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ENZYKLOPÄDIE DER FUNKELEKTRONIK UND ELEKTROTECHNIK
Kostenlose Bibliothek / Lexikon der Funkelektronik und Elektrotechnik / Elektriker

Abschnitt 3. Schutz und Automatisierung

Kapitel 3.4. Sekundärkreise

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Lexikon der Funkelektronik und Elektrotechnik / Regeln für die Installation elektrischer Anlagen (PUE)

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3.4.1. Dieses Kapitel der Regeln gilt für Sekundärkreise (Steuer-, Signal-, Steuerungs-, Automatisierungs- und Relaisschutzkreise) elektrischer Anlagen.

3.4.2. Die Betriebsspannung der Sekundärkreise des Anschlusses, der keine Verbindung zu anderen Anschlüssen hat und dessen Betriebsmittel getrennt von den Betriebsmitteln anderer Anschlüsse angeordnet sind, sollte 1 kV nicht überschreiten. In allen anderen Fällen darf die Betriebsspannung der Sekundärkreise 500 V nicht überschreiten.

Die Gestaltung der anzuschließenden Geräte muss den Umgebungsbedingungen und Sicherheitsanforderungen entsprechen.

3.4.3. In Kraftwerken und Umspannwerken für Sekundärkreise sollten Steuerkabel mit Aluminiumleitern aus halbfestem Aluminium verwendet werden. Steuerkabel mit Kupferleitern sollten nur in Sekundärkreisen verwendet werden:

1) Kraftwerke mit Generatoren mit einer Leistung von mehr als 100 MW; gleichzeitig sollten Steuerkabel mit Aluminiumleitern in Kraftwerken zum sekundären Schalten und Beleuchten von chemischen Wasseraufbereitungsanlagen, Aufbereitungs-, Versorgungs- und Hilfsanlagen, mechanischen Werkstätten und Startkesseln verwendet werden;

2) Schaltanlagen und Umspannwerke mit einer höheren Spannung von 330 kV und mehr sowie Schaltanlagen und Umspannwerke, die in intersystemischen Transitübertragungsleitungen enthalten sind;

3) Differential-Sammelschienenschutz und Vorrichtungen für den redundanten Ausfall von 110-220-kV-Leistungsschaltern sowie Systemnotfallautomatik;

4) technologischer Schutz von Wärmekraftwerken;

5) mit einer Betriebsspannung von nicht mehr als 60 V mit einem Durchmesser der Adern von Kabeln und Leitungen bis 1 mm (siehe auch 3.4.4);

6) Kraftwerke und Umspannwerke in explosionsgefährdeten Bereichen der Klassen BI und B-Ia.

In Industrieanlagen für Sekundärkreise sollten Steuerleitungen mit Aluminium-Kupfer- oder Aluminiumleitern aus halbfestem Aluminium verwendet werden. Steuerkabel mit Kupferleitern dürfen nur in Sekundärkreisläufen verwendet werden, die sich in explosionsgefährdeten Bereichen der Klassen BI und B-Ia befinden, in Sekundärkreisläufen von Mechanismen von Hochöfen und Konverterwerkstätten, der Hauptlinie von Crimp- und kontinuierlichen Hochleistungswalzwerken, elektrisch Empfänger der Sonderkategorie I sowie in Sekundärkreisen mit einer Betriebsspannung von nicht mehr als 60 V mit einem Durchmesser der Adern von Kabeln und Leitungen bis 1 mm (siehe auch 3.4.4).

3.4.4. Je nach Zustand der mechanischen Festigkeit:

1) Die Leiter von Steuerkabeln zum Schraubanschluss an die Klemmen von Schalttafeln und Geräten müssen einen Querschnitt von mindestens 1,5 mm2 (und bei Verwendung spezieller Klemmen mindestens 1,0 mm2) für Kupfer und 2,5 mm2 für Aluminium haben; für Stromkreise - 2,5 mm2 für Kupfer und 4 mm2 für Aluminium; für unkritische Sekundärkreise, für Steuer- und Signalkreise dürfen Kabel mit Kupferleitern mit einem Querschnitt von 1 mm2 unter der Schraube angeschlossen werden;

2) In Stromkreisen mit einer Betriebsspannung von 100 V und höher muss der Querschnitt der Kupferadern von durch Löten verbundenen Kabeln mindestens 0,5 mm2 betragen;

3) In Stromkreisen mit einer Betriebsspannung von 60 V und darunter muss der Durchmesser der Kupferadern von durch Löten verbundenen Kabeln mindestens 0,5 mm betragen. In Kommunikationsgeräten, Telemechanik und dergleichen sollten lineare Schaltkreise an Schraubklemmen angeschlossen werden.

