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Versicherungsgeschäft. Spickzettel: kurz das Wichtigste

Vorlesungsunterlagen, Spickzettel

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Inhaltsverzeichnis

  1. Essenz der Versicherung
  2. Versicherungsfunktionen
  3. Merkmale des Versicherungsrisikos
  4. Teilnehmer von Versicherungsbeziehungen
  5. Begriffe, die die allgemeinen Bedingungen der Versicherungstätigkeit charakterisieren
  6. Branchen- und branchenfremde Versicherungsklassifikationen
  7. Gliederung nach Versicherungsobjekten (Industrie)
  8. Freiwillige Versicherung
  9. Pflichtversicherung
  10. Klassifikationen der Versicherung: nach Arten der Versicherungsentschädigung, Bilanz
  11. Das Wesen der Rückversicherung
  12. Proportionale Rückversicherung
  13. Nichtproportionale Rückversicherung
  14. Wesen und Funktionen des Versicherungsmarktes
  15. Der Markt der Versicherer als Bestandteil des Versicherungsmarktes
  16. Der Markt der Versicherer als Bestandteil des Versicherungsmarktes
  17. Markt für Versicherungsprodukte. Klassifizierung des Versicherungsmarktes
  18. Externes Umfeld für das Versicherungsgeschäft
  19. Internes Versicherungsumfeld
  20. Versicherungsregeln
  21. Versicherungsvertrag und das Verfahren zu seinem Abschluss
  22. Rechte und Pflichten der Parteien aus dem Versicherungsvertrag
  23. Laufzeit des Versicherungsvertrages. Ungültigkeitserklärung
  24. Versicherungspolice
  25. Grundvoraussetzungen für einen Versicherer
  26. Bedingungen zur Gewährleistung der finanziellen Stabilität von Versicherungsunternehmen
  27. Staatliche Registrierung von Versicherungsunternehmen
  28. Lizenzierung der Tätigkeit von Versicherungsorganisationen
  29. Gründe und Verfahren für die Beendigung der Tätigkeit eines Versicherers
  30. Insolvenz eines Versicherungsunternehmens
  31. Organisationsstruktur eines Versicherungsunternehmens
  32. Strukturelle Abteilungen der Versicherungsgesellschaft
  33. Essenz der versicherungsmathematischen Berechnungen
  34. Einteilung der Versicherungsarten hinsichtlich der Besonderheiten bei der Berechnung der Nettotarife
  35. Risikoarten der Versicherung
  36. Berechnung von Versicherungstarifen für riskante Versicherungsarten
  37. Faktoren, die die Kosten von Versicherungsleistungen beeinflussen
  38. Einkommen der Versicherungsgesellschaft
  39. Kosten der Versicherungsgesellschaft
  40. Lebensversicherung
  41. Lebensversicherungsvertrag im Todesfall
  42. Risikolebensversicherung im Todesfall
  43. Freiwillige Versicherung der Bürger gegen Unfälle
  44. Obligatorische Sozialversicherung gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten
  45. Krankenversicherung der Bürger
  46. Freiwillige Krankenversicherung der Bürger
  47. Krankenversicherungspflicht
  48. Rentenversicherung
  49. Pensionsversicherung
  50. Obligatorische Personenversicherung der Passagiere (Touristen, Touristen)
  51. Wesen der Sachversicherung
  52. Merkmale der Sachversicherung
  53. Sachversicherung gegen Feuer und andere Gefahren
  54. Fahrzeugversicherung
  55. Frachtversicherung
  56. Allgemeine Politik
  57. Wesen der Haftpflichtversicherung
  58. Hersteller- (Verkäufer-)Haftpflichtversicherung für die Produktqualität
  59. Berufshaftpflichtversicherung
  60. Haftpflichtversicherung von Kraftfahrzeughaltern

1. WESEN DER VERSICHERUNG

Versicherung ist eine besondere Art von Wirtschaftsbeziehungen, die darauf abzielt, Menschen und ihre Aktivitäten gegen verschiedene Arten von Gefahren zu versichern.

Versicherungsschutz kann definiert werden als das bewusste Bedürfnis natürlicher und juristischer Personen, spezielle Versicherungsfonds einzurichten, um das Eigentum, die Gesundheit, die Arbeitsfähigkeit und das persönliche Einkommen sowohl der an der Einrichtung dieser Fonds Beteiligten als auch Dritter wiederherzustellen. Der Versicherungsfonds ist eine wirtschaftliche Notwendigkeit und ein obligatorischer Bestandteil der gesellschaftlichen Reproduktion in jeder Volkswirtschaft. Der Fonds kann auf Kosten von Sach- und Geldmitteln gebildet werden, wobei letztere Form des Fonds die universellste ist.

Das wirtschaftliche Wesen der Versicherung besteht in der Bildung von Geldfonds zu Lasten von Beiträgen der Versicherungsinteressenten und zum Ausgleich des Schadens der an der Bildung dieser Fonds beteiligten Personen. Da das Versicherungsrisiko probabilistischer Natur ist, wird der Versicherungsfonds sowohl räumlich als auch zeitlich umverteilt. Somit erfolgt der Schadensersatz für Betroffene zu Lasten der Beiträge aller an der Bildung von Versicherungsträgern beteiligten Personen.

Versicherung ist eine Beziehung zum Schutz der Eigentumsinteressen von natürlichen und juristischen Personen, der Russischen Föderation, Teileinheiten der Russischen Föderation und Gemeinden im Falle bestimmter versicherter Ereignisse auf Kosten von Geldmitteln, die von Versicherern aus den Versicherungsprämien (Versicherungsprämien) gebildet werden ) von ihnen bezahlt, sowie auf Kosten anderer Kassen der Versicherer .

Versicherungstätigkeit (Versicherungsgeschäft) - das Tätigkeitsfeld von Versicherern für Versicherungen, Rückversicherungen, Gegenseitigkeitsversicherungen sowie das Tätigkeitsfeld von Versicherungsmaklern, Versicherungsaktuaren für die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Versicherungen mit Rückversicherung. Der Zweck der Organisation des Versicherungsgeschäfts in der Russischen Föderation besteht darin, den Schutz der Vermögensinteressen natürlicher und juristischer Personen, der Russischen Föderation, der Subjekte der Russischen Föderation und der Gemeinden im Versicherungsfall sicherzustellen. Die Ziele der Organisation des Versicherungsgeschäfts sind 1) die Umsetzung einer einheitlichen staatlichen Versicherungspolitik; 2) die Festlegung von Versicherungsgrundsätzen und die Bildung von Versicherungsmechanismen, die die wirtschaftliche Sicherheit von Bürgern und Unternehmen auf dem Territorium der Russischen Föderation gewährleisten.

Versicherung ist eine besondere Art von Wirtschaftstätigkeit, die mit der Umverteilung des Risikos von Sachschäden unter den Versicherungsteilnehmern (Versicherten) verbunden ist und von spezialisierten Organisationen (Versicherern) durchgeführt wird, die die Akkumulation von Versicherungsprämien, die Bildung von Versicherungsrückstellungen und sicherstellen die Durchführung von Versicherungsleistungen bei Schäden an versicherten Vermögensinteressen.

2. FUNKTIONEN DER VERSICHERUNG

Versicherungen in einer Marktwirtschaft leisten bestimmte Leistungen Funktionen, Ausdruck des öffentlichen Zwecks dieser Kategorie.

Risikofunktion verbunden mit der Tatsache, dass das Vorhandensein von Risiken die Existenz und Entwicklung von Versicherungen ermöglicht. Unter dem versicherten Risiko werden Gefahren und Unfälle verstanden, aufgrund deren möglicher Eintritt sich der Versicherer verpflichtet, dem Geschädigten den Betrag der Versicherungsentschädigung zu zahlen. Unfälle und Gefahren sollten genau möglich und nicht unvermeidlich sein. Umstände, die zu Schäden führen können, dürfen auch nicht auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln des Versicherten zurückzuführen sein.

Im Rahmen der Risikofunktion wird die monetäre Wertform im Zusammenhang mit den Folgen zufälliger Versicherungsereignisse unter den Versicherungsteilnehmern umverteilt. Die Vielfalt der Formen und Arten von Risiken führt zur Entstehung verschiedener Branchen und Teilbranchen der Versicherung.

Warnfunktion durch Finanzierung zu Lasten eines Teils des Versicherungsfonds vorbeugende Maßnahmen zur Beseitigung oder Verringerung des versicherten Risikos und damit des Schadens aus diesem Risiko durchgeführt wird. Beispielsweise finanziert ein Teil der von der Feuerversicherung eingenommenen Mittel Brandschutzmaßnahmen sowie Maßnahmen, die darauf abzielen, mögliche Schäden durch einen Brand zu verringern.

Soziale Funktion im Zusammenhang mit der materiellen Hilfeleistung für versicherte Personen bei Gesundheitsstörungen, Invalidität infolge von Krankheiten oder Unfällen. Die obligatorische oder freiwillige Krankenversicherung finanziert Krankheitskosten für die Behandlung und Wiederherstellung der Gesundheit von Versicherten. Die Versicherung kann auch Ersatz für Einkommensverluste aufgrund von Krankheit oder Invalidität des Versicherten leisten.

In der Personenversicherung wird es zusätzlich zugeteilt Sparfunktion Versicherung, die mit der Anhäufung bestimmter Geldbeträge im Rahmen von persönlichen Versicherungsverträgen verbunden ist.

Investitionsfunktion ist, dass auf Kosten der vorübergehend freien Kassenkassen die Wirtschaft finanziert wird. Versicherungen häufen große Geldbeträge an, die zur Schadenskompensation dienen sollen, aber bis zum Eintritt des Versicherungsfalls vorübergehend in diverse Wertpapiere, Immobilien etc. angelegt werden können.

Kontrollfunktion Versicherung soll sicherstellen, dass die gebildeten Versicherungsrückstellungen den tatsächlichen Verpflichtungen des Versicherungsunternehmens entsprechen, sowie die Kontrolle über die Platzierung und Verwendung von Versicherungsrückstellungen. In Übereinstimmung mit der Kontrollfunktion wird auf der Grundlage von Gesetzes- und Instruktionsdokumenten eine Finanzversicherungskontrolle über die korrekte Durchführung von Versicherungsgeschäften durchgeführt. Darüber hinaus wird die Kontrollfunktion bei der Feststellung des Tatbestands eines Versicherungsfalls und damit zusammenhängender Risikoumstände umgesetzt und durch die Bedingungen des abgeschlossenen Versicherungsvertrags unter Einbeziehung von Sachverständigen und zuständigen Behörden in Angelegenheiten des Versicherungsgutachtens sichergestellt.

3. EIGENSCHAFTEN DES VERSICHERTEN RISIKOS

Versicherungsrisiko ist eine Gefahr oder ein Unfall, gegen die/den Versicherungsschutz besteht. Das versicherte Risiko wird im Versicherungsfall durch einen Schaden verwirklicht. Alle Risiken, die sich aus der wirtschaftlichen Tätigkeit von Unternehmen und Organisationen oder aus dem täglichen Leben der Bevölkerung ergeben, werden in zwei Gruppen eingeteilt: versicherbare Risiken und nicht versicherbare Risiken.

Ein versichertes Risiko ist ein Risiko, das durch die Wahrscheinlichkeit und Zufälligkeit des Eintritts eines Ereignisses gekennzeichnet ist und das auch hinsichtlich der Eintrittswahrscheinlichkeit und der Schadenshöhe bewertet werden kann.

Je nach Gefahrenquelle zuweisen:

- Versicherungsrisiken im Zusammenhang mit dem Auftreten von Naturgewalten - Überschwemmungen, Erdbeben und anderen Naturereignissen, die Schäden am versicherten Objekt verursachen. Hinzu kommen vom Menschen verursachte Versicherungsrisiken – Explosionen, Brände, Dürren usw.

- Versicherungsrisiken im Zusammenhang mit gezielten illegalen Handlungen einer Person im Prozess der Aneignung von materiellen Gütern, - Diebstahl, Raub, Vandalismus usw.;

- Versicherungsrisiken der langfristigen Lebensversicherung und der Rentenversicherung werden in eine eigene Gruppe getrennt, was mit grundlegend unterschiedlichen Ansätzen zur Berechnung der Versicherungstarife in diesen Versicherungsarten verbunden ist.

Je nach Haftungshöhe des Versicherers Risiken werden in zwei Gruppen eingeteilt:

- allgemein - Risiken, die in den Standardumfang der Haftung des Versicherers fallen, zum Beispiel Risiken bei der Versicherung von Sachwerten gegen Feuer;

- individuell - charakteristisch für einzigartige Versicherungsgegenstände (z. B. Kunstwerke, Antiquitäten). Bei der Versicherung solcher Gegenstände wird ein individueller Versicherungsvertrag erstellt, der die Risiken beschreibt, die beim Betrieb oder Transport dieser Gegenstände entstehen können.

Eine spezielle Gruppe besteht aus spezifischen Versicherungsrisiken, zu denen Katastrophen- und außergewöhnliche Risiken gehören. Die Gruppe der versicherungstechnischen Katastrophenrisiken ist durch potenziell erhebliche Schäden in besonders großem Ausmaß gekennzeichnet, die Gruppe der anomalen Risiken umfasst Risiken, die solche Versicherungsobjekte betreffen, die nicht bestimmten Gruppen des Versicherungskreises zugeordnet werden können.

4. TEILNEHMER VON VERSICHERUNGSVERHÄLTNISSEN

Versicherungsnehmer – eine juristische oder geschäftsfähige natürliche Person, die mit dem Versicherer einen Versicherungsvertrag abgeschlossen hat oder kraft Gesetzes eine solche ist, die verpflichtet ist, die Versicherungsprämie an den Versicherer zu zahlen, und im Versicherungsfall dazu berechtigt ist eine Versicherungsleistung vom Versicherer verlangen.

Eine versicherte Person ist eine Person, in deren Leben ein Versicherungsfall eintreten muss, der in direktem Zusammenhang mit ihrer Person oder ihren Lebensumständen steht (Personenversicherung) oder die Sicherheit ihrer Eigentumsrechte und ihres Eigentums betrifft (Sachversicherung). Bei Personenversicherungsverträgen wird festgestellt, dass die versicherte Person oder ihre Erben Begünstigte sind, sofern im Vertrag nichts anderes bestimmt ist.

Begünstigter – eine natürliche oder juristische Person, die vom Versicherungsnehmer als Empfänger von Versicherungszahlungen im Rahmen des Versicherungsvertrags benannt wurde. Wenn der Begünstigte in der Personenversicherung nicht angegeben ist, handelt es sich um die natürlichen Personen – Erben des Versicherten. Anders als der Versicherungsnehmer kann der Begünstigte nicht nur eine voll geschäftsfähige Person, sondern auch ein Minderjähriger sowie ein minderjähriger Staatsbürger (z. B. minderjährige Erben eines verstorbenen Versicherten in der Personenversicherung) sein.

Ein Versicherer ist eine juristische Person jeglicher Organisations- und Rechtsform, die zum Zwecke der Ausübung von Versicherungstätigkeiten (gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation - eine Versicherungsorganisation oder eine Versicherungsgesellschaft auf Gegenseitigkeit) gegründet wurde und über eine Lizenz zur Ausübung von Versicherungstätigkeiten verfügt auf dem Gebiet der Russischen Föderation. Der Gegenstand der direkten Tätigkeit der Versicherer kann nicht der gewerbliche Handel und die Vermittlungs- und Banktätigkeit sein.

Versicherungsvertreter - eine juristische oder geschäftsfähige natürliche Person, die im Namen des Versicherers und in seinem Namen gemäß den erteilten Befugnissen handelt. Der Versicherungsagent tritt als Bevollmächtigter des Versicherungsunternehmens auf und führt die ihm übertragenen Handlungen im Namen und auf Rechnung des Versicherers durch.

Versicherungsmakler - eine unabhängige juristische oder natürliche Person, die zum Betreiben von Versicherungsvermittlungsgeschäften zugelassen ist. Ein Versicherungsmakler handelt im Auftrag und im Auftrag des Versicherten oder in der Rückversicherung – im Auftrag und im Auftrag des Versicherers für Direktversicherungen. Die Vermittlung von Versicherungen, Rückversicherungen oder Mitversicherungen ist eine Vermittlungstätigkeit für den Kauf oder Verkauf von Versicherungsdienstleistungen, die die Förderung einer Vereinbarung zwischen den an einer Versicherung interessierten Parteien impliziert, die das Aushandeln von Versicherungen nach dem Willen des Versicherten letztendlich beinhaltet deren Ziel es ist, die für beide Seiten akzeptablen Bedingungen und Versicherungsformen festzulegen.

Versicherungsmathematiker - Subjekte des Versicherungsgeschäfts: Bürger der Russischen Föderation, die über ein Qualifikationszertifikat verfügen und auf der Grundlage eines Arbeitsvertrags oder eines zivilrechtlichen Vertrags mit einem Versicherer die Tätigkeit der Berechnung von Versicherungstarifen, Versicherungsrückstellungen des Versicherers ausüben, Bewertung ihrer Investitionsprojekte anhand versicherungsmathematischer Berechnungen.

5. BEGRIFFE, DIE DIE ALLGEMEINEN BEDINGUNGEN DER VERSICHERUNGSTÄTIGKEIT KENNEN

Versicherungsvertrag - eine Vereinbarung zwischen dem Versicherten und dem Versicherer, durch die sich der Versicherer verpflichtet, im Versicherungsfall eine Versicherungsleistung an den Versicherten oder einen Dritten zu leisten. zu deren Gunsten der Versicherungsvertrag abgeschlossen wird, und der Versicherungsnehmer verpflichtet sich, die Versicherungsprämien innerhalb der festgelegten Fristen zu zahlen. Versicherungszertifikat (Versicherungsbescheinigung, Versicherungspolice) - ein Dokument, das den Abschluss eines Versicherungsvertrags bescheinigt und dem Versicherungsnehmer vom Versicherer mit beigefügten Versicherungsregeln übermittelt wird. Gegenstand der Versicherung - Eigentumsinteressen, die der Gesetzgebung der Russischen Föderation nicht widersprechen: 1) in Bezug auf das Leben, die Gesundheit und die Arbeitsfähigkeit der Bürger - in der Personenversicherung; 2) im Zusammenhang mit dem Besitz, der Nutzung und der Veräußerung von Eigentum - in der Sachversicherung; 3) im Zusammenhang mit der Entschädigung des Versicherten für den Schaden, den er der Person oder dem Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person zugefügt hat - Haftpflichtversicherung. Versicherungssumme - der durch den Versicherungsvertrag bestimmte oder gesetzlich festgelegte Geldbetrag, auf dessen Grundlage die Höhe der Versicherungsprämie und der Versicherungsleistung bestimmt wird. Bei der Sachversicherung darf die Versicherungssumme ihren tatsächlichen Wert bei Abschluss des Versicherungsvertrages nicht übersteigen. Die Vertragsparteien können den im Versicherungsvertrag bezeichneten Versicherungswert der Sachen nicht bestreiten, es sei denn, der Versicherer weist nach, dass er vom Versicherungsnehmer vorsätzlich getäuscht wurde.

Versicherbare Zinsen - Dies ist ein Maß für das materielle Interesse an Versicherungen, ein Element, das die Möglichkeit der Existenz einer Versicherungseinrichtung vorwegnimmt. Das versicherbare Interesse ist sachlicher Art und umfasst Sachen, die Gegenstand der Versicherung sind, das Recht darauf oder eine damit verbundene Verpflichtung, d. h. alles, was Gegenstand eines materiellen Schadens für den Versicherungsnehmer werden kann oder im Zusammenhang mit Haftung des Versicherungsnehmers gegenüber Dritten entstehen kann. Der Eigentumscharakter des versicherbaren Interesses ermöglicht es, seinen Wert objektiv zu bestimmen, also einem Geldwert zu unterwerfen. Versicherungspflicht - eine Reihe von Rechten und Pflichten des Versicherers zum Schutz und Schutz des Eigentums oder anderer Interessen des Versicherten, die im Versicherungsvertrag vorgesehen sind. Sie entsteht ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Versicherungsvertrages und erstreckt sich über die gesamte Geltungsdauer. Das System der Haftpflichtversicherung bestimmt das Verhältnis der Versicherungssumme der versicherten Sachen zum tatsächlichen Schaden. Versicherungsfall - dies ein im Versicherungsvertrag oder im Gesetz vorgesehenes Ereignis ist, bei dessen Eintritt der Versicherer verpflichtet ist, eine Versicherungsleistung an den Versicherten, die versicherte Person, den Anspruchsberechtigten oder sonstige Dritte zu leisten. Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit - eine gemeinnützige Organisation, die gegründet wurde, um die Eigentumsinteressen ihrer Mitgliedsteilnehmer zu versichern. Die Versicherungsgesellschaft auf Gegenseitigkeit arbeitet auf der Grundlage der Charta. Die Gesellschafter der Gesellschaft tragen eine gesamtschuldnerische Verpflichtung für die Ergebnisse der Unternehmenstätigkeit. Auf Kosten ihrer Beiträge bilden sie einen Versicherungsfonds.

6. INDUSTRIE- UND NICHT-INDUSTRIE-VERSICHERUNGSKLASSIFIZIERUNGEN

Die Identifizierung von Branchen und Teilsektoren kann der ersten Klassifizierungsebene zugeordnet werden. Unter Versicherungswirtschaft wird ein eigener Bereich der Versicherung von Vermögensinteressen im Zusammenhang mit den Folgen von Versicherungsfällen für gleichartige oder zusammenhängende Versicherungsgegenstände von juristischen Personen, natürlichen Personen verstanden, der über besondere Grundsätze und Methoden des Versicherungsschutzes für diese Versicherungsgegenstände, deren Entstehung und verfügt Verwendung von Versicherungsmitteln.

Neben den Versicherungsbranchen gibt es auch Versicherungsunterbranchen sowie Versicherungsarten.

Versicherungsuntersektor - eine Reihe von Versicherungsarten mit engem oder verwandtem Inhalt und Ursprung von Eigentumsinteressen aus ihren charakteristischen Versicherungsrisiken gemäß ihren charakteristischen Bedingungen, Arten ihres Versicherungsschutzes und der Bildung von Versicherungsrückstellungen.

Unter der Art der Versicherung versteht man die Versicherung gleichartiger Versicherungsobjekte gleichen Ursprungs und damit verbundener Vermögensinteressen aus einem oder einer Kombination von Versicherungsrisiken gemäß den für alle oder einzelne Objekte festgelegten Bedingungen, Modalitäten ihres Versicherungsschutzes, Entstehung und Nutzung von Versicherungskassen.

Alle Verknüpfungen der Klassifikation in der Branchen-, Teilbranchen- und Versicherungsartenzuordnung sind so angeordnet, dass jede nachfolgende Verknüpfung Teil der vorherigen ist; das höchste Glied ist die Versicherungsbranche, das mittlere - die Versicherungsunterbranche, das niedrigste - die Art der Versicherung.

Getrennte Versicherungsarten werden in zwei Formen durchgeführt - obligatorisch und freiwillig, und dies gilt für alle Versicherungszweige.

Versicherungsobjekte sind die Vermögensinteressen des Versicherten an seinen materiellen, immateriellen Werten, d.h. an den Versicherungsgegenständen. Versicherungsartikel - dies sind bestimmte materielle Werte, einschließlich des natürlichen Lebensraums, und die Ergebnisse ihrer produktiven Nutzung sowie immaterielle Vorteile (Werte) von juristischen Personen, Einzelpersonen und ihren Gemeinschaften, die ihnen das erreichte oder erwartete Niveau an wirtschaftlichen, finanziellen, anderen Wohlbefinden und ist daher vor nachteiligen, zerstörerischen Ereignissen und deren negativen Folgen geschützt. Versicherungsgegenstände können sein: 1) Gebäude, Bauwerke, Kraftmaschinen und -geräte, Fahrzeuge, Tiere, Pflanzungen, Eigentumsrechte, Bankdarlehen, andere Arten von Eigentum; 2) natürliche Umwelt, natürliche Ressourcen; 3) Leben, Gesundheit, Arbeitsfähigkeit des Einzelnen, sein Einkommen; 4) ersatzpflichtige Schäden gemäß der zivilrechtlichen Haftung des Schuldigen, die von ihm an Leben, Gesundheit und Eigentum anderer Personen sowie an der natürlichen Umwelt verursacht wurden.

Die nichtsektorale Klassifikation der Versicherung ist zweitrangig und umfasst mehrere Klassifikationsmerkmale: 1) Versicherungsform; 2) Art der Versicherungsentschädigung; 3) Art der zu versichernden Gefahren; 4) Zielgerichtetheit der Aktivitäten des Versicherers; 5) die Zahl der versicherten Personen usw.

7. KLASSIFIZIERUNG NACH VERSICHERUNGSGEGENSTÄNDEN (INDUSTRIE)

Die Gegenstände der Personenversicherung können Eigentumsinteressen sein, die sich auf Folgendes beziehen: 1) das Überleben der Bürger bis zu einem bestimmten Alter oder Zeitraum, Tod, das Eintreten anderer Ereignisse im Leben der Bürger (Lebensversicherung); 2) mit der Verletzung des Lebens, der Gesundheit der Bürger, der Erbringung medizinischer Dienstleistungen für sie (Unfall- und Krankheitsversicherung, Krankenversicherung).

Die Gegenstände der Sachversicherung können Eigentumsinteressen sein, die sich auf Folgendes beziehen: 1) Besitz, Nutzung und Veräußerung von Eigentum (Sachversicherung); 2) mit der Verpflichtung, den Schaden zu ersetzen, der anderen Personen zugefügt wurde (Haftpflichtversicherung); 3) bei der Durchführung unternehmerischer Tätigkeiten (Versicherung unternehmerischer Risiken).

In Übereinstimmung mit den aufgelisteten Objekten in der Russischen Föderation werden zwei Versicherungszweige unterschieden - Personen- und Sachversicherungen.

Allerdings ist zu beachten, dass die Haftpflichtversicherung als eigene Branche heraussticht, da sie einiges an charakteristischen Merkmalen aufweist, die sie von Sachversicherungen und Betriebsrisikoversicherungen unterscheiden: Zum einen im Gegensatz zur Sachversicherung, bei der es um die Versicherungssumme geht bestimmt durch den tatsächlichen Wert der Sache oder ihres Teils, bei Haftpflichtversicherung wird die Höhe der Versicherungssumme von den Parteien des Versicherungsvertrages nach freiem Ermessen bestimmt; zweitens wird beim Abschluss eines Sachversicherungsvertrages ein konkreter Versicherungsentschädigungsempfänger bestimmt, der im Versicherungsvertrag angegeben wird, und bei der Haftpflichtversicherung wird der Vertrag zugunsten Dritter geschlossen, da nicht im Voraus bekannt ist, wer genau kann durch den Versicherten geschädigt werden.

Somit kann die es empfiehlt sich, nicht zwei, sondern drei Versicherungszweige herauszugreifen, Personen-, Sach- und Haftpflichtversicherung.

