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Bürgerrecht. Teil II. Spickzettel: kurz das Wichtigste

Vorlesungsunterlagen, Spickzettel

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Inhaltsverzeichnis

  1. Konzept, Arten, Merkmale und Bedeutung eines Kaufvertrages. Rechte und Pflichten der Parteien
  2. Elemente eines Kaufvertrags
  3. Haftung der Parteien aus dem Kaufvertrag
  4. Das Konzept, die Arten und Merkmale des Einzelhandelsvertrags. Gesetzgebung
  5. Elemente eines Einzelhandelskaufvertrags
  6. Rechte und Pflichten der Parteien aus einem Einzelhandelskaufvertrag. Verantwortung der Parteien
  7. Konzept, Merkmale, Elemente des Liefervertrags
  8. Abschluss und Kündigung des Liefervertrages
  9. Rechte und Pflichten der Parteien aus dem Liefervertrag
  10. Konzept, Elemente und Merkmale eines Vertrags über die Lieferung von Gütern für den staatlichen oder kommunalen Bedarf
  11. Verantwortung der Parteien im Rahmen eines Vertrags für die Lieferung von Gütern für den staatlichen oder kommunalen Bedarf. Inhalt der Vereinbarung
  12. Konzept, Arten, Merkmale eines Vertragsvertrages, Merkmale der gesetzlichen Regelung. Unterschied zu einem Liefervertrag
  13. Elemente und Inhalt des Vertragsabschlusses. Verantwortung der Parteien
  14. Begriff, Arten, Merkmale und Inhalt des Energieliefervertrages
  15. Bestandteile eines Energieliefervertrages
  16. Merkmale des Abschlusses und der Beendigung eines Energieliefervertrages. Haftung der Vertragsparteien
  17. Konzept, Merkmale, Elemente eines Vertrages über den Verkauf von Immobilien
  18. Parteien eines Immobilienkaufvertrags, ihre Pflichten
  19. Formular Kaufvertrag Immobilien
  20. Vertrag über den Verkauf von Wohnräumen. Das Konzept eines Vertrages über den Verkauf eines Unternehmens
  21. Elemente und Inhalt eines Unternehmenskaufvertrags
  22. Das Konzept und die Merkmale des Tauschvertrags. Verantwortung der Parteien
  23. Elemente und Inhalt eines Austauschvertrags
  24. Konzept, Merkmale und Gegenstand des Schenkungsvertrags
  25. Parteien des Schenkungsvertrages
  26. Rechte und Pflichten der Parteien aus dem Schenkungsvertrag
  27. Die Form des Schenkungsvertrages, das Verfahren zu dessen Abschluss. Verantwortung der Parteien
  28. Konzept, Merkmale und Merkmale des Rentenvertrags. Haftung aus dem Vertrag
  29. Bestandteile eines Mietvertrages. Rechte und Pflichten der Parteien
  30. Merkmale und Elemente eines unbefristeten Mietvertrags
  31. Inhalt des Dauermietvertrages
  32. Lebensrentenvertrag
  33. Lebenslanger Wartungsvertrag mit Angehörigen
  34. Konzept und Merkmale eines Mietvertrages. Verantwortung der Parteien und Beendigung des Vertrages
  35. Bestandteile eines Mietvertrages
  36. Parteien des Mietvertrags. Rechte und Pflichten der Parteien
  37. Merkmale des Fahrzeugleasingvertrags
  38. Merkmale des Unternehmenspachtvertrags
  39. Merkmale eines Finanzierungsleasingvertrags (Leasingvertrag).
  40. Konzept, Merkmale, gesetzliche Regelung, Bestandteile eines Kreditvertrages. Haftung aus dem Vertrag
  41. Rechte und Pflichten der Parteien aus dem Darlehensvertrag. Kündigung des Vertrages
  42. Das Konzept, die Merkmale und Elemente eines Mietvertrags
  43. Sozialmietvertrag
  44. Die Befugnisse der Parteien eines Sozialmietvertrags für Wohnräume unterscheiden sich von den Befugnissen der Parteien eines Gewerbemietvertrags für Wohnräume
  45. Gewerbemietvertrag
  46. Rechte und Pflichten der Vertragsparteien
  47. Haushaltsvertrag
  48. Bauvertrag
  49. Vertrag über die Ausführung von Entwurfs- und Vermessungsarbeiten
  50. Vertrag über die Ausführung von Arbeiten für den staatlichen oder kommunalen Bedarf
  51. Das Konzept, die Typen, die Regelung des Vertrags über die Erbringung von Dienstleistungen
  52. Bestandteile und Inhalt des Vertrages über die Erbringung von Dienstleistungen
  53. Transportverträge
  54. Beförderungsvertrag von Waren
  55. Konzept, Merkmale und Bestandteile des Vertrags zur Beförderung von Passagieren und Gepäck. Haftung aus dem Vertrag
  56. Rechte und Pflichten der Parteien aus dem Vertrag über die Beförderung von Passagieren und Gepäck und aus dem Transportexpeditionsvertrag
  57. Konzept, Merkmale und Elemente eines Transportexpeditionsvertrags. Haftung aus dem Vertrag
  58. Abschleppvertrag
  59. Konzept, Arten und gesetzliche Regelung der Speichervereinbarung
  60. Elemente einer Speichervereinbarung
  61. Rechte und Pflichten der Parteien aus dem Speichervertrag
  62. Verantwortung der Parteien im Rahmen der Speichervereinbarung
  63. Konzept, Merkmale und Elemente eines Agenturvertrages. Merkmale einer Handelsbestellung
  64. Rechte und Pflichten der Parteien aus dem Abtretungsvertrag. Kündigung des Vertrages
  65. Das Konzept, die Merkmale, die Elemente des Auftragsvertrags. Kündigung des Vertrages
  66. Rechte und Pflichten der Parteien aus dem Provisionsvertrag
  67. Das Konzept, die Merkmale und Elemente eines Agenturvertrags
  68. Der Inhalt des Geschäftsbesorgungsvertrages
  69. Konzept und Merkmale eines Immobilientreuhandverwaltungsvertrags. Vertragsparteien
  70. Elemente eines Immobilientreuhandverwaltungsvertrags. Gründe für die Vertragsbeendigung
  71. Inhalt des Treuhandvertrages
  72. Das Konzept und die Merkmale des Versicherungsvertrags. Vertragsparteien
  73. Grundbegriffe des Versicherungsrechts. Bestandteile eines Versicherungsvertrages
  74. Rechte der Parteien aus dem Versicherungsvertrag
  75. Pflichten der Parteien aus dem Versicherungsvertrag
  76. Versicherungsrecht
  77. Versicherungsformulare
  78. Konzept, Merkmale, Elemente und Arten von Darlehensverträgen
  79. Rechte und Pflichten der Parteien aus dem Darlehensvertrag
  80. Kreditvereinbarung
  81. Konzept, Merkmale und Bestandteile eines Finanzierungsvertrages zur Abtretung einer Geldforderung (Factoring). Verantwortung der Parteien
  82. Rechte und Pflichten der Parteien aus einem Finanzierungsvertrag zur Abtretung einer Geldforderung (Factoring)
  83. Das Konzept, die Merkmale und Elemente eines Bankeinlagenvertrags
  84. Rechte und Pflichten der Parteien aus dem Bankeinlagenvertrag
  85. Das Konzept, die Merkmale und Elemente eines Bankkontovertrags
  86. Arten von Konten im Rahmen eines Bankkontovertrags. Verantwortung der Parteien und Beendigung des Vertrages
  87. Rechte und Pflichten der Parteien aus dem Bankkontovertrag
  88. Abrechnungspflichten. Formen der bargeldlosen Zahlung. Zahlungen per Zahlungsauftrag
  89. Abrechnungen unter einem Akkreditiv
  90. Zahlungen per Scheck
  91. Abrechnungen zum Sammeln
  92. Das Konzept, die Merkmale, Elemente und Arten eines einfachen Gesellschaftsvertrags
  93. Der Inhalt des einfachen Gesellschaftsvertrages
  94. Kündigung eines einfachen Gesellschaftsvertrages
  95. Handeln im Interesse eines anderen ohne Auftrag
  96. Rechte und Pflichten der Parteien bei weisungsfreiem Handeln im fremden Interesse
  97. Öffentliches Belohnungsversprechen
  98. öffentlichen Wettbewerb
  99. Spiele und Wetten
  100. Allgemeine Bestimmungen zu deliktischen Pflichten (wegen Schaden)
  101. Allgemeine Bestimmungen der Haftungsordnung für deliktische Verpflichtungen
  102. Merkmale der Haftung juristischer Personen für deliktische Haftung
  103. Haftung für deliktische Pflichten Minderjähriger, beschränkt geschäftsfähiger und nicht geschäftsfähiger Personen
  104. Besonderheiten der Haftung von Personen, die im Schadensfall eine erhöhte Gefahrenquelle besitzen
  105. Merkmale der Entschädigung für Schäden am Leben oder der Gesundheit eines Bürgers sowie für Schäden, die durch Mängel an Waren, Werken oder Dienstleistungen verursacht werden
  106. Allgemeine Bestimmungen zu Verpflichtungen aus ungerechtfertigter Bereicherung
  107. Gründe für die Entstehung von Pflichten aus ungerechtfertigter Bereicherung
  108. Die Befugnisse der Parteien der Verpflichtung aus ungerechtfertigter Bereicherung
  109. Haftung der Schuldner aus ungerechtfertigter Bereicherung
  110. Konzept, Merkmale und Elemente von Verträgen zur Durchführung wissenschaftlicher Forschung (F&E), experimenteller Gestaltung (F&E) und technologischer Arbeiten
  111. Inhalt des Vertrags zur Durchführung wissenschaftlicher Forschung (F&E), experimenteller Gestaltung (F&E) und technologischer Arbeiten
  112. Begriff und Inhalt von Know-how (Lizenzvertrag, der das Recht zur Nutzung eines Produktionsgeheimnisses einräumt)
  113. Lizenzvereinbarung
  114. Konzept, Merkmale und Elemente eines kommerziellen Konzessionsvertrags (Franchising).
  115. Rechte des Rechteinhabers aus einem kommerziellen Konzessionsvertrag
  116. Pflichten des Nutzers aus einem gewerblichen Konzessionsvertrag
  117. Arten der kommerziellen Konzession (Franchising). Unterkonzession. Einschränkungen der Rechte der Vertragsparteien aus dem Vertrag
  118. Haftung aus einem gewerblichen Konzessionsvertrag. Änderung und Kündigung des Vertrages

1. KONZEPT, ARTEN, MERKMALE UND BEDEUTUNG DES VERKAUFSVERTRAGS. RECHTE UND PFLICHTEN DER PARTEIEN

Der Kaufvertrag - Hierbei handelt es sich um eine Vereinbarung, bei der sich eine Partei (Verkäufer) verpflichtet, Eigentum an die andere Partei (Käufer) zu übertragen, indem sie dafür einen bestimmten Geldbetrag zahlt (Artikel 454 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).

Arten von Kaufverträgen (§ 28 Abs. 30 BGB):

▪ Einzelhandelskauf und -verkauf;

▪ Lieferung;

▪ Lieferung von Gütern für den staatlichen Bedarf;

▪ Vertragsabschluss;

▪ Energieversorgung;

▪ Verkauf von Immobilien;

▪ Verkauf des Unternehmens.

Einige der oben genannten Arten von Verträgen haben Varianten.

Merkmale des Kaufvertrags: einvernehmlich, kompensatorisch, gegenseitig.

Der Kaufvertrag wird in die Gruppe der Verpflichtungen zur Eigentumsübertragung aufgenommen (zu dieser Gruppe gehören außerdem drei weitere Verträge: Tausch, Schenkung, Miete). Dies ist die häufigste Vertragsart im Zivilverkehr. Es ist sowohl im Inland als auch im internationalen Handel weit verbreitet.

Bedeutung des Kaufvertrages liegt darin, dass es gleichzeitig sowohl ein relatives Rechtsverhältnis (Muss) als auch ein absolutes (dingliches Recht) erzeugt.

Der Verkäufer ist verpflichtet Übergabe an den Käufer:

▪ Waren von angemessener Qualität (Artikel 469 des Bürgerlichen Gesetzbuches), angemessener Menge (Artikel 465, 466 des Bürgerlichen Gesetzbuches), angemessener Zusammenstellung (Artikel 467 des Bürgerlichen Gesetzbuches), Vollständigkeit (Artikel 478, 480 des Bürgerlichen Gesetzbuches) und festgelegt (Artikel 479 des Bürgerlichen Gesetzbuches). Wesentlich ist die Bedingung bezüglich der Warenmenge; Als Zeitpunkt der Übergabe der Ware gilt der Zeitpunkt ihrer Lieferung, Bereitstellung zur Entsorgung oder Übergabe an den Beförderer (Artikel 458 des Bürgerlichen Gesetzbuches);

▪ Waren in Behältern oder Verpackungen (Artikel 481, 482 des Bürgerlichen Gesetzbuches);

▪ Zubehör und Dokumente im Zusammenhang mit den übertragenen Waren (Artikel 464 des Bürgerlichen Gesetzbuchs);

▪ Waren, die frei von Rechten Dritter daran sind (Artikel 460 des Bürgerlichen Gesetzbuchs). Wenn ein Dritter, der das Eigentumsrecht an der an den Käufer verkauften Ware besitzt, von seinem Recht Gebrauch macht, die Ware von diesem zu veräußern (ein solches Recht wird als Räumung bezeichnet), ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die Kosten dafür zu ersetzen ihm entnommene Waren (Artikel 1 Absatz 461 des Bürgerlichen Gesetzbuches).

Darüber hinaus kann der Kaufvertrag die Verpflichtung des Verkäufers vorsehen, die von ihm verkaufte Ware zu versichern.

Der Verkäufer hat das Recht Forderung des Käufers:

▪ Bezahlung der ihm übergebenen Waren;

▪ Rückgabe der verkauften Waren bei Nichtzahlung, sofern die Waren unter dem Vorbehalt des Eigentumsvorbehalts des Verkäufers bis zur Zahlung an den Käufer übertragen werden (Artikel 491 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).

Der Käufer muss:

▪ die gekaufte Ware ganz oder teilweise oder direkt bei der Übergabe oder vor oder nach der Übergabe bezahlen;

▪ den Verkäufer über seine nicht ordnungsgemäße Vertragserfüllung informieren (Artikel 483 des Bürgerlichen Gesetzbuches);

▪ die gekaufte Ware versichern, wenn diese Verpflichtung im Vertrag vorgesehen ist.

Das Recht des Käufers - vom Verkäufer verlangen, ihm die von ihm gekaufte Ware vertragsgemäß innerhalb angemessener Frist zu übergeben.

2. ELEMENTE EINES KAUFVERTRAGES

Parteien Der Kaufvertrag sind der Verkäufer und der Käufer.

Themen Verträge können sein: Bürger, juristische Personen und der Staat. Bei einigen Arten von Kaufverträgen hängt die Beteiligungsmöglichkeit bestimmter Personen des bürgerlichen Rechts vom Umfang ihrer Rechtsfähigkeit und Rechtsfähigkeit sowie von der Art der dinglichen Rechte an der zu verkaufenden Immobilie ab.

Betreff Kaufverträge können Eigentum sein, das nicht aus dem bürgerlichen Verkehr genommen wurde, und Eigentumsrechte (Abschnitt 4, Artikel 454 des Bürgerlichen Gesetzbuchs). Subjektverbindlichkeiten (z. B. Schulden) und immaterielle Vorteile können nicht Gegenstand von Kauf und Verkauf sein.

Preis Der Kaufvertrag ist verhandelbar. Es wird sowohl in russischen Rubel als auch in den Währungen anderer Länder bestimmt, jedoch muss die Zahlung in der Russischen Föderation immer in russischen Rubel erfolgen. Der Preis einiger Güter (z. B. Energierohstoffe) kann vom Staat festgelegt werden. Der Preis ist nur in zwei Fällen eine wesentliche Bedingung des Kaufvertrags: beim Verkauf von Waren auf Raten und beim Verkauf von Immobilien. Das Fehlen eines Preises in anderen Kaufverträgen bedeutet, dass die Zahlung zu dem Preis erfolgen muss, der für ähnliche Waren gilt (Artikel 3 Absatz 421 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).

Zeit Eine andere Rolle spielt der Kaufvertrag in seinen verschiedenen Formen. So ist sie bei Verträgen über die Lieferung und den Verkauf von Waren auf Kredit mit Ratenzahlung eine wesentliche Bedingung, bei anderen nicht. Wenn die Vertragsdauer nicht festgelegt ist, muss die Ware innerhalb einer angemessenen Frist übergeben werden und die Zahlung erfolgt nach der Übergabe der Ware (Artikel 314, 457, Absatz 1 von Artikel 486 des Bürgerlichen Gesetzbuchs). Wenn die Verletzung der Vertragsausführungsfrist für den Käufer den Bedeutungsverlust zur Folge hat, wird eine solche Vereinbarung als Vertrag auf Zeit bezeichnet (Artikel 2 Absatz 417 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).

Form Kaufverträge sind meistens mündlich. Folgende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform:

▪ Verkauf von Immobilien (solche Verträge unterliegen der obligatorischen staatlichen Registrierung);

▪ Außenhandelstransaktionen;

▪ unter Beteiligung juristischer Personen;

▪ zwischen Bürgern für einen Betrag von mehr als zehn Mindestlöhnen (außer in den Fällen, in denen Transaktionen zum Zeitpunkt ihres Abschlusses getätigt werden).

Abschlussreihenfolge Der Kaufvertrag richtet sich nach Ch. 28 BGB jedoch bei Verträgen über die Lieferung (§ 507 BGB), den Einzelverkauf (§§ 493, 494 BGB), Lieferungen für den Staatsbedarf (§§ 527, 529 BGB), Energieversorgung (Artikel 540 des Zivilgesetzbuches), hat er seine eigenen Besonderheiten.

3. HAFTUNG DER PARTEIEN IM RAHMEN DER VERKAUFSVEREINBARUNG

Verantwortung der Parteien aus dem Kaufvertrag entsteht aus folgenden Gründen:

▪ zufällige Beschädigung oder Zerstörung der Ware (die Verantwortung liegt beim Käufer ab dem Zeitpunkt der Übergabe der Ware an ihn durch den Verkäufer – Artikel 459 des Bürgerlichen Gesetzbuches);

▪ Räumung – Beschlagnahme der Ware vom Käufer durch einen Dritten aus Gründen, die vor der Ausführung des Kaufvertrags entstanden sind (der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer den ihm entstandenen Schaden zu ersetzen – Artikel 461 des Bürgerlichen Gesetzbuchs);

▪ Versäumnis des Verkäufers, dem Käufer innerhalb der vom Käufer angegebenen Frist Zubehör oder Dokumente im Zusammenhang mit der Ware zu übergeben (der Käufer muss die Ware verweigern, sofern im Vertrag nichts anderes bestimmt ist – Artikel 464 des Bürgerlichen Gesetzbuchs). Code);

▪ Übergabe einer geringeren als im Vertrag festgelegten Warenmenge durch den Verkäufer an den Käufer (der Käufer hat das Recht, die fehlende Menge zu verlangen oder die ihm übergebene Ware und seine Zahlung zu verweigern, und wenn die Ware bezahlt wurde, die Rückerstattung des gezahlten Betrags verlangen (Artikel 466 des Bürgerlichen Gesetzbuches);

▪ Übertragung von Waren aus einem Sortiment, die nicht dem Vertrag entsprechen, durch den Verkäufer (der Käufer hat das Recht, die Annahme und Zahlung zu verweigern und im Falle einer erfolgreichen Zahlung eine Rückerstattung des gezahlten Betrags zu verlangen – Artikel 468 von das Bürgerliche Gesetzbuch);

▪ Überlassung der Ware mangelhafter Qualität durch den Verkäufer (der Verkäufer ist verpflichtet, den Kaufpreis anteilig zu mindern, die Mängel der Ware innerhalb einer angemessenen Frist kostenlos zu beseitigen oder dem Käufer die Kosten für die Beseitigung der Mängel der Ware zu erstatten – Artikel). 475 des Bürgerlichen Gesetzbuches). Eine solche Haftung entsteht auch, wenn die Ware dem Käufer in unsachgemäßen Behältnissen übergeben wird (Artikel 482 des Bürgerlichen Gesetzbuches);

▪ Unvollständigkeit der vom Verkäufer an den Käufer übergebenen Ware (der Verkäufer ist verpflichtet, den Preis der Ware entweder anteilig zu mindern oder zu ergänzen – Artikel 480 des Bürgerlichen Gesetzbuches);

▪ Weigerung des Verkäufers, die von ihm gekauften Waren an den Käufer zu übergeben oder ihm Zubehör und Dokumente im Zusammenhang mit diesem Produkt zu übergeben (der Käufer hat das Recht, den Vertrag abzulehnen – Artikel 463, 464 des Bürgerlichen Gesetzbuchs);

▪ Versäumnis der verpflichteten Partei des Kaufvertrags, die Ware zu versichern (die Gegenpartei hat das Recht, dieses Produkt zu versichern und von der verpflichteten Partei die Erstattung ihrer Kosten zu verlangen – Artikel 499 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).

4. KONZEPT, ARTEN, MERKMALE DES EINZELHANDELSKAUFVERTRAGS. GESETZGEBUNG

Einzelhandelsverkaufsvertrag - eine Vereinbarung, nach der sich der Verkäufer, der im Einzelhandel Waren verkauft, verpflichtet, dem Käufer Waren zu übertragen, die für den persönlichen, familiären, häuslichen oder anderen Gebrauch bestimmt sind, der nicht mit der Geschäftstätigkeit zusammenhängt (Artikel 492 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).

Varianten des Kauf- und Verkaufsvertrags im Einzelhandel: Verkauf von Waren nach Mustern und aus der Ferne (Artikel 497 des Bürgerlichen Gesetzbuchs); Verkauf von Waren an Verkaufsautomaten (Artikel 498 Zivilgesetzbuch); Verkauf mit der Bedingung der Annahme der Ware (durch den Käufer) innerhalb einer bestimmten Frist (Artikel 496 des Bürgerlichen Gesetzbuchs); Verkauf mit der Bedingung der Lieferung der Ware an den Käufer (Artikel 499 des Bürgerlichen Gesetzbuchs); Miet- und Kaufvertrag (Artikel 501 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).

Die aufgeführten Varianten erschöpfen nicht die ganze Vielfalt der in der Praxis praktizierten Arten von Einzelhandelskaufverträgen. Zu letzteren zählen insbesondere der Verkauf in Selbstbedienung des Käufers, bei Zahlung auf Kredit, bei einer Versteigerung, bei Ausschreibung und im Rahmen eines Kommissionsvertrages; Verkauf von Wertpapieren (Aktien, Anleihen, Wechsel usw.).

Das Fehlen der oben genannten Arten von Einzelhandelsverträgen im Zivilgesetzbuch der Russischen Föderation sollte offensichtlich damit erklärt werden, dass einige von ihnen ihre Relevanz verloren haben, andere in der Praxis selten zu finden sind und wieder andere ausgesondert wurden vom Gesetzgeber als eigenständige Vertragsart herausgestellt.

Merkmale des Vertrages: einvernehmlich, kompensiert, gegenseitig; öffentlich ist in der Regel ein Beitrittsvertrag.

Die für diesen Vertrag geltenden Rechtsvorschriften zielen darauf ab, die Interessen des Verbrauchers zu wahren. Es besteht aus dem Zivilgesetzbuch der Russischen Föderation (Art. 492-505), einer Reihe von Gesetzen und Regeln für den Verkauf bestimmter Arten von Waren. Von großer Bedeutung für die Orientierung in der praktischen Tätigkeit ist der Beschluss des Plenums des Obersten Gerichtshofs der Russischen Föderation von 1994 "Über die Praxis der gerichtlichen Behandlung von Verbraucherschutzfällen". Unter den Gesetzen, die diese Vereinbarung regeln, sind hervorzuheben: „Über den Schutz der Verbraucherrechte“; "Über Wettbewerb und Beschränkung monopolistischer Aktivitäten auf Rohstoffmärkten"; „Zur Zertifizierung von Produkten und Dienstleistungen“.

Das Verhältnis des Zivilgesetzbuches der Russischen Föderation und des Bundesgesetzes „Über den Schutz der Verbraucherrechte“ bei der Regulierung des Einzelhandelsverkaufs wird durch den oben angegebenen Beschluss des Plenums des Obersten Gerichtshofs der Russischen Föderation bestimmt: Das Gesetz wird angewendet nur wenn es dem Zivilgesetzbuch der Russischen Föderation nicht widerspricht.

Unter den Waren, deren Verkauf durch die von den Dekreten der Regierung der Russischen Föderation von 1994 bis 1996 genehmigten Regeln geregelt ist, sind zu nennen: bestimmte Arten von Lebensmitteln und Non-Food-Produkten; Pelzwaren; bestellte Waren, die beim Kunden zu Hause verkauft werden; alkoholische Produkte; Artikel aus Edelmetallen und Edelsteinen.

5. ELEMENTE EINES EINZELHANDELSKAUFVERTRAGES

Parteien Verträge sind Verkäufer и Käufer. Der Verkäufer kann nur ein Unternehmer (Einzelperson oder Kollektiv – Organisation) sein, und der Käufer kann nur ein Unternehmen sein, das Waren für nicht geschäftliche Zwecke kauft. Der Einzelhandel mit bestimmten Warenarten (z. B. Alkohol, Autos) erfordert eine Lizenz des Verkäufers. Für den Erwerb verkehrsbeschränkter Waren ist eine Sondergenehmigung des Käufers (z. B. für den Kauf einer Waffe) oder ein anderes Dokument (z. B. für den Kauf eines Arzneimittels mit betäubenden Eigenschaften ist ein entsprechendes Rezept erforderlich) erforderlich.

Betreff Verträge können alle Dinge sein, die nicht aus dem Verkehr gezogen werden und nur für Haushaltsverbraucher verwendet werden: persönlich, Familie, Zuhause. Sie können sowohl individuell definiert als auch durch Gattungsmerkmale bestimmt werden, die sowohl zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses als auch zu diesem Zeitpunkt im Produktionsprozess vorhanden sind. Waren, in deren Normen Sicherheitsanforderungen festgelegt sind, unterliegen der obligatorischen Zertifizierung. Gesundheitsschädliche Waren dürfen nicht verkauft werden (solche Waren müssen aus dem Verkauf genommen und ihre Produktion eingestellt werden).

Preis Vertrag ist eine wesentliche Vertragsbedingung. Sie kann vom Käufer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht geändert werden und ist für alle Käufer gleich. Die Preise für bestimmte Warenarten werden vom Staat festgelegt, sie sind nicht nur für Käufer, sondern auch für den Verkäufer bindend. Die Ware wird in der Regel zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bezahlt.

Zeit Vereinbarung wird von den Parteien bestimmt. Diese Bedingung ist nur dann vertragswesentlich, wenn die Ware auf Kredit verkauft wird.

Das Verfahren zum Abschluss einer Vereinbarung: Der Vertrag gilt als abgeschlossen, sobald der Verkäufer dem Käufer einen Scheck über die Bezahlung der Ware ausstellt, und die Bezahlung der Ware gilt als Vereinbarung zwischen den Parteien (Artikel 493 des Bürgerlichen Gesetzbuchs). Der öffentliche Charakter dieses Vertrages wird durch das Verfahren zu seinem Abschluss bestimmt: Der Verkäufer ist der Anbieter, und das öffentliche Angebot ist die Bedienung der Maschine, die Vorführung der Ware oder deren Muster, die Beschreibung der Ware und deren Fotografien, wie sowie die Bewerbung der Ware, wenn sie alle wesentlichen Vertragsbestandteile enthält (sonst handelt es sich nur um ein Angebot an einen unbestimmten Kreis von Verbrauchern, um ein Angebot abzugeben).

Form Der Vertrag wird gemäß den Regeln über die Form eines Geschäfts (Artikel 159-161 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) bestimmt: Nur Geschäfte zwischen Bürgern in Höhe von weniger als 10 Mindestlöhnen oder Geschäfte, die zum Zeitpunkt ihres Abschlusses ausgeführt werden, werden mündlich abgeschlossen . Der Verkauf von Waren über den Automaten erfolgt durch Vornahme schlüssiger Handlungen, also Handlungen, die den Willen zur Begründung eines Rechtsverhältnisses in Form eines Verhaltens zum Ausdruck bringen, aus dem sich ein solcher Wille offensichtlich ergibt – durch Bezahlung der Ware. In anderen Fällen muss der Vertrag schriftlich abgeschlossen werden (die Nichteinhaltung der Schriftform des Vertrages entzieht dem Verkäufer das Recht, sich auf Zeugenaussagen zu berufen), entzieht dem Käufer dieses Recht jedoch nicht.

6. RECHTE UND PFLICHTEN DER PARTEIEN IM RAHMEN EINES EINZELHANDELSVERKAUFSVERTRAGS. VERANTWORTUNG DER PARTEIEN

Der Verkäufer ist verpflichtet Übergabe der Ware an einen bestimmten Ort an den Käufer; mit sämtlichem Zubehör und Unterlagen zur Ware; in vereinbarter Menge und Sortiment; angemessene Vollständigkeit; bewährte Qualität; in ordnungsgemäßer Verpackung; frei von Rechten Dritter.

Der Verkäufer muss dem Käufer die notwendigen und zuverlässigen Informationen über das Produkt und den Hersteller zu geben und ihn über die vom Hersteller entwickelten Sonderregeln für die Verwendung, den Transport und die Lagerung lebensgefährlicher Güter zu informieren (Gesetz der Russischen Föderation „Über den Schutz der Verbraucherrechte ").

Rechte des Verkäufers beschränkt: Er kann nur die verkaufte Ware bezahlen.

Auch begrenzt Pflichten des Käufers: er muss nur die Ware bezahlen.

Gleichzeitig werden die Rechte des Käufers erweitert, Der Käufer hat das Recht:

1) die Ware vor Vertragsschluss besichtigen und in seinem Beisein die Prüfung der Eigenschaften oder den Nachweis der Verwendbarkeit verlangen;

2) für den Umtausch eines hochwertigen Non-Food-Produkts gegen ein ähnliches Produkt, jedoch mit einer anderen Größe, einem anderen Stil, einer anderen Farbe und einer anderen Konfiguration, innerhalb von 14 Tagen nach dem Kauf, vorausgesetzt, es behält seine Aufmachung, Etiketten und Quittung bei. Die Liste der vom Umtausch ausgeschlossenen Waren, genehmigt. Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 19. Januar 1998 Nr. 55;

3) auf angemessene Minderung des Kaufpreises, sofortige Mängelbeseitigung, Ersatzlieferung oder Ersatz des beim Verkauf mangelhafter Ware entstandenen Schadens. Dieses Recht in Bezug auf Waren, deren Verfallsdatum nicht festgestellt wurde, kann innerhalb von 6 Monaten ausgeübt werden. für bewegliche Sachen und 2 Jahre für Immobilien;

4) erstatten Sie die Preisdifferenz im Falle eines fehlerhaften Ersatzes nicht zurück. Ware gegen eine ähnliche Ware, jedoch beim Umtausch gegen eine Ware anderer Größe, Ausführung, Sorte wird der Preisunterschied vergütet;

5) um die notwendigen zuverlässigen Informationen über das Produkt, die Verkaufsbedingungen und den Hersteller zu erhalten. Wird sie nicht erbracht, hat er das Recht, vom Verkäufer Schadensersatz zu verlangen und bei Zustandekommen des Vertrages die Erfüllung zu verweigern, die Rückzahlung des gezahlten Betrages und den Ersatz sonstiger Schäden zu verlangen.

Verantwortungsmerkmale:

1) die Verantwortung für die Verletzung von Verbraucherrechten kann sowohl dem Verkäufer als auch dem Hersteller übertragen werden;

2) der Verkäufer, der dem Käufer keine Informationen über die Ware gegeben hat, haftet auch für die nach der Übergabe entstandenen Mängel der Ware und ist dem Käufer zum Schadensersatz verpflichtet;

3) Schadensersatz des Verkäufers für den Käufer entbindet ihn nicht von der Erfüllung der Sachleistung;

4) im Falle der Verletzung der Eigentumsrechte des Verbrauchers ist eine finanzielle Entschädigung für den ihm entstandenen immateriellen Schaden möglich, wenn ein Verschulden des Schädigers vorliegt. Die Höhe der Entschädigung wird nur vom Gericht unter Berücksichtigung der Art und des Ausmaßes des seelischen Leidens des Verbrauchers und nicht der Kosten der gekauften Ware festgelegt.

7. KONZEPT, MERKMALE, BESTANDTEILE DES LIEFERVERTRAGES

Liefervertrag - eine Vereinbarung, nach der sich der Lieferant-Unternehmer verpflichtet, dem Käufer innerhalb einer bestimmten Frist die von ihm hergestellten oder gekauften Waren zur Nutzung für geschäftliche oder andere Zwecke zu übertragen, die nicht mit der persönlichen, familiären, häuslichen oder ähnlichen Nutzung in Zusammenhang stehen (Artikel 506). des Bürgerlichen Gesetzbuches).

Dieser Vertrag gilt als unternehmerisch, eine der Formen des Großhandels (andere Formen sind der Messe- und Warenbörsenhandel). Verträge, die zwischen dem Warenlieferanten und seinem Käufer geschlossen werden, gelten im Hinblick auf die Struktur der Vertragsbeziehungen als einfach, und Verträge, bei denen es einen Vermittler gibt - eine zwischengeschaltete Stelle, gelten als Verträge mit komplexer Struktur. Wenn ein Vermittler vorhanden ist, werden zwei Verträge geschlossen: einer zwischen dem Lieferanten und dem Vermittler (z. B. ein Großhandelsdepot, ein Warenlager), der zweite zwischen dem Vermittler und dem Käufer.

Merkmale des Liefervertrags - einvernehmlich, gegenseitig, entschädigt, in einigen Fällen obligatorisch für den Lieferanten (Artikel 445 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).

Diese Art von Vertrag wird durch das Bürgerliche Gesetzbuch sowie auf Antrag der Parteien durch die Regeln geregelt, die in zwei Bestimmungen über Lieferungen enthalten sind: Nr. 888, genehmigt vom Ministerrat der UdSSR am 25. Juli 1988 , aufgehoben durch Teil 4 der Kunst. 2 des Gesetzes der Russischen Föderation "Über die Verabschiedung des zweiten Teils des Zivilgesetzbuchs der Russischen Föderation" und dann durch Beschluss des Plenums des Obersten Schiedsgerichts der Russischen Föderation vom 22. Oktober 1997 wiederhergestellt. Sie heißen: „Verordnung über die Lieferung gewerblicher und technischer Erzeugnisse“ und „Verordnung über die Lieferung von Verbrauchsgütern“ . Darüber hinaus unterliegt dieser Vertrag den Vorschriften des Zivilgesetzbuchs der Russischen Föderation für den Kaufvertrag sowie den Vorschriften des Zivilgesetzbuchs der Russischen Föderation über Verpflichtungen und Transaktionen. Bestimmte Arten von Lieferverträgen werden durch besondere Vorschriften geregelt, z. Vertrag über die Lieferung von Waren für den öffentlichen Bedarf.

Hand werden in der Vereinbarung genannt der Lieferant (es kann eine kommerzielle Organisation oder ein einzelner Unternehmer sein) und Käufer (in der Regel ist es der Unternehmer, es kann aber auch der Staat sein). Käufer im Sinne dieses Vertrages können keine Personen sein, die die Ware für den häuslichen Bedarf verwenden. Aus der Beschaffenheit und dem Verwendungszweck der verkauften Ware ergibt sich, dass es sich bei diesem Vertrag um einen Unternehmervertrag handelt.

Betreff Verträge können alle nicht aus dem Verkehr gezogenen Sachen sein, die sowohl zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden als auch zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht hergestellt (nicht erworben) sind, in der Regel durch Gattungsmerkmale bestimmt.

Preis in dieser Vereinbarung gilt nicht für die wesentlichen Bestimmungen der Vereinbarung, aber Begriff gilt. Sie wird von den Parteien durch Festlegung eines bestimmten Datums oder Zeitraums festgelegt. Eine vorzeitige Lieferung im Rahmen dieses Vertrages ist nicht zulässig. Die Abwicklung von Warenzahlungen erfolgt in der Regel durch Zahlungsaufträge.

Form Der Vertrag kann nur mündlich geschlossen werden, wenn die Vertragsparteien Unternehmer sind und die Gesamtkosten der zu liefernden Waren 10 Mindestlöhne nicht überschreiten. In anderen Fällen bedarf die Form dieser Vereinbarung der Schriftform.

8. ABSCHLUSS UND BEENDIGUNG DES LIEFERVERTRAGES

Abschlussreihenfolge der Vereinbarung hat Merkmale: eine der Parteien der zukünftigen Vereinbarung sendet die Gegenpartei Angebot - ein Angebot, mit ihr einen Vertrag abzuschließen, und die andere Partei sendet es Annahme - Zustimmung zum Abschluss eines Vertrages. Wenn der Akzeptierende in seiner Antwort die Vertragsbedingungen geändert hat, gilt diese Antwort nicht als Annahme, sondern als Angebot, auf das die Gegenpartei innerhalb von 30 Tagen reagieren muss. Die Partei, die gegen diese Regel verstoßen hat, muss der anderen Partei den Schaden ersetzen (diese Regel ist in Artikel 507 des Bürgerlichen Gesetzbuchs mit der Bezeichnung „Beilegung von Meinungsverschiedenheiten beim Vertragsabschluss“ vorgesehen).

Übergabeverfahren:

▪ die Ware wird vom Lieferanten per Versand entweder an den Käufer selbst oder an eine von ihm benannte Person übergeben;

▪ Die Übergabe der Waren an den Standort des Lieferanten (Probenahme) kann auf der Grundlage eines Versandauftrags erfolgen, der 30 Tage vor der Lieferung an den Lieferanten gesendet werden muss (Artikel 2 Absatz 509 des Bürgerlichen Gesetzbuchs);

▪ Waren können auch am Standort des Lieferanten übergeben werden; eine solche Übertragung wird als Probenahme bezeichnet (Artikel 510 des Bürgerlichen Gesetzbuchs);

▪ Das Recht, den Transport für die Warenlieferung zu wählen, steht dem Lieferanten zu (Artikel 1 Absatz 510 des Bürgerlichen Gesetzbuchs);

▪ Mehrwegbehälter und Verpackungsmittel, in denen die Waren geliefert wurden, müssen an den Lieferanten zurückgegeben werden (Artikel 517 des Bürgerlichen Gesetzbuchs);

▪ Waren, die vorzeitig geliefert und vom Käufer angenommen wurden, werden auf die Anzahl der Waren angerechnet, die in der nächsten Periode zu liefern sind (Teil 2, Absatz 3, Artikel 508 des Bürgerlichen Gesetzbuches);

▪ Im Falle einer Minderlieferung von Waren ist der Lieferant verpflichtet, die zu wenig gelieferte Warenmenge im nächsten Zeitraum nachzuholen (Artikel 1 Absatz 511 des Bürgerlichen Gesetzbuchs);

▪ Die Lieferung von Waren eines Namens in größeren Mengen als im Vertrag vorgesehen wird nicht auf die Deckung des Fehlbetrags von Waren eines anderen Namens angerechnet und unterliegt der Nachlieferung (Artikel 2 Absatz 512 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) usw.

Zu beachten ist, dass die Voraussetzungen für die liefervertragliche Warenübergabe vom Gesetzgeber in Form von Rechten und Pflichten der Beteiligten formuliert werden.

Kündigungsgrund des Vertrages Lieferungen sind:

▪ unsachgemäße Vertragserfüllung;

▪ Vereinbarung der Parteien, den Vertrag zu kündigen;

▪ einseitige Verweigerung der Vertragserfüllung im Falle einer erheblichen Vertragsverletzung durch die andere Partei (Artikel 523 des Bürgerlichen Gesetzbuches).

Gründe für die einseitige Verweigerung der Vollstreckung Lieferverträge sind:

▪ Verstöße des Lieferanten;

▪ Lieferung von Waren mit Mängeln, die nicht innerhalb einer für den Käufer akzeptablen Frist behoben werden können (Artikel 2 Absatz 523 des Bürgerlichen Gesetzbuchs);

▪ wiederholte Verletzung der Lieferfristen für Waren (Artikel 2 Absatz 523 des Bürgerlichen Gesetzbuchs);

▪ Lieferung minderwertiger oder unvollständiger Waren (Artikel 1 Absatz 518, Artikel 519, Artikel 2 Absatz 480 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).

9. RECHTE UND PFLICHTEN DER PARTEIEN AUS DEM LIEFERVERTRAG

Verantwortlichkeiten des Lieferanten: die Waren innerhalb der festgelegten Zeit in gleichen Chargen gemäß den festgelegten Zeitplänen zu transportieren; die nicht gelieferten Waren in der nächsten Periode nachfüllen; die Ware herausnehmen, die der Käufer abgelehnt, aber zur Aufbewahrung angenommen hat; die Ware für den Export vorbereiten und den Käufer darüber informieren, wenn der Vertrag unter der Bedingung einer Bemusterung der Ware abgeschlossen wird; Erfüllung der Anweisungen des Käufers, die von ihm bestellte Ware an eine andere Person zu versenden; die dem Käufer im Zusammenhang mit der verantwortungsvollen Lagerung der Ware entstehenden Kosten zu erstatten.

Lieferantenrechte: vom Käufer verlangen, die Ware zu bezahlen; dem Käufer angeben, zu welchem ​​Vertrag er die von ihm gelieferten Waren zählen soll, wenn deren Menge nicht ausreichte und gleichzeitig mehrere Lieferverträge mit diesem Käufer abgeschlossen wurden; den Käufer zur Zahlung der Ware auffordern, wenn er die Annahme ohne ausreichenden Grund verweigert.

Pflichten des Käufers: alle Maßnahmen ergreifen, um die Annahme der im Rahmen des Liefervertrags gelieferten Waren sicherzustellen; die angenommene Ware innerhalb der gesetzlich oder vertraglich festgelegten Frist zu prüfen, die Menge und Qualität der Ware zu prüfen und im Falle der Feststellung von Unstimmigkeiten oder Mängeln an der Ware den Lieferanten unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen; bei Erhalt der Ware von einer Transportorganisation die Übereinstimmung der Ware mit den Angaben in den Transport- und Begleitdokumenten prüfen; im Falle der Ablehnung der ihm vom Lieferanten übergebenen Waren ihn zur Aufbewahrung übernehmen und den Lieferanten unverzüglich benachrichtigen; die ihm überlassenen Waren im Rahmen ihrer Auswahl zu inspizieren; die ihm gelieferte Ware nach dem vertragsgemäßen Verfahren und Zahlungsmittel zu bezahlen.

Rechte des Käufers: die vertragsgemäße Bereitstellung der Ware verlangen; Ansprüche nach Art. 475 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, im Falle der Lieferung von Waren von unzureichender Qualität an ihn; für vom Verbraucher zurückgesandte Ware mangelhafter Qualität innerhalb angemessener Frist Ersatz verlangen, wenn der Käufer die ihm gelieferte Ware im Einzelhandel verkauft; Ansprüche nach Art. 480 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, im Falle der Lieferung von Waren an ihn unter Verletzung der Vertragsbedingungen über die Vollständigkeit; nicht vom Lieferanten gelieferte Waren von anderen Personen unter Zurechnung der entstandenen Kosten an den Lieferanten beziehen; die Bezahlung mangelhafter und unvollständiger Ware zu verweigern und bei bereits bezahlter Ware eine Geldrückerstattung zu verlangen, bis die Mängel behoben oder die Ware vervollständigt oder ersetzt wurde; dem Lieferanten angeben, unter welchen Verträgen der von ihm gezahlte Geldbetrag gutgeschrieben werden soll, falls er mehrere Verträge abgeschlossen hat, dieser Betrag nicht ausreicht, um die Verpflichtungen aus allen Verträgen zu begleichen; die Annahme verspäteter Ware durch Mitteilung an den Lieferanten zu verweigern.

10. KONZEPT, ELEMENTE UND MERKMALE DER VEREINBARUNG ÜBER DIE LIEFERUNG VON WAREN FÜR DEN STAATLICHEN ODER KOMMUNALEN BEDARF

Lieferung von Gütern für den staatlichen oder kommunalen Bedarf - eine Art Liefervertrag. Dieses Abkommen formalisiert den Kauf von Gütern, die der Staat benötigt, insbesondere von Gütern, die zur Erfüllung der Verteidigungs- und Sicherheitsbedürfnisse des Landes erforderlich sind. Dieser Vertrag wird durch Artikel des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation geregelt, die speziell diesem Vertrag gewidmet sind, sowie durch Artikel, die dem Liefervertrag gewidmet sind, und durch Sondergesetze: „Über die Lieferung von Produkten für den Bedarf des Bundesstaates“; „Über die staatliche Materialreserve“; „Auf staatliche Verteidigungsanordnung.“

Auf diesen Vertrag finden die allgemeinen Liefervorschriften Anwendung, sofern sich aus den Vertragsbestimmungen nichts anderes ergibt.

Zeit Die Ausführung von Maßnahmen zum Abschluss eines Vertrags ist gesetzlich begrenzt: Sie ist entweder auf 30 oder 20 Tage festgelegt.

ена товара - Markt, die Finanzierung der Warenlieferungen erfolgt auf Kosten von Haushaltsmitteln und außerbudgetären Quellen der Russischen Föderation.

Von den Teilnehmern Verträge dieser Art sind:

▪ Kunde (entweder die Exekutivbehörden oder von ihnen autorisierte Organisationen handeln in ihrer Rolle);

▪ der Lieferant (in dieser Rolle sind Unternehmer);

▪ Empfänger Ware (Käufer).

Betreff Verträge sind Dinge, die durch generische Merkmale bestimmt werden (nur in Russland hergestellt); der Bedarf an bestellten Artikeln wird aus staatlichen Programmen ermittelt; die Form dieser Vereinbarung bedarf stets der Schriftform; Diese Vereinbarung wird in zwei Dokumenten formalisiert:

▪ staatlicher oder kommunaler Vertrag über die Lieferung von Waren für den staatlichen oder kommunalen Bedarf – eine Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem Lieferanten über die Übergabe der Waren entweder an den Kunden selbst oder an den von ihm angegebenen Empfänger (Käufer);

▪ Liefervertrag für staatliche oder kommunale Bedürfnisse – ein Vertrag zwischen dem Lieferanten und dem Empfänger (Käufer), der auf der Grundlage eines Vertrags über die Übergabe von Waren durch den Lieferanten an den Käufer geschlossen wird. Das Zwischendokument zwischen ihnen ist die Mitteilung des Kunden an den Käufer über seine Bindung an den Lieferanten.

Im Verfahren zum Abschluss eines Liefervertrages für den staatlichen Bedarf kann man sich herausheben Nächste Schritte:

▪ Ermittlung des staatlichen oder kommunalen Bedarfs an Gütern einer bestimmten Art;

▪ Erteilung eines Auftrags zur Lieferung von Waren an den Kunden;

▪ Auftragserteilung durch den Kunden (dies kann bei Wettbewerben erfolgen);

▪ Vertragsschluss zwischen Lieferant und Kunde;

▪ Übermittlung einer Mitteilung des Kunden an den Empfänger der Ware (Käufer), dass diese einem bestimmten Lieferanten zugeordnet wurde;

▪ Abschluss eines Liefervertrages zwischen Lieferant und Käufer auf Grundlage der Mitteilung des Kunden.

Verstöße des Käufers:

▪ Nichtabholung der Ware durch den Käufer innerhalb der angegebenen Frist;

▪ Versäumnis des Käufers, eine Versandrechnung vorzulegen;

▪ wiederholter Zahlungsverzug der Ware durch den Käufer.

11. VERANTWORTUNG DER PARTEIEN IM RAHMEN DER VEREINBARUNG ÜBER DIE LIEFERUNG VON WAREN FÜR DEN STAATLICHEN ODER KOMMUNALEN BEDARF. INHALT DER VEREINBARUNG

Merkmale der Verantwortung der Parteien laut Liefervertrag:

▪ Grundlage der Haftung ist die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Vertragserfüllung;

▪ Die Verantwortung ist umfassend und richtet sich nach den Bestimmungen des Kapitels. 25 GK;

▪ Formen der Haftung: Schadensersatz (tatsächlicher Schaden oder entgangener Gewinn) (Artikel 15 des Bürgerlichen Gesetzbuches); Einziehung von Vertragsstrafen (Strafen, Bußgelder); Einziehung von Zinszahlungen für die Verwendung fremden Geldes bei Verletzung von Geldpflichten (Artikel 395 Absatz 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs 487, Absatz XNUMX): Weigerung einer Partei, den Vertrag zu erfüllen, Rückgabe minderwertiger oder unvollständiger Waren, Kauf der Ware durch den Käufer von einer anderen Person im Falle einer Minderlieferung, Zwangszahlung des Käufers eines nicht ausgewählten Produkts usw.

Vorausgesehen erhöhte Verantwortung der Parteien unter Vertrag:

▪ Der Kunde ist verpflichtet, den dem Lieferanten entstandenen Schaden innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Übergabe der Ware zu ersetzen (bei Nichterstattung hat der Lieferant das Recht, den Vertrag abzulehnen) sowie den durch die Weigerung verursachten Schaden Ersatz der dem Lieferanten bei der Vertragserfüllung entstandenen Verluste (Artikel 533 des Bürgerlichen Gesetzbuches);

▪ Der Lieferant ist verpflichtet, im Falle einer ungerechtfertigten Umgehung des Abschlusses eines Regierungsvertrags über die Lieferung von Gütern für den Bundesbedarf eine Geldbuße in Höhe der im Vertragsentwurf festgelegten Warenkosten zu zahlen (Artikel 2 Absatz 5). das Bundesgesetz „Über die Lieferung von Produkten für den Landesbedarf“ und andere Gesetze) und im Falle der Lieferung minderwertiger oder unvollständiger Waren eine Geldstrafe in Höhe von 20 % des Wertes der beanstandeten Waren zu zahlen (Klausel 5, Artikel 16 des Bundesgesetzes „Über die staatliche Materialreserve“).

Merkmale des Vertragsinhalts:

▪ Der Kunde kann den Abschluss eines Vertrags mit dem Lieferanten nicht verweigern, wenn der Lieferant die Bestellung angenommen hat.

▪ Der Kunde muss den dem Lieferanten während der Vertragserfüllung entstandenen Schaden innerhalb von 30 Tagen ersetzen;

▪ der Lieferant ist verpflichtet, die Ware entweder dem Kunden oder dem Käufer zu übergeben;

▪ Der Käufer muss für die gelieferte Ware bezahlen, wenn die Ware direkt an ihn geliefert wird, der Kunde Bürge ist und mit dem Käufer gesamtschuldnerisch aus dem Vertrag haftet (Artikel 534 des Bürgerlichen Gesetzbuchs), und wenn die Ware selbst geliefert wird Wird die Ware an den Kunden geliefert, muss dieser dafür bezahlen.

