Betriebsanleitung beim Sicherungswechsel, elektrischen Messungen, Prüfung der elektrischen Isolation etc.
  • 3.4.26. Bei der Inspektion und Prüfung elektrischer Geräte mit einer besonderen Explosionsschutzart („s“) müssen Sie die mitgelieferten Anweisungen befolgen.

    3.4.27. Bei mit Masse gefüllten Elektrogeräten ist der Füllzustand zu prüfen. Werden im Gussteil Hohlräume, Risse oder Ablösungen der Gussmasse von den zu gießenden Teilen festgestellt, ist eine weitere Verwendung der Produkte nicht gestattet.

    3.4.28. Bei mit Schüttgut gefüllten Elektromotoren ist zu prüfen, dass kein Schüttgut austritt (Verschüttung). Bei Feststellung einer Undichtigkeit ist der weitere Betrieb des Produkts nicht gestattet.

    3.4.29. Bei der Prüfung elektrischer Betriebsmittel mit der Explosionsschutzart „Quarzhüllenfüllung“ („q“) ist zu prüfen:

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  • das Vorhandensein von Füllstoff, die Dicke des Füllstoffs und das Fehlen von Hohlräumen im Füllstoffmaterial, wenn die Schalenkonstruktion eine visuelle Inspektionsvorrichtung für die Füllstoffschicht vorsieht;
  • keine Beschädigung des Gehäuses und selbsttätiges Lösen von Schraubverbindungen;
  • Überhitzungstemperatur der Füllfläche und des Mantels entsprechend den Explosionsschutzbedingungen (siehe Abschnitt 3.4.20).
  • 3.4.30. Außerordentliche Inspektionen der Elektroinstallation sollten nach der automatischen Abschaltung durch Schutzeinrichtungen durchgeführt werden. In diesem Fall müssen Maßnahmen getroffen werden, um zu verhindern, dass die Anlage automatisch oder durch eine unbefugte Person eingeschaltet wird.

    Die Betriebsdokumentation für bestimmte Produkte kann andere Arten von Kontrollen vorsehen, die auch bei Inspektionen durchgeführt werden müssen.

    Besonderes Augenmerk sollte auf die Einhaltung der Anforderungen der Anleitungen der Hersteller elektrischer Geräte gelegt werden, in deren Kennzeichnung nach dem Explosionsschutzzeichen ein „X“ steht.

    Bei einer internen Inspektion ist es neben der Überprüfung des Gehäuses elektrischer Geräte erforderlich, die inneren Hohlräume der Gehäuse zu überprüfen, angesammeltes Kondensat zu entfernen, lose Teile und Verbindungs- und Kontaktklemmen stromführender Teile festzuziehen, beschädigte oder abgenutzte Dichtungen auszutauschen und die Explosion zu reinigen Befreien Sie die Oberflächen von altem Fett und tragen Sie auf diesen Oberflächen neues Korrosionsschutzschmiermittel auf. Überprüfen Sie nach der Montage den festen Sitz aller Schrauben an Abdeckungen und anderen lösbaren Verbindungen.

    3.4.31. Die Breite des explosionsgeschützten Spalts von Gehäusen elektrischer Geräte während des Betriebs an zur Kontrolle zugänglichen Stellen sollte gemessen werden:

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  • an elektrischen Geräten, die auf Vibrationsmechanismen installiert sind, mit einer Frequenz, die von der für die elektrische Ausrüstung des Verbrauchers verantwortlichen Person festgelegt wird;
  • an elektrischen Geräten, die einer planmäßigen Reparatur unterzogen werden, sowie an elektrischen Geräten, deren explosionsgeschützte Gehäuse demontiert wurden.
  • Die Breite des Schlitzes sollte nicht größer sein als in den Anweisungen des Herstellers angegeben und sollte, falls keine Anweisungen vorliegen, den in der Tabelle angegebenen Daten entsprechen. P5.1 - P5.7 (Anhang 5).

