Kostenlose technische Bibliothek ENZYKLOPÄDIE DER FUNKELEKTRONIK UND ELEKTROTECHNIK
Abschnitt 7. Elektrische Ausrüstung von Sonderanlagen Torf elektrische Installationen. Hochspannungsleitungen Lexikon der Funkelektronik und Elektrotechnik / Regeln für die Installation elektrischer Anlagen (PUE) 7.7.12. Freileitungen für Torf-Elektroanlagen dürfen auf Torfvorkommen und in abgebauten Steinbrüchen errichtet werden. 7.7.13. Für Freileitungsstützen mit einer Lebensdauer von bis zu 5 Jahren ist die Verwendung von unimprägniertem Nadelholz zulässig. Der Durchmesser der Freileitungsstützen im oberen Bereich muss mindestens 14 cm betragen. 7.7.14. Die Auswahl der Querschnitte von Freileitungsdrähten bis 10 kV sollte nach dem zulässigen Dauerstrom und dem zulässigen Spannungsverlust erfolgen. Der berechnete Wert des Spannungsverlusts in der Leitung unter Berücksichtigung des Versorgungskabels unter normalen Betriebsbedingungen für den am weitesten entfernten Stromempfänger darf bis zu 10 % der Nennspannung der Umspannwerkstransformatoren betragen. Der maximal zulässige Wert des Spannungsverlusts in der Leitung beim Starten von Käfigläufer-Elektromotoren ist nicht genormt und wird durch die Startmöglichkeit und die Betriebssicherheit der Elektromotoren bestimmt. 7.7.15. Eine gemeinsame Aufhängung von Freileitungen bis 1 kV und Freileitungen über 1 kV an gemeinsamen Stützen ist zulässig. In diesem Fall muss der vertikale Abstand zwischen den Aufhängepunkten von Freileitungen bis 1 kV und Freileitungen über 1 kV mindestens 1,5 m betragen. Auf der gesamten Länge der gemeinsamen Aufhängung für Freileitungen über 1 kV das Doppelte Befestigungsmittel verwendet werden. 7.7.16. Der Abstand von den Drähten von Freileitungen bis 10 kV zum Boden am größten Durchhang auf dem Territorium des Torfbetriebs, mit Ausnahme von Straßen und besiedelten Gebieten, muss mindestens 5 m betragen. 7.7.17. Um eine sichere Durchfahrt von Fahrzeugen unter Oberleitungsdrähten ohne Spannungsunterbrechung zu gewährleisten, müssen spezielle Spannweiten mit erhöhter Seilaufhängungshöhe gebaut werden. In diesem Fall muss der Abstand zwischen dem tiefsten Punkt des Kabels und dem höchsten Teil der höchsten Maschine mindestens 2 m bei Freileitungen bis 10 kV und 2,5 m bei Freileitungen 20-35 kV betragen. 7.7.18. Bei der Verlegung einer Freileitung bis 10 kV parallel zu einer Schmalspurbahnstrecke muss der Abstand von der Stützenbasis bis zum Lichtraum der Gebäude mindestens der Stützenhöhe plus 1 m entsprechen. Auf Abschnitten einer engen Strecke muss der Abstand vom Fuß des Oberleitungsträgers bis 380 V, der für die Beleuchtung von Zufahrtsstraßen vorgesehen ist, bis zum Schienenkopf mindestens 5 m betragen. 7.7.19. Wenn eine Freileitung bis 10 kV parallel zu einer tragbaren Schmalspurbahn verläuft, muss der Abstand von der Basis des Freileitungsträgers bis zum Schienenkopf mindestens 5 m betragen. 7.7.20. Bei der Verlegung von Freileitungen bis 10 kV parallel zur Achse von Wohnwagen oder Feldtorfhaufen muss der Abstand von der Basis der Stütze bis zur Basis des Wohnwagens oder Torfhaufens mit seinen vollen Abmessungen mindestens 4 m betragen. 7.7.21. Wenn eine Freileitung bis 10 kV in der Nähe einer metallischen Freileitung verläuft, muss der Abstand von den Freileitungsstützen zur Rohrleitung mindestens 8 m betragen. Dieser Abstand kann auf 3 m reduziert werden, sofern an der Freileitung Gehäuse oder Überdachungen angebracht sind Rohrleitungsflansche. 7.7.22. Bei der Verlegung einer Freileitung bis 10 kV parallel zu einer Holzrohrleitung muss der Abstand von den Freileitungsstützen zur Rohrleitung mindestens 15 m betragen. Bei der Überquerung einer Freileitung mit einer Holzrohrleitung müssen über der Rohrleitung massive Stahlgehäuse angebracht werden. In diesem Fall muss der Abstand vom nicht von der Ummantelung abgedeckten Teil der Rohrleitung bis zum Vorsprung der Freileitungsdrähte mindestens 15 m betragen. 7.7.23. Auf Abzweigungen mit einer Länge von mehr als 1 km von Freileitungen über 1 kV sowie vor ortsfesten Anlagen (Niederdruckpumpwerke etc.) müssen Trennschalter installiert werden. 7.7.24. Der Abstand von den Eingangsleitungen einer Freileitung, die eine mobile Elektroanlage bis 10 kV versorgt, zum Boden muss mindestens 3 m betragen. Der Durchgang unter den Eingangsleitungen muss eingezäunt sein. Siehe andere Artikel Abschnitt Regeln für die Installation elektrischer Anlagen (PUE). Lesen und Schreiben nützlich Kommentare zu diesem Artikel. Neueste Nachrichten aus Wissenschaft und Technik, neue Elektronik: Maschine zum Ausdünnen von Blumen im Garten
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