Persönliche Versicherung vereint eine Vielzahl von Arten, deren Gegenstand Vermögensinteressen an Leben, Gesundheit und Erwerbsfähigkeit des Versicherten sind. Die Besonderheit der Personenversicherung besteht darin, dass sie Risiko- und Sozialfunktionen vereint. Sachversicherung fungiert als Versicherungszweig, in dem der Versicherungsgegenstand Eigentum in verschiedenen Formen ist. Der wirtschaftliche Zweck der Sachversicherung ist der Ersatz von Schäden, die durch ein Versicherungsereignis verursacht werden. Der Versicherte kann die in seinem Besitz, seiner Nutzung oder seiner Verfügung stehenden Sachen versichern, der Versicherer der Sachen kann nicht nur ihr Eigentümer sein, sondern auch eine an ihrer Sicherheit interessierte Person, die diese Sachen vorübergehend besitzt, darüber verfügt oder nutzt. Haftpflichtversicherung - der Versicherungszweig, in dem der Versicherungsgegenstand Vermögensinteressen sind, die sich auf den Ersatz des Schadens beziehen, den der Versicherte der Person oder dem Eigentum einer natürlichen Person oder dem Eigentum einer juristischen Person zufügt.

Das Bundesgesetz „Über die Organisation des Versicherungsgeschäfts in der Russischen Föderation“ identifiziert 23 zugelassene Arten von Versicherungstätigkeiten innerhalb der Versicherungsbranche, einschließlich der Rückversicherung.

8. FREIWILLIGE VERSICHERUNG

Freiwillige Versicherung erfolgt auf gesetzlicher und freiwilliger Basis, d. h. aufgrund einer Vereinbarung zwischen dem Versicherten und dem Versicherer. Die Regeln der freiwilligen Versicherung, die die allgemeinen Bedingungen und das Verfahren zu ihrer Durchführung bestimmen, werden vom Versicherer selbstständig gemäß den Rechtsvorschriften über die Versicherungstätigkeit festgelegt. Gleichzeitig bestimmt das Gesetz die allgemeinen Versicherungsbedingungen, und die konkreten Bedingungen für seine Durchführung werden durch den zwischen dem Versicherten und dem Versicherer geschlossenen Vertrag bestimmt.

Die freiwillige Versicherungsform ist nicht obligatorisch und bietet Versicherungsnehmern die Möglichkeit, Leistungen auf dem Versicherungsmarkt zu wählen. Die freiwillige Versicherung ist jedoch selektiv, da nicht alle potenziellen Versicherer bereit oder in der Lage sind, sich daran zu beteiligen, und für bestimmte Personengruppen gesetzliche Beschränkungen festgelegt sind.

Die freiwillige Versicherung basiert auf einer Reihe von Grundsätzen. Der erste Grundsatz ist der Grundsatz der freiwilligen Teilnahme an einer Versicherung, aber dieser Grundsatz gilt uneingeschränkt nur für den Versicherten, da der Versicherer nicht berechtigt ist, den Versicherten abzulehnen, wenn sein Wille den Versicherungsbedingungen nicht widerspricht. Dieses Prinzip garantiert den Abschluss eines Versicherungsvertrages auf erstes Verlangen des Versicherten.

Das zweite Prinzip ist das Prinzip der selektiven Absicherung natürlicher und juristischer Personen durch freiwillige Versicherungen, da nicht alle Versicherer bereit sind, sich daran zu beteiligen. Darüber hinaus können sich aus den Versicherungsbedingungen Einschränkungen beim Vertragsabschluss ergeben (Alter des Versicherten, Gesundheitszustand).

Der nächste Grundsatz ist der Grundsatz der zeitlichen Begrenzung der freiwilligen Versicherung, der dadurch bestimmt wird, dass Beginn und Ende der Versicherungszeit im Versicherungsvertrag gesondert festgelegt werden, da eine Versicherungsentschädigung nur dann zu zahlen ist, wenn der Versicherungsfall während der Versicherungszeit eingetreten ist Versicherungsdauer.

Der Grundsatz der einmaligen oder periodischen Zahlung von Versicherungsprämien legt fest, dass bei einer freiwilligen Versicherung das Inkrafttreten des Versicherungsvertrags von der Zahlung der Versicherungsprämie abhängig ist. In der Regel führt die Nichtzahlung der nächsten Prämie für die freiwillige Langzeitversicherung zur Vertragsauflösung.

9. OBLIGATORISCHE VERSICHERUNG

Pflichtversicherung - es handelt sich um eine kraft Gesetzes durchgeführte Versicherung unter dem Gesichtspunkt der sozialen Zweckmäßigkeit. Diese Form der Versicherung unterscheidet sich von der freiwilligen dadurch, dass der potenzielle Versicherte eine gesetzliche Versicherungspflicht hat. Bei der Durchführung der Pflichtversicherung ist die Versicherungspflicht für die gesetzlich bestimmten Versicherungsgegenstände und den Kreis der Versicherer zeitlich nicht beschränkt, sie tritt automatisch mit Eintritt des Versicherungsfalles ein.

Das Zivilgesetzbuch der Russischen Föderation legt die folgenden Fälle der Einführung einer Pflichtversicherung fest:

- wenn eine solche Versicherung mit dem Risiko einer zivilrechtlichen Haftung eines Bürgers oder einer Organisation verbunden ist, die infolge der Verletzung von Leben, Gesundheit oder Eigentum anderer Personen oder der Verletzung von Verträgen mit anderen Personen eintreten kann;

- wenn diese Versicherung die Verpflichtung zum Abschluss eines Vertrages zugunsten eines Dritten über die Versicherung seines Lebens, seiner Gesundheit oder seines Eigentums im Falle der Verletzung bestimmter Vermögensinteressen beinhaltet;

- wenn eine solche Versicherung juristischen Personen auferlegt wird, die Vermögen unter wirtschaftlicher und operativer Verwaltung haben, das staatliches oder kommunales Eigentum ist.

In Fällen, in denen der Versicherte der durch seine Organe oder staatliche Einheitsunternehmen vertretene Staat ist und die Zahlung der Versicherungsprämien auf Kosten der aus dem entsprechenden Haushalt bereitgestellten Mittel erfolgt, wird eine solche Pflichtversicherung genannt staatliche Pflichtversicherung.

Artikel 935 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Russischen Föderation bestimmt, dass in Fällen, in denen sich die Versicherungspflicht nicht aus dem Gesetz ergibt, sondern auf einer Vereinbarung beruht, einschließlich der Verpflichtung zur Versicherung von Eigentum - auf einer Vereinbarung mit dem Eigentümer der Immobilie oder auf die Gründungsdokumente einer juristischen Person, die Eigentümer der Immobilie ist, ist eine solche Versicherung nicht obligatorisch.

Gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch der Russischen Föderation hat eine Person, zu deren Gunsten nach dem Gesetz eine Pflichtversicherung durchgeführt werden muss, das Recht, diese vor Gericht zu verlangen, wenn sie weiß, dass eine Versicherung nicht abgeschlossen wurde von der Person durchgeführt werden, die mit der Verpflichtung zur Versicherung betraut ist.

Die Pflichtversicherung basiert auf den Grundsätzen:

- das Verpflichtungsprinzip:

- das Prinzip der fortlaufenden Deckung durch die Pflichtversicherung;

- das Prinzip der automatischen Verteilung der Pflichtversicherung auf die im Gesetz festgelegten Objekte;

- das Funktionsprinzip der Pflichtversicherung, unabhängig von der Zahlung der Versicherungsprämien durch den Versicherten;

- der Grundsatz der Ewigkeit der Pflichtversicherung.

- das Prinzip der Rationierung des Versicherungsschutzes.

10. VERSICHERUNGSKLASSIFIZIERUNG: NACH ART DER VERSICHERUNGSENTSCHÄDIGUNG, BALANCE

Klassifizierung der Versicherung nach Arten der Versicherungsentschädigung richtet sich nach dem Verhältnis von Versicherungssumme und Versicherungsentschädigung für Schäden, die der Versicherungsnehmer infolge eines Versicherungsfalls erleidet Zahlung des vereinbarten Betrages. Dementsprechend werden Schadensversicherung und Summenversicherung unterschieden.

In Fällen Schadensversicherung das Versicherungsunternehmen ist aufgrund des Versicherungsvertrages verpflichtet, dem Versicherten den tatsächlichen Schaden zu ersetzen, soweit dieser durch die Versicherungssumme gedeckt ist. In diesem Fall darf die Versicherungssumme den tatsächlichen Wert der versicherten Sachen nicht übersteigen. Bei der Versicherung von Schäden werden nur nachgewiesene Schadenshöhen ersetzt, d.h. es erfolgt eine konkrete Deckung von Schäden infolge eines Versicherungsfalles.

Versicherungssumme tritt in der Lebensversicherung, der Unfall- und Krankenversicherung und manchmal in der Krankenversicherung auf. Bei diesen Versicherungsarten zahlt der Versicherte im Versicherungsfall dem Versicherten oder der versicherten Person einen vorher festgelegten Betrag (Versicherungsbeitrag). Bei der Versicherungssumme handelt es sich also um eine abstrakte Deckung des Bedarfs des Versicherten, da die im Vertrag vereinbarte Versicherungssumme nicht durch den Wert von Sachwerten, sondern durch den Willen und das Können des Versicherten bestimmt wird.

Bilanzklassifizierung der Versicherungsarten ist vor allem für Versicherungsnehmer interessant, die von Wirtschaftsverbänden vertreten werden, da sie dem Unternehmensleiter ermöglicht, festzustellen, ob alle versicherungspflichtigen Betriebspositionen tatsächlich versichert sind.

Basis Vermögensversicherung stellt das Vermögensinteresse des Versicherten dar, es handelt sich um eine Sachwertversicherung. Diese Versicherungsart umfasst alle wichtigen Versicherungszweige: 1) Sachanlagenversicherung; 2) Produktionsbestände; 3) laufende Arbeiten; 4) fertige Produkte und Waren; 5) mögliche Verluste aus Schuldverpflichtungen.

bei Haftpflichtversicherung Versichert sind nicht Vermögenszinsen, sondern die Schäden, die aus den passiven Verpflichtungen einer unternehmerischen Organisation ohne Rückzahlung entstehen. Die Haftpflichtversicherung umfasst: 1) Kreditversicherung; 2) gesetzlich festgelegte Pflichten einer unternehmerischen Organisation; 3) Schäden, die im Falle der Ablehnung von Ansprüchen entstehen.

Eine Kombination aus Vermögens- und Haftpflichtversicherung ist beispielsweise bei der Feuerversicherung eines Industriegebäudes möglich. Die Versicherungssumme der Gebäude-Feuerversicherung bemisst sich nach dem Restwert des Gebäudes; es ist eine Form der Vermögensversicherung. Im Falle eines versicherten Risikos bei vollständiger Zerstörung des Gebäudes reicht die Versicherungsleistung nicht aus, um es wiederherzustellen.

К Einkommensversicherung umfasst die Versicherung des entgangenen Einkommens infolge der vorübergehenden Einstellung der Tätigkeit eines Unternehmerbetriebs.

11. WESEN DER RÜCKVERSICHERUNG

Rückversicherung - Dies ist ein System wirtschaftlicher Beziehungen, bei dem der Versicherer, der Versicherungsrisiken übernimmt, einen Teil der Verantwortung für diese zu vereinbarten Bedingungen auf andere Versicherer überträgt, um ein ausgewogenes Versicherungsportfolio zu schaffen und die finanzielle Stabilität des Versicherungsbetriebs zu gewährleisten . Rückversicherung ist die Übertragung der im Rahmen des Versicherungsvertrages übernommenen Haftung durch den Versicherer (Rückversicherer) unter bestimmten Bedingungen auf einen anderen Versicherer (Rückversicherer), soweit sie den zulässigen Eigenbehalt übersteigt. Das übertragbare Risiko wird genannt Rückversicherungsrisiko, und der Prozess, der an seiner Übertragung beteiligt ist, wird aufgerufen Risikoabtretung, oder Rückversicherungsauftrag. Der Rückversicherer, also der Versicherer, der das Risiko überträgt, wird gerufen Zessionar der Rückversicherer, also der Versicherer, der das Risiko übernimmt, wird gerufen Bevollmächtigter.

Ein Versicherer, der mit einem Rückversicherer einen Rückversicherungsvertrag abgeschlossen hat, haftet gegenüber dem Versicherungsnehmer in vollem Umfang gemäß dem Versicherungsvertrag. Bei Eintritt eines Versicherungsfalles haftet der Rückversicherer im Umfang der übernommenen Rückversicherungsverpflichtungen. Die Beziehungen der Versicherer zur Rückversicherung von Risiken werden durch Verträge zwischen ihnen geregelt. Das vom Rückversicherer vom Zedenten übernommene Risiko kann anschließend ganz oder teilweise auf einen anderen Rückversicherer übertragen werden. Diese Art der Versicherung heißt Retrozession und das übertragene Rückversicherungsrisiko wird abgerufen retrozediertes Risiko. PuDurch Retrozession kann ein Teil der Risiken auf den Erstversicherer übertragen werden. Um dies zu vermeiden, kann im Rückversicherungsvertrag eine Klausel getroffen werden, die den weiteren Gefahrenübergang verbietet.

Es gibt fakultative und vertragliche Rückversicherungsmethoden. Optionale Methode der Rückversicherung besteht darin, dass dem Rückversicherer (Zedent) und dem Rückversicherer (Zessionar) die Möglichkeit gegeben wird, Risiken zu beurteilen, die ganz oder teilweise auf die Rückversicherung übertragen werden können. Ein fakultativer Rückversicherungsvertrag ist ein Einzelgeschäft, das sich hauptsächlich auf ein Risiko bezieht. Es gibt den Vertragsparteien völlige Freiheit: Der Rückversicherer hat das Recht, eine Art von Haftung anzubieten, und der Rückversicherer - den Vorschlag des Rückversicherers anzunehmen oder abzulehnen und eine Gegenbedingung des Vertrags vorzubringen. Der Hauptnachteil der fakultativen Rückversicherung besteht darin, dass sich das Risiko bis zum Eintritt des Versicherungsfalls entweder als nicht versichert oder teilweise rückversichert herausstellen kann, da der Rückversicherer völlig frei entscheiden kann, ob er das vorgeschlagene Risiko zur Rückversicherung akzeptiert oder ablehnt. Dies wird es dem Rückversicherer nicht ermöglichen, Verluste vollständig zu kompensieren, die seine potenziellen finanziellen Möglichkeiten überschreiten.

Vertragliche Methode der Rückversicherung (obligatorische Rückversicherung) - eine obligatorische Form der Rückversicherung, bei der alle in einem bestimmten Land tätigen Versicherer gesetzlich verpflichtet sind, alle zur Versicherung übernommenen Risiken in einem vorgeschriebenen Verhältnis auf einen bestimmten Rückversicherer (normalerweise einen Staat) zu übertragen.

12. ANTEILIGE RÜCKVERSICHERUNG

Proportionale Rückversicherung liegt darin, dass der Versicherer und der Rückversicherer die Versicherungspflicht, die Versicherungsprämie und die Versicherungsentschädigung in einem bestimmten Verhältnis, das heißt mit den von ihnen auf ihre Verantwortung übernommenen Anteilen, untereinander aufteilen. Die Vertragsbedingungen der proportionalen Rückversicherung sehen vor, dass der Rückversicherer einen bestimmten Teil der Versicherungssumme eigenverantwortlich belässt und den Rest an die Rückversicherung abführt. Varianten der proportionalen Rückversicherung - Quotenrückversicherung und Rückversicherung von Überschussbeträgen. Quotenrückversicherung - die einfachste und am leichtesten zu unterhaltende Form der Rückversicherung. Der Versicherungsunternehmen-Rückversicherer verpflichtet sich gemäß den Vertragsbedingungen, den vereinbarten Teil (Anteil oder Quote) der Versicherungssumme aller von ihm abgeschlossenen Verträge für bestimmte Versicherungsarten auf die Rückversicherung zu übertragen, und der Rückversicherer - diesen Teil zurückzuversichern . Bei Eintritt eines Versicherungsfalles ist der Rückversicherer verpflichtet, die Versicherungsleistung im festgelegten Verhältnis an den Erstversicherer zu erstatten. Darüber hinaus können die Bedingungen des Quotenrückversicherungsvertrags die maximale Versicherungssumme begrenzen, die der Rückversicherer für seine Verantwortung akzeptiert. Entsprechend dem festgelegten Anteil werden die Versicherungsprämien an den Rückversicherer abgeführt und der Rückversicherer zahlt in diesem Anteil für die bei Eintritt eines Versicherungsfalls entstandenen Schäden. Üblicherweise wird der Anteil der Rückversicherungsbeteiligung in Prozent der Versicherungssumme ausgedrückt.

Rückversicherung nach Selbstbehalt frei von den Nachteilen der Quotenrückversicherung. Der Selbstbehalt ist der Teil der Versicherungssumme, der den absoluten Eigenbehalt des Versicherers übersteigt und Gegenstand der Rückversicherung ist. Demnach sieht die Selbstbehaltsvereinbarung vor, dass der Zedente nur solche Versicherungsverträge überträgt und der Rückversicherer zur Rückversicherung übernimmt, deren Versicherungssumme die vereinbarte Höhe (den Eigenabzugsbetrag) übersteigt. Darüber hinaus belässt der Rückversicherer bei in Rückversicherung übertragenen Verträgen den gleichen vereinbarten Eigenbehalt und übernimmt den Rückversicherer für den verbleibenden Teil der Versicherungssumme (Selbstbehalt). Der Höchstwert der an die Rückversicherung übertragenen Versicherungssumme wird auf ein Vielfaches der Priorität des Zedenten festgesetzt, was als Anteil oder Linie bezeichnet wird.

Übersteigen bei den vom Versicherer abgeschlossenen Versicherungsverträgen die Versicherungssummen die Haftungsgrenze des Rückversicherers, so kann er mit anderen Rückversicherern gleichartige Rückversicherungsverträge (Verträge des XNUMX. Selbstbehalts, XNUMX. Selbstbehalts etc.) abschließen.

Für den Versicherer besteht der Hauptvorteil der Selbstbeteiligungsvereinbarung darin, dass er die Höhe des eigenen Selbstbehalts in der Höhe, die seinen finanziellen Möglichkeiten entspricht, selbstständig festsetzen kann, während er alle Versicherungsverträge, deren Versicherungssummen dies nicht tun, in seiner Verantwortung belässt den Betrag eines solchen Abzugs übersteigen. Darüber hinaus ermöglicht diese Methode dem Versicherer, ein summenmäßig optimal ausgewogenes Versicherungsportfolio zu bilden.

13. NICHT PROPORTIONALE RÜCKVERSICHERUNG

bei unverhältnismäßige Rückversicherung Versicherungssumme, Versicherungsprämien und Versicherungsentschädigungen werden nicht im gleichen Verhältnis zwischen Erst- und Rückversicherer aufgeteilt. Der Direktversicherer zahlt alle Schäden bis zur vertraglich vereinbarten Höhe – Priorität des Versicherers. Alle Schäden, die die Priorität überschreiten, unterliegen der Zahlung durch die Rückversicherer, aber auch innerhalb der vertraglich festgelegten Höhe. Dieser Betrag wird als Rückversicherungsdeckungsgrenze bezeichnet.

Die Höhe der Rückversicherungsprämie wird in diesen Rückversicherungsverträgen als Prozentsatz der jährlichen Versicherungsprämie festgelegt, die der Rückversicherer für den in Rückversicherung übertragenen Vertragsbestand erhält. Die Höhe dieses Prozentsatzes wird auf Basis einer Auswertung von Daten aus Vorjahren ermittelt. um das erwartete Volumen des Rückversicherers zu bestimmen. Da zu Beginn der Geltungsdauer des Rückversicherungsvertrages die Höhe der beim Versicherer eingegangenen Versicherungsprämie unbekannt ist, zahlt dieser in der Regel die Rückversicherungsprämie im Voraus und die Schlussabrechnung erfolgt zum Ende der Gültigkeit des Rückversicherungsvertrages. In einigen Fällen können die Parteien einen festen Betrag der Rückversicherungsprämie festlegen.

Es gibt zwei Hauptarten von nichtproportionaler Rückversicherung – Excess of Loss und Excess of Unprofitability.

Rückversicherung des Schadenexzedenten dient dazu, die Versicherungsbestände von Versicherern für bestimmte Arten oder Versicherungsverträge vor den größten und unvorhergesehenen Schäden zu schützen. Gemäß dem Schadenexzedentenvertrag ist der Rückversicherer zur Leistung einer Versicherungsleistung verpflichtet, falls die vom Versicherer zu zahlende Versicherungsentschädigung die im Rückversicherungsvertrag festgelegte Grenze übersteigt (Vorrang des Zedenten).

Somit legt der Rückversicherer die Priorität in absoluter Höhe fest und zahlt alle Schäden, die die Priorität nicht überschreiten.

Rückversicherung des Unrentabilitätsüberschusses bietet auch Schutz für das gesamte Versicherungsportfolio und nicht für bestimmte Risiken. Der Rückversicherer übernimmt die Leistungspflicht zugunsten des Rückversicherers für den Fall, dass die Schadenquote für eine bestimmte Versicherungsart den im Rückversicherungsvertrag festgelegten Wert (Priorität) übersteigt.

Der Erstversicherer bestimmt den Prozentsatz des Schadens, der bei seinem eigenen Abzug verbleibt (Priorität), und der Selbstbehalt geht an die Rückversicherung. Die im Vertrag angegebene Schadenquote von beispielsweise 80 % bedeutet, dass die Schadenquote bis zu 80 % vom Versicherer aus eigenen Quellen gedeckt wird, und wenn in einem bestimmten Kalenderjahr die Schadenquote den angegebenen Prozentsatz überschreitet, dann die Selbstbeteiligung in Höhe der festgelegten Grenze von 85 % wird vom Rückversicherer übernommen.

Eine andere Ausgestaltung der Schadenexzedentenvereinbarung kann eine Leistungspflicht des Rückversicherers vorsehen, wenn die Gesamtsumme der Versicherungsleistungen des Rückversicherers für eine bestimmte Versicherungsart für einen bestimmten Zeitraum einen bestimmten absoluten Wert übersteigt.

14. WESEN UND FUNKTIONEN DES VERSICHERUNGSMARKTES

Versicherungsmarkt - ein integraler Bestandteil des Finanzmarktes des Landes, in dem Versicherungsprodukte Gegenstand des Verkaufs und Kaufs sind. Die Verbrauchereigenschaften dieser Produkte sind sehr spezifisch und unterscheiden sich von anderen Finanzmarktprodukten.

Die Universalität der Versicherung bestimmt die direkte Verbindung des Versicherungsmarktes mit den Finanzen der Unternehmen, den Finanzen der Bevölkerung, dem Bankensystem, dem Staatshaushalt und anderen Finanzinstituten, in denen Versicherungsbeziehungen umgesetzt werden. In solchen Beziehungen treten die jeweiligen Finanzinstitute als Versicherer und Verbraucher von Versicherungsprodukten auf. Es bestehen spezifische Beziehungen zwischen dem Versicherungsmarkt und dem Staatshaushalt sowie staatlichen Sondermitteln, die mit der Organisation der Pflichtversicherung verbunden sind.

Der Versicherungsmarkt hat stabile finanzielle Beziehungen mit dem Wertpapiermarkt, dem Bankensystem und dem Devisenmarkt, wo Versicherungsorganisationen Versicherungsreserven und andere Anlageressourcen platzieren.

К allgemeinen Markt Zu den Funktionen des Versicherungsmarktes gehören: 1) Gewerbe – Versicherung ist eine unternehmerische Tätigkeit, die darauf abzielt, Gewinne zu erzielen; 2) Preis - wird im Prozess der Preisgestaltung für Dienstleistungen von Versicherungsunternehmen auf dem Versicherungsmarkt implementiert. Der Preis einer Versicherungsleistung bildet sich als Marktkategorie unter dem Einfluss von Angebot und Nachfrage; 3) informativ – Information der Verbraucher über bestehende und neu entstehende Versicherungsdienstleistungen; 4) Regulierung - erfolgt durch die Schaffung von Regeln für den Handel mit Versicherungsdienstleistungen auf dem Versicherungsmarkt sowie durch die Ausübung der Kontrolle über die Umsetzung dieser Regeln.

К Spezifisch umfassen die folgenden Funktionen des Versicherungsmarktes: 1) Risikodeckung – im Versicherungsprozess werden die negativen Folgen von Risiken von Versicherungsunternehmen übernommen; 2) Erleichterung des Zugangs zu zusätzlichen Finanzierungsquellen - zum Beispiel zu einem Bankdarlehen, da eine der obligatorischen Bedingungen für dessen Erhalt die Versicherung des Eigentums des kreditnehmenden Unternehmens ist; eine Lebens- und Immobilienversicherung ist eine notwendige Voraussetzung für den Erhalt eines Hypothekendarlehens durch Privatpersonen für den Bau oder Kauf von Wohnungen, und eine Autoversicherung ist eine notwendige Voraussetzung für den Kauf auf Kredit; 3) präventiv - Entwicklung und Umsetzung einer Reihe von Maßnahmen zur Vorbeugung und Kontrolle des Risikoniveaus in den wichtigsten Bereichen des Wirtschafts- und Privatlebens; 4) die Bildung eines spezialisierten Versicherungsfonds - wird durch ein System von Reserve- und Reservefonds umgesetzt, die die Stabilität der Versicherung und eine Zahlungsgarantie gewährleisten.

Der Versicherungsmarkt ist ein Wirtschaftsraum, in dem Versicherungsnehmer tätig sind, die die Nachfrage nach Versicherungsdienstleistungen bilden, Versicherungsunternehmen, die diese Nachfrage befriedigen, Versicherungsvermittler, die Versicherungsdienstleistungen von Versicherern zu Versicherten fördern.

15. DER MARKT DER VERSICHERTEN ALS ELEMENT DES VERSICHERUNGSMARKTES

Der Markt der Versicherungsnehmer als Element des Versicherungsmarktes wird durch mehrere Teilnehmer repräsentiert: 1) Versicherungsnehmer; 2) Versicherte; 3) Begünstigte.

Als Versicherer können sowohl natürliche als auch juristische Personen auftreten. Anspruchsberechtigte und versicherte Personen werden unter bestimmten Voraussetzungen unmittelbar Beteiligte am Versicherungsrechtsverkehr. Gleichzeitig ist ein charakteristisches Merkmal der Rechtsstellung von Dritten - Begünstigten, dass sie Versicherungsrechtsbeziehungen nicht selbstständig eingehen, sondern indem sie sie zu Versicherungsnehmern oder versicherten Personen gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch der Russischen Föderation ernennen.

