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ENZYKLOPÄDIE DER FUNKELEKTRONIK UND ELEKTROTECHNIK
Kostenlose Bibliothek / Lexikon der Funkelektronik und Elektrotechnik / Elektriker

Abschnitt 7. Elektrische Ausrüstung von Sonderanlagen

Elektroinstallationen von Wohn-, öffentlichen, Verwaltungs- und Haushaltsgebäuden. Schützende Sicherheitsmaßnahmen

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Lexikon der Funkelektronik und Elektrotechnik / Regeln für die Installation elektrischer Anlagen (PUE)

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7.1.67. Erdungs- und Schutzmaßnahmen für elektrische Anlagen von Gebäuden müssen gemäß den Anforderungen des Kapitels durchgeführt werden. 1.7 und zusätzliche Anforderungen in diesem Abschnitt.

7.1.68. In allen Räumen ist es erforderlich, die offenen leitenden Teile von Allgemeinbeleuchtungslampen und stationären elektrischen Empfängern (Elektroherde, Heizkessel, Haushaltsklimageräte, Elektrohandtücher usw.) an den neutralen Schutzleiter anzuschließen.

7.1.69. In Gebäuderäumen müssen Metallgehäuse von einphasigen tragbaren Elektrogeräten und Tischbürogeräten der Klasse I gemäß GOST 12.2.007.0-75 „SSBT. Elektrische Produkte. Allgemeine Sicherheitsanforderungen“ an die Schutzleiter eines Dreileiters angeschlossen werden Gruppenlinie (siehe Abschnitt 7.1.36.).

Die Schutzleiter müssen an die Metallrahmen von Trennwänden, Türen und Rahmen zur Kabelverlegung angeschlossen werden.

7.1.70. In Räumen ohne erhöhte Gefährdung dürfen Pendelleuchten verwendet werden, die nicht mit Klemmen zum Anschluss von Schutzleitern ausgestattet sind, sofern der Haken für deren Aufhängung isoliert ist. Die Anforderungen dieses Absatzes heben die Anforderungen des Absatzes 7.1.36 nicht auf. und sind nicht die Grundlage für die Herstellung einer Zweileiterverkabelung.

7.1.71. Zum Schutz von Gruppenleitungen, die Steckdosen für tragbare Elektrogeräte versorgen, wird empfohlen, Fehlerstromschutzschalter (RCDs) vorzusehen.

7.1.72. Wenn die Überstromschutzeinrichtung (Leistungsschalter, Sicherung) aufgrund geringer Kurzschlussströme keine automatische Abschaltzeit von 0,4 s bei einer Nennspannung von 220 V bietet und die Anlage (Wohnung) nicht von einem Potenzial abgedeckt ist Ausgleichssystem ist der Einbau eines FI-Schutzschalters zwingend erforderlich.

7.1.73. Bei der Installation eines RCD müssen die Anforderungen an die Selektivität konsequent eingehalten werden. Bei zwei- und mehrstufigen Schaltungen muss der näher an der Stromquelle liegende RCD eine mindestens 3-fach größere Einstell- und Ansprechzeit aufweisen als der näher am Verbraucher liegende RCD.

7.1.74. Im Abdeckungsbereich des RCD sollte der neutrale Arbeitsleiter keine Verbindungen mit geerdeten Elementen und dem neutralen Schutzleiter haben.

7.1.75. In jedem Fall muss der Einsatz von RCDs ein zuverlässiges Schalten von Laststromkreisen unter Berücksichtigung möglicher Überlastungen gewährleisten.

7.1.76. Es wird empfohlen, einen RCD zu verwenden, bei dem es sich um ein einzelnes Gerät mit einem Schutzschalter handelt, der Überstromschutz bietet.

Der Einsatz von RCDs in Gruppenleitungen ohne Überstromschutz ist ohne ein zusätzliches Gerät, das diesen Schutz bietet, nicht zulässig.

Bei der Verwendung von RCDs ohne Überstromschutz ist deren Auslegungsnachweis im Überstrommodus unter Berücksichtigung der Schutzeigenschaften des übergeordneten Geräts, das den Überstromschutz bietet, erforderlich.

7.1.77. In Wohngebäuden ist der Einsatz von RCDs, die den Verbraucher bei Verlust oder unzulässigem Abfall der Netzspannung automatisch vom Netz trennen, nicht zulässig. In diesem Fall muss der RCD für einen Zeitraum von mindestens 5 s betriebsbereit bleiben, wenn die Spannung auf 50 % der Nennspannung absinkt.

7.1.78. In Gebäuden können RCDs vom Typ „A“ eingesetzt werden, die sowohl auf wechselnde als auch auf pulsierende Fehlerströme reagieren, oder „AC“, die nur auf wechselnde Ableitströme reagieren.

Die Quelle des pulsierenden Stroms sind beispielsweise Waschmaschinen mit Geschwindigkeitsreglern, einstellbare Lichtquellen, Fernseher, Videorecorder, Personalcomputer usw.

