Kostenlose technische Bibliothek ENZYKLOPÄDIE DER FUNKELEKTRONIK UND ELEKTROTECHNIK
Abschnitt 1 Allgemeine Regeln Normen der Abnahmeprüfungen. Stromkabelleitungen Lexikon der Funkelektronik und Elektrotechnik / Regeln für die Installation elektrischer Anlagen (PUE) 1.8.40. Stromkabelleitungen mit Spannungen bis 1 kV werden gemäß den Absätzen 1, 2, 7, 13, bei Spannungen über 1 kV und bis 35 kV – gemäß den Absätzen 1-3, 6, 7, 11, 13, bei Spannungen geprüft von 110 kV und mehr - in dem in diesem Absatz vorgesehenen vollen Umfang. 1. Überprüfung der Integrität und Phasenlage der Kabeladern. Die Integrität und Übereinstimmung der Phasenbezeichnungen der angeschlossenen Kabeladern werden überprüft. 2. Isolationswiderstandsmessung. Hergestellt mit einem Megaohmmeter für eine Spannung von 2,5 kV. Bei Stromkabeln bis 1 kV muss der Isolationswiderstand mindestens 0,5 MOhm betragen. Für Stromkabel über 1 kV ist der Isolationswiderstand nicht genormt. Die Messung sollte vor und nach der Prüfung des Kabels mit erhöhter Spannung erfolgen. 3. Test mit erhöhter Spannung des gleichgerichteten Stroms. Die Prüfspannung wird gemäß Tabelle genommen. 1.8.39. Bei Kabeln für Spannungen bis 35 kV mit Papier- und Kunststoffisolierung beträgt die Anlegedauer der vollen Prüfspannung 10 Minuten. Bei gummiisolierten Kabeln mit einer Spannung von 3-10 kV beträgt die Anlegedauer der vollen Prüfspannung 5 Minuten. Kabel mit Gummiisolierung für Spannungen bis 1 kV unterliegen keiner Hochspannungsprüfung. Bei Kabeln mit einer Spannung von 110-500 kV beträgt die Anlegedauer der vollen Prüfspannung 15 Minuten. Zulässige Ableitströme in Abhängigkeit von der Prüfspannung und zulässige Werte des Asymmetriekoeffizienten bei der Messung des Ableitstroms sind in der Tabelle angegeben. 1.8.40. Der Absolutwert des Leckstroms ist kein Ausschlussindikator. Kabelleitungen mit ausreichender Isolierung müssen stabile Ableitstromwerte aufweisen. Während des Tests sollte der Leckstrom abnehmen. Wenn der Ableitstromwert nicht abnimmt, ansteigt oder der Strom instabil ist, sollte die Prüfung durchgeführt werden, bis ein Defekt festgestellt wird, jedoch nicht länger als 15 Minuten. Bei der Verlegung gemischter Kabel gilt als Prüfspannung für die gesamte Kabelstrecke die niedrigste Prüfspannung gemäß Tabelle. 1.8.39. 4. Prüfung mit Wechselstromfrequenz 50 Hz. Diese Prüfung ist für Kabelleitungen für Spannungen von 110-500 kV anstelle der gleichgerichteten Spannungsprüfung zulässig. Die Prüfung erfolgt mit Spannung (1,00-1,73) Unom. Es ist zulässig, Prüfungen durchzuführen, indem die Kabelleitung an die Nennspannung Unenn angeschlossen wird. Die Dauer des Tests richtet sich nach den Herstellerangaben. 5. Bestimmung des aktiven Widerstands der Kerne. Hergestellt für Leitungen ab 20 kV. Der aktive Widerstand der Kabelleiter gegenüber Gleichstrom, reduziert auf 1 mm2 Querschnitt, 1 m Länge und Temperatur +20 °C, sollte für einen Kupferleiter nicht mehr als 0,0179 Ohm und für einen Aluminiumleiter nicht mehr als 0,0294 Ohm betragen . Der gemessene Widerstand (reduziert auf den spezifischen Wert) darf von den angegebenen Werten um nicht mehr als 5 % abweichen. 6. Bestimmung der elektrischen Belastbarkeit der Leiter. Hergestellt für Leitungen ab 20 kV. Die gemessene Kapazität sollte nicht mehr als 5 % von den Werkstestergebnissen abweichen. 