Die Möglichkeit der Beteiligung Dritter am Versicherungsvertrag als selbstständige Personen ist in gewisser Weise bei folgenden Versicherungsarten vorgesehen: 1. Sachversicherung. Die Teilnahme eines nicht versicherten Anspruchsberechtigten ist nicht zulässig, da er kein Interesse an der Erhaltung des Eigentums hat. Die Beteiligung des versicherten Begünstigten ist zulässig, da das Eigentum zugunsten einer Person versichert werden kann, die ein Interesse an der Erhaltung des Eigentums hat. Die Mitwirkung des versicherten Nichtberechtigten ist nicht zulässig, da dieser kein Interesse an der Vermögenserhaltung hat. 2. Haftpflichtversicherung für Schadensverursachung. Die Beteiligung des nicht versicherten Anspruchsberechtigten ist gesetzlich geregelt; Der Vertrag wird zugunsten von Personen geschlossen, die geschädigt werden können. Die Teilnahme des versicherten Anspruchsberechtigten ist nicht zulässig, da der Anspruchsberechtigte immer eine andere Person als die versicherte Person oder der Versicherungsnehmer ist. Eine solche Person muss im Vertrag direkt benannt werden, ansonsten gilt das Haftpflichtrisiko des Versicherten selbst als versichert 3. Haftpflichtversicherung aus dem Vertrag. Die Teilnahme eines nicht versicherten Anspruchsberechtigten ist in den gesetzlich vorgesehenen Fällen zulässig. Die Teilnahme des versicherten Anspruchsberechtigten und die Teilnahme des versicherten Nichtanspruchsberechtigten ist unter Androhung der Nichtigkeitserklärung des Vertrages nicht gestattet. 4. Betriebsrisikoversicherung. Die Teilnahme eines nicht versicherten Anspruchsberechtigten ist ausgeschlossen (der Vertrag gilt als zugunsten des Versicherten geschlossen). Die Teilnahme des versicherten Anspruchsberechtigten und die Teilnahme des versicherten Nichtberechtigten ist ausgeschlossen (der Vertrag ist nichtig). 5. Personenversicherungsvertrag. Die Teilnahme eines nicht versicherten Anspruchsberechtigten ist mit schriftlicher Zustimmung der versicherten Person möglich. Beteiligung der versicherten Person - Der Vertrag gilt zugunsten der versicherten Person als abgeschlossen, wenn im Vertrag nicht eine andere Person als begünstigte Person genannt wird. Die Teilnahme des versicherten Nichtberechtigten ist mit schriftlicher Zustimmung der versicherten Person möglich.

16. DER MARKT DER VERSICHERER ALS ELEMENT DES VERSICHERUNGSMARKTES

Versicherer sind juristische Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation für Versicherungen, Rückversicherungen, Versicherungen auf Gegenseitigkeit gegründet und lizenziert sind. Versicherer bewerten Versicherungsrisiken, erhalten Versicherungsprämien (Beiträge), bilden Versicherungsrückstellungen, legen Vermögenswerte an, ermitteln die Höhe von Verlusten oder Schäden, leisten Versicherungszahlungen und führen andere Maßnahmen im Zusammenhang mit der Erfüllung von Verpflichtungen aus einem Versicherungsvertrag durch.

Je nach Art der erbrachten Versicherungsleistungen gibt es Versicherungen: 1) spezialisiert, die Leistungen nur für eine bestimmte Versicherungsart erbringen (z. B. Leistungen der Pflichtkrankenversicherung); 2) universell, die Versicherungsdienstleistungen für verschiedene Versicherungsarten und -sektoren erbringen (z. B. Versicherungsunternehmen, die Personen- und Sachversicherungen anbieten).

Die Bewerbung von Versicherungsleistungen vom Versicherer an die Versicherer erfolgt durch Versicherungsvermittler Versicherungsagenten und -makler treten als Vermittler auf dem Versicherungsmarkt auf. Das wichtigste rechtliche Merkmal dieser Vermittler ist das. dass sie nicht unmittelbar, sondern mittelbar am Versicherungsrechtsverkehr beteiligt sind, auf Seiten des Versicherungsnehmers oder des Versicherers als dessen Vertreter oder Vermittler auftreten und dafür eine angemessene Vergütung erhalten.

Ein weiterer wichtiger Teilnehmer am Versicherungsmarkt sind Versicherungsgesellschaften auf Gegenseitigkeit.

Dies sind gemeinnützige Organisationen, die gegründet wurden, um die Vermögensinteressen ihrer Mitgliedsteilnehmer zu versichern, und tragen gesamtschuldnerische Verpflichtungen für die Versicherungsergebnisse und die Aktivitäten der Gesellschaft.

In Übereinstimmung mit dem Bundesgesetz „Über die Organisation des Versicherungswesens in der Russischen Föderation“ und dem Zivilgesetzbuch der Russischen Föderation können Versicherungsunternehmen gegründet werden, um ihre Aktivitäten zu koordinieren, die gemeinsamen Interessen ihrer Mitglieder zu vertreten und zu schützen Gewerkschaften, Verbände und andere Vereinigungen von Versicherern Sie werden in Form von gemeinnützigen Organisationen gegründet, die nicht berechtigt sind, Versicherungsverträge mit Versicherungsnehmern abzuschließen, dh direkt Versicherungstätigkeiten ausüben, da sie nicht über die erforderliche staatliche Lizenz verfügen.

Teilnehmer am Versicherungsmarkt sind z Versicherungsmathematiker - Personen mit ständigem Wohnsitz im Hoheitsgebiet der Russischen Föderation, die über ein Qualifikationszertifikat verfügen und auf der Grundlage eines Arbeitsvertrags oder eines zivilrechtlichen Vertrags mit einem Versicherer die Tätigkeit der Berechnung von Versicherungstarifen, Versicherungsrückstellungen des Versicherers und der Bewertung ausüben seine Investitionsprojekte anhand versicherungsmathematischer Berechnungen.

Ein wichtiger Bestandteil des Versicherungsgeschäfts (und des Marktes der Versicherer im Besonderen) ist die Arbeit Berufsbewerter von Versicherungsrisiken (Unfallkommissäre).

Unfallbeauftragte (Sachverständige) üben ihre berufliche Tätigkeit entweder in Form von Abteilungen bei Versicherungsunternehmen oder in Form von eigenständigen unabhängigen Begutachtungsunternehmen aus.

17. MARKT DER VERSICHERUNGSPRODUKTE. KLASSIFIZIERUNG DES VERSICHERUNGSMARKTES

Markt für Versicherungsprodukte Als wichtiger Bestandteil des Versicherungsmarktes wird sie durch ein spezifisches Produkt repräsentiert, das auf dem Versicherungsmarkt angeboten wird – eine Versicherungsdienstleistung. Eine Versicherungsleistung kann aufgrund eines Vertrages (in der freiwilligen Versicherung) oder aufgrund eines Gesetzes (in der Pflichtversicherung) erbracht werden. Wie jede andere Ware hat auch eine Versicherungsleistung einen Gebrauchswert. Die Kosten sind der Preis der Versicherungsleistung, der sich im Versicherungstarif und dann in der Versicherungsprämie ausdrückt, und der Gebrauchswert der Versicherungsleistung ist die Bereitstellung von Versicherungsschutz (Versicherungsschutz). Der Kauf und Verkauf von Versicherungsleistungen wird durch einen Versicherungsvertrag formalisiert, zu dessen Bestätigung dem Versicherungsnehmer ein Versicherungszertifikat (Police) ausgestellt wird. Die Liste der Versicherungsarten, die der Versicherte nutzen kann, ist eine Zusammenstellung des Versicherungsmarktes.

In einigen Fällen können neben den allgemein angebotenen Versicherungsarten individuelle Versicherungsbedingungen für ein bestimmtes Objekt oder einen bestimmten Versicherten entwickelt werden.

Auf Branchenfunktion zuordnen: 1) den Personenversicherungsmarkt; 2) Sachversicherungsmarkt; 3) Haftpflichtversicherungsmarkt; 4) Finanzrisikoversicherungsmarkt.

Jeder der aufgeführten Märkte besteht wiederum aus separaten Segmenten. Ein Marktsegment ist eine bestimmte Gruppe von Verbrauchern von Versicherungsdienstleistungen, die gemeinsame Merkmale und Parameter von Versicherungen aufweist. Beispielsweise umfasst der Personenversicherungsmarkt den Lebensversicherungsmarkt; Krankenversicherungsmarkt; Rentenversicherungsmarkt usw.; Der Sachversicherungsmarkt umfasst Sachversicherungen für natürliche Personen und Sachversicherungen für juristische Personen.

Auf territoriale Grundlage zuweisen: 1) den nationalen Versicherungsmarkt; 2) regionaler Versicherungsmarkt; 3) internationaler Versicherungsmarkt.

Nationaler (Landes-) Versicherungsmarkt ist ein Markt, auf dem Nachfrage und Angebot für Versicherungsdienstleistungen innerhalb des Landes gebildet werden. Institutionell besteht der nationale Versicherungsmarkt aus Versicherungsunternehmen, spezialisierten Rückversicherungsunternehmen, Versicherungsmaklern und Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit. Die Versicherungstätigkeit auf dem nationalen Markt erfolgt im Rahmen der nationalen Versicherungsgesetzgebung, deren Durchführung der staatlichen Versicherungsaufsichtsbehörde übertragen wird.

Regionaler Versicherungsmarkt - dies ist ein Markt, auf dem sich Angebot und Nachfrage innerhalb einer bestimmten Region (Kreis, Stadt) bilden. Der regionale Markt vereint Versicherungsorganisationen einzelner Regionen des Landes, die durch bestimmte Integrationsverbindungen miteinander verbunden sind.

Internationaler Versicherungsmarkt- es ist eine Kombination aus nationalen und regionalen Märkten. Dieses Konzept bezieht sich auf internationale Versicherungsorganisationen, deren Tätigkeitsbereich sich auf das Ausland erstreckt und durch das Vorhandensein eines Netzes von kontrollierten Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften in anderen Ländern, den Einsatz von technologischer Zusammenarbeit und Spezialisierung von kontrollierten Unternehmen, Kontrolle und Koordination der Aktivitäten gekennzeichnet ist von Filialen und Tochtergesellschaften aus einer Zentrale.

18. EXTERNES UMFELD DES VERSICHERUNGSGESCHÄFTS

Externes Versicherungsumfeld ist eine Reihe externer Faktoren und Bedingungen, die sich direkt oder indirekt auf die Ergebnisse eines Versicherungsunternehmens auswirken.

Umweltfaktoren Versicherungsorganisation. Wirtschaftliche Bedingungen im Tätigkeitsland und -gebiet des Versicherers, gekennzeichnet durch die Bildung von Bedingungen für die Bildung eines wettbewerbsorientierten Versicherungsmarktes. Die Stabilität oder Instabilität der Wirtschaftslage wirkt sich direkt auf die Performance des Versicherungsunternehmens aus. politische Verhältnisse, auf der Ebene einer Versicherungsorganisation praktisch nicht betroffen sind und eine erhebliche Risikoquelle bei den Aktivitäten jeder in Russland tätigen Versicherungsgesellschaft darstellen. Für die Geschäftstätigkeit aller Wirtschaftsorganisationen, einschließlich der Versicherer, sind derzeit Faktoren wie die Stabilität der politischen Macht auf Bundes- und Landesebene und die Möglichkeit einer radikalen Revision bestehender Eigentumsverhältnisse von Bedeutung. Staatliche Regulierung und Förderung des Unternehmertums, Auswirkungen auf das Geschäft der Versicherer. Die Stärkung der Regulierungsrolle des Staates bei Versicherungstätigkeiten spiegelt sich in der direkten Beteiligung des Staates an seiner Gründung, an der gesetzgeberischen Unterstützung und an der Umsetzung der staatlichen Aufsicht über Versicherungstätigkeiten sowie am Schutz des fairen Wettbewerbs auf dem Versicherungsmarkt wider. soziokulturelle Faktoren, Bereitstellung der Notwendigkeit für Versicherungsorganisationen, die Struktur der Bevölkerung, ihre religiösen Präferenzen, kulturellen Traditionen, nationalen Besonderheiten, die Entwicklung einer Marktmentalität, den sozialen Status usw. zu untersuchen. Bei der Förderung bestimmter Versicherungsarten sollte dies berücksichtigt werden ethnische Besonderheiten einer bestimmten Gesellschaft, zum Beispiel in der muslimischen Kulturunfallversicherung. demografische Faktoren, Dazu gehören der Lebensstandard der Bevölkerung, die Kaufkraft potenzieller Versicherer, die demografischen Prozesse in der Gesellschaft. Diese Faktoren müssen vor allem bei der Entwicklung neuer Versicherungsprodukte, aber auch bei der Weiterentwicklung bestehender Personenversicherungen berücksichtigt werden. Ergebnisse des wissenschaftlichen und technologischen Fortschritts in den Grundsektoren der Wirtschaft, den Grad der Entwicklung neuer Technologien und den Stand ihrer Entwicklung. Weltmarktbedingungen, Einfluss auf die Entwicklung des Versicherungsmarktes in der Russischen Föderation insgesamt. Im Rahmen des Wettbewerbs mit ausländischen Versicherungsunternehmen sind nationale Versicherer gezwungen, die wichtigsten Trends auf dem globalen Versicherungsmarkt zu beobachten und bei ihren Aktivitäten zu berücksichtigen.

Der direkte Einfluss des externen Umfelds auf die Aktivitäten des Versicherungsunternehmens erfolgt durch Themen des externen Versicherungsumfelds - staatliche Stellen, die die Versicherungstätigkeit kontrollieren (FSIS, die Zentralbank der Russischen Föderation), sowie durch natürliche und juristische Personen. als Verbraucher von Versicherungsdienstleistungen auftreten und einen direkten Einfluss auf die Leistung von Versicherungsorganisationen haben.

19. INTERNES VERSICHERUNGSGESCHÄFTSUMFELD

Internes Versicherungsumfeld ist eine Reihe von internen Bedingungen für das Funktionieren von Versicherungsunternehmensorganisationen. Geschäftsführung von Versicherungsunternehmen - einer der wichtigen internen Faktoren, die die Leistung des Unternehmens beeinflussen. Für den Versicherer ist es wichtig, Systeme und Prozesse im Rahmen der einzelnen Versicherungsmanagementfunktionen richtig und optimal effektiv zu organisieren. Es ist notwendig, ein effektives Funktionieren des Verwaltungsapparats des Versicherers zu erreichen. Mitarbeiter von Versicherungsunternehmen - der Hauptbestandteil seiner Tätigkeit. Die individuellen Eigenschaften des Personals des Versicherungsunternehmens, seine Qualifikation und Motivation sind genau die Faktoren, die das Verhalten der Mitarbeiter in der Organisation und damit die Ergebnisse der Unternehmenstätigkeit bestimmen.

Einer der Hauptfaktoren des vom Versicherer kontrollierten internen Umfelds ist Versicherungsprodukt und damit verbundene Bedingungen bestimmter Versicherungsarten, das Qualitätsniveau der Versicherungsdienstleistungen, der Grad ihrer Diversifizierung usw. Unter modernen Bedingungen treten komplexe Versicherungsprodukte in den Vordergrund, die die umfassendsten Dienstleistungen eines nicht standardmäßigen Versicherungsschutzes bieten.

Ein wichtiger Bestandteil des internen Umfelds eines Versicherungsunternehmens ist Preisgestaltung (Tarifsystem) für Versicherungsprodukte. Entscheidungen über Tarife für Versicherungsleistungen umfassen die Bestimmung ihres allgemeinen Niveaus, der Schwankungsbreite, des Verhältnisses zwischen Preis und Qualität der Leistung, des Bedeutungsgrades des Preisfaktors für den Versicherer, der Reaktion auf die Tarifpolitik von Wettbewerbern usw.

Vermarktung umfasst ein System zur Organisation des Verkaufs eines Versicherungsprodukts (Versicherungspolicen), zur Generierung der Nachfrage nach Versicherungsdienstleistungen und zur Entwicklung von Maßnahmen zur Förderung von Versicherungsdienstleistungen. Bei der Organisation eines Vertriebssystems für Versicherungsdienstleistungen entscheidet die Versicherungsgesellschaft, wie sie Dienstleistungen verkauft – mit Hilfe von Vermittlern – Versicherungsmaklern (oder Versicherungsagenten) oder direkt an Verbraucher verkauft, wobei sie ihre eigene Infrastruktur in Form von Agenturen optimal nutzt, Filialen, Repräsentanzen. Finanzielle Stabilität und Zahlungsfähigkeit bestimmt weitgehend die Position der Versicherungsgesellschaft auf dem Markt und den Grad des Vertrauens in ihre Verbraucher, Finanzinstitute. Unter finanzieller Stabilität eines Versicherungsunternehmens wird ein ständiger Ausgleich bzw. Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben für die Versicherungskasse verstanden. Philosophie und interne Kultur des Versicherungsunternehmens, d.h. die ideologische Grundlage ihres Funktionierens, umfasst das System von Werten und Prioritäten, die das Personal der Versicherungsgesellschaft bei der Entscheidungsfindung im Rahmen ihrer Tätigkeit leiten, das psychologische Klima im Unternehmen sowie das Organisationsmodell Verhalten sowohl innerhalb des Versicherungsunternehmens (Personalpolitik) als auch außerhalb (Einstellung gegenüber Versicherungsnehmern, Partnern im Versicherungsgeschäft). Dieser Faktor des internen Umfelds prägt das Image des Versicherungsunternehmens und wirkt sich direkt auf seine Wettbewerbsfähigkeit auf dem Versicherungsmarkt aus.

20. VERSICHERUNGSBESTIMMUNGEN

Das grundlegende organisatorische und rechtliche Dokument einer Versicherungsgesellschaft sind Versicherungsregeln, die normalerweise die folgenden Hauptbestimmungen widerspiegeln: 1) Arten von Versicherungsverträgen, die gemäß diesen Versicherungsregeln und in einem bestimmten Gebiet abgeschlossen wurden; 2) Versicherungsgegenstände und -gegenstände; gleichzeitig wird festgelegt, welche materiellen, immateriellen Werte von juristischen und natürlichen Personen und für welche Merkmale (Parameter, Eigenschaften) von dieser Versicherungsgesellschaft nicht zur Versicherung akzeptiert werden; 3) Versicherungssubjekte (Versicherte, versicherte Person, Anspruchsberechtigter); 4) eine Liste der Versicherungsrisiken, gegen die eine Versicherung vorgesehen ist; 5) Versicherungssumme; 6) Versicherungsdauer; 7) Versicherungsprämie und Versicherungstarif; 8) das Verfahren zum Abschluss und Betrieb eines Versicherungsvertrags; 9) das Verhältnis der Parteien im Versicherungsfall. Die Rechte und Pflichten des Versicherten und des Versicherers im Versicherungsfall werden festgelegt. Die Liste der Dokumente, die vom Versicherten, dem Versicherten oder dem Begünstigten vorgelegt werden müssen, um eine Versicherungsentschädigung oder einen Versicherungsschutz zu erhalten, wird festgelegt. Die Bedingungen für die Erstellung eines Versicherungsgesetzes, die Bedingungen und Beträge der Versicherungsleistungen werden unter Berücksichtigung des Selbstbehalts und der Höhe des Versicherungsschutzes festgelegt. Es werden Fälle bestimmt, in denen die Versicherungsgesellschaft das Recht hat, die Zahlung der Versicherungsentschädigung, des Versicherungsschutzes 10) des Verfahrens zur Prüfung von Streitigkeiten abzulehnen. Zunächst wird das Verfahren zur vorgerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten festgelegt, im Falle der Unmöglichkeit einer solchen Beilegung der Streitigkeit ist ihre Beilegung durch das Gericht vorgesehen.

Das Bürgerliche Gesetzbuch der Russischen Föderation legt fest, dass die in den Versicherungsregeln enthaltenen und nicht im Versicherungsvertrag (Versicherungspolice) enthaltenen Bedingungen für den Versicherten (Begünstigten) verbindlich sind, wenn der Vertrag (Versicherungspolice) die Anwendung dieser Regeln direkt angibt und die Regeln selbst werden in einem Dokument mit dem Vertrag (Versicherungspolice) oder auf dessen Rückseite festgehalten oder diesem beigefügt. Im letzteren Fall muss die Zustellung der Versicherungsbedingungen an den Versicherungsnehmer durch eine Aufzeichnung im Versicherungsvertrag (Police) bescheinigt werden.

Wenn die Versicherungsbedingungen nicht im Versicherungsvertrag (auf der Rückseite der Police) aufgeführt sind und im Vertrag (Police) keine Aufzeichnungen über die Zustellung der Regeln an den Versicherungsnehmer enthalten sind, gilt gemäß Art. 943 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Russischen Föderation kann dies als freiwillige Erfüllung der durch die Vorschriften festgelegten Verpflichtungen durch den Versicherten (Begünstigten) angesehen werden.

Die Versicherungsgesellschaft muss ein Kontrollexemplar aller Versicherungsregeln mit einem Zeichen des Föderalen Versicherungsaufsichtsdienstes aufbewahren, aus dem die erteilte Lizenz-Erlaubnis für das Recht hervorgeht, genau nach den Bedingungen dieser Versicherungsregeln zu arbeiten. Eine Sonderbewilligung wird vom Eidgenössischen Versicherungsaufsichtsdienst auch für Änderungen der Versicherungsvorschriften erteilt, die die wesentlichen Versicherungsbedingungen betreffen, insbesondere den Versicherungsgegenstand und den Umfang der Pflichten des Versicherers.

21. VERSICHERUNGSVERTRAG UND VERFAHREN FÜR SEINEN ABSCHLUSS

Versicherungsvertrag - dies ist eine Vereinbarung zwischen dem Versicherten und dem Versicherer, dass sich der Versicherer verpflichtet, im Versicherungsfall eine Versicherungsleistung an den Versicherten oder eine andere Person, zu deren Gunsten der Vertrag abgeschlossen wird, zu leisten, und der Versicherte sich zur Zahlung der Versicherung verpflichtet Prämien (Versicherungsprämie) innerhalb der festgelegten Fristen.

Die russische Gesetzgebung stellt besondere Anforderungen zum Formular des Versicherungsvertrages: 1) er muss schriftlich abgeschlossen werden. Die Nichteinhaltung der Schriftform hat die Unwirksamkeit des Versicherungsvertrages zur Folge (mit Ausnahme von Pflichtversicherungsverträgen); 2) sie kann abgeschlossen werden, indem ein entsprechendes, von den Parteien unterzeichnetes Dokument erstellt wird, oder indem dem Versicherten eine Versicherungspolice oder ein vom Versicherer unterzeichneter Versicherungsschein (Zertifikat) ausgehändigt wird; 3) er kann durch den Austausch von Dokumenten per Post, Telegraf, Fernschreiber, Telefon, elektronischer oder sonstiger Kommunikation geschlossen werden, die es ermöglicht, zuverlässig festzustellen, dass das Dokument von der Partei des Versicherungsvertrags stammt.

von Bedeutung Berücksichtigung finden diejenigen Vertragsbedingungen, die in den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsakten als solche anerkannt sind.

Beim Abschluss eines Sachversicherungsvertrags muss zwischen dem Versicherten und dem Versicherer eine Vereinbarung getroffen werden: 1) über bestimmte Sachen oder andere Sachen, die Gegenstand der Versicherung sind; 2) über die Art des Ereignisses, bei dessen Eintritt die Versicherung gewährt wird (Versicherungsereignis); 3) über die Höhe der Versicherungssumme; 4) über die Laufzeit des Vertrages.

Beim Abschluss eines Personenversicherungsvertrags muss zwischen dem Versicherten und dem Versicherer eine Vereinbarung getroffen werden: 1) über die versicherte Person; 2) über die Höhe der Versicherungssumme; 3) über die Laufzeit des Vertrages.

Kommt zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer über mindestens eine der aufgeführten Bedingungen keine Einigung zustande, gilt der Vertrag als nicht geschlossen.

Der Versicherungsvertragstext enthält auch eine Liste der sogenannten Ausnahmen, also Gründe für die Befreiung des Versicherers von der Zahlung der Versicherungsentschädigung (Ausschlüsse vom Geltungsbereich der Versicherungspflicht). Das Zivilgesetzbuch der Russischen Föderation definiert Folgendes Ausnahmen:

- Exposition gegenüber einer nuklearen Explosion, Strahlung oder radioaktiver Kontamination;

- militärische Operationen sowie Manöver oder andere militärische Maßnahmen;

- Bürgerkrieg, Volksunruhen jeglicher Art oder Streiks.

Darüber hinaus ist der Versicherer (sofern im Versicherungsvertrag nichts anderes bestimmt ist) von der Zahlung von Versicherungsentschädigungen für Schäden befreit, die durch Beschlagnahme, Beschlagnahme, Beschlagnahme oder Zerstörung von Eigentum auf Anordnung staatlicher Stellen entstanden sind. Der Versicherungsvertrag tritt mit Zahlung der ersten Rate durch den Versicherten in Kraft (sofern vertraglich oder gesetzlich nichts anderes bestimmt ist).

22. RECHTE UND PFLICHTEN DER PARTEIEN AUS DEM VERSICHERUNGSVERTRAG

Bei Abschluss eines Versicherungsvertrages der Versicherer ist verpflichtet. 1) den Versicherten mit den Versicherungsregeln vertraut machen; 2) im Falle, dass der Versicherungsnehmer Maßnahmen ergreift, die das Risiko eines Versicherungsfalls und die Höhe eines möglichen Schadens an den versicherten Sachen mindern, oder im Falle einer Erhöhung des tatsächlichen Wertes, neu verhandeln (auf Wunsch des Versicherungsnehmers) der Vertrag unter Berücksichtigung dieser Umstände; 3) bei Eintritt des Versicherungsfalls den Versicherungsgegenstand von einem Sachverständigen begutachten lassen, unter Beteiligung des Versicherungsnehmers eine Akte über den Versicherungsfall erstellen und den Schaden berechnen; 4) bei Eintritt eines versicherten Ereignisses eine Versicherungsleistung innerhalb der durch den Versicherungsvertrag oder das Gesetz usw. festgelegten Frist leisten.

Als Teil der Vereinbarung Der Versicherer hat das Recht: 1) an der Bergung und Erhaltung des versicherten Objekts mitwirken; 2) den Zustand des versicherten Objekts sowie die Übereinstimmung der Angaben des Versicherten über das Versicherungsobjekt mit den tatsächlichen Verpflichtungen zu prüfen, unabhängig davon, ob sich die Versicherungsbedingungen geändert haben oder nicht; 3) die Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen verweigern oder die Bedingungen in Bezug auf Schadensersatz oder Zahlung der Versicherungssumme ändern, wenn der Versicherungsnehmer: a) unrichtige, d.h. wissentlich falsche oder unvollständige Angaben über die für die Beurteilung des Grades wesentlichen Umstände gemacht hat des Risikos; b) wesentliche Änderungen des versicherten Risikos dem Versicherer nicht gemeldet haben usw.