Der Anschluss von einadrigen Leitern (zum Schrauben oder Löten) ist nur an festen Teilen des Gerätes zulässig. Der Anschluss von Adern an bewegliche oder abnehmbare Geräteelemente (Steckverbinder, abnehmbare Blöcke usw.) sowie an Schalttafeln und Geräten, die Vibrationen ausgesetzt sind, sollte mit flexiblen (Litzen-)Adern erfolgen.

3.4.5. Der Querschnitt der Leiter von Kabeln und Leitungen muss den Anforderungen an deren Schutz gegen Kurzschlüsse ohne Zeitverzögerung und zulässige Langzeitströme gemäß Kap. 1.3, thermischer Widerstand (für Stromkreise, die von Stromwandlern ausgehen) sowie den Betrieb von Geräten in einer bestimmten Genauigkeitsklasse sicherstellen. In diesem Fall müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

1. Stromwandler zusammen mit Stromkreisen müssen in der Genauigkeitsklasse arbeiten:

  • für Abrechnungszähler - nach Kap. 1,5;
  • zur Messung von Leistungswandlern, die zur Eingabe von Informationen in Computergeräte verwendet werden – laut Kap. 1.5, wie bei technischen Abrechnungszählern;
  • für Schaltanlagen und Strom- und Leistungsmessumformer für Messungen aller Art – nicht niedriger als Genauigkeitsklasse 3;
  • zum Schutz in der Regel innerhalb von 10 % Fehler (siehe auch Kap. 3.2.).

2. Bei Spannungskreisen sollten die Spannungsverluste eines Spannungstransformators, sofern alle Schutzvorrichtungen und Geräte eingeschaltet sind, wie folgt betragen:

  • bis zu Abrechnungszählern und Leistungswandlern, die zur Eingabe von Informationen in Computergeräte verwendet werden – nicht mehr als 0,5 %;
  • zu Abrechnungszählern von Übertragungsleitungen zwischen Systemen - nicht mehr als 0,25%;
  • zu technischen Abrechnungszählern - nicht mehr als 1,5%;
  • an Schalttafeln und Leistungssensoren, die für alle Arten von Messungen verwendet werden – nicht mehr als 1,5 %;
  • bis hin zu Schutz- und Automatisierungspaneelen - nicht mehr als 3 % (siehe auch Kapitel 3.2.).

Bei der gemeinsamen Speisung der angegebenen Lasten über gemeinsame Leiter muss deren Querschnitt entsprechend den minimal zulässigen Spannungsverlustraten gewählt werden.

3. Bei Steuerstromkreisen sollten die Spannungsverluste der Stromquelle sein:

  • an die Gerätetafel oder zur Steuerung von Elektromagneten ohne Antrieb – nicht mehr als 10 % bei höchstem Laststrom;
  • bis hin zur Steuerung von Elektromagneten mit dreifacher und größerer Anziehungskraft – nicht mehr als 25 % des Anziehungsstromwerts.

4. Bei Spannungskreisen von AVR-Geräten darf der Spannungsverlust vom Spannungswandler zum Messgerät nicht mehr als 1 % betragen.

3.4.6. In einem Steuerkabel dürfen Steuer-, Mess-, Schutz- und Signalkreise für Gleich- und Wechselstrom sowie Stromkreise kombiniert werden, die elektrische Empfänger mit geringer Leistung (z. B. Elektromotoren für Ventile) versorgen.

Um eine Erhöhung des induktiven Widerstands der Kabeladern zu vermeiden, muss die Verdrahtung der Sekundärkreise von Strom- und Spannungswandlern so erfolgen, dass die Summe der Ströme dieser Kreise in jedem Kabel in allen Modi gleich Null ist .

Es ist zulässig, gemeinsame Kabel für Stromkreise mit unterschiedlichen Anschlüssen zu verwenden, mit Ausnahme von gegenseitig redundanten.

3.4.7. Kabel sollten normalerweise an Klemmenbaugruppen angeschlossen werden. Es wird nicht empfohlen, zwei Kupferleiter eines Kabels unter einer Schraube zu verbinden, und zwei Aluminiumleiter sind nicht zulässig.

Kabel können direkt an die Ausgänge von Messwandlern oder einzelnen Geräten angeschlossen werden.

Die Ausführung der Schellen muss dem Material und Querschnitt der Kabeladern entsprechen.