    3.4.32. Bei elektrischen Leitungen, die in feuchten und besonders feuchten Räumen verlegt werden, ist es bei plötzlichen Temperaturschwankungen erforderlich, das Kondenswasser mindestens einmal im Monat und in der übrigen Zeit je nach örtlichen Gegebenheiten aus den Abflussrohren abzulassen.

    Nach dem Ablassen des Kondensats muss die Abdichtung der Rohrleitung sichergestellt werden.

    3.4.33. In explosionsgefährdeten Bereichen ist es nicht erlaubt:

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  • unter Spannung stehende elektrische Geräte reparieren;
  • Betreiben Sie elektrische Geräte im Schadensfall, z. B. fehlerhafte Schutzerdung, Kontaktverbindungen, isolierende Teile, Blockierung von Gerätedeckeln, Dichtungen, Blockierung des Einschaltens elektrischer Geräte mit der Art des Explosionsschutzes „Befüllen oder Spülen des Gehäuses unter Überdruck“. ”; bei Verletzung des Explosionsschutzes der Hülle, fehlende Befestigungselemente; wenn Schutzflüssigkeit aus der Hülle usw. austritt;
  • Öffnen Sie das Gehäuse explosionsgeschützter elektrischer Geräte, deren spannungsführende Teile unter Spannung stehen.
  • eine automatisch abgeschaltete Elektroanlage einschalten, ohne die Gründe herauszufinden und die Gründe für deren Abschaltung zu beseitigen;
  • explosionsgeschützte elektrische Geräte, Drähte und Kabel über die Normen hinaus belasten oder deren Betriebsarten zulassen, die nicht in der behördlichen und technischen Dokumentation vorgesehen sind;
  • den gesamten Satz eigensicherer Geräte (Geräte) gemäß den Anweisungen des Herstellers ändern;
  • Ändern Sie die Marke und erhöhen Sie die Länge von Drähten und Kabeln, wenn die elektrische Kapazität oder Induktivität während dieses Austauschs die maximal zulässigen Werte dieser Werte für einen bestimmten eigensicheren Stromkreis überschreitet;
  • Lassen Sie die Türen von Räumen und Vorräumen offen, die explosionsgefährdete Bereiche (Räumlichkeiten) von anderen explosionsgefährdeten Bereichen (Räumlichkeiten) oder nicht explosionsgefährdeten Bereichen trennen.
  • Ersetzen Sie durchgebrannte elektrische Lampen in explosionsgeschützten Lampen durch andere Lampentypen oder Lampen mit höherer Leistung als denen, für die die Lampen ausgelegt sind. Farbe und matte lichtdurchlässige Elemente (Kappen);
  • elektrische Anlagen ohne Geräte einschalten, die den geschützten Stromkreis unter anormalen Bedingungen trennen;
  • Schutzvorrichtungen [thermische Auslöser (Relais) von Magnetstartern und Leistungsschaltern, Sicherungen, elektromagnetische Auslöser von Leistungsschaltern] elektrischer Geräte durch andere Arten von Schutz oder Schutzvorrichtungen mit anderen Nennparametern ersetzen, für die dieses elektrische Gerät nicht ausgelegt ist;
  • Lassen Sie elektrische Geräte mit einer Schicht aus Schutzflüssigkeit oder Quarzsand unterhalb der festgelegten Höhe in Betrieb.
  • Elektrische Betriebsmittel der Explosionsschutzart „Befüllen oder Spülen des Gehäuses unter Überdruck“ („p“) mit einem niedrigeren Druck als dem an den Druckkontrollstellen gemäß der Montage- und Betriebsanleitung vorgegebenen Druck in Betrieb lassen. Gleichzeitig erfordern explosionsgeschützte elektrische Geräte der Typen Px und Ru in explosionsgefährdeten Bereichen der Klassen 1 und 2 die Aktivierung von zwei automatischen Geräten oder einer Schutzeinrichtung für den Explosionsschutz vom Typ Pz bei einem Druck unterhalb des Nenndrucks. Beim Betrieb elektrischer Anlagen muss die ordnungsgemäße Funktion der Geräte überprüft werden können. Das Ändern der Einstellungen von Schutzeinrichtungen darf nur mit einem Werkzeug oder Schraubenschlüssel möglich sein;
  • Betreiben Sie Kabel mit äußerer Beschädigung des Außenmantels und der Stahlrohre der elektrischen Leitungen.
  • 3.4.34. Das Übermalen von Typenschildern an explosionsgeschützten Elektrogeräten ist nicht gestattet. Explosionsschutz- und Warnschilder müssen regelmäßig neu gestrichen werden. Die Farbe ihres Lacks sollte sich von der Farbe der elektrischen Geräte unterscheiden.