12. KONZEPT, ARTEN, MERKMALE DES VERTRAGSVERTRAGES, MERKMALE DER GESETZLICHEN REGELUNG. ABWEICHUNG VOM LIEFERVERTRAG

Vertragsabschluss - eine Vereinbarung, nach der sich der Hersteller landwirtschaftlicher Produkte (Verkäufer) verpflichtet, die von ihm hergestellten Produkte an den Abnehmer (Auftragnehmer) zu übertragen und dieser sich verpflichtet, sie anzunehmen und zu bezahlen (Artikel 535 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).

Diese Vereinbarung wird im Bereich des Unternehmertums verwendet und formalisiert die Übertragung von Produkten von einem Eigentümer auf einen anderen.

Merkmale des Vertrages: einvernehmlich, gegenseitig, kompensatorisch.

Vertragsart ist Lieferung landwirtschaftlicher Produkte für den staatlichen Bedarf.

Feature Diese Art von Vertrag besteht darin, dass er gleichzeitig Zeichen von zwei Arten von Verträgen enthält: Kauf und Verkauf und Lieferung. Dieser Umstand macht es möglich, ihn als Abart dieser beiden Verträge zu betrachten und bestimmt die komplexe Zusammensetzung der Rechtsnormen, durch die er geregelt wird, und das besondere Verfahren zu ihrer Anwendung.

Die für diesen Vertrag geltenden gesetzlichen Vorschriften sind in der folgenden Reihenfolge anzuwenden: Vorschriften zum Vertragsabschluss; Lieferregeln; Kauf- und Verkaufsvorschriften.

Die Reihenfolge der Anwendung von Rechtsnormen, die den Vertrag über die Lieferung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen für den staatlichen Bedarf regeln: Vertragsnormen; die in einem Spezialgesetz enthaltenen Normen (FZ "Über die Beschaffung und Lieferung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, Rohstoffen und Lebensmitteln für den staatlichen Bedarf"); Normen des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation über die Lieferung von Waren für den staatlichen Bedarf; Sondergesetze über die Versorgung des Landesbedarfs ("Über die Versorgung mit Erzeugnissen des Landesbedarfs", "Über die Landesmaterialreserve"); Normen des Zivilgesetzbuches der Russischen Föderation über die allgemeinen Bestimmungen des Kaufvertrags.

Im Bürgerlichen Gesetzbuch der Russischen Föderation gibt es keine Normen, die speziell dem Vertragsvertrag für staatliche Bedürfnisse gewidmet sind.

Ein Contracting-Vertrag unterscheidet sich in folgenden Punkten von einem Liefervertrag:

▪ besonderer Geltungsbereich: Es formalisiert die Handelsbeziehungen zwischen in der Stadt ansässigen Subjekten des Zivilrechts und einem Produkthersteller, der eine Geschäftstätigkeit in einem landwirtschaftlichen Gebiet ausübt;

▪ Subjektzusammensetzung: Der Verkäufer ist der Hersteller der an den Käufer übertragenen Produkte;

▪ die Besonderheit des Vertragsgegenstandes: es handelt sich um landwirtschaftliche Erzeugnisse, die zudem vom Verkäufer selbst erzeugt wurden;

▪ die Ausführung des Vertrages durch natürliche Faktoren beeinflusst wird, die nicht im Voraus vorhersehbar und ausgeschlossen werden können;

▪ Besonderheit der Haftung der Parteien: Der Lieferant haftet trotz der Tatsache, dass er Unternehmer ist, nur bei eigenem Verschulden und der Unternehmer muss nach den allgemeinen Regeln für die Nichterfüllung zivilrechtlich haften oder unsachgemäßer Leistung und ohne eigenes Verschulden (Artikel 3 Absatz 401 des Bürgerlichen Gesetzbuchs);

▪ Die Gesetzgebung im Rahmen dieser Vereinbarung schützt die Interessen der schwächeren Partei, nämlich des Herstellers.

13. ELEMENTE UND INHALT DES VERTRAGS. VERANTWORTLICHKEITEN DER PARTEIEN

Parteien - Verkäufer (Produkthersteller) und Beschaffer (Auftragnehmer). Der Verkäufer kann nur ein Unternehmer (Kollektiv oder Einzelperson) sein, der landwirtschaftliche Produkte herstellt, und der Lieferant kann ein Unternehmer (z. B. eine Handelsorganisation, eine Fabrik) oder ein Staatsunternehmen sein. Organ. Die sachliche Zusammensetzung dieses Vertrages ist die Grundlage für die Klassifizierung dieses Vertrages in der Zivilrechtswissenschaft als Handelsvertrag (Wirtschaftsvertrag).

Betreff Verträge können unverarbeitete Produkte (Getreide) sein; verarbeitete Produkte (Öl); Rohstoffe (Milch), d. h. Produkte, die im landwirtschaftlichen Bereich (Pflanzenbau, Tierhaltung, Pelztierzucht) unter Anwendung landwirtschaftlicher oder tierischer Methoden hergestellt werden. Es wird durch generische Merkmale bestimmt und hat zwei Merkmale:

1) die Abhängigkeit seiner Produktion von natürlichen Faktoren (Wetter, Schädlingsbefall, Infektionskrankheiten, Tierseuchen);

2) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch nicht existiert, es sich um ein herzustellendes Produkt handelt.

Zweck der Beschaffung:

1) Weiterverarbeitung oder Verkauf von Produkten;

2) Platzierung gekaufter Produkte zur Lagerung im Staat. Fonds (FZ „Über die Beschaffung und Versorgung mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen, Rohstoffen und Lebensmitteln für den Staatsbedarf“).

Preis Vertrag bestimmt sich nach den Regeln des Kaufvertrages. Die Preisklausel gehört nicht zu den wesentlichen Vertragsbestimmungen.

Zeit Vertrag ist eine der wesentlichen Vertragsbedingungen.

Form Verträge bedürfen der Schriftform.

Das Verfahren zum Vertragsabschluss und zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten ist ähnlich wie bei einem Liefervertrag.

Pflichten des Verkäufers - Produkte herstellen und diese in der vereinbarten Menge und im vertraglich vereinbarten Sortiment an den Abnehmer übergeben (das Sortiment ist eine wesentliche Vertragsbedingung).

Verantwortlichkeiten des Herstellers: landwirtschaftliche Produkte an ihrem Standort annehmen und den Export sicherstellen; landwirtschaftliche Produkte am Ort des Beschaffers entgegenzunehmen, wenn dies vertraglich vorgesehen ist und die Produkte den Vertragsbedingungen entsprechen und innerhalb der vertraglich festgelegten Frist vorgeführt werden; die gekauften Produkte ganz oder teilweise bezahlen (jedoch mit nachträglichem Zuschlag); Abfälle aus der Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse dem Hersteller auf dessen Verlangen zu einem vertraglich vereinbarten Preis zurückzugeben.

Merkmale der Verantwortlichkeiten der Parteien:

1) Hersteller und Beschaffer - Staat. eine Stelle, die den Vertrag überhaupt nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt hat, ist von der zivilrechtlichen Haftung befreit, wenn sie ihre Unschuld beweist;

2) Der Beschaffer-Unternehmer haftet auch ohne Verschulden, er ist von der zivilrechtlichen Haftung nur durch das Vorliegen höherer Gewalt bei der Vertragserfüllung befreit.

14. KONZEPT, ARTEN, MERKMALE UND INHALT DES ENERGIELIEFERVERTRAGS

Energieliefervertrag - Vereinbarung, Kat. Eine Partei (Energieversorgungsunternehmen) verpflichtet sich, Energie (oder Energieträger) über das angeschlossene Netz an die andere Partei (Verbraucherabonnent) zu liefern, Kat. verpflichtet sich, dafür zu zahlen und das etablierte Regime und die Sicherheit des Energie- (oder Energieverbrauchs) sicherzustellen.

Der Vertrag ist eine Rechtsform, die Beziehungen im Zusammenhang mit dem Energieverbrauch festlegt, und gilt als eine Art Kaufvertrag.

Merkmale des Vertrages: einvernehmlich, kompensiert, gegenseitig, öffentlich.

Typen Verträge:

1) zum Thema: Vertrag über die Lieferung von Gas, Strom, Wasser, Öl und Ölprodukten, Wärmeenergie;

2) je nach Vertragsgegenstand: Energieversorgungsvertrag für Bürger, Energieversorgungsvertrag für Unternehmen;

3) aus anderen Gründen: eine Vereinbarung über die gegenseitige Reservierung der Energielieferung, eine Vereinbarung über Rückstromflüsse usw.

Die Vereinbarung richtet sich nach Art. 539-548 des Bürgerlichen Gesetzbuches sowie Sondervorschriften:

▪ Bundesgesetz „Über die staatliche Regulierung der Tarife für elektrische und thermische Energie in der Russischen Föderation“; „Über natürliche Monopole“; „Über Energiesparen“;

▪ Beschlüsse der Regierung der Russischen Föderation „Über die Genehmigung der Regeln für die Erbringung von Versorgungsdienstleistungen und der Regeln für die Erbringung von Dienstleistungen zur Beseitigung fester und flüssiger Haushaltsabfälle“, „Über das Verfahren zur Einstellung oder Einschränkung der Versorgung“. von elektrischer und thermischer Energie und Gas an Verbraucherorganisationen im Falle der Nichtzahlung der ihnen gelieferten (von ihnen genutzten) Energieressourcen" usw.

Merkmal der gesetzlichen Regelung: Für Verträge über die Lieferung verschiedener Arten von Energie und Energieträgern (Gas, Wasser, Öl usw.) gelten die Vorschriften über die Energielieferung, soweit nicht Gesetze oder andere Rechtsakte etwas anderes vorsehen.

Der Verkäufer ist verpflichtet Energie in angemessener Qualität, festgelegter Menge und in Übereinstimmung mit dem Versorgungsregime liefern.

Der Verkäufer hat das Recht die Energielieferung ohne Zustimmung und Warnung des Abonnenten im Falle einer Liquidation oder Unfallverhütung mit anschließender Benachrichtigung des Abonnenten einzustellen oder einzuschränken; eine Vergütung für die verbrauchte Energie verlangen.

Der Abonnent ist verpflichtet für die erhaltene Energie bezahlen; beobachten Sie die Art seines Konsums; Aufzeichnungen über den Energieverbrauch führen; Verstöße im Zusammenhang mit der Energienutzung unverzüglich dem Energieversorgungsunternehmen melden; Gewährleistung des ordnungsgemäßen technischen Zustands und der Sicherheit von Geräten, Ausrüstungen von Energienetzen für den Fall, dass er eine juristische Person oder ein Einzelunternehmer ist.

Der Abonnent hat das Recht die Energiemenge, die er erhält, gegen Bezahlung ändern; Energie in der erforderlichen Menge verbrauchen, wenn er Bürger ist und Energie für den häuslichen Bedarf verwendet; Energie mit Zustimmung des Energieversorgungsunternehmens an den Unterabonnenten übertragen; Vertrag einseitig kündigen.

15. ELEMENTE DES ENERGIELIEFERVERTRAGS

Parteien im Energieliefervertrag sind: Verkäufer Energie u Käufer (Energieverbraucher).

Verkäufer ist ein Energieversorgungsunternehmen – eine juristische Person beispielsweise in Form einer Aktiengesellschaft. Mosenergo, Krasnojarskenergo. Die Struktur dieser Organisationen ist komplex, sie umfassen Kraftwerke verschiedener Art: thermisch, nuklear, hydraulisch. Diese Organisationen sind kommerziell und arbeiten auf der Grundlage einer vom Ministerium für Kraftstoff und Energie ausgestellten Lizenz. Da Energieversorgungsunternehmen natürliche Monopolsubjekte sind, werden sie in die Register der natürlichen Monopolsubjekte im Brennstoff- und Energiekomplex aufgenommen, die von föderalen und regionalen Energiekommissionen geführt werden.

Abonnenten und Unterabonnenten treten als Käufer (Verbraucher) von Energie auf.

Abonnent ist eine Einheit, deren Kraftwerk mit den Netzen des Teilnehmers verbunden ist. Als Käufer können natürliche und juristische Personen auftreten, unter ihnen gibt es eine Kategorie von „energieintensiven“ Verbrauchern, für die ein anderer Tarif und ein anderes Verfahren zur Bezahlung von Energie festgelegt sind.

Der Vertragsgegenstand ist Energie: elektrischer Strom, Dampf, heißes Wasser. Seine Qualität sollte durch den staatlichen Standard, die geltenden Regeln und Vertragsbedingungen festgelegt werden. Die Qualität von Strom wird durch Spannung und Frequenz des Stroms und Wärme gekennzeichnet - durch Temperatur und Druck von Dampf, Wassertemperatur. Die Energiemenge wird in Kilowatt und Gigakalorien gemessen.

Merkmale des Vertragsgegenstandes:

▪ Die Übertragung des Vertragsgegenstandes erfolgt durch ein System besonderer technischer Mittel (Drähte, Rohrleitungen, Wasserleitungen);

▪ Die Annahme und der Verzehr des Vertragsgegenstandes erfordern eine besondere Ausrüstung und die Gewährleistung der Sicherheit sowohl des Verbrauchers selbst als auch seiner Umgebung.

▪ Die Verfügbarkeit von Sonderequipment ist eine notwendige technische Voraussetzung für den Vertragsabschluss.

Preis des Vertrages wird nicht von den Parteien bestimmt, sondern von staatlich genehmigten Tarifen, die regelmäßig indexiert werden und je nach Abonnenten unterschiedlich sind. Die Lieferung von elektrischer und thermischer Energie durch ein Energieversorgungsunternehmen, das sich in kommunalem Eigentum befindet, erfolgt zu Tarifen, die von den Kommunen genehmigt wurden. Die Energieabrechnung erfolgt nach tatsächlichem Verbrauch gemäß den Abrechnungsdaten.

Zeit des Vertrages kommt nur in solchen Verträgen zustande, in denen der Abonnent eine juristische Person ist. Die Bestimmungen zu den Bedingungen sind im Bürgerlichen Gesetzbuch der Russischen Föderation festgelegt: Ein für einen bestimmten Zeitraum geschlossener Vertrag wird nach Ablauf um denselben Zeitraum verlängert, wenn keine der Parteien eine Änderung der Bedingungen oder die Beendigung des Vertrags erklärt .

Bestellen Vertragsabschluss u Form hängen von der fachlichen Zusammensetzung der Abonnenten und dem Verwendungszweck des Produkts ab. Wenn der Abonnent also ein Bürger ist, der Energie verbraucht, ist die Vertragsform schlüssig. Ist der Abonnent ein Einzelunternehmer oder eine juristische Person, bedarf die Vertragsform der Schriftform.

16. MERKMALE DES ABSCHLUSSES UND DER BEENDIGUNG DES ENERGIELIEFERVERTRAGS. HAFTUNG DER VERTRAGSPARTEIEN

Merkmale der Schlussfolgerung Energielieferverträge:

1) Es ist notwendig, dass der Abonnent ein Special hat Stromempfangsgerät, verbunden zu Stromversorgungsnetzen. Organisationen, die Verfügbarkeit von Geräten, die den Energieverbrauch abrechnen, und anderer Geräte: Netzwerke, Kabel, Transformatoren, Umspannwerke usw.;

2) Energieversorgung Die Organisation hat kein Recht, den Abschluss eines Vertrags zu verweigern, wenn sie die Möglichkeit hat, Energie zu liefern, und hat auch nicht das Recht, einem der Verbraucher den Vorzug zu geben, es sei denn, dies ist durch Rechtsakte vorgesehen;

3) Der Zeitpunkt des Abschlusses eines Vertrages mit einem Bürgerabonnenten gilt als sein Anschluss an das Netz in der vorgeschriebenen Weise, und der Nachweis des Abschlusses des Vertrages ist eine Quittung für die Zahlung des Stroms für einen Monat. Der Zeitpunkt des Abschlusses eines Vertrages mit einem Abonnenten - einer juristischen Person - gilt als Unterzeichnung eines Vertrages, dem beigefügt werden muss: ein Akt der Abgrenzung des bilanziellen Eigentums an Energienetzen (Wärmenetzen) und der Nutzung. die Verantwortung der Parteien;

4) Bei der Energielieferung an einen Unterabonnenten werden zwei Verträge geschlossen: einer zwischen der liefernden Organisation und dem Abonnenten und der andere zwischen dem Abonnenten und dem Unterabonnenten. Der Vertrag gilt als nicht abgeschlossen, wenn er keine Bedingung über die Menge der monatlich und vierteljährlich gelieferten Energie enthält.

Regeln zur Vertragsänderung und Kündigung:

1) ein Abonnent - ein Bürger, der Energie für den Eigenverbrauch verbraucht, hat das Recht, den Vertrag einseitig zu kündigen, vorbehaltlich der Benachrichtigung der Energieversorgungsorganisation und der vollständigen Zahlung der verbrauchten Energie;

2) ein Abonnent - eine juristische Person hat das Recht, die Vertragserfüllung nur dann zu verweigern, wenn die Energieversorgungsorganisation erhebliche Verstöße begangen hat: Lieferung von Energie von unzureichender Qualität, wiederholter Verstoß gegen die Bedingungen der Energieversorgung usw.;

3) Das Energieversorgungsunternehmen hat das Recht, die Energieversorgung einzustellen, wenn die andere Partei zustimmt oder ohne ihre Zustimmung erforderlichenfalls Maßnahmen zur Beseitigung oder Verhütung eines Unfalls zu ergreifen. In beiden Fällen verpflichtet das Gesetz die Energieversorgungsunternehmen, den Abonnenten vor dem Stromausfall zu warnen.

Zivilrecht Haftung der Parteien aus dem Vertrag Stromlieferung tritt ein, wenn der Vertrag durch sie nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt wird.

Verantwortung des Verkäufers entsteht in Form des Ersatzes tatsächlicher Schäden:

1) bei Verstoß des Verkäufers gegen die Bedingungen zur Qualität der von ihm gelieferten Energie;

2) bei Unterbrechungen der Energieversorgung durch den Verkäufer ohne entsprechende Abmahnung, wenn er diese verschuldet hat.

Verantwortung des Käufers tritt bei Nichtbezahlung der von ihm verbrauchten Energie ein: Der Verkäufer hat das Recht, die Energielieferung zu unterbrechen. Er ist dafür verantwortlich, dem Verkäufer keine Informationen über Verstöße zu melden, die während seines Energieverbrauchs aufgetreten sind. Die Form der Haftung im letzteren Fall ist der Ersatz des tatsächlichen Schadens.

17. KONZEPT, MERKMALE, ELEMENTE EINES IMMOBILIENVERKAUFSVERTRAGS

Auf Immobilienkaufvertrag Der Verkäufer verpflichtet sich, Immobilien in das Eigentum des Käufers zu übertragen, und der Käufer verpflichtet sich, diese Immobilie im Rahmen der Übertragungsurkunde anzunehmen und dafür den von den Parteien festgelegten Geldbetrag zu bezahlen.

Die Definition eines Vertrages über den Verkauf von Immobilien unterscheidet sich von der allgemeinen Definition eines Kaufvertrags nur durch den Vertragsgegenstand und die Art und Weise, wie er vom Eigentümer auf den Käufer übertragen wird.

Diese Vereinbarung wurde im geltenden Zivilgesetzbuch der Russischen Föderation aufgrund des erheblichen Werts des Vertragsgegenstands erstmals als eigenständige Vereinbarung herausgestellt und wird nur durch die Normen des Zivilgesetzbuchs der Russischen Föderation und anderer Gesetzbücher geregelt.

Merkmale des Vertrages: einvernehmlich, kompensatorisch, gegenseitig.

Betreff Vereinbarung ist Immobilie - Eigentum, dessen Bewegung ohne Beeinträchtigung seines Zwecks unmöglich ist. Dieses Eigentum ist rechtlich unersetzbar.

Immobilien umfassen (Artikel 1 Absatz 130 des Bürgerlichen Gesetzbuchs):

▪ Grundstücke;

▪ Objekte, die untrennbar mit dem Grundstück verbunden sind (Bauwerke, Gebäude, Rohbaustellen, Baugrundflächen);

▪ Fahrzeuge (Luftfahrzeuge, Wasserfahrzeuge), die der staatlichen Registrierung unterliegen.

▪ Weltraumobjekte.

Auch sonstiges Vermögen kann gesetzlich als unbeweglich eingestuft werden.

dürfen dieser Vereinbarung nicht unterliegen. einige Arten von Grundstücken (z. B. landwirtschaftlich genutzte Grundstücke, Grundstücke mit vorübergehender Nutzung, Grundstücke von Erholungs- und historisch-kultureller Bedeutung usw.).

Immobilienpreis ist eine wesentliche Vertragsbedingung. Der Preis für Immobilien, die sich auf dem Grundstück befinden, beinhaltet den Preis des letzteren. Wenn der von den Parteien schriftlich vereinbarte Vertrag keine Bedingung über den Immobilienpreis enthält, gilt der Kaufvertrag als nicht abgeschlossen. Gleichzeitig gelten die Regeln zur Bestimmung des Preises gemäß Absatz 3 der Kunst. 424 des Bürgerlichen Gesetzbuches, finden keine Anwendung.

18. PARTEIEN DER VEREINBARUNG ÜBER DEN VERKAUF VON IMMOBILIEN UND IHRE PFLICHTEN

Parteien Verträge sind Verkäufer и Käufer. Teilnehmer dieser Vereinbarung können alle Subjekte zivilrechtlicher Beziehungen sein: Einzelpersonen, juristische Personen, der Staat (die Russische Föderation, ihre Subjekte sowie Gemeinden).

Auf Seiten des Verkäufers können nur Personen tätig werden, die entweder ein volles dingliches Recht (Eigentumsrecht) oder ein beschränktes dingliches Recht (Recht der wirtschaftlichen Bewirtschaftung oder Betriebsführung) an der Immobilie haben. Die Situation von Verkäufern, die Immobilien mit beschränktem Recht haben, wird durch die Tatsache erschwert, dass sie nicht selbst entscheiden können, ob sie sie verkaufen möchten, ohne die Zustimmung des Eigentümers einzuholen (dies gilt für staatliche und kommunale Unternehmen, deren Eigentum unter dem Recht von Wirtschaftsführung), oder sie können nur einen Teil des Vermögens, das sie besitzen, selbst verkaufen, d Recht der Betriebsführung) (Artikel 2 Absatz 295, Artikel 1 Absatz 297, Artikel 2 Absatz 298 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).

Ähnlich eingeschränkt sind die Rechte von Ehegatten, die Immobilien verkaufen, die in ihrem gemeinsamen Miteigentum stehen, also von ihnen während der Ehe erworben wurden. Wenn einer der Ehegatten ein solches Eigentum verkauft, ist die notariell beglaubigte Zustimmung des anderen Ehegatten erforderlich (Klausel 2 von Artikel 181 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, Klausel 3 von Artikel 35 des Vereinigten Königreichs).

In bestimmten Fällen schränkt das Gesetz die Rechte von Aktiengesellschaften ein, die ihre Immobilien verkaufen. Wenn also eine Aktiengesellschaft Immobilien im Wert von 25 bis 50 % des gesamten Buchwerts des Gesellschaftsvermögens verkauft, ist ein entsprechender Beschluss des Vorstands dieser Aktiengesellschaft erforderlich, und wenn der Immobilienwert 50 % des Buchwerts übersteigt, ist ein Beschluss der Hauptversammlung erforderlich (Artikel 78 des Bundesgesetzes "Über Aktiengesellschaften").

Verantwortlichkeiten des Verkäufers:

▪ das Eigentum an der Immobilie auf den Käufer übertragen (dieses Recht erlischt vom Verkäufer ab dem Zeitpunkt der Eintragung der Eigentumsübertragung auf den Käufer; dieser Zeitpunkt darf nicht mit der Übertragung der Immobilie selbst zusammenfallen);

▪ die Immobilie auf der Grundlage der Übertragungsurkunde an den Käufer übertragen (ab dem Zeitpunkt der Unterzeichnung dieser Urkunde geht die Gefahr der Zerstörung der Immobilie auf den Käufer über, sofern im Vertrag nichts anderes bestimmt ist – Artikel 2 Absatz 556 des Bürgerlichen Gesetzbuchs). ).

Pflichten des Käufers (Artikel 551 des Bürgerlichen Gesetzbuchs):

▪ Immobilien im Rahmen einer Übertragungsurkunde annehmen;

▪ die Eigentumsübertragung registrieren.

Beim Verkauf von unbeweglichem Vermögen von mangelhafter Qualität hat der Käufer keinen Anspruch auf Ersatz.

19. FORM DER VEREINBARUNG ÜBER DEN VERKAUF VON IMMOBILIEN

Vertragsform muss schriftlich erfolgen, und der Vertrag muss von beiden Parteien unterzeichnet werden (Artikel 550 des Zivilgesetzbuchs). Gleichzeitig unterliegt die Übertragung des Eigentums an Immobilien der staatlichen Registrierung (Artikel 1 Absatz 551 des Bürgerlichen Gesetzbuchs). Und in Bezug auf einige Objekte unterliegt auch eine Vereinbarung über ihren Verkauf der staatlichen Registrierung (z. B. eine Vereinbarung über den Verkauf eines Unternehmens - Artikel 3 Absatz 560 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).

Das Zivilgesetzbuch der Russischen Föderation sieht eine obligatorische staatliche Registrierung eines Vertrags über den Verkauf von Wohngebäuden und eines Vertrags über den Verkauf eines Unternehmens vor, sieht jedoch keine obligatorische staatliche Registrierung von Transaktionen für den Verkauf anderer Arten von Immobilien vor andere als die angegebenen. Die Eintragung des Eigentumsübergangs ist nicht die Eintragung des Kaufvertrags selbst.

Daher gilt ein Vertrag über den Verkauf einer Nichtwohnimmobilie ab dem Zeitpunkt seiner Unterzeichnung und nicht ab dem Zeitpunkt der staatlichen Registrierung als abgeschlossen.

Ein im Bau befindliches Objekt kann Gegenstand eines Kaufvertrags sein, und das Eigentumsrecht daran entsteht ab dem Zeitpunkt der staatlichen Registrierung.

Die Regeln für die staatliche Registrierung von Transaktionen mit Immobilien sind im Bundesgesetz vom 21. Juli 1997 "Über die Registrierung von Rechten an Immobilien und Transaktionen mit Immobilien" enthalten.

Wird ein Rechtsgeschäft über den Verkauf von Grundstücken formgerecht abgeschlossen, aber eine der Parteien entzieht sich seiner Eintragung, so ist das Gericht berechtigt, auf Antrag der anderen Partei über die Eintragung der Übertragung zu entscheiden Eigentum an Immobilien.

Schiffe werden im Schiffsregister registriert. Seine Regeln werden durch Transportcodes sowie Abteilungsverordnungen und -regeln festgelegt. Als Ergebnis der Schiffsregistrierung erhält der neue Reeder eine Eigentumsurkunde für das Schiff.

Die Notwendigkeit, eine Bestimmung über die staatliche Registrierung von Weltraumobjekten zu verabschieden, wurde im Gesetz der Russischen Föderation vom 20. August 1993 "Über Weltraumaktivitäten" erwähnt, aber bisher wurde eine solche Bestimmung nicht verabschiedet. In Übereinstimmung mit Absatz 1 der Kunst. 17 dieses Gesetzes müssen Weltraumobjekte gekennzeichnet werden, die auf ihre Zugehörigkeit zur Russischen Föderation hinweisen. Die Registrierung eines solchen Weltraumobjekts sowie die Registrierung eines Seefahrzeugs weisen darauf hin, dass es der Russischen Föderation gehört und daher der Gerichtsbarkeit der Russischen Föderation untersteht. Darüber hinaus bescheinigt eine solche Registrierung das Eigentumsrecht eines bestimmten Subjekts an dem registrierten Objekt.

20. VERTRAG ÜBER DEN VERKAUF VON WOHNRÄUMEN. DAS KONZEPT DER VEREINBARUNG ZUM VERKAUF DES UNTERNEHMENS

Grundlegende Bestimmungen für den Verkauf von Wohnräumen:

▪ Die Parteien können den Verwendungszweck der verkauften Räumlichkeiten nicht willkürlich ändern (sie dürfen nur für die Unterbringung von Bürgern genutzt werden);

▪ Der Verkäufer ist verpflichtet, im Vertrag beispielsweise die Personen anzugeben, denen das Recht zur Nutzung der von ihm verkauften Räumlichkeiten vorbehalten bleibt. seine Familienangehörigen (Artikel 292 des Bürgerlichen Gesetzbuches), eine Person, die in den aufgrund einer testamentarischen Verweigerung verkauften Räumlichkeiten wohnt, der Mieter (Mieter) der Wohnräume und seine Familienangehörigen;

▪ Wenn dies der Fall ist, muss im Vertrag angegeben werden, dass in den zu verkaufenden Räumlichkeiten kein Wohnrecht besteht;

▪ Der Verkauf von Wohnräumen, in denen minderjährige Familienangehörige des Verkäufers leben, ist nur mit Zustimmung der Vormundschafts- und Treuhandbehörde möglich (Artikel 4 Absatz 292 des Bürgerlichen Gesetzbuchs);

▪ Ein Vertrag über den Verkauf von Wohnräumen gilt ab dem Zeitpunkt seiner staatlichen Registrierung bei den Justizbehörden oder anderen speziell zu diesem Zweck geschaffenen Stellen als abgeschlossen.

Auf Geschäftlicher Kaufvertrag Der Verkäufer verpflichtet sich, das Unternehmen als Ganzes als Vermögenskomplex in das Eigentum des Käufers zu übertragen, mit Ausnahme von Rechten und Pflichten, zu deren Übertragung der Verkäufer auf andere Personen nicht berechtigt ist.

Die Rechte an einer geschäftlichen Bezeichnung, Marke, Dienstleistungsmarke und sonstigen Individualisierungsmittel des Verkäufers und seiner Waren, Werke oder Dienstleistungen sowie die Rechte zur Nutzung solcher Individualisierungsmittel, die ihm aufgrund einer Lizenz gehören, gehen über an den Käufer, sofern sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt.

Unternehmen als Rechtsgegenstand wird ein für unternehmerische Tätigkeiten genutzter Grundstückskomplex anerkannt. Die Struktur des Unternehmens als Vermögenskomplex umfasst alle Arten von Eigentum, das für seine Tätigkeit bestimmt ist, einschließlich Grundstücke, Gebäude, Bauwerke, Ausrüstung, Inventar, Rohstoffe, Produkte, Forderungsrechte, Schulden sowie Rechte an individualisierenden Bezeichnungen das Unternehmen, seine Produkte, Arbeiten und Dienstleistungen (Firmenname, Warenzeichen, Dienstleistungsmarken) und andere ausschließliche Rechte, sofern gesetzlich oder vertraglich nichts anderes bestimmt ist.

In der Regel kommt ein Unternehmensverkaufsvertrag nur bei der Privatisierung von Staatsunternehmen zur Anwendung. Im unternehmerischen Handeln ist die Anwendung dieser Vereinbarung aufgrund ihrer Komplexität wirtschaftlich nicht vertretbar.

21. ELEMENTE UND INHALT DER VEREINBARUNG ÜBER DEN VERKAUF DES UNTERNEHMENS

Parteien Vertragspartner sind Unternehmer (einzelne oder kollektiv-gewerbliche juristische Personen), Verkäufer staatlicher und kommunaler Unternehmen im Zuge ihrer Privatisierung sind die jeweiligen Bundes- oder kommunalen Vermögensfonds.

Betreff des Vertrages ist ein Unternehmen, das ein Vermögenskomplex ist, der aus materiellen Elementen besteht, in denen das Hauptkapital (Räumlichkeiten, Gebäude, Grundstücke) und das Betriebskapital (Ausrüstung, Rohstoffe, Geld) und immaterielle Elemente unterschieden werden die Eigentumsrechte und -pflichten des Unternehmens werden unterschieden, die ausschließlichen Rechte des Unternehmens, die es und seine Produkte individualisieren (das Recht an einem Handelsnamen, das Recht an einer Marke), zivilrechtliche Verpflichtungen des Unternehmens gegenüber Dritten, einschließlich Geldschulden . Gegenstand dieser Vereinbarung ist ihre wesentliche Bedingung.

Die Zusammensetzung und der Wert des zu veräußernden Unternehmens werden anhand seines Inventars bestimmt; Vor Vertragsabschluss müssen folgende Unterlagen erstellt werden: ein Inventargesetz, eine Bilanz, ein Bericht eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers über die Zusammensetzung und den Wert des Unternehmens sowie eine Liste seiner Verpflichtungen (Schulden).

Die Übertragung des Unternehmens erfolgt gemäß dem Übertragungsakt, der Angaben zu seiner Zusammensetzung, zu Mängeln des übertragenen Vermögens sowie zur Benachrichtigung der Gläubiger enthält.

Der Zeitpunkt der Übertragung des Unternehmens vom Verkäufer auf den Käufer ist der Tag der Unterzeichnung der Übertragungsurkunde durch die Parteien. Von diesem Zeitpunkt an geht die Gefahr des zufälligen Untergangs des Firmeneigentums auf den Käufer über.

Die Rechte des Verkäufers, die er aufgrund einer Lizenz erlangt, unterliegen nicht der Übertragung (im Falle eines Verstoßes gegen diese Bestimmung haften beide Parteien gesamtschuldnerisch gegenüber dem Gläubiger des zu verkaufenden Unternehmens).

Der Vertrag über den Unternehmensverkauf tritt mit seiner Eintragung in Kraft. Das Eigentum des Unternehmens geht ab dem Zeitpunkt der staatlichen Registrierung dieses Rechts auf den Käufer über.

Verantwortlichkeiten des Verkäufers:

a) das Eigentum am Unternehmen auf den Käufer übertragen;

b) das Unternehmen auf den Käufer übertragen;

c) Bereiten Sie das Unternehmen auf die Übertragung an den Käufer vor und erstellen Sie eine Übertragungsurkunde, ab deren Unterzeichnung das Unternehmen als übertragen gilt;

d) seine Gläubiger über den Verkauf des Unternehmens informieren, andernfalls haftet der Verkäufer gemeinsam mit dem Käufer.

Bei Betriebsübergang mit mangelhafter Sache hat der Käufer das Recht, Minderung des Kaufpreises, Ersatz einer mangelhaften Sache, Herausgabe der fehlenden Sache zu verlangen.

Für den Fall, dass eine Transaktion zum Verkauf eines Unternehmens als ungültig anerkannt wird, werden die Regeln über die Rückgabe von allem, was im Rahmen der Transaktion erhalten wurde, an die Parteien nur angewendet, wenn diese Folgen die Rechte von Gläubigern, Vertragsparteien, nicht erheblich verletzen , andere Personen und öffentlichen Interessen nicht widersprechen.

Auf den Vertrag über den Verkauf eines Unternehmens werden die im Bürgerlichen Gesetzbuch der Russischen Föderation vorgesehenen Vorschriften über den Verkauf von Immobilien angewendet.

22. KONZEPT UND MERKMALE DES VERTRAGS VON MENA. VERANTWORTLICHKEITEN DER PARTEIEN

Auf Tauschvereinbarung Jede der Parteien ist verpflichtet, der anderen Partei Waren im Austausch gegen eine andere zu präsentieren (Artikel 1 Absatz 567 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).

Die Bestimmungen des Tauschvertrags basieren auf den Bestimmungen des Kaufvertrags, obwohl der Tauschvertrag historisch vor dem Kaufvertrag entstanden ist und mit dem Aufkommen des Geldumlaufs allmählich aus dem Verkehr gezogen wurde. Derzeit wird dieses Abkommen kaum angewendet. Es ist allgemein anerkannt, dass der Kaufvertrag eine Art Tauschvertrag ist und sich davon dadurch unterscheidet, dass die Zahlung im Rahmen des Vertrages in Geld und nicht in Waren erfolgt.

Merkmale des Austauschvertrags: einvernehmlich, gegenseitig, kompensatorisch.

Der Tauschvertrag wird nur durch die Normen des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation geregelt, sowohl durch die Normen im Zusammenhang mit dem Tauschvertrag (Artikel 567-571 des Bürgerlichen Gesetzbuches) als auch durch die Normen für den Kaufvertrag (Absatz 1 des Artikels 567 des Zivilgesetzbuches). Von den Vorschriften über den Kaufvertrag gelten für den Tauschhandel die Vorschriften über Beschaffenheit, Sortiment, Vollständigkeit, Verpackung der Ware, über den Verkauf von Eigentumsrechten, über das Verfahren bei Vertragsschluss, über die Folgen eines Vertragsbruchs Vertrag.

Eine Art Tauschgeschäft ist Tausch - ein Abkommen über den Austausch von Waren, die im Außenhandel verwendet werden. Die Besonderheit dieses Abkommens besteht darin, dass die Partei zu seinem Abschluss eine entsprechende Lizenz benötigt und die im Rahmen dieses Abkommens ausgetauschten Waren gleichwertig sein müssen. Tauschgeschäfte werden durch das Dekret des Präsidenten der Russischen Föderation vom 18. August 1996 Nr. 1209 „Über die staatliche Regulierung von Tauschgeschäften im Außenhandel“ geregelt.

Verantwortung der Parteien:

▪ Bei der Übergabe mangelhafter Ware unterliegen die Parteien den in den Regeln des Kaufvertrags vorgesehenen Folgen;

▪ Wenn ein Dritter die im Rahmen eines Umtauschvertrags erhaltenen Waren zurücknimmt, kann der Geschädigte von der Gegenpartei die während des Umtauschs erhaltenen Waren und Schadensersatz verlangen (Artikel 571 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).

23. ELEMENTE UND INHALT DER AUSTAUSCHVEREINBARUNG

Betreff Tauschverträge können handelbare Waren sein, die frei von Lasten sind, sowie Eigentumsrechte (Artikel 2 Absatz 557 des Bürgerlichen Gesetzbuchs). Der Vertragsgegenstand ist die einzige wesentliche Vertragsbedingung. Es wird davon ausgegangen, dass die umgetauschten Waren gleichwertig sind (Artikel 1 Absatz 568 des Bürgerlichen Gesetzbuchs), und im Falle eines Unterschieds in ihrem Preis wird eine zusätzliche Zahlung von der Partei geleistet, die die Ware mit geringerem Wert präsentiert hat ( Absatz 2 des Artikels 568 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).

Da der Preise der Wert der gelieferten Ware ist der Wert der erhaltenen Ware.

Hand Verträge haben keinen besonderen Namen, aber ihre Besonderheit liegt darin, dass jede Partei sowohl Verkäufer als auch Käufer ist. Die Zusammensetzung der Teilnehmer der Parteien ist etwas begrenzt: Der Staat kann nicht Vertragspartei dieses Vertrags sein. Als Parteien können nur juristische Personen und Bürger auftreten, letztere müssen zivilfähig sein, und alle Beteiligten müssen dingliches Vermögen haben.

Zeit Vereinbarung wird von den Parteien bestimmt. Es wird davon ausgegangen, dass die Warenübergabe gleichzeitig erfolgen muss, das Gesetz schließt jedoch die Möglichkeit der Warenübergabe im Rahmen dieser Vereinbarung zu unterschiedlichen Zeiten nicht aus. Bei gleichzeitiger Übergabe der Ware durch die Parteien entsteht das Eigentumsrecht daran ab dem Zeitpunkt der Übergabe. Im gleichen Fall, wenn die Waren zu unterschiedlichen Zeitpunkten übertragen werden, entsteht das Eigentumsrecht der Parteien erst nach der Übertragung der Waren durch beide Parteien (Artikel 570 des Bürgerlichen Gesetzbuchs). Die letzte Bestimmung ist neu im Zivilrecht. Auf Verträge, bei denen Waren zu unterschiedlichen Zeitpunkten übergeben werden, finden die Vorschriften über die Gegenleistung (Artikel 328, 569 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) Anwendung.

Form Eine mündliche Vereinbarung kann nur in zwei Fällen erfolgen:

a) bei Verträgen zwischen Bürgern über einen Betrag von mindestens dem Zehnfachen des Mindestlohns;

b) zwischen allen Subjekten, wenn der Vertrag bei seinem Abschluss zustande kommt. In allen anderen Fällen muss der Vertrag schriftlich geschlossen werden (Artikel 152-162 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).

Abschlussreihenfolge Vertrag ist ähnlich wie beim Abschluss eines Kaufvertrages.

Merkmale des Vertragsinhalts:

▪ die Rechte und Pflichten der Parteien sind gleich und die Pflichten einer Partei entsprechen den Rechten der anderen Partei;

▪ Die Hauptpflichten der Parteien bestehen in der Übertragung von Waren in das Eigentum eines anderen und in der Entstehung von Kosten für die Übergabe und Annahme der Waren. Die Kosten trägt der Verpflichtete (Artikel 1 Absatz 568 des Bürgerlichen Gesetzbuches).

24. KONZEPT, MERKMALE UND GEGENSTAND DER SPENDENVEREINBARUNG

Spendenvereinbarung - eine Vereinbarung, nach der eine Partei (der Schenker) der anderen Partei (dem Beschenkten) unentgeltlich eine Eigentumssache oder ein Eigentumsrecht (Anspruch) an sich selbst oder einen Dritten überträgt oder sich dazu verpflichtet, sie freizugeben oder sich zur Freigabe verpflichtet es von einer Vermögensverpflichtung gegenüber sich selbst oder einem Dritten (Artikel 1 Absatz 572 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).

Eine Art Schenkungsvertrag ist Spende - eine Schenkung für eine unbestimmte Anzahl von Personen zu allgemein wohltätigen Zwecken (Artikel 582 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).

Merkmale des Schenkungsvertrags: eine Spendenvereinbarung kann sowohl einvernehmlich als auch echt sein; einseitig bindend; kostenlos. Eine einvernehmliche Vereinbarung kann bedingt sein, das heißt, sie kann entweder eine aufschiebende oder eine auflösende Bedingung enthalten.

Voraussetzungen für die einvernehmliche Vereinbarung:

▪ Ein Schenkungsversprechen hat nur dann die Gültigkeit eines zivilrechtlichen Vertrags, wenn es in die richtige Form gebracht wird (Artikel 2 Absatz 572, Artikel 2 Absatz 574 des Bürgerlichen Gesetzbuchs);

▪ Das Versprechen muss einen bestimmten Gegenstand betreffen (Artikel 2 Absatz 572 des Bürgerlichen Gesetzbuchs);

▪ Das Versprechen muss die Übertragung der Sache durch den Schenker zu Lebzeiten vorsehen; andernfalls gilt es als Testament und nicht als Schenkungsvertrag (Artikel 3 Absatz 572 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).

Der Spendenvertrag wird durch die Normen des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Russischen Föderation (Artikel 572-582) sowie durch eine Reihe von Bundesgesetzen geregelt: "Über Insolvenz (Konkurs)"; "Über gemeinnützige Aktivitäten und gemeinnützige Organisationen"; Kunst. 20 FZ "Über Waffen"; Kunst. 25 des Bundesgesetzes "Über den Museumsfonds der Russischen Föderation und Museen der Russischen Föderation".

Ding Spendenvereinbarungen:

▪ Dinge (Eigentum);

▪ Eigentumsrechte (Ansprüche) an sich selbst oder an Dritte (die Gewährung von Rechten an Dritte erfolgt nach den Regeln der Forderungsabtretung (Abtretung) des Artikels 382 des Bürgerlichen Gesetzbuches);

▪ Befreiung von der Verpflichtung (durch Schuldenerlass des Beschenkten, Übertragung der Schulden des Beschenkten auf den Schenker oder Erfüllung der Verpflichtung des Beschenkten durch den Schenker). Die Übertragung der Schulden des Beschenkten auf den Schenker erfolgt nach besonderen Regeln für die Schuldenübertragung (Artikel 391, 392 des Bürgerlichen Gesetzbuches).

Merkmale von Dingenim Rahmen einer Schenkungsvereinbarung übertragen:

▪ Die Art der Sache (beweglich oder unbeweglich) und ihr Wert bestimmen die rechtliche Regelung des Vertrags (die Vertragsform, die Möglichkeit der Schenkung durch eine bestimmte Person usw. hängen davon ab);

▪ Das Schicksal der Sache hängt davon ab, wie detailliert die Sache im Vertrag beschrieben wird: Ein Vertrag, in dem die Sache nicht spezifiziert ist, gilt als ungültig;

▪ Der Verwendungszweck des übertragenen Gegenstands kann vom Spender nur im Schenkungsvertrag bestimmt werden, und eine solche Festlegung ist in Verträgen erforderlich, in denen der Begünstigte Bürger ist (Artikel 3 Absatz 582 des Bürgerlichen Gesetzbuchs);

▪ Der Vertrag sollte die Art der Übergabe der Sache regeln: direkte Übergabe der Sache, symbolische Übergabe der Sache, Übergabe von Rechtsdokumenten für die Sache.

25. PARTEIEN DER SPENDENVEREINBARUNG

Hand im Spendenvertrag genannt werden Spender (in der Spendenvereinbarung - durch den Spender und den Philanthropen) und Beschenkte (in der Spendenvereinbarung - durch den Begünstigten).

Alle Personen des Zivilrechts können als Parteien auftreten, der Staat kann jedoch nur in einem Schenkungsvertrag Beschenkter sein, und kommerzielle Organisationen können weder Spender noch Beschenkter sein. Bei manchen Fächern sieht das Gesetz bestimmte Auflagen oder Einschränkungen vor.

Der Spender muss:

▪ ein Eigentumsrecht an der vertraglich übertragenen Sache haben;

▪ geschäftsfähig sein;

▪ in folgenden Fällen die Einwilligung bestimmter Personen zur Spende einholen:

a) eine juristische Person, die eine Sache mit einem beschränkten dinglichen Recht (das Recht der wirtschaftlichen Leitung oder der Betriebsleitung) besitzt, muss die Zustimmung ihres Eigentümers einholen (Artikel 1 Absatz 576 des Bürgerlichen Gesetzbuchs);

b) Ein Ehegatte, der Vermögen spenden möchte, das das gemeinsame Eigentum der Ehegatten ist, muss die Zustimmung des anderen Ehegatten einholen (Artikel 2 Absatz 576 des Bürgerlichen Gesetzbuchs);

c) Minderjährige im Alter von 6 bis 14 Jahren müssen von ihren gesetzlichen Vertretern die Zustimmung zu kleinen Geschenken einholen;

d) Minderjährige im Alter von 14 bis 18 Jahren müssen die schriftliche Zustimmung ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten einholen (diese Bestimmung gilt nicht für kleine Geschenke - Artikel 2 Absatz 26, Artikel 2 Absatz 28 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).

Einschränkungen in Bezug auf Beschenkte:

▪ Begünstigte einer Spendenvereinbarung können Wohltätigkeitsorganisationen, medizinische und pädagogische Einrichtungen usw. sein;

▪ Personen, denen das Schenken verboten ist, mit Ausnahme gewöhnlicher Geschenke im Wert von nicht mehr als 3 Rubel;

▪ im Namen von Minderjährigen und Bürgern, die für geschäftsunfähig erklärt wurden, ihre gesetzlichen Vertreter;

▪ Mitarbeiter medizinischer Einrichtungen, Bildungseinrichtungen, Sozialschutzeinrichtungen und anderer ähnlicher Einrichtungen, Bürger, die dort Behandlung, Unterstützung oder Ausbildung erhalten, Ehepartner und Verwandte dieser Bürger;

▪ Beamte und Angestellte kommunaler Körperschaften, Angestellte der Bank von Russland im Zusammenhang mit ihrer offiziellen Position oder im Zusammenhang mit der Ausübung ihrer offiziellen Pflichten;

▪ in den Beziehungen zwischen kommerziellen Organisationen.

26. RECHTE UND PFLICHTEN DER PARTEIEN IM RAHMEN EINER GESCHENKVEREINBARUNG

Pflichten des Spenders:

1) die Schenkung zu übertragen (diese Verpflichtung geht bei Konsensverträgen, die ein Sachspendenversprechen enthalten, auf die Rechtsnachfolger des Schenkers über, gilt jedoch nicht für Schenkungsverträge;

2) den Beschenkten über die Mängel der ihm übergebenen Sache informieren;

3) den Verwendungszweck des Geschenks an den Begünstigten im Spendenvertrag festlegen;

4) die mit der Übergabe des Geschenks verbundenen Kosten tragen.

Rechte des Spenders:

1) die Vertragserfüllung in folgenden Fällen verweigern:

a) wenn sich nach Abschluss der einvernehmlichen Vereinbarung das Vermögen oder der Familienstand oder der Gesundheitszustand des Spenders geändert hat, wodurch die Durchführung der Vereinbarung den Lebensstandard des Spenders erheblich mindern wird, b) wenn nach Abschluss der einvernehmlichen Vereinbarung hat der Beschenkte einen Anschlag auf das Leben des Spenders oder eines seiner Familienangehörigen verübt;

2) In folgenden Fällen vom Vertrag zurücktreten:

a) vorsätzliche Täuschung des Lebens des Spenders durch den Beschenkten (die Entscheidung muss vom Gericht auf Antrag der Erben getroffen werden);

b) der Umgang des Empfängers mit dem gespendeten Gegenstand, der für den Spender einen hohen immateriellen Wert darstellt, die Gefahr seines Verlusts mit sich bringt; c) wenn die Spende von einer Einzelperson getätigt wurde. Unternehmer oder Jurist Person auf Kosten der mit dem Unternehmen verbundenen Mittel. Aktivitäten während der 6 Monate vor der Insolvenzerklärung des Spenders; d) wenn der Beschenkte vor dem Schenker verstorben ist und darin die Bedingung für die Kündigung des Vertrages festgelegt wurde; e) wenn der Begünstigte die Schenkung nicht in Übereinstimmung mit dem vom Schenker angegebenen Zweck verwendet hat. Die Regeln zur Ablehnung und Stornierung von Geschenken gelten nicht für gewöhnliche Geschenke von geringem Wert;

3) im Vertrag die Bedingungen festlegen, unter der Kat. sein Eigentum wird übertragen und er kann dessen Rückgabe verlangen (Bedingungen können aufschiebend und auflösend sein);

4) Definieren Sie im Spendenvertrag den Zweck, Zweck der Verwendung des Geschenks.

Der Schenker hat keinen Anspruch auf Gegenleistung vom Beschenkten, da der Auftrag unentgeltlich ist.

Rechte des Beschenkten:

1) erhalte ein Geschenk;

2) sich weigern, das Geschenk anzunehmen;

3) den Zweck der Verwendung des Geschenks im Spendenvertrag im Falle geänderter Umstände mit Zustimmung des Spenders und im Falle seines Todes oder der Liquidation der juristischen Person - des Spenders durch eine gerichtliche Entscheidung ändern.