3.4.8. Der Anschluss von Steuerkabeln zur Vergrößerung ihrer Länge ist zulässig, wenn die Streckenlänge die Baulänge des Kabels überschreitet. Der Anschluss von Kabeln mit Metallmantel sollte durch den Einbau hermetischer Kupplungen erfolgen.

Kabel mit nichtmetallischem Mantel oder mit Aluminiumleitern sollten an Zwischenreihen von Klemmen oder mit speziellen, für diesen Kabeltyp vorgesehenen Hülsen angeschlossen werden.

3.4.9. Sekundärkreiskabel, Kabeladern und an Klemmenbaugruppen oder Geräte angeschlossene Leitungen müssen gekennzeichnet sein.

3.4.10. Arten von Drähten und Kabeln für Sekundärkreise, Methoden ihrer Verlegung und ihres Schutzes sollten unter Berücksichtigung der Anforderungen von Kap. ausgewählt werden. 2.1, 2.3 und 3.1, soweit sie durch dieses Kapitel nicht geändert werden. Bei der Verlegung von Drähten und Kabeln auf heißen Oberflächen oder an Orten, an denen die Isolierung Ölen und anderen aggressiven Medien ausgesetzt sein kann, sollten spezielle Drähte und Kabel verwendet werden (siehe Kap. 2.1).

Drähte und Kabeladern mit nicht lichtbeständiger Isolierung müssen vor Lichteinwirkung geschützt werden.

3.4.11. Kabel der Sekundärkreise von Spannungswandlern ab 110 kV, die vom Spannungswandler bis zur Abschirmung verlegt werden, müssen einen beidseitig geerdeten Metallmantel oder eine Metallarmierung haben. Kabel in den Stromkreisen der Haupt- und Zusatzwicklungen eines Spannungswandlers ab 110 kV sind über die gesamte Streckenlänge nebeneinander zu verlegen. Für Stromkreise von Instrumenten und Geräten, die empfindlich auf Störungen durch andere Geräte oder in der Nähe verlaufende Stromkreise reagieren, müssen abgeschirmte Leitungen sowie Steuerkabel mit gemeinsamer Abschirmung oder Kabel mit abgeschirmten Adern verwendet werden.

3.4.12. Die Installation von Gleich- und Wechselstromkreisen in Schalttafelgeräten (Schalttafeln, Konsolen, Schränke, Kästen usw.) sowie interne Schaltpläne für Schalter, Trennschalter und andere Geräte müssen entsprechend den Bedingungen der mechanischen Festigkeit mit Drähten oder erfolgen Kabel mit Kupferleiterquerschnitt von mindestens:

  • für eindrähtige Leiter mit Schraubklemmenanschluss 1,5 mm2;
  • für angelötete eindrähtige Leiter 0,5 mm2;
  • für mehrdrähtige Leiter, die durch Löten verbunden oder mit speziellen Kabelschuhen verschraubt werden, 0,35 mm2; In technisch begründeten Fällen dürfen Drähte mit durch Löten verbundenen Kupferlitzenleitern mit einem Querschnitt von weniger als 0,35 mm2, jedoch nicht weniger als 0,2 mm2 verwendet werden;
  • für durch Löten verbundene Adern in Stromkreisen mit einer Spannung von nicht mehr als 60 V (Bedienfelder und Konsolen, Telemechanikgeräte usw.) – 0,197 mm2 (Durchmesser – nicht weniger als 0,5 mm).

Der Anschluss von einadrigen Leitern (zum Schrauben oder Löten) ist nur an festen Teilen des Gerätes zulässig. Der Anschluss von Adern an bewegliche oder abnehmbare Geräteelemente (Steckverbinder, abnehmbare Blöcke usw.) sollte mit flexiblen (Litzen-)Adern erfolgen.

Mechanische Belastungen an den Lötstellen von Drähten sind nicht zulässig.

Für Übergänge zu Gerätetüren sollten mehradrige Leitungen mit einem Querschnitt von mindestens 0,5 mm2 verwendet werden; Es dürfen auch Drähte mit eindrähtigen Leitern mit einem Querschnitt von mindestens 1,5 mm2 verwendet werden, sofern das Drahtbündel nur bei Torsion arbeitet.

Der Querschnitt von Leitungen an Schalttafelgeräten und anderen werkseitig hergestellten Produkten richtet sich nach den Anforderungen an deren Schutz gegen Kurzschlüsse ohne Zeitverzögerung, zulässige Strombelastungen gemäß Kap. 1.3 und für Stromkreise, die von Stromwandlern ausgehen, zusätzlich der thermische Widerstand. Für die Installation sollten Drähte und Kabel mit flammhemmender Isolierung verwendet werden.

