Kostenlose technische Bibliothek ENZYKLOPÄDIE DER FUNKELEKTRONIK UND ELEKTROTECHNIK
Abschnitt 2. Kanalisation von Elektrizität Freileitungen mit Spannung über 1 kV. Durchführung von Freileitungen durch Pflanzungen* Lexikon der Funkelektronik und Elektrotechnik / Regeln für die Installation elektrischer Anlagen (PUE) 2.5.206. Es sollte grundsätzlich vermieden werden, Freileitungen in Wäldern der Gruppe I** zu verlegen. 2.5.207. Für die Durchführung der Freileitung durch die Plantagen müssen Lichtungen vorgenommen werden. Die Breite der Lichtungen in Plantagen sollte in Abhängigkeit von der Höhe*** der Plantagen unter Berücksichtigung ihres zukünftigen Wachstums innerhalb von 25 Jahren ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Freileitungen und der Waldgruppe ermittelt werden. 1. Bei Plantagen mit einer voraussichtlichen Felshöhe von bis zu 4 m wird die Breite der Lichtungen gleich dem Abstand zwischen den äußersten Drähten der Freileitung plus 3 m in jede Richtung von den äußersten Drähten angenommen. Wenn Freileitungen durch das Gebiet von Obstplantagen verlaufen, ist eine Räumung der Lichtungen nicht erforderlich. 2. Beim Passieren von Freileitungen in Waldplantagen der Gruppe I, Parks und Obstgärten wird die Lichtungsbreite nach der Formel berechnet A = D + 2(B + a + K) wobei A die Breite der Lichtung ist, m; D – horizontaler Abstand zwischen den äußersten und am weitesten entfernten Phasendrähten, m; B – der kleinste zulässige horizontale Abstand zwischen dem äußersten Draht der Freileitung und der Baumkrone, m (diese Abstände dürfen nicht kleiner sein als die in Tabelle 2.5.21 angegebenen); a - horizontale Projektion des Durchhangs des Drahtes und der tragenden Isolatorgirlande, m, mit ihrer größten Abweichung gemäß 2.5.73 (Absatz 1) unter Berücksichtigung der Geländeart gemäß 2.5.6; K ist der Radius der horizontalen Projektion der Krone unter Berücksichtigung des langfristigen Wachstums innerhalb von 25 Jahren ab Inbetriebnahme der Freileitung, m. Die Projektionsradien der Baumkronen der wichtigsten waldbildenden Arten werden als gleich m angenommen:
Bei anderen Baumarten werden die Kronenvorsprungsradien bei der konkreten Planung anhand der Angaben des Pflanzeigentümers ermittelt. 3. In Wäldern der Gruppen II und III wird die Lichtungsbreite gleich dem größeren der beiden Werte angenommen, die nach der in Absatz 2 angegebenen Formel und der Formel berechnet werden A \u2d D + XNUMXH wobei H die Höhe der Plantagen unter Berücksichtigung des voraussichtlichen Wachstums ist, m. 4. Für VLZ sollte die Breite der Lichtungen in Pflanzungen nicht kleiner sein als der Abstand zwischen den äußersten Drähten plus 1,25 m in jede Richtung, unabhängig von der Höhe der Pflanzungen. Beim Verlegen von Freileitungen durch das Gebiet von Obstgärten mit Bäumen über 4 m Höhe muss der Abstand von den äußersten Leitungen zu den Bäumen mindestens 2 m betragen. 5. Einzelne Bäume oder Baumgruppen, die außerhalb der Lichtung wachsen und auf die Leitungen oder Stützen der Oberleitung zu stürzen drohen, sind zu fällen. * Unter Pflanzungen versteht man natürliche und künstliche Bäume und Sträucher sowie Gärten und Parks. ** Die Einteilung der Wälder in Gruppen ist im Waldgesetzbuch der Russischen Föderation angegeben. *** Als Bestandshöhe wird hier und im Folgenden die durchschnittliche Höhe der dominierenden Art in der oberen Bestandesreihe, erhöht um 10 %, verstanden. Bei Anpflanzungen unterschiedlichen Alters bedeutet dies eine Steigerung der durchschnittlichen Höhe der dominanten Generation im Hinblick auf den Bestand um 10 %. Tabelle 2.5.21. Der kleinste horizontale Abstand zwischen Freileitungen und Baumkronen
2.5.208. In Reliefsenken, an Hängen und in Schluchten wird unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Pflanzhöhe eine Lichtung angelegt, und wenn der vertikale Abstand von der Spitze der Baumkronen bis zum Oberleitungsdraht mehr als 9 m beträgt, wird die Die Lichtung wird nur unter der Oberleitung in einer Breite geschnitten, die dem Abstand zwischen den äußersten Drähten plus 2 m in jede Richtung entspricht. Nach Abschluss der Installation sollten Bereiche, in denen Böschungen in Lichtungen unterbrochen werden, mit Sträuchern bepflanzt werden. 2.5.209. Auf der gesamten Breite der Lichtung entlang der Oberleitungsstrecke ist diese von gefällten Bäumen und Sträuchern zu befreien, Baumstümpfe auszureißen bzw. auf Bodenniveau zu kürzen und eine Rekultivierung vorzunehmen. Siehe andere Artikel Abschnitt Regeln für die Installation elektrischer Anlagen (PUE). Lesen und Schreiben nützlich Kommentare zu diesem Artikel. Neueste Nachrichten aus Wissenschaft und Technik, neue Elektronik: Das höchste astronomische Observatorium der Welt wurde eröffnet
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