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ENZYKLOPÄDIE DER FUNKELEKTRONIK UND ELEKTROTECHNIK
Kostenlose Bibliothek / Lexikon der Funkelektronik und Elektrotechnik / Elektriker

Abschnitt 7. Elektrische Ausrüstung von Sonderanlagen

Elektroinstallationen. Elektroschweißanlagen (Schneiden, Auftragen) durch Schmelzen

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Lexikon der Funkelektronik und Elektrotechnik / Regeln für die Installation elektrischer Anlagen (PUE)

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7.6.45. Die Durchgänge zwischen Einzelstationen-Schweißstromquellen – Konvertern (statisch und Motorgenerator) von Schmelzschweißanlagen (Schneiden, Auftragen) – müssen mindestens 0,8 m breit sein, zwischen Mehrstationen-Quellen – mindestens 1,5 m, der Abstand von Ein- und Mehrstellen-Schweißstromquellen müssen mindestens 0,5 m von der Wand entfernt sein.

Die Durchgänge zwischen Gruppen von Schweißtransformatoren müssen mindestens 1 m breit sein. Der Abstand zwischen nebeneinander liegenden Schweißtransformatoren in derselben Gruppe muss mindestens 0,1 m betragen.

Der Schweißstromregler (sofern er in einem separaten Gehäuse ausgeführt ist) sollte neben dem Schweißtransformator oder darüber installiert werden. Der Einbau eines Schweißtransformators oberhalb des Stromreglers ist nicht zulässig.

7.6.46. Die Durchgänge auf jeder Seite des Regals für manuelle Schweißarbeiten an großen Teilen oder Konstruktionen müssen mindestens 1 m breit sein. Tische für kleine Schweißarbeiten können auf einer Seite direkt an die Kabinenwand angrenzend sein; Auf anderen Seiten müssen Durchgänge mit einer Breite von mindestens 1 m vorhanden sein. Darüber hinaus müssen in der Schweißwerkstatt (auf der Baustelle) Durchgänge vorgesehen werden, deren Breite sich nach der Anzahl der Arbeiter richtet, jedoch nicht weniger als 1 m betragen muss.

7.6.47. Die Durchgänge auf jeder Seite der automatischen Unterpulverschweißanlage für große Produkte sowie der Schutzgasschweißanlagen, Plasma-, Elektronenstrahl- und Laserschweißanlagen müssen mindestens 1,5 m breit sein.

7.6.48. Um Strom von der Schweißstromquelle an den Elektrodenhalter einer manuellen Lichtbogenschweißanlage (Schneiden, Auftragen) oder an den direkt wirkenden Plasmalichtbogenbrenner einer Plasmaschneidanlage (Schweißen) zu liefern, werden ein flexibler Draht mit Gummiisolierung und ein Gummi verwendet Es muss eine Schutzhülle verwendet werden. Die Verwendung von Leitungen mit Isolierung oder Ummantelung aus flammhemmenden Materialien ist nicht zulässig.

7.6.49. Elektrische Verkabelung von Anlagen und Geräten zum Lichtbogenschweißen kritischer Strukturen: Schiffsabschnitte, tragende Strukturen von Gebäuden, Brücken, Flugzeuge, rollendes Material von Eisenbahnen und anderen Fahrzeugen, Schiffe, Kessel und Rohrleitungen für Drücke über 5 MPa, Rohrleitungen für giftige Substanzen usw. müssen aus Drähten mit Kupferleitern bestehen.

7.6.50. Flexible und starre Drähte sowie, soweit möglich, Stahl- oder Aluminiumschienen mit beliebigem Profil und ausreichendem Querschnitt, Schweißplatten, Zahnstangen und Schweißkonstruktionen (siehe auch 7.6.48 und 7.6.51).

Bei Elektroschweißanlagen mit tragbaren und mobilen Schweißtransformatoren muss der Rückleiter auf die gleiche Weise isoliert werden wie der Direktdraht, der mit dem Elektrodenhalter verbunden ist.

Elemente, die als Rückleitung verwendet werden, müssen durch Schweißen oder mithilfe von Bolzen, Klemmen oder Klammern sicher verbunden werden.

7.6.51. Bei Anlagen zum automatischen Lichtbogenschweißen besteht bei Bedarf (z. B. beim Schweißen von Rundnähten) die Möglichkeit, den Rückleiter über einen Schleifkontakt entsprechender Bauart mit dem Schweißgut zu verbinden.

7.6.52. Die Verwendung von Metallkonstruktionen von Gebäuden, Rohrleitungen und Prozessanlagen sowie Erdungsleitern des Netzwerks ist als Rückleitung nicht zulässig.

7.6.53. Elektrodenhalter zum manuellen Lichtbogenschweißen und -schneiden mit Metall- und Kohlenstoffelektroden müssen den Anforderungen der aktuellen Normen entsprechen.