Gemäß der geltenden Gesetzgebung im Falle des Abschlusses eines Versicherungsvertrages der Versicherte ist verpflichtet. 1) Versicherungsprämien pünktlich zahlen; 2) bei Abschluss eines Versicherungsvertrages dem Versicherer die dem Versicherungsnehmer bekannten Umstände mitzuteilen, die für die Bestimmung der Wahrscheinlichkeit eines Versicherungsfalls und der Höhe möglicher Schäden aus seinem Eintritt (Versicherungsrisiko) wesentlich sind, wenn diese Umstände nicht bekannt sind und sollten dem Versicherer nicht bekannt sein; 3) während der Gültigkeitsdauer des Versicherungsvertrags die speziell vereinbarten oder in den Versicherungsbestimmungen enthaltenen Verpflichtungen erfüllen, die auf die Verringerung des Risikos oder die Abwehr von Gefahren abzielen; 4) Benachrichtigung des Versicherers oder seines Vertreters über den Eintritt eines versicherten Ereignisses, sobald der Versicherte davon Kenntnis erlangt, wenn der Vertrag eine Frist und (oder) Art der Benachrichtigung vorsieht, muss dies innerhalb der vereinbarten Frist erfolgen und in der im Vertrag festgelegten Weise usw.

Der Versicherte hat das Recht: 1) mit Versicherern Verträge über die Versicherung Dritter zugunsten dieser (versicherte Personen) abschließen; 2) beim Abschluss von Versicherungsverträgen natürliche oder juristische Personen (Begünstigte) ernennen, um Versicherungszahlungen aus Versicherungsverträgen zu erhalten und diese vor Eintritt eines Versicherungsfalls nach eigenem Ermessen zu ersetzen; 3) Erhalt der Versicherungssumme im Rahmen eines Lebensversicherungsvertrags oder für den Ersatz von Schäden in der Sachversicherung oder für den Ersatz von Schäden, die Dritten im Rahmen der Haftpflichtversicherung zugefügt wurden, innerhalb der Versicherungssumme und unter Berücksichtigung besonderer Vertragsbedingungen usw .

23. LAUFZEIT DES VERSICHERUNGSVERTRAGS. ENTSORGUNG

Nach der allgemeinen Regel der Versicherungsvertrag wird gekündigt Ablauf der Vertragslaufzeit. Das Zivilgesetzbuch der Russischen Föderation sieht jedoch die Möglichkeit einer vorzeitigen Vertragsbeendigung vor: gemäß Art. 958 „wird ein Versicherungsvertrag vor dem Zeitpunkt, zu dem er abgeschlossen wurde, beendet, wenn nach seinem Inkrafttreten die Möglichkeit eines Versicherungsfalles weggefallen ist und das Bestehen eines versicherten Risikos aus anderen Umständen als einem Versicherungsfall weggefallen ist Umstände sind insbesondere: 1) Verlust der versicherten Sachen aus anderen Gründen als dem Eintritt eines Versicherungsfalles 2) Beendigung der unternehmerischen Tätigkeit nach dem festgelegten Verfahren durch eine Person, die das unternehmerische Risiko oder das Risiko versichert hat zivilrechtliche Haftung im Zusammenhang mit dieser Tätigkeit.

Bei vorzeitiger Beendigung des Versicherungsvertrages aufgrund der genannten Umstände hat der Versicherer Anspruch auf einen Teil der Versicherungsprämie im Verhältnis zu der Zeit, während der die Versicherung gültig war. Er muss den Rest der Prämie an den Versicherten zurückzahlen.

Versicherungsvertrag kann entwertet werden wenn es nach der geltenden Gesetzgebung Gründe gibt, ihn als solchen anzuerkennen: 1) der Versicherungsvertrag nicht mit dem Gesetz oder anderen Rechtsakten vereinbar ist; 2) der Vertrag zu einem Zweck geschlossen wurde, der offensichtlich gegen die Grundsätze von Recht und Ordnung und die guten Sitten verstößt; 3) Der Vertrag wird von einem geschäftsunfähigen (oder teilweise geschäftsfähigen) Bürger oder unter dem Einfluss von Wahn, Täuschung, Gewalt, Drohungen usw. geschlossen.

Das Versicherungsgesetz legt folgendes fest besondere Nichtigkeitsgründe des Versicherungsvertrages: 1) wenn nach Abschluss des Versicherungsvertrages feststeht, dass der Versicherungsnehmer dem Versicherer bei Abschluss wissentlich falsche Angaben über die Umstände gemacht hat, die für die Feststellung der Wahrscheinlichkeit eines Versicherungsfalls wesentlich sind und die Höhe möglicher Schäden aus seinem Eintritt (Versicherungsrisiko), wenn diese Umstände dem Versicherer nicht bekannt waren (und nicht hätten sein dürfen). Der Versicherer kann jedoch die Unwirksamkeit des Versicherungsvertrages nicht verlangen, wenn die vom Versicherungsnehmer verschwiegenen Umstände bereits weggefallen sind; 2) wenn durch Täuschung des Versicherten im Vertrag eine zu hohe Versicherungssumme angegeben wurde (auch wenn die Selbstbeteiligung aus einer Doppelversicherung resultiert: Versicherung desselben Objekts bei zwei oder mehreren Versicherern). Darüber hinaus ist der Versicherer berechtigt, den Ersatz des ihm dadurch entstandenen Schadens in einer Höhe zu verlangen, die die Höhe der von ihm vom Versicherungsnehmer erhaltenen Versicherungsprämie übersteigt.

Ist ungültig (nichtig) Versicherungsvertrag in dem Teil der Versicherungssumme, der den versicherten (tatsächlichen) Wert aus Sach- oder Betriebsrisikoversicherungsverträgen übersteigt, auch wenn dieser Selbstbehalt durch Doppelversicherung entstanden ist. In solchen Fällen wird der zu viel gezahlte Teil der Versicherungsprämie nicht an den Versicherten zurückerstattet.

24. VERSICHERUNGSPOLITIK

Versicherungspolice (Versicherungsbescheinigung, Versicherungszertifikat) ist ein schriftliches Dokument der festgelegten Form, das von der Versicherungsgesellschaft dem Versicherten als Nachweis des abgeschlossenen Versicherungsvertrags ausgestellt wird und dessen Hauptbedingungen enthält. Die Versicherungspolice muss enthalten:

- Titel des Dokuments;

- Name, Anschrift und Bankverbindung des Versicherers;

- Nachname, Vorname, Vatersname oder Name des Versicherungsnehmers und seine Adresse;

- Angabe des Versicherungsgegenstandes;

- die Höhe der Versicherungssumme;

- Angabe des Versicherungsrisikos;

- die Höhe der Versicherungsprämie, die Bedingungen und das Verfahren für ihre Zahlung;

- Vertragslaufzeit;

- das Verfahren zur Änderung und Kündigung des Vertrages:

- andere von den Parteien vereinbarte Bedingungen, einschließlich Ergänzungen zu den Versicherungsregeln oder Ausschlüsse davon;

- Unterschriften der Parteien.

Das Zivilgesetzbuch der Russischen Föderation sieht die Möglichkeit für Versicherungsunternehmen vor, eine „Inhaber“-Police zu verwenden, die von einem Versicherer beim Abschluss eines Sachversicherungsvertrags zugunsten eines Begünstigten ausgestellt werden kann, dessen Name nicht in der Police angegeben ist (und Vertrag). Für die Frachtversicherung werden in der Regel Versicherungsverträge zugunsten eines im Vertrag nicht näher bezeichneten Dritten verwendet. Bei Vorlage durch den Versicherten oder Begünstigten von Rechten aus einem solchen Versicherungsvertrag muss diese Police dem Versicherer vorgelegt werden (Artikel 930 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Russischen Föderation).

Tatsächlich können Versicherungspolicen auch als Flug-, Zug- oder Bustickets dienen. Im Versicherungsfall auf der Strecke kann der Fahrgast bei einem Versicherungsunternehmen, das mit einem Personenbeförderungsunternehmen einen Fahrgastversicherungsvertrag abgeschlossen hat, einen Versicherungsentschädigungsanspruch gegen Vorlage eines entsprechenden Tickets geltend machen. Die Versicherungsprämie ist im Ticketpreis enthalten.

Eine der Arten von Policen, die im Bürgerlichen Gesetzbuch der Russischen Föderation direkt als Versicherungsvertrag definiert ist, ist allgemeine Politik (Artikel 941 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Russischen Föderation), auf deren Grundlage die systematische Versicherung verschiedener Chargen homogener Güter (Waren, Fracht usw.) nach Vereinbarung zwischen den Versicherten für einen bestimmten Zeitraum zu ähnlichen Bedingungen durchgeführt werden kann und der Versicherer. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dem Versicherer für jede Sachsendung, die in den Geltungsbereich der allgemeinen Police fällt, die in einer solchen Police vorgeschriebenen Informationen innerhalb der darin vorgesehenen Frist, und wenn sie nicht vorgesehen sind, unverzüglich mitzuteilen Erhalt davon. Der Versicherungsnehmer wird von dieser Verpflichtung auch dann nicht entbunden, wenn zum Zeitpunkt des Zugangs dieser Information die Möglichkeit eines vom Versicherer zu ersetzenden Schadens bereits vorübergegangen ist.

Auf Verlangen des Versicherten ist das Versicherungsunternehmen verpflichtet, Versicherungspolicen für einzelne Sachsendungen auszustellen, die unter die Generalpolice fallen. Entspricht der Inhalt der Versicherungspolice nicht der allgemeinen Police, so geht die Versicherungspolice vor.

25. HAUPTANFORDERUNGEN AN DEN VERSICHERER

Versicherer sind juristische Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation gegründet wurden, um Versicherungen, Rückversicherungen und Gegenseitigkeitsversicherungen durchzuführen, und die eine Lizenz zur Durchführung von Versicherungstätigkeiten gemäß dem gesetzlich festgelegten Verfahren erhalten haben.

Das Versicherungsgesetz definiert Folgendes Anforderungen an den Versicherer: 1) Die Haupttätigkeit eines Versicherungsunternehmens sollte das Versicherungsgeschäft sein. Gleichzeitig sieht die Gesetzgebung einige Ausnahmen von der besonderen Rechtsfähigkeit der Versicherer vor. Somit hat eine Versicherungsorganisation das Recht: a) als Bürge für eine Bankgarantie aufzutreten; b) Gewährung eines Darlehens an einen Versicherten - eine natürliche Person im Rahmen der Versicherungsrücklage, die im Rahmen eines Lebensversicherungsvertrags für einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren gebildet wird; 2) der Firmenname des Subjekts des Versicherungsgeschäfts - eine juristische Person muss enthalten: a) eine Angabe der Organisations- und Rechtsform; b) Angabe der Art der Tätigkeit des Versicherungsunternehmens unter Verwendung der Wörter „Versicherung“ und (oder) „Rückversicherung“ oder „Versicherung auf Gegenseitigkeit“ sowie Ableitungen dieser Wörter und Ausdrücke; c) eine das Versicherungsunternehmen individualisierende Bezeichnung; 3) Versicherer müssen über ein voll eingezahltes genehmigtes Kapital verfügen, dessen Betrag nicht niedriger sein darf als der Mindestbetrag des genehmigten Kapitals. Das genehmigte Kapital einer Versicherungsgesellschaft muss zu Lasten von Mitteln gebildet werden, die die Interessen der Versicherten, Versicherten, Anspruchsberechtigten, Gläubiger der Versicherungsgesellschaft maximal gewährleisten sollen; 4) Der Versicherer muss über eine Lizenz (Erlaubnis) zur Ausübung von Versicherungstätigkeiten auf dem Gebiet der Russischen Föderation verfügen, die auf die gesetzlich vorgeschriebene Weise erlangt wurde; 5) Die Versicherer sind verpflichtet, die Anforderungen der Finanzstabilität hinsichtlich der Bildung von Versicherungsrückstellungen, der Zusammensetzung und Struktur der zur Deckung der Versicherungsrückstellungen übernommenen Vermögenswerte, der Rückversicherungsquoten, des Standardverhältnisses der Eigenmittel des Versicherers und der übernommenen Verpflichtungen einzuhalten Zusammensetzung und Struktur der zur Deckung der Eigenmittel des Versicherers übernommenen Vermögenswerte sowie die Ausstellung von Bankbürgschaften: 6) Der Versicherer kann die von ihm aus Versicherungsverträgen übernommenen Verpflichtungen (Versicherungsbestand) auf einen Versicherer oder mehrere Versicherer übertragen (Ersetzung der Versicherer), die über die Konzession zum Betrieb derjenigen Versicherungsarten verfügen, für die der Versicherungsbestand übertragen wird, und über ausreichende Eigenmittel verfügen, d. h. den Solvabilitätsanforderungen unter Berücksichtigung neu eingegangener Verpflichtungen entsprechen; 7) Die Leiter (einschließlich des alleinigen Exekutivorgans) des Versicherungssubjekts – einer juristischen Person oder eines einzelnen Unternehmers, der Versicherungssubjekt ist, müssen über eine höhere wirtschaftliche oder finanzielle Ausbildung sowie Berufserfahrung verfügen im Bereich Versicherungswirtschaft und (oder) Finanzen seit mindestens zwei Jahren; 8) Die Tätigkeit der Versicherer ist nicht geschlossen. Versicherer sind verpflichtet, Jahresbilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen zu veröffentlichen, nachdem die Prüfung die Richtigkeit der darin enthaltenen Informationen bestätigt hat.

26. BEDINGUNGEN ZUR GEWÄHRLEISTUNG DER FINANZIELLEN STABILITÄT VON VERSICHERUNGSUNTERNEHMEN

Unter finanzielle Stabilität Unter einer Versicherungsorganisation wird die Stabilität ihrer Finanzlage verstanden, die durch einen ausreichenden Anteil an Eigenkapital (Nettovermögen) als Teil der Finanzierungsquellen bereitgestellt wird. Eine externe Manifestation der finanziellen Stabilität einer Versicherungsorganisation ist ihre Zahlungsfähigkeit, d.h. die Fähigkeit des Versicherers, Verpflichtungen zur Zahlung der Versicherungssumme oder der Versicherungsentschädigung an den Versicherten oder die versicherte Person aus Versicherungsverträgen zu erfüllen.

Eigenmittel Versicherer umfassen genehmigtes Kapital, Reservekapital, zusätzliches Kapital, Gewinnrücklagen. Ein ausreichendes genehmigtes Kapital sichert die finanzielle Stabilität des Unternehmens zum Zeitpunkt seiner Gründung und für die Anfangsphase der Tätigkeit, wenn das Volumen der Versicherungsprämien gering ist.

Die nächste Bedingung für die Gewährleistung der Finanzstabilität ist Bildung von Versicherungsrückstellungen und Fonds, die die Höhe der Verpflichtungen des Versicherers für derzeit nicht erfüllte Versicherungsleistungen widerspiegeln.

Versicherer bilden aus den erhaltenen Versicherungsprämien die für künftige Versicherungsleistungen notwendigen Versicherungsrückstellungen für die Personen-, Sach- und Haftpflichtversicherung.

Die Versicherungsrückstellungen beinhalten: 1) Prämienüberträge; 2) Reserven für Verluste, einschließlich: a) Reserven für gemeldete, aber nicht beglichene Verluste; b) eine Rücklage für eingetretene, aber nicht gemeldete Verluste; 3) Stabilisierungsreserve; 4) andere Versicherungsrückstellungen.

Der nächste Faktor, der die finanzielle Stabilität des Versicherers gewährleistet, ist Einhaltung des normativen Verhältnisses zwischen Vermögen und übernommenen Verbindlichkeiten.

Unter dem normativen Verhältnis zwischen dem Vermögen des Versicherers und den von ihm übernommenen Versicherungsverbindlichkeiten (normative Solvabilitätsspanne) versteht man den Betrag, innerhalb dessen der Versicherer aufgrund der Besonderheiten der abgeschlossenen Verträge und des Volumens der übernommenen Versicherungsverbindlichkeiten verfügen muss sein Eigenkapital, frei von künftigen Verbindlichkeiten, mit Ausnahme der Rechteansprüche der Stifter, vermindert um den Betrag der immateriellen Vermögensgegenstände und Forderungen, deren Fälligkeit abgelaufen ist (die tatsächliche Höhe der Solvabilitätsspanne).

Eine weitere wichtige Voraussetzung für die Gewährleistung der finanziellen Stabilität von Versicherungsorganisationen ist Nutzung des Rückversicherungssystems.

Die Übertragung eines Teils der Risiken auf die Rückversicherung ermöglicht die Lösung einer Reihe wichtiger Probleme: Stabilisierung der Ergebnisse der Tätigkeit des Versicherers über einen langen Zeitraum bei negativen Ergebnissen für das gesamte Versicherungsportfolio während des ganzen Jahres: Erweiterung des Umfangs der Aktivitäten ( Übernahme einer Vielzahl von Risiken) und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit; Schutz des eigenen Vermögens unter widrigen Umständen. Allerdings muss die Versicherungsorganisation die Wirtschaftlichkeit dieser Lösung bewerten.

27. STAATLICHE REGISTRIERUNG VON VERSICHERUNGSUNTERNEHMEN

Staatliche Registrierung von Versicherungsorganisationen erfolgt in zwei Stufen. Zunächst wird die Versicherungsgesellschaft als unternehmerische Organisation im Hoheitsgebiet eines bestimmten Landes registriert. Dann muss es registriert und in das einheitliche staatliche Register der Versicherer und ihrer Verbände bei den Versicherungsaufsichtsbehörden (in der Abteilung für Versicherungsaufsicht des Finanzministeriums der Russischen Föderation) eingetragen werden, wo die Lizenzierung parallel zur Registrierung erfolgt.

Bei der Meldebehörde werden eingereicht: Dokumente:

a) ein vom Antragsteller unterzeichneter Antrag auf staatliche Registrierung in der von der Regierung der Russischen Föderation genehmigten Form;

b) eine Entscheidung zur Gründung einer juristischen Person in Form eines Protokolls, einer Vereinbarung oder eines anderen Dokuments.

c) Gründungsdokumente einer juristischen Person:

d) ein Auszug aus dem Register ausländischer juristischer Personen des jeweiligen Herkunftslandes oder ein anderer, rechtskräftiger Nachweis über die Rechtsstellung der ausländischen juristischen Person – Gründer;

e) Dokument, das die Zahlung der staatlichen Gebühr bestätigt Staatliche Registrierung einer juristischen Person.

wird am Ort des von den Gründern im Antrag auf staatliche Registrierung angegebenen ständigen Exekutivorgans durchgeführt, in Ermangelung eines solchen Exekutivorgans - am Ort eines anderen Organs oder einer anderen Person, die berechtigt ist, im Namen der juristischen Person zu handeln, ohne a Vollmacht.

Die von der Registrierungsstelle getroffene Entscheidung über die staatliche Registrierung ist die Grundlage für die entsprechende Eintragung in das Einheitliche Staatsregister. Der Zeitpunkt der staatlichen Registrierung ist die Vornahme einer entsprechenden Eintragung durch die Registrierungsstelle im Einheitlichen Staatsregister, die dem Antragsteller spätestens einen Werktag nach der staatlichen Registrierung ein Dokument ausstellt (zusendet), das die Tatsache bestätigt Eintragung in das Einheitliche Staatsregister.

Die Registrierungsstelle übermittelt innerhalb einer Frist von höchstens 5 Werktagen ab dem Datum der staatlichen Registrierung Informationen zur Registrierung an staatliche Stellen, die von der Regierung der Russischen Föderation bestimmt werden.

Verweigerung der staatlichen Registrierung juristische Person ist in folgenden Fällen zulässig:

- Nichtvorlage von Dokumenten, die für die durch Bundesgesetz festgelegte staatliche Registrierung erforderlich sind;

- Einreichung von Unterlagen bei der falschen Meldebehörde.

28. LIZENZIERUNG VON TÄTIGKEITEN VON VERSICHERUNGSORGANISATIONEN

Eine Lizenz zur Durchführung von Versicherungs-, Rückversicherungs-, Gegenseitigkeitsversicherungs- und Versicherungsvermittlungstätigkeiten wird Subjekten des Versicherungsgeschäfts vom Föderalen Versicherungsaufsichtsdienst (FSIS) unter dem Finanzministerium der Russischen Föderation ausgestellt.

Um eine Lizenz zur Durchführung freiwilliger und (oder) obligatorischer Versicherungen zu erhalten, Versicherung auf Gegenseitigkeit Der Lizenzbewerber reicht die folgenden Dokumente beim FSIS ein:

- ein Lizenzantrag;

- Gründungsdokumente;

- Dokument über die staatliche Registrierung als juristische Person;

- Protokoll der Gründungsversammlung über Genehmigung der Gründungsunterlagen des Konzessionsbewerbers und Zulassung für die Funktion des alleinigen geschäftsführenden Organs, Leiter (Geschäftsführer) des kollegialen geschäftsführenden Organs;

- Angaben zur Zusammensetzung der Aktionäre (Teilnehmer)

- Dokumente, die die vollständige Einzahlung des genehmigten Kapitals bestätigen usw.;

Lizenzbewerber, die im Verhältnis zu ausländischen Investoren Tochterunternehmen sind oder einen Anteil ausländischer Investoren an ihrem Grundkapital von mehr als 49 % haben legen Sie zusätzlich zu den oben genannten Dokumenten die schriftliche Zustimmung der zuständigen Stelle für die Aufsicht über die Versicherungstätigkeit des Wohnsitzlandes für die Beteiligung ausländischer Investoren am genehmigten Kapital von Versicherungsunternehmen vor, die auf dem Gebiet der Russischen Föderation niedergelassen sind, oder dem FSIS mitteilen, dass eine solche Genehmigung im Wohnsitzland ausländischer Investoren nicht erforderlich ist.

Das FSIS prüft Anträge von juristischen Personen und Einzelunternehmern auf Erteilung von Lizenzen an sie innerhalb einer Frist von höchstens 60 Tagen ab dem Datum des Eingangs aller für die Erlangung einer Lizenz erforderlichen Unterlagen. Der FSIS ist verpflichtet, den Lizenzbewerber innerhalb von 5 Werktagen ab dem Datum der Entscheidung über die Entscheidung zu informieren.

auf Rezept ist eine schriftliche Anweisung des FSIS und (oder) der Gebietskörperschaft der Versicherungsaufsicht, die den Versicherer verpflichtet, den festgestellten Verstoß innerhalb der vorgeschriebenen Frist zu beseitigen, d Versicherer innerhalb der vorgeschriebenen Frist.

Einschränkung Gültigkeit der Lizenz des Versicherers bedeutet ein Verbot des Abschlusses von Versicherungsverträgen für bestimmte Arten von Versicherungen, Rückversicherungsverträgen sowie Änderungen, die eine Erhöhung der Verpflichtungen des Versicherers zur Folge haben. zu den entsprechenden Vereinbarungen.

Suspension Die Gültigkeit der Zulassung des Versicherers bedeutet ein Verbot des Abschlusses von Versicherungsverträgen, Rückversicherungsverträgen, Verträgen über die Erbringung von Versicherungsmaklerdiensten sowie die Einführung von Änderungen, die eine Erhöhung der Verpflichtungen des Gegenstands des Versicherungsgeschäfts mit sich bringen die entsprechenden Verträge.

29. GRÜNDE UND VERFAHREN FÜR DIE KÜNDIGUNG EINES VERSICHERERS

In Übereinstimmung mit dem Zivilgesetzbuch der Russischen Föderation und dem Bundesgesetz "Über die Insolvenz (Konkurs)" kann der Gegenstand des Versicherungsgeschäfts - eine juristische Person auf freiwilliger Basis durch Beschluss ihrer Gründer (Teilnehmer) oder durch a. liquidiert werden Organ einer juristischen Person, die dazu durch Gründungsdokumente und zwangsweise durch Gerichtsentscheidung befugt ist.

Gemäß Art. 32.8 des Versicherungsgesetzes ist die Grundlage für die Beendigung der Versicherungstätigkeit eines Versicherungsunternehmens eine gerichtliche Entscheidung sowie eine Entscheidung der Versicherungsaufsichtsbehörde, eine Lizenz zu widerrufen, einschließlich einer Entscheidung, die auf Antrag eines Versicherungsunternehmens getroffen wurde.

Über den Widerruf einer Konzession entscheidet die Versicherungsaufsichtsbehörde, wenn: 1) der Gegenstand des Versicherungsgewerbes Verstöße gegen das Versicherungsrecht nicht fristgerecht beseitigt; 2) wenn der Gegenstand des Versicherungsgewerbes innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt der Konzession mit der Ausübung der in der Konzession vorgesehenen Tätigkeit nicht begonnen hat oder diese während des Geschäftsjahres nicht ausübt; 3) in anderen durch Bundesgesetz vorgesehenen Fällen.

Widerruf der Lizenz bedeutet die Beendigung des Rechts des Subjekts des Versicherungsgeschäfts, Versicherungstätigkeiten auszuüben, und seinen Ausschluss aus dem einheitlichen staatlichen Register der Versicherer und Versicherungsverbände.

Ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Beschlusses der Versicherungsaufsichtsbehörde über den Widerruf der Konzession ist der Gegenstand des Versicherungsgeschäfts nicht berechtigt, Versicherungsverträge, Rückversicherungsverträge, Verträge über die Erbringung von Versicherungsmaklerdiensten sowie Verträge abzuschließen Änderungen in den betreffenden Verträgen vornehmen, die eine Erhöhung der Verpflichtungen des Gegenstands des Versicherungsgeschäfts zur Folge haben.

Innerhalb von 6 Monaten nach Inkrafttreten der Entscheidung der Versicherungsaufsichtsbehörde zum Widerruf der Lizenz ist der Gegenstand des Versicherungsgeschäfts verpflichtet: 1) eine Entscheidung zur Beendigung der Versicherungstätigkeit gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation zu treffen; 2) Erfüllung der Verpflichtungen aus Versicherungs- (Rückversicherungs-) Verträgen, einschließlich der Leistung von Versicherungsleistungen für eingetretene Versicherungsfälle; 3) Übertragung von Verpflichtungen aus Versicherungsverträgen (Versicherungsbestand) und (oder) Kündigung von Versicherungsverträgen, Rückversicherungsverträgen, Verträgen über die Erbringung von Versicherungsmaklerdiensten.

Verpflichtungen aus Versicherungsverträgen, bei denen die Beziehungen der Parteien nicht geregelt sind, unterliegen nach Ablauf von drei Monaten ab dem Datum des Inkrafttretens der Entscheidung der Versicherungsaufsichtsbehörde über den Widerruf der Lizenz der Übertragung auf einen anderen Versicherer. Die Übertragung der aus den genannten Verträgen übernommenen Verpflichtungen (Versicherungsbestand) wird mit der Versicherungsaufsichtsbehörde vereinbart. Vor Ablauf von 6 Monaten ab dem Datum des Inkrafttretens der Entscheidung der Versicherungsaufsichtsbehörde über den Widerruf der Konzession ist der Gegenstand des Versicherungsgeschäfts verpflichtet, der Versicherungsaufsichtsbehörde Unterlagen vorzulegen, die die Erfüllung der entsprechenden Pflichten bestätigen. Bei Nichterhalt der Unterlagen innerhalb der festgesetzten Frist ist die Versicherungsaufsichtsbehörde verpflichtet, beim Gericht einen Antrag auf Liquidation des Versicherungsgegenstands – einer juristischen Person oder auf Beendigung durch den Versicherungsgegenstand – zu stellen Versicherungsgeschäft - eine Einzelperson der Tätigkeit als Einzelunternehmer.

