Kostenlose technische Bibliothek ENZYKLOPÄDIE DER FUNKELEKTRONIK UND ELEKTROTECHNIK
Abschnitt 4. Schaltanlagen und Umspannwerke Schaltanlagen und Umspannwerke mit Spannungen über 1 kV. Schaltanlagen öffnen Lexikon der Funkelektronik und Elektrotechnik / Regeln für die Installation elektrischer Anlagen (PUE) 4.2.45. In Freiluftschaltanlagen ab 110 kV muss ein Durchgang für mobile Installations- und Reparatureinrichtungen und -geräte sowie mobile Labore vorgesehen werden. 4.2.46. Die Verbindung flexibler Drähte in Spannweiten muss durch Crimpen mit Verbindungsklemmen und Verbindungen in Schlaufen an Stützen, Verbinden von Abzweigen in Spannweiten und Verbindung mit Hardwareklemmen durch Crimpen oder Schweißen erfolgen. In diesem Fall erfolgt der Anschluss von Abzweigen im Spannfeld in der Regel ohne Durchtrennen der Spanndrähte. Löten und Verdrillen von Drähten sind nicht erlaubt. Schraubverbindungen sind nur an Geräteanschlüssen und an Abzweigen zu Ableitern, Ableitern, Koppelkondensatoren und Spannungswandlern zulässig, sowie für temporäre Installationen, bei denen die Verwendung von Festverbindungen einen hohen Aufwand für die Neuverdrahtung von Sammelschienen erfordert. Isolatorgirlanden zum Aufhängen von Sammelschienen in Freiluftschaltanlagen können einkreisig sein. Wenn eine einkettige Girlande den Bedingungen mechanischer Belastungen nicht genügt, sollte eine zweikettige Girlande verwendet werden. Trennende (Einsteck-)Girlanden sind nicht erlaubt, mit Ausnahme von Girlanden, mit deren Hilfe Hochfrequenzbarrieren aufgehängt werden. Die Befestigung flexibler Stäbe und Kabel in Spann- und Aufhängeklemmen muss hinsichtlich der Festigkeit den Anforderungen nach 2.5.84 entsprechen. 4.2.47. Verbindungen starrer Stromschienen in Feldern sollten durch Schweißen hergestellt werden, und Verbindungen von Stromschienen benachbarter Felder sollten mithilfe von an den Stromschienen angebrachten Ausgleichsvorrichtungen erfolgen, normalerweise durch Schweißen. Der Anschluss von Ausgleichsgeräten an Spannweiten ist über Schraubverbindungen zulässig. Abzweige von starren Stromschienen können sowohl flexibel als auch starr ausgeführt sein und ihre Verbindung mit den Feldern sollte in der Regel durch Schweißen erfolgen. Der Anschluss mittels Schraubverbindungen ist nur in begründeten Fällen zulässig. 4.2.48. Abzweige von Sammelschienen von Freiluftschaltanlagen sollten grundsätzlich unterhalb der Sammelschienen liegen. Das Aufhängen einer Sammelschiene in einem Feld über zwei oder mehr Abschnitte oder Sammelschienensysteme ist nicht zulässig. 4.2.49. Die Belastungen von Reifen und Konstruktionen durch Wind und Eis sowie die Auslegungslufttemperaturen müssen gemäß den Anforderungen der Bauvorschriften und -vorschriften ermittelt werden. In diesem Fall sollte die Einfederung starrer Reifen 1/80 der Spannweite nicht überschreiten. Bei der Ermittlung der Belastungen von Bauwerken ist zusätzlich das Gewicht einer Person mit Werkzeugen und Montagegeräten zu berücksichtigen bei Verwendung von:
Die Zugkraft der Abstiege zu Schaltanlagen im Freien darf unter den klimatischen Bedingungen keine unzulässige mechanische Beanspruchung und eine unzulässige Nähe der Leitungen verursachen. 4.2.50. Die berechneten mechanischen Kräfte, die während eines Kurzschlusses von starren Sammelschienen auf die Stützisolatoren übertragen werden, sollten gemäß den Anforderungen des Kapitels ermittelt werden. 1.4. 4.2.51. Als mechanischer Sicherheitsfaktor für Belastungen entsprechend 4.2.49 ist anzusetzen:
4.2.52. Stützen zur Befestigung von Freiluft-Schaltanlagen-Sammelschienen müssen als Zwischen- oder Endstützen gemäß Kap. 2.5. 4.2.53. Es wird empfohlen, Freiluft-Schaltanlagen mit einer Spannung von 35 kV und höher so zu gestalten, dass die obere Sammelschienenreihe nicht über den Schaltern verläuft. 4.2.54. Die kürzesten lichten Abstände zwischen nicht isolierten stromführenden Teilen verschiedener Phasen, von blanken stromführenden Teilen zum Boden, geerdeten Bauwerken und Zäunen sowie zwischen blanken stromführenden Teilen verschiedener Stromkreise sind gemäß Tabelle zu ermitteln. 4.2.5 (Abb. 4.2.3 - 4.2.12). Bei Installationen im Hochgebirge erhöhen sich die Abstände zwischen den Phasen im Vergleich zu den in der Tabelle angegebenen. 4.2.5 Aufgrund der Ergebnisse der Koronaprüfung sind die Abstände zu geerdeten Teilen entsprechend zu vergrößern. Tabelle 4.2.5. Die kürzesten lichten Abstände von spannungsführenden Teilen zu verschiedenen Elementen von Freiluftschaltanlagen (Umspannwerken) 10–750 kV, geschützt durch Ableiter, und Freiluftschaltanlagen 220–750 kV, geschützt durch Überspannungsableiter1), 2), 3), 4), 5), (im Nenner) (Abb. 4.2.3 - 4.2.12)
1. Bei Isolationselementen unter verteiltem Potential sollten Isolationsabstände unter Berücksichtigung der tatsächlichen Potentialwerte an verschiedenen Punkten der Oberfläche berücksichtigt werden. Mangels Daten zur Potenzialverteilung sollte man bedingt von einem geradlinigen Gesetz des Potenzialabfalls entlang der Isolierung von der vollen Nennspannung (von der Seite der stromführenden Teile) bis Null (von der Seite der geerdeten Teile) ausgehen. 2. Der Abstand von spannungsführenden Teilen oder Isolierelementen (auf der Seite spannungsführender Teile), die unter Spannung stehen, bis zu den Abmessungen von Transformatoren, die entlang von Eisenbahnschienen transportiert werden, kann kleiner als die Größe „B“ sein, jedoch nicht kleiner als die Größe A1f-z. 3. Die Abstände Af-z, A1f-z und Af-f für Freiluftschaltanlagen mit 220 kV und mehr, die sich auf einer Höhe von mehr als 1000 m über dem Meeresspiegel befinden, müssen gemäß den Anforderungen der Landesnormen und Abstände Af erhöht werden -f, 'B' und 'D1' müssen im Rahmen der Corona-Beschränkung überprüft werden. 4. Für eine Spannung von 750 kV zeigt die Tabelle die Abstände Af-f zwischen parallelen Drähten mit einer Länge von mehr als 20 m; Die Abstände Af-f zwischen Abschirmungen, sich kreuzenden Drähten und parallelen Drähten mit einer Länge von bis zu 20 m betragen für eine 750-kV-Freiluftschaltanlage mit Überspannungsableitern 7000 mm und für eine 750-kV-Freiluftschaltanlage mit Überspannungsableitern 5500 mm. 5. Überspannungsschutzgeräte verfügen über einen Schutzpegel zur Begrenzung von Phasen-Erde-Schaltüberspannungen von 1,8 Uph.