7.6.54. Die Leerlaufspannung der Schweißstromquelle von Lichtbogenschweißanlagen bei der Nennspannung des Versorgungsstromnetzes sollte bei Gleichstromquellen (Mittelwert) und bei Wechselstromquellen (Effektivwert) 100 V nicht überschreiten:

  • 80 V – für automatische Lichtbogenschweißanlagen mit einem Nennschweißstrom von 630 A;
  • 120 V – für automatische Lichtbogenschweißanlagen mit einem Nennschweißstrom von 1600 A;
  • 140 V – für automatische Lichtbogenschweißanlagen mit einem Nennschweißstrom von 2000 A.

Im Schweißstromkreis sind beim Abreißen des Lichtbogens kurzzeitige Spannungsspitzen zulässig, die nicht länger als 0,5 s dauern.

7.6.55. Zur Anregung des Lichtbogens in Lichtbogenschweißanlagen (Schneidanlagen) ohne vorheriges Schließen des Schweißstromkreises zwischen Elektrode und Werkstück und zur Erhöhung der Lichtbogenstabilität ist der Einsatz von Hochfrequenzwandlern (Oszillatoren) zulässig.

Um die Stabilität des Wechselstromlichtbogens zu erhöhen, dürfen in Lichtbogenschweiß- (Schneid-)Anlagen Impulsgeneratoren verwendet werden, die die Spannung zwischen der Elektrode und dem geschweißten Produkt im Moment der Wiedererregung des Lichtbogens stark erhöhen. Der Impulsgenerator sollte die Leerlaufspannung des Schweißtransformators um nicht mehr als 1 V (Effektivwert) erhöhen.

7.6.56. Die Nennspannung von Elektromotoren und elektrischen Geräten, die sich an den tragbaren Teilen von Elektroschweißmaschinen und Halbautomaten befinden, sollte nicht höher als 50 V Wechselstrom oder 110 V Gleichstrom sein. Elektromotoren und elektrische Geräte mit Wechselstrom müssen über einen Abwärtstransformator mit geerdeter Sekundärwicklung oder über einen Trenntransformator, der Teil des Schweißgeräts ist, an das Stromnetz angeschlossen werden. Die Gehäuse von Elektromotoren und Elektrogeräten dürfen nicht geerdet werden. Elektromotoren und elektrische Geräte, die sich an Teilen stationärer und mobiler Elektroschweißmaschinen befinden, die an stationären Anlagen montiert sind, dürfen aus einem 220- und 380-V-Wechselstromnetz oder aus einem 220- und 440-V-Gleichstromnetz mit obligatorischer Erdung ihrer Gehäuse, die elektrisch sein müssen, gespeist werden isoliert von Teilen, die galvanisch mit dem Schweißkreis verbunden sind.

7.6.57. Die Leerlaufspannung der Schweißstromquellen von Plasmaverarbeitungsanlagen sollte bei Nennnetzspannung nicht höher sein als:

  • 500 V – für automatische Schneid-, Spritz- und plasmamechanische Bearbeitungsanlagen;
  • 300 V - für halbautomatische Schneid- oder Spritzanlagen;
  • 180 V - zum manuellen Schneiden, Schweißen oder Beschichten.

7.6.58. Anlagen zum automatischen Plasmaschneiden müssen über eine Verriegelung verfügen, die ein Überbrücken der Schließkontakte im Stromkreis der Schaltgerätespule ohne Lichtbogen verhindert.

7.6.59. Der mechanisierte Plasmaschneidprozess muss ferngesteuert werden. Die Leerlaufspannung am Lichtbogenkopf vor dem Erscheinen des „Standby“-Lichtbogens muss durch Einschalten des Schaltgeräts beim Drücken der „Start“-Taste zugeführt werden, die über keine Selbsthemmungsvorrichtung verfügt. Die „Start“-Taste sollte automatisch gesperrt werden, nachdem der „Pilot“-Lichtbogen erregt wurde.

7.6.60. Schweißstromversorgungen für Elektronenkanonen von Elektronenstrahlschweißanlagen müssen über eine Funkenstrecke zwischen dem Ausgang des Pluspols des Gleichrichters und seinem geerdeten Gehäuse verfügen. Darüber hinaus sollen Ausfälle der Isolierung der Niederspannungskreise der Anlage und der Isolierung im Versorgungsstromnetz, an das die Anlage angeschlossen ist, durch induzierte Ladungen in den Primärwicklungen von Aufwärtstransformatoren, Kondensatoren oder anderen Schutzeinrichtungen verhindert werden Maßnahmen müssen zwischen den Anschlüssen der Primärwicklung und der Erde angeschlossen werden.

7.6.61. Elektronenstrahlschweißanlagen müssen über einen Schutz vor harten und weichen Röntgenstrahlen verfügen, um ihre vollständige Strahlensicherheit zu gewährleisten, wobei die Strahlungsmenge am Arbeitsplatz nicht höher sein darf als die nach den geltenden Vorschriften für Personen, die nicht mit Quellen ionisierender Strahlung arbeiten, zulässige Menge.

Siehe andere Artikel Abschnitt Regeln für die Installation elektrischer Anlagen (PUE).

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