30. KONKURS EINER VERSICHERUNGSGESELLSCHAFT

Bei der Prüfung des Insolvenzfalls eines Versicherungsunternehmens ist die Teilnahme des Föderalen Versicherungsdienstes am Schlichtungsverfahren obligatorisch. Der Schuldner, der Insolvenzgläubiger oder die zuständige Stelle können beim Schiedsgericht einen Antrag auf Feststellung des Konkurses einer Versicherungsorganisation stellen.

Für den Fall, dass gegen den Schuldner ein Insolvenzverfahren eingeleitet wird – ein Versicherungsunternehmen in der vom Insolvenzgesetz vorgeschriebenen Weise, ist der Schuldner oder der Insolvenzverwalter verpflichtet, innerhalb von 10 Tagen ab dem Datum des Beginns des Überwachungs- oder Insolvenzverfahrens dem Föderalen Dienst für Versicherungswesen die Einleitung des entsprechenden Konkursverfahrens gegen den Schuldner mitteilen.

In der Zwischenzeit gelten die im Bundesgesetz "Über die Insolvenz (Konkurs)" vorgesehenen Insolvenzverfahren für Beziehungen im Zusammenhang mit der Insolvenz von Versicherungsunternehmen mit einigen Besonderheiten: Geschäft) des Schuldners der Versicherungsgesellschaft; 1) Während des Konkursverfahrens darf der Grundstückskomplex eines Versicherungsunternehmens nur mit Zustimmung des Käufers zur Übernahme von Versicherungsverträgen veräußert werden, deren Gültigkeit noch nicht abgelaufen ist und bei denen der Versicherungsfall zum Zeitpunkt der Versicherung noch nicht eingetreten ist Unternehmen wurde für insolvent erklärt; 2) Käufer des Immobilienkomplexes eines Versicherungsunternehmens kann nur ein Versicherungsunternehmen sein, das über eine Konzession des Bundesorgans für die Aufsicht über Versicherungstätigkeiten zur Durchführung der entsprechenden Versicherungsart verfügt und über ausreichendes Vermögen verfügt, um Verpflichtungen aus Versicherungsverträgen zu erfüllen vermutet.

Wenn das Schiedsgericht entscheidet, die Versicherungsgesellschaft für insolvent zu erklären und über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens Gläubigerforderungen unterliegen der Befriedigung mit folgenden Merkmalen:

a) die ersten beiden Gläubigerschlangen und außerordentlichen Aufwendungen in üblicher Weise befriedigt werden;

b) die Ansprüche der Gläubiger der letzten, dritten Priorität werden in folgender Reihenfolge befriedigt: 1) zuerst werden die Ansprüche der Versicherten, Begünstigten aus Pflichtversicherungsverträgen befriedigt; 2) an zweiter Stelle - Ansprüche von Begünstigten, Versicherungsnehmern aus anderen Pflichtversicherungsverträgen; 3) an dritter Stelle - die Ansprüche von Versicherten, Begünstigten, Versicherungsnehmern im Rahmen von Personenversicherungsverträgen, einschließlich der in Absatz 2 der Kunst vorgesehenen Anforderungen. 185 des Bundesgesetzes "Über die Insolvenz (Konkurs)"; 4) viertens - Forderungen anderer Gläubiger.

Forderungen von Gläubigern, die durch eine Verpfändung des Vermögens des Schuldners gesichert sind, werden auf Kosten des Wertes des Pfandgegenstandes hauptsächlich an andere Gläubiger befriedigt, mit Ausnahme von Verbindlichkeiten gegenüber Gläubigern des ersten und zweiten Ranges, auf die Anspruchsrechte entstanden sind vor Abschluss des entsprechenden Pfandvertrages.

31. ORGANISATIONSSTRUKTUR EINES VERSICHERUNGSUNTERNEHMENS

Organisationsstruktur einer Versicherungsorganisation - Dies sind formale Regeln, die von ihren Managern für die Arbeitsteilung und die Verteilung der beruflichen Verantwortlichkeiten unter den Mitarbeitern entwickelt wurden, die die Führungsnorm und die Unterordnungslinien bestimmen sowie die Aufgaben der Organisation koordinieren. Die Organisationsstruktur ist wichtig, weil sie es den Mitarbeitern ermöglicht, ihren Platz in der Organisation zu verstehen, damit sie zusammenarbeiten können, um die Ziele des Unternehmens zu erreichen und Zufriedenheit aus ihrem Beitrag zu seinen Aktivitäten zu ziehen.

Die Aufgabe der Organisation der Versicherungstätigkeit besteht darin, die Umsetzung der Ziele des Funktionierens der Versicherungsgesellschaft durch Arbeitsteilung, die Schaffung von Organisationsstrukturen (Abteilungen, Büros, Abteilungen, Zweigstellen, Repräsentanzen usw.) zu fördern. Andererseits besteht die Aufgabe der Organisation der Versicherungstätigkeit darin, die Arbeit der Organisationsstrukturen des Versicherungsunternehmens gemäß den Zielen einzurichten und diese Arbeit zu koordinieren. Daher werden auch die Organisation der Informationsunterstützung, die Entwicklung von Regeln und Verfahren für die Durchführung bestimmter Arten von Versicherungsaktivitäten immer wichtiger. Daher zielt die Organisation der Versicherungstätigkeit darauf ab, den effektiven Betrieb der Versicherungsgesellschaft durch die Schaffung einer rationalen Organisationsstruktur und die Einrichtung ihrer koordinierten Arbeit sicherzustellen. Allgemeine Anforderungen an die Struktur eines Versicherungsunternehmens: Optimalität;

- Effizienz:

- Wirtschaft:

- Verlässlichkeit.

Allgemeine Grundsätze für die Bildung eines Organisationssystems (Struktur) für die Führung eines Versicherungsunternehmens sehen die Einrichtung von Kontrollzentren aus zwei Hauptgründen vor - hierarchisch und funktional.

Hierarchischer Aufbau von Leitstellen Versicherungsorganisation (vertikale Struktur) sieht die Zuordnung verschiedener Führungsebenen vor. Derzeit sind zwei- oder dreistufige Führungsstrukturen am weitesten verbreitet, wobei die erste Ebene durch den Führungsapparat der Versicherungsorganisation als Ganzes repräsentiert wird und die nachfolgenden durch Managementdienste ihrer einzelnen Struktureinheiten und Abteilungen repräsentiert werden.

Funktionsaufbau von Leitstellen Versicherungsunternehmen (horizontale Struktur) basiert auf ihrer Aufteilung nach Managementfunktionen oder -tätigkeiten. Im Rahmen dieses Systems erhält der Funktionsträger, also der Mitarbeiter, Weisungen nicht von einem, sondern von mehreren höheren Mitarbeitern, gleichzeitig informiert er nicht eine Person über seine Tätigkeit, sondern eine bestimmte Anzahl von Mitarbeitern, die arbeiten im selben Bereich. Aber im Rahmen der disziplinarischen Verantwortung unterwirft er sich nur einem Chef.

32. STRUKTURELLE UNTERTEILUNGEN EINER VERSICHERUNGSGESELLSCHAFT

Das Sekretariat - ein ständiges Gremium unter dem Verwaltungsrat, dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten der Versicherungsgesellschaft, um die Ausführung ihrer Entscheidungen zu kontrollieren. Unter dem Sekretariat Öffentlichkeitsarbeit, zu dessen Aufgaben die Information der Medien, öffentlichen Organisationen über die Aktivitäten des Versicherers, seine Wohltätigkeitsveranstaltungen, die Organisation von Pressekonferenzen, Präsentationen usw. gehören.

Gruppe beratender Berater - ein ständiges Beratungsgremium unter der Leitung des Versicherungsunternehmens, das aus ständig arbeitenden und engagierten Spezialisten besteht, um die wichtigsten Fragen der Tätigkeit des Versicherungsunternehmens zu lösen.

Exekutivdirektionen - Funktionsabteilungen für die wichtigsten Arten von Versicherungsaktivitäten. In der Regel gibt es Direktionen (Managementabteilungen) für Personen-, Sach-, Rückversicherung, After-Sales-Service (Marketing), regionales Netzwerkmanagement; Management (Abteilung) von Personal, Rechtsabteilung, Buchhaltung usw.

Abteilung (Abteilung) der Personenversicherung führt Arbeiten im Zusammenhang mit der Entwicklung, Preisgestaltung und Vermarktung aller Arten von Personenversicherungen durch.

Amt (Abteilung) der Sachversicherung führt ähnliche Tätigkeiten in Bezug auf die Deckung von Sach- und Haftpflichtrisiken durch.

Abteilung (Abteilung) für Rückversicherung und internationale Beziehungen führt Arbeiten im Zusammenhang mit der Übertragung eines Teils der Verantwortung des Versicherungsunternehmens für Versicherungsgegenstände auf andere Versicherer durch. einschließlich ausländischer Unternehmen, mit der Organisation der Interaktion mit letzteren.

Finanz- und Analyseabteilung (Abteilung) führt Arbeiten zur Organisation der Buchführung des Geschäftsbetriebs des Versicherers durch, führt seine Finanz- und Statistikberichterstattung durch, organisiert die Interaktion mit dem externen Prüfungsdienst, außerbudgetären Mitteln, Steuerbehörden, befasst sich mit Fragen der laufenden und langfristigen Planung der Aktivitäten des Versicherungsunternehmens, Fragen der Anlagetätigkeit etc.

Management (Abteilung) des Marketings befasst sich mit Fragen der Marktforschung, der Entwicklung neuer Versicherungsprodukte, der Preispolitik des Versicherungsunternehmens, der Organisation der Vermarktung der Versicherungsprodukte des Unternehmens sowie der Organisation, Koordination und Rationalisierung der Aktivitäten von das regionale Netzwerk der Versicherungsgesellschaft usw.

Management (Abteilung) des Personals führt Arbeiten zur Auswahl, Zertifizierung, Weiterbildung des Personals der Versicherungsgesellschaft, Rationalisierung ihrer Anzahl durch.

Rechtsabteilung bietet rechtliche Unterstützung für die Aktivitäten des Versicherers im Zusammenhang mit der Einreichung von Ansprüchen, der Vertretung der Interessen des Versicherers vor Gericht und Schiedsverfahren, der Entwicklung interner regulatorischer Dokumente der Versicherungsgesellschaft usw.

33. WESENTLICHER VERSICHERUNGSMATHEMATISCHER BERECHNUNGEN

Versicherungsmathematische Berechnungen - ein System statistischer und wirtschaftsmathematischer Methoden zur Berechnung der Tarifsätze und zur Bestimmung der finanziellen Beziehung zwischen dem Versicherer und dem Versicherten. Sie ermöglichen es, mathematische und statistische Gesetzmäßigkeiten für langfristige Versicherungsgeschäfte zu systematisieren, das effektivste Schema der finanziellen Beziehungen zwischen dem Versicherer und den Versicherungsnehmern auszuwählen und zu begründen. Auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen wird ein Versicherungsfonds gebildet und nach Arten von langfristigen Lebensversicherungen ausgegeben, Tarifsätze und Volumen von Reservefonds werden bestimmt, um die finanzielle Stabilität des Versicherungsbetriebs zu gewährleisten. Darüber hinaus werden Zeitreihen statistischer Daten für kurzfristige Versicherungen erstellt und auf deren Basis Tarife, Versicherungsrückstellungen und Einnahmen des Versicherers berechnet.

Die Hauptaufgaben der versicherungsmathematischen Berechnungen: 1) Untersuchung und Klassifizierung von Risiken nach bestimmten Merkmalen (Gruppen) innerhalb der Versicherungspopulation; 2) Berechnung der rechnerischen Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Versicherungsfalls, Ermittlung der Häufigkeit und Schwere der Schadensfolgen sowohl in einzelnen Risikogruppen als auch im gesamten Versicherungskollektiv; 3) mathematische Begründung der notwendigen Rücklagen des Versicherers und der Quellen ihrer Bildung.

Basierend auf versicherungsmathematischen Berechnungen wird der Anteil der Beteiligung jedes Versicherten an der Bildung des Versicherungsfonds bestimmt, die Versicherungsprämien werden bei Änderung der Bedingungen des Lebensversicherungsvertrags neu berechnet und die Tarifsätze festgelegt.

die mit Hilfe langfristiger Finanzstudien im Voraus um die Höhe der Einnahmen unterschätzt werden, die der Versicherer aus der Verwendung der angesammelten Beiträge der Versicherer als Kapitalanlagen erhalten wird. Bei versicherungsmathematischen Berechnungen werden Indikatoren der Versicherungsstatistik verwendet, bei denen es sich um eine systematische Untersuchung der umfangreichsten und typischsten Versicherungsvorgänge handelt, die auf der Verwendung von Methoden zur Verarbeitung verallgemeinerter Endindikatoren des Versicherungsgeschäfts basiert.

Durch die Versicherungswirtschaft versicherungsmathematische Berechnungen sind unterteilt in Berechnungen: 1) für Personenversicherungen; 2) Sachversicherung; 3) Haftpflichtversicherung; 4) zur Versicherung finanzieller Risiken. Durch zeitliche versicherungsmathematische Berechnungen werden in Reporting und Planung unterteilt. Versicherungsmathematische Berechnungen werden für bereits abgeschlossene Geschäfte des Versicherers erstellt und konzentrieren sich auf die Aktivitäten des Versicherers in der zukünftigen Periode bei der Durchführung dieser Art von Versicherungen. Geplante entstehen bei der Einführung einer neuen Versicherungsart, für die keine belastbaren Risikobeobachtungen vorliegen. Dabei werden die Ergebnisse versicherungsmathematischer Berechnungen für gleichartige oder inhaltlich ähnliche Versicherungsarten verwendet, die bereits von der Versicherungsgesellschaft durchgeführt werden. Nach einem bestimmten Zeitraum (mindestens 3 Jahre) werden die erhaltenen statistischen Daten zu einem bestimmten Risiko analysiert und entsprechende Anpassungen an den geplanten versicherungsmathematischen Berechnungen vorgenommen.

Auf hierarchischer Basis Versicherungsmathematische Berechnungen sind in föderal (allgemein für das gesamte Gebiet der Russischen Föderation), regional (für einzelne Regionen) und individuell (für eine bestimmte Versicherungsgesellschaft) unterteilt.

34. KLASSIFIZIERUNG DER VERSICHERUNGSARTEN HINSICHTLICH DER MERKMALE DER BERECHNUNG DER NETTORATEN

Alle Versicherungsarten lassen sich hinsichtlich der Besonderheiten bei der Berechnung der Nettotarife in zwei Kategorien einteilen:

- Lebensversicherung;

- Risikoarten der Versicherung;

Zu den riskanten Versicherungsarten gehören wiederum:

- Versicherungsarten für Massenrisiken;

- Versicherung von seltenen Ereignissen und Großrisiken. Lebensversicherung ist eine Reihe von Arten von Personenversicherungen, die die Verpflichtungen des Versicherers zu Versicherungsleistungen in folgenden Fällen vorsehen:

1) das Überleben des Versicherten bis zum Ende der Versicherungsdauer oder des im Versicherungsvertrag angegebenen Alters;

2) Tod des Versicherten:

3) sowie für die Zahlung einer Rente (Rente, Leibrente) in den vom Versicherungsvertrag vorgesehenen Fällen.

Merkmale der Tarifberechnung der Lebensversicherung sind, dass die Bildung einer Beitragsreserve und die Tarifberechnung nach versicherungsmathematischen Methoden auf der Grundlage von Sterbetafeln und Anlagerenditen vorübergehend freier Mittel der Lebensversicherung erfolgen.

Der Netto-Lebensversicherungsprämiensatz wird in Abhängigkeit von folgenden Faktoren berechnet:

- Alter und Geschlecht des Versicherungsnehmers bei Inkrafttreten des Versicherungsvertrages bzw. der versicherten Person, wenn der Versicherungsvertrag für die Versicherung eines Dritten abgeschlossen wird:

- Art, Höhe und Zahlungsfrist des Versicherungsschutzes;

- Laufzeit und Zahlungsfrist der Versicherungsprämien:

- Gültigkeitsdauer des Versicherungsvertrages;

- die in die Berechnung übernommene Planrendite aus der Anlage von Lebensversicherungsrückstellungen.

Die Dauerhaftigkeit von Lebensversicherungsverträgen und die Besonderheiten der Versicherungspflicht zur Versicherungsleistung bestimmen die Anforderungen an die Berechnung der Versicherungstarife. Gleichzeitig werden bei der Berechnung der Versicherungstarife aus Lebensversicherungsverträgen folgende Umstände berücksichtigt:

- eine Erhöhung des Alters des Versicherten während der Laufzeit des Lebensversicherungsvertrages die Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Versicherungsfalls verändert, wobei die Wahrscheinlichkeit eines Versicherungsfalls auf der Grundlage von Sterbetafeln bestimmt wird;

- Die Höhe der bei Eintritt des Versicherungsfalles zu zahlenden Versicherungsleistungen wird unter Berücksichtigung der Zinserträge aus der Anlage von Versicherungsrückstellungen (die Höhe der Versicherungsprämien in Höhe der gemäß dem Versicherungsvertrag gezahlten Nettoversicherungsprämie) ermittelt.

35. RISIKOVERSICHERUNG

Die Versicherungsarten, die sich auf andere Arten von Versicherungstätigkeiten als die Lebensversicherung beziehen, gelten als riskant:

- keine Verpflichtung des Versicherers zur Zahlung der Versicherungssumme am Ende der Laufzeit des Versicherungsvertrages vorsieht;

- nicht im Zusammenhang mit der Ansammlung der Versicherungssumme während der Laufzeit des Versicherungsvertrages.

Bei diesen Versicherungsarten wird das Kapitalisierungsprinzip (Akkumulationsprinzip) nicht angewendet und daher werden bei der Berechnung der Nettotarife keine finanziellen Berechnungsmethoden (Diskontierung, Zinseszins usw.) verwendet. Dies unterscheidet Risikoarten von Versicherungen von Lebensversicherungen.

Risikoarten von Versicherungen können bedingt eingeteilt werden für Massenarten und Versicherungen von seltenen Ereignissen und Großrisiken.

Unter Massenversicherungen bezeichnet die Versicherungsarten, die voraussichtlich eine erhebliche Anzahl von Versicherungsgegenständen und Versicherungsrisiken abdecken, die sich durch die Homogenität der Versicherungsgegenstände und eine geringe Variation der Versicherungssummen auszeichnen.

Das Vorhandensein einer großen Anzahl von versicherten Objekten impliziert, dass eine ausreichende Menge an statistischen Daten über diese Risiken vorhanden ist. Diese Daten in Bezug auf die Versicherungsgesellschaft können sowohl intern sein, d.h. auf den Daten von Buchhaltungsverträgen und Buchhaltung basieren, als auch extern, d.h. von anderen Organisationen erhalten. Auf der Grundlage dieser Daten ermöglicht es der Apparat der mathematischen Statistik, die Gesamtheit der Risiken anhand von numerischen Merkmalen wie Durchschnittswerten und Streuung zu beschreiben. Gleichzeitig kann unter Berücksichtigung der Homogenität der versicherten Objekte argumentiert werden, dass die Durchschnittswerte die gesamte Bevölkerung als Ganzes ziemlich genau charakterisieren werden. Bei der Berechnung der Nettotarife für Massenversicherungen werden daher häufig durchschnittliche Kennzahlen zur Häufigkeit von Versicherungsfällen, zur Schadenshöhe und zur Versicherungssumme verwendet.

К Massenrisikoversicherungen umfassen die meisten Arten von Sach- und Haftpflichtversicherungen sowie einige Arten von Personenversicherungen (Unfallversicherung, Krankenversicherung usw.).

bei Versicherung von seltenen Ereignissen und Großrisiken wir sprechen von Risiken, die sich einerseits durch eine geringe Eintrittshäufigkeit von Versicherungsfällen und andererseits durch eine hohe mögliche Schadenshöhe auszeichnen. Die Anzahl der versicherbaren Objekte ist sehr begrenzt und die Spanne der Versicherungssummen groß.

Die charakteristischste Versicherungsart, die dieser Kategorie zugeordnet werden kann, ist die Versicherung von Industrieunternehmen (vor allem im Brandfall).

Die Versicherung von seltenen Ereignissen und Großrisiken umfasst auch die Luft- und Raumfahrtversicherung.

Ein weiteres Beispiel für diese Versicherungskategorie ist die Naturkatastrophenversicherung. Die Eintrittshäufigkeit eines versicherten Ereignisses in einer bestimmten Region ist sehr gering (maximal einmal alle paar Jahre) und der mögliche Schaden sehr hoch.

36. BERECHNUNG DER VERSICHERUNGSPREISE FÜR RISIKOARTEN DER VERSICHERUNG

Versicherungstarife für riskante Versicherungsarten werden gemäß der Methodik zur Tarifberechnung berechnet.

Diese Technik wird unter folgenden Bedingungen angewendet:

1) es gibt Statistiken oder andere Informationen über die Art der Versicherung, für die die Berechnungen durchgeführt werden, die es ermöglichen, die folgenden Werte zu schätzen: q - die Wahrscheinlichkeit, dass ein Versicherungsfall im Rahmen eines Versicherungsvertrags eintritt; S - durchschnittliche Versicherungssumme aus einem Versicherungsvertrag SB - durchschnittliche Entschädigung aus einem Versicherungsvertrag bei Eintritt eines versicherten Ereignisses;

2) davon ausgegangen wird, dass keine verheerenden Ereignisse eintreten, wenn ein Ereignis mehrere Versicherungsfälle zur Folge hat;

3) Die Tarifberechnung erfolgt anhand einer vorgegebenen Anzahl von Verträgen n, die mit Versicherern abgeschlossen werden sollen.

Wenn Statistiken verfügbar sind, werden die Indikatoren wie folgt berechnet:

q = M/N.

wobei M die Anzahl der Versicherungsfälle in N Verträgen ist; N - die Gesamtzahl der Verträge, die für einen bestimmten Zeitraum in der Vergangenheit abgeschlossen wurden.

Gemäß dieser Methodik enthält der Nettotarif (7) den Hauptteil (7), der die Bildung eines Dachfonds durch den Versicherer für die laufenden Versicherungsleistungen, die Bildung von Versicherungsrückstellungen und die Risikoprämie (7) sicherstellt ), aufgrund derer der Versicherer einen Teil der Versicherungsreserven bildet, die dazu bestimmt sind, eine mögliche Erhöhung der Versicherungsentschädigungszahlungen in bestimmten ungünstigen Jahren im Vergleich zu den durchschnittlichen Zahlungen für den akzeptierten Tarifzeitraum abzudecken.

Der Hauptteil der Nettorate 70 entspricht den durchschnittlichen Leistungen des Versicherers in Abhängigkeit von der Eintrittswahrscheinlichkeit des Versicherungsfalls q, der durchschnittlichen Versicherungssumme S und der durchschnittlichen Entschädigung SB.

Die Risikoprämie wird nach folgender Formel berechnet:

wobei n die geplante (tatsächliche) Anzahl der Versicherungsverträge ist; a(y) ist der Garantiekoeffizient, was bedeutet, dass das Versicherungsunternehmen mit Wahrscheinlichkeit y erwartet sicherzustellen, dass die Gesamtsumme der Versicherungsentschädigungen die gesamte eingenommene Versicherungsprämie pro Versicherungsart übersteigt. Der Wert a(y) wird für eine bestimmte Stufe y gemäß einer speziellen Tabelle angenommen, die auf der Grundlage der Wahrscheinlichkeitstheorie berechnet wird, basierend auf der Annahme, dass die Gesamtsumme der gezahlten Versicherungsansprüche eine normalverteilte Zufallsvariable ist. Bruttopreis 76 berechnet nach der Formel:

wobei H die Last in Prozent ist.

37. FAKTOREN, DIE DIE KOSTEN VON VERSICHERUNGSLEISTUNGEN BEEINFLUSSEN

Der Preis der Versicherungsleistung drückt sich in der Versicherungsprämie (Tarif, Prämie) aus, die der Versicherte gemäß den Bedingungen des Versicherungsvertrages an den Versicherer zahlt. Die Höhe der Versicherungsprämie wird bei Abschluss des Versicherungsvertrages festgelegt und bleibt während der Laufzeit in der Regel unverändert. Die Höhe der Versicherungsprämie muss ausreichen, um: 1) die erwarteten Ansprüche während der Versicherungsdauer zu decken; 2) Versicherungsrückstellungen bilden; 3) die Kosten des Versicherers für die Geschäftstätigkeit decken; 4) bieten einen bestimmten Gewinn.

Die Untergrenze des Preises bestimmt sich nach der Gleichheit der Zahlungseingänge der Versicherungsnehmer und der Versicherungsentschädigung und der Versicherungssummen aus Verträgen zuzüglich der Kosten der Versicherungsgesellschaft. Bei einem solchen Preisniveau erhält das Versicherungsunternehmen keinen Gewinn aus dem Versicherungsgeschäft, sodass die Erbringung von Versicherungsdienstleistungen zu solchen Preisen für den Versicherer unrentabel ist. Die Obergrenze des Preises einer Versicherungsleistung wird in erster Linie bestimmt durch: 1) die Größe von Angebot und Nachfrage danach; 2) die Höhe der Bankzinsen auf Einlagen.

Wenn also eine hohe Nachfrage nach einer bestimmten Versicherungsdienstleistung besteht, ein massiver Bedarf an Versicherungsschutz für bestimmte Risiken besteht und die Anzahl der Versicherungsunternehmen, die eine solche Dienstleistung anbieten, gering ist, haben die Versicherer die Möglichkeit, ein hohes Kostenniveau aufrechtzuerhalten diesen Versicherungsdienst für einige Zeit. Versicherungsunternehmen sind gezwungen, diese Kosten zu reduzieren, da der Versicherungsmarkt mit Angeboten von Versicherungsdienstleistungen gesättigt ist.

Die Höhe der Bankzinsen hat einen wesentlichen Einfluss auf die Preisbildung von Versicherungsleistungen. Zunächst einmal bestimmt die Entwicklung der Zinsdynamik der Banken im Vergleich zur Praxis der Versicherungstarife die Entscheidungen des Kunden darüber, aus welchen Quellen er Mittel zur Deckung möglicher Verluste im Falle eines Risikos einholen möchte. Es ist wahrscheinlich, dass die Aufnahme eines Kredits bei einer Bank oder das Ansparen von Geld für die Eigenfinanzierung rentabler sein kann als der Versicherungsschutz für Risiken.

Darüber hinaus werden die vom Versicherer in Form von Versicherungsprämien erhaltenen und bis zur Zahlung von Versicherungsentschädigungen vorübergehend freien Mittel vom Versicherungsunternehmen gewerbsmäßig verwendet, dh in Wertpapiere, in Immobilien investiert und zur Verfügung gestellt auf Kredit. So bringt ihm die Verwendung zeitweilig freier Mittel durch den Versicherer zusätzliche Einnahmen (Kapitalerträge), von denen der Versicherte einen Teil in Form eines bestimmten Prozentsatzes erbringen kann.

Die Kosten der vom Versicherer erbrachten Versicherungsleistungen werden auch von der Lage einer bestimmten Versicherungsgesellschaft bestimmt, nämlich von der Größe und Struktur ihres Versicherungsportfolios, den Verwaltungskosten und den Einnahmen.