Die Verwendung von Drähten und Kabeln mit Aluminiumleitern für die Inneninstallation von Schalttafeln ist nicht zulässig.

3.4.13. Der Anschluss der Geräte untereinander innerhalb desselben Schaltfeldes sollte in der Regel direkt erfolgen, ohne die Anschlussdrähte zu den Zwischenklemmen zu entfernen.

Die Klemmen oder Prüfblöcke müssen an die Stromkreise angeschlossen werden, in die Prüf- und Verifizierungsgeräte und -geräte einbezogen werden sollen. Es wird auch empfohlen, Stromkreise an mehrere Klemmen auszugeben, deren Umschaltung zum Ändern der Betriebsart des Geräts erforderlich ist.

3.4.14. Zwischenklemmen sollten nur dort montiert werden, wo:

  • der Draht geht in das Kabel;
  • gleichnamige Stromkreise werden zusammengefasst (Montage von Klemmen für Auslösekreise, Spannungskreise usw.);
  • Wenn keine Testblöcke oder ähnliche Geräte verfügbar sind, müssen tragbare Test- und Messgeräte einbezogen werden.
  • mehrere Kabel zu einem Kabel zusammenführen oder die Ketten verschiedener Kabel neu verteilt werden (siehe auch 3.4.8).

3.4.15. Klemmen, die zu unterschiedlichen Anschlüssen oder Geräten gehören, müssen in separate Klemmengruppen aufgeteilt werden.

In den Klemmenreihen dürfen sich keine Klemmen in unmittelbarer Nähe zueinander befinden, deren versehentliches Anschließen zu einem Ein- oder Ausschalten der Verbindung oder zu einem Kurzschluss in den Steuerstromkreisen oder in den Erregerkreisen führen kann.

Bei der Platzierung von Geräten verschiedener Schutzarten oder anderen Geräten mit demselben Anschluss auf einer Schalttafel (in einem Schrank) erfolgt die Stromversorgung von den Polen des Betriebsstroms über die Klemmenbaugruppen sowie die Verkabelung dieser Stromkreise über die muss für jede Schutzart bzw. jedes Gerät unabhängig durchgeführt werden. Wenn in den Auslösestromkreisen einzelner Schutzsätze keine Überlagerungen vorhanden sind, sollte der Anschluss dieser Stromkreise an das Ausgangsrelais des Schutzes oder die Auslösestromkreise des Leistungsschalters über separate Klemmen der Klemmenbaugruppe erfolgen; Gleichzeitig sollten die Schalttafelanschlüsse der angegebenen Stromkreise für jede Schutzart unabhängig erfolgen.

3.4.16. Zur Durchführung von Funktionsprüfungen und Prüfungen in Schutz- und Automatisierungskreisen sind Prüfblöcke oder Messklemmen vorzusehen, die (außer in den in 3.4.7 genannten Fällen) ohne Abklemmen von Drähten und Kabeln eine Trennung von der Hilfsstromquelle, Spannung und Strom ermöglichen Transformatoren mit der Möglichkeit, Stromkreise vorläufig kurzzuschließen; Anschluss von Prüfgeräten zum Prüfen und Justieren von Geräten.

Relaisschutz- und Automatisierungsgeräte, die aufgrund der Anforderungen des Netzwerkmodus, der Selektivitätsbedingungen und anderer Gründe regelmäßig außer Betrieb genommen werden, müssen über spezielle Vorrichtungen für die Außerbetriebnahme durch das Betriebspersonal verfügen.

3.4.17. Anschlussbaugruppen, Hilfskontakte von Schaltern und Trennschaltern sowie Geräten sollten so installiert und Erdungsleiter montiert werden, dass die Zugänglichkeit und Sicherheit von Wartungsbaugruppen und -geräten von Sekundärkreisen gewährleistet ist, ohne dass Primärkreise mit einer Spannung über 1 kV abgeschaltet werden ist gewährleistet.

3.4.18. Die Isolierung von Geräten, die in Sekundärkreisen verwendet werden, muss den Normen entsprechen, die durch die Betriebsspannung der Quelle (oder des Trenntransformators) bestimmt werden, die diese Kreise speist.

Für jede unabhängige Quelle (einschließlich Trenntransformatoren), die nicht geerdet ist, sollte eine Isolationskontrolle der betrieblichen Gleich- und Wechselstromkreise vorgesehen werden.