4.2.55. Die kleinsten lichten Abstände mit starren Bussen (siehe Abb. 4.2.3.) zwischen stromführenden und geerdeten Teilen von Af-z und zwischen stromführenden Teilen verschiedener Phasen von Af-f sollten gemäß der Tabelle genommen werden. 4.2.5 und für flexible (siehe Abb. 4.2.4) - sollte wie folgt bestimmt werden: Af-z.g = A.fz + α; EIN1fz = A.1f-z.g + α; EINf-f.g = A.f-f + α; wobei α=f sin(a); f - Drahtdurchhang bei einer Temperatur von +15 ºС, m; a=arctg(P/Q); Q – Bemessungslast aus dem Gewicht des Drahtes pro 1 m Drahtlänge, daN/m; P – berechnete lineare Windlast auf dem Draht, daN/m; In diesem Fall wird die Windgeschwindigkeit mit 60 % des bei der Berechnung von Gebäudestrukturen gewählten Wertes angenommen. 4.2.56. Die kleinsten zulässigen lichten Abstände zwischen stromführenden benachbarten Phasen im Moment ihrer größten Annäherung unter dem Einfluss von Kurzschlussströmen dürfen nicht kleiner sein als die in der Tabelle angegebenen Werte. 2.5.17, bezogen auf die höchste Betriebsspannung. In einer flexiblen Sammelschiene, die aus mehreren Drähten in einer Phase besteht, sollten phasengleiche Abstandshalter eingebaut werden. 4.2.57. Die kürzesten Abstände von spannungsführenden Teilen und Isolatoren unter Spannung zu festen Innenzäunen sollten sein (Tabelle 4.2.5, Abb. 4.2.5):
4.2.58. Spannungsführende Teile (Klemmen, Sammelschienen, Ableitungen usw.) dürfen keine internen Zäune haben, wenn sie sich über der Ebene der Planungs- oder Bodenkommunikationsstrukturen in einer Höhe befinden, die nicht unter den Werten liegt, die dem Maß „D“ entsprechen an den Tisch. 4.2.5 (Abb. 4.2.6.). Ungeschützte stromführende Teile, die den Kondensator der Hochfrequenzkommunikation, Telemechanik und Schutzgeräte mit dem Filter verbinden, müssen sich in einer Höhe von mindestens 2,5 m befinden. Es wird empfohlen, den Filter in einer Höhe zu installieren, die eine Reparatur (Einstellung) ermöglicht ohne die Spannung vom Anschlussgerät zu trennen. Transformatoren und Geräte, bei denen sich die Unterkante der Porzellanisolatoren (Polymermaterial) in einer Höhe von mindestens 2,5 m über dem Niveau von Planungs- oder Bodenkommunikationsbauwerken befindet, dürfen nicht eingezäunt werden (siehe Abb. 4.2.6). In geringerer Höhe muss das Gerät über dauerhafte Zäune verfügen, die den Anforderungen von 4.2.29 entsprechen und in Abständen von mindestens den in 4.2.57 angegebenen Abständen zu Transformatoren und Geräten angebracht sein. Anstelle von festen Zäunen ist die Installation von Vordächern zulässig, um zu verhindern, dass das Servicepersonal Isolierungen und stromführende Geräteelemente berührt. 4.2.59. Die Abstände von ungeschützten spannungsführenden Teilen zu den Abmessungen von Maschinen, Anlagen und transportierten Geräten müssen laut Tabelle mindestens Größe „B“ betragen. 4.2.5 (Abb. 4.2.7.).