Zu beachten ist, dass die Rentabilität verschiedener Versicherungsarten auch davon abhängt, in welcher Phase des Lebenszyklus sich eine bestimmte Versicherungsleistung (Versicherungsprodukt) befindet: Markteinführung, Nachfragewachstum, Marktsättigung, Umsatzrückgang u Rentabilität, Verdrängung vom Markt.

38. EINKOMMEN DER VERSICHERUNGSGESELLSCHAFT

Die Einkünfte eines Versicherungsunternehmens können nach ihren Tätigkeitsbereichen gruppiert werden, d.h. die Einkünfte eines Versicherers umfassen die folgenden Arten.

Erträge eines Versicherungsunternehmens aus an die Rückversicherung abgegebenen Risiken setzen sich zusammen aus Provision, Bonus, Erstattung des Schadenanteils (Versicherungszahlungen) durch den Rückversicherer auf in Rückversicherung übertragene Risiken.

Die Rückversichererprovision ist der Teil der vom Rückversicherer aufgrund des Versicherungsvertrages einbehaltenen Versicherungsprämie, der auf den vom Rückversicherer übernommenen Haftpflichtanteil entfällt. Die Höhe der Provision wird von den Parteien im Rückversicherungsvertrag vereinbart, beträgt in der Regel bis zu 25 % der dem Rückversicherer zugeflossenen Prämie und soll den entsprechenden Anteil der Geschäftskosten abdecken. Der Bonus ist der durch den Rückversicherungsvertrag festgelegte Gewinnanteil, den der Rückversicherer aus der Teilnahme an der Risikorückversicherung erhält und der von ihm an den Rückversicherer für die Möglichkeit gezahlt wird, zusätzliche Einnahmen zu erzielen und Geschäfte im Rahmen des Versicherungsvertrags zu tätigen.

Einkünfte einer Versicherungsorganisation - Rückversicherer aus zur Rückversicherung übernommenen Risiken stellen die Summe der Versicherungsprämie dar, die dem Haftungsanteil für zur Rückversicherung übernommene Risiken gemäß dem Rückversicherungsvertrag zuzurechnen ist (abzüglich der an den Rückversicherer gezahlten Provision), und die Zinsen, die der Rückversicherer auf die Hinterlegung (Hinterlegung) von Prämien für Risiken erhält vom Rückversicherer zur Rückversicherung akzeptiert.

Wenn keine Versicherungsfälle eingetreten sind, überweist der Rückversicherer am Ende des Rückversicherungsvertrags den im Depot befindlichen Betrag zusammen mit den darauf aufgelaufenen Zinsen für die Nichtverwendung der Umlaufmittel an den Rückversicherer.

Indirekt mit Versicherungstätigkeiten verbundene Einkünfte umfassen: 1) Provisionen, die der Versicherer für die Erbringung von Dienstleistungen eines Versicherungsvertreters, Versicherungsmaklers, Sachverständigen (Unfallkommissärs) an andere Versicherungsunternehmen erhält; 2) die Beträge, die der Versicherer, der die Versicherungsentschädigung gezahlt hat, im Zuge der Verwertung des Anspruchs erhalten hat, den der Versicherte gegen die Person hat, die für die von der Versicherungsgesellschaft gemäß dem Versicherungsvertrag ersetzten Schäden verantwortlich ist; 3) Einkünfte aus der Anlage von Versicherungsrückstellungen und Eigenmitteln: 4) Einsparungen aus der Geschäftstätigkeit der obligatorischen Krankenversicherung; 5) Einkünfte aus der Anlage der Rücklagen für die obligatorische Krankenversicherung abzüglich der Beträge, die zur Deckung der Kosten für die Bezahlung medizinischer Leistungen und zur Auffüllung der entsprechenden Rücklagen gemäß den von der Gebietskasse der obligatorischen Krankenversicherung festgelegten Standards verwendet werden. Einkünfte aus versicherungsfremden Tätigkeiten umfassen: 1) Gewinn aus dem Verkauf von Anlagevermögen, Sachwerten und anderen Vermögenswerten; 2) Einkünfte aus der Verpachtung von Immobilien; 3) Einkünfte aus versicherungsfremden Tätigkeiten, die nicht gesetzlich verboten sind; 4) erhaltene Beträge zur Tilgung von Forderungen, die in Vorperioden wegen Verlusten abgeschrieben wurden; 5) abgeschriebene Verbindlichkeiten; 6) Betriebsfremdes Einkommen.

39. AUSGABEN DER VERSICHERUNGSGESELLSCHAFT

Die Aufwendungen der Versicherungsgesellschaft sind nach Sparten gruppiert und beinhalten folgende Aufwendungen:

- im Zusammenhang mit Direktversicherungen;

- im Zusammenhang mit der Übertragung von Risiken auf die Rückversicherung:

- im Zusammenhang mit der Übernahme von Risiken in die Rückversicherung:

- für Betriebs- und Betriebsverluste, Schäden.

Kosten im Zusammenhang mit der Direktversicherung umfassen:

- Versicherungsleistungen in Form von Versicherungsentschädigung oder Versicherungsschutz;

- Beträge, die dem Versicherten bei vorzeitiger Beendigung des Versicherungsvertrags gezahlt werden;

- Beiträge zu Versicherungsrückstellungen.

Aufwendungen des Versicherungsunternehmens im Zusammenhang mit dem Risikoübergang auf die Rückversicherung, umfassen:

- die Versicherungsprämie, die dem auf den Rückversicherer auf die Rückversicherung übertragenen Risikoanteil zuzurechnen ist:

- die Höhe der aufgelaufenen Zinsen auf dem Prämiendepot für an die Rückversicherung abgetretene Risiken;

- der auf Rückversicherer entfallende Anteil der Versicherungsrückstellungen.

auf die mit der Übernahme des Risikos in die Rückversicherung verbundenen Kosten, sind:

- Entschädigung des Rückversicherers für Verluste aus dem vom Rückversicherer zur Rückversicherung übernommenen Risiko;

- Provision und Bonus, die der Rückversicherer gemäß dem Rückversicherungsvertrag an den Rückversicherer zahlt.

Geschäftsausgaben Kosten einbeziehen, die in den Kosten für Versicherungsleistungen auf der Grundlage der Abgabenordnung der Russischen Föderation enthalten sind;

gezahlte Provisionen für die Erbringung von Dienstleistungen eines Versicherungsvertreters, ein Versicherungsmakler Erstattung von Reisekosten durch einen Versicherungsvertreter vom Wohnort zum Standort des Versicherers und zurück sowie am Arbeitsort: Vergütung für die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Versicherungstätigkeiten für Unternehmen, Institutionen, Organisationen oder Einzelpersonen, Sachverständige, Notfallbeauftragte, Sammler, Banken usw.;

Aufwendungen für Werbung, Aus- und Weiterbildung des Personals, Bewirtungskosten im Rahmen geltender Normen und Standards, berechnet unter Berücksichtigung branchenspezifischer Besonderheiten; Kosten für die Erstellung von Versicherungspolicen, strengen Berichtsformularen, Quittungen usw.; Vergütung für Beratungs-, Informations- sowie Prüfungsleistungen zur Bestätigung der Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses;

die Kosten der Veröffentlichung der Jahresbilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung;

Ausgaben für das Leasing von Sachanlagen, die für die Durchführung von Versicherungstätigkeiten verwendet werden, einschließlich Kraftverkehr für den Transport von Dokumenten und Sachwerten; nicht operative Verluste, Schäden, wie Prozesskosten, Bußgelder, Strafen, Verwirkungen, Verluste aus der Abschreibung von Forderungen, negative Wechselkursdifferenzen.

40. LEBENSVERSICHERUNG

Die Lebensversicherung ist eine Reihe von Arten von Personenversicherungen, die die Verpflichtungen des Versicherers zu Versicherungsleistungen in folgenden Fällen vorsehen: 1) die versicherte Person überlebt bis zum Ende der Versicherungsdauer oder bis zum im Versicherungsvertrag festgelegten Alter; 2) Tod des Versicherten: 3) Verpflichtung des Versicherers zur Zahlung einer Rente (Rente, Rente) an den Versicherten in den im Versicherungsvertrag vorgesehenen Fällen (Vertragsablauf, Erreichen eines bestimmten Alters durch den Versicherten, Tod). des Ernährers, Dauerinvalidität, laufende Zahlungen während der Laufzeit des Versicherungsvertrages etc. .).

Versicherungsgegenstand in der Lebensversicherung ist das Leben der versicherten Person sowie Einkünfte, die im Versicherungsfall einen bestimmten Lebensstandard gewährleisten.

Gegenstand der Lebensversicherung sind: 1) der Versicherer; 2) der Versicherungsnehmer; 3) versichert; 4) ein Begünstigter, der im Todesfall des Versicherten ernannt wird.

Lebensversicherungen können sein: 1) Einzelperson – Lebensversicherung für eine Person 2) Kollektiv – Lebensversicherung für eine Gruppe von Personen oder ein Team.

Die Lebensversicherung kann mit der Unfallversicherung kombiniert werden. Diese Versicherungsform wird „gemischte Lebensversicherung“ genannt und hat ein weiteres Ziel – die Absicherung von Vermögensinteressen im Zusammenhang mit Schäden an Leben, Gesundheit und Arbeitsfähigkeit infolge eines Unfalls.

Die Lebensversicherung wird gemäß den vom Versicherer entwickelten Versicherungsregeln getrennt für jede Lebensversicherungsart oder für eine Reihe verwandter Arten der Lebensversicherung sowie in Kombination mit der Unfallversicherung durchgeführt.

Eine Lebensversicherung im Todesfall ist die Übernahme der Verpflichtung des Versicherers im Rahmen des Versicherungsvertrages, im Todesfall der versicherten Person während der Vertragsdauer die Versicherungssumme an den Anspruchsberechtigten zu zahlen. Bei dieser Versicherungsart können sowohl natürliche als auch juristische Personen versichert werden, wobei für natürliche Personen Altersbeschränkungen bestehen. Juristische Personen schließen hauptsächlich Kollektivlebensversicherungsverträge für den Todesfall ihrer Mitarbeiter ab.

Personen im Alter von 1 bis 70 Jahren können in dieser Versicherungsart versichert werden, jedoch sehen die Versicherungsregeln auch gesundheitliche Einschränkungen vor.

Ein Lebensversicherungsvertrag für den Todesfall kommt in der Regel auf Grund eines schriftlichen Antrags des Versicherten zustande, dieser Antrag kann jedoch auch mündlich erfolgen, in jedem Fall ist der Versicherte jedoch verpflichtet, den Versicherer darüber zu informieren die Grunddaten der versicherten Person, einschließlich der zum Versicherungszeitpunkt bestehenden Daten oder Vorerkrankungen. Stellt der Versicherer nach Abschluss des Lebensversicherungsvertrages fest, dass ihm falsche Angaben über den Gesundheitszustand des Versicherten gemacht wurden, so ist das Versicherungsunternehmen berechtigt, die Unwirksamkeit dieses Vertrages zu verlangen.

41. LEBENSLANGER TODVERSICHERUNGSVERTRAG

Bei der Lebensversicherung gilt der Vertrag bis zum Tod des Versicherten, d.h. die Gültigkeitsdauer des Versicherungsvertrages steht nicht fest, daher wird die Versicherungssumme unbedingt ausgezahlt, der Zeitpunkt der Auszahlung ist jedoch unbekannt. Bei einer Risikoversicherung wird die Gültigkeitsdauer des Versicherungsvertrags festgelegt, und wenn der Tod des Versicherten nicht während dieser Zeit eintritt, leistet die Versicherungsgesellschaft keine Zahlungen.

Personen unter 65-70 Jahren können im Rahmen eines Lebensversicherungsvertrags versichert werden.Die Grundlage für den Vertragsabschluss ist ein schriftlicher Antrag des festgelegten Formulars, der vom Versicherten unterzeichnet ist. Dieser Antrag enthält unter anderem Fragen zum Gesundheitszustand des Versicherten, die es dem Versicherer ermöglichen, den Grad des für die Versicherung akzeptierten Risikos zu beurteilen. Die Versicherungsgesellschaft interessiert sich für das Vorliegen einer Invalidität bei den versicherten, kardiologischen, onkologischen, neurologischen und anderen Erkrankungen, Tatsachen einer langfristigen und vorübergehenden Invalidität sowie Krankenhausaufenthalten in den letzten 3-5 Jahren usw. In der Regel Invaliden und Schwerkranke werden nicht versichert.

Bei Versicherungsverträgen, die mit ärztlicher Untersuchung abgeschlossen werden, besteht die Verpflichtung des Versicherers zur Leistung der Versicherungsleistung ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Vertrages. Beim Abschluss eines Vertrages ohne Prüfung kann das Versicherungsunternehmen in den ersten Jahren des Versicherungsvertrages bestimmte Einschränkungen vorsehen, zum Beispiel: Im ersten Jahr kann die Versicherungssumme nur dann ausgezahlt werden, wenn der Versicherte infolge dessen verstorben ist ein Unfall oder eine akute Infektionskrankheit; wenn die Todesursache mit einer vom Versicherten verdeckten Krankheit zusammenhängt, wird die Versicherungsleistung nicht geleistet.

Der Versicherte erhält bei Vertragsabschluss das Recht, einen oder mehrere Begünstigte für die Versicherungsleistung zu bestimmen. Der Versicherungsnehmer hat während der Laufzeit des Vertrages das Recht, mit Zustimmung des Versicherten den von ihm früher erteilten Auftrag zu ändern und auf schriftlichen Antrag eine andere Person zu bestellen.

Die Versicherungssumme wird zwischen dem Versicherten und dem Versicherungsunternehmen im Rahmen des Abschlusses eines Versicherungsvertrages vereinbart. Die Höhe der Versicherungsprämien richtet sich nach Alter (je älter, desto höher) und Geschlecht (Bei Männern höhere Prämien als bei Frauen) des Versicherten, Beruf, Gesundheitszustand, Lebensgewohnheiten (Rauchen, Alkoholkonsum, Sport treiben usw.) sowie die Dauer der Zahlung der Versicherungsprämie. Die Versicherungsprämie kann pauschal gezahlt werden, üblicher ist es jedoch, sie für jedes Jahr im Voraus zu zahlen. Auf Wunsch des Versicherten wird ein Ratenplan zur Verfügung gestellt: Die Versicherungsprämie kann für sechs Monate, ein Viertel, einen Monat im Voraus gezahlt werden. Der Versicherte hat das Recht, die Prämie während der gesamten Vertragsdauer (auf Lebenszeit, aber in der Regel bis zum Alter von 80-85 Jahren) oder während der ersten 10 oder 20 Jahre - dem günstigsten Zeitraum für die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag - zu zahlen Vertrag. Gleichzeitig werden die niedrigsten Tarife für eine lebenslange Zahlung und die höchsten für einen Abrechnungszeitraum von 10 Jahren festgelegt.

42. LAUFZEIT-TODVERSICHERUNGSVERTRAG

Bei der Risikolebensversicherung zahlt die Versicherungsgesellschaft im Todesfall des Versicherten während der Vertragslaufzeit die vereinbarte Summe; hat er bis zum Ende der Versicherungszeit gelebt, sind keine Zahlungen fällig. Solche Verträge werden für einen Zeitraum von 1 bis 20 Jahren abgeschlossen, jedoch nicht länger als für den Zeitraum, nach dem der Versicherte das Alter von 65-70 Jahren erreicht. Die Versicherungssumme kann in beliebiger Höhe festgelegt werden. Ähnlich wie bei der Lebensversicherung beschränkt der Versicherer bei Vertragsabschluss ohne Gesundheitsprüfung in der Regel seine Zahlungsverpflichtungen in der Anfangszeit der Versicherung.

Die Tarife werden nach Versicherungsdauer, Geschlecht und Alter der Versicherten differenziert.

Es gibt verschiedene Arten von Risikolebensversicherungen für den Todesfall.

1. Versicherung mit konstanter Versicherungssumme.

2. Versicherung mit stetig steigender Versicherungssumme.

3. Versicherung mit stetig abnehmender Versicherungssumme.

4. Versicherung mit Verlängerungsrecht. Der Versicherer haftet aus dem Vertrag;

Lebensversicherung im Todesfall aus irgendeinem Grund, mit Ausnahme von Ereignissen, die sich ergeben aus:

- vorsätzliche Körperverletzung durch die versicherte Person;

- kriminelle Absicht und Handlungen des Anspruchsberechtigten, die zum Tod des Versicherten geführt haben;

- Selbstmord oder Selbstmordversuch:

- Begehung von rechtswidrigen Handlungen, Taten durch den Versicherten;

- Alkohol, narkotische oder toxische Vergiftung oder Vergiftung;

- Überlassung des Führens eines Fahrzeugs durch die versicherte Person an eine Person, die sich in einem alkoholischen, narkotischen oder toxischen Rauschzustand befindet, oder an eine Person, die nicht berechtigt ist, dieses Fahrzeug zu führen usw.

Im Todesfall der versicherten Person während der Geltungsdauer des Versicherungsvertrages zahlt der Versicherer die Versicherungssumme an den im Versicherungsschein bezeichneten Begünstigten aus, wird dieser nicht bestellt, so wird die Versicherungssumme an die Erben ausbezahlt der verstorbenen versicherten Person.

Überlebt die versicherte Person bis zum Ablauf des Vertrags der vorübergehenden Lebensversicherung im Todesfall, wird die Versicherungssumme an niemanden ausgezahlt.

Stirbt während der Laufzeit des Lebensversicherungsvertrages ein nicht versicherter Versicherter und endet die Zahlung der Versicherungsprämien, erhält die versicherte Person den vom Versicherten gezahlten Prämienbetrag abzüglich des auf die Deckung der Kosten entfallenden Anteils Versicherer für die Durchführung dieser Art von Versicherungen.

43. FREIWILLIGE VERSICHERUNG VON BÜRGERN GEGEN UNFÄLLE

Versicherungsunternehmen können mit geschäftsfähigen Personen – Versicherungsnehmern (Versicherten) – Verträge über die freiwillige Einzelunfallversicherung abschließen. Eine solche Vereinbarung kann zugunsten Dritter abgeschlossen werden, sofern diese mindestens 15 Jahre alt sind. Der Versicherungsnehmer hat das Recht, im Todesfall eine beliebige Person als Empfänger der Versicherungssumme (Begünstigter) zu bestimmen, wird eine solche Person jedoch nicht bestimmt, so ist er Erbe der versicherten Person.

Ein Unfallversicherungsvertrag kann für einen beliebigen Zeitraum oder für die Dauer der Erbringung bestimmter Arbeiten, Reisen etc. durch den Versicherten abgeschlossen werden.

Die Prämie errechnet sich aus der Versicherungssumme, den Tarifen und der Versicherungsdauer. Die Tarife können je nach Alter, Beruf, Gesundheitszustand des Versicherten sowie anderen Faktoren, die den Risikograd eines Versicherungsfalles beeinflussen, abweichen. Die Versicherungssumme ist der Geldbetrag, innerhalb dessen der Versicherer für die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Versicherungsvertrag verantwortlich ist.

Der Vertrag endet bei: 1) Ablauf der Vertragslaufzeit; 2) Erfüllung der Verpflichtungen des Versicherers in vollem Umfang: 3) Tod des Versicherten; 4) auf Antrag (Initiative) des Versicherers - im Falle der Nichtzahlung der Versicherungsprämie durch den Versicherten; 5) auf Antrag (Initiative) des Versicherten - im Falle eines Verstoßes des Versicherers gegen die Versicherungsregeln; 6) Vereinbarungen der Parteien 7) Liquidation des Versicherers gemäß dem durch die Gesetzgebungsakte der Russischen Föderation festgelegten Verfahren; 8) Liquidation des Versicherten - eine juristische Person, wenn der Versicherte die Verpflichtungen des Versicherten zur Zahlung von Versicherungsprämien nicht übernommen hat (falls ein Versicherungsvertrag von einem Versicherer abgeschlossen wird - eine juristische Person zugunsten eines Dritten) .

Bei Eintritt eines Versicherungsfalles ist der Versicherer verpflichtet, dem Versicherten (dem Versicherten oder dem Anspruchsberechtigten) eine vertragsgemäße Versicherungsleistung zu leisten.

Als Versicherungsfall werden folgende Ereignisse anerkannt, die während der Geltungsdauer des Versicherungsvertrages eingetreten sind: 1) vorübergehender Verlust der allgemeinen Arbeitsfähigkeit der versicherten Person (die Haftung des Versicherers beginnt ab dem 7. Behandlungstag); 2) dauerhafter Verlust der allgemeinen Arbeitsfähigkeit der versicherten Person; 3) Tod des Versicherten infolge von Verletzungen oder anderen Unfällen.

Die aufgeführten Ereignisse sind jedoch keine Versicherungsfälle, wenn sie eingetreten sind als Folge: 1) der Begehung einer vorsätzlichen Straftat durch den Versicherten oder des Begünstigten, die den Eintritt des Versicherungsfalls verursacht hat; 2) Führen des versicherten Fahrzeugs unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder giftigen Substanzen oder Übertragen der Kontrolle an eine Person in einem solchen Zustand oder an eine Person, die nicht berechtigt ist, dieses Fahrzeug zu führen; 3) Selbstmord, außer in den Fällen, in denen die versicherte Person durch rechtswidrige Handlungen Dritter in einen solchen Zustand gebracht wurde; 4) vorsätzliche Körperverletzung durch den Versicherten.

44. OBLIGATORISCHE SOZIALVERSICHERUNG GEGEN ARBEITSUNFÄLLE UND BERUFSKRANKHEITEN

Das Verfahren zur Durchführung der obligatorischen Sozialversicherung gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten wird durch das Bundesgesetz „Über die obligatorische Sozialversicherung gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten“ geregelt.

Arbeitsunfall ist ein Ereignis, infolge dessen der Versicherte bei der Erfüllung seiner arbeitsvertraglichen Pflichten sowohl im Hoheitsgebiet des Versicherten als auch außerhalb desselben oder auf dem Weg zum oder vom Arbeitsplatz einen Gesundheitsschaden oder sonstigen Gesundheitsschaden erlitten hat auf dem vom Versicherten durchgeführten Transport, der die Versetzung des Versicherten an einen anderen Arbeitsplatz, den vorübergehenden oder dauerhaften Verlust seiner beruflichen Arbeitsfähigkeit oder seinen Tod zur Folge hatte.

Berufskrankheit - eine chronische oder akute Erkrankung des Versicherten ist, die Folge der Einwirkung schädlicher Produktionsfaktoren ist und zu einem vorübergehenden oder dauerhaften Verlust der beruflichen Arbeitsfähigkeit geführt hat.

Der Versicherte ist eine juristische Person jeder Organisations- und Rechtsform oder eine natürliche Person, die sozialversicherungspflichtige Personen gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten beschäftigt.

Der Versicherer ist die Sozialversicherungskasse der Russischen Föderation.

Der obligatorischen Sozialversicherung gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten unterliegen: 1) Personen, die aufgrund eines mit dem Versicherten abgeschlossenen Arbeitsvertrags (Vertrag) arbeiten; 2) zu Freiheitsentzug verurteilte und vom Versicherten beschäftigte Personen.

Die Rückstellung für die obligatorische Sozialversicherung gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten umfasst die folgenden Leistungsarten: 1) Leistungen bei vorübergehender Invalidität; 2) Versicherungsleistungen: eine einmalige Versicherungsleistung an die versicherte Person oder die Anspruchsberechtigten im Todesfall; monatliche Versicherungsleistungen an die versicherte Person oder Anspruchsberechtigte im Todesfall; 3) Zahlung zusätzlicher Kosten im Zusammenhang mit Gesundheitsschäden des Versicherten, für seine medizinische, soziale und berufliche Rehabilitation, einschließlich Kosten für zusätzliche medizinische Versorgung, einschließlich zusätzlicher Verpflegung und Kauf von Medikamenten; Fremdbetreuung des Versicherten, auch durch seine Familienangehörigen; Kurbehandlung einschließlich Urlaubsentgelt für die gesamte Behandlungsdauer und An- und Abreise zum und vom Behandlungsort, die Reisekosten des Versicherten und gegebenenfalls die Reisekosten der ihn begleitenden Person zum Ort Behandlung und zurück, deren Unterkunft und Verpflegung; Prothetik; 4) Bereitstellung von Spezialfahrzeugen; 5) Berufsausbildung (Umschulung).

45. KRANKENVERSICHERUNG DER BÜRGER

Die Krankenversicherung wird in Form einer Vereinbarung zwischen den Subjekten der Krankenversicherung abgeschlossen.

Die Subjekte der Krankenversicherung sind 1) ein Bürger; 2) der Versicherungsnehmer; 3) Krankenkasse; 4) medizinische Einrichtung.

Jeder Bürger, für den ein Krankenversicherungsvertrag abgeschlossen wurde oder der einen solchen Vertrag selbstständig abgeschlossen hat, erhält eine Krankenversicherungspolice.

Die Krankenversicherungspolice gilt im gesamten Gebiet der Russischen Föderation sowie in den Gebieten anderer Staaten, mit denen die Russische Föderation Abkommen über die Krankenversicherung von Bürgern hat.

Im System der Krankenversicherung haben die Bürger der Russischen Föderation das Recht auf: 1) obligatorische und freiwillige Krankenversicherung; 2) Wahl einer Krankenkasse; 3) die Wahl einer medizinischen Einrichtung und eines Arztes gemäß Krankenversicherungsverträgen; 4) medizinische Versorgung im gesamten Gebiet der Russischen Föderation, einschließlich außerhalb des ständigen Wohnsitzes; 5) Erhalt medizinischer Leistungen, die in Umfang und Qualität den Vertragsbedingungen entsprechen, unabhängig von der Höhe der tatsächlich gezahlten Versicherungsprämie; 6) Geltendmachung eines Anspruchs gegen den Versicherten, Krankenversicherungsträger, medizinische Einrichtung, einschließlich materieller Entschädigung für Schäden, die durch ihr Verschulden verursacht wurden, unabhängig davon, ob dies im Krankenversicherungsvertrag vorgesehen ist oder nicht: 7) Erstattung eines Teils der Versicherungsprämien für die freiwillige Krankenversicherung, wenn dies durch die Vertragsbedingungen bestimmt ist.

Medizinische Einrichtungen sind für den Umfang und die Qualität der erbrachten medizinischen Leistungen sowie für die Weigerung, dem Versicherten medizinische Hilfe zu leisten, verantwortlich. Im Falle eines Verstoßes der medizinischen Einrichtung gegen die Vertragsbedingungen hat die versicherungsärztliche Organisation das Recht, die Kosten für die Erbringung medizinischer Leistungen teilweise oder vollständig nicht zu erstatten.

Die Versicherungsorganisation haftet gegenüber der versicherten Person oder dem Versicherten rechtlich und materiell für die Nichteinhaltung der Bedingungen des Krankenversicherungsvertrags. Die Haftung richtet sich nach den Bedingungen des Krankenversicherungsvertrages.