7.1.79. In Gruppennetzen, die Steckdosen speisen, sollte ein FI-Schutzschalter mit einem Bemessungsbetriebsstrom von maximal 30 mA verwendet werden.

Es ist zulässig, mehrere Gruppenleitungen über separate Leistungsschalter (Sicherungen) an einen RCD anzuschließen.

Der Einbau von RCDs in Leitungen zur Versorgung stationärer Geräte und Lampen sowie in Netzen der Allgemeinbeleuchtung ist in der Regel nicht erforderlich.

7.1.80. In Wohngebäuden wird empfohlen, RCDs auf Wohnungsplatten zu installieren; ihre Installation auf Bodenplatten ist zulässig.

7.1.81. Der Einbau von FI-Schutzschaltern ist für elektrische Empfänger verboten, deren Abschaltung zu für Verbraucher gefährlichen Situationen führen könnte (Ausschalten des Feuermelders usw.).

7.1.82. Für Gruppenleitungen zur Versorgung von Steckdosen im Freien und in besonders gefährlichen und gefährdeten Bereichen, beispielsweise in Zone 30 von Badezimmern und Duschräumen in Wohnungen und Hotels, ist die Installation eines FI-Schutzschalters mit einem Nennansprechstrom von maximal 3 mA vorgeschrieben Räume.

7.1.83. Der gesamte Ableitstrom des Netzes sollte unter Berücksichtigung der angeschlossenen stationären und tragbaren elektrischen Empfänger im Normalbetrieb 1/3 des Nennstroms des RCD nicht überschreiten. In Ermangelung von Daten sollte der Leckstrom von elektrischen Empfängern mit 0,4 mA pro 1 A Laststrom und der Netzleckstrom mit 10 μA pro 1 m Phasenleiterlänge gemessen werden.

7.1.84. Zur Erhöhung des Brandschutzes bei Kurzschlüssen zu geerdeten Teilen, wenn der Stromwert nicht ausreicht, um den Maximalstromschutz auszulösen, am Eingang einer Wohnung, eines Einzelhauses usw. Es wird empfohlen, einen RCD mit einem Auslösestrom von bis zu 300 mA zu installieren.

7.1.85. Für Wohngebäude gelten die Anforderungen gemäß Abschnitt 7.1.83. RCD funktioniert gemäß den Absätzen. 7.1.79. und 7.1.84. kann von einem Gerät mit einem Betriebsstrom von nicht mehr als 30 mA durchgeführt werden.

7.1.86. Wenn der RCD zum Schutz vor elektrischem Schlag und Feuer oder nur zum Schutz vor Feuer vorgesehen ist, muss er sowohl den Phasen- als auch den Neutralleiter trennen; ein Überstromschutz im Neutralleiter ist nicht erforderlich.

7.1.87. Am Gebäudeeingang muss ein Potenzialausgleichssystem durch Zusammenführung folgender leitfähiger Teile installiert werden:

  • Haupt- (Haupt-) Schutzleiter;
  • der Haupterdungsleiter oder die Haupterdungsklemme;
  • Stahlrohre für die Kommunikation zwischen Gebäuden und zwischen Gebäuden;
  • Metallteile von Gebäudestrukturen, Blitzschutz, Zentralheizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen. Solche leitfähigen Teile müssen am Gebäudeeingang miteinander verbunden werden.

Es wird empfohlen, bei der Stromübertragung erneut zusätzliche Potenzialausgleichssysteme zu installieren.

7.1.88. Alle offenen leitfähigen Teile ortsfester Elektroinstallationen, fremde leitfähige Teile und neutrale Schutzleiter aller elektrischen Geräte (einschließlich Steckdosen) müssen an das zusätzliche Potenzialausgleichssystem angeschlossen werden.

Für Badezimmer und Duschräume ist eine zusätzliche Potenzialausgleichsanlage zwingend erforderlich und muss unter anderem den Anschluss fremder leitfähiger Teile außerhalb der Räumlichkeiten umfassen. Wenn kein elektrisches Betriebsmittel mit neutralem Schutzleiter an das Potenzialausgleichssystem angeschlossen ist, sollte das Potenzialausgleichssystem am Eingang an die PE-Schiene (Klemme) angeschlossen werden. Im Boden eingelassene Heizelemente müssen mit einem geerdeten Metallgitter oder einer geerdeten Metallhülle abgedeckt werden, die an ein Potentialausgleichssystem angeschlossen ist. Als zusätzlicher Schutz für Heizelemente empfiehlt sich der Einsatz eines FI-Schutzschalters mit einer Stromstärke von bis zu 30 mA.

Der Einsatz örtlicher Potenzialausgleichsanlagen für Saunen, Bäder und Duschräume ist nicht zulässig.

Siehe andere Artikel Abschnitt Regeln für die Installation elektrischer Anlagen (PUE).

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