4.2.60. Die Abstände zwischen den nächstgelegenen ungeschützten stromführenden Teilen verschiedener Stromkreise müssen unter der Bedingung ausgewählt werden, dass ein Stromkreis sicher funktioniert, während der zweite nicht getrennt ist. Wenn sich ungeschützte stromführende Teile verschiedener Stromkreise in unterschiedlichen (parallelen oder senkrechten) Ebenen befinden, dürfen die vertikalen Abstände mindestens das Maß „B“ und horizontal das Maß „D1“ gemäß Tabelle betragen. 4.2.5 (Abb. 4.2.8). Bei unterschiedlichen Spannungen werden die Maße „B“ und „D1“ entsprechend der höheren Spannung genommen. Das Maß „B“ wird anhand der Bedingung bestimmt, dass der untere Stromkreis gewartet wird, während der obere nicht getrennt ist, und die Größe „D1“ wird anhand der Bedingung bestimmt, dass ein Stromkreis gewartet wird, während der andere nicht getrennt ist. Wenn eine solche Wartung nicht vorgesehen ist, muss der Abstand zwischen spannungsführenden Teilen verschiedener Stromkreise in verschiedenen Ebenen gemäß 4.2.53 eingehalten werden; In diesem Fall muss die Möglichkeit berücksichtigt werden, dass sich die Drähte unter Betriebsbedingungen (unter dem Einfluss von Wind, Eis, Temperatur) annähern.
4.2.61. Die Abstände zwischen spannungsführenden Teilen und der Oberkante des Außenzauns müssen mindestens das Maß „D“ gemäß Tabelle betragen. 4.2.5 (Abb. 4.2.10).
4.2.62. Die Abstände der beweglichen Kontakte der Trennschalter in der Aus-Stellung zu den geerdeten Teilen dürfen die Maße Af-z und A1f-z nicht unterschreiten; vor der Sammelschiene seiner Phase, die mit dem zweiten Kontakt verbunden ist – nicht kleiner als Größe „F“; vor dem Sammelschienenanschluss anderer Anschlüsse – nicht kleiner als die Größe Af-f gemäß Tabelle. 4.2.5 (Abb. 4.2.11).
4.2.63. Die horizontalen Abstände zwischen den stromführenden Teilen der Freiluftschaltanlage und Gebäuden oder Bauwerken (isolierte Schaltanlage, Schaltschrankraum, Transformatorturm usw.) dürfen horizontal nicht kleiner als die Größe „D“ sein und vertikal mit dem größten Durchhang der Drähte nicht kleiner sein kleiner als Größe „G“ laut Tabelle. 4.2.5 (Abb. 4.2.12).
4.2.64. Das Verlegen von Freileitungen für Beleuchtung, Freileitungen und Signalstromkreisen über und unter spannungsführenden Teilen der Freiluftschaltanlage ist nicht zulässig. 4.2.65. Die Entfernungen von Wasserstofflagern zu Freiluftschaltanlagen, Transformatoren und Synchronkompensatoren müssen mindestens 50 m betragen; an Freileitungsstützen - mindestens 1,5-fache Stützenhöhe; an PS-Gebäude mit der Anzahl der im Lager gelagerten Flaschen bis zu 500 Stück. - mindestens 20 m, über 500 Stk. - mindestens 25 m; zum Außenzaun des Umspannwerks - mindestens 5,5 m. 4.2.66. Die Abstände von offen installierten Elektrogeräten zu Umspannwerkswasserkühlern dürfen die in der Tabelle angegebenen Werte nicht unterschreiten. 4.2.6. Für Gebiete mit geschätzten Außentemperaturen unter minus 36 °C gelten die in der Tabelle angegebenen Werte. 4.2.6 Abstände sollten um 25 % erhöht und bei Temperaturen über minus 20 °C um 25 % verringert werden. Für rekonstruierte Objekte in der Tabelle angegeben. 4.2.6 Abstände dürfen reduziert werden, jedoch nicht mehr als 25 %. Tabelle 4.2.6. Der kürzeste Abstand von offen installierten Elektrogeräten zu den Wasserkühlern der Umspannwerke
