Kostenlose technische Bibliothek ENZYKLOPÄDIE DER FUNKELEKTRONIK UND ELEKTROTECHNIK
Abschnitt 4. Schaltanlagen und Umspannwerke Batterieinstallationen. Elektrischer Teil Lexikon der Funkelektronik und Elektrotechnik / Regeln für die Installation elektrischer Anlagen (PUE) 4.4.3. Die Auswahl der elektrischen Heizgeräte, Lampen, Lüftungsmotoren und elektrischen Leitungen für die Haupt- und Nebenräume der Batterien sowie die Installation und Installation der angegebenen elektrischen Geräte müssen gemäß den in Kap. 7.3. 4.4.4. Das Ladegerät muss über ausreichend Strom und Spannung verfügen, um den Akku mit einer vorherigen 90-minütigen Entladung höchstens 8 Stunden lang auf 30 % seiner Nennkapazität aufzuladen. 4.4.5. Die Batterieinstallation muss mit einem Voltmeter mit Schalter und Amperemetern in den Stromkreisen des Ladegeräts, des Ladegeräts und der Batterie ausgestattet sein. 4.4.6. Zum Laden und Wiederaufladen von Motorgeneratoren müssen Vorrichtungen vorgesehen werden, die diese bei Auftreten eines Rückstroms abschalten. 4.4.7. Im Batteriekreis sollte grundsätzlich ein automatischer Schalter eingebaut werden, der selektiv gegenüber den Schutzeinrichtungen des Netzes ist. 4.4.8. Das Ladegerät muss eine Spannungsstabilisierung an den Batteriebussen innerhalb von ± 2 % gewährleisten. 4.4.9. Batterieinstallationen, die einen Batterielademodus mit einer Spannung von nicht mehr als 2,3 V pro Zelle verwenden, müssen über eine Vorrichtung verfügen, die einen spontanen Spannungsanstieg auf einen Wert über 2,3 V pro Zelle nicht zulässt. 4.4.10. Gleichrichtereinheiten zum Laden und Nachladen von Batterien müssen wechselstromseitig über einen Trenntransformator angeschlossen werden. 4.4.11. DC-Busse müssen mit einer Vorrichtung zur ständigen Isolationsüberwachung ausgestattet sein, die eine Auswertung des Isolationswiderstandswertes ermöglicht und auf das Signal einwirkt, wenn der Isolationswiderstand eines der Pole auf 20 kOhm in einem 220-V-Netz und 10 kOhm in einem 110-V-Netz abfällt V-Netz, 5 kOhm im 48-V-Netz und 3 kOhm im 24-V-Netz. 4.4.12. Für den Akkumulator sollte eine Sperrung vorgesehen werden, die ein Laden des Akkumulators mit einer Spannung von mehr als 2,3 V pro Zelle bei ausgeschalteter Lüftung nicht zulässt. 4.4.13. Im Batterieraum muss eine Leuchte an das Notlichtnetz angeschlossen werden. 4.4.14. Batterien sollten auf Gestellen oder Schrankregalen installiert werden. Vertikale Abstände zwischen Racks oder Schrankregalen sollten eine bequeme Batteriewartung ermöglichen. Batterien können in einer Reihe mit einseitiger Bedienung oder in zwei Reihen mit beidseitiger Bedienung eingebaut werden. Bei Doppelglasgefäßen gelten diese als ein Akkumulator. 4.4.15. Racks zum Einbau von Batterien müssen gemäß den Anforderungen von GOST oder technischen Spezifikationen hergestellt, geprüft und gekennzeichnet sein; Sie müssen durch eine widerstandsfähige Beschichtung vor Elektrolyteinwirkung geschützt sein. 4.4.16. Die Batterien müssen von den Racks und die Racks vom Boden durch Isolierpads isoliert werden, die gegen Elektrolyt und dessen Dämpfe beständig sind. Racks für Akkumulatoren mit einer Spannung bis 48 V können ohne Isolierpads montiert werden. 4.4.17. Gänge zur Wartung der Batterien sollten zwischen den Batterien mindestens 1 m breit sein, wenn die Batterien auf beiden Seiten angeordnet sind, und 0,8 m, wenn sie einseitig angeordnet sind. Batterien sollten in Übereinstimmung mit den Anforderungen von GOST auf Gestellen für stationäre Installationen von Elektrobatterien platziert werden. 