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ENZYKLOPÄDIE DER FUNKELEKTRONIK UND ELEKTROTECHNIK
Kostenlose Bibliothek / Lexikon der Funkelektronik und Elektrotechnik / Elektriker

Abschnitt 3. Schutz und Automatisierung

Relaisschutz. Blockschutzgenerator - Transformator

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Lexikon der Funkelektronik und Elektrotechnik / Regeln für die Installation elektrischer Anlagen (PUE)

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3.2.72. Bei Generator-Transformator-Einheiten mit Generatoren mit einer Leistung von mehr als 10 MW sind Relaisschutzeinrichtungen gegen folgende Schadensarten und anormale Betriebszustände vorzusehen:

1) Erdschlüsse auf der Generatorspannungsseite;

2) mehrphasige Kurzschlüsse in der Generatorstatorwicklung und an ihren Klemmen;

3) Kurzschlüsse zwischen Windungen einer Phase in der Statorwicklung des Turbogenerators (gemäß 3.2.76);

4) mehrphasige Kurzschlüsse in den Wicklungen und an den Transformatorklemmen;

5) einphasige Erdschlüsse in der Transformatorwicklung und ihren an das Netz angeschlossenen Anschlüssen mit hohen Erdschlussströmen;

6) Kurzschlüsse zwischen Windungen in den Transformatorwicklungen;

7) externer Kurzschluss;

8) Generatorüberlastung durch Gegensystemströme (für Einheiten mit Generatoren mit einer Leistung von mehr als 30 MW);

9) symmetrische Überlastung der Generatorstatorwicklung und der Transformatorwicklungen;

10) Überlastung der Rotorwicklung des Generators mit Erregerstrom (für Turbogeneratoren mit direkter Kühlung der Wicklungsleiter und für Hydrogeneratoren);

11) Erhöhung der Spannung am Generatorstator und am Blocktransformator (für Einheiten mit Turbogeneratoren mit einer Leistung von 160 MW oder mehr und für alle Einheiten mit Wasserkraftgeneratoren);

12) Erdschlüsse an einem Punkt des Erregerkreises (gemäß 3.2.85);

13) Erdschlüsse am zweiten Punkt des Erregerkreises eines Turbogenerators mit einer Leistung von weniger als 160 MW;

14) asynchroner Modus mit Erregungsverlust1) (gemäß 3.2.86);

15) Absenken des Ölspiegels im Transformatorkessel;

16) teilweiser Ausfall der Isolierung der Eingänge von 500-kV-Transformatoren.

1. Um einen asynchronen Betrieb ohne Erregungsverlust zu verhindern, siehe Kap. 3.3.

3.2.73. Anweisungen zum Schutz von Generatoren und Aufwärtstransformatoren für deren getrennten Betrieb gelten auch für den Fall, dass sie zu einer Generator-Transformator-Einheit (Spartransformator) zusammengefasst werden, unter Berücksichtigung der in 3.2.74 - 3.2.90 angegebenen Anforderungen .

3.2.74. Bei Anlagen mit Generatoren größer 30 MW ist in der Regel ein Erdschlussschutz im Generatorspannungskreis vorzusehen, der die gesamte Statorwicklung abdeckt.

Wenn die Generatorleistung des Geräts 30 MW oder weniger beträgt, sollten Geräte verwendet werden, die mindestens 85 % der Statorwicklung schützen. Der Einsatz solcher Geräte ist auch bei Anlagen mit Turbogeneratoren mit einer Leistung von 30 bis 160 MW zulässig, wenn zum Schutz der gesamten Statorwicklung der Anschluss zusätzlicher Geräte an den Generatorkreis erforderlich ist.

Der Schutz muss bei allen Geräten ohne Anzapfungen der Generatorspannung und mit Anzapfungen an Hilfstransformatoren durch eine Auslösewirkung mit einer Zeitverzögerung von nicht mehr als 0,5 s erfolgen. Bei Geräten, die elektrisch an das Hilfsnetz angeschlossen sind, oder Verbrauchern, die über Leitungen von den Abgriffen zwischen Generator und Transformator gespeist werden, muss bei einem kapazitiven Erdschlussstrom von 5 A oder mehr ein Erdschlussauslöseschutz in der Statorwicklung des Generators installiert werden. und gegen Doppelerdschlüsse, wie sie bei Sammelschienengeneratoren vorgesehen sind (siehe 3.2.38 und 3.2.39); Wenn der kapazitive Erdschlussstrom weniger als 5 A beträgt, kann der Erdschlussschutz auf die gleiche Weise wie bei Geräten ohne Abgriffe der Generatorspannung, jedoch mit Wirkung auf das Signal, durchgeführt werden.

