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ENZYKLOPÄDIE DER FUNKELEKTRONIK UND ELEKTROTECHNIK
Kostenlose Bibliothek / Lexikon der Funkelektronik und Elektrotechnik / Elektriker

Abschnitt 2. Kanalisation von Elektrizität

Freileitungen mit einer Spannung über 1 kV. Aufhängung von Glasfaser-Kommunikationsleitungen an Freileitungen

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Lexikon der Funkelektronik und Elektrotechnik / Regeln für die Installation elektrischer Anlagen (PUE)

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2.5.178. Eine Glasfaser-Kommunikationsleitung auf Freileitungen (FOCL-VL) ist eine Kommunikationsleitung, die zur Übertragung von Informationen ein an den Elementen der Freileitung angebrachtes optisches Kabel (OC) verwendet.

2.5.179. Für die Verlegung folgender Arten optischer Kabel auf Freileitungen gelten die Anforderungen 2.5.180 – 2.5.200:

1) OKGT - ein optisches Kabel, das in ein Erdungskabel eingebaut ist;

2) OKFP - optisches Kabel, das in den Phasendraht eingebaut ist;

3) OKSN - selbsttragendes nichtmetallisches optisches Kabel;

4) OKNN – nichtmetallisches optisches Kabel, das an einem Blitzschutzkabel oder Phasendraht befestigt oder aufgewickelt ist.

2.5.180. Alle Elemente des FOCL-VL müssen den Betriebsbedingungen der Oberleitung entsprechen.

2.5.181. Für den Bau einer bestimmten Kommunikationsleitung dürfen mehrere Freileitungen unterschiedlicher Spannung verwendet werden, deren Richtung mit der Trasse übereinstimmt.

2.5.182. Beim Bau von OK-Durchführungen für Regenerationspunkte und Kommunikationszentren von Energieanlagen auf separaten unabhängigen Stützen werden im Projekt das Design und die Anforderungen an die Parameter und Eigenschaften der Durchführungen festgelegt.

2.5.183. Elemente von Glasfaserleitungen, einschließlich OK-Eingängen zu Regenerationspunkten, Kommunikationszentren von Energieanlagen müssen für die gleichen klimatischen Bedingungen ausgelegt sein wie die Freileitung, auf der sich diese Glasfaserleitung befindet, und den Anforderungen von 2.5.38 entsprechen - 2.5.74.

2.5.184. An Freileitungselementen verlegte optische Kabel müssen folgende Anforderungen erfüllen:

1) mechanische Festigkeit;

2) thermische Stabilität;

3) Widerstandsfähigkeit gegen Blitzstöße;

4) Gewährleistung von Belastungen auf Lichtwellenleiter, die die zulässigen nicht überschreiten;

5) Widerstand gegen elektrisches Feld.

2.5.185. Mechanische Berechnungen von OPGT, OKFP, OKSN müssen für Auslegungslasten nach der Methode der zulässigen Spannung unter Berücksichtigung der Kabeldehnung und der zulässigen Belastungen der Lichtwellenleiter durchgeführt werden.

2.5.186. Mechanische Berechnungen des Blitzschutzkabels oder Phasendrahtes, auf dem das OCNN platziert wird, müssen unter Berücksichtigung des zusätzlichen Gewichts und der Windlasten vom OC in allen in 2.5.71 – 2.5.74 angegebenen Modi durchgeführt werden.

2.5.187. Die mechanische Berechnung des OK aller Art sollte für die Anfangsbedingungen gemäß 2.5.71 – 2.5.74 durchgeführt werden.

Die für die mechanische Berechnung des OK erforderlichen Werte der physikalischen und mechanischen Parameter sowie Angaben zur Abgasleistung sind den technischen Spezifikationen des OK bzw. den Angaben der Kabelhersteller zu entnehmen.

2.5.188. Optische Kabel müssen entsprechend den Bedingungen ihrer Aufhängung und den Anforderungen des OK-Herstellers vor Vibrationen geschützt werden.

2.5.189. Bei der Aufhängung an OPGW- und OKFP-Freileitungen muss ihr Standort den Anforderungen von 2.5.86 – 2.5.96 und 2.5.121 entsprechen.

2.5.190. Unabhängig von der Spannung sollte der OPGT grundsätzlich an jeder Stütze geerdet werden. Der Widerstand der Erdungsvorrichtungen der Stützen, an denen das OPGW aufgehängt ist, muss der Tabelle entsprechen. 2.5.19. Es ist zulässig, diese Widerstände zu erhöhen und gleichzeitig die thermische Stabilität des OK zu gewährleisten.

Bei Eisschmelze auf Blitzschutzkabeln ist die isolierte Montage der Lichtwellenleiter zulässig, sofern die Temperaturbeständigkeit der Lichtwellenleiter den Betriebsbedingungen im Eisschmelzmodus und der Stromflussart in diesem Abschnitt genügt (siehe auch 2.5.192, 2.5.193, 2.5.195 ).