Pflichten des Beschenkten:

1) Verwenden Sie das Geschenk gemäß den Anweisungen des Spenders zu seinem Zweck;

2) Verpflichtungen in Bezug auf als Geschenk erhaltene Museumsgegenstände erfüllen (Artikel 25 des Bundesgesetzes „Über den Museumsfonds der Russischen Föderation und die Museen der Russischen Föderation“);

3) ein separates Protokoll über die Verwendung von gespendetem Eigentum führen, wenn der Begünstigte eine juristische Person ist;

4) mit der ihm geschenkten Sache, die für den Schenker von großem ideellem Wert ist, sachgerecht umgehen;

5) die gespendete Sache im Falle des Widerrufs der Spende zurückzugeben, wenn sie in Naturalien erhalten geblieben ist, und alle durch die Verwendung erhaltenen Sachen (Einnahmen, Produkte) zu hinterlassen, da sie Eigentum des Beschenkten sind.

27. FORM DER SPENDENVEREINBARUNG, DAS VERFAHREN ZU IHREM ABSCHLUSS. VERANTWORTLICHKEITEN DER PARTEIEN

Form Der Schenkungsvertrag richtet sich nach Art, Gegenstand, sachlicher Zusammensetzung der Parteien. So können Verträge über die Schenkung beweglicher Sachen mündlich geschlossen werden, wenn für sie keine Schriftform vorgesehen ist (Artikel 1 Absatz 574 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).

Für folgende Verträge ist Schriftform erforderlich:

▪ solche, bei denen der Schenker eine juristische Person ist und Gegenstand der Vereinbarung bewegliches Vermögen im Wert von mehr als 3 Rubel ist. (Artikel 2 Absatz 574 des Bürgerlichen Gesetzbuches);

▪ eine Zusage enthalten, bewegliche Sachen zu spenden (Artikel 2 Absatz 574 des Bürgerlichen Gesetzbuches);

▪ Verträge, deren Gegenstand Immobilien sind (ein solcher Vertrag unterliegt dem Staat). Eingetragen - Absatz 3 der Kunst. 574 Bürgerliches Gesetzbuch).

Bestellen Der Abschluss eines Schenkungsvertrags ist wie bei anderen Verträgen: Der Schenkende erklärt dem Beschenkten seinen Wunsch, ihm ein Geschenk zu machen (Angebot), und der Beschenkte muss der Annahme des Geschenks zustimmen (das Angebot des Schenkers annehmen).

Der Zeitpunkt des Vertragsschlusses Als Spenden gelten:

▪ in einem echten Vertrag – der Zeitpunkt der Übergabe der Sache;

▪ in einer einvernehmlichen Vereinbarung – der Zeitpunkt der Unterzeichnung der Vereinbarung;

▪ in einem registrierungspflichtigen Vertrag – der Zeitpunkt der staatlichen Registrierung.

Verantwortung der Parteien im Rahmen einer Spendenvereinbarung:

▪ Der Spender ist für den Schaden verantwortlich, der dem Beschenkten durch die gespendete Sache zugefügt wurde, vorausgesetzt, dass die Mängel, die vor der Übergabe der Sache an ihn entstanden sind, nicht offensichtlich sind und der Spender den Beschenkten nicht darüber gewarnt hat (Artikel 580 des Bürgerlichen Gesetzbuchs). Code). Schäden sind ersatzpflichtig, wenn ein Verschulden gemäß den Bestimmungen des Kapitels vorliegt. 59 des Bürgerlichen Gesetzbuches, d.h. für rechtswidrige Handlungen. Der Spender ist im Falle seiner Verweigerung der Vertragserfüllung gemäß Art. 1, 2 nicht zum Schadensersatz verpflichtet. 577 des Bürgerlichen Gesetzbuches sowie im Falle der Übergabe von Sachen mit Mängeln, wenn diese dem Empfänger keinen Schaden zugefügt haben; - Der Beschenkte ist verantwortlich für:

a) Schäden, die dem Spender durch seine Weigerung entstehen, das Geschenk anzunehmen, wenn der Vertrag schriftlich abgeschlossen wurde. Form der Verantwortung - Ersatz des tatsächlichen Schadens (Artikel 3 Absatz 573 des Bürgerlichen Gesetzbuchs);

b) unsachgemäße Behandlung der Sache. Die Form der Verantwortung ist die Rückgabe der gespendeten Sache an den Spender (Artikel 5 Absatz 578 des Bürgerlichen Gesetzbuchs);

c) die Verwendung von Sachen für einen anderen Zweck, wenn er der Begünstigte ist. Die Haftungsform ist die Stornierung einer Spende (§ 5, Artikel 582 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).

28. KONZEPT, MERKMALE UND MERKMALE DES MIETVERTRAGES. VERTRAGLICHE HAFTUNG

Auf ein Rentenvertrag eine Partei (Mietempfänger) überträgt Eigentum auf die andere Partei (Mietzahler), und der Mietzahler verpflichtet sich, im Austausch für das erhaltene Eigentum dem Empfänger regelmäßig einen bestimmten Geldbetrag zu zahlen oder in anderer Form Mittel für seinen Unterhalt bereitzustellen ( Absatz 1 des Artikels 583 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).

Merkmale des Vertrages: echt, einseitig bindend, erstattungsfähig, riskant (aliatorisch).

Ein Mietvertrag ähnelt einem Darlehensvertrag. Er gehört wie frühere Verträge zu einer Gruppe von Verträgen, die darauf abzielen, Eigentum in Eigentum zu überführen. Dies ist ein neuer Vertragstyp in der russischen Gesetzgebung (im Zivilgesetzbuch der RSFSR von 1964 gab es nur einen Vertrag über den Verkauf eines Wohngebäudes mit lebenslangem Aufenthalt für einen geschäftsunfähigen Verkäufer).

Vertragsarten Miete:

▪ konstante Rente;

▪ Lebensrente;

▪ lebenslanger Unterhalt mit Angehörigen.

Diese Arten von Annuitätenverträgen haben einige Gemeinsamkeiten, unterscheiden sich jedoch:

▪ Form der Unterhaltszahlung an den Mieter;

▪ die Mindestmenge an Inhalten, die dem Rentenempfänger zur Verfügung gestellt werden;

▪ Bedingungen für die Unterhaltszahlungen an den Rentenempfänger;

▪ Möglichkeiten der Rechtsnachfolge für die Vertragsparteien;

▪ Möglichkeiten zur Mietrückzahlung;

▪ Folgen des zufälligen Verlusts von Eigentum usw. Diese Unterschiede hängen davon ab, ob das Eigentum vom Mieter entgeltlich oder unentgeltlich an den Mietzahler übertragen wurde.

Der Mietvertrag wird nur durch das Bürgerliche Gesetzbuch der Russischen Föderation geregelt.

Merkmale der Regulierung Mietverträge:

▪ Die Regulierung erfolgt durch Rechtsnormen für drei Arten von Verträgen:

a) Miete (sie enthalten allgemeine Bestimmungen über diesen Vertrag und die Merkmale jeder Art von Miete);

b) Kauf und Verkauf (diese Regeln gelten für einen Mietvertrag in Fällen, in denen der Mietzahler Eigentum gegen Zahlung der Miete als Entschädigung erhalten hat);

c) Spenden (diese Normen gelten für einen Mietvertrag, wenn der Zahler unentgeltlich eine Immobilie zur Miete erhalten hat);

▪ Der Inhalt der Rechtsvorschriften, die den Rentenvertrag regeln, zielt darauf ab, die Interessen der schwächeren Vertragspartei zu schützen; diese Partei ist der Rentenempfänger;

▪ Die meisten Rechtsnormen, die den Rentenvertrag regeln, sind dispositiver Natur (das bedeutet, dass die Parteien das Recht haben, die Vertragsbedingungen, auf die sich diese Normen beziehen, selbst zu bestimmen).

Verantwortung des Zahlers Mietzins entsteht für die nicht ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages durch ihn (in Form von Zinszahlungen, Vertragsstrafen, Vertragsauflösung usw.) sowie subsidiär für nicht ordnungsgemäße Zahlung der Miete an seinen Empfänger durch die Person, der er das Eigentum übertragen hat der von ihm als Miete erhaltenen Immobilien (Art. 2 Abs. 586 GK).

29. ELEMENTE DES MIETVERTRAGS. RECHTE UND PFLICHTEN DER PARTEIEN

Hand Vereinbarung - der Empfänger der Miete und der Zahler der Miete. Die subjektive Zusammensetzung der Parteien ist für jede Art von Mietvertrag gesetzlich begrenzt.

Ding Verträge:

▪ Eigentum, das der Mietempfänger dem Zahler überlässt (bewegliches und unbewegliches Eigentum; die rechtliche Regelung des Vertrags hängt von der Art des Eigentums ab);

▪ Die Miete (Geld, Sachen, Dienstleistungen), ihre Art, Höhe, Zahlungsbedingungen sowie die Art und Weise der Sicherstellung ihrer Zahlung müssen im Vertrag geregelt sein.

Zeit Der Vertrag kann unbefristet sein (bei einem Dauerrentenvertrag) und an der Lebensdauer des Empfängers der Rente gemessen werden (bei anderen Vertragsarten). Dieser Vertrag läuft. Die Ungewissheit der Vertragsdauer erlaubt es bei Vertragsabschluss nicht, die gesamte zu zahlende Miete zu bestimmen. Dieser Umstand macht den Vertrag riskant, da nicht im Voraus bekannt ist, für welche der Parteien er rentabler ist, und jede der Parteien möglicherweise eine geringere Befriedigung erhält als angenommen.

Form Mietverträge bedürfen der Schriftform und der Vertrag muss von einem Notar beglaubigt werden; im Falle der Übertragung durch den Empfänger der Miete an den Zahler von Immobilien unterliegt der Vertrag dem Staat. Anmeldung.

Als Übergang einer beweglichen Sache oder eines beweglichen Staates gilt der Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Registrierung eines Vertrages über die Übertragung von Immobilien.

Die Rechte und Pflichten der Parteien variieren je nach Art des Mietvertrages.

Rechte des Mietempfängers: a) die Miete auch im Falle eines zufälligen Untergangs der zur Miete überlassenen Sache rechtzeitig und vollständig zu erhalten;

b) verlangen, dass der Rentenzahler den Vertrag durch Rückkauf der Rente kündigt; c) die Zahlung der Miete von der Person verlangen, an die der Mietzahler die vom Mietempfänger bei Abschluss des Mietvertrags übertragene Immobilie veräußern wird (diese Immobilie unterliegt dem Erbrecht usw.).

Rechte des Mietzahlers: a) den Vertrag mit Zustimmung des Rentenempfängers kündigen;

b) Immobilien, die er als Miete vom Mietempfänger erhalten hat, ohne dessen Zustimmung an einen Dritten zu veräußern usw.

Verpflichtung des Rentenempfängers - bei Vertragsabschluss mit dem Mietzahler vereinbaren:

a) Höhe, Art und Zeitpunkt der Zahlung der Miete an ihn;

b) Art der Vertragsabsicherung; c) das Schicksal des Vertrages im Falle des Todes des Rentenzahlers usw.

Pflichten des Mietzahlers: a) die Miete auch bei zufälliger Zerstörung der von ihm im Rahmen der Miete erhaltenen Sachen rechtzeitig und vollständig zu zahlen;

b) Indexmietzahlungen bei steigender Inflation;

c) mit dem Mietempfänger die Vertragsbedingungen vereinbaren, die in den Pflichten des Mietempfängers erwähnt wurden; d) Schadensersatz für den Mietzahler bei nicht ordnungsgemäßer Erfüllung der Mietzahlungspflicht usw.

Eine wesentliche Bedingung eines Vertrages, der die Übertragung einer Geldsumme oder eines anderen beweglichen Vermögens gegen Zahlung einer Miete vorsieht, ist eine Bedingung, die die Pflicht des Mietzahlers begründet, Sicherheit für die Erfüllung seiner Verpflichtungen zu leisten oder zugunsten der Miete zu versichern Empfänger der Miete das Haftungsrisiko für die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung dieser Verpflichtungen.

30. MERKMALE UND ELEMENTE DES DAUERMIETVERTRAGS

Kennzeichen dauerhafte Miete gegenüber anderen Mietarten ist die Ewigkeit.

Hand unbefristete Mietverträge:

▪ die Zahl der Vertragsparteien ist gesetzlich nicht begrenzt;

▪ Vertragsparteien können nur Bürger und juristische Personen sein;

▪ Die Zusammensetzung des Subjekts ist nur auf eine Partei beschränkt – den Mietempfänger: Dies kann sowohl der Bürger sein, der die Immobilie zur Miete übergeben hat, als auch der von ihm angegebene Bürger, als auch eine gemeinnützige Organisation (Stiftungen, öffentliche und öffentliche Einrichtungen). religiöse Organisationen) (Artikel 1 Absatz 50 und Artikel 589 des Bürgerlichen Gesetzbuches);

Das Recht auf Miete geht vom Empfänger der Miete auf seinen Rechtsnachfolger durch Forderungsabtretung zu Lebzeiten oder nach dem Tod – durch Erbschaft oder bei der Umgründung einer juristischen Person, sofern es sich um eine solche handelt (§ 2 Abs Bürgerliches Gesetzbuch).

Ding Die Miete besteht aus dem Eigentum, das der Empfänger der Miete in das Eigentum des Zahlers der Miete überführt hat, und direkt aus der Zahlung der Miete an die Person, die ihr Eigentum in das Eigentum des Zahlers der Miete überführt hat.

Das vom Rentenempfänger übertragene Vermögen kann alles sein, was nicht aus dem bürgerlichen Verkehr genommen wurde, sowohl bewegliches als auch unbewegliches.

Die Miete kann beliebig sein bilden: Geld, Kleidung, Dienstleistungen, Arbeit, müssen aber immer in Geld ausgedrückt werden, sonst wird der Vertrag hinfällig.

Die Mindestmiethöhe ist gesetzlich nicht festgelegt (sie muss von den Vertragsparteien festgelegt werden). Die Höhe der Miete unterliegt der Indexierung gemäß der Erhöhung des Gesetzes über den Mindestlohn (Absätze 1, 2 des Artikels 590 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).

Termine in der Dauerrentenvereinbarung werden nur in Bezug auf den Zeitpunkt der Zahlung der Rente definiert: Sie ist fortlaufend am Ende eines jeden Quartals zu zahlen, sofern in der Vereinbarung nichts anderes bestimmt ist (Artikel 591 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).

Preis Ein Dauerrentenvertrag besteht aus dem Wert des Vermögens, das der Empfänger der Rente auf den Zahler überträgt, und der Höhe der vom Zahler gezahlten Rente.

Gründe für die Forderung des Rentenempfängers, diese einzulösen (Artikel 593 des Bürgerlichen Gesetzbuchs):

▪ Mietzahler:

a) die Zahlung der Miete um mehr als ein Jahr verzögert;

b) seine Pflichten verletzt hat, die Zahlung der Miete zu gewährleisten (Artikel 587 des Bürgerlichen Gesetzbuchs);

c) für zahlungsunfähig erklärt wurde oder Umstände eingetreten sind, die darauf hindeuten, dass die Miete nicht in der Höhe und innerhalb der im Vertrag festgelegten Fristen an sie gezahlt wird;

▪ gegen Miete übertragene Immobilien in gemeinschaftliches Eigentum gelangten oder auf mehrere Personen aufgeteilt wurden;

▪ in anderen vertraglich vorgesehenen Fällen.

31. INHALT DES DAUERMIETVERTRAGS

Pflichten des Mietzahlers:

▪ die Miete auch im Falle der Zerstörung der ihm unentgeltlich überlassenen Sachen fortlaufend und in voller Höhe zu zahlen;

▪ Zinsen zahlen, die in der Vereinbarung oder gemäß Art. festgelegt sind. 395 des Bürgerlichen Gesetzbuches wegen verspäteter Mietzahlung (Artikel 1 Absatz 595 des Bürgerlichen Gesetzbuches);

▪ trägt das Risiko des zufälligen Verlusts oder der zufälligen Beschädigung von Eigentum, das unentgeltlich auf ihn übergeht (Artikel 1 Absatz 595 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).

Rechte des Mietzahlers:

▪ den Rentenvertrag durch den Kauf der Rente verweigern; dazu ist er verpflichtet, den Rentenempfänger drei Monate im Voraus schriftlich zu benachrichtigen und weitere Rentenbeträge bis zur Rückzahlung zu zahlen (Artikel 1 Absatz 592 des Bürgerlichen Gesetzbuchs). ; Der Verzicht auf dieses Recht im Vertrag ist ungültig, der Vertrag kann jedoch ein Rücknahmeverbot für einen bestimmten Zeitraum vorsehen: Dieser darf 30 Jahre nicht überschreiten (Artikel 3 Absatz 592 des Bürgerlichen Gesetzbuchs). Der Rückkauf erfolgt zu dem im Vertrag festgelegten Preis und in dessen Fehlen zu einem Preis, der dem jährlich zu zahlenden Mietbetrag zuzüglich des Wertes der zur Zahlung der Miete übertragenen Immobilie entspricht (Artikel 3 Absatz 594). des Bürgerlichen Gesetzbuches);

▪ eine Herabsetzung der Miete oder eine Kündigung des Vertrages im Falle der Zerstörung der gegen Entgelt erhaltenen Sachen verlangen (Artikel 2 Absatz 595 des Bürgerlichen Gesetzbuches).

Rechte des Mietempfängers:

▪ vom Zahler die Zahlung der Miete verlangen (Artikel 593 des Bürgerlichen Gesetzbuches);

▪ Ihren Anspruch auf eine Rente zu Lebzeiten durch Abtretung einer Forderung auf eine andere Person übertragen und nach dem Tod des Rentenempfängers vererbt (Artikel 2 Absatz 589 des Bürgerlichen Gesetzbuches);

▪ vom Zahler verlangen, die Miete zurückzukaufen, wenn er den Vertrag nicht ordnungsgemäß erfüllt, sowie in einer Reihe von Fällen und bei nicht ordnungsgemäßer Vertragserfüllung durch ihn: wenn die von ihm im Rahmen der Miete erhaltene Immobilie mehreren Personen zur gemeinsamen Nutzung übertragen oder unter diesen aufgeteilt wurde, sowie im Falle der Insolvenz des Zahlers (Artikel 593 des Bürgerlichen Gesetzbuches).

Kündigungsgründe Dauermiete:

▪ Allgemeine Gründe für alle Verträge (Kapitel 26 des Bürgerlichen Gesetzbuches);

▪ besondere Gründe:

a) die Ansprüche des Empfängers zur Rückzahlung der Miete (Artikel 593 des Bürgerlichen Gesetzbuchs);

b) die Forderung des Zahlers, den Vertrag wegen des zufälligen Verlusts von Eigentum zu kündigen, das gegen Zahlung der Miete übertragen wurde (Artikel 2 Absatz 595 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).

Verantwortung der Parteien im Rahmen eines unbefristeten Mietvertrags ist im Bürgerlichen Gesetzbuch der Russischen Föderation nicht ausdrücklich vorgesehen. Dies bedeutet, dass es in Übereinstimmung mit den in Absatz 2 der Kunst vorgesehenen allgemeinen Gründen erfolgt. 586 und Kunst. 588 CC. Es gibt jedoch einige Formen der Verantwortung:

▪ Zahlung von Zinsen durch den Mietzahler bei verspäteter Mietzahlung gemäß Art. 395 Bürgerliches Gesetzbuch (Artikel 588 Bürgerliches Gesetzbuch);

▪ Kündigung des Vertrags durch Kauf einer Rente auf Wunsch des Empfängers (Artikel 1 Absatz 593 des Bürgerlichen Gesetzbuchs);

▪ Kündigung des Rentenvertrags auf Wunsch des Zahlers durch Kauf (Artikel 592 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).

32. LEBENSMIETVERTRAG

Gegenstand eines Vertrages Leibrente unterscheidet sich vom Vertragsgegenstand der Dauermiete nur durch die Mietvoraussetzungen. Die Anforderungen an Eigentum, das in das Eigentum des Zahlers übergeht, wurden nicht geändert.

Voraussetzungen für die Miete in einem Leibrentenvertrag:

▪ Miete kann nur in Geld ausgedrückt werden;

▪ Die Höhe der Miete beträgt mindestens einen Mindestlohn pro Monat (Artikel 2 Absatz 597 des Bürgerlichen Gesetzbuchs). Sie kann gemäß den in Art. 318 vorgesehenen Regeln erhöht werden. XNUMX Bürgerliches Gesetzbuch;

▪ Die Mietzahlungsfrist endet am Ende jedes Kalendermonats, sofern im Vertrag nichts anderes bestimmt ist (Artikel 598 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).

Zeit Der Lebensrentenvertrag ist auf den Zeitraum vom Vertragsabschluss bis zum Tod des Rentenempfängers begrenzt.

Die Betreffzusammensetzung des Empfängers der Miete im Vergleich zu einem unbefristeten Mietvertrag eingeschränkter: Mietempfänger kann nur ein Bürger sein.

Betreff Zusammensetzung des Zahlers das gleiche: alle Personen des Zivilrechts können als Zahler auftreten.

Empfängerrechte Leibrente:

▪ vom Zahler die pünktliche und vollständige Zahlung der Miete verlangen;

▪ den Anteil eines verstorbenen Rentenempfängers (Mitgesellschafter) erhalten, wenn es mehrere Rentenempfänger gab;

▪ vom Zahler bei nicht ordnungsgemäßer Vertragserfüllung verlangen:

a) die Rückgabe dieser Immobilie mit Verrechnung ihres Wertes mit dem Rückzahlungspreis der Miete (Artikel 2 Absatz 599 des Bürgerlichen Gesetzbuchs);

b) Einlösung von Eigentum nach den Regeln von Art. 594 des Bürgerlichen Gesetzbuchs für den Rückzahlungspreis einer Dauermiete oder Vertragsauflösung und Schadensersatz (Artikel 1 Absatz 599 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).

Der Anspruch auf Leibrente wird nicht vererbt und kann nicht zu Lebzeiten des Rentenempfängers durch Forderungsabtretung übertragen werden.

Kündigungsgrund des Vertrages Leibrente:

▪ Tod des letzten Rentenempfängers (der Tod des Rentenzahlers beendet nicht die Rentenzahlungspflicht, sie geht auf die Erben des verstorbenen Rentenzahlers über);

▪ Aufforderung des Rentenempfängers zum Rückkauf der Rente im Falle einer erheblichen Vertragsverletzung durch den Zahler (Artikel 1 Absatz 599 des Bürgerlichen Gesetzbuches) gemäß Art. 594 Bürgerliches Gesetzbuch.

Der Verlust von mietweise überlassenem Eigentum beendet den Vertrag nicht, unabhängig davon, ob die Übertragung entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt.

Bei verspäteter Mietzahlung hat der Mietzahler dem Mietempfänger Zinsen zu zahlen, deren Höhe sich nach dem am Wohnort des Mietempfängers am Tag der Erfüllung geltenden Bankzinssatz bestimmt die Geldschuld oder ihren entsprechenden Teil, es sei denn, der Mietvertrag bestimmt eine andere Zinshöhe.

33. LEBENSLANGER UNTERSTÜTZUNGSVERTRAG

Ding Dieser Vertrag hat folgende Merkmale: Nur Immobilien können unter Miete übertragen werden; die Miete kann die Verpflichtung umfassen, für den Bedarf des Mietempfängers in Wohnung, Nahrung, Kleidung sowie für die Pflege zu sorgen, wenn sein Gesundheitszustand dies erfordert. Darüber hinaus kann eine Zahlung des Zahlers ritueller Dienste an den Mietempfänger im Todesfall vorgesehen werden; Die Höhe der Miete muss mindestens zwei Mindestlöhne betragen, und die Kosten für den gesamten Unterhalt müssen im Vertrag festgelegt werden. Mietzahlungsfrist - am Ende eines jeden Kalendermonats; es ist zulässig, den Naturalunterhalt durch regelmäßige Zahlungen in Geldhöhe zu ersetzen.

Zeit des Vertrages ist auf den Zeitraum vom Vertragsabschluss bis zum Tod des Rentenempfängers beschränkt.

Die fachliche Zusammensetzung des Empfängers der Miete: nur ein Bürger.

Die Subjektzusammensetzung des Zahlers: alle Fächer des Zivilrechts.

Rechte des Mietempfängers: Verpfändung auf übertragenem Eigentum; Erhalt der Miete vom Zahler und im Falle der Veräußerung des durch Miete erhaltenen Eigentums durch diesen an eine andere Person - von dieser Person; vom Zahler bei mangelhafter Vertragserfüllung durch ihn die Herausgabe seines unentgeltlich überlassenen Eigentums oder dessen Einlösung verlangen; den Anteil des verstorbenen Mitgesellschafters aus der Verpflichtung im Falle des Todes des letzteren zu erhalten; verlangen, dass der Zahler die Miete pünktlich und vollständig zahlt.

Der Mietzahler hat das Recht ihm mietweise überlassene unbewegliche Sachen nur mit vorheriger Zustimmung des Mietempfängers belasten (veräußern, verpfänden etc.) und hat nicht das Recht, die Zahlung der Miete durch Auskauf zu verweigern.

Pflichten des Mietzahlers: den Wert der unter Miete erhaltenen Immobilie nicht mindern; die Zustimmung des Mietempfängers zur Verpfändung oder sonstigen Belastung der von ihm mit der Miete erhaltenen unbeweglichen Sachen einholen.

Kündigungsgründe: Tod des Rentenempfängers; die Verpflichtung des Mietempfängers zur Rückgabe der mietweise überlassenen Liegenschaft im Sinne von Art. 594 des Zivilgesetzbuches der Russischen Föderation; wesentliche Pflichtverletzung des Mietzahlers. Der Mietzahler hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Ersatz der Unterhaltskosten des Mietempfängers.

Bei verspäteter Mietzahlung hat der Mietzahler dem Mietempfänger Zinsen zu zahlen, deren Höhe sich nach dem am Wohnort des Mietempfängers am Tag der Erfüllung geltenden Bankzinssatz bestimmt die Geldschuld oder ihren entsprechenden Teil, es sei denn, der Mietvertrag bestimmt eine andere Zinshöhe.

Die Regeln, die für jede Art von Miete gelten sollten, sind im Gesetz nicht vollständig festgelegt, was durch Verweise auf andere Artikel ausgeglichen wird. Darüber hinaus wird von der Möglichkeit der Anwendung der allgemeinen Vorschriften des Schuldrechts ausgegangen. So kann beispielsweise die Kündigung eines Rentenvertrags nicht nur durch Aufkauf, sondern auch auf traditionelle Weise erfolgen: durch Vereinbarung der Parteien, Schuldenerlass, Aufrechnung, Neuerung usw.

34. KONZEPT UND MERKMALE DES MIETVERTRAGS. HAFTUNG DER PARTEIEN UND BEENDIGUNG DER VEREINBARUNG

Auf Leasingvertrag eine Partei (der Vermieter) verpflichtet sich, der anderen Partei (dem Mieter) gegen Entgelt eine Sache zum vorübergehenden Besitz und zur vorübergehenden Nutzung oder zur vorübergehenden Nutzung zur Verfügung zu stellen.

Dieser Vertrag gehört zur Gruppe der Verträge über die zweckgebundene Überlassung von Eigentum.

Die Begriffe "Miete" und "Immobilienpacht" im Bürgerlichen Gesetzbuch der Russischen Föderation sind synonym.

Merkmale des Mietvertrags: einvernehmlich, gegenseitig, kompensatorisch.

Das Zivilgesetzbuch der Russischen Föderation sieht nur vor 5 Arten von Mietverträgen (obwohl eigentlich viel mehr unterschieden werden kann): Miete; Vermietung von Fahrzeugen; Leasing von Gebäuden und Bauwerken; Enterprise-Leasing; Finanzierungsleasing (Leasing).

Der Mietvertrag wird hauptsächlich durch das Bürgerliche Gesetzbuch der Russischen Föderation geregelt. Andere normative Akte: Gesetz der Russischen Föderation „Über den Schutz der Verbraucherrechte“ (im Rahmen eines Mietvertrags); Bundesgesetz "Über Leasing"; Transportgesetze (sie regeln die Anmietung von Fahrzeugen); Bodenordnung der Russischen Föderation; Forstgesetzbuch der Russischen Föderation; Wassergesetzbuch der Russischen Föderation; RF-Gesetz "Über den Untergrund"; Gesetz "Über die Tierwelt".

Der Vermieter antwortet: für die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Beschädigung der Mietsache, da diese deren Eigentümer ist; Mängel der Mietsache, wenn sie deren Nutzung verhindern; Nichterfüllung ihrer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten.

Der Mieter antwortet: für verspätete Miete; vorzeitige Rückgabe des Eigentums (er ist verpflichtet, Miete für die Zeit der Verspätung sowie eine Strafe zu zahlen); Nichterfüllung sonstiger vertraglicher und gesetzlicher Pflichten.

Gründe für die Kündigung des Mietverhältnisses: Ausführung des Vertrages; die Liquidation einer juristischen Person, wenn es sich um einen Mieter oder Vermieter handelt, aber der Tod eines Bürgers, der Partei eines Mietvertrags ist, beendet den Vertrag nicht: Die Rechte und Pflichten des Verstorbenen gehen auf seinen Erben über; Vereinbarung der Parteien, den Vertrag zu kündigen; eine Klage vor Gericht einer der Parteien usw.

Gründe für die gerichtliche Kündigung des Mietvertrages auf Antrag des Vermieters: vertrags- oder bestimmungswidrige Nutzung des Mietobjekts durch den Mieter; wesentliche Verschlechterung der Mietsache durch den Mieter; Verspätung von zwei Mietzahlungsterminen; Nichterfüllung der Verpflichtung des Mieters zur Durchführung laufender Reparaturen oder zur Übernahme der Kosten für die Instandhaltung des Mietobjekts.

Die Besonderheit der Vorlage der Klageschrift durch den Vermieter vor dem Schiedsgericht: er hat eine Abschrift der Abmahnung des Mieters über eine Pflichtverletzung vorzulegen.

Gründe für die gerichtliche Kündigung des Mietvertrages auf Antrag des Mieters: Nichtbereitstellung des Mietgegenstandes durch den Vermieter an den Mieter; Bereitstellung durch den Vermieter von Immobilien mit Mängeln, die ihre Nutzung verhindern; Nichterfüllung der Verpflichtungen des Vermieters zur Durchführung größerer Reparaturen der von ihm gemieteten Immobilie; Unbrauchbarkeit der Mietsache zur Nutzung durch Umstände, die der Mieter nicht zu vertreten hat.

35. ELEMENTE EINES MIETVERTRAGS

Der Vertragsgegenstand Leasing ist eine individuell definierte bewegliche und unbewegliche Sache, die ihre Eigenschaften im Laufe ihrer Nutzung nicht verliert. Das Leasing bestimmter Gegenstände kann gesetzlich eingeschränkt sein (z. B. dürfen Waffen nur mit besonderer Genehmigung der Parteien geleast werden). Bei der Vermietung von Naturobjekten sollten nicht nur die Normen des Bürgerlichen Gesetzbuchs, sondern auch Sondergesetze berücksichtigt werden. So zum Beispiel Art. 53 des Bodengesetzes verpflichtet den Mieter, den vorgesehenen Zweck des von ihm erhaltenen Grundstücks einzuhalten. Natürliche Objekte können in der Regel vermietet werden, wenn zukünftige Mieter spezielle Lizenzen haben. Maßgeblich ist die Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes.

Vertragsform Leasing hängt von seiner Laufzeit und der Zusammensetzung der Vertragsparteien ab. Wenn der Vertrag also für mehr als ein Jahr abgeschlossen wird und auch wenn eine der Parteien eine juristische Person ist, muss seine Form schriftlich erfolgen (Artikel 1 Absatz 609 des Bürgerlichen Gesetzbuchs). Handelt es sich bei dem Mietvertrag um Immobilien, muss der Vertrag bei der zuständigen staatlichen Stelle registriert werden.

Das Verfahren zum Abschluss eines Vertrages Leasing hat zwei Funktionen. Das erste Merkmal besteht darin, dass dieser Vertrag auf Auktionen abgeschlossen werden kann, bei denen das Recht auf Abschluss eines Vertrags als Ergebnis eines Wettbewerbs zwischen Personen verkauft wird, die das Recht beanspruchen, Mieter zu sein (der Vertrag wird mit der Person geschlossen, die die Auktion gewonnen hat). Das zweite Merkmal ist, dass der Mieter ein Vorkaufsrecht hat, einen Vertrag für eine neue Laufzeit nach Ablauf der ursprünglichen Vertragslaufzeit abzuschließen (Artikel 621 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).

Preis Vertrag wird durch Vereinbarung der Parteien bestimmt. Steht diese bei Vertragsabschluss nicht fest, kommt die übliche Miete für diese Art von Objekten zur Anwendung. Die Miete kann wie folgt festgelegt werden:

▪ in Form eines bestimmten Geldbetrags, der zu einem bestimmten Zeitpunkt oder in regelmäßigen Abständen eingezahlt wird;

▪ im Anteil der Produkte, Früchte oder Einkünfte, die durch die Nutzung des Mietobjekts erzielt werden;

▪ in Form bestimmter Dienstleistungen;

▪ bei der Übertragung des Eigentums oder der Vermietung einer bestimmten Sache an den Vermieter;

▪ dem Mieter Kosten aufzuerlegen, um die von ihm gemietete Immobilie zu verbessern.

Zeit Verträge können befristet oder unbefristet sein. Wenn die Laufzeit im Vertrag nicht angegeben ist, gilt er als auf unbestimmte Zeit geschlossen. Ein unbefristeter Vertrag zeichnet sich dadurch aus, dass jede seiner Parteien jederzeit vom Vertrag zurücktreten kann, indem sie ihre Gegenpartei einen Monat im Voraus, wenn es sich bei dem Vertragsgegenstand um bewegliche Sachen handelt, oder drei Monate im Voraus, wenn es sich um einen beweglichen Gegenstand handelt, von dem Vertrag zurücktreten kann Die Vereinbarung ist Immobilien. . Diese Bedingungen können jedoch von den Vertragsparteien oder per Gesetz geändert werden. Wird der Vertrag für einen Zeitraum geschlossen, der die gesetzlich festgelegten Fristen überschreitet, gilt der Vertrag als auf Frist geschlossen.

36. MIETPARTEIEN. RECHTE UND PFLICHTEN DER PARTEIEN

Als Parteien (Vermieter и Mieter) Alle Subjekte des bürgerlichen Rechtsverkehrs können handeln: natürliche und juristische Personen sowie der Staat (durch seine Organe).

Der Vermieter muss entweder Eigentümer des von ihm zur Nutzung überlassenen Grundstücks oder eine gesetzlich befugte Person oder Eigentümer des Grundstücks zur Vermietung dieses Grundstücks sein. Gleichzeitig darf eine Person, die aufgrund des Betriebsführungsrechts Eigentümer eines Grundstücks ist, dieses nur mit Zustimmung des Eigentümers dieses Grundstücks vermieten.

Jede Person kann Mieter sein, jedoch kann bei einigen Arten von Mietverträgen die Subjektzusammensetzung gesetzlich begrenzt sein. So müssen bei einem Mietvertrag für ein Unternehmen und einem Leasingvertrag beide Parteien Unternehmer sein, und bei einem Verbrauchermietvertrag muss nur eine Partei Unternehmer sein – der Vermieter.

Der Vermieter ist verpflichtet: dem Mieter das Mietobjekt in einem seinem Zweck und den Vertragsbedingungen entsprechenden Zustand zu überlassen; die dem Mieter überlassene Immobilie mit allen dazugehörigen Zubehörteilen und Dokumenten auszuliefern; die Immobilie innerhalb der im Vertrag festgelegten Frist an den Mieter zu übertragen; den Mieter über die Verpflichtungen Dritter in Bezug auf das ihm übertragene Eigentum zu warnen; Kapitalinstandsetzungen des Leasingobjekts auf eigene Kosten durchführen.

Der Vermieter hat das Recht: Miete vom Mieter verlangen; Rückgabe des Mietgegenstandes nach Vertragsablauf; vorzeitige Beendigung des Vertrages, wenn der Mieter das Objekt nicht vertragsgemäß oder nicht bestimmungsgemäß nutzt.

Der Mieter ist verpflichtet: die Mietsache gemäß den Vertragsbedingungen oder dem Zweck der Immobilie zu nutzen; das Mietobjekt nur selbst nutzen; diese Immobilie nicht ohne Zustimmung des Vermieters untervermieten; Miete pünktlich zahlen; dem Vermieter die Sache nach Vertragsende in einem Zustand normaler Abnutzung samt dazugehörigem Zubehör und dazugehörigen Unterlagen zurückzugeben; das Mietobjekt in gutem Zustand zu halten; laufende Reparaturen am Mietobjekt durchführen; tragen die Kosten für die Instandhaltung.

Der Mieter hat das Recht: vom Vermieter verlangen, ihm den Mietgegenstand zu übertragen; Minderung der Miete, wenn sich der Zustand der Mietsache wesentlich verschlechtert hat; fordern Sie die Früchte, Produkte und Einnahmen aus dem Pachtvertrag an, sofern der Vertrag nichts anderes vorsieht; zur Rückzahlung des Mietgegenstandes, wenn dies vertraglich vorgesehen war; das Mietobjekt unterzuvermieten (die Rechte des Untermieters sind durch die Rechte des Mieters beschränkt, insbesondere darf die Untermietzeit nicht länger als die Mietzeit sein); zum Abschluss eines Vertrages für eine neue Laufzeit, in erster Linie an andere Personen; innerhalb eines Jahres das Recht auf Abschluss eines neuen Vertrages zu übertragen, wenn der Vermieter den Abschluss eines Vertrages für eine neue Laufzeit ablehnte, aber gleichzeitig einen Vertrag mit einer anderen Person abschloss.

Das Nutzungsrecht des Mieters ist immanent Recht, einer Sache zu folgend. h. der Eigentumsübergang an der Mietsache führt nicht zur Beendigung des Vertrags.

37. MERKMALE DES LEASINGS VON FAHRZEUGEN

Das Zivilgesetzbuch der Russischen Föderation regelt nur zwei Arten von Fahrzeugleasingverträgen:

a) Vermietung von Fahrzeugen mit Besatzung;

b) Vermietung von Fahrzeugen ohne Besatzung;

▪ Die Konzepte dieser Vertragsarten sind in Art. 632 (diese Vereinbarung wird als zeitweiliges Chartern bezeichnet) und in der Kunst. 642 Bürgerliches Gesetzbuch;

▪ Gegenstand eines Fahrzeugmietvertrags sind nur Fahrzeuge – Geräte, die zur Beförderung von Gütern, Passagieren und Gepäck bestimmt sind. Und der Gegenstand des Mietvertrages für Fahrzeuge mit Besatzung besteht aus zwei Elementen:

a) ein Fahrzeug;

b) Erbringung von Dienstleistungen durch die Besatzung;

▪ Der Unterschied in der rechtlichen Regelung der beiden oben genannten Vertragsarten besteht darin, dass im ersten Fall die Verantwortung für die Verwaltung des technischen Betriebs des Transports beim Vermieter verbleibt (Artikel 635 des Bürgerlichen Gesetzbuchs), im zweiten Fall jedoch beim Vermieter gehen auf den Mieter über (Artikel 645 des Bürgerlichen Gesetzbuches);

▪ Fahrzeugmietverträge werden nicht nur durch das Bürgerliche Gesetzbuch der Russischen Föderation, sondern auch durch Transportchartas und -gesetze (Artikel 641, 649 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) geregelt.

▪ Die Besatzung eines Leasingfahrzeugs befindet sich in einer doppelten Unterordnung: dem Leasingnehmer und dem Leasinggeber.

▪ Die vom Mieter gezahlte Gebühr wird als Fracht bezeichnet.

▪ Fristen für diese Art von Verträgen sind nicht gesetzlich festgelegt;

▪ Der Mieter hat das Recht, ohne Zustimmung des Vermieters Geschäfte im Zusammenhang mit dem Betrieb des geleasten Fahrzeugs abzuschließen;

▪ Die Haftungsregelung für Schäden an Mietfahrzeugen wird vom Gesetzgeber unter Berücksichtigung der Tatsache formuliert, dass letztere eine erhöhte Gefahrenquelle darstellen.

▪ Die Verantwortung dafür, dass ein gemietetes Fahrzeug einem Dritten Schaden zufügt, wenn es ohne Besatzung gemietet wird, liegt beim Mieter, es sei denn, er weist nach, dass der Schaden auf höhere Gewalt oder den Vorsatz des Geschädigten zurückzuführen ist (Artikel 648 des Zivilgesetzbuchs). Code) und bei Vermietung mit Besatzung - der Vermieter (Artikel 1079 und 640 GK);

▪ Eine Haftung im Rahmen eines Zeitchartervertrags ist ungewöhnlich: Im Falle der Zerstörung eines gemieteten Fahrzeugs ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter den entstandenen Schaden zu ersetzen, es sei denn, dieser weist nach, dass der Schaden auf einem Umstand beruht, den der Mieter zu vertreten hat in Übereinstimmung mit dem Gesetz oder der Vereinbarung (Artikel 639 des Bürgerlichen Gesetzbuches);

▪ Die Haftung der Parteien für die unsachgemäße Vertragserfüllung liegt auch ohne Verschulden vor, da die Parteien Unternehmer sind (Artikel 3 Absatz 401 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).

38. MERKMALE DES UNTERNEHMENSLEASINGVERTRAGES

Ein Gewerbemietvertrag ist eine Art Immobilienmietvertrag.

Vertragsparteien sind Unternehmer.

Wesentliche Bedingungen des Vertrages sind sein Gegenstand und die Höhe der Miete (Artikel 2 Absatz 650, Artikel 1 Absatz 654 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).

Betreff Der Vertrag ist ein Unternehmen als Vermögenskomplex.

Da es sich bei dem Unternehmen um ein komplexes Objekt handelt, wird seine Zusammensetzung auf der Grundlage eines Inventargesetzes, eines Prüfungsurteils zu seinem Wert, einer Bilanz, die die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Unternehmens widerspiegelt, sowie eines Verzeichnisses der Verpflichtungen, insbesondere der Schulden, bestimmt .

Als Teil des Unternehmens ordnen Sie Anlage- und Betriebskapital sowie seine ausschließlichen Rechte zu.

Der Mietvertrag muss durch ein von beiden Parteien unterzeichnetes Dokument vorgelegt werden.

Der Vermieter ist verpflichtet, die Gläubiger des Unternehmens über die Verpachtung seines Unternehmens an diese zu unterrichten, um deren Zustimmung zur Abtretung der ihnen zustehenden Forderung vom Eigentümer des Unternehmens an den Pächter einzuholen.

Ein Gläubiger, der vom Vermieter eine Mitteilung über die Übertragung seines Unternehmens zur Miete erhalten hat, hat das Recht, innerhalb von drei Monaten beim Vermieter die Aufhebung des Darlehensvertrags mit ihm zu verlangen. Einem Gläubiger, dem eine solche Mitteilung nicht zugegangen ist, steht dieser Anspruch innerhalb eines Jahres ab dem Tag zu, an dem er von der Pacht des Unternehmens erfahren hat.

Der Pächter des Unternehmens hat in Bezug auf den Vertragsgegenstand weitreichende Rechte: Er hat das Recht, ohne Zustimmung des Gläubigers Geschäfte mit Immobilien zu tätigen (Untermiete, Verkauf, Tausch von Mietobjekten, aber diese Rechte gelten nicht für natürliche Ressourcen ); Maßnahmen ergreifen, um den Wert des Mietobjekts zu steigern (Artikel 660 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).

Untrennbare Verbesserungen, die der Mieter ohne Zustimmung des Vermieters vorgenommen hat, sind vom Vermieter zu ersetzen, es sei denn, sie sind unangemessen (Artikel 662 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).

Für Schulden, die zusammen mit dem Unternehmen auf den Mieter übertragen werden, haften der Mieter und der Vermieter gegenüber dem Gläubiger als Gesamtschuldner (Artikel 4 Absatz 657 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).

Wird der Vertrag als unwirksam anerkannt, ist die Rückgabe aller im Rahmen der Transaktion erhaltenen Parteien an die Parteien nur möglich, wenn dies die Rechte der Vertragsparteien, anderer Personen und öffentlicher Interessen nicht erheblich verletzt.

39. MERKMALE DES FINANZIERUNGSLEASINGVERTRAGES (LEASINGVERTRAG).

Der Vertrag wird geschlossen, um die Bedürfnisse des Mieters auf Kosten des Vermieters zu befriedigen und von diesem Einnahmen zu erzielen.

Die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien ergeben sich aus zwei Transaktionen: Vermietung und Verkauf.

Der Mieter bestimmt das Objekt, das Gegenstand des Mietvertrags sein wird, und seinen Verkäufer.

Das Eigentum wird nicht nur zum Gebrauch, sondern auch zum Besitz übertragen.

Vertragsarten Leasing: langfristig - Zeitraum mehr als 3 Jahre, mittelfristig - Zeitraum von 1,5 bis 3 Jahren, kurz - bis zu 1,5 Jahre.

Vertragsarten Leasing: финансовый - Der Vertragsgegenstand wird vom Mieter ausgewählt und vom Vermieter gekauft; nach Ablauf des Vertrages geht der Mietgegenstand in das Eigentum des Mieters über; betriebsbereit - Der Vertragsgegenstand wird beim Kauf vom Vermieter ausgewählt, der Mieter hat kein Eigentumsrecht und die Abtretung seiner Rechte an einen Dritten ist nicht zulässig; wiederkehrend - Der Eigentümer der Immobilie verkauft diese an eine Leasinggesellschaft unter der Bedingung, dass diese die Immobilie nur an ihn vermietet.

Vertragsparteien sind: der Vermieter (Vermieter), der Mieter (Mieter) und der Verkäufer (Lieferant) der Immobilie.

Der Vermieter und der Mieter treten gegenüber dem Verkäufer als solidarische Gläubiger auf.

Der Vertragsgegenstand sind bewegliche und unbewegliche, nicht verbrauchbare Sachen, ausgenommen Grundstücke und Naturgegenstände.

Vertragspreis - ein Betrag, der die Erstattung der dem Leasinggeber im Zusammenhang mit dem Erwerb des Leasinggegenstandes entstandenen Kosten sowie die Einnahmen des Leasinggebers umfasst.

Vertragsform kann nur geschrieben werden, und sein Name bestimmt die Form (intern oder international), Art und Art des Vertrages.

Verantwortungsmerkmale: die Einziehung von Geldbeträgen und die Rücknahme des Leasinggegenstands unanfechtbar, gesetzlich oder vertraglich vorgesehen, erfolgt; das Risiko, dass der Vertragsgegenstand nicht dem Verwendungszweck entspricht, trägt derjenige, der ihn beim Kauf ausgewählt hat; die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Beschädigung des Mietgegenstandes liegt ab dem Zeitpunkt der Übergabe beim Mieter.

Der Vermieter hat das Recht, den Vertrag zu kündigenwenn: die Nutzungsbedingungen des Leasinggegenstandes nicht den Vertragsbedingungen entsprechen; der Mieter führt eine Untervermietung ohne seine Zustimmung durch; der Leasingnehmer verschlechtert die Gebrauchseigenschaften des Leasinggegenstandes; Der Mieter hat die Mietzahlungsfristen mehr als zweimal hintereinander versäumt.

Der Mieter hat das Recht, den Vertrag zu kündigen, wenn: der Leasinggegenstand ihm vom Leasinggeber nicht rechtzeitig übertragen wurde; Der Vermieter repariert die Immobilie nicht innerhalb der vertraglich festgelegten Frist.

Der Leasingnehmer ist nicht berechtigt, den Vertrag über den Verkauf des Leasinggegenstands ohne Zustimmung des Leasinggebers zu kündigen.

Die Kündigung des Mietvertrags ist durch Vereinbarung der Parteien sowie durch gerichtliche Entscheidung möglich.

40. KONZEPT, MERKMALE, GESETZLICHE REGELUNG, BESTANDTEILE DES KREDITVERTRAGS. VERTRAGLICHE HAFTUNG

Unter einem Darlehensvertrag, eine Partei (Darlehensgeber) verpflichtet sich, dem Vertragspartner die Sache zum unentgeltlichen vorübergehenden Gebrauch zu überlassen (an den Kreditnehmer), und dieser verpflichtet sich, die gleiche Sache in dem Zustand zurückzugeben, in dem sie sie erhalten hat, unter Berücksichtigung der normalen Abnutzung, oder in dem im Vertrag vorgesehenen Zustand (Artikel 1 Absatz 689 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).

Dieser Vertrag gehört zur Gruppe der Verträge über die Nutzungsüberlassung, er wird durch die Artikel von Ch. B. § 36 des Bürgerlichen Gesetzbuches, Artikel des Bürgerlichen Gesetzbuches zur Miete sowie Sondergesetze. "Über das Bibliothekswesen", Forstgesetzbuch der Russischen Föderation.

Von den Teilnehmern Diese Vereinbarung kann jeder Gegenstand des bürgerlichen Rechts sein, jedoch kann der Verleiher nur entweder der Eigentümer der Sache sein, oder eine vom Eigentümer oder dem Gesetz bevollmächtigte Person, um Eigentum zu verleihen, außerdem schränkt der Gesetzgeber die Rechte gewerblicher Organisationen etwas ein : Sie sind nicht berechtigt, ihr Eigentum an den Gründer und ein Mitglied seiner Organisation sowie an Personen, die die Kontrolle über diese Organisation ausüben, zu verleihen. Der Wechsel des Darlehensgebers im Vertrag beendet den Darlehensvertrag nicht: Seine Rechte und Pflichten gehen auf seinen Nachfolger über.

Der Vertragsgegenstand sind Dinge. Die Anforderungen an den Gegenstand des Darlehensvertrags sind die gleichen wie an den Gegenstand des Mietvertrags. Gegenstand des Darlehensvertrages ist dessen wesentliche Bedingung.

Vertragsform Darlehen dürfen nur in Fällen ausgestellt werden, in denen der Wert des Darlehensgegenstands das Zehnfache des Mindestlohns übersteigt oder wenn mindestens eine der Vertragsparteien eine juristische Person ist (d.h. die Regeln zur Festlegung besonderer Bedingungen für die Form von des Mietvertrages gelten nicht für den Darlehensvertrag). In Fällen, in denen der Vertragsgegenstand Immobilien sind, unterliegt der Vertrag dem Staat. Anmeldung.

Kostenloser Vertrag Kredite ist seine wesentliche Bedingung.

Vertragslaufzeit Kredite können entweder befristet oder unbefristet sein. Bei unbefristeter Vertragslaufzeit muss der Rücktritt vom Vertrag einen Monat im Voraus erklärt werden.

Der Kreditgeber antwortet:

▪ für Mängel einer Sache, die er bei Abschluss eines Darlehensvertrages (vorsätzlich oder grob fahrlässig) nicht angegeben hat, haftet jedoch nicht für Mängel, die von ihm angegeben wurden, dem Darlehensnehmer vorher bekannt waren oder von ihm bei Abschluss entdeckt wurden eine Vereinbarung oder die Übertragung einer Sache;

▪ für Schäden, die einem Dritten durch die Nutzung der Sache durch den Entleiher entstehen, es sei denn, er weist nach, dass der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Entleihers oder des Dritten verursacht wurde.

