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ENZYKLOPÄDIE DER FUNKELEKTRONIK UND ELEKTROTECHNIK
Kostenlose Bibliothek / Lexikon der Funkelektronik und Elektrotechnik / Elektriker

Abschnitt 5. Elektrische Kraftwerke

Generatoren und Synchronkompensatoren. Anregungssysteme

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Lexikon der Funkelektronik und Elektrotechnik / Regeln für die Installation elektrischer Anlagen (PUE)

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5.2.35. Die in 5.2.36 – 5.2.52 genannten Anforderungen gelten für stationäre Anlagen von Erregersystemen für Turbo- und Hydrogeneratoren sowie Synchronkompensatoren.

5.2.36. Ein Erregersystem ist eine Reihe von Geräten, Geräten und Geräten, die durch entsprechende Schaltkreise verbunden sind und die erforderliche Erregung von Generatoren und Synchronkompensatoren im Normal- und Notbetrieb gemäß GOST und technischen Spezifikationen bereitstellen.

Das Erregersystem eines Generators (Synchronkompensator) umfasst: einen Erreger (einen Gleichstromgenerator, einen Wechselstromgenerator oder einen Transformator mit Umrichter), einen automatischen Erregerregler, Schaltgeräte, Messgeräte und Mittel zum Schutz des Rotors vor Überspannungen und Schutz der Erregersystemausrüstung vor Beschädigung.

5.2.37. Elektrische Geräte und Geräte von Erregersystemen müssen den Anforderungen von GOST für Synchrongeneratoren und Kompensatoren sowie den technischen Spezifikationen für diese Geräte und Geräte entsprechen.

5.2.38. Erregeranlagen, bei denen der Effektivwert der Betriebsspannung oder Dauerüberspannung (z. B. bei Zwangserregung) 1 kV überschreitet, müssen gemäß den Anforderungen dieser Regeln für Elektroinstallationen über 1 kV ausgeführt werden. Bei der Ermittlung von Überspannungen für Ventilerregersysteme werden auch Schaltüberspannungen berücksichtigt.

5.2.39. Erregersysteme müssen mit Steuer-, Schutz-, Alarm- und Instrumentierungsgeräten ausgestattet sein, die einen automatischen Start, Betrieb in allen vorgesehenen Betriebsarten sowie eine Abschaltung des Generators und des Synchronkompensators in Kraftwerken und Umspannwerken ohne ständigen Personaleinsatz gewährleisten.

5.2.40. Konsolen und Bedienfelder, Steuergeräte und Alarmeinrichtungen für das Kühlsystem sowie Stromrichter aus Thyristor- oder anderen Halbleitererregern müssen in unmittelbarer Nähe zueinander angeordnet sein. Es ist erlaubt, Wärmetauscher in einem anderen Raum zu installieren, die Wärmetauscher-Schalttafel muss jedoch daneben installiert werden.

Die Fernbedienung (Panel), über die die Erregung gesteuert werden kann, muss mit Erregungssteuergeräten ausgestattet sein.

5.2.41. Gleichrichteranlagen von Erregersystemen von Generatoren und Synchronkompensatoren müssen mit Alarmen und Schutzvorrichtungen ausgestattet sein, die auslösen, wenn die Temperatur des Kühlmediums oder der Ventile über das zulässige Niveau ansteigt, und außerdem mit Vorrichtungen zur Überwachung der Temperatur des Kühlmediums und der aktuelle Stärke der Anlage. Befinden sich in einer Gleichrichteranlage mehrere Gruppen von Gleichrichtern, muss die Stromstärke jeder Gruppe kontrolliert werden.

5.2.42. Erregeranlagen müssen mit Isolationsüberwachungsgeräten ausgestattet sein, die Isolationsmessungen während des Betriebs sowie eine Signalisierung bei Unterschreiten des Isolationswiderstands ermöglichen. Bei bürstenlosen Erregersystemen ist es zulässig, auf eine solche Signalisierung zu verzichten.

5.2.43. Die an die Anoden und Kathoden von Gleichrichteranlagen angeschlossenen Erregerstromkreise müssen einen Isolationsgrad aufweisen, der den Prüfspannungen der Anoden- und Kathodenkreise entspricht.

Verbindungen zwischen den Anodenkreisen von Gleichrichtern, Kathodenkreisen einzelner Gruppen sowie anderen Stromkreisen bei Vorhandensein unkompensierter Puls- oder Wechselströme müssen mit einem Kabel ohne Metallummantelung erfolgen.

Die Spannungskreise der Erregerwicklung eines Generators oder Synchronkompensators zum Messen und Anschließen des ARV-Geräts müssen mit einem separaten Kabel mit erhöhter Isolierung ausgeführt werden, ohne die üblichen Klemmenreihen zu durchlaufen. Die Verbindung zur Erregerwicklung muss über einen Schalter erfolgen.