Das Isolationsüberwachungsgerät muss ein Signal liefern, wenn die Isolation den eingestellten Wert unterschreitet, und bei Gleichstrom auch den Wert des Isolationswiderstands der Pole messen. Bei einem unverzweigten Betriebsstromnetz darf keine Isolationskontrolle durchgeführt werden.

3.4.19. Die Hilfsstromversorgung der Sekundärkreise jedes Anschlusses sollte über separate Sicherungen oder Leistungsschalter erfolgen (die Verwendung letzterer ist vorzuziehen).

Die Versorgung der Schaltkreise des Relaisschutzes und der Steuerung der Schalter jedes Anschlusses mit Betriebsstrom sollte in der Regel über separate Leistungsschalter oder Sicherungen erfolgen, die nicht mit anderen Schaltkreisen verbunden sind (Alarm, elektromagnetische Blockierung usw.). Eine gemeinsame Stromversorgung von Steuerkreisen und Lampen zur Signalisierung der Position des gesteuerten Fahrzeugs ist zulässig.

Für Verbindungen ab 220 kV sowie für Generatoren (Einheiten) mit einer Leistung von 60 MW oder mehr sollte eine separate Stromversorgung mit Betriebsstrom (aus verschiedenen Sicherungen, automatischen Schaltern) des Haupt- und Reserveschutzes vorgesehen werden.

Bei Reihenschaltung von Leistungsschaltern und Sicherungen müssen diese vor den Leistungsschaltern (auf der Stromversorgungsseite) installiert werden.

3.4.20. Relaisschutzgeräte, Automatisierung und Steuerung kritischer Elemente müssen über eine permanente Überwachung des Zustands der Stromversorgungskreise mit Betriebsstrom verfügen. Die Steuerung kann über separate Relais oder Lampen oder über Geräte erfolgen, die zur Überwachung des Zustands des Stromkreises für den späteren Betrieb von Schaltgeräten mit Fernbedienung vorgesehen sind.

Bei weniger kritischen Geräten kann die Leistungssteuerung durch eine Meldung über die Trennstellung des Leistungsschalters im Steuerstromkreis erfolgen.

Die Folgeschaltung muss auf ordnungsgemäße Funktion überprüft werden, wenn sie einen Hilfskontakt des Schaltgerätes enthält. Gleichzeitig muss in jedem Fall eine Funktionsprüfung des Abschaltkreises und eine Funktionsprüfung des Schaltkreises an den Schaltern kritischer Elemente, Kurzschlüsse und an unter Einwirkung eingeschalteten Geräten durchgeführt werden automatische Übergabegeräte (ATS) oder Fernwirkanlagen.

Wenn die Parameter der Antriebsfreigabekreise keine Möglichkeit bieten, den Zustand dieses Kreises zu überwachen, wird keine Überwachung durchgeführt.

3.4.21. In Elektroinstallationen sollte in der Regel eine automatische Signalisierung einer Verletzung des normalen Betriebsmodus und des Auftretens etwaiger Störungen vorgesehen sein.

Die Überprüfung der Funktionsfähigkeit dieses Alarms sollte durch regelmäßige Tests erfolgen.

In elektrischen Anlagen, die ohne ständigen Personaldienst betrieben werden, muss ein Signal an den Personalstandort gesendet werden.

3.4.22. Steuerstromkreise, in denen beim Betrieb von Schließelektromagneten oder anderen Geräten sowie bei Erdschlüssen eine Fehlauslösung verschiedener Überspannungsgeräte möglich ist, müssen geschützt werden.

3.4.23. Die Erdung in den Sekundärkreisen von Stromwandlern sollte an einer Stelle der Anschlussbaugruppe erfolgen, die den Stromwandlern am nächsten liegt, oder an den Anschlüssen der Stromwandler.

Bei Schutzeinrichtungen, die mehrere Stromwandlersätze kombinieren, muss auch eine Erdung an einem Punkt vorgesehen werden; In diesem Fall ist die Erdung über eine Durchschlagsicherung mit einer Durchschlagspannung von nicht mehr als 1 kV und einem Shunt-Widerstand von 100 Ohm zur Ableitung der statischen Aufladung zulässig.

Sekundärwicklungen von Zwischenstromwandlern dürfen nicht geerdet werden.

3.4.24. Die Sekundärwicklungen des Spannungswandlers müssen geerdet werden, indem der Sternpunkt oder eines der Enden der Wicklung an eine Erdungsvorrichtung angeschlossen wird.