Wenn im Generatorstromkreis ein Schutzschalter vorhanden ist, muss auf der Generatorspannungsseite des Blocktransformators ein zusätzlicher Erdschlussmelder vorgesehen werden.

3.2.75. Bei einem Gerät mit indirekt gekühltem Generator, bestehend aus einem Generator und einem Transformator, wird empfohlen, bei Fehlen eines Leistungsschalters im Generatorkreis einen gemeinsamen Längsdifferentialschutz des Geräts vorzusehen. Wenn im Generatorstromkreis ein Leistungsschalter vorhanden ist, muss am Generator und Transformator ein separater Differentialschutz installiert werden.

Bei Verwendung von zwei Transformatoren in der Einheit anstelle von einem sowie beim Betrieb von zwei oder mehr Generatoren ohne Leistungsschalter in einer Einheit mit einem Transformator (vergrößerte Einheit) müssen jeweils Generator und Transformator mit einer Leistung von 125 MVA und mehr bereitgestellt werden einen separaten Längsdifferentialschutz. Wenn an den Niederspannungseingängen dieser Transformatoren keine eingebauten Stromwandler vorhanden sind, darf ein gemeinsamer Differentialschutz für zwei Transformatoren verwendet werden.

Bei einer Einheit mit einem Generator mit direkter Kühlung der Wicklungsleiter sollte ein separater Längsdifferentialschutz des Generators vorgesehen werden. Wenn im Generatorkreis ein Leistungsschalter vorhanden ist, muss gleichzeitig ein separater Differentialschutz für den Transformator der Einheit (oder für jeden Transformator, wenn zwei oder mehr Transformatoren in der Einheit mit dem Generator arbeiten; sofern kein eingebauter Strom vorhanden ist) installiert werden Transformatoren an den Niederspannungseingängen dieser Transformatoren ist die Verwendung eines allgemeinen Differentialschutzes für Blocktransformatoren zulässig); Wenn kein Schalter zum Schutz des Transformators des Geräts vorhanden ist, sollte entweder ein separater Differentialschutz oder ein gemeinsamer Längsdifferentialschutz des Geräts installiert werden (bei Geräten, die aus einem Generator und einem Transformator bestehen, ist der allgemeine Differentialschutz des Geräts erforderlich). bevorzugt).

Von der höheren Spannungsseite aus kann der Differentialschutz des Transformators (Blocks) an die im Blocktransformator eingebauten Stromwandler angeschlossen werden. In diesem Fall muss zum Schutz der Sammelschiene ein separater Schutz zwischen den Schaltern auf der Hochspannungsseite und dem Transformator des Geräts installiert werden.

Der separate Differentialschutz von Generatoren muss dreiphasig und mit drei Relais ausgestattet sein und einen Auslösestrom haben, der dem in 3.2.36 angegebenen ähnelt.

Um den angegebenen Differentialschutz bei Geräten mit Generatoren mit einer Leistung von 160 MW oder mehr und direkter Kühlung der Wicklungsleiter zu gewährleisten, ist es erforderlich, einen Backup-Differentialschutz vorzusehen, der den Generator und den Transformator des Geräts sowie die Sammelschienen abdeckt der Hochspannungsseite.

Es wird empfohlen, einen Backup-Differentialschutz der Einheiten zu installieren, auch wenn die Leistung von Generatoren mit direkter Kühlung der Wicklungsleiter weniger als 160 MW beträgt.

Beim Einsatz eines Backup-Differentialschutzes bei Geräten ohne Leistungsschalter im Generatorkreis wird empfohlen, separate Hauptdifferentialschutze für Generator und Transformator vorzusehen.

Bei einem Schalter im Generatorkreis muss der Backup-Differentialschutz mit einer Zeitverzögerung von 0,35-0,5 s erfolgen.

3.2.76. Bei Turbogeneratoren mit zwei oder drei parallelen Zweigen der Statorwicklung muss ein einsystemiger Querdifferentialschutz gegen Wicklungskurzschlüsse in einer Phase vorgesehen werden, der ohne Zeitverzögerung arbeitet.