Der Empfänger antwortet:

▪ für das Risiko eines zufälligen Todes oder einer zufälligen Beschädigung einer Sache für den Fall, dass er deren Tod oder Beschädigung dadurch hätte verhindern können, dass er seine Sache geopfert hat, sich aber dafür entschieden hat, sie zu behalten;

▪ für zufälligen Untergang oder zufällige Beschädigung einer Sache, wenn diese dadurch verloren gegangen oder beschädigt wurde, dass er sie nicht vertrags- oder bestimmungsgemäß verwendet oder ohne Zustimmung des Leihgebers einem Dritten überlassen hat.

41. RECHTE UND PFLICHTEN DER PARTEIEN AUS DEM DARLEHENVERTRAG. BEENDIGUNG DES VERTRAGES

Pflichten des Kreditnehmers: die Sache mangelfrei an den Entleiher zu übergeben und, falls vorhanden, diese festzuhalten; den Entleiher auf die Rechte Dritter an der ihm überlassenen Sache hinzuweisen; die Sache in einem vertrags- und zweckentsprechenden Zustand bereitzustellen; Bereitstellung der übertragenen Sache mit Zubehör und zugehörigen Dokumenten.

Rechte des Kreditgebers: die dem Entleiher überlassene Sache zu ersetzen, wenn dieser die Beseitigung von Mängeln an ihr verlangt; verlangen, dass der Leihnehmer die Sache nach Beendigung des Leihvertrags zurückgibt.

Pflichten des Kreditnehmers: die Sache gemäß den Vertragsbedingungen oder dem Zweck der Sache zu verwenden; die vertragsgemäß erhaltene Sache in gutem Zustand zu halten, einschließlich der Durchführung laufender und größerer Reparaturen; die Kosten für die Instandhaltung der vertragsgemäß erhaltenen Sache tragen; die erhaltene Sache nicht ohne Zustimmung des Verleihers an Dritte weiterzugeben; die erhaltene Ware im gleichen Zustand, vorbehaltlich normaler Abnutzung, oder im vertragsgemäßen Zustand zurückzusenden.

Rechte des Kreditnehmers: vom Verleiher das Zubehör zur Sache und die dazugehörigen Unterlagen verlangen, die er nicht vorgelegt hat; bei Nichtübergabe des Vertragsgegenstandes durch den Verleiher die Auflösung des Vertrages und den Ersatz des tatsächlichen Schadens verlangen; vom Verleiher Ersatz seiner Aufwendungen für die Beseitigung von Mängeln der ihm überlassenen Sache oder deren unentgeltliche Beseitigung verlangen, wenn der Verleiher diese Mängel zu vertreten hat, oder vorzeitige Beendigung des Vertrages und ihm tatsächlich entstandener Schaden.

Gründe für die Kündigung eines Darlehensvertrags:

▪ Ablauf des Vertrages;

▪ Kündigung des Kreditnehmers (Tod eines Bürger-Kreditnehmers oder Liquidation einer juristischen Person – Kreditnehmer), sofern im Vertrag nichts anderes bestimmt ist;

▪ einseitige Ablehnung eines Vertragsabschlusses ohne Angabe einer Frist (hierzu muss die ablehnende Partei dies der anderen Partei einen Monat im Voraus mitteilen, es sei denn, der Vertrag sieht eine andere Kündigungsfrist vor).

Gründe für die vorzeitige Vertragsauflösung durch den Kreditgeber:

▪ vertrags- oder zweckwidrige Nutzung der Sache durch den Entleiher;

▪ Versäumnis des Kreditnehmers, die Pflicht zur Erhaltung des guten Zustands oder der Pflicht zur Erhaltung des Gegenstands zu erfüllen;

▪ erhebliche Verschlechterung des Zustands der Sache;

▪ Übertragung einer Sache durch den Leihgeber an einen Dritten ohne Zustimmung des Leihgebers.

Gründe für eine vorzeitige Vertragsbeendigung durch den Kreditnehmer:

▪ Entdeckung von Mängeln einer Sache, die deren Nutzung unmöglich machen, wenn er von ihnen bei Vertragsschluss nicht Kenntnis hatte;

▪ sich herausstellte, dass sich die vertragsgemäß erhaltene Sache für den vorgesehenen Verwendungszweck ungeeignet erwies;

▪ der Kreditgeber hat ihn bei der Überlassung der Sache nicht auf die Rechte Dritter daran hingewiesen;

▪ Bei der Übergabe der Sache hat der Leihgeber die dazugehörigen Zubehörteile und Unterlagen nicht übergeben.

42. KONZEPT, MERKMALE UND ELEMENTE DES VERTRAGS ÜBER DIE MIETE VON WOHNRÄUMEN

Bei einem Wohnungsmietvertrag ist eine Partei der Eigentümer der Wohnung oder eine von ihm bevollmächtigte Person (Vermieter) - verpflichtet sich, der anderen Partei zur Verfügung zu stellen (zum Arbeitgeber) Wohnräume gegen eine Gebühr für den Besitz und die Nutzung zum Wohnen darin (Artikel 1 Absatz 671 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).

Merkmale des Mietvertrages: es ist einvernehmlich, erstattungsfähig, bilateral bindend.

Betreff ein Wohnungsmietvertrag ist eine isolierte (mit separatem Eingang), gepflegte (in Bezug auf die Bedingungen einer bestimmten Siedlung), eine Wohnung, die die festgelegten sanitären und technischen Anforderungen erfüllt (Artikel 1 Absatz 673 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, Artikel 40, 52 des LCD). Das kann ein Wohnhaus, eine Wohnung oder Teile davon sein.

Parteien Wohnungsmietverträge sind Vermieter и Arbeitgeber. Vermieter können Bürger und juristische Personen sein, Mieter kann nur eine Einzelperson sein.

Vertragsform Die Anmietung einer Wohnung kann nur schriftlich erfolgen.

Vertragslaufzeit Die Anmietung einer Wohnung kann entweder befristet oder unbefristet sein.

Vertragsarten Mietwohnungen:

▪ Sozialmietvertrag für Wohnräume;

▪ Gewerbemietvertrag für Wohnräume. Die oben genannten Arten von Wohnraummietverträgen unterscheiden sich voneinander:

▪ die Gründe für ihren Abschluss;

▪ die Eigentumsform des Vermieters an den gemieteten Wohnräumen;

▪ die Größe der Wohnräume, die Gegenstand des Vertrags sind;

▪ Vertragsdauer;

▪ Methode zur Festsetzung des Entgelts für die Nutzung von Wohnräumen;

▪ Vertragsbedingungen;

▪ Befugnisse der Vertragsparteien;

▪ Quellen ihrer gesetzlichen Regelung.

Beide Vertragsarten sind in Kap. 35 BGB beziehen sich jedoch nur sieben der achtzehn Artikel auf einen Sozialarbeitsvertrag. Das ist Kunst. 672, 674, 675, 678, 680, 681, Art. 1-3 685 GB. Darüber hinaus wird diese Art von Vertrag durch das Wohnungsgesetzbuch, das Gesetz der Russischen Föderation „Über die Grundlagen der föderalen Wohnungspolitik“ vom 24. Dezember 1992 und eine Reihe anderer Rechtsakte geregelt.

43. VERTRAG ZUR SOZIALVERMIETUNG VON WOHNRÄUMEN

Im Rahmen eines Sozialmietvertrags für Wohnräume ist eine Partei Eigentümer der Wohnräume des staatlichen Wohnungsbestands oder des kommunalen Wohnungsbestands (eine autorisierte staatliche Stelle oder eine autorisierte Stelle der örtlichen Selbstverwaltung, die in seinem Namen handelt) oder eine von ihr bevollmächtigte Person ihn (Vermieter) verpflichtet sich, an die andere Partei zu übertragen - einen Bürger (zum Arbeitgeber) Wohnräume zum Besitz und zur Nutzung zum Wohnen darin zu den gesetzlich festgelegten Bedingungen.

Der Vertrag kommt ohne Bestimmung einer Geltungsfrist zustande.

Eine Änderung der Gründe und Bedingungen, die das Recht auf eine Wohnung im Rahmen eines Sozialmietvertrags begründen, ist kein Grund für die Kündigung des Sozialmietvertrags.

Merkmale eines sozialen Arbeitsvertrags Wohnquartier:

a) Gegenstand dieser Art von Vertrag können Wohnräume sein, die nur zum staatlichen und kommunalen Wohnungsbestand gehören;

b) die in Absatz "a" genannten Wohnräume sind für die Versorgung schutzbedürftiger Bevölkerungsgruppen bestimmt: Kriegsveteranen, Behinderte, arme Bürger;

c) die Einräumung des Rechts zum Abschluss eines solchen Vertrages erfolgt zu den Bedingungen des Hilfsbedürftigenordens dieser Ortschaft;

d) der Zurverfügungstellung des Wohnraums zur Miete geht eine Registrierung der Personen voraus, die eine Verbesserung der Wohnverhältnisse benötigen, die gemäß den Vorschriften des Wohnungsrechts durchgeführt wird;

e) Unmittelbare Grundlage für den Abschluss eines solchen Vertrages über die Miete von Wohnraum ist der Eingang eines Bescheides der Gemeinde beim künftigen Mieter;

f) der Vertrag vom Mieter mit dem Wohnungsunterhaltsamt auf Grund eines von ihm erteilten Auftrages geschlossen wird;

g) die Größe der aufgrund des Haftbefehls ausgestellten Wohnung richtet sich nach der Zahl der Personen, die diese Wohnung beziehen, sowie nach der zum Zeitpunkt der Ausstellung des Haftbefehls festgestellten Wohnflächennorm, die pro Person ausgestellt wird;

h) die Zahlung für die gemieteten Wohnräume erfolgt gemäß den zum Zeitpunkt der Zahlung geltenden Tarifen;

i) die Höhe der Zahlung eines bestimmten Mieters einer Wohnung kann gekürzt werden, wenn er über die entsprechenden Leistungen verfügt oder wenn er in den Personenkreis fällt, der wegen geringer finanzieller Mittel der Gewährung von Entschädigungen (Subventionen) unterliegt;

j) Der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ist die Unterzeichnung des Vertragstextes durch die Parteien und der Erhalt der Wohnungsschlüssel durch den Mieter;

k) eine vom Mieter eingereichte Wohnungsbestellung ist ein rechtsgültiges Dokument, das der Aufbewahrung durch den Wohnungsunterhalt unterliegt.

Die Befugnisse der Parteien im Rahmen eines Sozialmietvertrags werden in zwei Gruppen eingeteilt:

a) die Befugnisse, die mit den Befugnissen der Vertragsparteien über die gewerbliche Vermietung von Wohnräumen identisch sind;

b) die Befugnisse, die nur den Parteien des Sozialmietvertrags zustehen.

44. BEFUGNISSE DER PARTEIEN DES VERTRAGES ÜBER DIE SOZIALE VERMIETUNG VON WOHNRÄUMEN UNTERSCHIEDLICH VON DEN BEFUGNISSEN DER PARTEIEN DES VERTRAGES ÜBER DIE GEWERBLICHE VERMIETUNG VON WOHNRÄUMEN

Die Befugnisse der Parteien im Rahmen eines Sozialmietvertrags werden in zwei Gruppen eingeteilt:

a) die Befugnisse, die mit den Befugnissen der Vertragsparteien über die gewerbliche Vermietung von Wohnräumen identisch sind;

b) die Befugnisse, die nur den Parteien des Sozialmietvertrags zustehen.

Die Gruppe der Kräfte der Gruppe "b" umfasst (gemäß LC RF):

▪ Der Mieter ist zur Durchführung routinemäßiger Reparaturen verpflichtet.

▪ Der Mieter ist verpflichtet, die Räumlichkeiten im Falle einer eigenmächtigen Sanierung auf eigene Kosten wieder in ihren ursprünglichen Zustand zu versetzen;

▪ Der Mieter hat das Recht, Wohnraum usw. zu tauschen.

Anders wird die Frage des vom Mieter in den von ihm bewohnten Wohnraum verlegten Personenkreises gelöst. In Übereinstimmung mit dem LCD umfassen solche Personen einen Ehepartner, Kinder, Eltern und andere Verwandte. Außerdem ist für die Ansiedlung dieser Personen die Zustimmung aller Einwohner erforderlich. Der Vermieter kann die Belegung von mit dem Mieter zusammenlebenden Angehörigen seiner Familie untersagen, wenn nach deren Belegung die Gesamtfläche der betreffenden Wohnräume pro Familienmitglied geringer ist als die Rechnungsnorm. Für den Einzug bei den Eltern ihrer minderjährigen Kinder ist die Zustimmung der übrigen Familienmitglieder des Mieters und die Zustimmung des Vermieters nicht erforderlich.

Bei der Räumung einer im Rahmen eines Sozialmietvertrags bewohnten Wohnung wird in einigen gesetzlich vorgesehenen Fällen eine andere Wohnung zur Verfügung gestellt, und bei einer Räumung einer im Rahmen eines gewerblichen Mietvertrags bewohnten Wohnung ist die Überlassung einer anderen Wohnung nicht vorgesehen per Gesetz.

Im Übrigen ist die Frage der Verantwortung der ständig beim Mieter wohnenden Familienmitglieder in den Verträgen über die soziale Miete von Wohnräumen und die gewerbliche Miete gelöst. Somit haften Personen, die im Rahmen eines Sozialmietvertrags für eine Wohnung wohnen, gesamtschuldnerisch mit dem Mieter. Und bei einer in einem gewerblichen Mietvertrag lebenden Familie haftet der Mieter dem Vermieter für die Handlungen aller bei ihm ständig wohnenden Bürger, und eine gesamtschuldnerische Haftung ist nur möglich, wenn zwischen diesen Personen eine entsprechende Vereinbarung getroffen wird.

Der Vertrag über die gesellschaftliche Miete von Wohnraum ist unbefristet, der Vertrag über die gewerbliche Miete von Wohnraum auf die Dauer des Wohnens befristet.

45. VERTRAG ZUR GEWERBLICHEN VERMIETUNG VON WOHNGEBÄUDEN

Merkmale eines gewerblichen Mietvertrages für Wohnräume:

a) Vertragsgegenstand können Räumlichkeiten in einem privaten Wohnungsbestand sein;

b) Die Höhe der Zahlung für Wohnräume wird im Einvernehmen der Parteien festgelegt. Einseitige Größenänderungen sind nicht zulässig; c) Die Zahlungsfrist für Wohnräume wird durch den Vertrag bestimmt, andernfalls ist sie monatlich zu zahlen; d) die Vertragslaufzeit darf 5 Jahre nicht überschreiten; e) Bürger, die ihren ständigen Wohnsitz in Wohnräumen haben, müssen im Vertrag angegeben werden; f) Bürger können in Wohnräume zum dauerhaften Aufenthalt umziehen, jedoch mit Zustimmung des Vermieters, des Mieters und der bei ihnen ständig wohnenden Bürger, vorbehaltlich der Einhaltung der Anforderungen des Gesetzes über den Wohnraumstandard pro Person, außer in Ausnahmefällen der Einzug minderjähriger Kinder; g) Auf Antrag des Mieters und anderer ständig bei ihm wohnender Bürger und mit Zustimmung des Vermieters kann der Mieter durch einen der ständig beim Mieter wohnenden Bürger ersetzt werden. h) Im Falle des Todes des Mieters oder seines Ausscheidens bleibt der Vertrag zu den gleichen Bedingungen bestehen, wobei einer der Bürger, der seinen ständigen Wohnsitz in dieser Wohnung hat, mit Zustimmung der übrigen Bürger Mieter wird.

Befugnisse der Vertragsparteien - die gleichen, die in der Gruppe „a“ in Bezug auf den Sozialmietvertrag für Wohnräume angegeben sind, sowie Folgendes: Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter kostenlose Wohnräume in bewohnbarem Zustand zu überlassen; Der Vermieter ist verpflichtet, den ordnungsgemäßen Betrieb des Wohngebäudes, in dem sich die gemieteten Wohnräume befinden, sicherzustellen, dem Mieter gegen Entgelt Versorgungsleistungen zur Verfügung zu stellen und Reparaturen am Gemeinschaftseigentum des Mehrfamilienhauses durchzuführen. Arbeitgeber im Rahmen eines Vertrags kann nur ein Bürger sein; Der Mieter hat ein Vorkaufsrecht, nach Ablauf des Mietvertrags einen Mietvertrag für Wohnräume für eine neue Laufzeit abzuschließen. Dieses Problem muss 3 Monate vor Ablauf des Mietvertrags behoben werden. Der Mieter ist nicht berechtigt, bei erneutem Vertragsabschluss eine Erhöhung der Zahl der bei ihm wohnenden Personen zu verlangen; Der Mieter hat das Recht, mit Zustimmung der weiteren Personen, die seinen ständigen Wohnsitz haben, den Vertrag jederzeit durch schriftliche Ankündigung gegenüber dem Vermieter mit einer Frist von 3 Monaten zu kündigen; der Vermieter hat das Recht, die Vertragsauflösung gerichtlich zu verlangen, wenn der Mieter 6 Monate lang und bei befristeten Verträgen mehr als zweimal nicht zahlt, sowie bei Zerstörung oder Beschädigung der Wohnräume; Der Vertrag kann auf Antrag beider Parteien gerichtlich gekündigt werden, wenn die Wohnräume zum Wohnen ungeeignet geworden sind oder sich in einem schlechten Zustand befinden, sowie in anderen Fällen; Der Vermieter hat das Recht, den Vertrag gerichtlich zu kündigen, wenn der Mieter oder mit ihm lebende Personen die Wohnräume anderweitig nutzen oder die Rechte und Interessen der Nachbarn systematisch verletzen.

Im Falle einer Vertragsbeendigung unterliegen alle in den Wohnräumen lebenden Personen der Räumung aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung.

46. ​​RECHTE UND PFLICHTEN DER VERTRAGSPARTEIEN

Verantwortlichkeiten des Kunden: dem Auftragnehmer nach Abnahme der Arbeiten den vereinbarten Preis zahlen; Bereitstellung von Materialien für die Ausführung von Arbeiten, wenn dies vertraglich vorgesehen ist; die ausgeführten Arbeiten zu prüfen und abzunehmen und bei Feststellung von Mängeln diese unverzüglich dem Auftragnehmer anzuzeigen.

Kundenrechte: mit Zustimmung des Generalunternehmers Verträge über die Ausführung bestimmter Arbeiten mit anderen Personen abschließen, die dem Auftraggeber gegenüber verantwortlich werden; Kontrolle des Fortschritts und der Qualität der vom Auftragnehmer ausgeführten Arbeiten, ohne seine Aktivitäten zu beeinträchtigen; die Vertragserfüllung verweigern und Schadensersatz wegen schleppender Leistung verlangen; dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung setzen und bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtung vom Vertrag zurücktreten oder eine andere Person auf Kosten des Auftragnehmers mit der Mängelbeseitigung beauftragen sowie Schadensersatz verlangen ihn.

Verantwortlichkeiten des Auftragnehmers: die Rechte an der hergestellten Sache auf den Kunden übertragen; Arbeiten aus eigenen Materialien, mit eigener Kraft und mit eigenen Mitteln ausführen, sofern im Vertrag nichts anderes bestimmt ist; die Arbeiten zu dem vertraglich festgelegten Preis auszuführen, wenn er den Kunden nicht rechtzeitig auf deren tatsächliche Überschreitung hingewiesen hat; das vom Kunden beigestellte Material sparsam und sparsam zu verwenden, dem Kunden nach Beendigung der Arbeiten einen Verbrauchsbericht zu erstatten und den Restbetrag zurückzugeben; den Auftraggeber zu warnen und bis zu seiner Weisung die Arbeiten einzustellen, wenn Umstände bekannt werden, die die Eignung oder Festigkeit der Arbeitsergebnisse gefährden oder deren termingerechte Fertigstellung unmöglich machen. Bei Unterlassung von Maßnahmen des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, die Vertragserfüllung zu verweigern und Ersatz des durch die Vertragsauflösung entstandenen Schadens zu verlangen.

Rechte des Auftragnehmers: selbstständig Wege zur Erfüllung der Kundenaufgabe bestimmen; bei der Erfüllung seiner Pflichten Unterauftragnehmer hinzuziehen, wenn der Vertrag seine Verpflichtung zur Eigenleistung nicht vorsieht; Zahlung zum vertraglich vereinbarten Preis verlangen, falls die tatsächlichen Kosten des Auftragnehmers geringer ausfallen als die bei der Bestimmung des Werkpreises berücksichtigten; das Arbeitsergebnis, die Ausrüstung aufzubewahren, bis der Kunde Geld für die Vertragserfüllung bezahlt; eine Vergütung für die von ihm erbrachte Leistung verlangen, wenn das Ergebnis der Leistung nicht erreicht wurde oder sich das erzielte Ergebnis mit Mängeln herausstellte, die es aus ursächlichen Gründen für den im Werkvertrag vorgesehenen oder den gewöhnlichen Gebrauch ungeeignet machen durch Mängel des vom Kunden beigestellten Materials; nicht mit der Arbeit zu beginnen, sondern die begonnenen Arbeiten einzustellen, wenn der Kunde Gegenverpflichtungen nicht erfüllt und Schadensersatz verlangt.

Todesrisiko:

▪ Das zur Vertragserfüllung übertragene Eigentum geht zu Lasten der Partei, die es zur Verfügung gestellt hat;

▪ das Ergebnis der bis zur Abnahme durch den Auftraggeber erbrachten Leistungen trägt der Auftragnehmer;

▪ Das Arbeitsergebnis geht bei verspäteter Lieferung oder Abnahme zu Lasten desjenigen, der die Verzögerung verursacht hat. Die Parteien können im Vertrag eine Aufteilung der vom Auftragnehmer erzielten Einsparungen zwischen ihnen vorsehen.

47. HAUSHALTSVERTRAG

Auf Hausvertrag verpflichtet sich der Unternehmer, der die betreffende unternehmerische Tätigkeit ausübt, im Auftrag eines Bürgers (Auftraggebers) bestimmte Arbeiten auszuführen, die der Befriedigung des Haushalts oder sonstigen persönlichen Bedarfs des Auftraggebers dienen, und der Auftraggeber verpflichtet sich, die Arbeiten anzunehmen und zu bezahlen.

Merkmale des Vertrages Haushaltsvertrag:

▪ der Vertragsgegenstand dazu bestimmt ist, den häuslichen oder sonstigen persönlichen Bedarf des Kunden zu decken;

▪ Der Kunde ist ein Bürger und der Auftragnehmer ist ein Unternehmer (Artikel 1 Absatz 730 des Bürgerlichen Gesetzbuchs);

▪ Der Vertrag ist öffentlich – Art. 426 des Bürgerlichen Gesetzbuches (Artikel 2 Absatz 730 des Bürgerlichen Gesetzbuches);

▪ Für die Beziehungen, die sich aus diesem Vertrag ergeben, gelten die Gesetze zum Schutz der Verbraucherrechte (Artikel 3 Absatz 730 des Bürgerlichen Gesetzbuchs);

▪ Der Auftragnehmer hat kein Recht, dem Kunden zusätzliche Arbeiten oder Dienstleistungen aufzuerlegen (Artikel 1 Absatz 731 des Bürgerlichen Gesetzbuchs);

▪ Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber vor Vertragsabschluss verlässliche Informationen über die geplante Arbeit sowie gegebenenfalls über den konkreten Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen (Artikel 1 Absatz 732 des Bürgerlichen Gesetzbuchs). Andernfalls hat der Kunde das Recht, die Auflösung des Vertrages ohne Bezahlung seiner Durchführung zu verlangen (Artikel 2 Absatz 732 des Bürgerlichen Gesetzbuches);

▪ Die Materialien des Auftragnehmers werden vom Auftraggeber bei Vertragsabschluss vollständig oder nur in dem im Vertrag genannten Teil bezahlt, die Restzahlung erfolgt bei Erhalt des Arbeitsergebnisses (Artikel 1 Absatz 733 des Bürgerlichen Gesetzbuchs). . Eine Änderung des Preises des vom Auftragnehmer bereitgestellten Materials führt nicht zu einer Neuberechnung (Artikel 2 Absatz 733 des Bürgerlichen Gesetzbuchs);

▪ Das Material des Auftraggebers muss in der ihm vom Auftragnehmer ausgestellten Quittung beschrieben und bewertet werden (Artikel 734 des Bürgerlichen Gesetzbuchs);

▪ Der Preis der Arbeit wird durch Vereinbarung der Parteien festgelegt und darf nicht höher sein als der von den zuständigen Regierungsbehörden festgelegte oder regulierte Preis (Artikel 735 des Bürgerlichen Gesetzbuchs);

▪ die Arbeit wird vom Auftraggeber nach der endgültigen Lieferung durch den Auftragnehmer bezahlt. Mit Zustimmung des Kunden kann die Bezahlung der Arbeiten durch ihn bei Vertragsschluss in voller Höhe oder durch Gewährung eines Vorschusses erfolgen;

▪ Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftraggeber über die Bedingungen für die Nutzung der von ihm ausgeführten Arbeiten zu informieren (Artikel 736 des Bürgerlichen Gesetzbuchs);

▪ Verweigert der Auftraggeber die Abnahme des Arbeitsergebnisses, ist der Auftragnehmer nach Ablauf von 2 Monaten ab dem Datum der schriftlichen Mahnung berechtigt, das Arbeitsergebnis zu verkaufen, den ihm geschuldeten Betrag einzubehalten und den Rest zu hinterlegen – Art . 327 Bürgerliches Gesetzbuch (Artikel 738 Bürgerliches Gesetzbuch).

48. BAUVERTRAG

Auf Bauvertrag Der Auftragnehmer verpflichtet sich, innerhalb der vertraglich festgelegten Frist ein bestimmtes Objekt auf Anweisung des Auftraggebers zu bauen oder andere Bauarbeiten auszuführen, und der Auftraggeber verpflichtet sich, die notwendigen Bedingungen für den Auftragnehmer zu schaffen, um die Arbeiten auszuführen und deren Ergebnis zu akzeptieren und zahlen den vereinbarten Preis.

Merkmale des Vertrages Bauvertrag:

▪ Vertragsgegenstand kann ein neues Bauprojekt, Umbau und technische Umrüstung eines bestehenden Unternehmens, größere Gebäudereparaturen, Installation von technologischer Ausrüstung, Inbetriebnahmearbeiten sein (Artikel 2 Absatz 740 des Bürgerlichen Gesetzbuchs);

▪ Vom Kunden vertreten werden Fachorganisationen, die die Personen vertreten, für die die Anlage gebaut wird; als Auftragnehmer fungieren Bauorganisationen und Einzelunternehmer mit einer Lizenz für Bautätigkeiten. Die Parteien einer solchen Vereinbarung können sein Investors - Personen, die ihre Mittel in den Bau investieren. Diese Personen können auch als Kunden auftreten;

▪ Die wesentlichen Bedingungen dieser Vereinbarung sind ihr Gegenstand, ihr Preis und ihre Laufzeit (Artikel 1 Absatz 740 des Bürgerlichen Gesetzbuchs);

▪ Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer rechtzeitig ein Baugrundstück zur Verfügung zu stellen (Artikel 1 Absatz 747 des Bürgerlichen Gesetzbuchs);

▪ Die Ausübung der Kundenrechte ist mit Hilfe eines Ingenieurs oder einer Ingenieurorganisation möglich (Artikel 749 des Bürgerlichen Gesetzbuchs);

▪ Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Anforderungen des Gesetzes zum Umweltschutz und zur Sicherheit von Bauarbeiten einzuhalten (Artikel 1 Absatz 751 des Bürgerlichen Gesetzbuchs);

▪ Der Kunde ist verpflichtet, dem Auftragnehmer die von ihm vor deren Erhaltung ausgeführten Arbeiten zu vergüten sowie die durch die Einstellung der Arbeiten verursachten Kosten zu erstatten (Artikel 752 des Bürgerlichen Gesetzbuchs);

▪ Der Kunde ist verpflichtet, unverzüglich mit der Abnahme der ausgeführten Arbeiten zu beginnen (Artikel 1 Absatz 753 des Bürgerlichen Gesetzbuches), die er auf eigene Kosten ausführt (Artikel 2 Absatz 753 des Bürgerlichen Gesetzbuches);

▪ Das Risiko der Folgen der Zerstörung eines einzelnen Arbeitsabschnitts, der zuvor vom Kunden übernommen wurde, trägt dieser (Artikel 3 Absatz 752 des Bürgerlichen Gesetzbuchs);

▪ Die Lieferung und Abnahme des Arbeitsergebnisses wird durch eine Urkunde dokumentiert, die von beiden Vertragsparteien unterzeichnet werden muss (Artikel 4 Absatz 753 des Bürgerlichen Gesetzbuchs);

▪ Der Abnahme des Arbeitsergebnisses müssen Vorprüfungen vorausgehen, wenn diese im Vertrag vorgesehen sind (Artikel 5 Absatz 753 des Bürgerlichen Gesetzbuchs);

▪ Der Kunde hat das Recht, die Abnahme der Arbeitsergebnisse zu verweigern, wenn diese schwerwiegende Mängel aufweisen (Artikel 6 Absatz 753 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).

49. VERTRAG ÜBER DIE DURCHFÜHRUNG VON DESIGN- UND VERMESSUNGSARBEITEN

Bei einem Vertrag über die Ausführung von Entwurfs- und Vermessungsarbeiten verpflichtet sich der Auftragnehmer (Planer, Prospektor) im Auftrag des Auftraggebers, technische Dokumentationen zu erstellen und (oder) Vermessungsarbeiten durchzuführen, und der Auftraggeber verpflichtet sich, diese anzunehmen und zu bezahlen Ergebnis.

Merkmale des Vertrages Auftrag für Entwurfs- und Vermessungsarbeiten:

▪ Gegenstand des Vertrags ist die Ausführung von Entwurfs- und (oder) Vermessungsarbeiten durch den Planer (Gutachter), die in der Erstellung der technischen Dokumentation oder der Präsentation von Daten über die durchgeführten Vermessungen gipfeln (Artikel 1 Absatz 759 des Zivilgesetzbuchs). Code);

▪ Kunden können Personen sein, die die Ergebnisse von Planungs- und Vermessungsarbeiten benötigen; häufig handelt es sich dabei um Auftragnehmer im Rahmen eines Bauvertrags. Als Auftragnehmer (Planer, Gutachter) können nur Unternehmer auftreten, die über eine besondere Erlaubnis zur Ausführung dieser Arbeiten verfügen;

▪ Der Vertragspreis wird gemäß dem Kostenvoranschlag ermittelt, der eine Auflistung der Kosten des Auftragnehmers enthält.

▪ Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, die gemäß dem Vertrag erstellte technische Dokumentation ohne Zustimmung des Auftraggebers an Dritte weiterzugeben (Artikel 1 Absatz 760 des Bürgerlichen Gesetzbuchs);

▪ Der Auftragnehmer garantiert dem Auftraggeber, dass Dritte nicht das Recht haben, die Ausführung von Arbeiten auf der Grundlage der von ihm erstellten technischen Dokumentation zu verhindern (Artikel 2 Absatz 760 des Bürgerlichen Gesetzbuchs);

▪ Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die technische Dokumentation kostenlos zu überarbeiten und dem Auftraggeber bei Mängeln der technischen Dokumentation oder der Vermessungsarbeiten Schadensersatz zu leisten (Artikel 2 Absatz 761 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).

▪ Der Kunde ist verpflichtet, die technische Dokumentation nur für die im Vertrag genannten Zwecke zu verwenden, sie nicht an Dritte weiterzugeben und die darin enthaltenen Daten nicht offenzulegen (Artikel 3 Teil 762 des Bürgerlichen Gesetzbuchs);

▪ Der Kunde ist verpflichtet, gemeinsam mit dem Auftragnehmer an der Koordinierung der fertigen technischen Dokumentation mit den zuständigen staatlichen Stellen und den örtlichen Behörden mitzuwirken (Artikel 5 Absatz 762 des Bürgerlichen Gesetzbuchs);

▪ Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer die Kosten zu erstatten, die durch Änderungen der Ausgangsdaten für die Erfüllung seiner Aufgabe entstanden sind, die unabhängig vom Auftragnehmer entstanden sind (Artikel 6 Absatz 762 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).

50. VERTRAG ÜBER DIE DURCHFÜHRUNG VON ARBEITEN FÜR STAATLICHE ODER KOMMUNALE BEDÜRFNISSE

Auftragsarbeiten für staatliche oder kommunale Bedürfnisse - Vertragsbau-, Entwurfs- und Vermessungsarbeiten, die auf die Bedürfnisse der Russischen Föderation oder einer konstituierenden Körperschaft der Russischen Föderation abzielen und aus den entsprechenden Haushalten und außerbudgetären Quellen finanziert werden.

Auftragsarbeiten für den staatlichen oder kommunalen Bedarf werden auf der Grundlage von durchgeführt staatlicher oder kommunaler Vertrag Auftragsarbeiten für den staatlichen oder kommunalen Bedarf auszuführen.

Auf staatlicher oder kommunaler Auftrag zur Erbringung von Werkleistungen für den staatlichen oder kommunalen Bedarf Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Bau-, Entwurfs- und andere Arbeiten im Zusammenhang mit dem Bau und der Reparatur von Industrie- und Nichtproduktionsgegenständen durchzuführen und diese an den Auftraggeber zu übergeben, und der Auftraggeber verpflichtet sich, die ausgeführten Arbeiten anzunehmen und zu bezahlen oder für deren Bezahlung zu sorgen.

Merkmale des Staats- oder Kommunalvertrags:

▪ Vertragsgegenstand sind die Ergebnisse des Baus und anderer damit verbundener Arbeiten (Entwurf, Vermessung, Reparatur usw.) (Artikel 2 Absatz 763 des Bürgerlichen Gesetzbuchs);

▪ Der Kunde im Rahmen des Vertrags ist eine staatliche oder kommunale Körperschaft, die über Investitionsmittel verfügt, oder eine Organisation, die das Recht hat, über diese Mittel zu verfügen, und der Auftragnehmer kann eine juristische Person oder eine Einzelperson sein (Artikel 764 des Bürgerlichen Gesetzbuchs);

▪ Die Gründe und das Verfahren für den Abschluss richten sich nach den Regeln des Art. 527 und 528 Bürgerliches Gesetzbuch;

▪ Zu den wesentlichen Vertragsbedingungen gehören der Umfang und die Kosten der Arbeiten, das Beginn- und Enddatum der Arbeiten, der Betrag und das Verfahren für Finanzierung und Zahlung sowie Methoden zur Sicherstellung der Erfüllung der Verpflichtungen durch die Parteien (Artikel 1 Absatz 766). des Bürgerlichen Gesetzbuches);

▪ Der Inhalt eines staatlichen oder kommunalen Vertrags, der im Rahmen eines Wettbewerbs zur Auftragserteilung für Auftragsarbeiten geschlossen wird, wird in Übereinstimmung mit den Bedingungen des Wettbewerbs und den Vorschlägen des als Gewinner anerkannten Auftragnehmers bestimmt (Artikel 2 Absatz 766). das Bürgerliche Gesetzbuch);

▪ Vertragsarbeiten, die im Rahmen eines Vertrags ausgeführt werden, dienen der Erfüllung staatlicher oder kommunaler Bedürfnisse und werden aus den entsprechenden Haushalten und außerbudgetären Quellen finanziert (Artikel 1 Absatz 763 des Bürgerlichen Gesetzbuchs);

▪ Kommt es zu einer Kürzung der zur Finanzierung der Auftragsarbeiten bereitgestellten Haushaltsmittel, müssen sich die Parteien auf neue Konditionen einigen und der Auftragnehmer hat das Recht, vom Auftraggeber Ersatz des Schadens zu verlangen, der durch Änderungen der Fristen für die Fertigstellung der Arbeiten entsteht (Ziffer 1). des Artikels 767 des Bürgerlichen Gesetzbuches);

▪ Beziehungen im Rahmen eines Regierungsvertrags werden nicht nur durch das Bürgerliche Gesetzbuch der Russischen Föderation, sondern auch durch das Gesetz über Verträge für staatliche oder kommunale Zwecke (Artikel 768 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) geregelt.

51. KONZEPT, ARTEN, REGELUNG DER VEREINBARUNG FÜR KOSTENPFLICHTIGE DIENSTE

Auf Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen Der Auftragnehmer verpflichtet sich, im Auftrag des Auftraggebers Dienstleistungen zu erbringen (bestimmte Handlungen auszuführen oder bestimmte Tätigkeiten auszuführen), und der Auftraggeber verpflichtet sich, für diese Dienstleistungen zu bezahlen (Artikel 1 Absatz 779 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).

Am nächsten an dieser Art von Vertrag ist ein Werkvertrag. Handelt es sich bei einem Werkvertrag jedoch um das verkörperte Arbeitsergebnis, so handelt es sich beim Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen gegen Entgelt um die Dienstleistungen selbst.

Merkmale des Vertrages: einvernehmlich, beidseitig bindend, erstattungsfähig.

Arten von Leistungsverpflichtungen differenziert nach Art der Tätigkeit des Dienstleisters:

▪ medizinisch;

▪ Veterinärwesen;

▪ Beratung;

▪ Wirtschaftsprüfung;

▪ informativ;

▪ zu Schulungen und anderen Themen.

Die Liste dieser Dienstleistungen ist nicht abgeschlossen, enthält jedoch keine Dienstleistungen, die im Rahmen von Verträgen erbracht werden, die in anderen Kapiteln des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Russischen Föderation ausdrücklich vorgesehen sind.

Merkmale der gesetzlichen Regelung von kostenpflichtigen Diensten:

▪ Bestimmungen von Kap. 39 des Bürgerlichen Gesetzbuches, das sich mit der Regelung entgeltlicher Dienstleistungen befasst, gelten nicht für solche Dienstleistungen, die durch das Bürgerliche Gesetzbuch der Russischen Föderation unabhängig geregelt werden, insbesondere für Provisionsverträge, Aufträge, Bankeinlagen, Bankkonten und Abrechnungspflichten ;

▪ Es ist zulässig, auf die Regelung entgeltlicher Dienstleistungen allgemeine Vertrags- und Haushaltsvertragsbestimmungen anzuwenden, sofern dies nicht im Widerspruch zu Art. 779-782 des Bürgerlichen Gesetzbuches sowie die Besonderheiten des Vertragsgegenstandes für die Erbringung entgeltlicher Dienstleistungen.

Neben dem Bürgerlichen Gesetzbuch der Russischen Föderation unterliegen die von uns in Betracht gezogenen Verträge den folgenden Rechtsakten:

▪ Gesetze „Über den Schutz der Verbraucherrechte“, „Über die Zertifizierung von Produkten und Dienstleistungen“, „Über die staatliche Regulierung von Außenhandelsaktivitäten“, „Über die Privatisierung von Staatseigentum“, „Über die Grundlagen der Privatisierung von kommunalem Eigentum in die Russische Föderation“ usw.;

▪ Dekrete des Präsidenten der Russischen Föderation „Über die Organisation der operativen statistischen und informationsanalytischen Überwachung der Lage des Handels, der Märkte für Waren und Dienstleistungen“, „Über den einheitlichen Wirtschaftsraum der RSFSR“;

▪ Regeln für die Erbringung von Hoteldienstleistungen in der Russischen Föderation, genehmigt durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 15. Juni 1994;

▪ Regeln für die Bereitstellung von Diensten über lokale Telefonnetze, genehmigt durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 24. Mai 1994;

▪ Regeln für die Bereitstellung bezahlter medizinischer Dienstleistungen für die Bevölkerung durch medizinische Einrichtungen, genehmigt durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 13. Januar 1996;

▪ Regeln für Verbraucherdienstleistungen für die Bevölkerung, genehmigt durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 15. August 1997.

52. ELEMENTE UND INHALT DER VEREINBARUNG FÜR KOSTENPFLICHTIGE DIENSTE

Parteien Dienstleistungsverträge sind: Dienstleister (Darsteller) und Leistungsempfänger (Kunde).

Merkmale der Rechtsform des Dienstleisters:

▪ Er muss über eine Lizenz für seine Tätigkeiten zur Erbringung von Kommunikationsdiensten, Wirtschaftsprüfung, Recht und einigen anderen verfügen;

▪ Um eine Lizenz zu erhalten, sind wiederum eine höhere Ausbildung im jeweiligen Tätigkeitsbereich und eine gewisse Berufserfahrung im Fachgebiet erforderlich;

▪ Bei einigen Verträgen muss die Leistung persönlich erbracht werden.

Betreff Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen sind immaterielle Dienstleistungen, d. h. Handlungen, die keinen stofflichen Ausdruck haben und vom Dienstleister nicht garantiert werden.

Beispielsweise bietet ein Tutor eine Dienstleistung an, um einen Studenten auf den Eintritt in eine Universität vorzubereiten, aber der Tutor kann seine Zulassung nicht garantieren.

Preis Leistung wird vom Leistungserbringer bestimmt und ihm in Form von Preislisten oder Tarifen vorgelegt. Die Zahlung erfolgt zu den im Vertrag festgelegten Bedingungen und in der Weise (Artikel 1 Absatz 781 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).

Zeit Die Leistungserbringung wird von den Parteien bestimmt.

Vertragsinhalt stellen die Rechte und Pflichten der Parteien dar: Der Dienstleister muss die Dienstleistung erbringen, der Dienstleistungsempfänger muss sie in der im Vertrag festgelegten Weise und zu den vertraglich festgelegten Bedingungen bezahlen.

Das Risiko der Nichterfüllung des Vertrages liegt beim Leistungsempfänger (diese Bestimmung ist ungewöhnlich: Bei einem Werkvertrag liegt das Risiko der Nichterfüllung bekanntlich beim Auftragnehmer).

Der Empfänger antwortet:

▪ für die Nichterbringung einer Leistung des Leistungserbringers bei Verschulden des Leistungserbringers; die Dienstleistung ist vollständig zu bezahlen, sofern der Vertrag oder das Gesetz nichts anderes vorsieht (Artikel 2 Absatz 781 des Bürgerlichen Gesetzbuches);

▪ tatsächliche Kosten, die dem Dienstleister entstehen, wenn die Unmöglichkeit der Leistung auf einen Umstand zurückzuführen ist, den keine der Parteien zu vertreten hat (Artikel 3 Absatz 781 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).

Eine einseitige Vertragsverweigerung ist möglich, wenn:

▪ der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer die ihm tatsächlich entstandenen Kosten erstatten;

▪ Der Auftragnehmer entschädigt den Kunden vollständig für Schäden (Artikel 2 Absatz 782 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).

53. TRANSPORTVERTRÄGE

Transportverträge werden als Transportverträge bezeichnet, dieselben Verträge umfassen Transport-, Expeditions- und Abschleppverträge.

Ding Transportverträge - die Erbringung von Dienstleistungen für die Zustellung von dem Beförderer anvertrauten Gegenständen an den Bestimmungsort.

Objekte Transportverträge können Fracht, Passagiere und Gepäck sein (Artikel 1 Absatz 784 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).

Die allgemeinen Transportbedingungen werden durch das Bürgerliche Gesetzbuch der Russischen Föderation (Kapitel 40), Transportchartas und -kodizes, andere Gesetze und Vorschriften (Abschnitt 1, Artikel 784 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) bestimmt. Die Beförderungsbedingungen bestimmter Beförderungsarten sowie die Haftung für diese Beförderungen werden durch Vereinbarung der Parteien festgelegt (Teil 2, Satz 2, Artikel 784 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).

Merkmale von Transportverträgen: kompensiert, gegenseitig, kann real und einvernehmlich sein.

Das Verhältnis der Verkehrsunternehmen bei der Beförderung durch verschiedene Verkehrsträger unter einem einzigen Beförderungspapier (direkter gemischter Verkehr) wird durch Vereinbarungen zwischen den Organisationen der entsprechenden Verkehrsträger bestimmt (Artikel 788

GK).

Beförderungsverträge mit öffentlichen Verkehrsmitteln, die von kommerziellen Organisationen ausgeführt werden, sind öffentlich - Art. 426 des Bürgerlichen Gesetzbuches (Artikel 789 des Bürgerlichen Gesetzbuches).

Frachtkosten Frachtkosten, im Einvernehmen der Parteien festgelegt und bei der Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln - gemäß den Tarifen (Artikel 1 Absätze 2 und 790 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).

Der Beförderer hat das Recht, Fracht und Gepäck zurückzuhalten, um die ihm zustehende Beförderungsgebühr zu sichern (Artikel 4 Absatz 790 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).

Termine Lieferung von Transportgegenständen an den Bestimmungsort in Übereinstimmung mit Transportchartas und -kodizes bestimmt werden oder angemessen sein müssen (Artikel 792 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).

Verantwortung Für die Verletzung von Transportpflichten tragen die Parteien gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch der Russischen Föderation Transportchartas und -kodizes sowie eine Vereinbarung der Parteien (Artikel 793 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).

Haftung des Frachtführers für Verlust und Beschädigung von Fracht oder Gepäck, Art. 796 des Bürgerlichen Gesetzbuchs: Der Schaden wird entweder in Höhe des Wertes der Fracht oder des Gepäcks (bei Verlust) oder in Höhe der Wertminderung (bei Beschädigung) oder in Höhe von ersetzt der deklarierte Wert (Artikel 2 Absatz 796 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).

54. BEFÖRDERUNGSVERTRAG

Auf Vertrag über die Beförderung von Waren Der Spediteur verpflichtet sich, die ihm vom Absender anvertraute Fracht am Bestimmungsort zu liefern und an die zur Entgegennahme der Fracht berechtigte Person (Empfänger) auszustellen, und der Absender verpflichtet sich, die festgelegte Gebühr für die Beförderung der Fracht zu zahlen.

Der Abschluss eines Güterbeförderungsvertrages wird durch die Erstellung und Ausstellung eines Frachtbriefes an den Absender der Ware bestätigt. (Frachtbrief oder ein anderes Dokument für die Fracht, das in der entsprechenden Transportcharta oder dem entsprechenden Kodex vorgesehen ist) (Artikel 2 Absatz 785 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).

Chartervertrag (Charter) - ein Beförderungsvertrag, bei dem eine Partei (der Charterer) der anderen Partei (dem Charterer) die gesamte oder einen Teil der Kapazität eines oder mehrerer Fahrzeuge für einen oder mehrere Flüge zur Beförderung von Gütern, Passagieren und Gepäck zur Verfügung stellt.

Parteien Verträge sind: Spediteur, Spediteur и Empfänger.

Befugnisse des Versenders:

▪ für einmalige Transporte innerhalb der festgelegten Frist einen Transportantrag stellen und für systematische Transporte einen langfristigen Vertrag über die Organisation des Transports abschließen (Artikel 798 des Bürgerlichen Gesetzbuchs);

▪ Ladung zum Transport in der angegebenen Menge bereitstellen, wenn eine Vereinbarung über die Organisation des Gütertransports abgeschlossen wurde (Artikel 1 Teil 798 des Bürgerlichen Gesetzbuchs);

▪ im Falle einer nicht ordnungsgemäßen Vertragserfüllung Ansprüche gegen den Frachtführer geltend zu machen, bevor eine Klage vor Gericht eingereicht wird (Artikel 1 Absatz 797 des Bürgerlichen Gesetzbuchs). Die Verjährungsfrist für solche Ansprüche beträgt 1 Jahr (Artikel 3 Absatz 797 des Bürgerlichen Gesetzbuches);

▪ die ihm zur Verfügung gestellten Fahrzeuge zu verweigern, wenn diese für den Transport seiner Ladung nicht geeignet sind (Teil 2, Satz 1, Artikel 791 des Bürgerlichen Gesetzbuches);

▪ die Verladung gemäß den festgelegten Regeln durchführen, wenn dies im Vertrag vorgesehen ist (Artikel 2 Absatz 791 des Bürgerlichen Gesetzbuchs), und innerhalb der darin vorgesehenen Fristen (Artikel 3 Absatz 791 des Bürgerlichen Gesetzbuchs). );

Trägerkräfte:

▪ dem Absender innerhalb der im Antrag des Absenders festgelegten Frist (Artikel 1 Absatz 791 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) gebrauchsfähige Fahrzeuge zur Verfügung zu stellen, die für den Transport der betreffenden Ladung geeignet sind;

▪ die Ladung laden, wenn dies im Vertrag vorgesehen ist (Artikel 2 Absatz 791 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).

Die Rechte des Empfängers:

▪ die angekommene Ladung innerhalb der im Vertrag festgelegten Frist entladen (Artikel 3 Absatz 791 des Bürgerlichen Gesetzbuchs);

▪ im Falle einer nicht ordnungsgemäßen Vertragserfüllung Ansprüche gegen den Frachtführer geltend zu machen, bevor eine Klage vor Gericht eingereicht wird (Artikel 1 Absatz 797 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).

55. KONZEPT, MERKMALE UND ELEMENTE DES VERTRAGS ÜBER DIE BEFÖRDERUNG VON PASSAGIERN UND GEPÄCK. VERTRAGLICHE HAFTUNG

Auf Personenbeförderungsvertrag и Gepäckbeförderung der Beförderer verpflichtet sich, den Passagier zum Zielort zu befördern und im Falle der Aufgabe des Gepäcks durch den Passagier das Gepäck auch zum Zielort zu liefern und es der zur Entgegennahme des Gepäcks berechtigten Person auszuhändigen, und Der Passagier verpflichtet sich, den festgelegten Tarif zu zahlen und bei der Aufgabe des Gepäcks auch für die Beförderung des Gepäcks (Artikel 786 GK).

Der Abschluss eines Vertrages über die Beförderung eines Passagiers wird bescheinigt Fahrkarte, und Gepäckaufgabe durch den Passagier - Gepäckschein.

Dieser Vertrag ist, anders als der Vertrag über die Beförderung von Waren, einvernehmlich, und im Falle der Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln - öffentlich. Solche Verträge können einmalig oder langfristig sein.

Transportkosten derzeit durch staatlich festgelegte Tarife geregelt, nur für die Personenbeförderung mit der Eisenbahn und allen Arten des öffentlichen Stadt- und Nahverkehrs, und in anderen Fällen durch Vereinbarung der Parteien festgelegt.

Gepäckbeförderungsvertrag ist echt, bei Transport mit öffentlichen Verkehrsmitteln - öffentlich.

Beziehungen im Zusammenhang mit der Beförderung von Gepäck sowie der Beförderung eines Passagiers unterliegen dem Verbraucherschutzrecht.

Gepäck - Sachen, die dem persönlichen Haushalt des Reisenden dienen und mit ihm, jedoch im Gepäckwagen, gegen ein zusätzliches Entgelt auf der Grundlage des Fahrscheins des Reisenden befördert werden. Die Verpflichtung des Beförderers zur Beförderung von Gepäck ergibt sich aus dem Personenbeförderungsvertrag, wird jedoch durch eine Gepäckquittung formalisiert (Artikel 2 Absatz 786 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).

Плата für die Beförderung von Gepäck wird zum Zeitpunkt der Annahme erhoben.

Zeit Die Zustellung des Gepäcks wird nach der Zeit berechnet, die der Transport zum Zielort benötigt.