Als versicherungsmedizinische Organisationen fungieren juristische Personen, die unabhängige wirtschaftliche Einheiten jeder gesetzlich vorgesehenen Eigentumsform sind, über das für die Krankenversicherung erforderliche genehmigte Kapital verfügen und ihre Aktivitäten gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation organisieren.

Versicherungsärztliche Organisationen sind nicht Teil des Gesundheitssystems. Der Versicherungsbeitrag für die obligatorische Krankenversicherung für Unternehmen, Organisationen und Institutionen wird unabhängig von der Eigentumsform aus allen Gründen als Prozentsatz des aufgelaufenen Lohns festgelegt und von der Regierung der Russischen Föderation genehmigt.

Die freiwillige Krankenversicherung wird auf Kosten der Gewinne (Einnahmen) von Unternehmen und der persönlichen Mittel der Bürger durch Abschluss einer Vereinbarung durchgeführt. Die Höhe der Versicherungsprämien wird durch Vereinbarung der Parteien festgelegt.

46. ​​​​FREIWILLIGE KRANKENVERSICHERUNG DER BÜRGER

Freiwillige Krankenversicherung wird auf der Grundlage freiwilliger Krankenversicherungsprogramme durchgeführt und bietet den Bürgern zusätzliche und andere medizinische Dienstleistungen, die über die durch obligatorische Krankenversicherungsprogramme festgelegten hinausgehen. Die freiwillige Krankenversicherung kann kollektiv und individuell sein. Die freiwillige Krankenversicherung ist eine wichtige Ergänzung des Systems der gesetzlichen Krankenversicherung und der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Hauptzweck der freiwilligen Krankenversicherung besteht darin, den versicherten Bürgern finanzielle Aufwendungen und Verluste im Zusammenhang mit Krankheit oder Verletzung zu ersetzen, die nicht von der gesetzlichen oder pflichtversicherungspflichtigen Medizin abgedeckt werden.

Die Versicherer im Falle der freiwilligen Krankenversicherung sind geschäftsfähige natürliche Bürger und/oder Unternehmen, die die Interessen der Bürger vertreten.

Versicherungsmedizinische Organisationen sind juristische Personen, die eine Krankenversicherung anbieten und über eine staatliche Genehmigung (Lizenz) verfügen, um eine Krankenversicherung zu betreiben. Medizinische Einrichtungen des Krankenversicherungssystems sind konzessionierte medizinische und präventive Einrichtungen, Forschungs- und medizinische Institute sowie Personen, die einzeln oder kollektiv medizinisch tätig sind.

Gegenstand der freiwilligen Krankenversicherung ist das versicherte Risiko, das mit den Kosten der Heilbehandlung im Versicherungsfall verbunden ist.

47. OBLIGATORISCHE KRANKENVERSICHERUNG

Die gesetzliche Krankenversicherung ist Teil des staatlichen Sozialversicherungssystems. Der obligatorische Krankenversicherungsvertrag ist eine Vereinbarung, nach der versicherte Bürger Anspruch auf medizinische Leistungen haben.

Die obligatorische Krankenversicherung wird durch das Gesetz „Über die Krankenversicherung der Bürger in der Russischen Föderation“ geregelt und basiert auf folgenden Grundsätzen: 1) Universalität; 2) Staatlichkeit; 3) nichtkommerzieller Charakter.

Die Durchführung der staatlichen Politik im Bereich der obligatorischen Krankenversicherung erfolgt durch die Bundes- und Landeskassen der obligatorischen Krankenversicherung.

Die Versicherer in der obligatorischen Krankenversicherung sind: 1) im Falle der Versicherung der nicht erwerbstätigen Bevölkerung – der Staat, vertreten durch die örtlichen Vollzugsbehörden; 2) bei der Versicherung der arbeitenden Bevölkerung - juristische Personen, unabhängig von der Eigentums- und Organisations- und Rechtsform, die Versicherungsverträge abschließen und Versicherungsprämien zahlen.

Der Vertrag über die obligatorische Krankenversicherung wird zwischen dem Versicherten – Arbeitgeber oder Behörde – und dem Versicherer über die Versicherung der erwerbstätigen bzw. nicht erwerbstätigen Bevölkerung abgeschlossen.

Versicherer dieser Art von Versicherung sind: 1) versicherungsmedizinische Organisationen, die eine staatliche Lizenz für das Recht haben, eine obligatorische Krankenversicherung durchzuführen; 2) medizinische Einrichtungen, die zur Erbringung medizinischer Versorgung und Dienstleistungen gemäß dem territorialen Programm der obligatorischen Krankenversicherung zugelassen sind.

Versicherte im Rahmen eines Pflichtkrankenversicherungsvertrags sind Personen, zu deren Gunsten ein Versicherungsvertrag abgeschlossen wird, d. h. alle Bürger der Russischen Föderation sowie ausländische Staatsbürger mit ständigem Wohnsitz in Russland. Versicherte Bürger müssen eine obligatorische Krankenversicherung abschließen.

Der Versicherte zahlt Versicherungsprämien für die obligatorische Krankenversicherung in der gesetzlich festgelegten Höhe an die territoriale obligatorische Krankenversicherungskasse. Die Mittel für nicht erwerbstätige Bürger werden von der Gebietsverwaltung entsprechend ihrer Nummer und der festgelegten Versicherungsprämie für die nicht erwerbstätige Bevölkerung überwiesen . Die Kontrolle über die Vollständigkeit und Rechtzeitigkeit der gezahlten Versicherungsprämien erfolgt durch die Steuerbehörden.

Die territoriale obligatorische Krankenversicherungskasse überweist Gelder an eine versicherungsmedizinische Organisation unter Berücksichtigung der Anzahl der versicherten Bürger im Rahmen von Versicherungsverträgen, die von der Organisation abgeschlossen wurden. Eine versicherungsmedizinische Organisation zahlt Rechnungen an medizinische Einrichtungen für die medizinische Versorgung der versicherten Bürger gemäß den festgelegten Preislisten im System der obligatorischen Krankenversicherung des entsprechenden Gebiets.

48. MIETVERSICHERUNG

Die Rentenversicherung ist die Übernahme der Verpflichtung des Versicherers im Rahmen des Versicherungsvertrags, Versicherungsleistungen an den Versicherten oder die versicherte Person in fester Höhe und in fester Häufigkeit zu leisten, sofern er bis zu der im Vertrag festgelegten Dauer (Alter) lebt und zahlt die Versicherungsprämie vollständig.

Rentenversicherung wird auch genannt Rente.

Versicherer im Falle der Rentenversicherung können nichtbehinderte natürliche Personen sein, die Rentenversicherungsverträge zu eigenen Gunsten oder zugunsten Dritter abschließen - versicherte Personen sowie juristische Personen. Gleichzeitig schließen natürliche Personen individuelle Rentenversicherungsverträge ab, während juristische Personen in der Regel kollektive Verträge abschließen.

Versicherungsfälle bei der Mietversicherung sind das Überleben der versicherten Person bis zu dem im Versicherungsvertrag bestimmten Zeitraum, bis zu dem die vollständige Zahlung der Versicherungsprämie durch den Versicherten und die Ansammlung des für Versicherungsleistungen erforderlichen Geldbetrages des Versicherers erfolgt ist , sowie das Fortbestehen der regelmäßigen Zahlungen des Versicherungsschutzes in Form einer Rente zu den festgelegten Fristen.

Im Rentenversicherungsvertrag ist die Versicherungssumme die Höhe der Versicherungsleistung, die der Versicherer in den im Versicherungsvertrag festgelegten Intervallen an die versicherte Person zu zahlen hat. Die Höhe der Versicherungsprämie richtet sich nach der Versicherungssumme und der Höhe des Tarifsatzes für diese Versicherungsart. Die Höhe der Versicherungsprämie hängt ab von: 1) Alter und Geschlecht der versicherten Person; 2) Zeit (Jahre) vom Abschluss des Rentenversicherungsvertrags und der Zahlung der ersten Rate bis zum Beginn der Rentenversicherungszahlungen; 3) Ablauf der Versicherungszahlungen; 4) die Dauer des Zeitraums für die Zahlung der Rente (die im Vertrag angegebene Anzahl von Jahren oder lebenslang); 5) Zahlungsweise der Versicherungsprämie – auf einmal oder in Raten; 6) Renditesätze des Versicherers von Versicherungsrückstellungen.

Da im Rahmen des Rentenversicherungsvertrages eine Versicherungsrücklage gebildet wird, kann dem Versicherten ein Darlehensanspruch im Rahmen der tatsächlich gebildeten Rücklage eingeräumt werden. Gleichzeitig werden die Frist und das Verfahren für die Rückzahlung des Darlehens durch den Versicherten zusätzlich festgelegt.

Bei einer sofortigen Leibrente wird die Versicherungsprämie vom Versicherten in einer Summe gezahlt, und die Verpflichtungen des Versicherers zur Versicherungsleistung müssen während des Lebens der versicherten Person unverzüglich in der festgelegten Häufigkeit erfüllt werden.

Eine aufgeschobene Leibrente beinhaltet die Verpflichtung des Versicherungsnehmers, die Versicherungsprämie pauschal oder in Raten innerhalb eines vereinbarten Zeitraums zu zahlen, und die Verpflichtung des Versicherers, Versicherungsleistungen nach Ablauf der Wartezeit zwischen dem Ende der Prämienperiode und der Versicherungsprämie zu leisten Beginn der Rentenzahlung.

Bei einer Zeitrente wird die Leistungspflicht des Versicherers befristet begründet, d. h. die Zahlung der Rente an die versicherte Person erfolgt innerhalb der vertraglich festgelegten Frist.

49. PENSIONSVERSICHERUNG

Die Rentenversicherung ist eine Versicherungsart, bei der der Versicherer durch einen Versicherungsvertrag Verpflichtungen zur Leistung von Versicherungsleistungen gegenüber dem Versicherten (Versicherten) in der Regel in einer festgelegten Häufigkeit übernimmt, sofern dieser lebt Vertragsalter und zahlt die Versicherungsprämie in voller Höhe.

Bei der Rentenversicherung werden die Hauptleistungen des Versicherungsschutzes bei Erreichen des Rentenalters des Versicherten geleistet, daher werden Versicherungsleistungen in dieser Versicherungsart als Renten bezeichnet. Diese Bedingung ist jedoch nicht zwingend, da die Parteien, die den Versicherungsvertrag abgeschlossen haben, das Alter bestimmen können, ab dem die Zahlung des Versicherungsschutzes beginnen soll.

Versicherungsfälle in der Rentenversicherung sind das Überschreiten der versicherten Person bis zu dem im Vertrag festgelegten Alter und Versicherungsbeginn sowie bis zu den darauffolgenden festgelegten Zeiten für den laufenden Versicherungsschutz in Form einer Rente.

Versicherte können geschäftsfähige Bürger sein, die einen Vertrag zu ihren Gunsten oder zugunsten einer anderen Person abgeschlossen haben, sowie juristische Personen. Das Höchstalter der versicherten Person bei Abschluss des Versicherungsvertrages ist für Frauen in der Regel auf 52-54 Jahre und für Männer auf 57-59 Jahre, also 2-3 Jahre vor dem Rentenalter, begrenzt.

Die Versicherungssumme für die Rentenversicherung wird bei Abschluss des Versicherungsvertrages in Höhe der laufenden Zahlungen festgelegt. Die Höhe dieser Zahlungen wird vom Versicherten nach Maßgabe seiner finanziellen Leistungsfähigkeit zur Zahlung der Versicherungsprämie bestimmt und mit der Versicherungsgesellschaft vereinbart.

Die Höhe des Versicherungsbeitrages für die Rentenversicherung ergibt sich aus Tabellen, die das Versicherungsunternehmen auf Grund vorhandener statistischer Daten errechnet. Manchmal gibt der Versicherte selbst die Höhe der Versicherungsprämien unter Berücksichtigung seiner finanziellen Möglichkeiten an.

Der Versicherungsbeitrag aus einem Rentenversicherungsvertrag kann vom Versicherten entweder in periodischen Zahlungen oder in einer Summe gezahlt werden. Mit der Ratenzahlungsform der Prämie kann eine Indexierung der Versicherungsprämien hergestellt werden.

Die Höhe des Versicherungsschutzes für die versicherte Person hängt ab von: 1) der Höhe der gezahlten Versicherungsprämien; 2) die Anzahl der Jahre, die seit dem Abschluss des Versicherungsvertrags bis zum Beginn der Rentenzahlung vergangen sind: Je länger der Ansparzeitraum, desto größer der angesammelte Betrag und desto höher die Höhe der Rente, die der Versicherte erhält, beziehungsweise; 3) das Alter der versicherten Person, denn je älter die versicherte Person ist, desto kürzer ist die Anspardauer und desto höher ist die zu zahlende Versicherungsprämie 4) das Geschlecht der versicherten Person. In der Regel ist die Höhe der Versicherungsprämie für Frauen 1,5 Mal höher als für Männer. Es gibt jedoch Rentenversicherungsprogramme, bei denen die Höhe der Versicherungsprämie nicht vom Geschlecht abhängt. In diesen Programmen werden die Tariftafeln aus der kombinierten Sterbetafel berechnet.

50. OBLIGATORISCHE PERSONENVERSICHERUNG DER PASSAGIERE (TOURISTEN, AUSFLÜGE)

Die obligatorische Personenversicherung von Passagieren (Touristen, Touristen) wird durch den Abschluss von Vereinbarungen zwischen den entsprechenden Transportunternehmen, Speditionsunternehmen (Beförderern) und Versicherungsunternehmen, die für diese zugelassen sind, in der Art und Weise und zu den Bedingungen durchgeführt, die in der Gesetzgebung der Russischen Föderation vorgesehen sind Versicherungsgeschäfte für diese Art der Pflichtversicherung durchführen.

Die Interessen eines Fahrgastes (Tourist, Tourist) werden beim Abschluss eines Pflichtversicherungsvertrages von einem Verkehrsunternehmen vertreten. Versicherungsgegenstand sind die gesetzeskonformen Vermögensinteressen der versicherten Reisenden (Touristen, Touristen), die sich auf deren Leben und Gesundheit beziehen.

Die obligatorische Personenversicherung gilt nicht für Passagiere: 1) alle Arten des internationalen Transports; 2) Eisenbahn-, See-, Binnenschifffahrts- und Kraftverkehr der Vorortkommunikation; 3) See- und Binnenschifffahrt für innerstädtische Verbindungen und Übergänge; 4) Straßenverkehr auf städtischen Strecken.

Die Höhe des Versicherungstarifs für die obligatorische Personenversicherung von Passagieren (Touristen, Touristen) im Luft-, Schienen-, See-, Binnenschiffs- und Kraftverkehr wird von den Versicherern im Einvernehmen mit dem Verkehrsministerium der Russischen Föderation festgelegt und von der föderalen Exekutive genehmigt Aufsichtsbehörde für Versicherungstätigkeiten.

Die Höhe der Versicherungsprämie ist im Preis des Fahrausweises (Voucher) enthalten und wird dem Reisenden (Tourist, Ausflügler) beim Verkauf des Fahrausweises in Rechnung gestellt. Passagiere, die das Recht haben, in der Russischen Föderation kostenlos zu reisen, unterliegen der obligatorischen Personenversicherung ohne Zahlung einer Versicherungsprämie.

Als Versicherungsfall gilt bei dieser Versicherungsart die Verletzung oder der Tod eines Fahrgastes infolge eines Unfalls auf dem Beförderungsmittel, mit dem der Versicherte unterwegs war.

Die Versicherungssumme für die obligatorische Personenversicherung von Passagieren (Touristen, Touristen) beträgt derzeit 120 Mindestlöhne, die zum Zeitpunkt des Kaufs des Reisedokuments gesetzlich festgelegt sind.

Die Versicherungszahlung für die obligatorische Personenversicherung von Passagieren (Touristen, Touristen) erfolgt an die versicherte Person oder ihre Erben spätestens 10 Tage nach Erhalt der vom Beförderer erstellten Urkunde über den Unfall, der sich auf der Beförderung ereignet hat, beim Versicherer die versicherte Person und andere notwendige Dokumente, die in den Vorschriften für diese Art der Pflichtversicherung vorgesehen sind.

Der Beförderer ist verpflichtet, über jeden Unfall, der sich während der Beförderung mit dem versicherten Reisenden (Tourist, Ausflügler) ereignet hat, eine Akte zu erstellen und die erste Ausfertigung der versicherten Person ihren Vertretern oder Erben auszuhändigen. Auf schriftliches Verlangen des Versicherers ist der Beförderer außerdem verpflichtet, dem Versicherer innerhalb von 10 Tagen nach Eingang des Verlangens eine Kopie des Unfallberichts zuzusenden.

51. WESEN DER EIGENTUMSVERSICHERUNG

Im Bürgerlichen Gesetzbuch der Russischen Föderation bezeichnet die Sachversicherung den Prozess der Erstellung und Ausführung von Verträgen, bei denen sich der Versicherer gegen eine bestimmte Prämie verpflichtet, bei Eintritt eines Versicherungsfalles den Versicherten oder einen Dritten zu entschädigen zugunsten des Abschlusses des Versicherungsvertrages, Schäden am versicherten Eigentum oder sonstigen Vermögensinteressen des Versicherten.

Die Sachversicherung ist freiwillig und obligatorisch. Obligatorisch - vorgesehen für die Versicherung von Eigentum und Eigentumsinteressen von landwirtschaftlichen Betrieben (Staat, Kolchos, Miete, Bauernhof), verpachteten Betrieben, Versicherung von Nutztieren.

Die freiwillige Sachversicherung umfasst das Eigentum von Wirtschaftssubjekten, öffentlichen Organisationen, die Versicherung von Einzelunternehmern, die Versicherung von Hausrat und Transportmitteln im Besitz von Bürgern. Das Volumen der Versicherungspflicht - aus Bränden, Naturkatastrophen, Unfällen und anderen versicherten Ereignissen. Nach gesonderter Vereinbarung ist es möglich, Sachen bei Diebstahl, Raub, Diebstahl von Transportmitteln zu versichern. Die Versicherungsdauer beträgt in der Regel 1 Jahr, leistet der Versicherte jedoch vor Ablauf der nächsten Versicherungsdauer erneut Versicherungsleistungen, kann die Versicherungsdauer verlängert werden.

Bei der Sachversicherung ist der Gegenstand des Versicherungsverhältnisses Eigentum in verschiedenen Formen sowie Vermögensinteressen. Gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch der Russischen Föderation können folgende Vermögensinteressen im Rahmen eines Sachversicherungsvertrags versichert werden:

- Gefahr des Verlustes (Zerstörung), Mangels oder Beschädigung bestimmter Sachen;

- das Risiko der Haftung für Verpflichtungen aus der Verletzung des Lebens, der Gesundheit oder des Eigentums anderer Personen und in den gesetzlich vorgesehenen Fällen auch die vertragliche Haftung - das Risiko der zivilrechtlichen Haftung;

- das Risiko von Verlusten aus unternehmerischer Tätigkeit aufgrund einer Verletzung ihrer Verpflichtungen durch Gegenparteien des Unternehmers oder Änderungen der Bedingungen dieser Tätigkeit aufgrund von Umständen, die außerhalb der Kontrolle des Unternehmers liegen, einschließlich des Risikos, die erwarteten Einnahmen nicht zu erhalten - unternehmerisches Risiko .

Gemäß dem Gesetz „Über die Organisation des Versicherungsgeschäfts in der Russischen Föderation“ kann ein Sachversicherungsvertrag abgeschlossen werden in Bezug auf:

- Transportmittel zu Lande, mit Ausnahme von Transportmitteln auf der Schiene.

- Lufttransportmittel;

- Transportmittel zu Wasser;

- Ladung;

- landwirtschaftliche Kulturen, Feldfrüchte, Staudenplantagen, Tiere:

- Eigentum juristischer Personen, ausgenommen Fahrzeuge;

- Eigentum der Bürger.

Die aufgeführten Versicherungsgegenstände können gegen Risiken wie Feuer, Überschwemmung, Erdbeben, Unfall, Explosion, Orkan, Hagel usw. versichert werden.

52. MERKMALE DER SACHVERSICHERUNG

Unter dem Versicherungsgegenstand eines Sachversicherungsvertrages werden solche Gegenstände des bürgerlichen Rechts verstanden, an denen 1) ein Interesse an ihrer Erhaltung bestehen kann, d.h. die ganz oder teilweise verloren gehen oder als solche beschädigt werden können Ergebnis einer Kombination von Umständen; 2) der von ihnen verursachte Schaden hat einen direkten Geldwert. Zu solchen Objekten gehören jegliches Eigentum sowie Informationen. Zu den immateriellen Vorteilen gehört der Ruf des Unternehmens, der einen monetären Wert hat und sich in der Bilanz von Organisationen und Unternehmen widerspiegelt.

Sachen können zu Gunsten eines Dritten (Versicherter oder Begünstigter) versichert werden, der aufgrund von Gesetzen, anderen Rechtsakten oder Verträgen ein Interesse an der Erhaltung dieser Sachen hat. Ein abgeschlossener Vertrag, bei dem der Versicherungsnehmer kein Interesse an der Erhaltung der versicherten Sachen hat, ist unwirksam.

Laufzeit der Sachversicherung richtet sich nach den Interessen des Versicherten, in der Regel 1 Monat bis 1 Jahr oder länger - bei freiwilliger Versicherung.

Versicherungssumme - dies ist der Betrag, innerhalb dessen der Versicherer die Versicherungspflicht aus dem Sachversicherungsvertrag trägt. Die maximale Versicherungssumme bestimmt sich nach dem Versicherungswert des versicherbaren Interesses im Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Das klassische Versicherungskonzept besagt, dass die Versicherungssumme des Vertrages den Versicherungswert nicht übersteigen soll.

Versicherungswert - den Wert, zu dem der Versicherte sein Eigentum bewertet. Sie wird zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer vereinbart. Der Versicherungswert der Sachen darf ihren tatsächlichen Wert bei Abschluss des Versicherungsvertrages nicht übersteigen. Der Wert der versicherten Sachen kann sich während der Vertragslaufzeit ändern.

Die Höhe der Versicherungsprämie (die Versicherungsgebühr, die der Eigentümer der Immobilie zahlen muss) wird von der Versicherungsgesellschaft unter Berücksichtigung der Höhe der Versicherungspflicht für mögliche Schäden in Abhängigkeit von der Produktionsbranche oder dem Zweck der Immobilie, der Technologie und der Ausrüstung festgelegt verwendet, die Bauart. Der Versicherungsbeitrag wird vom Versicherer für die gesamte Versicherungsdauer aus der Versicherungssumme des Versicherungsvertrages, seiner Laufzeit und der Höhe des Versicherungstarifes berechnet.

Maßgeblichen Einfluss auf die Höhe der Versicherungsprämie hat der Risikograd, der bestimmt wird durch: die Art der Bauwerke (Bauwerke), die Kategorie der Bauwerke und Materialien, die Art und Menge der gelagerten oder verarbeiteten Materialien (Rohstoffe). Materialien), die Intensität der Produktion, die Verfügbarkeit von Feuerlöscheinrichtungen und örtlichen Feuerlöschmöglichkeiten, der Ort der Objektversicherung, die Feuerbeständigkeit bestimmter Materialien und andere Umstände, die einen erheblichen Einfluss auf die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Versicherungsfalls haben.

Bei der Versicherung von Sachwerten bieten Versicherungsunternehmen ihren Kunden häufig die Installation an Franchise, Das heißt, sie legen im Voraus fest, dass bestimmte Schäden (in der Regel kleine) von der Versicherungsgesellschaft nicht erstattet werden. Gleichzeitig sinken auch die Versicherungsprämien.

53. VERSICHERUNG VON EIGENTUM GEGEN FEUER UND ANDERE GEFAHREN

Versicherungsgegenstände können sein: Gebäude, Bauwerke, Anlagen im Bau, Übertragungseinrichtungen, Kraft-, Arbeits- und andere Maschinen, Geräte, Inventar, Produkte, Rohstoffe, Materialien, Waren, Brennstoffe, Hausrat, Ausstellungsstücke und andere Sachen. Der Versicherungsvertrag kann sowohl für alle Sachen als auch für ihren Teil abgeschlossen werden. Gebäude und Bauwerke (einschließlich sonstiger Liegenschaften), die sich in einer Zone befinden, die ständig von Einstürzen, Erdrutschen, Überschwemmungen und anderen Naturkatastrophen bedroht ist, können nicht in der freiwilligen Versicherung versichert werden.

Der Versicherte kann sowohl Eigentümer der Immobilie als auch Eigentümer im Rahmen eines Pacht- oder Pachtvertrags sein. Das Eigentum kann unter der vollen wirtschaftlichen Kontrolle des Versicherten oder in Betriebsverwaltung stehen, kann dem Versicherten zur Aufbewahrung oder Verfügung für beliebige Zwecke (zur Verarbeitung, Aufbewahrung, zum Verkauf, zur Vermietung usw.)

Versicherungsgesellschaften leisten Ersatz für Schäden, die durch direkte Brandeinwirkung auf die versicherten Sachen sowie durch Nebeneinwirkung (Rauch, Hitze, Gas oder Luftdruck) entstanden sind. Ersatz von Schäden, die den versicherten Sachen durch Löschmaßnahmen zugefügt werden können, z. B. Sachschäden durch Wasser aus Feuerlöschanlagen, Rückbau eines Gebäudes oder seiner Teile bei der Feuerlöschung zur vollständigen Beseitigung der Zündquelle .

Die Feuerversicherung deckt jedoch keine Sachschäden ab, die durch Feuer verursacht werden. Versicherungsunternehmen ersetzen in der Regel keine Schäden, die durch die Behandlung versicherter Sachen durch Feuer (andere thermische Einwirkungen) gemäß dem technologischen Verfahren entstehen; Verluste, die nicht durch Feuer, sondern durch Verbrennung entstanden sind (z. B. bei der Lagerung von Rohstoffen, Materialien, Produkten usw. in der Nähe von Feuerquellen). Nicht selten wird im Versicherungsvertrag "gegen Feuer" ausgeführt Sachversicherung gegen damit verbundene Risiken, d.h. die Versicherungsgesellschaft umfasst auch Versicherungsschutz gegen Sachschäden oder -verluste aufgrund von Risiken wie: 1) Naturkatastrophen, nämlich: Erdbeben, Vulkanausbruch, unterirdisches Feuer, Erdrutsch, Bodensenkung, Hurrikan, Tornado, Hagel, Regen, Murgang; 2) Eindringen von Wasser aus einem angrenzenden Raum; 3) Unfälle von Heizungs-, Wasserversorgungs-, Kanalisations- und Feuerlöschnetzen; 4) zerbrochene Fensterscheiben, Spiegel und Schaufenster; 5) rechtswidrige Handlungen Dritter; 6) Produktionsunterbrechung nach einem Brand oder entgangenem Gewinn in dieser Hinsicht.