3.2.77. Bei Anlagen mit Generatoren ab 160 MW Leistung mit direkter Kühlung der Wicklungsleiter muss ein Gegensystemstromschutz mit einer integral abhängigen Kennlinie entsprechend der Kennlinie zulässiger Überlastungen des geschützten Generators durch Gegensystemströme vorgesehen werden. Der Schutz sollte so wirken, dass er den Generatorschalter ausschaltet und, wenn er nicht vorhanden ist, das Gerät vom Netz trennt. Um den Schutz der an die Blöcke angrenzenden Elemente zu gewährleisten, muss der angegebene Schutz über ein Element mit unabhängiger Zeitverzögerung verfügen, das den Block vom Netzwerk trennt, und über eine zweistufige Wirkung gemäß 3.2.81.

Bei Einheiten mit Generatoren mit einer Leistung von weniger als 160 MW, die über eine direkte Kühlung der Wicklungsleiter verfügen, sowie bei Einheiten mit Wasserkraftgeneratoren mit einer Leistung von mehr als 30 MW, die über eine indirekte Kühlung verfügen, sollte ein Gegenstromschutz vorhanden sein erfolgt mit einer Schritt- oder abhängigen Zeitverzögerung. In diesem Fall können verschiedene Schutzstufen eine oder mehrere Zeitverzögerungen aufweisen (siehe 3.2.81, Abschnitt 4). Der angegebene Schritt oder die abhängige Zeitverzögerung muss mit der Charakteristik der zulässigen Gegensystemstromüberlastungen des Generators übereinstimmen (siehe 3.2.41).

Bei Anlagen mit indirekt gekühlten Turbogeneratoren mit einer Leistung von mehr als 30 MW muss der Schutz gemäß 3.2.41 erfolgen.

Zusätzlich zum Auslöseschutz müssen alle Einheiten mit Turbogeneratoren mit einer Leistung von mehr als 30 MW mit einer Überlastmeldung durch Gegensystemströme gemäß 3.2.41 ausgestattet sein.

3.2.78. Bei Anlagen mit Generatoren mit einer Leistung von mehr als 30 MW muss der Schutz gegen äußere symmetrische Kurzschlüsse gemäß 3.2.42 durchgeführt werden. Gleichzeitig sollte für Hydrogeneratoren die Schutzbetriebsspannung etwa 0,6–0,7 Nennspannung betragen. Bei Geräten mit Turbogeneratoren mit Ersatzerreger muss der angegebene Schutz durch ein Stromrelais ergänzt werden, das für Strom von der höheren Spannungsseite des Geräts eingeschaltet wird.

Bei Anlagen mit Generatoren ab 60 MW wird empfohlen, anstelle des angegebenen Schutzes einen Distanzschutz zu verwenden. Bei Einheiten mit Generatoren mit direkter Kühlung der Wicklungsleiter darf anstelle des Backup-Differentialschutzes (siehe 3.2.75) ein zweistufiger Distanzschutz gegen Phase-Phase-Kurzschlüsse installiert werden.

Die erste Stufe dieses Schutzes, die Redundanz im Nahbereich bietet, muss mit Blockierung bei Schwankungen ausgeführt werden und gemäß 3.2.81 Absatz 3 mit einer Zeitverzögerung von nicht mehr als 1 s funktionieren. Die erste Stufe muss den Blocktransformator sicher umgeben und gleichzeitig für Selektivität mit benachbarten Elementschutzvorrichtungen sorgen. Die Redundanz durch die erste Stufe des Generatorschutzes ist zwingend erforderlich, wenn am Gerät separate Transformator- und Generatordifferentialschutzvorrichtungen verwendet werden.

Die zweite Stufe zur Fernsicherung muss gemäß 3.2.81 Absatz 2 funktionieren.

Es wird empfohlen, einen zweistufigen Distanzschutz und bei Vorhandensein eines Backup-Differentialschutzes zu installieren, um die Wirksamkeit des Backups über große Entfernungen zu erhöhen. In diesem Fall müssen beide Stufen des Distanzschutzes gemäß 3.2.81 Absatz 2 funktionieren.

3.2.79. Der Schutz gegen äußere Kurzschlüsse an Anlagen mit Generatoren mit einer Leistung von 30 MW oder weniger sollte gemäß 3.2.43 erfolgen. Die Schutzbetriebsparameter bei Einheiten mit Hydrogeneratoren sollten gemäß 3.2.42, 3.2.43 und 3.2.78 übernommen werden.

