Kostenlose technische Bibliothek ENZYKLOPÄDIE DER FUNKELEKTRONIK UND ELEKTROTECHNIK
Abschnitt 6. Elektrische Beleuchtung Außenbeleuchtung. Ausführung und Schutz von Außenbeleuchtungsnetzen Lexikon der Funkelektronik und Elektrotechnik / Regeln für die Installation elektrischer Anlagen (PUE) 6.3.25. Es wird empfohlen, Außenbeleuchtungsnetze über Kabel oder über Kopf mit selbsttragenden isolierten Drähten zu betreiben. In begründeten Fällen dürfen für Freileitungsnetze zur Beleuchtung von Straßen, Wegen, Plätzen, Territorien von Mikrobezirken und Siedlungen blanke Drähte verwendet werden. 6.3.26. An den Masten des Kontaktnetzes von Elektrofahrzeugen mit einer Spannung von bis zu 600 V Gleichstrom dürfen Kabelleitungen zur Stromversorgung der an den Masten installierten Außenbeleuchtungskörper verlegt werden; es dürfen selbsttragende isolierte Drähte verwendet werden. 6.3.27. Luftleitungen für die Außenbeleuchtung müssen gemäß den Anforderungen von Kap. ausgeführt werden. 2.4. Kreuzungen von Leitungen mit Straßen und Wegen mit Spannweiten von nicht mehr als 40 m dürfen ohne Verwendung von Ankerstützen und doppelter Befestigung von Drähten durchgeführt werden. 6.3.28. Nullleiter des öffentlichen Netzes, die aus blanken Drähten bestehen, sollten bei Verwendung für die Außenbeleuchtung unterhalb der Phasendrähte des öffentlichen Netzes und der Phasendrähte des Außenbeleuchtungsnetzes liegen. Bei Verwendung vorhandener Stützen von Stromnetzorganisationen, die nicht am Betrieb der Außenbeleuchtung beteiligt sind, ist es zulässig, die Phasendrähte des Außenbeleuchtungsnetzes unterhalb der Nullleiter des öffentlichen Netzes zu verlegen. 6.3.29. An Stellen, an denen Kabelleitungen zu Luftleitungen führen, wird empfohlen, Trennvorrichtungen vorzusehen, die auf Stützen in einer Höhe von mindestens 2,5 m Kabel installiert sind. 6.3.30. Um Verteilerkabelleitungen oder Leitungen aus selbsttragenden isolierten Drähten zu reservieren, wird empfohlen, normalerweise getrennte Brücken (Ersatzkabelleitungen) zwischen den äußersten Lampen benachbarter Abschnitte für die Hauptstraßen der Städte vorzusehen. Bei Verwendung dieser Brücken kann abweichend von Abschnitt 6.1.19 der Spannungsabfall an Beleuchtungsgeräten auf 10 % der Nennspannung erhöht werden. 6.3.31. Freileitungen für die Außenbeleuchtung sollten ohne Rücksicht auf Redundanz ausgeführt werden und ihre Leitungen können entlang der Leitungslänge unterschiedliche Querschnitte aufweisen. 6.3.32. Es wird empfohlen, Abzweigungen von Außenbeleuchtungskabelleitungen zu Leuchten grundsätzlich ohne Durchtrennen der Kabeladern durchzuführen. Bei der Verlegung dieser Kabelleitungen auf Ingenieurbauwerken sollten Maßnahmen getroffen werden, um Abzweigungen vom Kabel zum Träger bequem abzuschneiden und das Kabel durch Abschnitte ersetzen zu können. 6.3.33. Der Kabeleintritt in die Masten muss auf den Mastfuß beschränkt sein. Sockel müssen ausreichend groß sein, um Kabelanschlüsse und Sicherungen oder Leistungsschalter, die an Abzweigen zu Beleuchtungskörpern installiert sind, sowie eine Tür mit Schloss für Wartungsarbeiten unterzubringen. Es ist erlaubt, spezielle Eingabeboxen zu verwenden, die auf Stützen montiert sind. 6.3.34. Die elektrische Verkabelung innerhalb von Außenlichtmasten muss mit isolierten Drähten in einer Schutzhülle oder Kabeln erfolgen. Innerhalb der kombinierten Außenlichtmasten und Kontaktnetze des elektrifizierten Stadtverkehrs müssen Kabel mit einer Isolierung für eine Spannung von mindestens 660 V verwendet werden. 6.3.35. Leitungen zur Versorgung von an Kabeln aufgehängten Leuchten müssen aus entlang eines Kabels verlegten Kabeln, freitragenden isolierten Drähten oder auf Isolatoren verlegten blanken Drähten bestehen, vorbehaltlich der Anforderungen des Abschnitts 2. XNUMX. 6.3.36. An Gebäudestrukturen können Kabel zur Aufhängung von Lampen und Versorgungsleitungen des Netzwerks befestigt werden. In diesem Fall müssen die Kabel über Stoßdämpfer verfügen. 6.3.37. In Außenbeleuchtungsnetzen, die Beleuchtungsgeräte mit Entladungslampen versorgen, muss in einphasigen Stromkreisen der Querschnitt der Null-Arbeitsleiter gleich dem der Phase eins sein. In dreiphasigen Netzen muss bei gleichzeitiger Trennung aller Phasendrähte der Leitung der Querschnitt der Null-Arbeitsleiter gewählt werden: 1. Für Abschnitte des Netzwerks, durch die Strom von Lampen mit kompensierten Vorschaltgeräten fließt, unabhängig vom Querschnitt gleichphasig. 2. Für Abschnitte des Netzes, durch die Strom von Lampen mit unkompensierten Vorschaltgeräten gleich Phase 16 mit einem Querschnitt der Phasenleiter kleiner oder gleich 2 mm25 für Kupfer- und 2 mm50 für Aluminiumdrähte fließt und mindestens 16 % der Querschnitt der Phasenleiter für große Querschnitte, jedoch nicht weniger als 2 mm25 für Kupfer- und 2 mmXNUMX für Aluminiumdrähte. 6.3.38. Die Verlegung von Leitungen zur Versorgung von Suchscheinwerfern, Lampen und anderen elektrischen Geräten, die an Bauwerken mit Blitzableitern offener Schaltanlagen mit einer Spannung über 1 kV installiert sind, sollte gemäß den Anforderungen von Kap. 4.2. 6.3.39. Der Bedarfsfaktor bei der Berechnung des Außenbeleuchtungsnetzes sollte gleich 1,0 sein. 6.3.40. Bei Außenbeleuchtungslinien mit mehr als 20 Leuchten pro Phase müssen die Abzweige zu jeder Leuchte durch individuelle Sicherungen oder Leistungsschalter geschützt werden. Siehe andere Artikel Abschnitt Regeln für die Installation elektrischer Anlagen (PUE). Lesen und Schreiben nützlich Kommentare zu diesem Artikel. Neueste Nachrichten aus Wissenschaft und Technik, neue Elektronik: Das höchste astronomische Observatorium der Welt wurde eröffnet
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