Die Erdung der Sekundärwicklungen des Spannungswandlers muss in der Regel an der dem Spannungswandler nächstgelegenen Klemmenanordnung bzw. an den Klemmen des Spannungswandlers erfolgen.

Es ist erlaubt, geerdete Sekundärkreise mehrerer Spannungswandler einer Schaltanlage mit einer gemeinsamen Erdungsschiene zusammenzufassen. Wenn diese Sammelschienen zu verschiedenen Schaltanlagen gehören und sich in unterschiedlichen Räumen befinden (z. B. Relaisplatinen von Schaltanlagen unterschiedlicher Spannung), sollten diese Sammelschienen in der Regel nicht miteinander verbunden werden.

Bei Spannungswandlern, die als Betriebswechselstromquellen verwendet werden, muss die Schutzerdung der Sekundärwicklungen der Spannungswandler über eine Durchschlagsicherung erfolgen, wenn die Betriebserdung eines der Pole des Betriebsstromnetzes nicht vorhanden ist.

3.4.25. Spannungswandler müssen durch automatische Schalter vor Kurzschlüssen in Sekundärkreisen geschützt werden. In alle nicht geerdeten Leiter sollten nach der Montage der Klemmen Leistungsschalter eingebaut werden, mit Ausnahme des Nullstromkreises (offenes Dreieck) von Spannungswandlern in Netzen mit hohen Erdschlussströmen.

Bei unverzweigten Spannungskreisen dürfen keine Schutzschalter eingebaut werden.

In den Sekundärkreisen des Spannungswandlers muss eine sichtbare Unterbrechung (Messerschalter, lösbare Steckverbinder etc.) möglich sein.

Der Einbau von Geräten, die eine Lücke in den Leitern zwischen dem Spannungswandler und dem Erdungspunkt seiner Sekundärkreise erzeugen können, ist nicht zulässig.

3.4.26. Bei Spannungswandlern, die in Netzen mit geringen Erdschlussströmen ohne Kompensation kapazitiver Ströme installiert sind (z. B. an der Generatorspannung der Generator-Transformator-Einheit, an der Hilfsspannung von Kraftwerken und Umspannwerken), ist ggf. ein Überspannungsschutz vorzusehen für spontane neutrale Verschiebungen. Der Schutz kann durch die Einbeziehung aktiver Widerstände in einen offenen Dreieckskreis implementiert werden.

3.4.27. In den Sekundärkreisen von linearen Spannungswandlern ab 220 kV muss für eine Redundanz zu einem weiteren Spannungswandler gesorgt werden.

Es ist zulässig, eine gegenseitige Redundanz zwischen linearen Spannungswandlern mit ausreichender sekundärer Belastbarkeit durchzuführen.

3.4.28. Spannungswandler müssen über eine Überwachung des Zustands des Spannungskreises verfügen.

Relaisschutzgeräte, deren Stromkreise von Spannungswandlern gespeist werden, müssen mit den in 3.2.8 genannten Geräten ausgestattet sein.

Unabhängig vom Vorhandensein oder Fehlen der Schutzschaltungen dieser Geräte müssen Signale bereitgestellt werden:

  • beim Ausschalten von Leistungsschaltern – mit Hilfe ihrer Hilfskontakte;
  • bei Funktionsstörungen der Relais-Repeater von Sammelschienentrennern - Verwendung von Geräten zur Überwachung der Unterbrechung von Steuerkreisen und Relais-Repeatern;
  • für Spannungstransformatoren, in deren Stromkreis die Wicklungen mit höherer Spannung Sicherungen eingebaut sind, bei Verletzung der Integrität der Sicherungen - mit Hilfe zentraler Geräte.

3.4.29. An Orten, die Stößen und Vibrationen ausgesetzt sind, müssen Maßnahmen gegen die Verletzung der Kontaktverbindungen von Drähten, Fehlfunktionen des Relais sowie gegen vorzeitigen Verschleiß von Apparaten und Instrumenten getroffen werden.

3.4.30. Die Schalttafeln müssen auf den bedienten Seiten Beschriftungen aufweisen, die die Anschlüsse, zu denen die Schalttafel gehört, ihren Zweck, die Seriennummer der Schalttafel im Schild und die auf den Schalttafeln installierten Geräte müssen entsprechend den Diagrammen mit Beschriftungen oder Markierungen versehen sein.

Siehe andere Artikel Abschnitt Regeln für die Installation elektrischer Anlagen (PUE).

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