4.2.67. Die Entfernungen von der Schaltanlage und der Umspannwerksausrüstung zu den Innenschaltanlagengebäuden und anderen Prozessgebäuden und -strukturen, zum Konstruktionsbüro, zum Kontrollraum und zum Leitsystem werden nur durch technologische Anforderungen bestimmt und sollten sich aufgrund von Brandbedingungen nicht vergrößern. 4.2.68. Die Löschentfernungen von ölgefüllten Geräten mit einer Ölmasse im Gerät von 60 kg oder mehr zu Industriegebäuden der Raumkategorien B1-B2, G und D sowie zu Wohn- und öffentlichen Gebäuden dürfen nicht kleiner sein als :
Bei der Installation von Öltransformatoren mit einer Ölmasse von 60 kg oder mehr in der Nähe von Wänden von Industriegebäuden der Raumkategorien G und D, die elektrisch mit den in diesen Gebäuden installierten Geräten verbunden sind, sind geringere Abstände als die angegebenen zulässig. Gleichzeitig werden in einem Abstand von mehr als 10 m und außerhalb der Grenzen von Bereichen mit der Breite „B“ (Abb. 4.2.13) keine besonderen Anforderungen an Wände, Fenster und Türen von Gebäuden gestellt. Bei einem Abstand von weniger als 10 m zu Transformatoren innerhalb der Bereiche der Breite „B“ müssen folgende Anforderungen erfüllt sein: 1) Bis zur Höhe „D“ (bis zur Eingangsebene von Transformatoren) sind Fenster nicht zulässig; 2) Bei einem Abstand „r“ von weniger als 5 m und den Feuerwiderstandsstufen der Gebäude IV und V muss die Wand des Gebäudes der Feuerwiderstandsklasse I entsprechen und mindestens 0,7 über das Dach aus brennbarem Material hinausragen M; 3) mit einem Abstand „r“ von weniger als 5 m und Feuerwiderstandsstufen der Gebäude I, II, III, sowie mit einem Abstand „r“ von 5 m oder mehr ohne Einschränkungen des Feuerwiderstands in einer Höhe von „d“. ' bis 'd'+'f', nicht zu öffnende Fenster, gefüllt mit verstärktem Glas oder Glasbausteinen mit Rahmen aus feuerfestem Material; über „d“ + „e“ – Fenster, die zum Gebäude führen, mit Öffnungen, die außen mit Metallgitter mit Zellen von nicht mehr als 25 x 25 mm ausgestattet sind; 4) mit einem Abstand „g“ von weniger als 5 m in einer Höhe von weniger als „d“ und mit einem Abstand „g“ von 5 m oder mehr in jeder Höhe, Türen aus feuerfesten oder feuerbeständigen Materialien mit eine Feuerwiderstandsdauer von mindestens 60 Minuten ist zulässig; 5) Lüftungsöffnungen in der Wand eines Gebäudes in einem Abstand „r“ von weniger als 5 m sind nicht zulässig; Abluftöffnungen mit Austritt von unbelasteter Luft innerhalb der festgelegten Grenzwerte sind in der Höhe „d“ zulässig; 6) Im Abstand „g“ von 5 bis 10 m sind Lüftungsöffnungen in den Umfassungskonstruktionen von Kabelräumen auf der Seite der Transformatoren im Bereich der Breite „B“ nicht zulässig. In Abb. dargestellt. 4.2.13 Die Maße „a“ – „g“ und „A“ werden an den am weitesten hervorstehenden Teilen von Transformatoren in einer Höhe von nicht mehr als 1,9 m über der Erdoberfläche gemessen. Bei einer Einheitsleistung von Transformatoren bis 1,6 MVA, Entfernungen „in“ ≥1,5 m; 'e' ≥8 m; mehr als 1,6 MV A 'in' ≥2 m; „e“ ≥10 m. Abstand „b“ wird nach 4.2.217 genommen, Abstand „d“ muss mindestens 0,8 m betragen. Die Anforderungen dieses Absatzes gelten auch für PTS im Freien.
