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ENZYKLOPÄDIE DER FUNKELEKTRONIK UND ELEKTROTECHNIK
Kostenlose Bibliothek / Lexikon der Funkelektronik und Elektrotechnik / Elektriker

Abschnitt 2. Kanalisation von Elektrizität

Verdrahtung. Die Wahl der Art der Verkabelung, die Wahl der Drähte und Kabel und die Art und Weise, wie sie verlegt werden

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Lexikon der Funkelektronik und Elektrotechnik / Regeln für die Installation elektrischer Anlagen (PUE)

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2.1.31. Die elektrische Verkabelung muss den Umgebungsbedingungen, dem Zweck und Wert von Bauwerken sowie deren Design und architektonischen Merkmalen entsprechen.

2.1.32. Bei der Auswahl der Art der Verkabelung und der Art der Verlegung von Drähten und Kabeln müssen die Anforderungen der elektrischen Sicherheit und des Brandschutzes berücksichtigt werden.

2.1.33. Die Auswahl der Arten der elektrischen Verkabelung, die Auswahl der Drähte und Kabel sowie die Art ihrer Verlegung sollten gemäß der Tabelle erfolgen. 2.1.2.

Liegen zwei oder mehr Bedingungen gleichzeitig vor, die die Umgebung charakterisieren, muss die elektrische Verkabelung alle diese Bedingungen erfüllen.

2.1.34. Ummantelungen und Isolierungen von Drähten und Kabeln, die in der elektrischen Verkabelung verwendet werden, müssen der Verlegemethode und den Umgebungsbedingungen entsprechen. Auch die Isolierung muss der Nennnetzspannung entsprechen.

Wenn aufgrund der Eigenschaften der Anlage besondere Anforderungen bestehen, müssen die Isolierung von Leitungen und die Schutzummantelungen von Leitungen und Kabeln unter Berücksichtigung dieser Anforderungen ausgewählt werden (siehe auch 2.1.50. und 2.1.51.).

2.1.35. Null-Arbeitsleiter müssen eine Isolierung haben, die der der Phasenleiter entspricht.

In industriellen Normalräumen dürfen Stahlrohre und Kabel offener elektrischer Leitungen sowie Metallgehäuse offen installierter Stromleiter, Metallkonstruktionen von Gebäuden, Industriekonstruktionen (z. B. Fachwerkträger, Säulen, Kranbahnen) und Mechanismen verwendet werden als einer der Arbeitsleiter der Leitung in Spannungsnetzen bis 42 V. In diesem Fall müssen Kontinuität und ausreichende Leitfähigkeit dieser Leiter, Sichtbarkeit und zuverlässiges Schweißen der Verbindungen gewährleistet sein.

Die Verwendung der oben genannten Bauwerke als Arbeitsleiter ist nicht zulässig, wenn sich die Bauwerke in unmittelbarer Nähe von brennbaren Gebäudeteilen oder Bauwerken befinden.

2.1.36. Die Verlegung von Drähten und Kabeln, Rohren und Kanälen mit Drähten und Kabeln gemäß den Brandschutzbedingungen muss den Anforderungen der Tabelle entsprechen. 2.1.3.

2.1.37. Bei der offenen Verlegung von geschützten Leitungen (Kabeln) mit Ummantelungen aus brennbaren Materialien und ungeschützten Leitungen muss der lichte Abstand der Leitung (Kabel) zur Oberfläche von Sockeln, Bauwerken, Teilen aus brennbaren Materialien mindestens 10 mm betragen. Wenn der angegebene Abstand nicht eingehalten werden kann, sollte der Draht (Kabel) durch eine Schicht aus feuerfestem Material von der Oberfläche getrennt sein, die auf jeder Seite des Drahtes (Kabels) mindestens 10 mm übersteht.

