Kostenlose technische Bibliothek ENZYKLOPÄDIE DER FUNKELEKTRONIK UND ELEKTROTECHNIK
Abschnitt 1 Allgemeine Regeln Strom abrechnen. Installation von Zählern und elektrischen Leitungen zu ihnen Lexikon der Funkelektronik und Elektrotechnik / Regeln für die Installation elektrischer Anlagen (PUE) 1.5.27. Die Messgeräte müssen in trockenen, für Wartungszwecke leicht zugänglichen Räumen, an einem für die Arbeit ausreichend freien und nicht beengten Ort und mit einer Temperatur im Winter von nicht weniger als 0 °C aufgestellt werdenoC. Allgemeine Industriezähler dürfen nicht in Räumen installiert werden, in denen produktionsbedingt die Temperatur oft +40°C überschreiten kann, sowie in Räumen mit aggressiver Umgebung. Es ist erlaubt, Zähler in unbeheizten Räumen und Korridoren von Schaltanlagen von Kraftwerken und Umspannwerken sowie in Außenschränken zu platzieren. Gleichzeitig sollte ihre stationäre Winterisolierung durch Isolierschränke, Hauben mit darin befindlicher Luftheizung mit einer elektrischen Lampe oder einem Heizelement gewährleistet werden, um eine positive Temperatur in der Haube zu gewährleisten, jedoch nicht höher als + 20 ° C . 1.5.28. Zähler zur Erfassung der von Kraftwerksgeneratoren erzeugten Elektrizität sollten in Räumen mit einer durchschnittlichen Umgebungstemperatur von +15 – +25 °C installiert werden. Wenn solche Räumlichkeiten nicht vorhanden sind, wird empfohlen, die Messgeräte in speziellen Schränken unterzubringen, in denen die angegebene Temperatur das ganze Jahr über aufrechterhalten werden muss. 1.5.29. Zähler müssen in Schränken, Kammern kompletter Schaltanlagen (KRU, KRUN), auf Schalttafeln, Schalttafeln, in Nischen, an Wänden mit starrer Struktur installiert werden. Es ist erlaubt, Zähler auf Holz-, Kunststoff- oder Metallplatten zu montieren. Die Höhe vom Boden bis zum Zähleranschlusskasten sollte im Bereich von 0,8–1,7 m liegen. Eine Höhe von weniger als 0,8 m ist zulässig, jedoch nicht weniger als 0,4 m. 1.5.30. An Orten, an denen die Gefahr einer mechanischen Beschädigung der Messgeräte oder deren Verunreinigung besteht, oder an Orten, die für Unbefugte zugänglich sind (Durchgänge, Treppenhäuser usw.), sollte für Messgeräte ein verschlossener Schrank mit einem Fenster auf Zifferblatthöhe vorgesehen werden. Ähnliche Schränke sollten auch zur gemeinsamen Unterbringung von Zählern und Stromwandlern installiert werden, wenn Messungen auf der Niederspannungsseite (am Verbrauchereingang) durchgeführt werden. 1.5.31. Die Gestaltung und Größe von Schränken, Nischen, Paneelen usw. sollte einen bequemen Zugang zu den Anschlüssen von Zählern und Stromwandlern ermöglichen. Darüber hinaus muss es möglich sein, den Zähler bequem auszutauschen und mit einer Neigung von nicht mehr als 1o zu installieren. Die Gestaltung seiner Befestigung muss die Möglichkeit des Ein- und Ausbaus des Zählers von der Vorderseite gewährleisten. 1.5.32. Die elektrische Verkabelung zu den Zählern muss den im Kapitel genannten Anforderungen entsprechen. 2.1 und 3.4. 1.5.33. In der Verkabelung zu Abrechnungszählern ist das Vorhandensein von Rationen nicht zulässig. 1.5.34. Die Querschnitte der an Zähler angeschlossenen Leitungen und Kabel sind gemäß 3.4.4 zu ermitteln (siehe auch 1.5.19). 1.5.35. Bei der Installation elektrischer Leitungen zum Anschluss von Zählern mit Direktanschluss müssen die Enden der Leitungen in der Nähe der Zähler mit einer Länge von mindestens 120 mm belassen werden. Die Isolierung bzw. der Mantel des Neutralleiters auf einer Länge von 100 mm vor dem Messgerät muss eine markante Farbe haben. 1.5.36. Für den sicheren Einbau und Austausch von Zählern in Netzen mit Spannungen bis 380 V muss es möglich sein, den Zähler durch vor ihm installierte Schaltgeräte oder Sicherungen in einem Abstand von maximal 10 m abzuschalten. Es muss für eine Spannungsentlastung aller an das Messgerät angeschlossenen Phasen gesorgt werden. Stromwandler, die zum Anschluss von Zählern mit Spannungen bis 380 V verwendet werden, müssen nach dem Schalten von Geräten in Stromflussrichtung installiert werden. 1.5.37. Die Erdung (Erdung) von Zählern und Stromwandlern muss gemäß den Anforderungen des Kapitels erfolgen. 1.7. In diesem Fall müssen die Erdungs- und Neutralleiter von Messgeräten und Stromwandlern mit Spannungen bis 1 kV bis zur nächstgelegenen Klemmengruppe aus Kupfer bestehen. 1.5.38. Sind in der Anlage mehrere Anschlüsse mit getrennter Strommessung vorhanden, müssen auf den Zählertafeln Beschriftungen mit den Bezeichnungen der Anschlüsse angebracht sein. Siehe andere Artikel Abschnitt Regeln für die Installation elektrischer Anlagen (PUE). Lesen und Schreiben nützlich Kommentare zu diesem Artikel. Neueste Nachrichten aus Wissenschaft und Technik, neue Elektronik: Maschine zum Ausdünnen von Blumen im Garten
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