Kostenlose technische Bibliothek ENZYKLOPÄDIE DER FUNKELEKTRONIK UND ELEKTROTECHNIK
Abschnitt 2. Kanalisation von Elektrizität Kabelleitungen bis 220 kV. Wahl der Verlegemethode Lexikon der Funkelektronik und Elektrotechnik / Regeln für die Installation elektrischer Anlagen (PUE) 2.3.25. Bei der Auswahl der Methoden zur Verlegung von Stromkabelleitungen bis 35 kV müssen Sie sich an Folgendem orientieren: 1. Bei der Verlegung von Kabeln im Erdreich wird empfohlen, nicht mehr als sechs Stromkabel in einem Graben zu verlegen. Bei einer größeren Anzahl von Kabeln empfiehlt es sich, diese in separaten Gräben mit einem Abstand zwischen den Kabelgruppen von mindestens 0,5 m oder in Kanälen, Tunneln, Überführungen und in Galerien zu verlegen. 2. Die Verlegung von Kabeln in Tunneln, Überführungen und Galerien wird empfohlen, wenn die Anzahl der in eine Richtung verlaufenden Stromkabel mehr als 20 beträgt. 3. Das Verlegen von Kabeln in Blöcken wird unter Bedingungen großer Beanspruchung entlang der Strecke, an Kreuzungen mit Bahngleisen und Zufahrten, mit der Möglichkeit eines Metallaustritts usw. eingesetzt. 4. Bei der Auswahl der Methoden zur Verlegung von Kabeln in städtischen Gebieten sollten die anfänglichen Kapitalkosten und die mit der Durchführung von Wartungs- und Reparaturarbeiten verbundenen Kosten sowie die Bequemlichkeit und Kosteneffizienz der Instandhaltung von Bauwerken berücksichtigt werden. 2.3.26. Auf dem Gelände von Kraftwerken sollten Kabeltrassen in Tunneln, Kanälen, Kanälen, Blöcken, Überführungen und in Galerien verlegt werden. Das Verlegen von Stromkabeln in Gräben ist nur zu entfernten Nebenanlagen (Tankstellen, Werkstätten) mit höchstens sechs Stück zulässig. Auf dem Gebiet von Kraftwerken mit einer Gesamtleistung von bis zu 25 MW ist die Verlegung von Kabeln auch in Gräben zulässig. 2.3.27. Auf dem Gelände von Industrieunternehmen sollten Kabeltrassen im Boden (in Gräben), Tunneln, Blöcken, Kanälen, Überführungen, in Galerien und entlang von Gebäudewänden verlegt werden. 2.3.28. Auf dem Gelände von Umspannwerken und Schaltanlagen sollten Kabelleitungen in Tunneln, Kanälen, Kanälen, Rohren, im Boden (in Gräben), in Bodenwannen aus Stahlbeton, entlang von Überführungen und in Galerien verlegt werden. 2.3.29. In Städten und Gemeinden sollten einzelne Kabelleitungen grundsätzlich im Erdreich (in Gräben), entlang des unpassierbaren Teils der Straßen (unter Gehwegen), in Höfen und technischen Wegen in Form von Rasenflächen verlegt werden. 2.3.30. Auf Straßen und Plätzen, die mit unterirdischen Versorgungsleitungen gesättigt sind, wird empfohlen, Kabelleitungen in einer Menge von 10 oder mehr in einem Strom in Sammlern und Kabeltunneln zu verlegen. Beim Überqueren von Straßen und Plätzen mit verbessertem Belag und starkem Verkehr sollten Kabeltrassen in Blöcken oder Rohren verlegt werden. 2.3.31. Beim Bau von Kabeltrassen in Permafrostgebieten sollten physikalische Phänomene berücksichtigt werden, die mit der Beschaffenheit des Permafrosts verbunden sind: Bodenauftrieb, Frostrisse, Erdrutsche usw. Abhängig von den örtlichen Gegebenheiten können Kabel im Boden (in Gräben) unterhalb des Bodens verlegt werden aktive Schicht, in der aktiven Schicht in trockenen, gut entwässernden Böden, in künstlichen Böschungen aus großskelettierten trockenen importierten Böden, in Schalen auf der Erdoberfläche, auf Überführungen. Empfohlen wird die gemeinsame Verlegung von Kabeln mit Heizungsleitungen, Wasserversorgung, Kanalisation etc. in Sonderbauwerken (Kollektoren). 2.3.32. Die Umsetzung verschiedener Arten der Kabelverlegung in Permafrostgebieten sollte unter Berücksichtigung folgender Punkte erfolgen: 1. Für die Verlegung von Kabeln in Erdgräben eignen sich am besten entwässernde Böden (Felsen, Kies, Kies, Schotter und grober Sand); Auftriebs- und Setzböden sind für die Verlegung von Kabeltrassen ungeeignet. Es ist erlaubt, Kabel mit maximal vier Kabeln direkt im Boden zu verlegen. Aufgrund der Bodenvereisung und der klimatischen Bedingungen ist es verboten, Kabel in im Erdreich verlegten Rohren zu verlegen. An Kreuzungen mit anderen Kabeltrassen, Straßen und unterirdischen Versorgungsleitungen sollten Kabel durch Stahlbetonplatten geschützt werden. Das Verlegen von Kabeln in der Nähe von Gebäuden ist nicht gestattet. Die Einführung von Kabeln aus dem Graben in das Gebäude muss bei fehlendem belüftetem Untergrund oberhalb der Nullmarke erfolgen. 2. Die Kabelverlegung in Kanälen darf an Orten verwendet werden, an denen die aktive Schicht aus nicht felsigen Böden besteht und eine ebene Oberfläche mit einer Neigung von nicht mehr als 0,2 % aufweist, die den Abfluss von Oberflächenwasser gewährleistet. Kabelkanäle sollten aus wasserdichtem Stahlbeton bestehen und von außen mit einer zuverlässigen Abdichtung versehen sein. Von oben müssen die Kanäle mit Stahlbetonplatten verschlossen werden. Kanäle können tief in den Boden und ohne Vertiefung (über dem Boden) eingebracht werden. Im letzteren Fall sollte unter dem Kanal und in dessen Nähe ein Kissen mit einer Dicke von mindestens 0,5 m aus trockenem Boden hergestellt werden. 2.3.33. Innerhalb von Gebäuden können Kabelleitungen direkt entlang von Gebäudestrukturen (offen und in Kästen oder Rohren), in Kanälen, Blöcken, Tunneln, in Böden und Decken verlegten Rohren sowie auf Maschinenfundamenten, in Schächten, Kabelböden und Doppelböden verlegt werden . 2.3.34. Ölgefüllte Kabel können (mit beliebig vielen Kabeln) in Tunneln und Stollen sowie im Erdreich (in Gräben) verlegt werden; Die Art und Weise ihrer Verlegung wird vom Projekt bestimmt. Siehe andere Artikel Abschnitt Regeln für die Installation elektrischer Anlagen (PUE). Lesen und Schreiben nützlich Kommentare zu diesem Artikel. Neueste Nachrichten aus Wissenschaft und Technik, neue Elektronik: Maschine zum Ausdünnen von Blumen im Garten
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