Das Gepäck wird dem Inhaber des Gepäckscheins und im Falle seines Verlusts ausgestellt, sofern der Passagier sein Recht auf Erhalt nachgewiesen hat (in diesem Fall wird das Gepäck gemäß dem Gesetz ausgestellt).

Am Zielort wird das Gepäck nur für einen Tag kostenlos aufbewahrt, die weitere Aufbewahrung erfolgt gegen Gebühr gemäß Tarif. Gepäck, das nicht innerhalb von 30 Tagen erhalten wird, wird verkauft, und das dafür erhaltene Geld abzüglich der dem Beförderer geschuldeten Beträge wird innerhalb von 6 Monaten an den Inhaber des Gepäckscheins überwiesen.

Verantwortlich ist der Spediteur für die Nichtsicherheit von Fracht oder Gepäck, die nach der Annahme zur Beförderung und vor der Übergabe an den Empfänger eingetreten ist, es sei denn, er weist nach, dass der Verlust, Mangel oder die Beschädigung (Verderb) von Fracht oder Gepäck auf Umstände zurückzuführen ist, die der Beförderer nicht verhindern konnte und deren Beseitigung nicht von ihm abhing.

Der Beförderer erstattet dem Absender (Empfänger) neben der Entschädigung für den festgestellten Schaden, der durch den Verlust, Mangel oder die Beschädigung (Verderb) von Fracht oder Gepäck verursacht wurde, die für die Beförderung der verlorenen, fehlenden, verdorbenen oder beschädigten Fracht berechnete Beförderungsgebühr oder Gepäck, wenn diese Gebühr nicht in den Frachtkosten enthalten ist .

56. RECHTE UND PFLICHTEN DER PARTEIEN AUS DEM VERTRAG ÜBER DIE BEFÖRDERUNG VON PASSAGIERN UND GEPÄCK UND AUS DEM VERTRAG ÜBER DIE VORWÄRTSTRANSPORTE

Vertrag über die Beförderung von Passagieren und Gepäck Pflichten des Passagiers: Kaufen Sie eine Fahrkarte, bewahren Sie sie bis zum Ende der Fahrt auf und legen Sie sie unterwegs den autorisierten Beamten vor; ein Bußgeld für ticketlose Fahrten in der vorgeschriebenen Höhe zahlen; die geltenden Transportvorschriften einhalten.

Fahrgastrechte: nehmen Sie laut Ticket Platz; Kinder kostenlos oder zu Vorzugsbedingungen mitnehmen; kostenlose Mitnahme von Handgepäck innerhalb der geltenden Normen; Gepäck für den Transport gegen eine Gebühr zum Tarif aufgeben; bei verspäteter Abfahrt oder verspäteter Ankunft des ihn befördernden Fahrzeugs vom Beförderer die Zahlung einer Geldbuße verlangen; die Beförderung wegen verspäteter Abfahrt des Fahrzeugs verweigern und vom Beförderer eine Beförderungsgebühr erhalten; vom Beförderer Ersatz für die ihm an Leben und Gesundheit entstandenen Schäden zu erhalten.

Verantwortlichkeiten des Spediteurs: Beförderung des Passagiers zum Bestimmungsort innerhalb der vertraglich festgelegten Frist oder innerhalb einer angemessenen Zeit; dem Fahrgast das Geld für das unbenutzte Ticket zurückzugeben, wenn der Fahrgast die Beförderung erzwungenermaßen verweigert, sowie ihm eine Strafe für die verspätete Abfahrt oder verspätete Ankunft des Fahrzeugs zu zahlen; haften für Schäden, die dem Leben oder der Gesundheit eines Passagiers zugefügt werden, gemäß den Regeln von Ch. 59 BGB, wenn das Gesetz oder der Beförderungsvertrag keine erhöhte Haftung vorsehen.

Speditionsvertrag Pflichten des Spediteurs:

▪ den Gütertransport mit einer bestimmten Transportart entlang der vom Kunden oder ihm selbst gewählten Route organisieren;

▪ in Ihrem eigenen Namen oder im Namen des Kunden einen Vertrag über die Beförderung von Gütern abschließen;

▪ den Versand und Empfang der Ladung am vereinbarten Ort usw. sicherstellen;

▪ Folgendes kann als zusätzliche Verantwortung enthalten sein: Beschaffung der für die Ausfuhr oder Einfuhr von Fracht erforderlichen Dokumente; Erfüllung von Zoll- oder sonstigen Formalitäten; Überprüfung der Menge und des Zustands der Ladung; Be- und Entladen von Fracht; Zahlung von Zöllen, Gebühren und anderen Kosten; Frachtlagerung; Empfang der Fracht am Bestimmungsort.

Hauptaufgaben des Auftraggebers:

▪ Übergabe der Ladung an den Spediteur und Empfang derselben;

▪ Erstattung der Speditionskosten;

▪ dem Spediteur Dokumente und andere für den Spediteur notwendige Informationen (über die Eigenschaften der Ladung, über die Bedingungen ihrer Beförderung) zur Verfügung stellen (Artikel 1 Absatz 804 des Bürgerlichen Gesetzbuchs). Wenn diese nicht ausreichen, ergänzen Sie die Informationen auf Verlangen des Spediteurs (Artikel 2 Absatz 804 des Bürgerlichen Gesetzbuchs); die Nichtbereitstellung gibt dem Spediteur das Recht, mit der Erfüllung seiner Pflichten nicht zu beginnen (Artikel 3 Absatz 804 des Bürgerlichen Gesetzbuchs). Bürgerliches Gesetzbuch);

▪ ist verpflichtet, dem Spediteur den Schaden zu ersetzen, der durch die Nichtbereitstellung der erforderlichen Informationen entsteht (Artikel 4 Absatz 804 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).

Der Inhalt weiterer Pflichten des Auftraggebers bestimmt sich nach den Besonderheiten des jeweiligen Speditionsvertrages.

57. KONZEPT, MERKMALE UND ELEMENTE DES EXPEDITIONSTRANSPORTVERTRAGS. VERTRAGLICHE HAFTUNG

Auf Speditionsvertrag eine Seite (Spediteur) gegen Entgelt und auf Kosten der anderen Partei verpflichtet (Klient) die im Speditionsvertrag festgelegten Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Frachtbeförderung durchzuführen oder zu organisieren.

Die Aufgaben eines Spediteurs können vom Frachtführer wahrgenommen werden.

Der Vertrag kann die Verpflichtung des Spediteurs zur Organisation der Güterbeförderung auf dem vom Spediteur oder vom Auftraggeber gewählten Weg, die Verpflichtung des Spediteurs, im Namen des Auftraggebers oder in eigenem Namen einen Vertrag über die Güterbeförderung abzuschließen, vorsehen , zur Sicherstellung des Versands und des Empfangs sowie sonstiger Verpflichtungen.

Als zusätzliche Leistungen kann der Vertrag die Beschaffung der für die Ausfuhr oder Einfuhr erforderlichen Dokumente, die Erledigung von Zoll- und anderen Formalitäten, die Überprüfung der Menge und des Zustands der Fracht, deren Be- und Entladung, die Zahlung von Zöllen, Gebühren und anderen dem Auftraggeber auferlegten Kosten vorsehen, Lagerung der Ladung, Empfang am Bestimmungsort usw.

Merkmale des Vertrages: gegenseitig, erstattungsfähig, kann entweder einvernehmlich oder echt sein.

Ding Verträge - Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Güterbeförderung, die in grundlegende (Abschluss eines Beförderungsvertrags und dessen Organisation) und zusätzliche (alle Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Güterbeförderung) unterteilt sind.

Spediteur kann nur ein Unternehmer sein, der eine Lizenz für diese Art von Tätigkeit hat.

Klient Es kann eine Person geben, die an Speditionsdiensten interessiert ist: der Absender, der Empfänger, der Eigentümer der Fracht.

Form Verträge - einfach geschrieben. Der Auftraggeber hat dem Spediteur eine Vollmacht zu erteilen.

Zeit Der Vertrag wird durch die Art der vom Spediteur ausgeführten Operationen bestimmt: Sie können sowohl einzeln als auch mehrfach ausgeführt werden. Im letzteren Fall werden Verträge über einen längeren Zeitraum geschlossen.

Preis Verträge - die Vergütung des Spediteurs, die entweder durch Vereinbarung der Parteien oder gemäß den vom Spediteur festgelegten Tarifen und Tarifen festgelegt wird.

Verantwortung der Parteien für die Nichterfüllung oder für die nicht ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages vollständig ist, kann auf unternehmerischem Risiko und nicht auf Verschulden der Partei beruhen, sowie auf dem Vorhandensein allgemeiner Bedingungen, die für die Haftung für die Nichterfüllung von Verpflichtungen vorgesehen sind.

Weist der Spediteur nach, dass die Pflichtverletzung durch die nicht ordnungsgemäße Erfüllung der Beförderungsverträge verursacht wurde, bestimmt sich die Haftung des Spediteurs gegenüber dem Auftraggeber nach den gleichen Regeln, nach denen der jeweilige Frachtführer gegenüber dem Spediteur haftet.

Beendigung Der Vertrag hat eine Besonderheit: Er ist durch einseitige Weigerung einer Partei möglich, jedoch mit einer zwingenden Abmahnung der anderen Partei innerhalb einer angemessenen Frist und Schadensersatz durch die Partei, die der anderen Partei die Ablehnung erklärt hat durch Vertragsauflösung verursacht.

58. SCHLEPPVERTRAG

Auf Abschleppvertrag eine Seite (Abschleppen) gegen Entgelt verpflichtet ist, ein schwimmendes Objekt zu einem bestimmten Punkt zu schleppen oder ein bestimmtes Manöver durchzuführen, und der andere Vertragspartner (Klient) - Zahlung der Vertragsgebühr.

Merkmale des Vertrages: Gegenseitig, kompensiert, kann sowohl real als auch einvernehmlich sein.

Diese Vereinbarung wird nur durch den Handelsschifffahrtskodex, den Kodex und die Chartas der Binnenschifffahrt (KTM, KVVT UVVT) geregelt.

Ding Verträge - Dienstleistungen zum Bewegen eines schwimmenden Objekts. Ein solches Objekt kann ein Floß, ein Schiff, ein Lastkahn ohne eigenen Antrieb oder ein Transportmittel sein, das aus dem Hafen geschleppt wird.

Ein Objekt wird durch Ziehen oder Drücken bewegt.

Das Verbringen eines schwimmenden Objekts auf See zu einem bestimmten Punkt ist Seeschleppen, und das Verbringen desselben zur Durchführung eines bestimmten Manövers im Bereich des Hafenwassers ist Hafenschleppen (Artikel 225 der Gemeinschaftsmarke).

Das Schleppen auf See erfolgt unter der Kontrolle des Kapitäns des schleppenden Schiffs und das Schleppen im Hafen unter der Kontrolle des Kapitäns des geschleppten schwimmenden Objekts (Artikel 229, 230 der Gemeinschaftsmarke).

Während des Flussschleppens ist die Besatzung des geschleppten Objekts dem Kapitän des schleppenden Schiffs operativ unterstellt (Artikel 89 der KVVT).

Form Abschleppverträge über den Flusstransport müssen in Form einer Rechnung verfasst werden, die der Kunde dem Abschleppfahrzeug vorlegt. Im Austausch gegen den Frachtbrief stellt der Schlepper (Reederei) dem Kunden eine Quittung aus. Der Seeschleppvertrag kann unabhängig von seiner Höhe in jeder Form abgeschlossen werden. Die Tatsache, dass der Kapitän des Schleppers für die Leitung des Schleppens verantwortlich ist, muss jedoch nur durch einen schriftlichen Nachweis nachgewiesen werden.

Hand Abschleppverträge.

Zugmaschine Eigentümer des Schleppers ist. Diese Rolle kann von einer Reederei, einem Hafen, einer Werft übernommen werden.

Klient Eigentümer des abgeschleppten Gegenstandes ist. Es kann jede Person sein, die am Schleppen eines schwimmenden Objekts interessiert ist, während das Besitzrecht sowohl mit dem Eigentumsrecht als auch mit dem dinglichen Recht des Nichteigentümers verbunden sein kann.

Befugnisse der Vertragsparteien unterscheiden sich nach dem zu schleppenden Objekt: ob es sich bei dem Objekt um ein Schiff oder ein Floß handelt, sowie auf der Stufe der Leistungserbringung: vor der Übergabe des Schleppers und der Übernahme des Objekts zum Abschleppen, während des Abschleppens und nach seiner Fertigstellung.

Haftung der Vertragsparteien Abschleppen für Schäden, die dem Kunden oder dem Abschleppfahrzeug zugefügt wurden, hängt von der Verteilung der Verantwortlichkeiten für die Verwaltung des Abschleppens ab. Die Verantwortung für Schäden am geschleppten Objekt trägt also der Schlepper, es sei denn, er beweist seine Unschuld und nur, wenn der Kapitän des Schleppers das Schleppen kontrolliert hat. Und für Schäden, die am Zugfahrzeug verursacht werden, haftet der Kunde, wenn das Abschleppen vom Kapitän des abgeschleppten Objekts geleitet wird. Die Vertragsparteien können für ihre Haftung auch ein anderes Verfahren festlegen.

59. KONZEPT, ARTEN UND RECHTLICHE REGELUNG DES SPEICHERVERTRAGS

Auf Speichervereinbarung eine Seite (der Torwart) verpflichtet sich, die ihm von der anderen Partei überlassene Sache aufzubewahren (Kaufmann), und senden Sie diesen Artikel sicher zurück.

Diese Vereinbarung bezieht sich auf Verträge über die Erbringung von tatsächlichen Dienstleistungen.

Merkmale der Speichervereinbarung: können sowohl real als auch einvernehmlich, sowohl entgeltlich als auch unentgeltlich und auf Gegenseitigkeit beruhen.

Arten von Verträgen Die Speicherung hängt von der Art der Speicherung ab.

Speicherarten:

▪ Normallagerung und Sonderlagerung:

a) in einem Lager;

b) in einem Pfandhaus;

c) in einem Lagerraum einer Transportorganisation;

d) im Kleiderschrank;

e) in einem Hotel und an anderen vorübergehenden Wohnorten (in einem Sanatorium) und Aufenthaltsorten (in einem Badehaus);

f) Sachen, die Gegenstand eines Streits sind (Beschlagnahme);

g) notarielle Hinterlegung;

h) Kulturgut von Privatpersonen oder Museen;

▪ regelmäßige (regelmäßige) Lagerung (nach Ablauf einer solchen Vereinbarung wird dem Kautionsinhaber die gleiche Sache zurückgegeben, die er zur Lagerung hinterlegt hat) und unregelmäßige Lagerung – Lagerung mit Depersonalisierung (nach Beendigung einer solchen Vereinbarung wird dem Kautionsgeber eine Sache zurückgegeben der gleichen Art, Art, Menge und Qualität, die er hinterlegt hat);

▪ professionelle Lagerung (die Dienstleistung wird von einer Organisation erbracht, für die die Speicherung der Zweck ihrer beruflichen Tätigkeit ist) (Artikel 2 Absatz 886 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) und nicht professionelle Lagerung (die Dienstleistung wird von einem Bürger oder einer Organisation erbracht, für die die Speicherung der Zweck ihrer beruflichen Tätigkeit ist). die Speicherung ist nicht Zweck ihrer Tätigkeit);

▪ Lagerung, die unter normalen Bedingungen des zivilen Verkehrs entstanden ist, und Lagerung, die während Notsituationen (Naturkatastrophen, Militäreinsätze) entstanden ist;

▪ Aufbewahrung aufgrund einer Vereinbarung und Aufbewahrung aufgrund gesetzlicher Vorschriften (z. B. Aufbewahrung eines Fundstücks – Artikel 277 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, streunende Tiere – Artikel 230 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, geerbtes Eigentum – Artikel 514 des Bürgerlichen Gesetzbuchs), illegale Waren usw.).

Der Speichervertrag wird durch das Bürgerliche Gesetzbuch der Russischen Föderation geregelt, das die allgemeinen Bestimmungen dieses Vertrags und bestimmte Arten von Verträgen hervorhebt (die allgemeinen Bestimmungen gelten sowohl für bestimmte Arten dieses Vertrags - Artikel 905 des Bürgerlichen Gesetzbuchs als auch für Verpflichtungen kraft Gesetzes entstehen - Artikel 906 Zivilgesetzbuch). Darüber hinaus sind bestimmte Arten von Verträgen gesetzlich geregelt (z. B. "Auf Verpfändung", die Grundlagen des russischen Notarrechts, das Bundesgesetz "Über den Museumsfonds der Russischen Föderation und Museen der Russischen Föderation"), Vorschriften über juristische Personen, die die Aufbewahrung durchführen (z. B. Verordnungen über den Museumsfonds der Russischen Föderation, Verordnungen über die Lizenzierung der Aktivitäten von Museen der Russischen Föderation), Satzungen von juristischen Personen, die die Aufbewahrung durchführen, unter Berücksichtigung der Erläuterungen von die Beschlüsse des Plenums des Obersten Gerichts der Russischen Föderation und des Verfassungsgerichts der Russischen Föderation.

60. ELEMENTE EINER SPEICHERVEREINBARUNG

Auf Speichervereinbarung eine Seite (der Torwart) verpflichtet sich, die ihm von der anderen Partei überlassene Sache aufzubewahren (Kaufmann), und senden Sie diesen Artikel sicher zurück.

Betreff Lagerverträge sind die eigentlichen Lagerdienstleistungen, die der Verwahrer dem Verwahrer erbringt.

Objekt Speichervertragsleistungen sind bewegliche Sachen und nur ausnahmsweise unbewegliche Sachen (bei direkter Rechtsangabe, z. B. Zwangsvollstreckung - Artikel 3 Absatz 926 des Bürgerlichen Gesetzbuchs), individuell definierte und durch Gattungsmerkmale definierte Sachen.

Zeitliche Koordinierung In einer Speichervereinbarung können mehrere Dinge enthalten sein:

▪ der Zeitraum, in dem der Verwahrer zur Aufbewahrung der Sache verpflichtet ist (auf dieser Grundlage unterscheidet man befristete Verträge von Abrufverträgen – unbefristet);

▪ die Frist, innerhalb derer sich der Verwahrer in der einvernehmlichen Vereinbarung verpflichtet, die Sache zur Aufbewahrung zu übernehmen;

▪ der Zeitraum, in dem sich der Hinterleger in der einvernehmlichen Vereinbarung dazu verpflichtet, dem Verwahrer Vermögenswerte zur Aufbewahrung zu überlassen.

Preis ist nur bei erstattungsfähigen Verträgen Vertragsbestandteil. Es wird auf der Grundlage von Tarifen und Tarifen festgelegt.

Form Speichervertrag wird durch Art. 887 Abs. XNUMX lit. XNUMX GB. Für abgeschlossene Speicherverträge gilt die Schriftform:

▪ zwischen juristischen Personen;

▪ zwischen einer juristischen Person und einem Bürger;

▪ zwischen Bürgern, wenn die Kosten für die Lagereinrichtung 10 Mindestlöhne nicht überschreiten;

▪ zwischen allen Subjekten in Verträgen, deren Abschluss für den Verwahrer verpflichtend ist.

Die Annahme einer Sache zur Aufbewahrung wird bescheinigt, indem der Verwahrer dem Verwahrer entweder ein entsprechendes Dokument (Sicherheitsbescheinigung, Quittung, Zertifikat usw.) Bürgerliches Gesetzbuch).

Die Nichteinhaltung der Schriftform des Vertrags entzieht den Parteien das Recht, sich auf Zeugenaussagen in Bezug auf die Tatsache der Transaktion zu berufen, jedoch nicht in Bezug auf die Identität des zurückgegebenen Objekts (Artikel 3 Absatz 887 des Zivilgesetzbuchs). Code). Diese Regelung gilt nicht, wenn der Vertrag unter außergewöhnlichen Umständen geschlossen wurde.

61. RECHTE UND PFLICHTEN DER PARTEIEN IM RAHMEN DER SPEICHERVEREINBARUNG

Pflichten des Vormunds:

▪ die Sache zur Aufbewahrung übernehmen (diese Verpflichtung gilt nur für einvernehmliche Vereinbarungen);

▪ die Sache für die im Vertrag festgelegte Dauer aufbewahren;

▪ die Sicherheit des zur Lagerung angenommenen Gegenstands gewährleisten;

▪ die Bedingungen für die Lagerung einer Sache ändern oder sie verkaufen, wenn die Lagerung unmöglich ist (mit Kostenerstattung an den Gerichtsvollzieher);

▪ sich bei unentgeltlichen Lagerverträgen um das Eigentum des Verwalters genauso kümmern wie um sein eigenes Eigentum;

▪ die erhaltene Sache nicht ohne Zustimmung des Hinterlegers zur Aufbewahrung verwenden;

▪ der Aufbewahrungspflicht persönlich nachkommen;

▪ dem Hinterleger die zur Aufbewahrung übergebene Sache auf dessen Verlangen unverzüglich zurückzugeben, es sei denn, der Vertrag sieht eine Entpersönlichung vor;

▪ den Artikel in dem Zustand zurückgeben, in dem er zur Lagerung angenommen wurde, unter Berücksichtigung von Änderungen aufgrund seiner natürlichen Eigenschaften;

▪ gleichzeitig mit der Rückgabe des Artikels die daraus erhaltenen Früchte und Einkünfte überweisen;

▪ dem Hinterleger das entsprechende Dokument oder Zeichen aushändigen, aus dem hervorgeht, dass die Sache zur Lagerung angenommen wurde;

▪ Überweisen Sie dem Einleger den Geldbetrag, den er aus dem Verkauf des Lagergegenstands erhalten hat, und ziehen Sie davon den Betrag ab, der ihm für die Lagerung und den Verkauf des Lagergegenstands zusteht.

Vormundschaftsrechte:

▪ eine Vergütung für die Speicherung im Rahmen kostenpflichtiger Speicherverträge erhalten;

▪ eine Entschädigung für die verspätete Lagerung durch den Gerichtsvollzieher zu erhalten;

▪ den gelagerten Gegenstand ohne Zustimmung des Gerichtsvollziehers selbständig oder versteigern zu verkaufen, wenn sich die Lagerbedingungen geändert haben und es nicht möglich ist, eine solche Zustimmung des Gerichtsvollziehers einzuholen;

▪ den Vertrag vorzeitig kündigen, wenn der Gerichtsvollzieher die Zahlung für die Lagerung der Sache um mehr als die Hälfte der Lagerdauer verzögert hat, sofern die Zahlungshäufigkeit im Vertrag vorgesehen war;

▪ vom Verwahrer die im Rahmen des Vertrags verwahrte Sache bis zur Inanspruchnahme nach Ablauf der üblichen Aufbewahrungsfrist verlangen;

▪ außergewöhnliche Kosten im Zusammenhang mit der Lagerung verursachen und vom Gerichtsvollzieher eine Zahlung verlangen;

▪ Sachen mit gefährlichen Eigenschaften usw. nicht im Rahmen einer einvernehmlichen Vereinbarung anzunehmen.

Der Verwahrer ist nicht berechtigt, die erhaltene Sache ohne Zustimmung des Verwahrers zur Aufbewahrung zu verwenden und sie einem Dritten zur Aufbewahrung zu überlassen.

Pflichten des Begünstigten: den Verwahrer auf die Beschaffenheit der Sache und die Besonderheiten ihrer Aufbewahrung hinweisen; nach Ablauf der vorgeschriebenen Aufbewahrungsfrist oder der vom Verwahrer für die Rücknahme der Sache bestimmten Frist ist der Verwahrer verpflichtet, die zur Aufbewahrung übergebene Sache unverzüglich zu übernehmen; die Depotvergütung zu zahlen, sofern dies gesetzlich oder vertraglich vorgesehen ist; Lagerkosten erstatten.

Rechte des Einlegers: den Aufbewahrungsgegenstand auch bei einem befristeten Vertrag vorzeitig vom Verwahrer abholen; eine Sache abzulehnen, die sich während der Aufbewahrung verändert hat.

62. VERANTWORTUNG DER PARTEIEN IM RAHMEN DER SPEICHERVEREINBARUNG

Der Begünstigte ist verantwortlich für:

▪ Schäden, die dem Verwahrer durch gefährliche Eigenschaften der verwahrten Sache entstehen, wenn er den Verwahrer nicht darüber informiert hat (Artikel 894, 903 des Bürgerlichen Gesetzbuches);

▪ Schäden, die im Zusammenhang mit der Nichtübergabe der Sache an den Verwahrer zur Aufbewahrung im Rahmen einer einvernehmlichen Vereinbarung entstehen (Artikel 1 Absatz 888 des Bürgerlichen Gesetzbuchs);

▪ nicht rechtzeitige Zahlung der Vergütung für die Lagerung und für die nicht rechtzeitige Erstattung der Kosten für die Lagerung (Artikel 1-896 Absatz 898 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) in Form von im Vertrag vorgesehenen Geldstrafen oder Zahlung von Zinsen für die Verwendung fremder Gelder gemäß Art. 395 Bürgerliches Gesetzbuch.

Der Wächter antwortet:

▪ bei Verweigerung der Annahme einer Sache zur Lagerung, wenn der Vertrag einvernehmlich ist (der dem Einlagerer entstandene Schaden wird vollständig ersetzt);

▪ Verlust, Mangel, Beschädigung einer zur Aufbewahrung übernommenen Sache (in diesem Fall haftet ein nichtgewerblicher Verwahrer nur, wenn sein Verschulden vorliegt, und ein gewerbsmäßiger Verwahrer – unabhängig von dessen Vorliegen, da er Unternehmer ist – Absatz 3 von (Artikel 401 Absätze 1 und 3 des Artikels 902 des Bürgerlichen Gesetzbuches) und wenn dies nach Ablauf der vorgeschriebenen Aufbewahrungsfrist geschieht, entsteht die Haftung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verwalters (Artikel 2 Absatz 901 des Bürgerlichen Gesetzbuches). );

▪ zur vorzeitigen Beendigung der Speicherung (Artikel 3 Absatz 896 des Bürgerlichen Gesetzbuchs);

▪ wegen illegaler Nutzung einer Sache ohne Zustimmung des Gerichtsvollziehers (Artikel 892 des Bürgerlichen Gesetzbuches);

▪ für die Handlungen eines Dritten, dem der Verwahrer die Sache zur Aufbewahrung übergeben hat (Artikel 3 Absatz 895 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).

Haftungsgrenzen der Depotbank:

▪ Für Schäden, die durch den Verlust oder die Beschädigung einer Sache entstehen, werden im Rahmen eines Schadensersatzvertrags tatsächliche Schäden und entgangener Gewinn oder der Betrag des bei der Annahme zur Lagerung festgestellten Wertes der Sache ersetzt (Artikel 1 Absatz 902 des Bürgerlichen Gesetzbuchs). );

▪ Im Rahmen eines unentgeltlichen Vertrags werden die Kosten für verlorene oder fehlende Gegenstände und der Betrag, um den sich der Wert der beschädigten Gegenstände verringert hat (Artikel 2 Absatz 902 des Bürgerlichen Gesetzbuchs), erstattet.

Der Vertrag wird auf erstes Verlangen des Kautionsverwalters zur Rückgabe der Sache an ihn beendet (Artikel 904 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).

Die Bedingungen für die Ausführung des Vertrages können vom Treuhänder mit Benachrichtigung des Gerichtsvollziehers oder selbstständig geändert werden (Artikel 892 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).

63. KONZEPT, MERKMALE UND ELEMENTE DER BESTELLUNGSVEREINBARUNG. MERKMALE EINER KOMMERZIELLEN BESTELLUNG

Auf Provisionsvereinbarung eine Partei (Anwalt) verpflichtet sich zur Leistung im Namen und auf Kosten der anderen Partei (Haupt-) bestimmte Rechtshandlungen. Die Rechte und Pflichten aus dem vom Rechtsanwalt getätigten Geschäft gehen direkt vom Auftraggeber aus.

Merkmale des Vertrages: sie ist einvernehmlich, bilateral bindend, kann sowohl unentgeltlich als auch kostenpflichtig sein (wenn sie mit der Durchführung von Geschäftsaktivitäten der Parteien verbunden ist).

Diese Vereinbarung ist Treuhänder, d.h. basierend auf einem vertrauensvollen Verhältnis zwischen Auftraggeber und Rechtsanwalt. Diese Vereinbarung basiert auf gegenseitigem Vertrauen zwischen den Parteien.

Betreff Provisionsvertrag ist die Beauftragung von Rechtshandlungen (in der Regel Transaktionen) durch den Rechtsanwalt. Nicht Gegenstand dieser Vereinbarung können Rechtshandlungen persönlicher Natur sein, z.B. ein Testament machen.

Parteien Verträge sind der Auftraggeber und der Bevollmächtigte, die sowohl juristische Personen als auch fähige Bürger sein können. Wird ein solcher Vertrag zur Durchführung der Wirtschaftsmediation geschlossen, so kann nur ein Unternehmer (Bürger oder juristische Person) Rechtsanwalt sein.

Form Der Abtretungsvertrag kann mündlich oder schriftlich geschlossen werden. Im Rahmen des Vertretungsvertrags muss der Auftraggeber dem Anwalt immer eine Vollmacht erteilen, und der Anwalt ist ausschließlich auf der Grundlage der Treuhandvollmacht berechtigt, zu handeln.

Zeit Der Handelsvertretervertrag kann sowohl befristet als auch unbefristet sein. Wenn die Laufzeit nicht im Vertrag angegeben ist, gilt sie als unbegrenzt, jedoch unter Berücksichtigung der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Russischen Föderation zur Laufzeit der Vollmacht.

Merkmale einer Handelsbestellung.

Diese Vereinbarung ist immer kostenpflichtig.

Wenn ein Vertreter des Vertretenen grundsätzlich keine Geschäfte gegenüber einer anderen Person tätigen kann, deren Vertreter er zugleich ist, ist dies bei einer Handelsvertretung zulässig.

Ein Handelsvertreter kann gleichzeitig die Interessen zweier Geschäftsparteien vertreten, wenn dies beiden Parteien bekannt ist und beide Parteien nicht widersprechen.

Darüber hinaus hat der Handelsvertreter das Recht, die Sachen des Unternehmers zur Sicherung seiner Eigentumsansprüche zurückzuhalten.

Dem Rechtsanwalt wird das Recht eingeräumt, im Interesse des Auftraggebers von seinen Weisungen ohne vorherige Aufforderung abzuweichen. Er ist lediglich verpflichtet, diese Abweichungen dem Auftraggeber innerhalb angemessener Frist anzuzeigen.

Im Rahmen eines Handelsvertretungsvertrags ist die den Vertrag kündigende Partei verpflichtet, die andere Partei spätestens 30 Tage vor Beendigung des Vertrages zu benachrichtigen. Bei einer ordentlichen Vertretung hat jede Partei das Recht, jederzeit ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurückzutreten. Bei der Umgründung einer juristischen Person – eines Handelsvertreters – hat der Auftraggeber jedoch das Recht, den Auftrag fristlos zu stornieren.

64. RECHTE UND PFLICHTEN DER PARTEIEN AUS DEM BESTELLVERTRAG. BEENDIGUNG DES VERTRAGES

Verantwortlichkeiten des Treuhänders: dem Anwalt eine Vollmacht erteilen, um die im Vertrag vorgesehenen Handlungen vorzunehmen (mit Ausnahme der Fälle, in denen eine Person ohne Vollmacht handeln kann). Dies kann durch das Umfeld, in dem die Person tätig ist, deutlich angezeigt werden. Zum Beispiel bat ein Händler auf dem Markt eine andere Person, seine Waren zu handeln. In diesem Fall liegt eine mündliche Verhandlung vor Zeugen vor und eine Vollmacht ist nicht erforderlich; dem Vertreter die für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Mittel zur Verfügung stellen und im Falle ihrer Unzulänglichkeit die dem Vertreter entstandenen Auslagen erstatten; Zahlung der Anwaltsvergütung, wenn der Vertrag belastend ist; unverzüglich alle von ihm vertragsgemäß erbrachten Leistungen vom Rechtsanwalt abzunehmen.

Treuhänderrechte: die Bestellung jederzeit stornieren; den stellvertretenden gewählten Rechtsanwalt abberufen.

Pflichten des Anwalts: den Auftrag des Auftraggebers gemäß seinen Anweisungen erfüllen, die rechtmäßig, durchführbar und spezifisch sein müssen; um den ihm erteilten Auftrag persönlich auszuführen, außer im Falle einer Neuübertragung des Auftrags; dem Auftraggeber auf dessen Verlangen alle Informationen über den Fortgang der Auftragsausführung zu übermitteln; dem Auftraggeber unverzüglich alles zu übertragen, was er aus Geschäften erhalten hat, die gemäß der Bestellung getätigt wurden; einen Bericht mit beigefügten bestätigenden Dokumenten vorlegen, falls dies gemäß den Vertragsbedingungen erforderlich ist.

Rechte des Anwalts: ein als Handelsvertreter tätiger Rechtsanwalt ist berechtigt, in seinem Besitz befindliche Sachen, die dem Auftraggeber übertragen werden, zur Sicherung seiner Ansprüche aus dem Geschäftsbesorgungsvertrag zu verwahren; von den Weisungen des Auftraggebers in dessen Interesse abzuweichen, wenn er den Auftraggeber nicht vorab auffordern konnte oder von ihm innerhalb angemessener Frist keine Antwort auf sein Verlangen erhalten hat, wobei er die vorgenommenen Abweichungen dem Auftraggeber schnellstmöglich mitteilt; ein als Handelsvertreter tätiger Rechtsanwalt kann ohne vorherige Aufforderung, jedoch mit nachträglicher Unterrichtung des Auftraggebers, vom Auftraggeber das Recht erwirken, von seinen Weisungen abzuweichen; Übertragung der Ausführung des Auftrages auf eine andere Person (Stellvertreter) nur in den Fällen und unter den in Art. 187 GK. Ist der Stellvertreter im Geschäftsbesorgungsvertrag bestimmt, so haftet der Rechtsanwalt weder für seine Wahl noch für die Führung seiner Geschäfte. Ist der Stellvertreter im Vertrag nicht bestimmt, so ist dieser für seine Wahl und Führung seiner Geschäfte verantwortlich.

Im Falle des Todes eines Rechtsanwalts sind seine Erben verpflichtet, dem Auftraggeber die Beendigung des Vertrages anzuzeigen und Maßnahmen zum Schutz des Vermögens des Auftraggebers zu treffen. Die gleiche Pflicht trifft den Liquidator einer juristischen Person, der Rechtsanwalt ist.

Der Abtretungsvertrag wird gekündigt aus folgenden Gründen: Ausführung des Auftrags; Stornierung des Auftrages durch den Auftraggeber; Weigerung des Anwalts, die Anordnung auszuführen; Tod eines Auftraggebers oder Anwalts; Anerkennung des Auftraggebers oder Vertreters als geschäftsunfähig, teilweise geschäftsunfähig oder vermisst.

65. KONZEPT, MERKMALE, ELEMENTE DER VEREINBARUNG DER KOMMISSION. BEENDIGUNG DES VERTRAGES

Auf Provisionsvereinbarung eine Seite (Kommissionär) übernimmt im Namen der anderen Partei (engagiert) eine oder mehrere Transaktionen gegen eine Gebühr tätigen im eigenen Namen, jedoch auf Kosten des Auftraggebers. Durch ein Geschäft, das ein Kommissionär mit einem Dritten abschließt, erwirbt der Kommissionär Rechte und wird verpflichtet, auch wenn der Auftraggeber bei dem Geschäft genannt wurde oder bei der Durchführung des Geschäfts mit dem Dritten in eine direkte Beziehung getreten ist.

Merkmale des Vertrages: einvernehmlich, erstattungsfähig, bilateral bindend, Vermittler, Vertreter. Mit Hilfe dieses Vertrages wird das Eigentum des Beauftragten veräußert und das Eigentum für ihn, aber nicht von ihm, sondern vom Kommissionär erworben.

Der Gesetzgeber lässt die Festlegung von Merkmalen bestimmter Arten von Provisionsverträgen zu. Bestimmte Arten von Kommissionsvereinbarungen enthalten die Regeln für den Kommissionshandel mit Non-Food-Produkten, die genehmigt wurden. Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 6. Juni 1998 Nr. 569.

Neben dem Zivilgesetzbuch der Russischen Föderation wird diese Vereinbarung durch das Bundesgesetz „Über den Schutz der Verbraucherrechte“, die Regeln für den Kommissionshandel mit Non-Food-Produkten, das Bundesgesetz „Über den Wertpapiermarkt“, das Gesetz geregelt der Russischen Föderation „Über Warenbörsen und Börsenhandel“.

Die Provisionsvereinbarung hat Gemeinsamkeiten mit dem Agenturvertrag. Der Kommissionär handelt im Interesse und auf Kosten des Interessenten (Auftraggebers). Zweck der Tätigkeit des Kommissionärs ist darüber hinaus die Durchführung von Geschäften, also Rechtshandlungen für eine andere Person. Das Eigentum an Gegenständen, die der Kommissionär bei der Abwicklung von Provisionsverträgen erhält oder auf ihn überträgt, gehört stets dem Auftraggeber, d. h. dem Interessenten. Der Kommissionär muss dem Auftraggeber über die Ergebnisse seiner Handlungen und abgeschlossenen Geschäfte Bericht erstatten.

В Abweichung vom Vertrag gegenüber Dritten handelt der Kommissionär im eigenen Namen. Er schließt Geschäfte auf Rechnung und im Namen des Verpflichteten ab, aber er schließt diese Verträge und Geschäfte im eigenen Namen ab, d. h. er ist Partei des Geschäfts, nicht aber der Verpflichtete.

Betreff Vertrag ist die Beauftragung einer oder mehrerer Transaktionen im Auftrag des Auftraggebers.

Vertragsbeteiligte können alle Gegenstände des Zivilrechts sein. Kommissionär ist in der Regel der Unternehmer.

Form Der Provisionsvertrag bestimmt sich nach den allgemeinen Regeln über die Geschäftsform und den Vertrag.

Zeit Der Vertrag kann sowohl ein befristeter als auch ein unbefristeter Vertrag sein. Allerdings hat der Kommissionär nur bei einem unbefristeten Vertrag das Recht, einseitig vom Vertrag zurückzutreten.

Der Provisionsvertrag wird gekündigt aus folgenden Gründen: Vertragserfüllung; Weigerung des Auftraggebers oder Kommissionärs, den Vertrag auszuführen; Tod des Kommissionärs, Anerkennung als geschäftsunfähig, teilweise geschäftsunfähig oder vermisst; Anerkennung des Kommissionärs - eines einzelnen Unternehmers als Konkurs (in diesem Fall gehen die Rechte und Pflichten aus den von ihm für das Engagement abgeschlossenen Geschäften auf diesen über).

66. RECHTE UND PFLICHTEN DER PARTEIEN IM RAHMEN DER KOMMISSIONSVEREINBARUNG

Aufgaben des Komitees: dem Kommissionär die Vergütung nach Vertragsabschluss sowie bei Nichterfüllung aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, zu zahlen und gleichzeitig dem Kommissionär die ihm entstandenen Auslagen zu erstatten; gegenüber dem Kommissionär innerhalb einer angemessenen Frist nach Erhalt einer Mitteilung von ihm über das Geschäft zu einem höheren als dem mit ihm vereinbarten Preis erklären, dass er mit der Annahme eines solchen Kaufs nicht einverstanden ist (wenn der Kommissionär die Preisdifferenz auf sein Konto akzeptiert, dann ist der Verpflichtete verpflichtet, einen solchen Kauf anzunehmen); vom Kommissionär alles im Rahmen des Vertrages Erbrachte annehmen; das vom Kommissionär für ihn erworbene Grundstück besichtigen und diesem Mängel des Grundstücks unverzüglich anzeigen; den Kommissionär von den Verpflichtungen freizustellen, die er mit der Ausführung des Kommissionsauftrags gegenüber einem Dritten übernommen hat; dem Kommissionär die Beendigung des Vertrages (wenn er ohne Angabe der Gültigkeitsdauer abgeschlossen wurde) spätestens 30 Tage im Voraus mitteilen; im Falle einer Auftragsstornierung unverzüglich über ihr Eigentum zu verfügen, das unter der Autorität des Kommissionärs steht, sowie innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt der Mitteilung des Kommissionärs über die Ablehnung der Ausführung über dieses Eigentum zu verfügen bestellen.

Die Rechte des Committers: Eigentum an Sachen, die er auf eigene Kosten erworben, aber vom Kommissionär von ihm erhalten hat; jederzeit vom Vertrag zurücktreten, indem Sie Ihre Bestellung stornieren; ist bis zur Beendigung des Vertrages nicht berechtigt, ohne Zustimmung des Kommissionärs in direkte Beziehungen mit dem Unterkommissionär zu treten.

Verantwortlichkeiten des Kommissars: den Auftrag zu den für den Auftraggeber günstigsten Bedingungen auszuführen; den Verpflichteten über die Nichterfüllung des mit ihm abgeschlossenen Rechtsgeschäftes durch einen Dritten informieren, die erforderlichen Beweise erheben und ihm auf Verlangen des Verpflichteten die Rechte aus einem solchen Rechtsgeschäft unter Beachtung der Abtretungsvorschriften übertragen Anspruchsrechte; dem Auftraggeber die Differenz im Falle des Verkaufs von Immobilien zu einem niedrigeren als dem mit ihm vereinbarten Preis erstatten; dem Verpflichteten einen Bericht vorzulegen und ihm alles zu übergeben, was er im Rahmen des Vertrags erhalten hat.

Rechte des Beauftragten: auf Vergütung und Ersatz verauslagter Aufwendungen, wenn der Vertrag aus von der Verpflichtung abhängigen Gründen nicht durchgeführt wurde; zur Vergütung für von ihm vor Beendigung des Vertrages getätigte Geschäfte für den Fall, dass der Kommissionär die Ausführung des Auftrages des Auftraggebers verweigert; um die Hälfte des Zusatznutzens, wenn der Kommissionär ein Geschäft zu günstigeren Konditionen als der Katze abgeschlossen hat. wurden ihm gezeigt; einen Unterkommissionsvertrag abzuschließen; von Weisungen des Beauftragten im Interesse des Beauftragten abzuweichen, wenn er den Beauftragten zunächst nicht auffordern konnte oder innerhalb angemessener Frist keine Antwort auf sein Begehren erhalten hat. Dem Kommissionär-Unternehmer kann vom Auftraggeber das Recht eingeräumt werden, ohne Vorankündigung von seinen Weisungen abzuweichen. Anfrage; die ihm zustehenden Sachen und die ihm zustehenden Geldbeträge von allen Beträgen, die er zu Lasten des Schuldners erhält, einzubehalten.

Der Kommissionär hat nicht das Recht: auf Ersatz von Aufwendungen für die Aufbewahrung des Vermögens des Verpflichteten, soweit gesetzlich oder vertraglich etwas anderes bestimmt ist; die Erfüllung des Vertrages zu verweigern, es sei denn, er wird ohne Angabe der Gültigkeitsdauer geschlossen.

67. KONZEPT, MERKMALE UND ELEMENTE DES AGENTURVERTRAGES

Auf Agenturvertrag eine Seite (Agent) verpflichtet sich, gegen eine Gebühr im Namen einer anderen Partei zu handeln (Rektor) rechtliche und andere Maßnahmen im eigenen Namen, aber auf Kosten des Auftraggebers oder im Namen und auf Kosten des Auftraggebers.

Der Vertreter kann im eigenen Namen und auf Rechnung des Auftraggebers handeln, dann erwirbt der Vertreter die Rechte und Pflichten aus Geschäften, die der Vertreter mit Dritten abschließt. Handelt der Agent im Namen des Auftraggebers und auf dessen Kosten, ist der Auftraggeber der Auftraggeber, der in diesem Fall Vertragspartei ist, Gegenstand der Rechte und Pflichten.

Der Handelsvertretervertrag hat Ähnlichkeiten mit dem Handelsvertretervertrag, wenn der Rechtsanwalt im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers Geschäfte abschließt, und mit dem Kommissionsvertrag, wenn der Kommissionär den Vertrag im eigenen Namen, aber auf Kosten des Auftraggebers abschließt engagiert.

Ding Verträge sind nicht nur Handlungen, die Rechtsfolgen auslösen, sondern auch andere Handlungen, also tatsächliche Handlungen. Was steht nicht im Provisionsvertrag, noch im Provisionsvertrag. So schließt ein Makler beispielsweise nicht nur Geschäfte ab, sondern führt auch Verhandlungen, Umfragen, organisiert Ausstellungen, Werbeaktionen etc. Gegenstand dieses Vertrages können jedoch nicht nur tatsächliche Handlungen sein, sie werden zusätzlich zum Vertragsgegenstand mitumfasst zu rechtlichen Schritten.

Es gibt noch einen weiteren signifikanten spezifischen Umstand, der mit dem Thema zusammenhängt. Sowohl der Prinzipal als auch der Agent haben das Recht, Beschränkungen der Handlungen des jeweils anderen zu verlangen, um anderen Prinzipalen zu dienen oder andere Agenten anzuziehen. Nehmen Sie beispielsweise in die Vertragsbedingungen die Beschränkung der Tätigkeit eines Vertreters oder Auftraggebers in einem bestimmten Geschäftsbereich, in einem bestimmten Gebiet usw. auf.

Außerdem sind die Aktionen des Agenten immer im Gange.

Charakterisierung Verträge: einvernehmlich, erstattungsfähig, bilateral bindend.

Als Vertragspartner alle Personen des Zivilrechts können handeln. Einzelpersonen müssen voll handlungsfähig sein.

Form Der Vertrag unterliegt den allgemeinen Gestaltungsvorschriften. Wird der Vertrag schriftlich geschlossen und spiegelt er die Befugnisse des Vertreters wider, so ist der Auftraggeber nicht berechtigt, sich auf die fehlende Befugnis des Vertreters zu berufen, es sei denn, er weist nach, dass der Dritte, mit dem der Vertreter das Geschäft abgeschlossen hat, davon Kenntnis hatte die Beschränkung der Befugnisse des Vertreters.

Durch den Geschäftsbesorgungsvertrag entstehen Beziehungen, die in der Literatur als bezeichnet werden besondere Form der Darstellung. Wenn ein Vertreter rechtliche Handlungen vornehmen muss, auch wenn eine Handlung im Namen des Auftraggebers durchgeführt wird, benötigt er keine Vollmacht, auch wenn in der Vereinbarung nicht alle Befugnisse aufgeführt sind, die dem Vertreter vom Auftraggeber übertragen werden , sondern formuliert die Befugnisse in allgemeiner Form. In diesem Fall ist der Auftraggeber nicht berechtigt, sich im Streitfall mit einem Dritten darauf zu berufen, dass der Auftragnehmer außerhalb seiner Befugnisse gehandelt hat.

Zeit Verträge können befristet oder unbefristet sein. Ist die Laufzeit des Vertrages nicht bestimmt, so hat jede Vertragspartei das Recht, die Vertragserfüllung jederzeit zu verweigern.

68. INHALT DES AGENTURVERTRAGES

Verantwortlichkeiten des Schulleiters:

▪ die Vergütung des Maklers in der im Maklervertrag festgelegten Höhe und Art zahlen. Ist die Höhe der Vergütung im Vertrag nicht festgelegt, so ist sie nach Art. 3 Abs. 424 zu ermitteln. 1006 Bürgerliches Gesetzbuch, d. h. zum Preis einer ähnlichen Dienstleistung. Wenn das Verfahren zur Zahlung der Vergütung nicht festgelegt ist, ist der Auftraggeber verpflichtet, diese innerhalb einer Woche ab dem Zeitpunkt zu zahlen, an dem ihm der Vertreter einen Bericht für den vergangenen Zeitraum vorlegt (dispositive Norm) (Artikel XNUMX des Bürgerlichen Gesetzbuchs);

▪ den Vertreter innerhalb von 30 Tagen nach dessen Erhalt über alle Einwände informieren, die er gegen seinen Bericht hat (dispositive Norm) (Artikel 3 Absatz 1008 des Bürgerlichen Gesetzbuchs);

▪ keine ähnlichen Agenturverträge mit anderen Agenten abzuschließen, die in dem in der Vereinbarung genannten Gebiet tätig sind, und in diesem Gebiet nicht unabhängig in der gleichen Weise wie ein Agent zu handeln, wenn dies in der Vereinbarung festgelegt ist (Artikel 1 Absatz 1007). Bürgerliches Gesetzbuch);

▪ Die Befugnis für die von einem Vertreter getätigten Geschäfte entsteht beim Auftraggeber nur dann, wenn der Vertreter in seinem Namen und auf seine Kosten gehandelt hat (Artikel 3 Absatz 1005 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).

Verantwortlichkeiten des Agenten:

▪ darf keine vergleichbaren Handelsvertreterverträge mit anderen Auftraggebern abschließen, die im selben Gebiet abgeschlossen werden müssen, wenn dieses Verbot im Vertrag festgelegt ist (Artikel 3 Absatz 1007 des Bürgerlichen Gesetzbuchs);

▪ keine Waren zu verkaufen, keine Arbeiten auszuführen oder Dienstleistungen ausschließlich an eine bestimmte Kategorie von Käufern (Kunden) zu erbringen, die in dem im Vertrag genannten Gebiet leben oder sich dort befinden (Artikel 3 Absatz 1007 des Bürgerlichen Gesetzbuchs);

▪ dem Auftraggeber Berichte in der Art und Weise und innerhalb der im Vertrag festgelegten Fristen vorlegen (Artikel 1 Absatz 1008 des Bürgerlichen Gesetzbuchs);

▪ Fügen Sie dem Bericht die erforderlichen Nachweise über die zu Lasten des Auftraggebers entstandenen Kosten bei (Artikel 2 Absatz 1008 des Bürgerlichen Gesetzbuchs);

▪ Befugnisse für Geschäfte, die auf Kosten des Auftraggebers getätigt werden, stehen dem Vertreter nur dann zu, wenn dieser im eigenen Namen gehandelt hat (Teil 2, Satz 1, Artikel 1005 des Bürgerlichen Gesetzbuches).

Agentenrechte:

▪ eine Vergütung für die Erfüllung der Anweisungen des Auftraggebers erhalten (Artikel 1 Teil 1006 des Bürgerlichen Gesetzbuchs);

▪ einen Unteragentenvertrag mit einer anderen Person abschließen und dabei für die Handlungen des Unteragenten gegenüber dem Auftraggeber verantwortlich bleiben (Artikel 1 Absatz 1009 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).

Der Agenturvertrag wird gekündigt aufgrund der Weigerung einer der Parteien, den abgeschlossenen Vertrag zu erfüllen, ohne das Ablaufdatum für seine Gültigkeit zu bestimmen; Tod eines Agenten; Anerkennung des Agenten als geschäftsunfähig, teilweise geschäftsunfähig oder vermisst; Anerkennung eines Agenten - eines einzelnen Unternehmers als bankrott.