7. Überprüfung des Streustromschutzes. Die Funktion des installierten kathodischen Schutzes wird überprüft. 8. Prüfung auf Vorhandensein von ungelöster Luft (Imprägnierungstest). Hergestellt für ölgefüllte Kabelleitungen 110-500 kV. Der Gehalt an ungelöster Luft im Öl sollte nicht mehr als 0,1 % betragen. 9. Prüfung von Zuführeinheiten und automatische Erwärmung von Endkupplungen. Hergestellt für ölgefüllte Kabelleitungen 110-500 kV. 10. Korrosionsschutz prüfen. Bei der Inbetriebnahme von Leitungen und während des Betriebs wird die Funktionsfähigkeit des Korrosionsschutzes überprüft auf:
Bei der Prüfung werden Potenziale und Ströme in den Kabelmänteln sowie elektrische Schutzparameter (Strom und Spannung der Kathodenstation, Entwässerungsstrom) gemäß den Richtlinien zum elektrochemischen Schutz unterirdischer Energiebauwerke vor Korrosion gemessen. Die Bewertung der korrosiven Aktivität von Böden und natürlichen Gewässern sollte gemäß den Anforderungen von GOST 9.602-89 erfolgen. 11. Charakterisierung von Öl und Isolierflüssigkeit. Die Ermittlung erfolgt für alle Elemente ölgefüllter Kabelleitungen für eine Spannung von 110-500 kV und für Endverbindungen (Eingänge in Transformatoren und Schaltanlagen) von kunststoffisolierten Kabeln für eine Spannung von 110 kV. Proben von Ölen der Klassen S-220, MN-3 und MN-4 und Isolierflüssigkeit der Klasse PMS müssen den Anforderungen der Normen der Tabelle entsprechen. 1.8.41 und 1.8.42. Wenn die Werte der elektrischen Festigkeit und des Entgasungsgrads von MN-4-Öl den Normen entsprechen und die Werte von tg δ, gemessen nach der Methode GOST 6581-75, die in der Tabelle angegebenen Werte überschreiten. 1.8.42 wird die Ölprobe zusätzlich 100 Stunden lang bei einer Temperatur von 2 °C gehalten und dabei periodisch tg δ gemessen. Wenn der tg δ-Wert abnimmt, wird die Ölprobe bei einer Temperatur von 100 °C gehalten, bis ein stabiler Wert erreicht wird, der als Kontrollwert verwendet wird. 12. Messung des Erdwiderstands. Wird auf Leitungen aller Spannungen für Abschlüsse und auf Leitungen von 110–500 kV zusätzlich für Metallkonstruktionen von Kabelschächten und Anschlusspunkten hergestellt. Tabelle 1.8.39. Gleichgerichtete Prüfspannung für Stromkabel
* Gleichgerichtete Spannungsprüfungen von in Luft verlegten einadrigen Kabeln mit Kunststoffisolierung ohne Armierung (Abschirmungen) werden nicht durchgeführt. Tabelle 1.8.40. Ableitströme und Asymmetriefaktoren für Stromkabel
Tabelle 1.8.41. Standards für Qualitätsindikatoren von Ölen der Klassen S-220, MN-3 und MN-4 und Isolierflüssigkeit der Klasse PMS *
* Tests von Ölen, die nicht in der Tabelle aufgeführt sind. 1.8.41, gemäß den Anforderungen des Herstellers herstellen. Tabelle 1.8.42. Tangens des dielektrischen Verlustwinkels von Öl und Isolierflüssigkeit (bei 100 %, nicht mehr, für Kabel mit Spannung, kV).
* Der Zähler gibt den Wert für Öle der Klasse S-220 an, der Nenner für MN-3, MN-4 und PMS. Siehe andere Artikel Abschnitt Regeln für die Installation elektrischer Anlagen (PUE). Lesen und Schreiben nützlich Kommentare zu diesem Artikel. Neueste Nachrichten aus Wissenschaft und Technik, neue Elektronik: Maschine zum Ausdünnen von Blumen im Garten
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