    3.4.35. Die Häufigkeit der vorbeugenden Prüfungen explosionsgeschützter Elektrogeräte wird vom Verantwortlichen für die Elektrogeräte des Verbrauchers unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten festgelegt. Sie darf nicht geringer sein als in den Kapiteln dieser Regeln zum Betrieb von Allzweck-Elektroanlagen angegeben.

    Die Prüfungen werden gemäß den Anforderungen und Standards durchgeführt, die in den Regeln und Anweisungen der Hersteller festgelegt sind.

    3.4.36. Elektrische Prüfungen in explosionsgefährdeten Bereichen dürfen nur mit explosionsgeschützten Geräten durchgeführt werden, die für die entsprechende explosionsgefährdete Umgebung vorgesehen sind, sowie mit Geräten, für die ein Gutachten einer Prüforganisation vorliegt.

    Es ist erlaubt, Prüfungen direkt in explosionsgefährdeten Bereichen mit Allzweckgeräten durchzuführen, sofern während der Prüfung keine explosionsfähigen Gemische entstehen oder der Gehalt an brennbaren Gasen (Dämpfen brennbarer Flüssigkeiten) in der explosionsgefährdeten Zone innerhalb der festgelegten Normen liegt. Darüber hinaus muss die Möglichkeit der Bildung explosionsfähiger Gemische bei der Prüfung ausgeschlossen sein und es muss auch eine schriftliche Genehmigung für feuergefährliche Arbeiten vorliegen.

    Die Prüfung von explosionsgeschützten Elektrogeräten, mit Ausnahme von Elektrogeräten mit den Explosionsschutzarten „Eigensicherer Stromkreis“ und „Erhöhte Zuverlässigkeit gegen Explosion“ (nach PIVRE) oder mit der Explosionsschutzart „e“, ist ohne schriftliche Genehmigung zulässig für Heißarbeiten mit Instrumenten, Apparaten und allgemeinen Prüfanlagen, die in Schaltanlagen in Räumlichkeiten installiert sind, mit Ausnahme besonders gefährlicher Anlagen, sofern alle elektrischen Gerätekomponenten, die Explosionsschutzelemente bilden, im zusammengebauten Zustand sind.

    3.4.37. Kommt es aufgrund eines Unfalls, eines Verstoßes gegen die technische Betriebsweise oder aus anderen Gründen zu einer Kontamination der Räumlichkeiten, müssen alle in den örtlichen Anweisungen zum Verhalten in Notsituationen vorgesehenen Maßnahmen durchgeführt werden.

    3.4.38. Für Verbraucher mit Staub- oder Faserexplosionsgefahr ist es notwendig, die Konzentration von Staub oder Fasern in der Luft bei voll funktionsfähiger Prozessausrüstung zu messen. Die Häufigkeit der Konzentrationsmessungen hängt von den örtlichen Gegebenheiten ab, mindestens jedoch einmal im Monat.

    Die technische Dokumentation (Projekt, technische Vorschriften usw.) muss die Eigenschaften der im Produktionsprozess entstehenden brennbaren Fasern oder Stäube enthalten: untere Konzentrationsgrenze, Temperatur der Selbstentzündung und Schwelen des abgesetzten Staubs (Aerogel), Temperatur der Selbstentzündung von Schwebstaub (Aerosol), die von autorisierten Organisationen festgelegt werden.