2.1.38. Bei der Verlegung versteckter Drähte (Kabel) mit Ummantelungen aus brennbaren Materialien und ungeschützten Drähten in geschlossenen Nischen, in Hohlräumen von Gebäudestrukturen (z. B. zwischen Wand und Verkleidung), in Furchen usw. bei Vorhandensein brennbarer Strukturen ist dies der Fall Es ist notwendig, die Drähte und Kabel auf allen Seiten mit einer festen Schicht aus feuerfestem Material zu schützen.

2.1.39. Bei offener Verlegung von Rohren und Kanälen aus langsam brennenden Materialien auf nicht brennbaren und langsam brennenden Untergründen und Bauwerken sollte der lichte Abstand vom Rohr (Kanal) zur Oberfläche von Bauwerken, Teilen aus brennbaren Materialien betragen mindestens 100 mm. Wenn der angegebene Abstand nicht eingehalten werden kann, sollte das Rohr (Kasten) allseitig von diesen Flächen durch eine durchgehende Schicht aus feuerfestem Material (Gips, Alabaster, Zementmörtel, Beton usw.) mit einer Dicke von mindestens 10 mm getrennt werden XNUMX mm.

2.1.40. Bei verdeckter Verlegung von Rohren und Kanälen aus langsam brennenden Materialien in geschlossenen Nischen, in Hohlräumen von Gebäudestrukturen (z. B. zwischen Wand und Verkleidung), in Furchen usw. sollten Rohre und Kanäle von allen getrennt werden Seiten von den Oberflächen von Bauwerken, Teilen aus brennbaren Materialien mit einer festen Schicht aus feuerfestem Material mit einer Dicke von mindestens 10 mm.

2.1.41. Beim Überqueren kurzer Abschnitte der elektrischen Leitungen mit Elementen von Gebäudestrukturen aus brennbaren Materialien müssen diese Abschnitte in Übereinstimmung mit den Anforderungen von 2.1.36 - 2.1.40 ausgeführt werden.

2.1.42. An Orten, an denen aufgrund der hohen Umgebungstemperatur die Verwendung von Drähten und Kabeln mit Isolierungen und Ummantelungen normaler Hitzebeständigkeit unmöglich ist oder zu einem unangemessenen Anstieg des Verbrauchs von Nichteisenmetallen führt, werden Drähte und Kabel mit Isolierungen und Ummantelungen erhöht Hitzebeständigkeit sollte verwendet werden.

2.1.43. In feuchten und besonders feuchten Räumen und Außenanlagen müssen Drahtisolierungen und Isolierstützen sowie Trag- und Stützkonstruktionen, Rohre, Kanäle und Wannen feuchtigkeitsbeständig sein.

Tabelle 2.1.2. Die Wahl der Arten der elektrischen Verkabelung, der Verlegemethoden sowie der Drähte und Kabel

Umweltbedingungen Art der Verkabelung und Art der Installation Drähte und Kabel
Freiliegende elektrische Leitungen
Trockene und nasse Bereiche Auf Rollschuhen und Klicks Blanke Massivdrähte
Trockene Räume gleiche Verdrillte zweiadrige Drähte
Räumlichkeiten aller Art und Außenanlagen Auf Isolatoren sowie auf Rollen, die für den Einsatz in feuchten Räumen vorgesehen sind. Bei Installationen im Freien können Rollen für feuchte Orte (große Abmessungen) nur an Orten verwendet werden, an denen die Möglichkeit von direktem Regen oder Schnee auf die elektrischen Leitungen ausgeschlossen ist (unter Markisen). Blanke Massivdrähte
Außenanlagen Direkt auf der Oberfläche von Wänden, Decken sowie auf Schnüren, Leisten und anderen Tragkonstruktionen Kabel in nichtmetallischen und metallischen Mänteln
Räumlichkeiten aller Art gleiche Ungeschützte und geschützte Massiv- und Litzendrähte. Kabel in nichtmetallischen und metallischen Ummantelungen
Räumlichkeiten aller Art und Außenanlagen Auf Trays und in Boxen mit Öffnungsdeckel gleiche
Räumlichkeiten aller Art und Außenanlagen (nur Spezialleitungen mit Tragseil für Außenanlagen bzw. Kabel) An Seilen Spezialdrähte mit Tragkabel. Ungeschützte und geschützte Massiv- und Litzendrähte. Kabel in nichtmetallischen und metallischen Ummantelungen
Versteckte Verkabelung
Räumlichkeiten aller Art und Außenanlagen In nichtmetallischen Rohren aus brennbaren Materialien (nicht selbstverlöschendes Polyethylen usw.). In geschlossenen Kanälen von Gebäudestrukturen. Unter Gips. Ausnahmen:

1. Es ist verboten, Isolierrohre mit Metallmantel in feuchten, insbesondere feuchten Räumen und Außenanlagen zu verwenden.

2. Es ist verboten, Stahlrohre und Stahljalousienkästen mit einer Wandstärke von 2 mm oder weniger in feuchten, insbesondere feuchten Räumen und Außeninstallationen zu verwenden.
Ungeschützte und geschützte, Massiv- und Litzendrähte. Kabel in nichtmetallischem Mantel
Trockene, nasse und feuchte Bereiche Eingebettet in Gebäudestrukturen während ihrer Herstellung Blanke Drähte
Offene und versteckte elektrische Verkabelung
Räumlichkeiten aller Art und Außenanlagen In flexiblen Metallhülsen. In Stahlrohren (normal und dünnwandig) und tauben Stahlkästen. In nichtmetallischen Rohren und nichtmetallischen Blindkästen aus langsam brennenden Materialien. In Isolierrohren mit Metallmantel. Ausnahmen:

1. Es ist verboten, Isolierrohre mit Metallmantel in feuchten, insbesondere feuchten Räumen und Außenanlagen zu verwenden

2. Es ist verboten, Stahlrohre und Stahljalousienkästen mit einer Wandstärke von 2 mm oder weniger in feuchten, insbesondere feuchten Räumen und Außeninstallationen zu verwenden.
Ungeschützte und geschützte Massiv- und Litzendrähte. Kabel in nichtmetallischem Mantel

2.1.44. In staubigen Räumen wird von der Verwendung von Verlegemethoden abgeraten, bei denen sich Staub auf den elektrischen Leitungselementen ansammeln kann und dessen Entfernung schwierig ist.

2.1.45. In Räumen und Außenanlagen mit chemisch aktiver Umgebung müssen alle elektrischen Leitungselemente beständig gegen die Umwelt oder vor deren Einwirkung geschützt sein.

2.1.46. Drähte und Kabel mit nicht lichtbeständiger Außenisolierung oder Ummantelung müssen vor direkter Sonneneinstrahlung geschützt werden.

2.1.47. An Orten, an denen eine mechanische Beschädigung der elektrischen Leitungen möglich ist, müssen offen verlegte Drähte und Kabel durch ihre Schutzhüllen und, wenn solche Hüllen fehlen oder nicht ausreichend widerstandsfähig gegen mechanische Beanspruchung sind, durch Rohre, Kästen, Zäune oder den Einsatz von Schutzrohren vor ihnen geschützt werden versteckte elektrische Leitungen.

2.1.48. Drähte und Kabel sollten nur in den Bereichen verwendet werden, die in den Normen und Spezifikationen für Kabel (Drähte) festgelegt sind.

2.1.49. Für die stationäre elektrische Verkabelung sollten hauptsächlich Drähte und Kabel mit Aluminiumleitern verwendet werden. Zu Ausnahmen siehe 2.1.70, 3.4.3, 3.4.12, 5.5.6, 6.5.12-6.5.14 [in 7. Ausgabe 6.6.15-6.6.20], 7.2.53 [in 7. Ausgabe 7.2.51 .] und 7.3.93.

Es ist nicht gestattet, Drähte und Kabel mit Aluminiumleitern zum Anschluss an elektrische Geräte zu verwenden, die direkt auf schwingungsisolierenden Trägern installiert sind.

In Museen, Kunstgalerien, Bibliotheken, Archiven und anderen Aufbewahrungsorten von nationaler Bedeutung sollten nur Drähte und Kabel mit Kupferleitern verwendet werden.