4.4.18. Der Abstand der Batterien zu den Heizgeräten muss mindestens 750 mm betragen. Dieser Abstand kann verringert werden, wenn Hitzeschilde aus nicht brennbaren Materialien eingebaut werden, um eine lokale Erwärmung der Batterien zu verhindern. 4.4.19. Die Abstände zwischen den stromführenden Teilen der Batterien müssen bei Spannungen über 0,8 V bis 65 V im Normalbetrieb (kein Laden) mindestens 250 m und bei Spannungen über 1 V 250 m betragen. Wenn Batterien in zwei Reihen ohne Durchgang zwischen den Reihen eingebaut sind, sollte die Spannung zwischen den stromführenden Teilen benachbarter Batterien verschiedener Reihen im Normalbetrieb (kein Laden) 65 V nicht überschreiten. Elektrische Betriebsmittel sowie Stromschienen- und Kabelanschlüsse müssen einen Abstand von mindestens 1 m zu auslaufenden Batterien und mindestens 0,3 m unter dem tiefsten Punkt der Decke haben. 4.4.20. Batterie-Sammelschienen müssen aus blanken Kupfer- oder Aluminium-Sammelschienen oder einadrigen Kabeln mit säurebeständiger Isolierung bestehen. Verbindungen und Abzweigungen von Kupferschienen und -kabeln müssen durch Schweißen oder Löten erfolgen, bei Aluminium nur durch Schweißen. Die Verbindung der Stromschienen mit den Durchführungsstäben der Ausgangsplatte muss durch Schweißen erfolgen. Die Stellen, an denen die Reifen und Kabel mit den Batterien verbunden sind, müssen gewartet werden. Elektrische Verbindungen von der Klemmenplatte vom Batterieraum zu den Schaltgeräten und der DC-Schaltanlage müssen mit einadrigen Kabeln oder blanken Sammelschienen hergestellt werden. 4.4.21. Blanke Leiter müssen auf ihrer gesamten Länge, mit Ausnahme von Sammelschienenanschlüssen, Batterieanschlüssen und anderen Anschlüssen, doppelt mit einem säurebeständigen, alkoholfreien Lack beschichtet werden. Unlackierte Stellen sollten mit technischer Vaseline geschmiert werden. 4.4.22. Der Abstand zwischen benachbarten blanken Sammelschienen wird durch die Berechnung des dynamischen Widerstands bestimmt. Der angegebene Abstand sowie der Abstand der Stromschienen zu Gebäudeteilen und anderen geerdeten Teilen muss mindestens 50 mm frei sein. 4.4.23. Sammelschienen sollten auf Isolatoren verlegt und mit Sammelschienenhaltern darauf befestigt werden. Die Spannweite zwischen den Sammelschienenstützpunkten wird durch die Berechnung des dynamischen Widerstands (unter Berücksichtigung von 4.4.22) ermittelt, sollte jedoch 2 m nicht überschreiten. Isolatoren, ihre Armaturen, Sammelschienenbefestigungsteile und Tragkonstruktionen müssen gegen längere Zeit elektrisch und mechanisch beständig sein Kontakt mit Elektrolytdämpfen. Eine Erdung der tragenden Strukturen ist nicht erforderlich. 4.4.24. Die Auslassplatte aus dem Batterieraum muss gegen Elektrolytdämpfe beständig sein. Es wird empfohlen, Platten aus mit Paraffin imprägniertem Asbestzement, Hartgummi usw. zu verwenden. Die Verwendung von Marmorplatten sowie Sperrholz und anderen Materialien mit Schichtaufbau ist nicht zulässig. Beim Einbau von Platten in die Decke muss die Plattenebene mindestens 100 mm darüber hinausragen. 4.4.25. Bei der Auswahl und Berechnung einer Batterie sollte die Abnahme ihrer Kapazität bei einer Temperatur im Batterieraum unter +15 °C berücksichtigt werden. Siehe andere Artikel Abschnitt Regeln für die Installation elektrischer Anlagen (PUE). Lesen und Schreiben nützlich Kommentare zu diesem Artikel. Neueste Nachrichten aus Wissenschaft und Technik, neue Elektronik: Das höchste astronomische Observatorium der Welt wurde eröffnet
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