3.2.80. Bei Generator-Transformator-Einheiten mit einem Leistungsschalter im Generatorkreis sollte bei Fehlen eines Reservedifferentialschutzes der Einheit ein Maximalstromschutz von der Hochspannungsseite der Einheit bereitgestellt werden, der den Hauptschutz der Einheit unterstützt Transformator beim Arbeiten mit ausgeschaltetem Generator.

3.2.81. Der Reserveschutz der Generator-Transformator-Einheiten muss unter Berücksichtigung folgender Punkte erfolgen:

1. Auf der Generatorspannungsseite des Transformators des Geräts ist kein Schutz installiert, es wird jedoch ein Generatorschutz verwendet.

2. Bei weitreichender Redundanz sollte der Schutz in der Regel mit zwei Zeitverzögerungen wirken: von der ersten - zur Aufteilung des Stromkreises auf der Seite der höheren Spannung des Geräts (z. B. zum Ausschalten der Bus- und Abschnittsschalter), der zweite dient zum Trennen des Geräts vom Netzwerk.

3. Bei Kurzstreckenredundanz muss der Block (Generator) vom Netz getrennt, das Generatorfeld gelöscht und der Block bei Bedarf gemäß 3.2.89 gestoppt werden.

4. Separate Stufen oder Backup-Schutzgeräte können je nach Zweck und Zweckmäßigkeit der Verwendung für Fern- und Nahbereichsredundanz eine, zwei oder drei Zeitverzögerungen haben.

5. Es wird empfohlen, auf der Seite der Generatorspannung und auf der Seite des Netzes Schutzspannungsauslöser gemäß 3.2.78 und 3.2.79 vorzusehen.

6. Für den Haupt- und Reserveschutz des Geräts sollten in der Regel separate Ausgangsrelais und eine Stromversorgung mit Betriebsgleichstrom aus verschiedenen Leistungsschaltern vorgesehen werden.

3.2.82. Bei Geräten mit Turbogeneratoren sollte der Schutz gegen symmetrische Statorüberlastungen auf die gleiche Weise erfolgen wie bei Generatoren, die auf Sammelschienen betrieben werden (siehe 3.2.47).

Bei Wasserkraftwerken ohne ständigen Einsatz des Betriebspersonals sollte zusätzlich zur Signalisierung symmetrischer Überlasten ein Schutz mit unabhängiger Kennlinie vorgesehen werden, der mit einer längeren Zeitverzögerung zum Abschalten des Aggregats (Generator) und mit einer kürzeren Zeitverzögerung zum Entladen wirkt. Anstelle des angegebenen Schutzes können auch entsprechende Geräte in der Erregersteuerung eingesetzt werden.

3.2.83. Bei Generatoren ab einer Leistung von 160 MW mit direkter Kühlung der Wicklungsleiter muss der Schutz vor Überlastung der Rotorwicklung durch den Erregerstrom mit einer integral abhängigen Zeitverzögerung erfolgen, die der Charakteristik der zulässigen Überlastungen der entspricht Generator durch den Erregerstrom. Dieser Schutz muss bei Auslösung wirken.

Wenn es nicht möglich ist, den Schutz für den Rotorstrom einzuschalten (z. B. bei bürstenloser Erregung), darf ein Schutz mit unabhängiger Zeitverzögerung verwendet werden, der auf einen Spannungsanstieg im Erregerkreis reagiert.

Der Schutz muss in der Lage sein, mit einer kürzeren Zeitverzögerung zu wirken, um den Erregerstrom zu reduzieren. Wenn im Erregerregler Überlastbegrenzungseinrichtungen vorhanden sind, kann die Entlastung gleichzeitig über diese Einrichtungen und den Rotorschutz erfolgen. Es ist auch zulässig, den Überlastbegrenzer im AVR zu verwenden, um auf Entlastung (mit zwei Zeitverzögerungen) und Auslösung einzuwirken. In diesem Fall darf der Schutz mit integral abhängiger Zeitverzögerung nicht installiert werden.

Bei Turbinengeneratoren mit einer Leistung von weniger als 160 MW mit direkter Kühlung der Wicklungsleiter und bei Hydrogeneratoren mit einer Leistung von mehr als 30 MW mit indirekter Kühlung sollte der Schutz auf die gleiche Weise wie in 3.2.46 angegeben erfolgen.

Bei Vorhandensein von Gruppenerregungssteuergeräten an Generatoren wird empfohlen, einen Schutz mit IDMT durchzuführen.