Tabelle 2.1.3. Die Auswahl der Arten elektrischer Leitungen und Methoden zum Verlegen von Drähten und Kabeln entsprechend den Brandschutzbedingungen

Art der elektrischen Verkabelung und Art der Verlegung auf Untergründen und Strukturen Drähte und Kabel
aus brennbaren Materialien aus nicht brennbaren oder langsam brennenden Materialien
Freiliegende elektrische Leitungen
Auf Rollen, Isolatoren oder mit feuerfesten Materialien ausgekleidet1) Direkt Ungeschützte Drähte; ummantelte Drähte und Kabel, die mit brennbaren Materialien ummantelt sind
Direkt " Ummantelte Drähte und Kabel, die aus nicht brennbaren und langsam brennenden Materialien ummantelt sind
In Rohren und Kästen aus nicht brennbaren Materialien In Rohren und Kästen aus schwer entflammbaren und nicht brennbaren Materialien Ungeschützte und geschützte Drähte und Kabel, ummantelt von brennbaren, langsam brennenden Materialien
Versteckte Verkabelung
Mit Futter aus feuerfesten Materialien1) und anschließendes Verputzen oder allseitiges Vernähen mit einer durchgehenden Schicht aus anderen feuerfesten Materialien Direkt Ungeschützte Drähte; ummantelte Drähte und Kabel, die mit brennbaren Materialien ummantelt sind
Mit Futter aus feuerfesten Materialien1) " Ummantelte Drähte und Kabel, die mit flammhemmenden Materialien ummantelt sind
Direkt " Gleiches von nicht brennbaren
In Rohren und Kästen aus feuerfesten Materialien – mit einer Auskleidung für Rohre und Kästen aus feuerfesten Materialien1) und anschließendes Verputzen2) In Rohren und Kanälen: aus brennbaren Materialien – eingebettet, in Furchen usw., in einer durchgehenden Schicht aus feuerfesten Materialien3) Ungeschützte Drähte und Kabel, ummantelt mit brennbaren, langsam brennenden und nicht brennbaren Materialien
Dasselbe aus feuerfesten Materialien - direkt Dasselbe aus langsam brennenden und feuerfesten Materialien - direkt

1. Die Auskleidung aus nicht brennbaren Materialien sollte auf jeder Seite des Drahtes, Kabels, Rohrs oder der Leitung mindestens 10 mm überstehen.

2. Das Verputzen des Rohres erfolgt mit einer durchgehenden Schicht aus Gips, Alabaster etc. mit einer Dicke von mindestens 10 mm über dem Rohr.

3. Eine durchgehende Schicht aus feuerfestem Material um das Rohr (Kasten) herum kann Gips, Alabaster, Zementmörtel oder Beton mit einer Dicke von mindestens 10 mm sein.

2.1.50. Zur Stromversorgung tragbarer und mobiler elektrischer Empfänger sollten unter Berücksichtigung möglicher mechanischer Einwirkungen speziell für diesen Zweck entwickelte Leitungen und flexible Kabel mit Kupferleitern verwendet werden. Alle Adern der angegebenen Leiter, einschließlich des Erdungsleiters, müssen in einem gemeinsamen Mantel oder Geflecht liegen oder eine gemeinsame Isolierung haben.

Für Mechanismen mit begrenzter Bewegung (Kräne, mobile Sägen, Tormechanismen usw.) ist es notwendig, solche Stromversorgungskonstruktionen zu verwenden, die die Adern von Drähten und Kabeln vor Bruch schützen (z. B. flexible Kabelschleifen, Schlitten für bewegliche Aufhängung flexibler Kabel).

2.1.51. Bei Vorhandensein von Ölen und Emulsionen an den Stellen, an denen die Leitungen verlegt werden, sollten Leitungen mit ölbeständiger Isolierung verwendet werden oder die Leitungen vor deren Einwirkung geschützt werden.

Siehe andere Artikel Abschnitt Regeln für die Installation elektrischer Anlagen (PUE).

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