Beziehungen, die sich aus einem Geschäftsbesorgungsvertrag ergeben, unterliegen den Vorschriften des Agenturvertrag, wenn der Agent im Verhältnis zu Dritten gehandelt hat Name des Schulleiters, oder Regeln über Provisionsvereinbarung, wenn der Agent im Verhältnis zu Dritten gehandelt hat Ihren Namen. Diese Regeln werden subsidiär und nur dann angewendet, wenn sie den Normen des Kapitels nicht widersprechen. 52 des Bürgerlichen Gesetzbuches, der der Agentur gewidmet ist.

69. KONZEPT UND MERKMALE DES TREUHANDVERTRAGS VERWALTUNG VON EIGENTUM. PARTEIEN DER VEREINBARUNG

Auf Immobilien Treuhandvertrag eine Seite (Verwaltungsgründer) geht auf die andere Partei über (Treuhänder) für einen bestimmten Zeitraum Vermögen in Treuhandverwaltung, und die andere Partei verpflichtet sich, dieses Vermögen im Interesse des Gründers der Verwaltung oder der von ihm bestimmten Person zu verwalten (Begünstigter).

Die Übertragung von Eigentum zur Treuhandverwaltung beinhaltet nicht die Übertragung des Eigentums daran auf den Treuhänder.

Ein Property Trust Management Agreement ist eine der Arten der Immobilienverwaltung. Neben der vertraglichen Vermögensverwaltung gibt es die Verwaltung auf der Grundlage des Gesetzes (Artikel 1026 des Bürgerlichen Gesetzbuchs). Dies ist ein neuer Vertragstyp für die innerstaatliche Gesetzgebung.

Merkmale des Vertrages Treuhandverwaltung von Immobilien: real; kann sowohl kostenpflichtig als auch kostenlos sein; gegenseitig, wenn es erstattungsfähig ist; kann sowohl kostenlos als auch obligatorisch sein; kann sowohl zugunsten des Gründers der Treuhandverwaltung als auch zugunsten der von ihm beauftragten Person ausfallen.

Diese Vereinbarung wird nur durch das Bürgerliche Gesetzbuch der Russischen Föderation (Artikel 1012-1026) geregelt.

Als Gründer der Treuhandverwaltung von Immobilien kann handeln: jeder Eigentümer von Eigentum (in Bezug auf sein Eigentum - Artikel 1014 des Bürgerlichen Gesetzbuchs);

▪ eine gesetzlich bevollmächtigte Person:

a) das Vormundschaftsorgan und die Vormundschaft (in Bezug auf das Vermögen einer handlungsunfähigen Person);

b) Schiedsgericht (in Bezug auf das Vermögen einer für bankrott erklärten Person);

c) der Erblasser in Bezug auf sein Vermögen (durch Ernennung eines Testamentsvollstreckers in seinem Testament – ​​Artikel 1026 des Bürgerlichen Gesetzbuchs);

d) Urheber von Werken der Wissenschaft, Kunst, Literatur sowie Schöpfer von urheberrechtlich geschützten Objekten in Bezug auf ihre Eigentumsrechte an von ihnen geschaffenen Werken.

Als Treuhänder der HausverwaltungAufgrund einer Vereinbarung können nur Unternehmer, sowohl Kollektiv- (kommerzielle juristische Personen) als auch Einzelunternehmer, handeln. In Fällen, in denen die Treuhandverwaltung auf dem Gesetz beruht, können alle Bürger und gemeinnützigen Organisationen als Treuhänder tätig werden, mit Ausnahme von Institutionen, staatlichen Stellen und lokalen Regierungen (Absätze 1, 2 von Artikel 1015 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).

Als Begünstigter Mit Ausnahme des Treuhandverwalters (§ 3 Abs. 1015 BGB) können alle zum Gründer der Treuhandverwaltung bestellten Personen handeln. Ihre Anzahl ist nicht begrenzt.

70. ELEMENTE DES VERTRAGES ÜBER DIE VERWALTUNG VON EIGENTUM. GRÜNDE FÜR DIE BEENDIGUNG DER VEREINBARUNG

Gegenstand eines Vertrages - Durchführung etwaiger Rechtshandlungen durch den Geschäftsführer. und Tatsache. Handlungen im Interesse des Begünstigten, und der Verwalter führt im eigenen Namen Handlungen in Bezug auf das Eigentum einer anderen Person durch und gibt dabei an, dass er als Treuhänder des Eigentums einer anderen Person handelt. Die Durchführung tatsächlicher Handlungen neben rechtlichen Handlungen sowie die Notwendigkeit, die Vertragsparteien bei Transaktionen über ihre Position zu informieren, unterscheidet diese Vereinbarung von anderen ähnlichen Vereinbarungen (Aufträge, Provisionen, Agentur).

Objekt können sein: individuell definierte Sachen, sowohl bewegliche (z. B. Wertpapiere) als auch unbewegliche (z. B. Unternehmen); subjektive Rechte (z. B. durch Buchwertpapiere verbriefte Rechte, Ausschließlichkeitsrechte), einschließlich der im Rahmen der Vertragserfüllung erworbenen Rechte.

Geld und Vermögen, die dem Recht der Betriebsführung und Wirtschaftsführung unterliegen, können keine Gegenstände sein. Mit einem Pfand belastetes Vermögen kann unter Wahrung der Rechte des Pfandgläubigers auf die Treuhandverwaltung übertragen werden: Er kann dieses Vermögen vollstrecken. Eine Zwangsvollstreckung in die Schulden des Gründers der Verwaltung über das von ihm an die Treuhandverwaltung übertragene Vermögen ist jedoch nicht zulässig, außer für den Fall, dass er für insolvent erklärt wird.

Rechnungslegungsanforderungen für an die Treuhandverwaltung übertragenes Vermögen: Mit Ausnahme von Wertpapieren muss es getrennt und beim Treuhänder in einer separaten Bilanz ausgewiesen werden, es wird eine unabhängige Buchführung dafür geführt und ein separates Bankkonto wird für die Abrechnung der damit verbundenen Aktivitäten eröffnet Vertrauensverwaltung.

Zeit des Vertrages ist auf fünf Jahre befristet, nach Ablauf der Laufzeit gilt der Vertrag als um den gleichen Zeitraum verlängert, wenn ihn die Parteien nicht gekündigt haben.

Preis Vereinbarung ist eine Vergütung, die dem Verwalter zu Lasten der Einnahmen aus der Nutzung des ihm übertragenen Eigentums gezahlt wird.

Zahlungsformen: in einem festen Geldbetrag, der in bestimmten Zeiträumen (z. B. monatlich, vierteljährlich usw.) oder nach Vertragsende ausgezahlt wird; eigentlich; in Mischform.

Wesentlich sind die Vereinbarungen über Form und Höhe der Vergütungszahlungen.

Form Verträge können nur schriftlich geschlossen werden. Der Vertrag über die treuhänderische Verwaltung von Immobilien unterliegt dem Staat. Anmeldung.

Das Verfahren zum Abschluss einer Vereinbarung: Dies ist sowohl durch die Unterzeichnung eines Dokuments durch die Parteien (bei Verträgen, bei denen der Verwaltungsgegenstand Immobilien sind) als auch durch den Austausch von Dokumenten über Kommunikationsmittel möglich. Die Übertragung von unbeweglichem Vermögen muss gemäß der Übertragungsurkunde erfolgen.

Kündigungsgründe: Tod einer der Parteien oder deren Liquidation, wenn es sich um eine juristische Person handelt; Vertragsverweigerung einer oder beider Parteien; Anerkennung einer der Parteien als unfähig, eingeschränkt geschäftsfähig, vermisst oder zahlungsunfähig (dieser Grund gilt nicht für den Begünstigten).

71. INHALT DES PROPERTY TRUST MANAGEMENT-VERTRAGS

Der Manager hat das Recht: die Befugnisse des Eigentümers ausüben (hat jedoch kein Eigentumsrecht an dem im Rahmen des Vertrags erhaltenen Eigentum); alle rechtlichen und tatsächlichen Maßnahmen in Bezug auf dieses Eigentum im Interesse des Begünstigten durchzuführen, aber Beschränkungen können gesetzlich oder vertraglich vorgesehen sein; Handlungen mit Eigentum in seinem eigenen Namen durchführen, aber gleichzeitig muss er die Gegenpartei in der Transaktion warnen, dass er ein Treuhänder ist; Verneinungs- und Rechtfertigungsansprüche geltend machen, um die Rechte an ihm zur Verwaltung übertragenem Eigentum zu schützen; eine andere Person mit schriftlicher Zustimmung des Stifters oder mangels Möglichkeit der Einholung einer solchen Zustimmung selbstständig mit der Erfüllung ihrer Aufgaben beauftragen.

Der Manager muss: im Interesse des Stifters oder Begünstigten handeln; das ihm anvertraute Vermögen persönlich verwalten; das ihm anvertraute Vermögen von seinem Privatvermögen zu trennen und in einer gesonderten Bilanz auszuweisen; ein separates Bankkonto eröffnen alle Einnahmen und Ausgaben aus der Verwaltung des anvertrauten Vermögens erfassen; Eigentum in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und es genauso zu pflegen wie in Bezug auf ihr eigenes Eigentum; dem Gründer der Geschäftsführung und dem Begünstigten innerhalb der vertraglich festgelegten Fristen einen Tätigkeitsbericht vorlegen.

Der Gründer hat das Recht: vom Manager die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages verlangen; Kontrolle über seine Aktivitäten ausüben; kündigen den Vertrag vorbehaltlich der Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung an den Manager, indem sie ihm dies 3 Monate im Voraus mitteilen (Diese Rechte entstehen auch für den BegünstigtenDarüber hinaus ist er berechtigt, auf die ihm durch den Vertrag eingeräumten Rechte zu verzichten.

Der Stifter ist verpflichtet: dem Manager eine Vergütung zahlen; ihm die notwendigen Auslagen zu erstatten; Gläubigerverpflichtungen im Zusammenhang mit der Treuhandverwaltung erfüllen; den Verwalter warnen, dass das ihm übertragene Eigentum mit einem Pfand belastet ist; sich nicht in die betrieblichen und wirtschaftlichen Aktivitäten der Verwaltung seines Eigentums einzumischen.

Verantwortlich ist der Verwalter wegen unsachgemäßer Geschäftsführung vor dem Gründer oder Begünstigten in Form des Ersatzes von Schäden, unabhängig von seinem Verschulden, es sei denn, er weist nach, dass sie durch höhere Gewalt oder Handlungen des Begünstigten oder Begünstigten der Geschäftsführung entstanden sind.

Der Gründer antwortet: für die Übertragung von mit einem Pfand belastetem Eigentum an den Verwalter, ohne ihn zu warnen (Sanktion - Zahlung einer Vergütung an den Verwalter für ein Jahr); für die Übertragung von schuldenbelasteten Liegenschaften an den Verwalter (gerichtliche Auflösung des Vertrages und Schadensersatz); wegen Eingriffen in die betriebliche und wirtschaftliche Tätigkeit des Geschäftsführers (Schadensersatz); wegen verspäteter Zahlung der Vergütung an den Geschäftsführer (verfällt, wenn der Gründer diese Vergütung selbst zahlt).

Der Stifter haftet nicht für seine zivilrechtlichen Verpflichtungen mit dem an die Treuhandverwaltung übertragenen Vermögen, mit Ausnahme von zwei Fällen: wenn das von ihm übertragene Vermögen mit einem Pfand belastet war und wenn er für insolvent erklärt wurde.

72. KONZEPT UND MERKMALE DES VERSICHERUNGSVERTRAGS. PARTEIEN DER VEREINBARUNG

Auf Versicherungsvertrag eine Seite (versichert) bringt auf die andere Seite (zum Versicherer) Vertragsgebühr (Versicherungsprämie),

und der Versicherer verpflichtet sich bei Eintritt eines vertraglich vorgesehenen Ereignisses (Versicherungsfall) den Versicherten oder eine andere Person bezahlen (an den Begünstigten), zu dessen Gunsten ein Versicherungsvertrag, eine Versicherungsentschädigung oder eine Versicherungssumme abgeschlossen wurde.

Charakterisierung Vertrag: er ist bezahlt, zweiseitig bindend, er kann echt oder einvernehmlich sein.

Parteien Verträge sind der Versicherungsnehmer und der Versicherer.

Der Versicherte - Hierbei handelt es sich um eine juristische oder geschäftsfähige natürliche Person, die ein versicherbares Interesse hat und kraft Gesetzes oder Vertrag Beziehungen mit dem Versicherer eingeht. Auf der Seite des Versicherungsnehmers kann neben ihm auch ein Dritter (oder mehrere Personen) gleichzeitig handeln – Nutznießer - eine Person, zu deren Gunsten der Versicherungsnehmer mit seiner Zustimmung einen Versicherungsvertrag abgeschlossen hat.

Versicherer - Hierbei handelt es sich um eine juristische Person jeglicher Organisations- und Rechtsform, die über eine Lizenz zur Versicherung der betreffenden Person verfügt (Artikel 938 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).

Teilnehmer von Versicherungsbeziehungen vielleicht:

▪ Versicherungsvertreter - natürliche oder juristische Personen, die im Namen des Versicherers in seinem Namen handeln;

▪ Versicherungsmakler - natürliche oder juristische Personen - Unternehmer, die im eigenen Namen Versicherungstätigkeiten ausüben und die Interessen des Versicherungsnehmers oder Versicherers vertreten (sie sind Vermittler);

▪ Versicherungspool - ein freiwilliger Zusammenschluss von Versicherern zur Gewährleistung der finanziellen Stabilität des Versicherungsbetriebs im Rahmen der gemeinschaftlichen Haftung seiner Teilnehmer für die Erfüllung von Verpflichtungen aus Versicherungsverträgen. Zusätzlich zur Versicherung selbst können im Rahmen der Versicherung folgende Aktionen durchgeführt werden:

▪ Doppelversicherung - es handelt sich um eine Versicherung gleichen Interesses gegen gleiche Gefahren bei mehreren Versicherern für den Fall, dass die Gesamtversicherungssumme den Versicherungswert übersteigt;

▪ Rückversicherung - Versicherung durch einen Versicherer (Rückversicherer) bei einem anderen Versicherer (Rückversicherer) unter den Bedingungen des im Vertrag festgelegten Risikos der Erfüllung aller oder eines Teils der Verpflichtungen gegenüber dem Versicherten;

▪ gegenseitige Versicherung - Hierbei handelt es sich um eine Versicherung von Eigentum und Eigentumsinteressen, die auf der Zusammenlegung von Geldern von Bürgern und (oder) Wirtschaftssubjekten basiert.

73. GRUNDBEGRIFFE DES VERSICHERUNGSRECHTS. ELEMENTE DES VERSICHERUNGSVERTRAGES

Versicherbare Zinsen - ein Maß für das materielle Interesse an einer Versicherung. Es gibt:

a) Interesse des Versicherungsnehmers, Der Kater. gliedert sich in das Interesse des Eigentümers der Immobilie (besteht in der Immobilie selbst und in der Haftung für entgangenen Gewinn) und das stillschweigende Interesse (tritt für den Versicherten ab dem Zeitpunkt ein, an dem er erfährt, dass ihm durch einen Unfall ein Schaden entstehen könnte). );

b) Interesse des Versicherers - seine in den Versicherungsbedingungen festgelegte Haftung. Der Versicherer darf dieses Interesse nur unter den gleichen Voraussetzungen rückversichern.

Es gibt zwei Arten von Beziehungen zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer:

a) zur Zahlung von Beiträgen an die Versicherungskasse. Dabei werden zwei Konzepte unterschieden: Versicherungsprämie - Versicherungsgebühr, die der Versicherungsnehmer innerhalb der festgelegten Fristen an den Versicherer zahlen muss; Versicherungsprämie - einen Teil der Versicherungsprämie, wenn diese in Raten zahlbar ist;

b) für die Versicherungsleistung – dies ist der Geldbetrag, den der Versicherer aufgrund des Eintritts eines Versicherungsfalls zu zahlen hat.

Versicherungsfall - Hierbei handelt es sich um ein tatsächliches Ereignis, das die Verpflichtung des Versicherers zur Leistung einer Versicherungsleistung nach sich zieht.

Versicherungsrisiko - das erwartete Ereignis, gegen das eine Versicherung besteht.

Versicherungstarif - der vom Versicherer pro Einheit der Versicherungssumme berechnete Satz unter Berücksichtigung des Versicherungsgegenstandes und der Art des Versicherungsrisikos, der zur Berechnung der Höhe der Versicherungsprämie herangezogen wird.

Unzulässige Interessen sowie Schäden aus der Teilnahme an Spielen, Lotterien und Wetten dürfen nicht versichert werden.

Betreff Ein Versicherungsvertrag ist eine besondere Leistung des Versicherers gegenüber dem Versicherten, die in der Übernahme des versicherten Risikos innerhalb der Versicherungssumme verkörpert ist.

Form Verträge werden nur geschrieben. Der Vertragsabschluss kann durch Ausfertigung einer Urkunde oder durch Aushändigung der vom Versicherer unterzeichneten Versicherungspolice (Zertifikat, Bescheinigung, Quittung) an den Versicherten durch den Versicherer erfolgen.

Versicherungspolice - ein Dokument, das den Abschluss eines Versicherungsvertrages bestätigt. Er kann sein einmal - einfache Versicherungsgeschäfte abgewickelt werden, und allgemein - Ausweitung auf mehrere homogene Sachversicherungsgeschäfte (bezogen auf eine Sachversicherungsgruppe).

Grundlegende Bedingungen Verträge: versicherbare Zinsen; Versicherungsrisiko; Versicherungssumme; Begriff.

Zeit Der Vertrag richtet sich nach den allgemeinen Regeln von Ch. 11 GC. Sie beginnt nach Zahlung der Versicherungsprämie oder ihrer ersten Rate zu fließen. Der Vertrag endet am Ende seiner Laufzeit oder bei vorzeitiger Beendigung.

Begrenzung von Aktionen aus dem Vertrag: ein Anspruch auf Verlangen aus einem Sachversicherungsvertrag kann innerhalb von 2 Jahren geltend gemacht werden (Ausnahme - bei einem Haftpflichtversicherungsvertrag für Verpflichtungen aus der Verletzung des Lebens, der Gesundheit oder des Eigentums anderer Personen beträgt die Verjährungsfrist 3 Jahre) ; Ein Anspruch auf Verlangen aus einem Personenversicherungsvertrag wird gemäß den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Russischen Föderation zur Verjährung geltend gemacht.

74. RECHTE DER PARTEIEN AUS DEM VERSICHERUNGSVERTRAG

Rechte des Versicherungsnehmers:

1) mit dem Versicherer einen Personenversicherungsvertrag zugunsten eines Dritten abschließen;

2) einen Begünstigten für den Erhalt von Versicherungszahlungen ernennen;

3) den im Versicherungsvertrag benannten Begünstigten durch eine andere Person ersetzen, indem er dies dem Versicherer schriftlich mitteilt;

4) Mitversicherung, Zusatzversicherung abschließen;

5) vom Versicherer zu verlangen, die Höhe der Versicherungsprämie (Beiträge) durch Neuverhandlung des Vertrages herabzusetzen, wenn die vom Versicherten getroffenen Maßnahmen das Risiko eines Versicherungsfalles mindern;

6) zur Wahrnehmung ihrer Interessen auf die Versicherungsregeln der jeweiligen Art zu verweisen, auf die im Versicherungsvertrag (Versicherungsschein) Bezug genommen wird, auch wenn diese Regeln gemäß Art. 943 des Bürgerlichen Gesetzbuches sind für ihn fakultativ.

Rechte des Versicherers:

1) die von ihm oder dem Verband der Versicherer für bestimmte Versicherungsarten entwickelten Musterverträge (Versicherungspolicen) anzuwenden;

2) beim Abschluss eines Versicherungsvertrages vom Versicherungsnehmer die zur Ermittlung des versicherten Risikos erforderlichen Angaben verlangen und dieses Risiko selbstständig einschätzen;

3) bei Abschluss eines Versicherungsvertrages die Immobilie besichtigen und ggf. eine Begutachtung zur Ermittlung des tatsächlichen Wertes anordnen;

4) eine Untersuchung der versicherten Person in der Personenversicherung durchführen, um den tatsächlichen Gesundheitszustand zu beurteilen;

5) die von ihm entwickelten Versicherungstarife, die die Prämie pro Einheit der Versicherungssumme bestimmen, unter Berücksichtigung des Versicherungsgegenstandes und der Art des versicherten Risikos bei der Bestimmung der Höhe der nach dem Versicherungsvertrag zu zahlenden Versicherungsprämie anzuwenden;

6) Ursachen und Umstände des Versicherungsfalls selbstständig ermitteln;

7) den Betrag der überfälligen Versicherungsprämie bei der Bestimmung der Höhe der Versicherungsentschädigung aus einem Sachversicherungsvertrag oder der Versicherungssumme aus einem Personenversicherungsvertrag anzurechnen, wenn der Versicherungsfall vor Zahlung der überfälligen regelmäßigen Versicherungsprämie eingetreten ist;

8) die Anerkennung des Vertrages als unwirksam zu verlangen, wenn der Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss dem Versicherer wissentlich falsche Angaben über die Umstände gemacht hat, die für die Bestimmung des versicherten Risikos wesentlich sind;

9) auf Mitteilung des Versicherungsnehmers über die Umstände, die zu einer Erhöhung des versicherten Risikos führen, eine Änderung der Vertragsbedingungen oder die Zahlung einer der Gefahrerhöhung entsprechenden zusätzlichen Versicherungsprämie verlangen;

10) Vertragsauflösung und Ersatz des durch die Vertragsauflösung verursachten Schadens verlangen, wenn der Versicherungsnehmer seiner Meldepflicht für Umstände, die das versicherte Risiko erhöhen, nicht nachkommt;

11) ist nicht berechtigt, die Aufhebung des Vertrages oder dessen Anerkennung als unwirksam mit der Begründung zu verlangen, dass der Vertrag ohne Beantwortung etwaiger Fragen des Versicherers durch den Versicherungsnehmer zustande gekommen ist.

75. PFLICHTEN DER PARTEIEN AUS DEM VERSICHERUNGSVERTRAG

Pflichten des Versicherers: den Versicherten mit den Versicherungsregeln vertraut machen; auf Wunsch des Versicherten Versicherungspolicen für einzelne Grundstücke ausstellen, die unter die allgemeine Police fallen; den Vertrag auf Verlangen des Versicherten neu zu verhandeln, wenn Umstände vorliegen, die das Risiko eines Versicherungsfalles und die Höhe eines möglichen Schadens an den versicherten Sachen mindern; eine Versicherungsleistung innerhalb der vertraglich oder gesetzlich festgelegten Fristen bei Eintritt eines versicherten Ereignisses zu leisten (bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtung zahlt der Versicherer dem Versicherungsnehmer eine Geldbuße in Höhe von 1 % des Betrags von die Versicherungsleistung für jeden Tag der Verspätung); Ersatz der dem Versicherten im Versicherungsfall entstehenden Aufwendungen zur Abwendung oder Minderung von Schäden an den versicherten Sachen, sofern diese Verpflichtung versicherungsrechtlich vorgesehen ist (Aufwendungsersatz erfolgt nur innerhalb der Schadenshöhe); keine Informationen über den Versicherten und seinen Vermögensstatus preiszugeben; dem Versicherten einen Teil des ihm entstandenen Schadens im Verhältnis der Versicherungssumme zum Versicherungswert zu ersetzen, wenn im Sach- oder Betriebsrisikoversicherungsvertrag die Versicherungssumme unter dem Versicherungswert festgesetzt ist.

Der Versicherer ist nicht erforderlich eine Versicherungsleistung erbringen, wenn:

a) der Versicherungsfall auf Vorsatz des Versicherungsnehmers eingetreten ist, außer in den Fällen, in denen die Katze. er ist nicht leistungsfrei: wegen Verletzung des Lebens oder der Gesundheit, auch wenn der Schaden durch Verschulden des Verantwortlichen verursacht wurde; Versicherungssumme, Kat. bei einem Personenversicherungsvertrag wird sie im Todesfall der versicherten Person fällig, wenn der Tod durch Suizid herbeigeführt wurde und der Vertrag zu diesem Zeitpunkt mindestens zwei Jahre bestanden hat; bei Eintritt eines versicherten Ereignisses aufgrund leichter und grober Fahrlässigkeit des Versicherten (sofern dies nicht mit dem Sachversicherungsvertrag zusammenhängt);

b) der Versicherungsfall eingetreten ist durch: die Einwirkung einer nuklearen Explosion, Bestrahlung oder radioaktive Verseuchung; militärische Operationen sowie Manöver oder militärische Maßnahmen; Bürgerkrieg, Streiks;

c) Schäden durch Beschlagnahme, Beschlagnahme, Beschlagnahme, Festnahme oder Vernichtung der versicherten Sachen auf staatliche Anordnung entstanden sind. Organe;

d) der Versicherungsnehmer es versäumt hat, den Versicherungsfall dem Versicherer anzuzeigen.

Pflichten des Versicherten: dem Versicherer bei Vertragsabschluss die Umstände mitteilen, die für die richtige Beurteilung des versicherten Risikos von Bedeutung sind, sowie alle in Bezug auf diesen Versicherungsgegenstand abgeschlossenen Versicherungsverträge; Melden Sie in Bezug auf jedes Grundstück, das unter die allgemeine Police fällt, die in einer solchen Police festgelegten Informationen innerhalb der darin festgelegten Frist; Versicherungsprämien pünktlich zahlen; bekannt gewordene wesentliche Änderungen der dem Versicherer bei Vertragsschluss gemeldeten Umstände unverzüglich anzuzeigen, wenn diese Änderungen geeignet sind, die Erhöhung des versicherten Risikos erheblich zu beeinflussen; innerhalb der festgesetzten Fristen beim Versicherer einen Antrag auf Eintritt eines Versicherungsfalles stellen.

76. ARTEN VON VERSICHERUNGEN

Die Versicherungsgegenstände bilden die Grundlage für die Einteilung der Versicherung in Zweige, Arten, Varianten, Formen, Systeme der Versicherungsbeziehungen.

Versicherungsobjekte Es können Eigentumsinteressen bestehen in Bezug auf:

a) Leben, Gesundheit, Arbeitsfähigkeit und Vorsorge des Versicherten oder der versicherten Person (Personenversicherung);

b) Besitz, Nutzung, Verfügung von Sachen (Sachversicherung);

c) Entschädigung des Versicherten für Schäden, die der Person oder dem Eigentum eines Bürgers sowie einer Wirtschaftseinheit zugefügt wurden (Haftpflichtversicherung).

Bei der Klassifizierung von Versicherungen werden Unterschiede in folgenden Fällen berücksichtigt: bei den Versicherungsgegenständen; in den Kategorien der Versicherer; im Rahmen der Haftpflichtversicherung; in Form von Versicherungen.

Versicherungsbranchen:

eine persönliche;

b) Eigentum;

c) Haftpflichtversicherung.

Arten von Personenversicherungen:

a) Lebensversicherung;

b) Unfall- und Krankenversicherung;

c) Krankenversicherung.

Arten von Personenversicherungen: Kinderversicherung; Eheversicherung; gemischte Lebensversicherung; Zusatzrentenversicherung; Sterbe- und Krankenversicherung.

Arten der Sachversicherung:

a) Versicherung von Land-, Luft- und Wassertransportmitteln;

b) Frachtversicherung;

c) Versicherung anderer Sachwerte;

d) Versicherung finanzieller Risiken.

Arten der Sachversicherung:

▪ Gebäudeversicherung;

▪ Versicherung des Anlage- und Betriebskapitals;

▪ Tierversicherung;

▪ Hausratversicherung;

▪ Versicherung von Fahrzeugen usw.

Arten der Haftpflichtversicherung:

a) Haftpflichtversicherung der Kreditnehmer für die Rückzahlung von Krediten;

b) Haftpflichtversicherung der Kraftfahrzeughalter;

c) Versicherung anderer Haftpflichtarten.

Arten der Haftpflichtversicherung:

bei Schäden im Rahmen der wirtschaftlichen und beruflichen Tätigkeit; aus Verlusten durch Produktionsunterbrechungen etc.

77. VERSICHERUNGSFORMEN

Die Versicherungsgegenstände bilden die Grundlage für die Einteilung der Versicherung in Zweige, Arten, Varianten, Formen, Systeme der Versicherungsbeziehungen.

Versicherungsobjekte Es können Eigentumsinteressen bestehen in Bezug auf:

a) Leben, Gesundheit, Arbeitsfähigkeit und Vorsorge des Versicherten oder der versicherten Person (Personenversicherung);

b) mit Besitz, Nutzung, Verfügung von Sachen (Sachversicherung);

c) mit Entschädigung des Versicherten für Schäden an der Person oder am Eigentum eines Bürgers sowie für Schäden an einer Wirtschaftseinheit (Haftpflichtversicherung).

Versicherungsformen:

a) Pflichtversicherung - kraft Gesetzes durchgeführt. Art, Bedingungen und Ablauf einer solchen Versicherung werden durch Gesetz bestimmt. Die Kosten einer solchen Versicherung sind in den Herstellungskosten enthalten. Die Beitragssätze für diese Versicherungsform werden für Arbeitgeber als Prozentsatz des aufgelaufenen Betrags des Lohnfonds und für Einzelunternehmer und landwirtschaftliche Betriebe als Prozentsatz ihres Einkommens festgelegt;

b) freiwillige Versicherung - auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen dem Versicherungsträger und dem Versicherer seines Interesses durchgeführt.

Der Unterschied zwischen den beiden Versicherungsformen Es ist wie folgt:

a) bei der Pflichtversicherung sind die Leistungen nicht nur beitragsabhängig, bei der freiwilligen Versicherung entsprechen die Leistungen den Beiträgen;

b) bei der Pflichtversicherung hat der Versicherte kein Kündigungsrecht, bei der freiwilligen Versicherung erlischt diese bei Nichtzahlung der Prämien. Die Pflicht zur Versicherung ihres Eigentums kann juristischen Personen gesetzlich auferlegt werden, deren Vermögen in der Wirtschaftshoheit oder Betriebsführung Staats- oder Gemeindeeigentum ist (Artikel 945 des Bürgerlichen Gesetzbuchs). Zu Pflichtversicherung sind:

a) Personenversicherung der Reisenden gegen Unfälle auf allen Verkehrsträgern;

b) die staatliche Personenversicherung der Militärangehörigen und Wehrpflichtigen, der zur Wehrerziehung einberufenen Bürger, der Privat- und Kommandanten der Organe für innere Angelegenheiten;

c) staatliche Personenversicherung der Zollbeamten;

d) Krankenversicherung der Bürger der Russischen Föderation;

e) Versicherung der Arbeitnehmer von Betrieben mit besonders gefährlichen Arbeitsbedingungen usw.;

f) obligatorische Haftpflichtversicherung der Fahrzeughalter.

Obligatorische staatliche Versicherung auf Kosten der aus dem entsprechenden Haushalt bereitgestellten Mittel durchgeführt werden (Artikel 3 Absatz 927 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).

78. KONZEPT, MERKMALE, ELEMENTE UND ARTEN VON KREDITVERTRAG

Auf Kreditvereinbarung eine Seite (Darlehensgeber) überträgt das Eigentum an eine andere Partei (zum Kreditnehmer) Geld oder andere durch Gattungsmerkmale definierte Dinge, und der Kreditnehmer verpflichtet sich, dem Kreditgeber den gleichen Geldbetrag zurückzugeben (Darlehensbetrag) oder eine gleiche Anzahl anderer Sachen der gleichen Art und Beschaffenheit, die er erhalten hat (Artikel 1 Absatz 807 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).

Merkmale des Darlehensvertrags: es ist real, einseitig, kann sowohl bezahlt als auch kostenlos sein.

Der Vertrag gilt ab dem Zeitpunkt der Überweisung von Geld oder anderen Sachen als abgeschlossen (Artikel 1 Absatz 807 des Bürgerlichen Gesetzbuchs). Die Einseitigkeit des Vertrages drückt sich darin aus, dass der Darlehensnehmer sich mit Vertragsabschluss nur Schulden macht und der Darlehensgeber stets das Forderungsrecht erhält.

Betreff Darlehensverträge sind Geld oder andere Dinge, die durch allgemeine Merkmale definiert sind, Fremdwährungen und Währungswerte können Gegenstand eines Darlehensvertrags auf den Gebieten der Russischen Föderation in Übereinstimmung mit den Regeln des Art. 140, 141 und 317 des Zivilgesetzbuchs (Artikel 2 Absatz 807 des Zivilgesetzbuchs).

Parteien Darlehensvertrag sind der Darlehensgeber und der Darlehensnehmer. Alle Personen des Zivilrechts können sowohl als Kreditgeber als auch als Kreditnehmer auftreten. Der Kreditnehmer kann die Russische Föderation und ihre Untertanen sein (Artikel 1 Absatz 817 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).

Form Darlehensverträge - abgeschlossen, wenn ihr Betrag mindestens das Zehnfache des gesetzlich festgelegten Mindestlohns übersteigt, und wenn der Darlehensgeber eine juristische Person ist - unabhängig von der Höhe (Artikel 10 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).

Als Bestätigung des Abschlusses des Darlehensvertrags stellt der Darlehensnehmer eine Quittung oder ein anderes Dokument aus, das die Überweisung eines bestimmten Geldbetrags oder einer bestimmten Anzahl von Sachen durch den Darlehensgeber an ihn bescheinigt (Artikel 2 Absatz 808 des Bürgerlichen Gesetzbuchs). Andere Dokumente können Wertpapiere sein - ein Wechsel (Artikel 815 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) oder eine Anleihe (Artikel 816 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).

Verfahren und Laufzeit die Rückgabe des Darlehensbetrags durch den Darlehensnehmer an den Darlehensgeber wird durch die Vereinbarung bestimmt (Artikel 1 Absatz 810 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).

Arten von Darlehensverträgen:

▪ gezieltes Darlehen (Artikel 814 des Bürgerlichen Gesetzbuches);

▪ Staatsdarlehen (Artikel 817 des Bürgerlichen Gesetzbuches).

79. RECHTE UND PFLICHTEN DER PARTEIEN AUS DEM DARLEHENVERTRAG

Pflichten des Kreditnehmers:

▪ dem Kreditgeber den Kreditbetrag oder eine gleiche Anzahl anderer Dinge gleicher Art und Qualität, die er erhalten hat, zurückzugeben (Artikel 1 Absatz 807, Artikel 1 Absatz 810 des Bürgerlichen Gesetzbuchs);

▪ dem Kreditgeber eine Quittung oder ein anderes Dokument aushändigen, das die Überweisung eines bestimmten Geldbetrags oder einer bestimmten Anzahl von Dingen durch den Kreditgeber bescheinigt (Artikel 2 Absatz 808 des Bürgerlichen Gesetzbuchs);

▪ sicherstellen, dass der Kreditgeber die beabsichtigte Verwendung des Kreditbetrags für ein gezieltes Darlehen kontrollieren kann (Artikel 1 Absatz 814 des Bürgerlichen Gesetzbuchs);

▪ dem Darlehensgeber bei Rückzahlung des Darlehensbetrags Zinsen auf den Darlehensbetrag in der Höhe und in der in der Vereinbarung festgelegten Weise zahlen (Artikel 1 Absatz 803 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) oder diese monatlich bis zum Tag der Rückzahlung zahlen der Darlehensbetrag, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde (Artikel 2 Absatz 809 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).

Der Kreditnehmer hat das Recht den Darlehensvertrag wegen Geldmangels anfechten, indem er nachweist, dass er Geld oder andere Dinge vom Darlehensgeber nicht oder in geringerer Höhe als im Vertrag angegeben erhalten hat (Artikel 1 Absatz 812 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).

Der Kreditgeber ist verpflichtet Geld oder andere durch allgemeine Merkmale definierte Dinge gemäß dem Darlehensvertrag an den Kreditnehmer zu überweisen (Artikel 1 Absatz 807 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).

Rechte des Kreditgebers:

▪ vom Kreditnehmer Zinsen auf den Kreditbetrag in der im Kreditvertrag festgelegten Höhe und Weise zu erhalten (Artikel 1 Absatz 809 des Bürgerlichen Gesetzbuchs);

▪ durch den Kauf ausgegebener Staatsanleihen oder anderer Staatspapiere einen Staatsdarlehensvertrag abschließen, der dem Kreditgeber das Recht verbrieft, vom Kreditnehmer die ihm geliehenen Mittel und die festgelegten Zinsen zu erhalten;

▪ vom Kreditnehmer die vorzeitige Rückzahlung des gesamten Restdarlehensbetrags zuzüglich der fälligen Zinsen verlangen, wenn dieser die für die Rückzahlung des nächsten Teils des Darlehens gesetzte Frist verletzt, wenn die Vereinbarung eine Teilrückzahlung des Darlehens vorsieht - in Raten (Artikel 2 Absatz 811 des Bürgerlichen Gesetzbuches);

▪ vom Kreditnehmer die vorzeitige Rückzahlung des Kreditbetrags und die Zahlung fälliger Zinsen verlangen, wenn er seinen vertraglichen Verpflichtungen zur Sicherstellung der Rückzahlung des Kreditbetrags nicht nachkommt, sowie bei Verlust von Sicherheiten (z. B , der Bürge ging in Konkurs) oder eine Verschlechterung seiner Bedingungen (z. B. Wertminderung der Sicherheit) entsprechend den Umständen, für die der Kreditgeber nicht verantwortlich ist (Artikel 813 des Bürgerlichen Gesetzbuches);

▪ vom Kreditnehmer die vorzeitige Rückzahlung des Kreditbetrags und die Zahlung der fälligen Zinsen im Falle einer missbräuchlichen Verwendung des Kredits sowie im Falle eines Verstoßes gegen die in Absatz 1 der Kunst vorgesehenen Pflichten zu verlangen. 814 Bürgerliches Gesetzbuch (Absatz 2 von Artikel 814 Bürgerliches Gesetzbuch).

80. DARLEHENSVERTRAG

Auf Kreditvereinbarung Bank oder andere Kreditinstitute (Gläubiger) verpflichten sich, Mittel bereitzustellen (Kredit) an den Kreditnehmer in der Höhe und zu den im Vertrag festgelegten Bedingungen, und der Kreditnehmer verpflichtet sich, den erhaltenen Geldbetrag zurückzugeben und zu bezahlen Interesse darauf (Artikel 1 Absatz 819 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).

Merkmale des Darlehensvertrags: einvernehmlich, beidseitig bindend, erstattungsfähig.

Betreff Darlehensvertrag kann nur bar sein.

Parteien Darlehensvertrag sind Kreditgeber (Bank oder anderes Kreditinstitut), das von der Bank of Russia für alle oder bestimmte Bankgeschäfte zugelassen ist, und KreditnehmerEntgegennahme von Geldern für Geschäfts- oder Verbraucherzwecke.

Form Darlehensvertrag - schriftlich (Artikel 820 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).

Zeit Der Kreditvertrag kann kurzfristig (bis zu einem Jahr) und langfristig (mehr als ein Jahr) abgeschlossen werden.

Befugnisse der Parteien Darlehensvertrag ähneln den Befugnissen der Parteien des Darlehensvertrags.

Der Darlehensgeber hat das Recht, dem Darlehensnehmer das im Darlehensvertrag vorgesehene Darlehen ganz oder teilweise zu verweigern, wenn Umstände vorliegen, die eindeutig darauf hindeuten, dass der dem Darlehensnehmer gewährte Betrag nicht rechtzeitig zurückgezahlt wird (Artikel 1). 821 des Bürgerlichen Gesetzbuches).

Der Darlehensnehmer hat das Recht, die Annahme eines Darlehens ganz oder teilweise abzulehnen, indem er dies dem Darlehensgeber vor Ablauf der im Vertrag festgelegten Frist für seine Bereitstellung mitteilt, sofern nicht durch Gesetz, andere Rechtsakte oder einen Darlehensvertrag etwas anderes bestimmt ist (Ziffer 2). Artikel 821 des Bürgerlichen Gesetzbuches).

Arten von Darlehensverträgen: Ware und Handel.

Warenkredit wird ein solcher Darlehensvertrag genannt, der die Verpflichtung einer Partei vorsieht, der anderen Partei Dinge zur Verfügung zu stellen, die durch Gattungsmerkmale definiert sind (Artikel 822 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).

Merkmale des Warendarlehensvertrags: sie ist einvernehmlich, beidseitig bindend, erstattungsfähig.

Betreff Warenkreditverträge sind Waren wie landwirtschaftliche Erzeugnisse, Halbfabrikate, Rohstoffe, Kraft- und Schmierstoffe usw.

Ein Merkmal des Warendarlehensvertrags ist, dass er den Regeln des Kaufvertrags unterliegt, sofern der Warendarlehensvertrag nichts anderes bestimmt (Artikel 822 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).

Parteien Warenkreditverträge können alle Gegenstände des Zivilrechts sein.

Form Handelskreditverträge - geschrieben.

bei gewerblicher Kredit Der Vertrag enthält eine Bedingung, aufgrund derer eine Partei der anderen Partei einen Stundungs- oder Ratenzahlungsplan für die Erfüllung einer Verpflichtung (Zahlung von Geld oder Übertragung von Eigentum, Erbringung von Arbeiten oder Dienstleistungen) gewährt (Artikel 1 Absatz 823 des Bürgerlichen Gesetzbuchs). . Zum Beispiel der Verkauf von Gebrauchsgütern an Bürger auf Kredit.

Die Regeln für ein Darlehen oder einen Kredit werden auf die Bedingung eines gewerblichen Darlehens angewendet, sofern in der Vereinbarung nichts anderes bestimmt ist (Artikel 2 Absatz 823 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).

81. KONZEPT, MERKMALE UND ELEMENTE DER FINANZIERUNGSVEREINBARUNG UNTER DER ABTRETUNG EINER GELDANSPRÜCHE (FACTORING). VERANTWORTLICHKEITEN DER PARTEIEN

Einparteienvertrag (Finanzagent) an eine andere Partei überträgt oder sich zu einer Übertragung verpflichtet (an den Client) Barzahlung wegen der Geldforderung des Auftraggebers (Gläubiger) an einen Dritten (an den Schuldner)aus der Bereitstellung von Waren, der Erbringung von Werkleistungen oder der Erbringung von Dienstleistungen durch den Kunden an einen Dritten entstehen, und der Kunde tritt diese Geldforderung an den Finanzagenten ab oder verpflichtet sich, diese abzutreten.

Merkmale des Vertrages: es kann real und einvernehmlich sein, es ist gegenseitig, kompensatorisch.

Betreff der vertrag kann als geldforderung die zahlungsfrist für die katze festlegen. bereits eingetreten ist (bestehender Bedarf), und der Anspruch auf Mittel, Kat. wird in der Zukunft auftreten (zukünftige Anforderung). Der Geldanspruch muss im Vertrag so definiert werden, dass die Kat. ermöglicht Ihnen, die bestehende Forderung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und die künftige Forderung spätestens zum Zeitpunkt ihres Entstehens zu erkennen. Ist eine Abtretung von einem bestimmten Ereignis abhängig, wird sie nach Eintritt dieses Ereignisses wirksam.

Als Finanzagent (Faktor) jede kommerzielle Organisation kann handeln.

Klient kann jede Person sein, in den meisten Fällen handelt es sich jedoch um kommerzielle Organisationen und Unternehmer. Der Schuldner des Kunden ist nicht Vertragspartei, aber es hängt vom geschäftlichen Ruf des Schuldners ab, ob der Finanzagent die Forderung gegen ihn aus dem Vertrag anerkennt.

Form Vertrag unterliegt den Vorschriften des Gesetzes über die Form der Abtretung. Dies kann eine einfache oder qualifizierte schriftliche Form der Transaktion und in gesetzlich festgelegten Fällen eine schriftliche Form mit dem Staat sein. Eintragung der Forderungsabtretung.

Zeit im Vertrag wird durch die Vereinbarung der Parteien bestimmt.

Preis Vertrag - der Wert der Forderung des abgetretenen Auftraggebers an den Schuldner.

Eigentumshaftung unter Vertrag.

В einvernehmliche Vereinbarung der Finanzagent ist dafür verantwortlich, Geldüberweisungen an den Kunden wegen dessen Geldforderung abzulehnen. Der Kunde ist gegenüber dem Finanzagenten für die Gültigkeit der abgetretenen Geldforderung verantwortlich und haftet auch für die Nichtausführung oder nicht ordnungsgemäße Ausführung der Forderungsabtretung. Wenn eine gültige Forderung abgetreten wurde, der Schuldner jedoch zahlungsunfähig geworden ist, haftet der Auftraggeber nicht für die Nichteinhaltung dieser Forderung.

В echter Vertrag die Verantwortung für deren Nichterfüllung trägt allein der Auftraggeber - für die Gültigkeit des Vertragsgegenstandes oder für seine Durchführbarkeit. Der Auftraggeber haftet gegenüber dem Schuldner für die Verletzung der Vereinbarung über das Abtretungsverbot der Forderung sowie für den Fall, dass der Schuldner die Geldforderung an den Finanzagenten erfüllt hat und der Auftraggeber seine nicht erfüllt hat Verpflichtung gegenüber dem Schuldner. Diese Haftung ergibt sich aus dem Vertrag zwischen Auftraggeber und Schuldner.

In allen Fällen der Haftung des Kunden gegenüber dem Finanzagenten oder dem Schuldner ersetzt der Kunde den entstandenen Schaden und die Vertragsstrafe, sofern dies vertraglich vorgesehen ist.

82. RECHTE UND PFLICHTEN DER PARTEIEN AUS DEM FINANZIERUNGSVERTRAG UNTER ABTRETUNG EINER GELDANSPRÜCHE (FACTORING)

Aufgaben eines Finanzagenten: zur Finanzierung des Kunden durch Überweisung des Vertragspreises (in bar) in der im Vertrag vorgeschriebenen Weise; in besonders festgelegten Fällen vom Kunden die erforderlichen Unterlagen für die Abrechnung der Geschäfte des Kunden entgegenzunehmen; dem Kunden andere Finanzdienstleistungen im Zusammenhang mit Geldforderungen erbringen, Kat. Gegenstand eines Auftrags sind (z. B. um Abrechnungen über das Korrespondenznetz eines Finanzagenten vorzunehmen); dem Schuldner (auf dessen Verlangen) innerhalb angemessener Frist den Nachweis erbringen, dass die Abtretung der Geldforderung an den Finanzagenten tatsächlich erfolgt ist. Kommt dieser dieser Verpflichtung nicht nach, ist der Schuldner berechtigt, auf dieses Verlangen in Erfüllung seiner Verpflichtung gegenüber dem Auftraggeber Zahlung an den Auftraggeber zu leisten; die aufgrund einer Geldforderung erhaltenen Gelder an den Schuldner zurückzugeben, wenn der Finanzagent seiner Verpflichtung zur Leistung der versprochenen Zahlung an den Kunden im Zusammenhang mit der Forderungsabtretung nicht nachgekommen ist oder eine solche Zahlung in Kenntnis des Kunden geleistet hat hat diese Verpflichtung gegenüber dem Schuldner, der Katze, verletzt. die Zahlung im Zusammenhang mit der Abtretung der Forderung; dem Auftraggeber Anzeige erstatten und ihm einen Betrag überweisen, der die durch die Forderungsabtretung gesicherte Forderung des Auftraggebers übersteigt.

Der Finanzagent hat das Recht Geld vom Schuldner erhalten. Gegenstand der vertragsgemäßen Forderungsabtretung sind, nachdem dieses Recht entstanden ist.

Verantwortlichkeiten des Kunden: die Geldforderung des Kunden gegen den Schuldner aus der Lieferung von Waren, der Werkleistung oder der Erbringung von Dienstleistungen durch den Kunden an den Schuldner abtreten oder sich zur Abtretung verpflichten (in diesem Fall liegt ein Personenwechsel vor). die Verpflichtung); Übermittlung von Dokumenten an den Finanzagenten, die das Anspruchsrecht bescheinigen, und Bereitstellung von Informationen, die für die Umsetzung des Anspruchs relevant sind; dem Schuldner die Abtretung der Geldforderung schriftlich mitteilen; für die Dienste eines Finanzagenten bezahlen.

Pflichten eines Schuldners, der nicht Vertragspartei ist: eine Zahlung an den Finanzvermittler leisten, sofern er vom Kunden oder vom Finanzvermittler eine schriftliche Mitteilung über die Abtretung der Geldforderung an diesen Finanzvermittler erhalten hat und die Mitteilung die zu erfüllende Geldforderung benennt und auch die Geldsumme bezeichnet Agent, Kat. Zahlung muss erfolgen; auf diese Geldforderung an den Kunden in Erfüllung seiner Verpflichtung gegenüber diesem auszuzahlen, wenn ihm der Finanzvermittler nicht nachweist, dass die Abtretung der Geldforderung an diesen Finanzvermittler tatsächlich erfolgt ist.

Der Schuldner hat das Recht eine Geldforderung gegenüber einem Finanzagenten nicht zu erfüllen, wenn der Kunde seine Verpflichtung gegenüber dem Schuldner nicht ordnungsgemäß erfüllt hat. Ist dem Auftraggeber die mangelhafte Erfüllung seiner Verpflichtung bekannt, so ist die Abtretung der Forderung aus dieser Verpflichtung unwirksam.

Die Erfüllung einer Geldforderung des Schuldners gegenüber dem Finanzagenten befreit den Schuldner von der entsprechenden Verpflichtung gegenüber dem Kunden.

83. KONZEPT, MERKMALE UND ELEMENTE DES VERTRAGS DER BANKEINZAHLUNG (EINZAHLUNG). BEENDIGUNG DES VERTRAGES

Auf Bankeinlagenvertrag eine Seite (Bank), der empfing, was von der anderen Seite empfangen wurde (Beitrag) oder den für sie erhaltenen Geldbetrag (Beitrag)verpflichtet sich, den Anzahlungsbetrag zurückzuerstatten und zu bezahlen Interesse darauf zu den Bedingungen und in der im Vertrag vorgeschriebenen Weise (Artikel 1 Absatz 834 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).

Merkmale des Vertrages: es ist real, einseitig, erstattungsfähig und öffentlich, wenn eine Einzelperson in der Vereinbarung als Einleger auftritt. Eine Vereinbarung, in der eine juristische Person als Einleger auftritt, hat keinen öffentlichkeitswirksamen Charakter, da die Bank das Recht hat, eine differenzierte Wirtschaftspolitik für die Einlagen solcher Personen zu verfolgen.

Betreff Verträge sind Geld - ein Beitrag in Rubel oder Fremdwährung. Das Recht des Einlegers auf Gelder, die der Bank als Einlage überwiesen werden, ist kein Eigentumsrecht, sondern das Recht, die Rückgabe des Geldes und die Zahlung der fälligen Zinsen zu verlangen.

Parteien Vertragspartner sind die Bank und der Einleger. Die Bank hat das Recht, Gelder in Einlagen nur in Übereinstimmung mit der ihr erteilten Lizenz anzuziehen. Das Recht, Einlagen von Privatpersonen anzunehmen, haben nur Banken, die Bankgeschäfte für einen Zeitraum von mindestens 2 Jahren ab dem Datum der staatlichen Registrierung ausüben. Beitragszahler kann jede natürliche oder juristische Person sein.