    3.4.39. Dichtungen und andere Vorrichtungen, die die Räumlichkeiten von Umspannwerken, Transformatorstationen und anderen Elektroinstallationsräumen vor dem Eindringen von Staub und brennbaren Fasern schützen, müssen in gutem Zustand gehalten werden. Diese Räumlichkeiten müssen innerhalb eines von den örtlichen Gegebenheiten abhängigen Zeitraums, mindestens jedoch zweimal im Jahr, von Staub und Fasern gereinigt werden.

    3.4.40. Die Innen- und Außenflächen elektrischer Geräte und Leitungen müssen regelmäßig und zu den von den örtlichen Gegebenheiten abhängigen Zeiten von Staub und Fasern gereinigt werden. Besonderes Augenmerk sollte darauf gelegt werden, die Ansammlung von Staub und Fasern auf beheizten Oberflächen zu verhindern.

    3.4.41. Elektrische Geräte und Leitungen sollten durch Absaugen von Staub und Fasern befreit werden.

    Die Reinigung mit Druckluft aus einem Schlauch mit Gummispitze ist zulässig, wenn auf der Druckseite eine mobile Staubabsauganlage bestehend aus einem explosionsgeschützten Ventilator und einem Filter vorhanden ist. Die Saugseite des Ventilators sollte in Form einer Schutzhaube ausgeführt werden, die über dem zu reinigenden Gerät befestigt wird.

    3.4.42. Staub und Fasern im Inneren elektrischer Geräte müssen innerhalb der in den örtlichen Vorschriften festgelegten Fristen entfernt werden, jedoch nicht seltener:

    2 mal im Jahr – für elektrische Maschinen mit normalerweise funkenden Teilen (Gleichstrommaschinen, Kommutatormaschinen usw.);

    1 Mal alle 2–3 Monate – für elektrische Geräte, die an Mechanismen installiert sind, die Erschütterungen, Vibrationen usw. ausgesetzt sind;

    Einmal im Jahr - für den Rest der elektrischen Ausrüstung.

    3.4.43. Beleuchtungskörper (Glaskappen, Reflektoren, Metallteile usw.) und Lampen aller Art müssen innerhalb der in den örtlichen Vorschriften festgelegten Fristen gereinigt werden, und zwar in Fällen, in denen die Staubschicht auf den Außenflächen der Metallgehäuse mehr als 5 mm beträgt , vor dem Zeitplan.

    3.4.44. Personal, das elektrische Geräte wartet, muss die Reibflächen umgehend schmieren, um abrasiven Verschleiß zu vermeiden. Der Schmierstoff in staubdichten metallisch geschmierten Verbindungen muss in regelmäßigen Abständen entsprechend den örtlichen Gegebenheiten ausgetauscht werden.

    3.4.45. Elastische Dichtungen, die elektrische Geräte vor dem Eindringen von Staub oder Fasern schützen sollen, müssen in gutem Zustand sein und umgehend ausgetauscht werden.

    3.4.46. Beim Zusammendrücken der neu eingebauten Gummidichtung sollte sich deren Höhe um 30 - 40 % ändern.

    3.4.47. Es ist nicht zulässig, Holz- oder Metallkästen als zusätzliche Gehäuse zum Schutz elektrischer Maschinen vor dem Eindringen von Staub oder Fasern zu verwenden.

    3.4.48. Die Spannungsversorgung elektrischer Geräte in Räumen mit explosiven technologischen Prozessen ist nur bei funktionierenden Lüftungsanlagen zulässig.

    3.4.49. Jeden Monat ist es notwendig, stillstehende (Ersatz-)Lüfter kurzzeitig in Betrieb zu nehmen, um sie von angesammeltem Staub oder Fasern zu befreien.

