Kostenlose technische Bibliothek ENZYKLOPÄDIE DER FUNKELEKTRONIK UND ELEKTROTECHNIK
Abschnitt 6. Elektrische Beleuchtung Elektrische Beleuchtung. Ein gemeinsames Teil. Schützende Sicherheitsmaßnahmen Lexikon der Funkelektronik und Elektrotechnik / Regeln für die Installation elektrischer Anlagen (PUE) 6.1.37. Die Schutzerdung elektrischer Beleuchtungsanlagen muss gemäß den Anforderungen des Kapitels erfolgen. 1.7 sowie zusätzliche Anforderungen gemäß den Absätzen. 6.1.38 - 6.1.47, 6.4.9 und Kap. 7.1, 7.2, 7.3, 7.4. 6.1.38. Die Schutzerdung von Metallgehäusen von Allgemeinbeleuchtungslampen mit Glühlampen und Leuchtstofflampen, DRL-, DRI-, DRIZ- und Natriumlampen mit in der Lampe eingebauten Vorschaltgeräten sollte wie folgt durchgeführt werden: 1. In Netzwerken mit geerdetem Neutralleiter – durch Anschluss eines PE-Leiters an die Erdungsschraube des Lampengehäuses. Die Erdung des Leuchtenkörpers mit einem Abzweig vom Neutralleiter im Inneren der Leuchte ist verboten. 2. In Netzen mit isoliertem Neutralleiter sowie in Netzen, die auf Batteriestrom umgeschaltet werden, durch Anbringen eines Schutzleiters an der Erdungsschraube des Leuchtengehäuses. Beim Einführen von Leitungen in die Leuchte, die keinen mechanischen Schutz haben, muss der Schutzleiter flexibel sein. 6.1.39. Die Schutzerdung von Gehäusen von Allgemeinbeleuchtungslampen mit DRL, DRI, DRIZ, DNaT und Leuchtstofflampen mit externen Vorschaltgeräten sollte mithilfe einer Brücke zwischen der Erdungsschraube des geerdeten Vorschaltgeräts und der Erdungsschraube der Lampe erfolgen. 6.1.40. Metallreflektoren von Leuchten mit Gehäusen aus Isolierstoffen müssen nicht geerdet werden. 6.1.41. Die Schutzerdung von Metallgehäusen lokaler Beleuchtungskörper für Spannungen über 50 V muss folgende Anforderungen erfüllen: 1. Wenn die Schutzleiter nicht mit dem Leuchtenkörper, sondern mit der Metallkonstruktion verbunden sind, auf der die Leuchte montiert ist, muss eine zuverlässige elektrische Verbindung zwischen dieser Konstruktion, der Halterung und dem Leuchtenkörper bestehen. 2. Wenn keine zuverlässige elektrische Verbindung zwischen der Halterung und dem Leuchtenkörper besteht, muss diese über einen speziell dafür vorgesehenen Schutzleiter hergestellt werden. 6.1.42. Schutzerdung von Metallgehäusen von Allgemeinbeleuchtungslampen mit beliebigen Lichtquellen in Räumen sowohl ohne erhöhte Gefahr als auch mit erhöhter Gefahr und besonders gefährlich, in neu errichteten und umgebauten Wohn- und öffentlichen Gebäuden sowie in Verwaltungs-, Büro-, Wohn-, Design- und Baugebäuden , Labor usw. Räumlichkeiten von Industrieunternehmen (in der Nähe von Räumlichkeiten öffentlicher Gebäude) sollten gemäß den Anforderungen des Kapitels ausgeführt werden. 7.1. 6.1.43. In Räumen ohne erhöhte Gefahr von Industrie-, Wohn- und öffentlichen Gebäuden mit Spannungen über 50 V sollten tragbare Lampen der Klasse I gemäß GOST 12.2.007.0-75 „SSBT. Elektrische Produkte. Allgemeine Sicherheitsanforderungen“ verwendet werden. Gruppenleitungen, die Steckdosen versorgen, müssen gemäß den Anforderungen des Kapitels ausgeführt werden. 7.1, während in Netzen mit isoliertem Neutralleiter der Schutzleiter mit der Erdungselektrode verbunden werden sollte. 6.1.44. Schutzleiter in Netzen mit geerdetem Neutralleiter in Gruppenleitungen zur Versorgung von Allgemeinbeleuchtungslampen und Steckdosen (Absätze 6.1.42, 6.1.43) dürfen der Neutralleiter und der Neutralschutzleiter nicht unter einer gemeinsamen Kontaktklemme angeschlossen werden. 6.1.45. Bei der Schutzerdung von Außenbeleuchtungskörpern müssen auch Stahlbeton- und Metallstützen sowie Kabel in Netzen mit isoliertem Neutralleiter an die Erdungselektrode und in Netzen mit geerdetem Neutralleiter an den PE-Leiter (PEN) angeschlossen werden. 6.1.46. Bei der Installation von Außenbeleuchtungskörpern auf Stahlbeton- und Metallstützen des elektrifizierten Stadtverkehrs in Netzen mit isoliertem Neutralleiter dürfen Beleuchtungskörper und Stützen nicht geerdet werden; in Netzen mit geerdetem Neutralleiter müssen Beleuchtungskörper und Stützen an den Stift angeschlossen werden Linienleiter. 6.1.47. Bei der Stromversorgung von Außenbeleuchtungen über Freileitungen ist ein Schutz gegen atmosphärische Überspannungen gemäß Kapitel vorzusehen. 2.4. 6.1.48. Bei der Herstellung von Stromversorgungskreisen für Lampen und Fassungen müssen Sie die im Kapitel aufgeführten Anforderungen für die Installation von FI-Schutzschaltern einhalten. 7.1 und 7.2. 6.1.49. Für Außenbeleuchtungsinstallationen: Beleuchtung von Gebäudefassaden, Denkmälern usw., beleuchtete Außenwerbung und Schilder in TN-S- oder TN-CS-Netzen wird empfohlen, während des Hintergrunds einen RCD mit einem Ansprechstrom von bis zu 30 mA zu installieren Der Wert der Ableitströme sollte mindestens dreimal kleiner sein als die RCD-Reaktionseinstellung für Differenzstrom. Siehe andere Artikel Abschnitt Regeln für die Installation elektrischer Anlagen (PUE). Lesen und Schreiben nützlich Kommentare zu diesem Artikel. Neueste Nachrichten aus Wissenschaft und Technik, neue Elektronik: Das höchste astronomische Observatorium der Welt wurde eröffnet
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