Form Verträge sind schriftlich. Die Schriftform des Vertrages gilt als gewahrt, wenn die Einlage durch ein Sparbuch, einen Spar- oder Depotschein oder eine andere von der Bank an den Einleger ausgestellte Urkunde beglaubigt wird, die den gesetzlichen Anforderungen an solche Urkunden, der Bank, entspricht Regeln, die in Übereinstimmung mit ihm festgelegt wurden, und die in der Bankenpraxis angewandten Gepflogenheiten des Geschäftsverkehrs (S. 1 Artikel 836 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).

Termine (Tag, Monat, Quartal, Jahr usw.) und das Verfahren zur Verzinsung der Kaution (mit Kapitalisierung, ohne Kapitalisierung) und Rückzahlung des Kautionsbetrags müssen von den Parteien im Vertrag vereinbart werden. Bei Rückgabe der Kaution werden alle bis zu diesem Zeitpunkt aufgelaufenen Zinsen ausgezahlt.

Der Preis das Darlehen, das der Einleger der Bank gewährt, verzinst werden.

Der Bankdepotvertrag kommt zustande folgenden Bedingungen (Artikel 1 Absatz 837 des Bürgerlichen Gesetzbuchs):

▪ Gewährung einer Anzahlung auf sofortige Aufforderung (Sichteinlage);

▪ Rückerstattung der Anzahlung nach Ablauf der im Vertrag festgelegten Frist (Festgeld).

Unabhängig von der Art der Einzahlung ist die Bank jedoch verpflichtet, den Einzahlungsbetrag oder einen Teil davon auszugeben. auf Anfrage Einleger (Absatz 2, Artikel 837 des Bürgerlichen Gesetzbuchs), mit Ausnahme von Einlagen, die von juristischen Personen zu anderen im Vertrag vorgesehenen Rückgabebedingungen getätigt werden.

Kündigung des Vertrages geschieht immer aufgrund des einseitigen Willens des Bürgerinvestors. Für juristische Personen hängt die Beendigung dieser Vereinbarung von der Art der Einlage ab: für Sichteinlagen - auf Sicht und für Einlagen zu besonderen Bedingungen - in der im Vertrag vorgeschriebenen Weise.

84. RECHTE UND PFLICHTEN DER PARTEIEN AUS DEM VERTRAG ÜBER BANKEINZAHLUNG (EINZAHLUNG)

Verantwortlichkeiten der Bank:

a) dem Einleger gemäß dem abgeschlossenen Vertrag ein personalisiertes Sparbuch oder ein Inhabersparbuch auszustellen;

b) die Ausgabe eines Depots, dessen Verzinsung und die Ausführung von Überweisungsaufträgen des Einlegers vom Depotkonto an andere Personen nur gegen Vorlage eines Sparbuches vornehmen;

c) dem Einleger auf dessen Verlangen ein neues Sparbuch ausstellen, wenn das personalisierte Sparbuch verloren geht oder zur Vorlage unbrauchbar wird;

d) den Einlagenbetrag an den Einleger zurückzahlen und Zinsen zu den im Vertrag vorgeschriebenen Bedingungen und in der Weise zahlen;

d) den Einzahlungsbetrag oder einen Teil davon auf erste Anfrage des Einlegers ausstellen;

f) zahlen Sie dem Einleger Zinsen auf die Höhe der Einlage in der im Vertrag festgelegten Höhe und in Ermangelung einer Klausel in der Vereinbarung über die Höhe der gezahlten Zinsen - zahlen Sie Zinsen in der gemäß dem russischen Zivilgesetzbuch festgelegten Höhe Föderation;

g) Sicherstellung der Rückführung der Bürgereinlagen durch: Pflichtversicherung der Bürgereinlagen zu Lasten des Bundesfonds für obligatorische Einlagensicherung; Einführung der subsidiären Haftung der Russischen Föderation, der Körperschaften der Russischen Föderation und der Gemeinden für die Schulden der Banken - in gesetzlich festgelegten Fällen; freiwillige Einlagensicherung; Anwendung traditioneller Methoden zur Durchsetzung von Verpflichtungen im Zivilrecht;

h) Gutschrift auf das Einlagenkonto von der Bank im Namen des Einlegers von Dritten erhaltene Gelder unter Angabe der erforderlichen Daten auf seinem Einlagenkonto;

und) Zahlung des Einlagebetrags und der auf Sichteinlagen gezahlten Zinsen, es sei denn, die Bedingungen des Zertifikats sehen einen anderen Zinssatz vor, wenn es der Bank vorzeitig zur Zahlung vorgelegt wird.

Bankrechte: Gelder für Einlagen gemäß einer Genehmigung (Lizenz) anziehen, die in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise ausgestellt wurde; die Höhe der auf Sichteinlagen gezahlten Zinsen ändern.

Die Bank ist nicht berechtigt die im Bankdepotvertrag festgelegte Höhe der Einlagenzinsen einseitig herabsetzen.

Befugnisse der Mitwirkenden äußern sich in dem Recht, in den folgenden Fällen eine sofortige Rückerstattung des Kautionsbetrags (sowie die Zahlung von Zinsen darauf gemäß Artikel 395 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) zu verlangen:

a) bei Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäßer Erfüllung der Pflicht zur Rückzahlung der Kaution;

b) bei Verschlechterung der Förderbedingungen;

c) bei Annahme eines Pfandes von Bürgern durch eine unbefugte Person oder unter Verstoß gegen die Pfandgesetzgebung. In diesem Fall hat der Einleger zusätzlich das Recht, eine über die Zinsen hinausgehende Entschädigung für alle ihm entstandenen Schäden zu verlangen;

d) im Falle der Nichtrückerstattung der Kaution, ihres rechtswidrigen Abzugs oder der Nichtzahlung von Zinsen.

85. KONZEPT, MERKMALE UND ELEMENTE DES BANKKONTOVERTRAGES

Auf Kontovereinbarung Die Bank verpflichtet sich, erhaltene Gelder entgegenzunehmen und auf das vom Kunden (Kontoinhaber) eröffnete Konto gutzuschreiben, die Anweisungen des Kunden zur Überweisung und Ausgabe der entsprechenden Beträge vom Konto auszuführen und andere Transaktionen auf dem Konto durchzuführen (Artikel 1 Absatz 845 des das Bürgerliche Gesetzbuch).

Charakterisierung Bankkontovereinbarung: sie ist einvernehmlich, bilateral bindend, erstattungsfähig, öffentlich.

Ding Bankkontovereinbarungen - die Gelder des Kunden auf seinem Bankkonto, mit denen Operationen durchgeführt werden, die in der Vereinbarung festgelegt sind.

Parteien Kontovereinbarungen sind Bank oder ein von der Bank of Russia lizenziertes Kreditinstitut und Client - Kontoinhaber. Als Kunde kann jede juristische oder natürliche Person auftreten.

Form Bankkontovereinbarungen - geschrieben. Es steht in direktem Zusammenhang mit dem Verfahren zum Abschluss eines Vertrages und zur Eröffnung eines Kontos.

Um ein Konto zu eröffnen, übermittelt ein Kunde - eine juristische Person der Bank:

▪ Antrag auf Kontoeröffnung;

▪ Gründungsdokumente und Bescheinigung über die staatliche Registrierung einer juristischen Person;

▪ eine Karte mit Musterunterschriften des Vorgesetzten und Hauptbuchhalters des Kunden sowie seinem Siegel.

Um ein Konto zu eröffnen, stellen einzelne Unternehmer bereit:

▪ Antrag auf Eröffnung eines Kontos, unterzeichnet vom Unternehmer;

▪ Dokument über die staatliche Registrierung des Unternehmers;

▪ eine Karte mit einer notariell beglaubigten Musterunterschrift des Unternehmers.

Vertragsschluss erfolgt durch Unterzeichnung einzelnes Dokument (in Form eines Haftungsvertrages auf banküblichem Briefbogen) oder durch Zusendung durch den Auftraggeber Aussagen mit den oben genannten Unterlagen und der Antragstellung Verwaltungsinschrift Bank-Manager.

Termine Kontobewegungen (Artikel 849 Zivilgesetzbuch):

▪ die erste Frist – für die Gutschrift des Geldes, das er von seinen Gegenparteien erhalten hat, auf dem Konto des Kunden. Dieses Geld wird zunächst dem Korrespondenzkonto der Bank gutgeschrieben. Die Frist für die Gutschrift auf dem Konto des Kunden beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem die Bank Kenntnis davon erlangt, dass das Geld dem Kunden gehört, d. h. ab dem Zeitpunkt, an dem sie den Zahlungsbeleg erhält, der die Zahlung bestätigt. Dieser Zeitraum beträgt einen Tag;

▪ zweite Frist – für die Überweisung und Ausgabe von Geld gemäß dem Zahlungsdokument des Kunden. Auch dieser Zeitraum beträgt einen Tag.

Der Begriff „Tag“ bezeichnet keinen Kalendertag, sondern einen Geschäftstag, dh den Arbeitstag der Bank bzw. einen Teil der Arbeitszeit der Bank, an dem Zahlungsdokumente eines bestimmten Datums zugestellt werden. Der Transaktionstag endet zwei Stunden vor Geschäftsschluss der Bank, alle danach eingehenden Zahlungsdokumente werden am nächsten Tag ausgeführt.

86. ARTEN VON KONTEN GEMÄSS BANKKONTENVERTRAG. HAFTUNG DER PARTEIEN UND BEENDIGUNG DER VEREINBARUNG

Arten von Konten:

▪ Girokonto – ein Konto zur Ausübung geschäftlicher Aktivitäten;

▪ ein Konto für die Erbringung von Arbeiten im Rahmen von Produktionsteilungsvereinbarungen, das von Investoren gemäß dem Bundesgesetz „Über Produktionsteilungsvereinbarungen“ bei russischen und ausländischen Banken eröffnet wird;

▪ ein Konto für gemeinsame Aktivitäten, das bei russischen Banken eröffnet wurde;

▪ Girokonto – ein Finanzierungskonto für gemeinnützige juristische Personen;

▪ Haushaltskonto – ein Konto, das für ein Unternehmen oder eine Organisation eröffnet wird, wenn es Mittel aus dem Bundes- oder Kommunalhaushalt für bestimmte Arten von Aktivitäten bereitstellt;

▪ Investitions- und Umstellungskonten – Konten zur Erfassung von rückzahlbaren und bezahlten Mitteln aus dem Bundeshaushalt zur Finanzierung von Umstellungs- und Investitionsprogrammen. Diese Konten werden bei speziell autorisierten Banken eröffnet;

▪ Bankkorrespondenzkonto – dieses Konto wird von Banken für gegenseitige Abrechnungen oder in Barausgleichszentren der Zentralbank Russlands eröffnet;

▪ Girokonto – Zweck ist die Gutschrift an den Kontoinhaber bei fehlendem Guthaben und die Verrechnung mit dem Saldo der gegenseitigen Forderungen.

Bankhaftung für die unsachgemäße Ausführung von Operationen auf dem Konto tritt in folgenden Fällen auf: vorzeitige Gutschrift von Geldern, die der Kunde auf das Konto erhält; unangemessene Abbuchung von Geldern durch die Bank vom Konto des Kunden; Nichtbefolgung der Anweisungen des Kunden, Gelder vom Konto zu überweisen oder vom Konto auszugeben.

In all diesen Fällen ist die Bank verpflichtet, Zinsen auf den Geldbetrag in der in Art. 395 des Bürgerlichen Gesetzbuches (Artikel 856 des Bürgerlichen Gesetzbuches).

Recht das Vertragsverhältnis beenden gehört beiden Vertragsparteien.

Auf Antrag der Bank kann die Vereinbarung erfolgen gerichtlich gekündigt in folgenden fällen:

a) wenn der auf dem Konto des Kunden gespeicherte Betrag unter dem in den Bankregeln oder -vereinbarungen vorgesehenen Mindestbetrag liegt, es sei denn, dieser Betrag wird innerhalb eines Monats ab dem Datum, an dem die Bank dies mitgeteilt hat, wiederhergestellt;

b) sofern im Laufe des Jahres keine Transaktionen auf diesem Konto getätigt wurden, sofern die Vereinbarung nichts anderes vorsieht.

Auf Wunsch des Auftraggebers kommt der Vertrag zustande jederzeit beendet werden.

Die Kündigung des Vertrages ist die Grundlage für die Schließung des Kundenkontos. Das Guthaben auf dem Konto wird dem Kunden ausgestellt oder auf seine Anweisung spätestens 7 Tage nach Erhalt des entsprechenden schriftlichen Antrags des Kunden auf ein anderes Konto überwiesen.

87. RECHTE UND PFLICHTEN DER PARTEIEN AUS DEM BANKKONTENVERTRAG

Verantwortlichkeiten der Bank:

a) Empfangene und gutgeschriebene Gelder auf dem Konto;

b) um die Anweisungen des Kunden zur Überweisung und Abhebung von Beträgen vom Konto auszuführen und andere Transaktionen auf dem Konto durchzuführen;

c) Ausführung der Anweisungen des Kunden zur Belastung des Kontos auf Verlangen Dritter, einschließlich solcher im Zusammenhang mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber diesen Personen durch den Kunden, sofern die Anweisungen die erforderlichen Daten zur Identifizierung der Person enthalten, die zur Einreichung eines Anspruchs berechtigt ist ;

d) Transaktionen für den Kunden durchführen, die für Konten dieser Art durch Gesetz, Bankvorschriften und Geschäftsbräuche vorgesehen sind;

d) Gutschrift der erhaltenen Gelder auf dem Konto des Kunden spätestens am nächsten Tag. nach dem Tag des Eingangs des entsprechenden Zahlungsdokuments bei der Bank;

f) auf Bestellung herausgeben. Kunden oder überweisen Sie Gelder vom Konto des Kunden spätestens am nächsten Tag. nach dem Tag des Eingangs des entsprechenden Zahlungsdokuments bei der Bank;

g) Zinsen für die Verwendung der Gelder des Kunden zu zahlen und sie seinem Konto innerhalb der vertraglich festgelegten Bedingungen gutzuschreiben;

h) Gelder vom Konto aufgrund der Bestellung abzubuchen. Klient;

und) Gelder abzuschreiben, falls sie auf dem Konto des Kunden nicht ausreichen, um alle Anforderungen zu erfüllen, die ihm im Folgenden gestellt werden. Reihenfolge: in der 1. Runde - je nach Darsteller. Dokumente, die die Überweisung oder Abhebung von Geldern vom Konto zur Befriedigung von Ansprüchen auf Ersatz von Schäden an Leben und Gesundheit sowie von Unterhaltsansprüchen vorsehen;

▪ im 2. – durch Ausführung. Dokumente, die die Überweisung oder Ausgabe von Geldern für Vergleiche über die Zahlung von Abfindungen und Löhnen mit Personen, die im Rahmen eines Arbeitsvertrags arbeiten, für die Zahlung von Vergütungen an die Urheber der Ergebnisse geistiger Tätigkeit vorsehen;

▪ im 3. - gemäß Zahlungsdokumenten, die die Überweisung oder Ausgabe von Geldern für die Lohnabrechnung mit Personen, die im Rahmen eines Arbeitsvertrags arbeiten, sowie für Beiträge zu außerbudgetären Fonds vorsehen;

▪ in der 4. Stufe – gemäß Zahlungsbelegen, die Zahlungen an den Haushalt und außerbudgetäre Mittel vorsehen, deren Abzüge in der 3. Stufe nicht vorgesehen sind;

▪ im 5. – durch Hinrichtung. Dokumente zur Befriedigung anderer Geldansprüche;

▪ im 6. – gemäß anderen Zahlungsbelegen in Kalenderreihenfolge.

Bankrechte: die auf dem Konto verfügbaren Mittel verwenden, wobei das Recht des Kunden garantiert wird, über diese Mittel frei zu verfügen; dem Kunden eine Gebühr für Transaktionen mit den Geldern auf seinem Konto nach jedem Quartal von den Geldern des Kunden auf dem Konto berechnen.

Die Bank ist nicht berechtigt: verweigern dem Kunden die Eröffnung eines Kontos, um die entsprechenden Operationen an der Katze durchzuführen. gesetzlich vorgesehen, die Gründungsdokumente der Bank und die ihr erteilte Erlaubnis (Lizenz); Bestimmung und Kontrolle der Verwendungszwecke der Gelder des Kunden.

Verantwortlichkeiten des Kunden: Einhaltung der Bankvorschriften bei Transaktionen auf dem Konto; Zahlung von Bankspesen für Transaktionen auf dem Konto.

88. VERGLEICHSVERBINDLICHKEITEN. FORMEN DER UNBAREN ZAHLUNGEN. ABRECHNUNGEN PER ZAHLUNGSAUFTRAG

Abwicklungsverbindlichkeiten durch Vereinbarungen festgelegt. Als Element dieser Verträge beinhaltet das Vergleichsrechtsverhältnis die Begründung der Zahlungsverpflichtung einer Partei – des Zahlers – und des Rechts der anderen Partei – des Geldempfängers –, Zahlung zu verlangen.

Abrechnungen unter Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern, die nicht im Zusammenhang mit ihrer unternehmerischen Tätigkeit stehen, können bar ohne Betragsbegrenzung oder bargeldlos erfolgen.

Abrechnungen zwischen juristischen Personen sowie Abrechnungen unter Beteiligung von Bürgern im Zusammenhang mit ihrer unternehmerischen Tätigkeit erfolgen bargeldlos. Abrechnungen zwischen diesen Personen können auch in bar erfolgen, sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Die unbare Zahlung erfolgt über Banken, andere Kreditinstitute (im Folgenden Banken genannt), bei denen die entsprechenden Konten eröffnet sind, sofern sich aus Gesetz und Zahlungsmittel nichts anderes ergibt.

Formulare bargeldlose Zahlungen. Zulässig sind Abrechnungen durch Zahlungsanweisungen, Akkreditive, Schecks, Abrechnungen durch Inkasso sowie Abrechnungen in anderen gesetzlich vorgesehenen Formen, den darauf erlassenen Bankvorschriften und den in der Bankpraxis angewandten Geschäftspraktiken.

Bei allen bargeldlosen Zahlungen Rechtsbegriff: zwei Werktage innerhalb eines Subjekts der Russischen Föderation und fünf Werktage innerhalb verschiedener Subjekte der Russischen Föderation (Artikel 80 des Bundesgesetzes „Über die Zentralbank der Russischen Föderation (Bank of Russia)“).

Bei Zahlung per Zahlungsauftrag Die Bank verpflichtet sich, im Namen des Zahlers auf Kosten des Guthabens auf seinem Konto innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist einen bestimmten Geldbetrag auf das Konto der vom Zahler angegebenen Person bei dieser oder einer anderen Bank zu überweisen oder danach festgesetzt, es sei denn, der Kontovertrag sieht eine kürzere Frist vor oder ergibt sich nicht aus den Usancen des Geschäftsverkehrs der Bankpraxis.

Der Zahlungsauftrag ist nur zehn Tage ab Ausstellungsdatum gültig, wobei der Ausstellungstag nicht mitgerechnet wird. Es sind auch dringende, vorzeitige und aufgeschobene Bestellungen bekannt. Der Auftrag des Zahlers wird von der Bank ausgeführt, wenn Geld auf dem Konto des Zahlers vorhanden ist. Anweisungen werden von der Bank in Übereinstimmung mit der Reihenfolge ausgeführt, in der Gelder vom Konto abgebucht werden. Die Bank ist verpflichtet, den Zahler auf Verlangen unverzüglich über die Ausführung des Auftrags zu informieren.

Bei Nichtausführung oder nicht ordnungsgemäßer Ausführung des Überweisungsauftrags des Kunden trägt die Bank den vollen Betrag Eigentumshaftung gemäß den für kommerzielle Organisationen festgelegten Regeln. Eine solche Haftung kann vom Gericht einem Dritten auferlegt werden – einer Bank, die von der Bank des Zahlers mit der Überweisung von Geldern beauftragt wurde, aber den Auftrag nicht oder nicht ordnungsgemäß ausgeführt hat. Wenn die Verletzung der Regeln für Abwicklungsgeschäfte durch die Bank zu einer rechtswidrigen Einbehaltung von Geldern geführt hat, ist die Bank verpflichtet, Zinsen in der in Art. 395 GB.

89. ZAHLUNGEN PER KREDIT

Bank, die im Auftrag handelt Zahler bei der Eröffnung eines Akkreditivs und gemäß dessen Weisungen (ausgebende Bank), verpflichtet sich zur Zahlung Empfänger von Geldern oder einen Wechsel bezahlen, annehmen oder diskontieren oder eine andere Bank damit beauftragen (an die ausführende Bank). Die Zahlung im Rahmen eines Akkreditivs kann in bar oder per Wechsel erfolgen.

Arten von Akkreditiven: widerruflich - kann von der ausstellenden Bank ohne vorherige Ankündigung geändert oder storniert werden. Mitteilungen an den Empfänger (durch den Widerruf entstehen keinerlei Verpflichtungen der ausstellenden Bank gegenüber dem Empfänger); unwiderruflich - kann ohne Zustimmung des Empfängers nicht storniert werden. Er kann Charakter gewinnen Bestätigt Akkreditiv, wenn die ausführende Bank auf Verlangen der eröffnenden Bank ein unwiderrufliches Akkreditiv bestätigt; beschichtet - begründet die Verpflichtung der ausstellenden Bank, den Betrag des Akkreditivs (Deckung) zu Lasten der Mittel des Zahlers zu überweisen oder diesem durch Überweisung der Mittel zur Verfügung der ausführenden Bank einen Kredit zu gewähren; unbedeckt - basierend auf dem Recht der ausführenden Bank, den gesamten Akkreditivbetrag vom Korrespondenten abzuschreiben. Ausgabe von Bankkonten; übertragbar (übertragbar) - in Außenhandelsbeziehungen verwendet. Demnach hat der Erstbegünstigte das Recht, die eröffnende Bank anzuweisen, alle oder einen Teil der Rechte aus dem Akkreditiv auf eine andere Person (den Zweitbegünstigten) zu übertragen.

Für die Ausführung des Akkreditivs legt der Empfänger der ausführenden Bank Dokumente vor, die die Erfüllung aller Bedingungen des Akkreditivs bestätigen. Hat die ausführende Bank akkreditivkonform geleistet, ist die eröffnende Bank verpflichtet, ihr die entstandenen Kosten zu erstatten. Alle Kosten der eröffnenden Bank im Zusammenhang mit der Ausführung des Akkreditivs werden vom Zahler erstattet. Lehnt die ausführende Bank die Annahme von Dokumenten ab, wird die Kat. Akkreditivbedingungen äußerlich nicht entsprechen, ist er verpflichtet, dies dem Empfänger und der eröffnenden Bank unter Angabe der Gründe unverzüglich mitzuteilen. Wenn die eröffnende Bank nach Erhalt der von der ausführenden Bank akzeptierten Dokumente der Ansicht ist, dass diese äußerlich nicht den Bedingungen des Akkreditivs entsprechen, hat sie das Recht, die Annahme zu verweigern und von der ausführenden Bank die Akkreditivunterlagen zu verlangen Betrag, der dem Empfänger von Geldern unter Verstoß gegen die Bedingungen des Akkreditivs gezahlt wurde, und bei einem ungedeckten Akkreditiv die Erstattung der gezahlten Beträge verweigern.

Verantwortung wegen Verletzung der Bedingungen des Akkreditivs vor dem Zahler ist die ausstellende Bank und vor der ausstellenden Bank - die ausführende Bank.

Zuständig ist die ausführende Bank vorher: der Empfänger bei unangemessener Zahlungsverweigerung den. Mittel unter einem Akkreditiv; Zahler im Falle einer fehlerhaften Zahlung des Geldes. Gelder aus einem Akkreditiv wegen Verletzung seiner Bedingungen.

Der Abschluss eines Akkreditivs bei der ausführenden Bank erfolgt:

a) nach Ablauf Laufzeit des Akkreditivs;

b) auf Verlangen des Empfängers, die Nutzung des Akkreditivs vor Ablauf zu verweigern. seine Gültigkeitsdauer, wenn die Möglichkeit einer solchen Ablehnung in den Akkreditivbedingungen vorgesehen ist;

c) auf Verlangen des Zahlers zum vollständigen oder teilweisen Widerruf des Akkreditivs, wenn ein solcher Widerruf nach den Bedingungen des Akkreditivs möglich ist.

90. ABRECHNUNGEN ÜBERPRÜFEN

Ein Scheck ist ein Wertpapier, das einen unbedingten Auftrag enthält Schublade eines Schecks (Schuldner) Bank Zahlung des darin angegebenen Betrags leisten Scheckhalter (Gläubiger).

Erforderliche Scheckdetails, dessen Fehlen ihm seine Gültigkeit nimmt: der Name „Scheck“; eine Anweisung, einen bestimmten Geldbetrag zu zahlen; Name des Zahlers und Angabe des Kontos, mit Kat.-Nr. die Zahlung muss erfolgen; Währung; Datum und Ort der Ausstellung des Schecks; Unterschrift des Zeichners.

Form Der Scheck und das Verfahren zum Ausfüllen werden durch das Gesetz und die darauf basierenden Bankvorschriften festgelegt.

Check kann sein nominell, bestellen и Träger. Ein Scheck zeichnet sich durch Abstraktheit, öffentliche Authentizität und Unbedingtheit der Zahlung aus. Der Scheck wird auf Kosten des Ausstellers bezahlt.

Der persönliche Scheck ist nicht übertragbar. Bei einem übertragbaren Indossament hat der Zahler die Kraft einer Zahlungsquittung. Ein vom Zahler abgegebener Indossament ist ungültig. Wer im Besitz eines durch Indossament erhaltenen übertragbaren Schecks ist, gilt als dessen rechtmäßiger Eigentümer, wenn er sein Recht auf eine ununterbrochene Reihe von Indossamenten stützt.

Die Zahlung per Scheck kann ganz oder teilweise durch garantiert werden Avalya, Der Kater. kann von jeder anderen Person als dem Zahler abgegeben werden. Die Avale wird auf der Vorderseite des Schecks oder auf einem Zusatzblatt mit der Aufschrift „gilt als Avale“ und der Angabe, von wem und für wen sie ausgestellt wurde, angebracht. Wenn nicht angegeben ist, für wen der Scheck ausgestellt wurde, wird davon ausgegangen, dass die Garantie für den Aussteller des Schecks ausgestellt wurde.

Der Avalist haftet in gleicher Weise wie derjenige, für den er die Avale abgegeben hat. Seine Verpflichtung gilt auch dann, wenn sie aus anderen Gründen als der Formversäumnis unwirksam sein sollte. Der Avalist, der den Scheck bezahlt hat, erwirbt die Rechte aus dem Scheck gegen denjenigen, für den er die Bürgschaft geleistet hat, und gegen die ihm Schuldner.

Zeit Scheckzahlung - 10 Tage, den Tag seiner Ausstellung nicht mitgerechnet.

Отказ ab Einlösung des Schecks muss beglaubigt werden: durch einen Notar, der Protest einlegt oder eine gleichwertige Urkunde in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise erstellt; das Zeichen des Zahlers auf dem Scheck über die Zahlungsverweigerung, das das Datum der Einreichung des Schecks zur Zahlung angibt; ein Vermerk der Inkassobank, das das Datum angibt, an dem der Scheck unverzüglich ausgestellt und nicht eingelöst wurde.

Der Inhaber eines Schecks ist verpflichtet, seinen Indossanten und Aussteller innerhalb von zwei Werktagen nach dem Datum des Protests oder einer gleichwertigen Handlung über die Nichtzahlung zu informieren. Jeder Indossant muss innerhalb von zwei Werktagen nach Erhalt der Mitteilung seinem Indossanten die von ihm erhaltene Mitteilung zur Kenntnis bringen. Gleichzeitig wird eine Benachrichtigung an denjenigen gesendet, der die Aval für diese Person abgegeben hat.

Jeder Scheckpflichtige (Aussteller, Indossant, Avalist) haftet für die Zahlungsverweigerung des Zahlers gesamtschuldnerisch.

Der Inhaber eines Schecks hat das Recht, von verpflichteten Personen zu verlangen: Zahlung des Scheckbetrags; Erstattung der Kosten für die Entgegennahme von Zahlungen (Einspruch erheben); Zinsen wegen Nichterfüllung einer Geldverpflichtung nach Art. 395 GB.

Begrenzungszeitraum bei Scheckpflicht - 6 Monate ab Ablauf der Frist für die Vorlage eines Schecks zur Zahlung.

91. SAMMLUNGSVEREINBARUNGEN

Bei der Berechnung für Sammlung Die Bank (ausgebende Bank) verpflichtet sich, im Namen des Kunden auf Kosten des Kunden Maßnahmen zum Erhalt der Zahlung und (oder) Annahme der Zahlung vom Zahler durchzuführen (Artikel 1 Absatz 874 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).

Nachdem die ausstellende Bank Dokumente vom Kunden erhalten hat, beginnt sie mit dem Verfahren Sammlung selbst oder übersendet sie an die ausführende Bank. Bei Fehlen eines Dokuments oder bei Unstimmigkeiten von Dokumenten auf äußeren Zeichen mit dem Inkassoauftrag ist die ausführende Bank verpflichtet, die Person, von der der Inkassoauftrag erhalten wurde, unverzüglich zu benachrichtigen. Falls diese Mängel nicht behoben werden, hat die Bank das Recht, die Dokumente ohne Zwangsvollstreckung zurückzugeben (Artikel 2 Absatz 875 des Bürgerlichen Gesetzbuchs). Die Dokumente werden dem Zahlungspflichtigen in der Form vorgelegt, in der sie eingegangen sind, mit Ausnahme der Markierungen und Beschriftungen der Banken, die zur Durchführung des Inkassovorgangs erforderlich sind.

Zeit Die Zahlung von Dokumenten kann erfolgen: bei Vorlage oder pünktlich. Die erhaltenen (eingezogenen) Beträge sind von der ausführenden Bank unverzüglich der ausstellenden Bank zur Verfügung zu stellen, die verpflichtet ist, diese Beträge dem Konto des Auftraggebers gutzuschreiben. Die ausführende Bank ist berechtigt, von den eingezogenen Beträgen die ihr zustehenden Vergütungen und Auslagen einzubehalten (§ 5 Ziff. 875 BGB).

Wenn Zahlung und/oder Annahme nicht eingegangen sind, ist die ausführende Bank verpflichtet, der eröffnenden Bank unverzüglich die Gründe für die Nichtzahlung oder Annahmeverweigerung mitzuteilen. Die eröffnende Bank ist verpflichtet, den Kunden hierüber unverzüglich zu informieren und ihn um Anweisungen zum weiteren Vorgehen zu bitten. Gehen solche Anweisungen nicht innerhalb der durch die Bankenvorschriften festgelegten Frist ein und werden solche Anweisungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist erteilt, hat die ausführende Bank das Recht, die Dokumente an die ausstellende Bank zurückzusenden (Artikel 876 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).

Im Falle der Nichtausführung oder nicht ordnungsgemäßen Ausführung des Kundenauftrags trägt die ausstellende Bank ihm gegenüber Verantwortung aus den Gründen und in der Höhe des § 25 Abs. XNUMX GB. Wenn der Auftrag des Kunden aufgrund eines Verstoßes gegen die Regeln für Abwicklungsgeschäfte durch die ausführende Bank nicht oder nicht ordnungsgemäß ausgeführt wurde, Verantwortung bevor der Kunde dieser Bank zugewiesen werden kann (Artikel 3 Absatz 874 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).

92. KONZEPT, MERKMALE, ELEMENTE UND ARTEN EINER EINFACHEN PARTNERSCHAFTSVEREINBARUNG

Im Rahmen einer einfachen Gesellschaftsvereinbarung (über gemeinsame Aktivitäten) zwei oder mehr Personen (Kameraden) verpflichten sich, ihre Beiträge zu bündeln und gemeinsam zu handeln, ohne eine juristische Person zu bilden, um Gewinne zu erzielen oder einen anderen nicht gesetzeswidrigen Zweck zu erreichen.

Charakterisierung Verträge: einvernehmlich, bilateral bindend, erstattungsfähig.

Der Vertrag gilt ab dem Zeitpunkt als abgeschlossen, an dem die Parteien eine Einigung über alle wesentlichen Bedingungen erzielt haben: über den Gegenstand, die Beiträge der Teilnehmer zur gemeinsamen Sache und die Verpflichtungen zur Durchführung gemeinsamer Aktivitäten.

Betreff Vereinbarung ist die gemeinsame Durchführung von Aktivitäten, die darauf abzielen, ein gemeinsames Ziel für alle Beteiligten zu erreichen. Der allgemeine Zweck der Vertragsparteien kann die Ausübung unternehmerischer Tätigkeiten oder anderer Tätigkeiten sein, die dem Gesetz nicht widersprechen.

Parteien Ein Vertrag zur Durchführung einer unternehmerischen Tätigkeit kann nur von Einzelunternehmern und (oder) Handelsorganisationen geschlossen werden. Teilnehmen können auch gemeinnützige Organisationen, die im Einklang mit ihren satzungsgemäßen Zielen unternehmerisch tätig sind und diese Ziele erreichen. Bürger, die keine Unternehmer sind, der Staat und staatliche Organisationen können keine Vertragsparteien des Abkommens sein. (kommunale) Formationen.

Ein und dieselbe Person kann gleichzeitig an mehreren einfachen Gesellschaften beteiligt sein.

Formular und Bestellung Der Vertragsschluss ist gesetzlich nicht gesondert geregelt, daher sollten sich die Parteien an den allgemeinen Vorschriften über die Gestaltung von Geschäften und den Vertragsschluss orientieren. Gleichzeitig ist die Frage der Vertragsform, Kat. XNUMX, unproblematisch zu lösen. zwischen juristischen Personen oder juristischen Personen und Bürgern geschlossen. Sie müssen drin sein Schreiben, und im Falle der Übertragung von Immobilienobjekten als Einlage unterliegen sie Zustand Anmeldung. Vereinbarungen, an denen nur Bürger beteiligt sind, können bis zur Höhe des 10. Mindestlohns mündlich getroffen werden, darüber hinaus müssen sie schriftlich abgeschlossen werden.

Zeit Die Vertragsdauer kann sowohl befristet als auch unbefristet sein. Ein ohne Angabe einer Frist abgeschlossener Vertrag bleibt gültig, bis das Endziel, für das sich die Partner einig sind, erreicht ist oder die offensichtliche Unmöglichkeit seiner Erreichung offengelegt wird oder die Beteiligten beschließen, die Aktivitäten der Partnerschaft zu beenden.

Typen Verträge: kommerziell - Nur Einzelunternehmer und (oder) Handelsorganisationen können Vertragsparteien einer solchen Vereinbarung sein; gemeinnützig - Teilnehmer können alle Personen des Zivilrechts sein.

Eine besondere Art von Verträgen sind Geheime Partnerschaften, Der Kater. haben die Besonderheit, dass ihre Existenz nicht an Dritte weitergegeben wird. Im Verhältnis zu Dritten haftet jeder Teilnehmer einer solchen Personengesellschaft mit seinem gesamten Vermögen für Geschäfte, Kat. er schloss in eigenem Namen im gemeinsamen Interesse seiner Kameraden. Im Verhältnis zwischen Partnern gelten die Verpflichtungen, die sich aus der gemeinsamen Tätigkeit ergeben, als allgemein.

93. INHALT EINER PARTNERSCHAFTSVEREINBARUNG

Verantwortlichkeiten der Vertragsparteien: zur gemeinsamen Sache beitragen; zusammenarbeiten, um ein gemeinsames Ziel zu erreichen; gemeinsames Eigentum in gutem Zustand zu halten; über das gemeinschaftliche Vermögen Buch führen, wenn es ihm von seinen Kameraden anvertraut wird; die durch die gemeinsame Tätigkeit entstehenden Kosten und Verluste im Verhältnis zum Wert seines Beitrags zur gemeinsamen Sache tragen.

Teilnehmerrechte: das gemeinsame Eigentum der Genossen nutzen; sich an der Verwaltung gemeinsamer Angelegenheiten beteiligen; sich mit allen Unterlagen für die Bearbeitung von Fällen vertraut machen; im Namen aller Partner bei der Führung gemeinsamer Angelegenheiten handeln, es sei denn, die Vereinbarung bestimmt, dass die Geschäftsführung von einzelnen Teilnehmern oder gemeinsam von allen Teilnehmern der Vereinbarung durchgeführt wird; Geschäfte mit Dritten im Namen aller Partner in Gegenwart einer ihm von den anderen Partnern erteilten Vollmacht tätigen; auf Gewinne, die als Ergebnis gemeinsamer Aktivitäten erzielt wurden, verteilt im Verhältnis zum Wert der Beiträge der Genossen für die gemeinsame Sache.

Beitrag eines Kameraden alles, was er zur gemeinsamen Sache beiträgt, wird anerkannt, einschließlich Geld, sonstiges Vermögen, berufliche und sonstige Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie geschäftliches Ansehen und geschäftliche Verbindungen. Partnerbeiträge sind im gegenseitigen Einvernehmen zwischen den Partnern geldwertpflichtig und werden übernommen gleich zum Selbstkostenpreis, sofern sich nicht aus dem Vertrag oder den tatsächlichen Verhältnissen etwas anderes ergibt.

Die Führung gemeinsamer Angelegenheiten von Kameraden kann von jedem von ihnen durchgeführt werden. Die Vereinbarung kann auch vorsehen, dass die Führung gemeinsamer Angelegenheiten einem oder mehreren Partnern übertragen wird. In diesen Fällen wird die Berechtigung zur Führung gemeinsamer Angelegenheiten durch eine von allen anderen Partnern unterzeichnete besondere Vollmacht oder durch die Vereinbarung selbst bescheinigt.

Im Verhältnis zu Dritten können sich die Partner nicht auf Beschränkungen der Rechte des Partners berufen, der das Geschäft getätigt hat, um die gemeinsamen Angelegenheiten der Partner zu führen, es sei denn, sie weisen nach, dass der Dritte zum Zeitpunkt des Abschlusses des Geschäfts davon Kenntnis hatte oder hätten von der Existenz solcher Beschränkungen wissen müssen.

Ein Gesellschafter, der im Namen aller Gesellschafter Geschäfte getätigt hat, bei denen seine Befugnis zur Geschäftsführung der Gesellschafter beschränkt ist, oder der im Interesse aller Gesellschafter Geschäfte im eigenen Namen abgeschlossen hat, kann Ersatz der entstandenen Auslagen verlangen von ihm auf eigene Kosten, wenn hinreichender Grund zu der Annahme bestand, dass diese Geschäfte im Interesse aller Kameraden notwendig waren. Ein Partner, der durch solche Transaktionen einen Schaden erlitten hat, hat das Recht, seine Entschädigung zu verlangen.

Der Gläubiger des Vertragspartners hat das Recht, einen Anspruch auf Zuteilung seines Anteils am gemeinsamen Vermögen geltend zu machen.

Aufgaben der Kameraden:

a) Bezieht sich der Vertrag nicht auf die Durchführung unternehmerischer Tätigkeiten seiner Beteiligten, haftet jeder Partner für allgemeine Vertragspflichten mit seinem gesamten Vermögen im Verhältnis des Wertes seines Beitrags zur gemeinsamen Sache. Für allgemeine Verpflichtungen, die sich nicht aus dem Vertrag ergeben, haften die Partner als Gesamtschuldner;

b) Bezieht sich der Vertrag auf die Durchführung unternehmerischer Tätigkeiten seiner Beteiligten, so haften die Partner für alle gemeinsamen Verpflichtungen, gleich aus welchem ​​Grund, als Gesamtschuldner.

94. BEENDIGUNG EINER PARTNERSCHAFTSVEREINBARUNG

Die Beendigung eines einfachen Gesellschaftsvertrags erfolgt aufgrund von:

▪ einen der Partner für geschäftsunfähig, teilweise geschäftsunfähig oder vermisst zu erklären, es sei denn, der Vertrag oder die spätere Vereinbarung sieht die Fortsetzung der Vereinbarung in den Beziehungen zwischen den anderen Partnern vor;

▪ einen der Gesellschafter für zahlungsunfähig (bankrott) erklären;

▪ Tod eines Partners oder Liquidation oder Umstrukturierung einer an der Vereinbarung beteiligten juristischen Person, es sei denn, die Vereinbarung oder spätere Vereinbarung sieht die Aufrechterhaltung der Vereinbarung in den Beziehungen zwischen den verbleibenden Partnern oder die Ersetzung des verstorbenen Partners (liquidierte oder umstrukturierte juristische Person) vor ) durch seine Erben (Nachfolger);

▪ Weigerung eines der Partner, sich weiterhin an einem unbefristeten einfachen Gesellschaftsvertrag zu beteiligen;

▪ Kündigung eines einfachen Gesellschaftsvertrags, der mit einer bestimmten Frist abgeschlossen wurde, auf Antrag eines der Partner in den Beziehungen zwischen ihm und den anderen Partnern;

▪ Ablauf des einfachen Gesellschaftsvertrages;

▪ Zuteilung des Anteils eines Gesellschafters auf Antrag seines Gläubigers.

Ein Antrag auf Ablehnung eines Gesellschafters aus einem unbefristeten einfachen Gesellschaftsvertrag muss von ihm spätestens drei Monate vor dem voraussichtlichen Rücktritt vom Vertrag gestellt werden (Artikel 1051 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).

Ein Vertragspartner eines einfachen Gesellschaftsvertrages, der mit einer Laufzeitangabe oder einer Zweckangabe als auflösende Bedingung geschlossen wurde, hat das Recht, im Verhältnis zwischen ihm und anderen Gesellschaftern die Auflösung des Vertrages aus wichtigem Grund gegen Schadensersatz gegenüber anderen Gesellschaftern zu verlangen realer Schaden, der durch die Beendigung des Vertrags verursacht wurde (Artikel 1052 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).

Für den Fall, dass ein einfacher Gesellschaftsvertrag nicht aufgrund einer Erklärung eines der Beteiligten, die weitere Teilnahme daran abzulehnen, oder einer Kündigung des Vertrages auf Antrag eines der Gesellschafter beendet wurde, die Person, deren Teilnahme an dem Vertrag erloschen ist, haftet gegenüber Dritten für die allgemeinen Verpflichtungen, die sich während der Dauer seiner Beteiligung an dem Vertrag ergeben, als ob er Teilnehmer an einem einfachen Gesellschaftsvertrag geblieben wäre (Artikel 1053 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).

Bei Beendigung eines einfachen Gesellschaftsvertrages sind die in den gemeinsamen Besitz und (oder) Gebrauch der Gesellschafter übergegangenen Sachen entschädigungslos an die Gesellschafter zurückzugeben, die sie überlassen haben, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben.

Ab dem Zeitpunkt der Beendigung des einfachen Gesellschaftsvertrags haften seine Teilnehmer gesamtschuldnerisch für nicht erfüllte allgemeine Verpflichtungen gegenüber Dritten (Artikel 2 Absatz 1050 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).

95. MASSNAHMEN IM INTERESSE EINES ANDEREN OHNE ZWINGEND

Verpflichtung zum Handeln im Interesse eines anderen ein außervertragliches Schuldverhältnis, das durch die freiwillige, bewusste Beauftragung einer Person entsteht (Gestor) tatsächliche oder rechtliche Maßnahmen zum offensichtlichen Vorteil einer anderen Person (Dominus) und begründet die Verpflichtung des letzteren, dem Gestor die notwendigen Aufwendungen oder den von ihm erlittenen Schaden zu ersetzen und gegebenenfalls eine angemessene Vergütung zu zahlen.

Damit Handlungen im Interesse einer anderen Person ohne Auftrag als Grundlage für die Entstehung einer Verpflichtung dienen können, müssen sie die in Absatz 1 von Art. 980 GB:

a) Eine Person (gestor), die im Interesse eines anderen handelt, sollte keine besonderen Befugnisse dafür haben, die in einer Vereinbarung, Vollmacht oder auf andere Weise zum Ausdruck kommen (z. B. schriftliche oder mündliche Anweisungen der betroffenen Person (dominus) ;

b) Maßnahmen sollten einen bestimmten Schwerpunkt haben:

▪ durchgeführt, um Schäden an der Person (medizinische Versorgung usw.) oder am Eigentum (Reparatur eines vom Wind weggeblasenen Daches in Abwesenheit des Hausbesitzers usw.) der betroffenen Person zu verhindern;

▪ Erfüllung seiner Verpflichtungen (Zahlung von Stromrechnungen für einen vorübergehend abwesenden Nachbarn usw.) oder für andere nicht illegale Zwecke (Haltung von Haustieren, deren Besitzer sich im Krankenhaus befindet usw.);

c) Handlungen müssen auf der Grundlage des offensichtlichen Vorteils oder Vorteils der betroffenen Person, ihrer tatsächlichen oder wahrscheinlichen Absichten durchgeführt werden.

Betreff Verpflichtung ist eine bestimmte Handlung, die von einer Person nicht in ihrem eigenen Interesse durchgeführt wird. Gegenstand der Verpflichtung sind sowohl rechtliche (Transaktionen, Pflichterfüllung) als auch tatsächliche (Transport fremden Eigentums an einen sicheren Ort bei Naturkatastrophen) Handlungen.

Parteien Verpflichtung ist eine Person, die eine Handlung im Interesse eines anderen ausführt (gestor), und eine Person, in deren Interesse eine solche Handlung durchgeführt wird (dominus). Sowohl in der Rolle eines Gestors als auch in der Rolle eines Dominus können alle juristischen und natürlichen Personen handeln. Staatliche und kommunale Körperschaften, für die die Begehung von Maßnahmen im Interesse anderer Personen eines der Ziele ihrer Tätigkeit ist, können nicht als Parteien der betreffenden Verpflichtung anerkannt werden (Artikel 2 Absatz 980 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).

96. RECHTE UND PFLICHTEN DER PARTEIEN, WENN SIE OHNE AUFTRAG IM INTERESSE EINER ANDEREN HANDELN

Aufgaben von Gestor:

▪ den Dominus bei der ersten echten Gelegenheit über die für ihn vorgenommenen Handlungen informieren (Artikel 1 Absatz 981 des Bürgerlichen Gesetzbuchs). Eine solche Benachrichtigung ist nur dann nicht erforderlich, wenn Maßnahmen direkt in Anwesenheit eines Dominus ergriffen werden (Artikel 2 Absatz 981 des Bürgerlichen Gesetzbuchs);

▪ eine angemessene Zeitspanne abwarten, bis der Dominus die getroffenen Maßnahmen genehmigt oder ablehnt, es sei denn, ein solches Warten führt zu einem schweren Schaden für den Dominus (Artikel 1 Absatz 981 des Bürgerlichen Gesetzbuchs). Ab dem Zeitpunkt, an dem der Gestor die Zustimmung des Dominus erhält, entstehen zwischen ihnen vertragliche Beziehungen (Artikel 982 des Bürgerlichen Gesetzbuchs). Wenn der Dominus die Handlungen des Gestors für unangemessen und nutzlos hält, äußert er seine Ablehnung. In diesem Fall ist der Gestor verpflichtet, seine Tätigkeit einzustellen. Handlungen des Gestors nach Bekanntwerden seiner Missbilligung begründen für den Dominus weder gegenüber dem Gestor noch gegenüber Dritten Verpflichtungen (Artikel 1 Absatz 983 des Bürgerlichen Gesetzbuches), d. h. in diesem Fall Die dem Gestor entstandenen Kosten unterliegen nicht der Entschädigung durch Dominus;

▪ dem Dominus einen Bericht vorlegen, in dem die erzielten Einnahmen, entstandenen Ausgaben und sonstigen Verluste aufgeführt sind (Artikel 989 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).

Gestor hat das Recht:

▪ Entschädigung für Aufwendungen und tatsächliche Verluste, die durch Handlungen im Interesse des Marktbeherrschers entstanden sind. Dieses Recht bleibt auch dann bestehen, wenn Maßnahmen im Interesse des Marktbeherrschers nicht zum beabsichtigten Ergebnis geführt haben (Artikel 1 Absatz 984 des Bürgerlichen Gesetzbuchs). Auslagen und sonstige Verluste des Gestors, die im Zusammenhang mit Maßnahmen entstehen, die nach Erhalt der Zustimmung des Dominus ergriffen werden, werden gemäß den Bestimmungen des Vertrags der entsprechenden Art (Artikel 2 Absatz 984 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) erstattet;

▪ Vergütung für Handlungen im Interesse des Marktherrn (Artikel 985 des Bürgerlichen Gesetzbuches).

Dominus muss:

▪ dem Gestor die notwendigen Kosten und sonstigen ihm entstandenen Schaden zu ersetzen (Artikel 1 Absatz 984 des Bürgerlichen Gesetzbuches). Die Missbilligung der Handlungen des Gestors entzieht dem Dominus die entsprechende Verpflichtung nur in Bezug auf Handlungen, die in Zukunft gegen seinen Willen begangen werden;

▪ dem Gestor eine Vergütung für seine Handlungen zahlen, wenn diese zu einem positiven Ergebnis geführt haben und ein solches Recht durch Gesetz, Vereinbarung oder Geschäftsbräuche vorgesehen ist (Artikel 985 des Bürgerlichen Gesetzbuchs). Erfolgt eine Transaktion im Interesse einer anderen Person, gehen die Rechte und Pflichten daraus nur dann auf den Beherrscher über, wenn er dieser Transaktion zustimmt (Artikel 986 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).

Die Entschädigungsverhältnisse für Schäden, die durch Handlungen im Interesse des Dominus an die letzte oder dritte Person verursacht wurden, richten sich nach den in Kap. 59 des Bürgerlichen Gesetzbuches (Artikel 988 des Bürgerlichen Gesetzbuches).

97. ÖFFENTLICHES VERSPRECHEN DER BELOHNUNG

Öffentliches Belohnungsversprechen - ein öffentliches Versprechen einer Geldprämie für die Durchführung einer in der Ankündigung genannten rechtmäßigen Handlung, mit der die Person, die die Belohnung angekündigt hat, verpflichtet wird, die versprochene Belohnung an jede Person zu zahlen, die die entsprechende rechtmäßige Handlung begangen hat (Artikel 1 Absatz 1005 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).

Parteien Beziehungen, die sich aus der öffentlichen Zusage einer Belohnung ergeben, können jede natürliche oder juristische Person sein.

Form Die Ankündigung eines öffentlichen Versprechens einer Belohnung kann beliebig sein.

Das öffentliche Versprechen der Belohnung ist einseitige Vereinbarung und stellt denjenigen, der die Belohnung versprochen hat, in die Position eines Schuldners und jeden, der auf dieses Versprechen reagiert, in die Position eines Gläubigers.