    3.4.50. Die Temperatur der Komponenten elektrischer Geräte, für die dies konstruktionsbedingt vorgesehen ist, muss systematisch überwacht werden. Die maximale Temperatur der Außenflächen elektrischer Geräte, die in Betrieben installiert sind, in denen die Gefahr einer Explosion von Staub und Fasern besteht, sollte 50 °C unter der Glimm- oder Selbstentzündungstemperatur für abgesetzten Staub und nicht mehr als 2/3 der Autotemperatur liegen -Zündtemperatur für schwebenden Staub.

    In Fällen, in denen es nicht möglich ist, eine Staubschicht von weniger als 5 mm auf dem Gehäuse elektrischer Geräte sicherzustellen, muss diese getestet werden, um die tatsächliche Erwärmung ihrer Außenflächen festzustellen. Solche Tests werden von speziell autorisierten Prüforganisationen durchgeführt.

    3.4.51. Reparaturen und vorbeugende Prüfungen explosionsgeschützter elektrischer Geräte müssen innerhalb der in diesen Regeln, Herstelleranweisungen und anderen behördlichen und technischen Unterlagen festgelegten Fristen durchgeführt werden.

    3.4.52. Der Verbraucher kann alle Teile explosionsgeschützter elektrischer Geräte durch Teile ersetzen, die vom Hersteller oder einem Unternehmen hergestellt wurden, das die Erlaubnis zur Reparatur solcher Geräte gemäß der in der vorgeschriebenen Weise vereinbarten technischen Dokumentation erhalten hat, mit anschließender Überprüfung der Explosionsschutzelemente .

    3.4.53. An explosionsgeschützten Elektrogeräten darf das Bedien- oder Wartungspersonal gemäß der Liste der im Rahmen des Routinebetriebs durchgeführten Arbeiten folgende Arbeiten ausführen, vorbehaltlich der Anforderungen für die Reparatur von Allzweck-Elektrogeräten:

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  • Austausch von Fett und Austausch von Lagern durch ähnliche;
  • Überarbeitung stromführender Teile, Kontaktverbindungen, Austausch von Schützen, Auslöserelais gleicher Bauart, Austausch von Schleifringen und Kollektoren;
  • Austausch ausgebrannter Lampen und beschädigter Sockel in Lampen (bei einer Installationshöhe von bis zu 2,5 m);
  • Demontage und Montage elektrischer Geräte, Reinigung und Schmierung explosionsgeschützter Oberflächen, Reparatur äußerer Elemente des Gehäuses, die nicht mit der Explosionssicherheit in Zusammenhang stehen (z. B. Motorfüße, Ringschrauben oder Ösen für den Transport usw.);
  • Beseitigung von Öllecks (Schutzflüssigkeit) und deren Austausch;
  • Austausch von Dichtungen und elastischen Ringen zur Abdichtung von Kabeln oder Leitungen. Elastikringe können gemäß Abb. geteilt eingebaut werden. P6.1 und P6.2 (Anhang 6), wenn die Adern von Kabeln und Leitungen Kabelschuhe haben und die Installation gemäß den entsprechenden Anweisungen erfolgt;
  • Austausch von Sicherungen, trockenen galvanischen Zellen und Batterien durch identische. Bei der Reparatur eigensicherer Anlagen und elektrischer Geräte werden nur Arbeiten durchgeführt, die in der Montage- und Betriebsanleitung geregelt sind;
  • Austausch beschädigter Isolatoren durch identische;
  • Reparatur von Gehäusen und darin eingebauten elektrischen Geräten sowie Systeme zur Versorgung von Gehäusen mit Schutzgas und Schutz- und Verriegelungssystemen, sofern diese Reparatur den Explosionsschutz von elektrischen Geräten nicht beeinträchtigt, deren Gehäuse mit Schutzgas gefüllt oder gespült ist Gas unter Überdruck;
  • Reparatur von Lüftern des Elektromotors und seines Gehäuses;
  • Einbau fehlender Bolzen, Schrauben und Muttern. Die Abmessungen und das Material der eingebauten Bolzen, Schrauben und Muttern müssen mit denen übereinstimmen, die ersetzt werden.
  • Bei der Inbetriebnahme eines asynchronen Elektromotors mit Schutzart „e“ (erhöhte Explosionssicherheit) mit ausgetauschter Wicklung muss das Vorhandensein eines Überlastschutzes überprüft werden, der dessen Abschaltung bei Blockierung des Rotors innerhalb einer Zeit gewährleistet, die den Schutz nicht überschreitet Die Reaktionszeit ist auf dem Typenschild angegeben.