5.2.44. Beim Einsatz von AGP-Geräten mit offenem Rotorkreis sowie beim Einsatz statischer Erreger mit Umrichtern muss die Rotorwicklung durch einen Mehrfachableiter geschützt werden. Es ist zulässig, einen einfach wirkenden Ableiter zu verwenden. Die Funkenstrecke muss über einen aktiven Widerstand parallel zum Rotor geschaltet werden, der für den Langzeitbetrieb ausgelegt ist, wenn die Funkenstrecke in einem Modus mit einer Erregerspannung von 110 % der Nennspannung ausfällt.

5.2.45. Die in 5.2.44 spezifizierten Ableiter müssen eine Betriebssignalisierung haben.

5.2.46. Das Erregersystem von Generatoren und Synchronkompensatoren muss so ausgelegt sein, dass:

1. Das Deaktivieren einer der Schaltvorrichtungen in den ARV- und Erregersteuerkreisen führte nicht zu falschen Kräften beim Starten, Stoppen und Leerlauf des Generators.

2. Das Verschwinden der Betriebsspannung in den ARV- und Erregersteuerkreisen führte nicht zu einer Unterbrechung des Betriebs des Generators und des Synchronkompensators.

3. Es war möglich, Reparaturen und andere Arbeiten an Gleichrichtern und deren Hilfsgeräten durchzuführen, während der Turbogenerator mit einem Ersatzerreger betrieben wurde. Diese Anforderung gilt nicht für bürstenlose Erregersysteme.

4. Die Möglichkeit einer Beschädigung des Erregersystems bei einem Kurzschluss in den Rotorkreisen und an seinen Schleifringen wurde ausgeschlossen. Wenn Stromrichter verwendet werden, können diese durch automatische Schalter und Sicherungen geschützt werden.

5.2.47. Thyristor-Erregersysteme müssen die Möglichkeit bieten, das Feld von Generatoren und Synchronkompensatoren durch Umschalten des Umrichters in den Wechselrichtermodus zu löschen.

In Erregersystemen mit Stromrichtern nach Selbsterregungsschaltung sowie in Erregersystemen mit elektrischen Maschinenerregern muss ein AGP-Gerät verwendet werden.

5.2.48. Alle Erregersysteme (Haupt- und Ersatzerreger) müssen über Vorrichtungen verfügen, die bei Anlegen eines Impulses zur Feldunterdrückung eine vollständige Enterregung (Feldunterdrückung) des Synchrongenerators oder Kompensators unabhängig vom Betrieb des AGP gewährleisten.

5.2.49. Das Erregerwasserkühlsystem muss die Möglichkeit bieten, das Wasser vollständig aus dem System abzulassen, Luft abzulassen, wenn das System mit Wasser gefüllt ist, und die Wärmetauscher regelmäßig zu reinigen.

Das Schließen und Öffnen der Kühlsystemventile an einem der Erreger darf nicht zu einer Änderung des Kühlmodus am anderen Erreger führen.

5.2.50. Der Boden der Räumlichkeiten von Gleichrichteranlagen mit Wasserkühlsystem muss so beschaffen sein, dass bei Wasserlecks die Möglichkeit ausgeschlossen ist, dass Wasser auf unterhalb des Kühlsystems liegende Leiter, Schaltanlagen und andere elektrische Geräte gelangt.

5.2.51. Gleichstromerreger für elektrische Maschinen (Haupterreger bei Betrieb ohne ARV und Reserveerreger) müssen über eine Relais-Erregungsverstärkung verfügen.

5.2.52. Turbogeneratoren müssen über eine Notstromerregung verfügen, deren Schaltung das Umschalten von Betriebserregung auf Notstromerregung und zurück gewährleisten muss, ohne die Generatoren vom Netz zu trennen. Bei Turbogeneratoren mit einer Leistung von 12 MW oder weniger wird der Bedarf an Ersatzerregung vom Chefingenieur des Energiesystems bestimmt.

Reserveerreger werden in Wasserkraftwerken nicht installiert.

5.2.53. Bei Turbogeneratoren mit direkter Kühlung der Rotorwicklung muss die Umschaltung von Arbeitserregung auf Standby-Erregung und zurück aus der Ferne erfolgen.

5.2.54. Das Erregungssystem des Wasserkraftgenerators muss die Möglichkeit seiner anfänglichen Erregung gewährleisten, wenn im Hilfssystem des Wasserkraftwerks kein Wechselstrom vorhanden ist.

5.2.55. Auf Kundenwunsch muss das Erregersystem für eine automatische Regelung beim Stoppen von Synchrongeneratoren und Kompensatoren in Reserve und beim Starten von Synchrongeneratoren und Kompensatoren in Reserve ausgelegt sein.

5.2.56. Alle Erregersysteme müssen zum Zeitpunkt des Ausfalls des ARV über Mittel verfügen, die eine normale Erregung, Entregung und Dämpfung des Feldes einer Synchronmaschine gewährleisten.

Siehe andere Artikel Abschnitt Regeln für die Installation elektrischer Anlagen (PUE).

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