2.5.191. Die Notwendigkeit einer Erdung (oder der Möglichkeit einer isolierten Aufhängung) des Kabels, an dem das OKNN aufgehängt ist, wird im Projekt begründet.

2.5.192. Optische Kabel OPGT, OKFP und OKNN müssen auf Funktionsfähigkeit unter Temperaturbedingungen geprüft werden, wenn der maximale Gesamtkurzschlussstrom fließt, der unter Berücksichtigung der Ansprechzeit des Reserveschutzes, der Fernsicherung, der Wirkung des Leistungsschalterversagerschutzes und der automatischen Wiedereinschaltung bestimmt wird und die Gesamtzeit des Ausschaltens der Leistungsschalter. Es ist erlaubt, Fernreservierungen zu ignorieren.

2.5.193. Optische Kabel OKFP und OKNN (wenn sie an einem Phasendraht aufgehängt sind) sollten auf Temperaturverhalten bei Drahttemperaturen überprüft werden, die entstehen, wenn sie durch den höchsten Betriebsstrom der Leitung erhitzt werden.

2.5.194. Die elektrische Feldstärke am Aufhängepunkt des OCSN muss unter Berücksichtigung der tatsächlichen Lage des Kabels, der Vertauschung der Freileitungsphasen, der Wahrscheinlichkeit der Trennung eines Stromkreises bei einer Zweikreis-Freileitung, sowie das Design der Klemme (Protektor).

2.5.195. Der optische Kabeltyp OKNN sollte überprüft werden:

1) bei Aufhängung an einem Phasendraht – für den Widerstand, wenn er dem elektrischen Feld der Drähte ausgesetzt ist;

2) bei Aufhängung an einem Blitzschutzkabel – für die Widerstandsfähigkeit gegen die Auswirkungen der im Kabel induzierten elektrischen Spannung und direkter Blitzeinschläge in das Kabel.

2.5.196. Die Kurzschlussströme, für die die OK (OKGT OKFP, OKNN) auf thermische Beständigkeit geprüft werden, müssen unter Berücksichtigung der Aussichten für die Entwicklung des Energiesystems ermittelt werden.

2.5.197. Der Ort, an dem das OKSN am Träger befestigt wird, wird unter Berücksichtigung seiner Ausdehnung während des Betriebs anhand der folgenden Bedingungen bestimmt:

1) Widerstand der Hülle gegen die Einwirkung eines elektrischen Feldes;

2) Gewährleistung des kürzesten Abstands zur Erdoberfläche von mindestens 5 m, unabhängig von der Spannung der Oberleitung und der Art des Geländes;

3) Sicherstellen, dass der Abstand vom OKSN zu den Phasendrähten auf der Stütze bei Freileitungen bis 0,6 kV mindestens 35 m beträgt; 1 m - 110 kV; 1,5 m - 150 kV; 2 m - 220 kV; 2,5 m - 330 kV; 3,5 m - 500 kV; 5 m - 750 kV bei Abwesenheit von Eis und Wind.

Unter Berücksichtigung der angegebenen Bedingungen kann der OCSN sowohl über den Phasendrähten als auch zwischen den Phasen oder unter den Phasendrähten platziert werden.

2.5.198. Beim Anbringen des OCNN am Phasendraht müssen folgende Mindestabstände zum Draht mit angebrachtem oder gewickeltem OC gewährleistet sein:

1) an der Tragkonstruktion bei Abweichung vom Windeinfluss gemäß Tabelle. 2.5.17;

2) an Boden- und Ingenieurbauwerken sowie natürlichen Hindernissen gemäß Tabelle. 2.5.20 - 2.5.25, 2.5.30, 2.5.31, 2.5.34 - 2.5.40.

2.5.199. Bei der Aufhängung einer Freileitung jeglicher Art müssen die Stützen und deren Befestigungen im Boden unter Berücksichtigung der dabei auftretenden Zusatzbelastungen überprüft werden.

2.5.200. Die Verbindung der Baulängen OK erfolgt in speziellen Kupplungen, deren Platzierung auf Ankerstützen empfohlen wird.

Die Höhe der Anschlusskupplungen an Freileitungsstützen muss mindestens 5 m ab Stützfuß betragen.

Die Oberleitungsstützen, auf denen OK-Kupplungen angebracht werden, müssen zu jeder Jahreszeit für Fahrzeuge mit Schweiß- und Messgeräten zugänglich sein.

Auf Oberleitungsstützen sind bei aufgesetzten OK-Kupplungen zusätzlich zu 2.5.23 folgende dauerhafte Schilder anzubringen:

  • FOCL-Symbol;
  • Kopplernummer.

Siehe andere Artikel Abschnitt Regeln für die Installation elektrischer Anlagen (PUE).

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