4.2.69. Um die Ausbreitung von Öl und die Ausbreitung von Bränden bei Schäden an ölgefüllten Leistungstransformatoren (Reaktoren) mit einer Ölmenge von mehr als 1 Tonne pro Einheit zu verhindern, müssen Ölsammler, Ölableiter und Ölsammler eingebaut werden Einhaltung folgender Anforderungen: 1) Die Abmessungen des Ölbehälters müssen bei einer Ölmasse von bis zu 0,6 Tonnen mindestens 2 m über die Abmessungen des Transformators (Reaktors) hinausragen. 1 m mit einem Gewicht von 2 bis 10 Tonnen; 1,5 m mit einem Gewicht von 10 bis 50 Tonnen; 2 m mit einer Masse von mehr als 50 Tonnen. In diesem Fall können die Abmessungen des Ölbehälters um 0,5 m von der Seite der Wand oder Trennwand, die sich vom Transformator (Reaktor) in einem Abstand von weniger als 2 befindet, kleiner sein M; 2) Das Volumen des Ölsammlers mit Ölablass sollte so berechnet werden, dass er gleichzeitig 100 % des in den Transformator (Reaktor) eingefüllten Öls aufnimmt. Das Volumen des Ölbehälters ohne Ölableitung sollte so berechnet werden, dass es 100 % des in den Transformator (Reaktor) eingefüllten Ölvolumens und 80 % des Wassers aus Feuerlöschmitteln aufnimmt, basierend auf der Bewässerung der Bereiche des Ölbehälters und der Seite Oberflächen des Transformators (Reaktors) mit einer Intensität von 0,2 l/s m2 innerhalb von 30 Minuten; 3) Die Anordnung von Ölbehältern und Ölabflüssen muss den Fluss von Öl (Wasser) von einem Ölbehälter zu einem anderen, die Ausbreitung von Öl entlang von Kabeln und anderen unterirdischen Strukturen, die Ausbreitung von Feuer, das Verstopfen des Ölabflusses und dessen Verstopfung verhindern mit Schnee, Eis usw.; 4) Ölbehälter für Transformatoren (Reaktoren) mit einem Ölvolumen von bis zu 20 Tonnen können ohne Ölablass hergestellt werden. Ölbehälter ohne Ölablauf müssen versenkt ausgeführt und mit einem Metallgitter abgedeckt sein, auf dem eine mindestens 0,25 m dicke Schicht aus sauberem Kies oder gewaschenem Granitschotter oder nicht porösem Schotter einer anderen Art liegt mit Partikeln von 30 bis 70 mm muss gegossen werden. Der Füllstand des gesamten Ölvolumens im Ölsammler muss mindestens 50 mm unter dem Rost liegen. Die Entfernung von Öl und Wasser aus dem Ölbehälter ohne Ablassen des Öls muss mit mobilen Mitteln erfolgen. In diesem Fall wird empfohlen, eine einfache Vorrichtung zur Überprüfung der Abwesenheit von Öl (Wasser) im Ölbehälter einzusetzen; 5) Ölbehälter mit Ölablass können sowohl versenkt als auch nicht versenkt ausgeführt werden (der Boden befindet sich auf der Höhe des umgebenden Grundrisses). Bei der Herstellung eines versenkten Fernsehempfängers ist die Installation von Seitenschutzvorrichtungen nicht erforderlich, wenn dadurch das in Absatz 2 angegebene Volumen des Ölempfängers gewährleistet ist. Ölsammler mit Ölumleitung können ausgeführt werden: mit der Installation eines Metallgitters auf dem Ölbehälter, auf den Kies oder Schotter mit einer Schichtdicke von 0,25 m gegossen wird; ohne Metallgitter mit auf den Boden des Ölbehälters gegossenem Kies mit einer Schichtdicke von mindestens 0,25 m. Ein nicht vergrabener Ölbehälter sollte in Form von Seitenschutzvorrichtungen für ölgefüllte Geräte hergestellt werden. Die Höhe der Seitenzäune sollte nicht mehr als 0,5 m über dem Niveau der umgebenden Anlage liegen. Der Boden des Ölbehälters (mit und ohne Vertiefung) muss eine Neigung von mindestens 0,005 zur Grube aufweisen und mit sauber gewaschenem Granit (oder anderem nicht porösem Gestein), Kies oder Schotter mit einem