Schäden infolge eines Erdbebens sind nur dann ersatzpflichtig, wenn der Versicherte nachweist, dass bei Planung, Bau und Betrieb der versicherten Bauten und Bauwerke in erdbebengefährdeten Gebieten die seismischen Verhältnisse des Gebietes, in dem sich diese Bauten und Bauwerke befinden, gebührend berücksichtigt wurden berücksichtigen. Die Versicherer leisten keinen Ersatz für Schäden, die dadurch entstehen, dass Regen, Schnee, Hagel oder Schmutz durch unverschlossene Fenster, Türen oder sonstige Öffnungen in Gebäuden in die versicherten Räumlichkeiten eindringen, es sei denn, diese Öffnungen wurden durch Sturm, Wirbelsturm, Orkan oder Tornado verursacht .

54. VERSICHERUNG VON MOTORFAHRZEUGEN

Die Kfz-Versicherung ist eine Versicherungsart, die die Pflichten des Versicherers für Versicherungsleistungen in Höhe des vollständigen oder teilweisen Ersatzes von Schäden, die am Eigentum des Versicherten im Zusammenhang mit dem Besitz, der Nutzung, der Veräußerung eines Kraftfahrzeugs entstehen, fällig stellt Beschädigung oder Zerstörung (Entführung, Diebstahl) eines Kraftfahrzeugs. Diese Art der Versicherung erfolgt auf freiwilliger Basis. Kraftfahrzeuge, die bei der Verkehrspolizei der Russischen Föderation registriert sind, werden zur Versicherung akzeptiert. Fahrzeugversicherer können russische Staatsbürger, Ausländer und Staatenlose sowie juristische Personen jeglicher Organisations- und Rechtsform sein. Das Fahrzeug kann Eigentum des Versicherungsnehmers sein oder von ihm geleast werden.

Als Kaskoversicherung bezeichnet man die Kfz-Versicherung, bei der der Versicherer den Schaden ersetzt, der dem Versicherungsnehmer bei Beschädigung oder Zerstörung des Fahrzeugs selbst entsteht. In der russischen Praxis der Kfz-Versicherung ist jedoch die Kombiversicherung beliebt, bei der nicht nur das Fahrzeug versichert ist, sondern auch die Haftpflicht seines Halters sowie Gepäck und Zusatzausstattung. Bei der Reisegepäckversicherung sind Antiquitäten und Unikate, Gegenstände aus Edelmetallen, Edel-, Schmuck- und Schmucksteinen, religiöse Gegenstände, Sammlungen usw. nicht vom Versicherungsschutz umfasst.

In der Praxis gibt es verschiedene Möglichkeiten der Fahrzeugversicherung. Sie unterscheiden sich in der Anzahl der Risiken, für die der Versicherungsvertrag abgeschlossen wird, und dem Umfang der Verpflichtungen des Versicherers.

Je nach gewählter Versicherungsoption kann der Vertrag eine vollständige oder teilweise Entschädigung für Schäden durch Beschädigung, Zerstörung, Verlust (Entführung) des Fahrzeugs vorsehen. Unabhängig von der Versicherungsvariante gilt jedoch gemäß Art. 964 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Russischen Föderation werden Verluste, die infolge von Militäroperationen sowie Manövern und anderen militärischen Ereignissen, Bürgerkrieg, Volksunruhen oder radioaktiver Kontamination usw. entstanden sind, nicht entschädigt.

Fahrzeuge können bis zum tatsächlichen Wert (mit Wertminderungsabschlag) einschließlich des Werts des Anhängers versichert werden; oder für eine geringere Versicherungssumme, wenn es der Versicherungsvertrag vorsieht. Im zweiten Fall erfolgt die Versicherung nach dem Grundsatz der proportionalen Haftung, der die Zahlung der Versicherungsentschädigung in einem solchen Prozentsatz der Schadenshöhe vorsieht, dass die Versicherungssumme dem tatsächlichen Wert des Fahrzeugs entspricht. Zusatzausstattungen und Gepäckstücke des Kraftfahrzeugs können auf Wunsch des Versicherungsnehmers zusammen (in der Gesamtsumme) mit dem Transportmittel oder separat versichert werden.

55. FRACHTVERSICHERUNG

Die Frachtversicherung ist eine Reihe von Versicherungsarten, die die Verpflichtungen des Versicherers zu Versicherungsleistungen in Höhe des vollständigen oder teilweisen Ersatzes von Schäden vorsehen, die am Versicherungsgegenstand verursacht wurden, was in diesem Fall die Vermögensinteressen der Person bedeutet, deren Versicherungsnehmer Vertrag zustande kommt, bezogen auf den Besitz, die Nutzung, die Entsorgung der Fracht, wegen Beschädigung oder Zerstörung (Verlust) der Fracht (Güter, Gepäck oder sonstige Fracht), unabhängig von der Art ihrer Beförderung.

Abhängig von der Art der transportierten Fracht analysieren die Versicherer die Wahrscheinlichkeit der Hauptrisiken, die mit dem Transport bestimmter Frachtgruppen einhergehen. Beim Transport Schüttgut (Getreide, Sand, Kohle, Kies usw.) Die Hauptrisiken sind mit dem Gewichtsunterschied beim Versenden und Empfangen von Fracht verbunden (mit Ausnahme der festgelegten Normen für den natürlichen Frachtverlust durch Schrumpfen, Schütteln usw.). .

Industrielle Maschinen und Anlagen. Die Hauptrisiken entstehen durch äußere Einwirkung auf die Ladung (Beschädigung beim Be-/Entladen oder Transport) sowie geringfügige Diebstähle. Die Schäden an kompletten Anlagen können sehr groß sein, da selbst die Beschädigung eines Knotens die Installation der gesamten Leitung unmöglich macht.

Automobil. Ein erheblicher Teil der Risiken ist mit kleineren Lackschäden und Bagatelldiebstählen von Bauteilen und Baugruppen verbunden. Diese Risiken sind besonders wichtig beim Transport teurer Autos. Die Praxis zeigt, dass die Beziehung zwischen dem Versicherer und dem Versicherten bei der Berechnung der Schadenshöhe und der Verwendung von Reparaturschätzungen zu diesem Zweck vertraglich geregelt werden sollte.

Lebensmittel. Neben Risiken wie Diebstahl und Raub sind Lebensmittel während des Transports auch weiteren Gefahren ausgesetzt, wie beispielsweise Temperaturschwankungen.

Früchte, Kräuterprodukte. Um den Risikograd beim Transport von Früchten zu bestimmen, ist es sehr wichtig, die GOSTs und die Anforderungen der Gesundheitsbehörden zu studieren, die den Verkauf dieser Waren zulassen.

Öl und Ölprodukte. Die Hauptrisiken für diese Gruppe sind eine Unterfüllung beim Pumpen von Fahrzeugen zu Terminals und für Ölprodukte die Verschmutzung und Verdünnung mit Wasser, die beim Transport von Leichtölprodukten praktiziert wird.

Daher muss der Versicherer zur Beurteilung des Risikograds, dem die Ware ausgesetzt ist, zunächst die Anforderungen an die Ware am Bestimmungsort (d ) und achten Sie auch auf statistische Daten. Die Analyse statistischer Daten sowie der Schadensursachen ermöglicht es, den Risikograd eines bestimmten Transports zu beurteilen. Auf der Grundlage der Analyse hat das Versicherungsunternehmen das Recht, Anforderungen an die versicherte Fracht zu stellen, zu deren Erfüllung er verpflichtet ist, um einen Versicherungsvertrag abzuschließen, z. B. Änderung der Verpackung oder Route.

Nach dem Sammeln von Informationen, deren Analyse, Bewertung und Bestimmung des Risikos, der Höhe der Versicherungsprämie schließen der Versicherungsnehmer und der Versicherer einen Versicherungsvertrag ab.

56. ALLGEMEINE POLITIK

Die systematische Versicherung verschiedener Partien gleichartiger Sachen zu ähnlichen Bedingungen für einen bestimmten Zeitraum kann nach Vereinbarung des Versicherten mit dem Versicherer auf der Grundlage eines Versicherungsvertrags – einer allgemeinen Police – durchgeführt werden.

Allgemeine Politik - Dies ist eine Art Sachversicherungsvertrag, er muss alle Regeln dieser Art von Versicherung erfüllen.

Eine Besonderheit der allgemeinen Police besteht darin, dass die Bedingungen des Versicherungsvertrags (über die versicherte Fracht, die Versicherungssumme, die Versicherungsprämie) darin vereinbart werden, nicht in Form einer direkten Beschreibung einer bestimmten Fracht oder einer Angabe über diese bestimmten Geldbeträgen, sondern in Form einer Beschreibung der Art und Weise, wie die maßgeblichen Bedingungen für jede Sendung auf der Grundlage von Informationen ermittelt werden, die der Versicherte dem Versicherer in Bezug auf diese Sendung gegeben hat. Daher ist der Versicherte verpflichtet, dem Versicherer für jede Frachtsendung, die unter die allgemeine Police fällt, die in einer solchen Police vorgeschriebenen Informationen innerhalb der darin vorgesehenen Frist und, wenn sie nicht vorgesehen sind, unverzüglich nach Erhalt mitzuteilen der Ladung. Die Liste dieser Informationen ist eine wesentliche Bedingung der allgemeinen Police und die Parteien sind verpflichtet, sich beim Vertragsabschluss darauf zu einigen.

Die Nichteinhaltung der Auskunftspflicht führt nicht zur Beendigung des Versicherungsschutzes, da die aktuelle Rahmenpolice Schutz für alle Sendungen bietet, die der darin enthaltenen Beschreibung entsprechen. Kommt der Versicherte dieser Verpflichtung nicht nach, können dem Versicherer jedoch Verluste entstehen. Der Versicherungsnehmer ist daher auch dann nicht von der Auskunftspflicht befreit, wenn zum Zeitpunkt des Zugangs die Gefahr eines vom Versicherer zu ersetzenden Schadens bereits vorüber ist.

Der Versicherer wiederum ist auf Verlangen des Versicherungsnehmers verpflichtet, Versicherungspolicen für einzelne Grundstücke auszustellen, die unter die Generalpolice fallen. Gleichzeitig ist die allgemeine Police ein Vertrag, und die für eine bestimmte Frachtsendung ausgestellten Policen sind keine Verträge, sondern dienen als Bestätigung des Bestehens eines allgemeinen Frachtversicherungsvertrags.

Normalerweise sieht die allgemeine Politik Folgendes vor: 1) Fracht oder Frachtarten; 2) Transportwege, Transportart (manchmal gibt es Generalpolicen, deren Versicherungsschutz für alle Ladungen des Versicherten weltweit gilt, die sogenannten Worldwide-Policen); 3) Grenze der Versicherungssumme für ein Fahrzeug; 4) ungefährer Lieferplan; 5) der geplante Frachtumsatz des Versicherten im Laufe des Jahres.

Die allgemeine Police hat eine Reihe von Vorteilen: Die Verwaltungskosten für die Geschäftsabwicklung werden reduziert. Vereinfachen Sie die Zahlung von Versicherungsprämien. Ihre Unterzeichnung ist jedoch nur unter der Voraussetzung möglich, dass der Versicherte über stabile Aufträge, gesichertes Umsatz- und Warensortiment verfügt und einen Lieferplan oder ein ungefähres monatliches Verkehrsaufkommen vorlegen kann. In den meisten Fällen wird die Generalpolice nach der Arbeit des Versicherers und des Versicherten für einige Zeit auf Einzelpolicen abgeschlossen.

57. WESEN DER HAFTPFLICHTVERSICHERUNG

Die Haftpflichtversicherung unterscheidet sich von anderen Versicherungszweigen. Sie unterscheidet sich von der Personenversicherung insbesondere dadurch, dass die Personenversicherung eine Summenversicherung und die Haftpflichtversicherung eine Schadensversicherung ist. Und sie unterscheidet sich von der Sachversicherung dadurch, dass bei der Sachversicherung eine vorher festgelegte Sache oder ein Eigentum für eine vorher festgelegte Summe versichert wird und bei der Haftpflichtversicherung das Schutzobjekt nicht vorher festgelegte Sachwerte, sondern das Wohlergehen im Allgemeinen.

Die Haftpflichtversicherung ist ein Versicherungszweig, bei dem der Versicherungsgegenstand die Haftpflicht gegenüber Dritten (Bürger und Unternehmen) aufgrund einer Handlung oder Unterlassung des Versicherten ist. Die Haftpflichtversicherung sieht die Möglichkeit vor, bei Gesundheits- und Vermögensschäden Dritter kraft Gesetzes oder per Gerichtsbeschluss angemessene Zahlungen zum Ersatz des verursachten Schadens zu leisten.

Der Haftpflichtversicherungsblock umfasst folgende Arten der Haftpflichtversicherung: 1) Kraftfahrzeughalter:

2) Eigentümer von Lufttransportmitteln:

3) Eigentümer von Wassertransportanlagen; 4) Eigentümer von Eisenbahntransportmitteln:

5) Organisationen, die gefährliche Einrichtungen betreiben:

6) wegen Schadensverursachung durch Mangel an Waren, Arbeiten, Dienstleistungen; 7) für die Schädigung Dritter; 8) wegen Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäßer Erfüllung von Verpflichtungen aus dem Vertrag.

Die strafrechtliche Haftung kann kein Versicherungsgegenstand sein. Die zivilrechtliche Haftung wird üblicherweise in vertragliche und außervertragliche Haftung unterteilt.

Gegenstand der Haftpflichtversicherung sind die Vermögensinteressen der Versicherungsnehmer (Versicherten) verbunden mit der Notwendigkeit, Schäden zu ersetzen, die sie Dritten im Rahmen ihrer Tätigkeit zufügen. Gleichzeitig kann die Haftpflicht sowohl des Versicherungsnehmers selbst als auch anderer Personen (versicherter Personen) versichert werden, was im Versicherungsvertrag festgelegt werden muss. Im Rahmen des Haftpflichtversicherungsvertrages gewährt der Versicherer Versicherungsnehmern (versicherten Personen) Versicherungsschutz für den Fall, dass diese gegenüber Dritten (gemäß den zivilrechtlichen Normen oder durch gerichtliche Entscheidung) Ansprüche auf Ersatz des verursachten Schadens geltend machen durch einen Versicherungsfall.

Ein Merkmal dieser Versicherungsart ist das Verfahren zur Ermittlung der Versicherungssumme im Vertrag, das sog Haftungsgrenze. Anders als bei der Sachversicherung, bei der sich die Versicherungssumme in der Regel nach dem Versicherungswert der Sache oder eines Teils davon bestimmt, legen die Parteien in der Haftpflichtversicherung im Vertrag die maximale Entschädigungssumme fest – die Grenze der vom Versicherer übernommenen Haftung des Versicherten , die entstehen können, wenn letztere Dritten Schaden (Verluste) zufügt . Beim Abschluss eines Haftpflichtversicherungsvertrages wird die Höhe der Versicherungssumme von den Parteien nach freiem Ermessen festgelegt und richtet sich nach der maximal möglichen Höhe (Grenze) der Haftpflicht des Versicherungsnehmers.

58. HERSTELLER (VERKÄUFER) HAFTPFLICHTVERSICHERUNG FÜR PRODUKTQUALITÄT

1. Haftpflichtversicherung des Warenproduzenten (Hersteller) für die Produktqualität. Der Versicherungsvertrag kommt bei Sachhaftpflicht des Versicherten gegenüber Verbrauchern für den Verkauf fehlerhafter Produkte zustande. Der Versicherungsschutz deckt Versicherungsrisiken in Form der Haftung für: 1) Sachschäden, die dem Verbraucher zugefügt werden; 2) Schäden an Leben und Gesundheit des Verbrauchers; 3) moralischer Schaden.

Die Versicherung wird durchgeführt, wenn: 1) der Versicherte eine gesetzlich ausgestellte Genehmigung für die Herstellung von Produkten hat; 2) eine Konformitätsbescheinigung für Waren ausgestellt wurde, die der obligatorischen Zertifizierung gemäß dem Gesetz unterliegen; 3) es werden klare und eindeutige Anforderungen an Produktqualitätsindikatoren festgelegt, die den Anforderungen des Gesetzes der Russischen Föderation „Über den Schutz der Verbraucherrechte“ entsprechen; 4) Der Versicherte kann auf Verlangen des Versicherers einen Nachweis über die Übereinstimmung der Produktionsbedingungen mit den festgelegten Anforderungen an die Produktqualität vorlegen.

2. Verkäuferhaftpflichtversicherung für die Produktqualität. Die Sachhaftpflicht des Versicherten gegenüber Verbrauchern im Zusammenhang mit dem Verkauf fehlerhafter Produkte wird zur Versicherung übernommen. Der Versicherungsschutz deckt Versicherungsrisiken ab, die sich aus der Haftung des Verkäufers für Schäden an Leben, Gesundheit oder Eigentum des Verbrauchers der vom Verkäufer verkauften Produkte ergeben. Die Haftpflichtversicherung des Versicherten gegenüber dem Verbraucher für die Produktqualität wird durchgeführt, wenn: 1) für Waren, die einer obligatorischen Zertifizierung unterliegen, eine Konformitätsbescheinigung vorliegt; 2) der Versicherungsnehmer hat eine Genehmigung für den Verkauf von Waren, die in der vorgeschriebenen Weise ausgestellt wurde; 3) Der Versicherungsnehmer kann auf Verlangen des Versicherers einen Nachweis über die Einhaltung der Handelsbedingungen vorlegen.

In einigen Fällen durchgeführt Bauunternehmer-Haftpflichtversicherung für die Qualität der erbrachten Leistung (Services). Versicherer dieser Versicherungsart sind juristische Personen sowie Unternehmer, die Arbeiten (Dienstleistungen) erbringen und gegenüber Verbrauchern gemäß Gesetz für die Qualität der erbrachten Dienstleistungen verantwortlich sind.

Der Versicherungsschutz umfasst folgende Versicherungsrisiken: 1) Haftpflicht für Sachschäden, die Verbrauchern zugefügt werden, einschließlich Schäden, die an in ihrem Besitz befindlichen natürlichen Gegenständen verursacht werden; 2) Haftung für Schäden an Leben und Gesundheit des Verbrauchers.

Die Haftpflichtversicherung des Versicherten gegenüber Verbrauchern für die Qualität der Arbeit wird durchgeführt, wenn: 1) klare Anforderungen an Art und Inhalt der durchgeführten Arbeiten bestehen, vorbehaltlich der obligatorischen Zertifizierung, eine in der vorgeschriebenen Weise ausgestellte Konformitätsbescheinigung vorliegt; 2) der ausführende Künstler hat eine dokumentierte Arbeitserlaubnis, die in der vorgeschriebenen Weise in Form einer technischen Auftragserteilung, eines Antrags erstellt wurde.

59. BERUFLICHE HAFTPFLICHTVERSICHERUNG

Gegenstand der Berufshaftpflichtversicherung sind die Vermögensinteressen des Versicherten im Zusammenhang mit der Verpflichtung des Versicherten, gemäß dem gesetzlich festgelegten Verfahren den Schaden zu ersetzen, der Dritten im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit des Versicherten zugefügt wurde.

Nach den Regeln der Berufshaftpflichtversicherung kann nur die Haftpflicht einer natürlichen Person versichert werden, die als Einzelunternehmer berufsmäßig eine notarielle, ärztliche oder sonstige Tätigkeit ausübt.

Eine juristische Person kann ihre Berufshaftpflicht nicht versichern. Eine juristische Person hat das Recht, ihre zivilrechtliche Haftung gegenüber Dritten für Schäden zu versichern, die ihr Mitarbeiter bei der Erfüllung von Arbeitspflichten (amtlich, dienstlich) verursacht. Diese Art der Versicherung bezeichnet laut Gesetz die Versicherung anderer Haftpflichtarten.

Das Haftungsrisiko für vorsätzlich in Ausübung der Berufspflichten verursachte Schäden ist nicht durch die Versicherungsbedingungen abgedeckt.Im Gegensatz zu anderen Versicherungsarten hängt bei der Berufshaftpflichtversicherung der Eintritt eines Versicherungsfalles nicht von äußeren Faktoren ab, sondern von der Qualifikation einer Person, die eine bestimmte berufliche Tätigkeit ausübt.

Bei dieser Versicherungsart wird die Tatsache des Eintritts eines versicherten Ereignisses nach Inkrafttreten einer gerichtlichen Entscheidung (allgemeines Zivil- oder Schiedsverfahren) anerkannt, die die Vermögenshaftung des Versicherten für die Verursachung von Sachschäden des Kunden und deren Höhe festlegt von Schäden.

Jede Berufshaftpflichtversicherung hat ihre Besonderheiten. Dies liegt daran, dass einige Arten von Aktivitäten eine Lizenz erfordern, andere nicht.Bei der Durchführung bestimmter Arten von Aktivitäten müssen unterschiedliche Standards angewendet und die gesetzlich vorgeschriebenen zwingenden Anforderungen eingehalten werden.

Der Versicherungsvertrag kommt mit Zahlung des gesamten Versicherungsbeitrages durch den Versicherten zustande, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben.

Die Versicherungsprämie wird auf der Grundlage der Versicherungstarife festgelegt und hängt von der im Vertrag festgelegten Versicherungssumme ab, außerdem hängt die Höhe der Versicherungsprämie ab von: 1) Die dem Versicherer übermittelten Informationen enthalten Informationen über die Befriedigung von Ansprüchen in gemäß dem gesetzlich festgelegten Verfahren im Zusammenhang mit der Ausübung beruflicher Handlungen durch einen Arzt (Notar); 2) Erfahrung der medizinischen Tätigkeit; 3) Qualifikation des Versicherten.

Die Versicherungsleistung gemäß dem Versicherungsvertrag erfolgt an Bürger, für die durch eine gerichtliche Entscheidung die Haftung des Versicherten für die ihm im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit zugefügten Schäden festgestellt wurde. Die Versicherungsleistung darf die Höhe der gerichtlich festgestellten Vermögenshaftpflicht des Versicherten nicht übersteigen. Darüber hinaus darf die Versicherungsleistung für einen oder mehrere Versicherungsfälle die Versicherungssumme nicht übersteigen.

60. HAFTPFLICHTVERSICHERUNG DER HALTER VON MOTORFAHRZEUGEN

Obligatorischer Versicherungsvertrag für die zivilrechtliche Haftung von Fahrzeughaltern - ein Versicherungsvertrag, bei dem sich der Versicherer gegen eine im Vertrag festgelegte Gebühr (Versicherungsprämie) verpflichtet, bei Eintritt eines im Vertrag vorgesehenen Ereignisses (versicherbares Ereignis) die zu ersetzen Opfern für die durch dieses Ereignis verursachten Schäden an Leben, Gesundheit oder Eigentum (zur Durchführung der Versicherungsleistung) in Höhe der im Vertrag festgelegten Höhe (Versicherungssumme). Der Pflichtversicherungsvertrag wird in der Art und Weise und zu den Bedingungen des Bundesgesetzes „Über die obligatorische Haftpflichtversicherung der Fahrzeughalter“ abgeschlossen.

Der Pflichtversicherungsvertrag wird in Bezug auf den Eigentümer des Fahrzeugs, Personen, abgeschlossen. von ihm im Pflichtversicherungsvertrag oder in Bezug auf eine unbegrenzte Anzahl von Personen, denen der Halter das Fahrzeug gemäß den Bedingungen des Pflichtversicherungsvertrags zum Führen des Fahrzeugs zulässt, sowie anderer Personen, die das Fahrzeug rechtmäßig benutzen.

Gegenstand der Pflichtversicherung sind Eigentumsinteressen, die mit dem Risiko der zivilrechtlichen Haftung des Fahrzeughalters für Verpflichtungen verbunden sind, die sich aus der Verletzung des Lebens, der Gesundheit oder des Eigentums der Opfer bei der Nutzung des Fahrzeugs auf dem Territorium der Russischen Föderation ergeben.

Die Laufzeit des Pflichtversicherungsvertrages beträgt 1 Jahr und verlängert sich jeweils um das nächste Jahr, wenn der Versicherte nicht spätestens 2 Monate vor Ablauf dieses Vertrages dem Versicherer die Ablehnung der Verlängerung angezeigt hat. Die Gültigkeit des verlängerten Pflichtversicherungsvertrages endet nicht bei Zahlungsverzug des Versicherten mit der Versicherungsprämie für das Folgejahr von höchstens 30 Tagen.

Die Versicherungssumme für die Haftpflichtversicherung, innerhalb derer sich der Versicherer bei Eintritt jedes versicherten Ereignisses (unabhängig von ihrer Anzahl während der Laufzeit des Pflichtversicherungsvertrages) verpflichtet, dem Geschädigten den verursachten Schaden zu ersetzen, beträgt: 1) in Entschädigungsbedingungen für Schäden, die dem Leben oder der Gesundheit jedes Opfers zugefügt wurden, nicht mehr als 160 Rubel.

2) in Bezug auf die Entschädigung für Schäden am Eigentum mehrerer Opfer, nicht mehr als 160 Rubel.

3) in Bezug auf die Entschädigung für Schäden, die dem Eigentum eines Opfers zugefügt wurden, nicht mehr als 120 Rubel.

Die Höhe der Versicherungsprämie wiederum bestimmt sich nach den vom Versicherer berechneten Versicherungstarifen, die sich aus Basistarifen und Koeffizienten zusammensetzen. Versicherungsprämien aus Pflichtversicherungsverträgen werden als Produkt aus Basistarifen und Versicherungstarifkoeffizienten berechnet.

Die Grundsätze der Versicherungstarife werden von der Regierung der Russischen Föderation in Abhängigkeit von den technischen Eigenschaften, Konstruktionsmerkmalen und dem Zweck der Fahrzeuge festgelegt, die die Wahrscheinlichkeit eines Schadens während ihrer Verwendung und die potenzielle Höhe des verursachten Schadens erheblich beeinflussen.

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Bisher haben die japanischen Entwickler des Forschungsverbundes NARO noch nicht einmal eine prototypische Laseranlage zur Bekämpfung von Schadinsekten, rechnen aber mit Feldversuchen im nächsten Jahr. Das Prinzip der Insektenbekämpfung ist ganz einfach: Eine stereoskopische Kamera erkennt sie, und ein künstliches Intelligenzsystem sagt die Flugbahn von Schädlingen voraus und schießt sie mit einem Laserimpuls ab, der mit etwas Blei schießt. Tatsache ist, dass die Motte in 0,03 Sekunden, die das System zum Zielen benötigt, von sechs auf neun Zentimeter fliegt, also muss das Schießen mit automatischer Anpassung erfolgen, damit die Laserpulse garantiert das Ziel treffen.

Als experimentelle Insekten beabsichtigen japanische Experten, Erwachsene des asiatischen Baumwollheerwurms oder des Maisheerwurms zu verwenden, die der Ernte beliebter Nutzpflanzen in Asien, Afrika, dem Nahen Osten und Indien erheblichen Schaden zufügen können. Die Motte hat lineare Abmessungen in der Größenordnung von 2-3 cm, was sie zu einem geeigneten Ziel für experimentelle Laserinstallationen macht. Nach Berechnungen der Entwickler kann eine Lasereinheit bis zu 300 Insekten pro Minute vernichten. In Zukunft können solche Schädlingsbekämpfungsmittel auf unbemannten Luftfahrzeugen montiert und zur Arbeit auf die Felder geschickt werden.

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