    Explosionsschutzelemente elektrischer Geräte müssen nach der Reparatur den Anforderungen der Herstelleranweisungen und Landesnormen für explosionsgeschützte elektrische Geräte oder der mit der Prüforganisation vereinbarten Reparaturdokumentation entsprechen.

    Zur Durchführung sonstiger Reparaturarbeiten muss der Verbraucher in der vorgeschriebenen Weise eine Genehmigung einholen.

    Führungskräfte und Fachkräfte, unter deren Anleitung und Kontrolle elektrische Geräte repariert und geprüft werden, tragen die volle Verantwortung für die Qualität der Arbeit.

    3.4.54. Für jeden Schaden an explosionsgeschützten elektrischen Betriebsmitteln erstellt der Betriebsverantwortliche der Anlage ein Protokoll oder vermerkt im individuellen Betriebspass das Datum und die Schadensursache sowie die Beseitigung des Schadens.

    3.4.55. Die Demontage und Montage elektrischer Geräte muss in der in der werkseitigen Montage- und Betriebsanleitung vorgegebenen Reihenfolge und nach Möglichkeit in einer Werkstatt erfolgen. Stromkabel, die beim Ausbau von Elektromotoren zu Reparaturzwecken abgeklemmt werden, müssen vor mechanischer Beschädigung geschützt werden. Bei der Demontage explosionsgeschützter Gehäuse elektrischer Geräte ist Feuer nicht gestattet: Rauchen ist nicht gestattet; Es muss ein Werkzeug verwendet werden, das die Bildung von Funken verhindert.

    3.4.56. Nach Abschluss der Reparatur explosionsgeschützter elektrischer Geräte ist es erforderlich, die in den Anweisungen des Herstellers oder in der mit der Prüforganisation vereinbarten Reparaturdokumentation angegebenen Explosionsschutzparameter zu messen und die erhaltenen Daten und den Umfang der durchgeführten Arbeiten im Pass festzuhalten (Karte) der elektrischen Ausrüstung.

    3.4.57. Strom- und Beleuchtungsnetze müssen normgerecht (technische Anleitung für bestimmte Arten von Elektroinstallationsarbeiten) repariert werden.

    Beim Austausch von Drähten und Kabeln ist es nicht erlaubt, deren Querschnitt und Marke zu ändern.

    3.4.58. Nach der Reparatur von Elektroinstallationsrohren, die mit deren vollständigem oder teilweisem Austausch verbunden sind, müssen die Rohre gemäß den festgelegten Anforderungen auf Dichtheit der Verbindungen geprüft werden.

    Beim teilweisen Austausch der Rohrverkabelung oder beim Anschluss neu installierter Abschnitte daran werden nur die neu installierten oder ersetzten Abschnitte geprüft.

    3.4.59. Der Verbraucher, der elektrische Geräte bedient und repariert, muss das Personal, das direkt an der Reparatur und/oder Prüfung elektrischer Geräte beteiligt ist, technisch schulen und deren Qualifikationsniveau überwachen.

    Die Ausbildung in Fortbildungslehrgängen muss regelmäßig (mindestens alle drei Jahre) durchgeführt werden.

    Siehe andere Artikel Abschnitt Regeln für den technischen Betrieb von elektrischen Verbraucheranlagen (PTE).

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