Anteil von 30 bis 70 gefüllt sein mm. Die Hinterfüllungsdicke muss mindestens 0,25 m betragen. Die Oberkante des Kieses (Schotter) muss mindestens 75 mm unter der Oberkante der Seite (bei Einbau von Ölbehältern mit Seitenschutz) bzw. dem Niveau der umgebenden Anlage (bei Einbau von Ölbehältern ohne Seitenschutz) liegen. Der Boden der Ölbehälter darf nicht vollflächig mit Kies verfüllt werden. In diesem Fall sollte die Installation von Feuerableitern an Ölableitungssystemen von Transformatoren (Reaktoren) vorgesehen werden; 6) Bei der Installation ölgefüllter elektrischer Geräte auf dem Stahlbetonboden eines Gebäudes (Bauwerks) ist eine Ölablassvorrichtung obligatorisch; 7) Ölableiter müssen sicherstellen, dass das zum Löschen eines Feuers verwendete Öl und Wasser durch automatische stationäre Vorrichtungen und Hydranten aus dem Ölbehälter in einen brandsicheren Abstand von Geräten und Bauwerken entfernt werden: 50 % des Öls und die volle Wassermenge müssen vorhanden sein kann in nicht mehr als 0,25 Stunden entfernt werden. Ölableitungen können in Form von unterirdischen Rohrleitungen oder offenen Gräben und Wannen erfolgen; 8) Ölsammler müssen geschlossener Bauart sein und das gesamte Ölvolumen eines einzigen Geräts (Transformatoren, Reaktoren) enthalten, das die größte Ölmenge enthält, sowie 80 % des Gesamtvolumens (unter Berücksichtigung eines 30 -Minutenreserve) Wasserverbrauch durch Feuerlöschmittel. Ölsammler müssen mit einem Alarm für das Vorhandensein von Wasser ausgestattet sein, der ein Signal an die Zentrale sendet. Die Innenflächen des Ölbehälters, des Ölbehälterschutzes und des Ölsammlers müssen mit einer ölbeständigen Beschichtung geschützt werden. 4.2.70. Bei Umspannwerken mit Transformatoren 110-150 kV mit einer Einheitsleistung von 63 MVA oder mehr und Transformatoren 220 kV und mehr mit einer Einheitsleistung von 40 MVA oder mehr sowie bei Umspannwerken mit Synchronkompensatoren zur Feuerlöschung ein Löschwasser Die Versorgung sollte mit Strom aus dem bestehenden externen Netz oder einer unabhängigen Wasserversorgungsquelle erfolgen. Anstelle einer Löschwasserversorgungsanlage ist die Wasserentnahme aus Teichen, Stauseen, Flüssen und anderen Gewässern, die sich in einer Entfernung von bis zu 200 m vom Umspannwerk befinden, mit mobilen Feuerlöschgeräten zulässig. In Umspannwerken mit 35-150-kV-Transformatoren mit einer Einheitsleistung von weniger als 63 MVA und 220-kV-Transformatoren mit einer Einheitsleistung von weniger als 40 MVA ist eine Löschwasserversorgung und ein Reservoir nicht vorgesehen. 4.2.71. Schaltanlagen und Umspannwerke für die Außenaufstellung müssen auf einem geplanten Standort in einer Höhe von mindestens 0,2 m über der Planungsebene aufgestellt werden, wobei sich ein Servicebereich in der Nähe der Schaltschränke befindet. In Gebieten mit einer berechneten Schneehöhe von 1,0 m und mehr und einer Dauer von mindestens 1 Monat wird empfohlen, Freiluftschaltanlagen und Umspannstationen in einer Höhe von mindestens 1 m zu installieren. Der Standort des Geräts sollte ein bequemes Ausrollen und Transportieren der Transformatoren und des ausfahrbaren Teils der Zellen gewährleisten. Siehe andere Artikel Abschnitt Regeln für die Installation elektrischer Anlagen (PUE). Lesen und Schreiben nützlich Kommentare zu diesem Artikel. Neueste Nachrichten aus Wissenschaft und Technik, neue Elektronik: Das höchste astronomische Observatorium der Welt wurde eröffnet
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