Beim Betrieb von Generatoren mit Ersatzerreger muss der Rotorüberlastschutz in Betrieb bleiben. Wenn es nicht möglich ist, einen Schutz mit unabhängiger Zeitverzögerung zu verwenden, ist es zulässig, einen Schutz mit unabhängiger Zeitverzögerung am Ersatzerreger bereitzustellen.

3.2.84. Um einen Spannungsanstieg im Leerlauf zu verhindern, muss bei Anlagen mit Turbogeneratoren ab einer Leistung von 160 MW ein Überspannungsschutz vorgesehen werden, der bei Netzbetrieb des Generators automatisch deaktiviert wird. Bei wirksamem Schutz muss das Feld des Generators und der Erregeranlage unterdrückt werden.

Bei Einheiten mit Wasserkraftgeneratoren muss ein Überspannungsschutz vorhanden sein, um einen Spannungsanstieg während des Lastabwurfs zu verhindern. Der Schutz sollte so wirken, dass er das Gerät (den Generator) abschaltet und das Generatorfeld löscht. Die Schutzmaßnahme zum Stoppen des Geräts ist zulässig.

3.2.85. Für Wasserkraftgeneratoren, Turbogeneratoren mit wassergekühlten Rotorwicklungen und alle Turbogeneratoren mit einer Leistung von 300 MW und mehr muss ein Erdschlussschutz an einer Stelle des Erregerkreises vorgesehen werden. Bei Hydrogeneratoren sollte der Schutz beim Abschalten und bei Turbogeneratoren bei einem Signal wirken.

Bei Anlagen mit einer Leistung von weniger als 160 MW muss ein Erdschlussschutz am zweiten Punkt des Erregerkreises von Turbogeneratoren gemäß 3.2.48 installiert werden.

3.2.86. Bei Anlagen mit Turbogeneratoren ab 160 MW Leistung mit direkter Kühlung der Wicklungsleiter und bei Hydrogeneratoren sind Schutzeinrichtungen gegen Asynchronbetrieb mit Erregungsverlust vorzusehen.

Diese Geräte werden auch für den Einsatz an Turbogeneratoren mit einer Leistung von weniger als 160 MW mit direkter Kühlung der Wicklungsleiter empfohlen. Bei diesen Turbogeneratoren ist es auch zulässig, eine automatische Erkennung des Asynchronmodus nur durch die deaktivierte Position der automatischen Felddämpfungsvorrichtungen vorzusehen (ohne Verwendung eines Schutzes gegen den Asynchronmodus).

Bei der Umstellung eines Turbogenerators, der die Erregung verloren hat, in den Asynchronmodus sollten die oben genannten Schutzvorrichtungen oder die automatische Felddämpfung auf das Signal des Erregungsverlusts einwirken und die Hilfslast im Zweig der Einheit, deren Generator die Erregung verloren hat, automatisch auf eine Notstromversorgung umschalten Quelle.

Alle Hydrogeneratoren und Turbogeneratoren, die keinen asynchronen Betrieb zulassen, sowie andere Turbogeneratoren bei Blindleistungsmangel im System unter Einwirkung dieser Geräte müssen vom Netz getrennt werden.

3.2.87. Wenn im Generatorkreis ein Leistungsschalter mit direkter Kühlung der Wicklungsleiter vorhanden ist, sollte für eine Redundanz im Falle eines Ausfalls dieses Leistungsschalters gesorgt werden (z. B. durch den Einsatz eines Leistungsschalterausfalls).

3.2.88. Der Leistungsschalterversagenspegel von 110 kV und mehr in Kraftwerken muss unter Berücksichtigung folgender Punkte durchgeführt werden:

1. Um ein unnötiges Abschalten mehrerer Backup-Schutzgeräte zu verhindern, wenn bei einem von ihnen ein Phasenunterbrechungsbetrieb infolge eines Ausfalls eines Leistungsschalters mit einphasigem Antrieb beim Abschalten in Kraftwerken mit Generatoren auftritt bei denen die Wicklungsleiter direkt gekühlt werden, muss für eine beschleunigte Auslösung des Leistungsschalterausfalls gesorgt werden (z. B. durch Stromschutz des Nulltransformators des Blocks von der Seite des Netzes mit einem großen Erdschlussstrom).

2. Bei Kraftwerken, bei denen die Generator-Transformator-Einheiten und die Leitungen über gemeinsame Schalter verfügen (z. B. bei Verwendung eines Eineinhalb-Schemas oder eines Polygon-Schemas), ist es erforderlich, eine Fernschaltvorrichtung zum Ausschalten vorzusehen schalten und verhindern Sie die automatische Wiedereinschaltung am anderen Ende der Leitung unter Einwirkung des Leistungsschalterversagens im Falle seines Starts aus dem Blockschutz. Darüber hinaus sollte die Wirkung des Leistungsschalterausfalls zum Stoppen des Hochfrequenz-Schutzsenders vorgesehen sein.

3.2.89. Wenn der Schutz des Stators des Generators und des Transformators des Geräts vor inneren Schäden sowie der Schutz des Rotors des Generators in Frage kommt, muss das beschädigte Element vom Netz getrennt werden, die Generator- und Erregerfelder müssen sein erlischt, müssen der Start des Leistungsschalters und die technischen Schutzmaßnahmen beeinträchtigt werden.

Wenn eine Auslösung des Schutzes dazu führt, dass die Hilfslast, die über eine Abzweigung mit dem Gerät verbunden ist, stromlos wird, muss der Schutz auch die Leistungsschalter im funktionierenden Hilfsstromversorgungskreis öffnen, um sie an die Notstromquelle zu übertragen unter Verwendung des ATS.

Der Notstromschutz des Generators und des Transformators der Einheit im Falle äußerer Schäden muss gemäß 3.2.81, Absatz 2-4, funktionieren.

Bei thermischen Kraftwerken mit Blockschaltbild im thermischen Teil muss bei einer Abschaltung des Blocks aufgrund innerer Schäden eine vollständige Abschaltung des Blocks gewährleistet sein. Bei äußeren Beschädigungen sowie unter Einwirkung von Schutzmaßnahmen in Fällen, in denen der Betrieb des Gerätes schnell wiederhergestellt werden kann, muss das Gerät in den Ruhemodus geschaltet werden, sofern dieser Modus durch thermische und mechanische Geräte zugelassen wird.

Bei Wasserkraftwerken muss im Falle einer internen Beschädigung des Aggregats zusätzlich zum Abschalten des Aggregats auch der Stillstand des Aggregats erfolgen. Die Aktion zum Stoppen des Gerätes kann auch durchgeführt werden, wenn das Gerät aufgrund einer äußeren Beschädigung ausgeschaltet ist.

3.2.90. Bei den Generator-Transformator-Leitungseinheiten müssen der Hauptleitungsschutz und der Reserveschutz auf der Seite des Stromnetzes gemäß den Anforderungen dieses Kapitels zum Leitungsschutz durchgeführt werden, und auf der Seite der Einheit müssen die Funktionen des Leitungsreserveschutzes ausgeführt werden durch die Backup-Schutzvorrichtungen des Geräts durchgeführt werden.

Die Absicherung des Gerätes muss gemäß den oben genannten Anforderungen erfolgen.

Die Aktion des Blockschutzes zum Öffnen des Leistungsschalters und zum Starten des Leistungsschalters von der Seite des Stromnetzes muss mithilfe von zwei zueinander redundanten Ferntrennvorrichtungen über einen Hochfrequenzkanal oder über Kommunikationsleitungen übertragen werden. Darüber hinaus wird empfohlen, die gleichzeitige Einwirkung des Blockierschutzes zum Stoppen des Hochfrequenz-Schutzsenders vorzusehen.

Bei Geräten mit Turbogeneratoren (mit Blockschaltbild im thermischen Teil) wird von der Seite des Stromnetzes die Sammelschienenschutzwirkung (bei einem Doppelsammelschienensystem) oder der Leistungsschalterausfall (bei einem Eineinhalbkreis bzw B. eines Polygonkreises) vom Stromnetz an das andere Ende der Leitung übertragen werden, bzw. um das Gerät in den Ruhezustand zu versetzen bzw. um das Generatorfeld zu löschen und das Gerät zu stoppen. Darüber hinaus wird empfohlen, ein Fernschaltgerät zu verwenden, um das Löschen des Generatorfelds zu beschleunigen und den Hilfsbedarf abzuschalten, wenn Backup-Schutzmaßnahmen seitens des Stromnetzes vorhanden sind.

Im Falle einer nicht vollphasigen Trennung des Leistungsschalters von der Seite des Netzes mit einem großen Erdschlussstrom muss ein beschleunigtes Einschalten des Leistungsschalters auf die gleiche Weise wie in 3.2.88 Absatz 1 vorgesehen durchgeführt werden .

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