Pflicht die Zahlung der Belohnung an den Schuldner entsteht unter der Bedingung, dass die Zusage der Belohnung es ermöglicht, festzustellen, von wem sie versprochen wurde (Artikel 2 Absatz 1055 des Zivilgesetzbuchs), und unabhängig davon, ob die entsprechende Handlung im Zusammenhang damit durchgeführt wurde mit erfolgter Bekanntmachung oder unabhängig davon (§ 4 Abs. 1055 BGB) XNUMX GK).

Die Person, die auf das Versprechen reagiert hat (Gläubiger), kann eine schriftliche Bestätigung des Versprechens verlangen und trägt das Risiko der Folgen der Nichtvorlage dieser Forderung, wenn sich herausstellt, dass die Bekanntgabe der Belohnung in Wirklichkeit nicht von der darin angegebenen Person erfolgt ist (Absatz 2 von Artikel 1055 des Zivilgesetzbuches). Code).

Wenn die Höhe der Belohnung nicht in der öffentlichen Zusage angegeben ist, wird sie durch Vereinbarung mit der Person, die die Belohnung versprochen hat, und im Streitfall durch das Gericht festgelegt (Artikel 3 Absatz 1055 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).

In Fällen, in denen die in der Ausschreibung angegebene Handlung von mehreren Personen ausgeführt wurde, erwirbt den Anspruch auf die Belohnung, wer die Handlung zuerst ausgeführt hat.

Wenn die in der Ankündigung angegebene Handlung von zwei oder mehr Personen begangen wird und es nicht feststellbar ist, wer von ihnen die entsprechende Handlung zuerst ausgeführt hat, sowie wenn die Handlung von zwei oder mehr Personen gleichzeitig begangen wird, ist die Belohnung zu gleichen Teilen zwischen ihnen aufgeteilt oder wie anderweitig in der Vereinbarung zwischen ihnen vorgesehen Größe (Artikel 5 Absatz 1055 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).

Die Übereinstimmung der durchgeführten Handlung mit den in der Ankündigung enthaltenen Anforderungen wird von der Person festgestellt, die die Belohnung öffentlich versprochen hat, und im Streitfall vom Gericht (Artikel 6 Absatz 1055 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).

Eine Person, die die Auszahlung einer Auszeichnung öffentlich angekündigt hat, hat das Recht, diese öffentliche Zusage zu widerrufen. Die Ablehnung muss in diesem Fall in derselben Form erfolgen, in der die Zusage der Belohnung erfolgt ist.

Gründe, falls vorhanden auf dieses Versprechen kann nicht verzichtet werden. (Artikel 1056 des Bürgerlichen Gesetzbuchs):

▪ die Anzeige die Unzulässigkeit einer Ablehnung vorsieht oder impliziert:

▪ In der Ankündigung wird der Zeitraum für die Durchführung der Aktion angegeben, für die die Belohnung festgelegt wird.

▪ Die in der Ankündigung genannte Handlung wurde zum Zeitpunkt der Ankündigung der Ablehnung von einer Person durchgeführt. Die Aufhebung einer öffentlichen Zusage einer Belohnung entbindet die Person, die die Belohnung angekündigt hat, nicht davon, den antwortenden Personen die ihnen im Zusammenhang mit der Begehung der in der Bekanntmachung genannten Handlung entstandenen Kosten im Rahmen der in genannten Belohnung zu erstatten die Ankündigung (Artikel 2 Absatz 1056 des Bürgerlichen Gesetzbuches).

98. ÖFFENTLICHER WETTBEWERB

Ein öffentlicher Wettbewerb ist eine Art öffentliches Versprechen einer Auszeichnung. Eine Person, die öffentlich die Zahlung einer Geldprämie oder die Erteilung einer anderen Auszeichnung (über die Zahlung einer Auszeichnung) für die beste Arbeitsleistung oder das Erreichen anderer Ergebnisse angekündigt hat (der Veranstalter), muss eine Bedingung zahlen (vergeben). Preis an denjenigen, der gemäß den Bedingungen des Wettbewerbs als Gewinner anerkannt wird. Ein öffentlicher Wettbewerb muss darauf abzielen, einige gesellschaftlich nützliche Ziele zu erreichen.

Organisatoren des Wettbewerbs können alle juristischen und (oder) natürlichen Personen sowie der Staat sein. Organe und Organe der kommunalen Selbstverwaltung.

Teilnehmerkreis Auch der öffentliche Wettbewerb wird nicht eingeschränkt.

Arten des öffentlichen Wettbewerbs: offen - wenn der Vorschlag des Veranstalters des Wettbewerbs, daran teilzunehmen, durch eine Ankündigung in der Presse oder anderen Medien an alle gerichtet wird; geschlossen - wenn ein Angebot zur Teilnahme am Gewinnspiel an einen bestimmten Personenkreis nach Wahl des Veranstalters des Gewinnspiels verschickt wird.

Form Die Ausschreibung eines öffentlichen Wettbewerbs kann beliebig sein.

Bedingungen, Kat. muss eine Wettbewerbsankündigung enthalten, sind in obligatorische und optionale unterteilt.

Zu den obligatorischen Bedingungen gehören: Informationen zum Wesen der Aufgabe (Gegenstand des Wettbewerbs); Frist für die Erledigung der Aufgabe; das Verfahren zur Präsentation von Werken oder anderen Leistungen; Ort der Präsentation der Arbeit; Kriterium, Verfahren und Begriff der vergleichenden Werkbewertung; Höhe der Vergütung (Prämien); Verfahren und Frist für die Bekanntgabe der Ergebnisse des Wettbewerbs.

Optionale Bedingungen werden nach freiem Ermessen des Veranstalters des Gewinnspiels festgelegt, und ihre Anzahl und Art hängen von den Merkmalen des Gewinnspiels ab.

Änderung der Bedingungen und Absage des öffentlichen Gewinnspiels: die Person, die einen öffentlichen Wettbewerb angekündigt hat, hat das Recht, seine Bedingungen zu ändern oder den Wettbewerb nur während der ersten Hälfte der für die Einreichung von Arbeiten festgelegten Frist zu stornieren; Die Benachrichtigung über Änderungen der Bedingungen oder die Absage des Gewinnspiels muss auf dem gleichen Weg erfolgen, auf dem das Gewinnspiel angekündigt wurde; die Person, die das Gewinnspiel ausgeschrieben hat, hat die entstandenen Kosten jeder Person zu erstatten, die die in der Ausschreibung genannten Arbeiten durchgeführt hat, bevor er von der Änderung der Teilnahmebedingungen und der Absage Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen; der Auslober des Gewinnspiels ist von der Aufwendungsersatzpflicht befreit, wenn er nachweist, dass die angegebene Leistung nicht im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel, insbesondere vor der Ausschreibung des Gewinnspiels, erbracht oder die Bedingungen des Gewinnspiels wissentlich nicht eingehalten wurden Wettbewerb.

Das Recht auf eine Auszeichnung (Auszeichnung) entsteht dem Teilnehmer des Wettbewerbs nur dann, wenn seine Arbeit als die beste anerkannt wird. Wenn die Ergebnisse in der gemeinsamen Arbeit von zwei oder mehreren Personen erzielt werden, wird die Belohnung gemäß der zwischen ihnen getroffenen Vereinbarung verteilt. Kommt eine solche Einigung nicht zustande, bestimmt das Gericht das Verfahren zur Verteilung des Schiedsspruchs.

Nicht prämierte Wettbewerbsarbeiten sind vom Veranstalter des Wettbewerbs unverzüglich nach Bekanntgabe der Ergebnisse an die Teilnehmer zurückzugeben. Die Nichterfüllung dieser Verpflichtung gibt den Wettbewerbsteilnehmern das Recht, die Rückgabe ihrer Werke und im Falle des Verlusts oder der Beschädigung Schadensersatz zu verlangen.

99. ABHALTEN VON SPIELE UND WETTEN

Spiel - Hierbei handelt es sich um eine Verpflichtung, aufgrund derer die Veranstalter einem der Teilnehmer einen bestimmten Gewinn versprechen, der einerseits vom Zufall und andererseits von der Geschicklichkeit, Geschicklichkeit, Geschicklichkeit und den Fähigkeiten der Teilnehmer abhängt die Spiele. Im Spiel haben die Teilnehmer die Möglichkeit, Einfluss auf den Ausgang zu nehmen.

Wette ist eine Verpflichtung, bei der eine Partei das Vorliegen eines bestimmten Umstands behauptet und die andere bestreitet. Der Umstand selbst tritt unabhängig davon ein. Die Parteien bemerken nur den Beginn.

Anforderungen von Bürgern und juristischen Personen im Zusammenhang mit der Organisation von Spielen und Wetten mit Teilnahme daran, unterliegen nicht dem gerichtlichen Rechtsschutz (Artikel 1062 des Bürgerlichen Gesetzbuchs), mit Ausnahme der Ansprüche von Personen, die an Spielen oder Wetten unter dem Einfluss von Täuschung, Gewalt, Drohung oder einer böswilligen Vereinbarung zwischen ihrem Vertreter und dem Veranstalter von Spielen oder Wetten teilgenommen haben.

Anforderungen im Zusammenhang mit der Teilnahme an Transaktionen, die die Verpflichtung der Parteien vorsehen, Geldbeträge in Abhängigkeit von Preisänderungen für Waren, Wertpapiere, Inflation usw. zu zahlen, unterliegen dem gerichtlichen Rechtsschutz, wenn mindestens eine der Parteien der Transaktion eine juristische Person ist. die Person, die die Lizenz erhalten hat und die Transaktion an der Börse abgeschlossen wurde.

Lotterien, Gewinnspiele und andere Risikospiele, die vom Staat, von Kommunen oder in deren Auftrag durchgeführt werden, unterliegen besonderen Regelungen.

Lotterie - ein Massenspiel, bei dem der Lotterieveranstalter unter den Lotterieteilnehmern – Besitzern von Lottoscheinen – eine Verlosung des Lottogewinnfonds durchführt. Gleichzeitig hängt der Gewinn eines Lottoscheins nicht vom Willen und Handeln aller an der Lotterie beteiligten Personen ab, ist eine Frage des Zufalls und kann von niemandem speziell arrangiert werden.

Тотализатор - ein Spiel, bei dem der Teilnehmer eine Prognose (Wette) auf eine mögliche Variante einer Spielsituation abgibt, wobei der Gewinn von der teilweisen oder vollständigen Übereinstimmung der Prognose mit den daraus resultierenden, durch Fakten dokumentierten Konsequenzen abhängt.

Systemisches (elektronisches) Spiel - ein Spiel, bei dem Wetten festgelegt und die Prognosen der Teilnehmer mithilfe elektronischer Geräte ausgeführt werden.

Personen, die gemäß den Bedingungen der Lotterie, des Totalisators oder anderer Spiele als Gewinner anerkannt werden, müssen vom Veranstalter der Spiele die Gewinne in der in den Bedingungen vorgesehenen Höhe und Form (in bar oder in Naturalien) ausgezahlt werden der Spiele, und wenn die Frist in diesen Bedingungen nicht angegeben ist, spätestens zehn Tage ab dem Datum der Feststellung der Ergebnisse der Spiele. Bei Nichterfüllung dieser Bedingungen durch den Spielveranstalter hat der Teilnehmer das Recht, vom Spielveranstalter die Auszahlung des Gewinns sowie den Ersatz des Schadens zu verlangen, der durch die Vertragsverletzung des Veranstalters (Ziffer 4 und 5 des Artikels 1063 des Bürgerlichen Gesetzbuches).

100. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN ZUR HAFTBARKEIT AUS HANDLUNG (AUFGRUND VON VERLETZUNGEN)

Eine gesetzliche Definition dieser Art von Verpflichtung gibt es nicht. Als solche Verpflichtung sollte sie nach Kat. eine Seite (Opfer) hat das Recht, gemäß dem Gesetz von der anderen Partei zu verlangen (verantwortlich für die Schadensverursachung) Entschädigung für Schäden oder Aussetzung (Einstellung) schädlicher Aktivitäten, die das Risiko einer zukünftigen Schadensverursachung mit sich bringen. Solche Verpflichtungen werden genannt unerlaubt.

Charakterisierung Haftung aus unerlaubter Handlung: außervertraglich (entstanden aufgrund des Eintritts einer gesetzlich vorgesehenen Tatsache), einseitig (der Schädiger hat nur Pflichten und das Opfer hat nur Rechte), kann alternativ sein (das Opfer hat in einigen Fällen das Recht auf die verantwortliche Person oder die Form der Entschädigung „wählen“ – in Form von Natural- oder Geldentschädigungen).

Objekt engagiert sich Aktionen entweder um einen Schaden zu kompensieren oder um das Eintreten möglicher schädlicher Folgen auszusetzen.

Betreff ist die Form in der Katze. Der Schadensersatz wird ausgedrückt: Er kann entweder in Form von Sachleistungen oder in Form von Schadensersatz geleistet werden.

Parteien sind:

a) Opfer – eine Person, die durch eine schädliche Handlung bereits Verluste erlitten hat oder durch solche Handlungen Verluste erleiden könnte;

b) die Person, die den Schaden verursacht hat. Sie können entweder der direkte Verursacher des Schadens sein oder eine Person, die den Schaden nicht verursacht hat, aber gesetzlich als Beklagter für die Verursachung des Schadens „ernannt“ wird (z. B. haften ihre Eltern für den durch Minderjährige verursachten Schaden). Als Parteien können alle Subjekte zivilrechtlicher Beziehungen auftreten.

Das Opfer hat das Recht zu verlangen: Entschädigung für Sachschäden; Entschädigung für tatsächliche Verluste, die aus der Zufügung von Schäden resultieren; Aussetzung von Aktivitäten, die Schaden drohen; Entschädigung für moralischen Schaden.

Solche Ansprüche können sowohl gegenüber einer Person als auch gegenüber mehreren Personen sowie gegenüber der Gesellschaft als Ganzes geltend gemacht werden.

Verantwortlichkeiten der für die Schadensverursachung verantwortlichen Person: den Geschädigten in der von ihm geforderten Form und Höhe zu entschädigen.

Grundlage für die Entstehung deliktischer Pflichten sind: der Beginn eines echten Schadens; die Möglichkeit eines Schadens.

Arten deliktischer Verpflichtungen:

a) von der Verursachung von Schaden durch juristische Personen, einschließlich des Staates. Organe, Organe der lokalen Selbstverwaltung;

b) vor Schaden durch Minderjährige und geschäftsunfähige Personen;

c) Schaden durch eine Quelle erhöhter Gefahr zu verursachen;

d) das Leben oder die Gesundheit eines Bürgers zu schädigen;

d) Schäden durch Mängel an Waren, Werken oder Dienstleistungen zu vermeiden.

Das Recht auf Schadensersatz entsteht nur, wenn die Haftung des Schädigers entsteht. Die Haftungsvorschriften für deliktische Schuldverhältnisse enthalten allgemeine Bestimmungen für alle Arten von Schuldverhältnissen sowie Bestimmungen für bestimmte Arten dieser Schuldverhältnisse.

101. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN DER HAFTUNGSVORSCHRIFTEN FÜR DELIKALE VERPFLICHTUNGEN

Verantwortung - ein Rechtsverhältnis, das in Form nachteiliger Folgen vermögensrechtlicher und nichtvermögensrechtlicher Natur für den Täter (Schuldner) zum Ausdruck kommt, durch staatlichen Zwang gesichert und mit einer Verurteilung der Straftat und ihres Gegenstands einhergeht.

Die Haftung für deliktische Verpflichtungen entsteht, wenn das gleichzeitige Vorliegen aller folgenden Bedingungen:

a) im Falle einer rechtswidrigen Handlung oder Unterlassung der Person, die für den ihnen zugefügten Schaden verantwortlich ist;

b) bei Vorliegen von Schäden - nachteilige Folgen in Form einer Verletzung der persönlichen oder Vermögensvorteile des Opfers. Es kann Eigentum und Nicht-Eigentum (moralisch) sein. Das Vorliegen eines Schadens wird von den Opfern nachgewiesen;

c) wenn ein Kausalzusammenhang zwischen dem rechtswidrigen Verhalten des Schuldners und dem dem Opfer entstandenen Schaden besteht;

d) wenn der Schuldner schuld ist. Unter Schuld wird die geistige Einstellung eines Menschen zu den Folgen seiner rechtswidrigen Tätigkeit verstanden. Es kann in zwei Formen vorliegen: Vorsatz oder Fahrlässigkeit. Bei deliktischen Verbindlichkeiten wird die Schuld des Schuldners vermutet. Um eine Haftung zu vermeiden, muss er das Fehlen seiner Schuld beweisen.

Allgemeine Regelungen zur Haftung aus unerlaubter Handlung:

a) der verursachte Schaden ist vollständig zu ersetzen (Artikel 1064 des Bürgerlichen Gesetzbuchs);

b) Schäden, die durch rechtmäßige Handlungen verursacht wurden, sind ebenfalls ersatzpflichtig, wenn dies im Gesetz vorgesehen ist (Artikel 1067 des Zivilgesetzbuchs - in Fällen äußerster Notwendigkeit);

c) der Schaden ist auch ohne Schuld ersatzpflichtig, wenn dies im Gesetz vorgesehen ist (Artikel 2 Absatz 1064 des Bürgerlichen Gesetzbuchs);

d) Schäden, die auf Antrag oder mit Zustimmung des Opfers verursacht wurden, unterliegen keiner Entschädigung, wenn die Handlungen des Schädigers nicht gegen die moralischen Grundsätze der Gesellschaft verstoßen (Teil 2, Satz 3, Artikel 1064 des Bürgerlichen Gesetzbuchs);

d) Handlungen, die unter Bedingungen äußerster Notwendigkeit begangen werden und Schaden verursachen, ziehen eine Haftung für ihren Schädiger nach sich. Das Gericht kann jedoch die Verpflichtung zur Entschädigung demjenigen auferlegen, in dessen Interesse der Schädiger gehandelt hat. Er kann sowohl den Schädiger selbst als auch die Person, in deren Interesse er gehandelt hat, ganz oder teilweise vom Schadensersatz befreien (Artikel 1067 Zivilgesetzbuch);

f) Schäden, die in einem Zustand der notwendigen Verteidigung verursacht werden, unterliegen nicht der Entschädigung, wenn ihre Grenzen nicht überschritten werden (Artikel 1066 des Zivilgesetzbuchs);

g) Die Entschädigung für Sachschäden kann in zwei Formen erfolgen: in Form von Sach- oder Geldleistungen für den verursachten Schaden und nicht im Eigentum - nur die Erstattung des entstandenen Schadens;

h) Personen, die gemeinsam einen Schaden verursacht haben, haften gegenüber dem Opfer gesamtschuldnerisch (Artikel 1080 des Zivilgesetzbuchs). Auf Antrag des Opfers hat das Gericht jedoch das Recht, die Haftung des Schädigers in Teilen festzusetzen;

und) eine Person, die den von einem anderen Subjekt verursachten Schaden ersetzt hat, hat Anspruch auf Rückgriff auf dieses Subjekt in Höhe der gezahlten Entschädigung (Artikel 1081 des Bürgerlichen Gesetzbuchs);

k) der Ersatz des immateriellen Schadens erfolgt nach den Regeln des Art. 151 und 1099 des Bürgerlichen Gesetzbuches.

102. MERKMALE DER HAFTUNG JURISTISCHER PERSONEN FÜR VERPFLICHTUNGEN AUS DEliktischer Handlung

Verantwortlichkeit juristischer Personen:

a) Eine juristische Person entschädigt für den Schaden, den ihr Arbeitnehmer (ein Bürger, der auf der Grundlage eines Arbeitsvertrags sowie auf der Grundlage eines zivilrechtlichen Vertrags arbeitet) bei der Erfüllung arbeitsrechtlicher (offizieller, offizieller) Pflichten verursacht ( Absatz 1 des Artikels 1068 des Zivilgesetzbuches);

b) Wirtschaftspartnerschaften und Produktionsgenossenschaften ersetzen den Schaden, den ihre Teilnehmer (Mitglieder) bei der Ausübung einer Tätigkeit dieser Organisationen durch diese verursachen (Artikel 2 Absatz 1068 des Bürgerlichen Gesetzbuchs);

c) Staatsorgane, Organe der örtlichen Selbstverwaltung sowie ihre Beamten haften für Schäden, die einem Bürger oder einer juristischen Person durch ihre rechtswidrigen Handlungen oder Unterlassungen entstehen, einschließlich infolge des Erlasses einer Handlung, die dies nicht tut entspricht dem Gesetz. Der Schaden wird auf Kosten der zuständigen Staatskasse ersetzt (Artikel 1069 Zivilgesetzbuch);

d) Schäden, die einem Bürger durch rechtswidrige Maßnahmen von Ermittlungsorganen, Vorermittlungen, Staatsanwaltschaften und Gerichten zugefügt werden, werden auf Kosten der Staatskasse der Russischen Föderation oder ihrer konstituierenden Einheit oder Gemeinde in vollem Umfang kompensiert, unabhängig vom Verschulden der Beamten diese Stellen (Absatz 1 des Artikels 1070 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) im Falle einer rechtswidrigen Verurteilung oder Verfolgung oder Verwendung als vorbeugende Maßnahme der Inhaftierung oder Anerkennung nicht verlassen, oder rechtswidrige Verwaltungshaftung in Form von admin. Verhaftung sowie Schaden, der einer juristischen Person durch illegale Anziehung zum Administrator entsteht. Verantwortung in Form von admin. Aussetzung der Aktivitäten. Ist der Schaden durch die aufgeführten Stellen verursacht worden, jedoch nicht durch die aufgeführten Handlungen, wird der Schaden gemäß Art. 1069 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Artikel 2 Absatz 1070 des Bürgerlichen Gesetzbuchs);

e) Schäden, die im Rahmen der Rechtspflege verursacht wurden, werden nur ersetzt, wenn die Schuld des Richters durch ein Gerichtsurteil festgestellt wird (Absatz 2 Satz 2 Artikel 1070 des Bürgerlichen Gesetzbuchs);

f) in Fällen, in denen ein Schaden zu Lasten der Staatskasse der Russischen Föderation und ihrer Teileinheiten oder einer Gemeinde ersetzt werden muss, handeln die zuständigen Finanzbehörden im Namen der Staatskasse (Artikel 1071 des Bürgerlichen Gesetzbuchs);

g) eine juristische Person, die ihre Haftpflicht in Form einer freiwilligen oder obligatorischen Versicherung zugunsten des Opfers versichert hat, für den Fall, dass sich herausstellt, dass die Versicherungsentschädigung nicht ausreicht, um den verursachten Schaden vollständig zu ersetzen, die Differenz zwischen der ersetzt Versicherungsleistung und die tatsächliche Schadenshöhe. Die gleiche Bestimmung gilt für einen Bürger (Artikel 1072 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).

103. HAFTUNG FÜR DELIKTISCHE VERPFLICHTUNGEN VON MINDERJÄHRIGEN, PERSONEN MIT EINGESCHRÄNKTER UND GESCHÜTZTER FÄHIGKEIT

1. Für Schäden an Minderjährigen unter 14 Jahren haften deren gesetzliche Vertreter, es sei denn, sie weisen nach, dass sie den Schaden nicht verschuldet haben; wenn eine solche Person zum Zeitpunkt der Schadensverursachung unter der Aufsicht einer Organisation für Waisen und Kinder ohne elterliche Fürsorge stand oder vorübergehend unter der Aufsicht einer pädagogischen, medizinischen oder sonstigen Organisation oder einer Person stand, die die Aufsicht aufgrund eines Vertrags ausübt, die zuständigen Organisationen tragen die Verantwortung für ihn bzw. Gesichter.

2. Die Pflicht der gesetzlichen Vertreter zum Ersatz des durch die in Absatz 1 genannten Personen verursachten Schadens erlischt nicht mit Erreichen der Volljährigkeit oder dem Erhalt ausreichender Vermögensgegenstände zum Ersatz des Schadens, mit Ausnahme von: Fälle, in denen gesetzliche Vertreter verstorben sind oder nicht über ausreichende Mittel verfügen: Schadensersatz kann vom Gericht vollständig der Person zugewiesen werden, die den Schaden verursacht hat.

3. Minderjährige im Alter von 14 bis 18 Jahren haften für den selbst verursachten Schaden. Verfügen diese Personen nicht über ausreichendes Einkommen oder Vermögen, um den Schaden auszugleichen, muss der Schaden durch ihren gesetzlichen Vertreter ersetzt werden, es sei denn, dieser weist nach, dass der Schaden nicht durch ihr Verschulden entstanden ist. Standen diese Personen zum Zeitpunkt der Schädigung unter der Aufsicht einer Organisation für Waisen und ohne elterliche Fürsorge zurückgelassene Kinder, tragen die zuständigen Organisationen die Verantwortung für sie.

4. Die Pflicht der gesetzlichen Vertreter zum Ersatz von Schäden, die Minderjährigen im Alter von 14 bis 18 Jahren entstehen, endet mit der Volljährigkeit, dem Erwerb von Einkünften oder Vermögen oder dem Erwerb der vollen Geschäftsfähigkeit vor Vollendung der Volljährigkeit. Die Verantwortung kann auch einem Elternteil auferlegt werden, dem das elterliche Recht entzogen wurde, wenn das schädliche Verhalten des Kindes eine Folge der unsachgemäßen Wahrnehmung der elterlichen Pflichten war, und zwar innerhalb von drei Jahren nach dem Entzug.

5. Schäden, die durch einen für geschäftsunfähig erklärten Bürger verursacht werden, werden von seinem Vormund oder der ihn beaufsichtigenden Organisation ersetzt, es sei denn, sie weisen nach, dass der Schaden nicht durch ihr Verschulden entstanden ist. Diese Verpflichtung erlischt nicht, wenn der Schadensverursacher als geschäftsfähig anerkannt wird. Wenn der Vormund jedoch verstorben ist oder nicht über ausreichende Mittel verfügt, um den Schaden zu ersetzen, der dem Leben oder der Gesundheit des Opfers zugefügt wurde, und der Schädiger selbst über solche Mittel verfügt, hat das Gericht das Recht, dem Schadensersatz Schadensersatz zuzuordnen selbst der Übeltäter.

6. Schäden, die ein Bürger mit beschränkter Geschäftsfähigkeit verursacht, werden vom Schadensverursacher ersetzt.

7. Ein geschäftsfähiger Bürger oder ein Minderjähriger im Alter von 14 bis 18 Jahren, der in einem Staat Schaden verursacht hat, in dem er den Sinn seines Handelns nicht verstehen konnte, haftet nicht für den verursachten Schaden. Kommt es jedoch zu einer Schädigung des Lebens oder der Gesundheit des Opfers, kann das Gericht dem Verursacher unter Berücksichtigung seiner Vermögensverhältnisse Schadensersatz auferlegen. Der Schadensverursacher ist nicht von der Haftung befreit, wenn er sich selbst in einen solchen Zustand gebracht hat. War das mangelnde Verständnis für den Sinn des eigenen Handelns die Folge einer psychischen Störung, kann das Gericht seinen Angehörigen die Pflicht zum Schadensersatz auferlegen, wenn diese von einer solchen psychischen Störung des Schädigers wussten, dies aber wussten keine Maßnahmen ergreifen, um ihn als inkompetent anzuerkennen.

104. MERKMALE DER VERANTWORTUNG VON PERSONEN, DIE BESITZEN VON EINER ERHÖHTEN GEFAHRENQUELLE IM SCHADENSFALL

Als Quelle erhöhter Gefahr gelten Fahrzeuge, Mechanismen, elektrische Hochspannungsenergie, Atomenergie, Sprengstoffe, hochwirksame Gifte usw. (Artikel 1 Absatz 1079 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).

Der Eigentümer einer Quelle erhöhter Gefahr ist verpflichtet, den verursachten Schaden zu ersetzen, es sei denn, er weist nach, dass er auf höhere Gewalt oder Vorsatz des Opfers zurückzuführen ist (Artikel 1 Absatz 1079 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).

Der Inhaber einer Quelle erhöhter Gefahr kann vom Gericht in folgenden Fällen ganz oder teilweise von der Haftung befreit werden:

▪ grobe Fahrlässigkeit des Opfers selbst (Artikel 2 Absatz 1083 des Bürgerlichen Gesetzbuchs);

▪ Vermögensunfähigkeit des Schadenverursachers, es sei denn, der Schaden wurde von ihm vorsätzlich verursacht (Artikel 3 Absatz 1083 des Bürgerlichen Gesetzbuchs);

▪ wenn er nachweist, dass ihm die Quelle durch rechtswidriges Handeln anderer Personen entzogen wurde. Diese Personen sind verantwortlich (Artikel 2 Absatz 1079). Eigentümer von Quellen erhöhter Gefahr, die durch deren Zusammenwirken Dritten Schaden zugefügt haben, haften gesamtschuldnerisch (Artikel 3 Absatz 1079 des Bürgerlichen Gesetzbuches).

Die Verantwortung für die Schadensverursachung kann sowohl dem Eigentümer als auch der Person zugeschrieben werden, die sich widerrechtlich in Besitz genommen hat, wenn der Eigentümer der Quelle der erhöhten Gefahr die widerrechtliche Inbesitznahme schuldhaft begangen hat (z. B. der Eigentümer des Autos die Autotür verlassen hat). mit den Zündschlüsseln für kurze Zeit seiner Abwesenheit öffnen) (Artikel 2 Absatz 1079 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).

Der Schaden, der den Besitzern von Quellen erhöhter Gefahr durch das Zusammenwirken dieser Quellen entsteht, wird pauschal entschädigt – Art. 1064 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Artikel 3 Absatz 1079 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).

Das Verschulden des Opfers wird bei der Erstattung zusätzlicher Kosten nicht berücksichtigt - Absatz 1 der Kunst. 1085 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, im Falle des Schadensersatzes im Zusammenhang mit dem Tod des Ernährers - Art. 1089 des Bürgerlichen Gesetzbuches sowie für die Erstattung von Bestattungskosten - Art. 1094 des Bürgerlichen Gesetzbuches (Artikel 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches, Absatz 2 der Klausel 1083).

105. MERKMALE DER ENTSCHÄDIGUNG FÜR SCHÄDEN, DIE DEM LEBEN ODER DER GESUNDHEIT EINES BÜRGERS VERURSACHT WERDEN, UND SCHÄDEN, DIE DURCH MÄNGEL VON WAREN, ARBEITEN ODER DIENSTLEISTUNGEN VERURSACHT WERDEN

Merkmale der Entschädigung für Schäden an Leben und Gesundheit:

a) bei der Erfüllung vertraglicher Pflichten, der Wahrnehmung von Wehr- oder Polizeidienstpflichten, der Ersatz von Schäden aus der Verletzung des Lebens oder der Gesundheit nach den Vorschriften des Kap. 59 des Bürgerlichen Gesetzbuches, es sei denn, das Gesetz oder der Vertrag sehen eine höhere Haftung vor;

b) Gesundheitsschäden werden durch den entgangenen Verdienst des Verletzten sowie Ersatz der damit verbundenen Mehraufwendungen (Prothetik, Sanatoriumsbehandlung etc.) ersetzt;

c) Renten und Zulagen werden nicht auf den Schadensersatz angerechnet; die Höhe des Schadenersatzes kann gesetzlich oder vertraglich erhöht werden;

d) die Höhe des Ersatzes für entgangenen Verdienst wird als Prozentsatz des Monatsdurchschnitts bestimmt. Einkommen vor Verletzungen. Die Zusammensetzung des entgangenen Verdienstes umfasst alle Arten der Vergütung des Opfers für Arbeit und für gr. - rechtsgültige Verträge in Höhe der aufgelaufenen Beträge vor Steuern. Der durchschnittliche Monatsverdienst wird berechnet, indem der Gesamtbetrag der Verdienste des Opfers für 12 Monate geteilt wird. Arbeit vor dem Gesundheitsschaden, bis zum 12. Gesundheitsschaden eines Minderjährigen (unter 14 Jahren) wird durch Ersatz der Kosten für seine Wiederherstellung ausgeglichen. Minderjährige, die infolge eines Schadens ihre Arbeitsfähigkeit verloren haben, werden ebenfalls für ihren Verlust in Höhe des Existenzminimums in der Russischen Föderation entschädigt;

d) Personen, die Anspruch auf Schadensersatz im Zusammenhang mit dem Tod des Ernährers haben, wird der Schaden in Höhe dieses Anteils am Erwerbseinkommen des Erblassers ersetzt, Kat. sie erhielten zu seinen Lebzeiten. Die Höhe der Entschädigung unterliegt keiner weiteren Neuberechnung, außer in den gesetzlich festgelegten Fällen. Die Höhe der Entschädigung kann gesetzlich oder vertraglich erhöht werden. Die Bestattungskosten werden demjenigen, der diese Kosten verursacht hat, von der Person erstattet, die für den Schaden verantwortlich ist, Kat. ist eine eigenständige Leistung;

f) Die Entschädigung für Schäden aus der Verletzung des Lebens oder der Gesundheit erfolgt monatlich und unterliegt einer Indexierung.

Merkmale des Ersatzes von Schäden, die durch Mängel an Waren, Werken oder Dienstleistungen verursacht wurden:

a) vorbehaltlich einer Entschädigung durch den Verkäufer oder Hersteller (nach Wahl des Opfers), die Person, die die Arbeit (Dienstleistung) ausgeführt hat, unabhängig von seinem Verschulden und unabhängig davon, ob das Opfer in einem Vertragsverhältnis mit ihm stand oder nicht. Schäden, die durch unzuverlässige, unzureichende Informationen sowie bei Nichterteilung dieser über das Werk (Dienstleistung) an den Kunden verursacht werden, sind vom Ausführenden des Werks (Dienstleistung) zu ersetzen;

b) Dekret. die Regelungen gelten nur in Fällen des Erwerbs von Waren und der Erbringung von Werken (Dienstleistungen) beim Verbraucher. Zwecke;

c) Schäden sind nur dann ersatzpflichtig, wenn sie während der festgelegten Haltbarkeits- oder Nutzungsdauer der Ware oder des Werks (Leistung) eingetreten sind und wenn sie nicht festgestellt werden - innerhalb von 10 Jahren ab Herstellung der Ware (Leistung);

d) Der Verkäufer (Hersteller) der Ware und der Ausführende der Arbeit (Dienstleistung) sind von der Haftung befreit, wenn er nachweist, dass der Schaden durch höhere Gewalt oder einen Verstoß des Verbrauchers gegen die Regeln für die Verwendung oder Lagerung der Ware oder des Ergebnisses verursacht wurde der Arbeit (Dienstleistung).

106. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN ZU VERBINDLICHKEITEN AUS UNERLAUBTER BEREICHERUNG

Verpflichtungen aus ungerechtfertigter Bereicherung sind eine eigenständige Art von Verpflichtungen, deren Umfang sich sowohl nach den Merkmalen der Gründe für ihr Entstehen als auch nach den Besonderheiten ihres Inhalts bestimmt.

Begriff der Verpflichtung aus ungerechtfertigter Bereicherung folgt aus Absatz 1 der Kunst. 1102 des Bürgerlichen Gesetzbuchs: eine Person, die ohne gesetzliche oder andere Rechtshandlungen oder eine Transaktion Eigentum erworben oder gespart hat (Erwerber) auf Kosten einer anderen Person (Opfer), ist verpflichtet, diesem die unberechtigt erworbene oder gesparte Sache zurückzugeben (ungerechtfertigte Bereicherung).

Parteien Pflichten aus ungerechtfertigter Bereicherung sind der Erwerber (Schuldner) und der Geschädigte (Gläubiger). Als Schuldner und Gläubiger können Bürger, juristische Personen und andere Personen des bürgerlichen Rechts auftreten.

Betreff Verpflichtung aus ungerechtfertigter Bereicherung ist die Handlung des ungerechtfertigt Bereicherten (Schuldners), dem Opfer (Gläubiger) das zu Unrecht erworbene oder gerettete zurückzugeben.

Objekt Verbindlichkeiten aus ungerechtfertigter Bereicherung sind Eigentum. Begriff "Eigentum" beinhaltet:

▪ Sachgegenstände, die in dieser Verpflichtung durch Gattungsmerkmale bestimmt werden müssen, da die Herausgabeverpflichtung einer individuell definierten Sache nur mit Hilfe eines Vindikationsanspruchs möglich ist;

▪ Eigentumsrechte gemäß Art. 1106 Bürgerliches Gesetzbuch.

Arten von Verpflichtungen aus ungerechtfertigter Bereicherung:

▪ dadurch entstehen Akquisitionen Eigentum (das Eigentum des Erwerbers nimmt zu und das Eigentum des Opfers ab);

▪ dadurch entstehen Ersparnisse Eigentum (Erhaltung des Eigentums auf der Seite des Erwerbers und Verringerung oder Nichtvermehrung des Eigentums auf der Seite des Opfers).

Voraussetzungen für die Entstehung von Verbindlichkeiten aus ungerechtfertigter Bereicherung:

▪ die Bereicherung einer Person muss auf Kosten einer anderen erfolgen;

▪ Eine Bereicherung muss mangels Rechtsgrundlage vorliegen.

107. GRÜNDE FÜR HAFTUNG AUS UNANGEMESSENER BEREICHERUNG

Gründe für die Entstehung von Verpflichtungen aus ungerechtfertigter Bereicherung:

▪ Erwerb von Eigentum durch eine Person auf Kosten einer anderen Person (Artikel 1 Absatz 1102 des Bürgerlichen Gesetzbuchs);

▪ Rettung des eigenen Eigentums durch eine Person auf Kosten des Eigentumsverlusts einer anderen Person (Artikel 1 Absatz 1102 des Bürgerlichen Gesetzbuchs);

▪ vorübergehende Nutzung fremden Eigentums ohne die Absicht, es zu erwerben (Artikel 2 Absatz 1105 des Bürgerlichen Gesetzbuchs);

▪ Erwerb von Rechten einer anderen Person durch Forderungsabtretung oder auf andere Weise aufgrund einer nicht bestehenden oder ungültigen Verpflichtung (Artikel 1106 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).

Basierend auf dem Grundsatz, auf dem Art. 1102 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (niemand hat das Recht, sich auf Kosten eines anderen ohne gesetzliche Grundlage oder Transaktion zu bereichern), macht die Grundlosigkeit der Bereicherung sie objektiv illegal. In vielen Fällen wäre es jedoch falsch, den Schluss zu ziehen, dass die Handlung, die zur ungerechtfertigten Bereicherung geführt hat, rechtswidrig war, da es sich um Folgendes handeln könnte:

▪ sowohl als Folge menschlichen Verhaltens als auch unter dem Einfluss von Naturkräften, Tierhandlungen usw. auftreten;

▪ als Folge der Handlungen Dritter (z. B. wenn ein Paket fälschlicherweise an den Namensgeber des eigentlichen Empfängers zugestellt wurde);

▪ das Ergebnis des Verhaltens des Opfers selbst, das zu Verlusten an seinem Vermögen und entsprechenden Einsparungen am Vermögen der bereichert Person führt;

▪ eine Folge des Verhaltens desjenigen, der sich bereichert hat, da es nicht immer vorwerfbar ist, insbesondere wenn die ungerechtfertigte Bereicherung die Folge des Wegfalls der zunächst völlig rechtlichen Grundlage für den Erwerb von Eigentum ist. Somit ist die Rechtswidrigkeit eines Verhaltens weder eine zwingende noch gar eine charakteristische Voraussetzung einer ungerechtfertigten Bereicherung. Da das Bürgerliche Gesetzbuch der Russischen Föderation, andere Gesetze oder andere Rechtsakte nichts anderes vorsehen und sich aus den bestehenden Beziehungen nicht ergeben, gelten die im Kapitel vorgesehenen Regeln. 60 des Bürgerlichen Gesetzbuches unterliegen ebenfalls der Anwendung der Anforderungen (Artikel 1103 des Bürgerlichen Gesetzbuches):

a) bei Rückgabe der unter einer ungültigen Transaktion ausgeführten Transaktion;

b) über die Wiedererlangung von Eigentum durch den Eigentümer aus dem illegalen Besitz eines anderen;

c) eine Partei gegenüber der anderen verpflichtet ist, das zurückzugeben, was im Zusammenhang mit dieser Verpflichtung geleistet wurde;

d) auf Ersatz des Schadens, einschließlich des Schadens, der durch das unredliche Verhalten der bereicherten Person verursacht wurde.

108. BEFUGNISSE DER PARTEIEN ZU VERPFLICHTUNGEN AUS UNANGEMESSENER BEREICHERUNG

Pflichten des Käufers:

▪ unrechtmäßig erhaltenes Eigentum in Form von Sachleistungen zurückgeben (Artikel 1 Absatz 1104 des Bürgerlichen Gesetzbuchs);

▪ Erstattung des tatsächlichen Werts der Immobilie zum Zeitpunkt ihres Erwerbs, wenn eine Rückgabe der Immobilie in Form von Sachleistungen nicht möglich ist (Artikel 1 Absatz 1105 des Bürgerlichen Gesetzbuchs);

▪ dem Opfer im Falle einer Wertänderung der Immobilie Verluste zu ersetzen, wenn es diese nicht sofort ersetzt, nachdem es von der Ungerechtfertigtheit seiner Bereicherung erfahren hat (Artikel 2 Absatz 1104 des Bürgerlichen Gesetzbuchs);

▪ Zinsen zahlen, wenn die Bereicherung einen Geldwert hatte, für die rechtswidrige Verwendung fremden Geldes (Artikel 395 des Bürgerlichen Gesetzbuches) ab dem Zeitpunkt, an dem er von der Unrechtmäßigkeit der Geldentnahme oder -ersparnis erfahren hat oder hätte erfahren müssen (Absatz 2). Artikel 1107 des Bürgerlichen Gesetzbuches);

▪ dem Geschädigten das zu ersetzen, was er durch die ungerechtfertigte vorübergehende Nutzung des Eigentums eines anderen ohne die Absicht, es zu erwerben, gespart hat, und dafür den Preis zu zahlen, der zum Zeitpunkt der Beendigung der Nutzung und an dem Ort, an dem sie stattfand, galt ( Artikel 2 Absatz 1105 des Bürgerlichen Gesetzbuches);

▪ Wiederherstellung der vorherigen Situation, einschließlich der Rückgabe von Dokumenten, die das dem Opfer zustehende Recht bescheinigen, das ihm durch Abtretung einer Forderung oder auf andere Weise aufgrund einer ungültigen Verpflichtung übertragen wurde (Artikel 1106 des Bürgerlichen Gesetzbuchs);

▪ alle Einkünfte aus ungerechtfertigt gespartem Vermögen ab dem Zeitpunkt zurückerstatten, an dem er von seiner ungerechtfertigten Bereicherung erfahren hat (Artikel 1 Absatz 1107 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).

Rechte des Käufers: vom Geschädigten Ersatz der für die Erhaltung und Erhaltung des Vermögens erforderlichen Aufwendungen verlangen, ab dem er verpflichtet ist, Einkünfte unter Anrechnung der ihm zustehenden Leistungen zu erstatten. Der Anspruch auf Aufwendungsersatz erlischt, wenn der Erwerber vorsätzlich zurückzugebendes Eigentum zurückhält (Artikel 1108 Zivilgesetzbuch).

Opferpflicht: dem Erwerber die für die Instandhaltung und Erhaltung des Vermögens von dem Zeitpunkt an, ab dem er Anspruch auf Einkünfte gegen den Erwerber hat, entstehenden notwendigen Aufwendungen an den Erwerber unter Anrechnung der vom Erwerber bezogenen Nutzungen zu erstatten. Das Gesetz befreit das Opfer von der Erfüllung dieser Pflicht, wenn der Erwerber vorsätzlich zurückzugebendes Eigentum zurückhält (Artikel 1108 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).

Rechte des Opfers: die Rückgabe von ungerechtfertigt erhaltenen oder aufbewahrten Sachen (Artikel 1104 des Bürgerlichen Gesetzbuches) oder die Erstattung ihres Wertes (Artikel 1105 des Bürgerlichen Gesetzbuches) verlangen.

109. HAFTUNG DER PARTEIEN FÜR VERPFLICHTUNGEN AUS UNANGEMESSENER BEREICHERUNG

Verantwortung der Parteien Verpflichtungen aus ungerechtfertigter Bereicherung im Bürgerlichen Gesetzbuch der Russischen Föderation werden in Form von Verpflichtungen des Erwerbers und des Opfers dargestellt. Darüber hinaus in Absatz 2 der Kunst. 1104 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bezieht sich ausdrücklich auf die Haftung des Erwerbers, während die Haftung des Erwerbers von dem Vorliegen oder Fehlen eines Verschuldens und dem Zeitpunkt abhängt, in dem die Verschlechterung des zu Unrecht erworbenen oder geretteten Vermögens eingetreten ist.

Der Erwerber ist gegenüber dem Opfer verantwortlich für:

▪ Mängel, einschließlich zufälliger Mängel oder Verschlechterungen des Eigentums, die eingetreten sind, nachdem er von der ungerechtfertigten Bereicherung erfahren hat, d. h.

ungeachtet seiner Schuld;

▪ Mängel und Verschlechterungen des Eigentums, die vor dem Zeitpunkt entstanden sind, in dem der Erwerber von der ungerechtfertigten Bereicherung erfahren hat, er haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, d. h.

wenn du schuld bist.

Im Falle einer ungerechtfertigten Bereicherung muss der Erwerber Führen Sie eine oder mehrere der folgenden Aktionen in verschiedenen Kombinationen aus:

▪ Eigentum in Form von Sachleistungen zurückgeben;

▪ die Kosten erstatten;

▪ Einkommensverluste zurückerstatten oder kompensieren. Es gibt jedoch Fälle, in denen das Gesetz den Erwerber von einer solchen Verpflichtung befreit.

Nicht erstattungsfähig als ungerechtfertigte Bereicherung (Artikel 1109 des Bürgerlichen Gesetzbuchs):

a) aufgrund einer Verpflichtung übertragenes Vermögen vor Fälligkeit der Erfüllung, es sei denn, die Verpflichtung sieht etwas anderes vor;

b) Sachen, die in Erfüllung einer Schuld nach Ablauf der Verjährungsfrist übertragen werden;

c) Löhne und ihnen gleichgestellte Bezüge, Renten, Zulagen, Stipendien, Entschädigungen für Schäden aus der Verletzung des Lebens oder der Gesundheit, Unterhaltszahlungen und andere Geldbeträge, die einem Bürger zum Lebensunterhalt gewährt werden, sofern er nicht unehrlich ist, und a Zählfehler;

d) Geldbeträge und andere Vermögensgegenstände, die in Erfüllung eines nicht bestehenden Schuldverhältnisses gewährt werden, wenn der Erwerber nachweist, dass der Herausgabeverlangende von dem Fehlen des Schuldverhältnisses gewusst oder das Vermögen für wohltätige Zwecke überlassen hat.

110. KONZEPT, MERKMALE UND ELEMENTE VON VERTRÄGEN FÜR DIE DURCHFÜHRUNG WISSENSCHAFTLICHER FORSCHUNG (F&E), EXPERIMENTELLES DESIGN (ROD) UND TECHNOLOGISCHER ARBEITEN

Auf Vertrag über die Durchführung von Forschungsarbeiten Der Auftragnehmer verpflichtet sich, wissenschaftliche Forschungen durchzuführen, die durch den technischen Auftrag des Auftraggebers bestimmt sind, und gemäß Vertrag über die Durchführung von experimentellen Design- und technologischen Arbeiten - ein Muster eines neuen Produkts, eine Konstruktionsdokumentation dafür oder eine neue Technologie zu entwickeln, und der Kunde verpflichtet sich, die Arbeit anzunehmen und dafür zu bezahlen (Artikel 1 Absatz 769 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).

Charakterisierung diese Vereinbarungen: einvernehmlich, bilateral bindend, erstattungsfähig.

Betreff Jeder der Verträge ist:

▪ Verträge über Forschungsarbeiten – die Forschung selbst, d. h. die Arbeit als solche;

▪ Vereinbarung über die Durchführung von Design- und Entwicklungsarbeiten – das Ergebnis der Arbeit, d. h. ein Muster eines Produkts, Dokumentation für ein Produkt oder eine Technologie.

Parteien dieser Verträge sind der Auftragnehmer und der Auftraggeber. Als Testamentsvollstrecker können sowohl natürliche als auch juristische Personen mit besonderen Kenntnissen auf einem bestimmten Gebiet der Wissenschaft und Technik tätig werden. Als Kunden können alle Subjekte des Zivilrechts, einschließlich der Russischen Föderation und ihrer Subjekte, auftreten.

Form Verträge - geschrieben.

Zeit Diese Verträge können dreierlei Art sein:

▪ Gültigkeitsdauer des Vertrags selbst (Datum des Abschlusses der Arbeiten);

▪ Beginndatum der Arbeiten;

▪ Fristen für die Erledigung einzelner Arbeitsschritte, die in der Regel in einem Kalenderplan oder einem ähnlichen Dokument festgelegt werden. Dem Auftragnehmer wird in der Regel das Recht eingeräumt, Arbeiten vorzeitig abzuschließen, deren Ergebnisse vom Auftraggeber abzunehmen sind.

Preis beider Verträge wird von den Parteien vereinbart und umfasst die Vergütung der Kosten des Auftragnehmers (Abschreibung der Ausrüstung, Materialverbrauch usw.) sowie die Löhne selbst. In den meisten Fällen wird der Preis der Arbeit durch die Erstellung eines Kostenvoranschlags ermittelt. Der Kostenvoranschlag wird vom Auftragnehmer erstellt und wird ab dem Zeitpunkt der Bestätigung durch den Auftraggeber Vertragsbestandteil. Der Preis der Arbeit (Schätzung) kann ungefähr oder fest sein (Artikel 709 des Zivilgesetzbuchs). Die Zahlung kann nach Abschluss einzelner Arbeitsschritte oder nach Abschluss aller Arbeiten erfolgen.

111. VERTRAGSINHALT ÜBER DIE DURCHFÜHRUNG WISSENSCHAFTLICHER FORSCHUNG (F&E), EXPERIMENTELLES DESIGN (ROD) UND TECHNOLOGISCHER ARBEITEN

Verantwortlichkeiten des Darstellers: Arbeiten gemäß der mit dem Kunden vereinbarten Aufgabenstellung ausführen und die Ergebnisse innerhalb der vertraglich festgelegten Frist an den Kunden übermitteln; Vereinbarung mit dem Kunden über die Notwendigkeit der Nutzung geschützter Ergebnisse geistiger Tätigkeit im Besitz Dritter und den Erwerb von Nutzungsrechten; in Eigenregie und auf eigene Kosten die durch sein Verschulden eingeräumten Mängel bei der erbrachten Leistung zu beseitigen, hat die Katze. kann zu Abweichungen von den in der Leistungsbeschreibung oder im Vertrag vorgesehenen technischen und wirtschaftlichen Parametern führen; den Kunden unverzüglich über die festgestellte Unmöglichkeit, die erwarteten Ergebnisse zu erzielen, oder über die Unzweckmäßigkeit der Fortsetzung der Arbeit zu informieren; dem Kunden die Übertragung der im Rahmen des Vertrags erzielten Ergebnisse garantieren, die die ausschließlichen Rechte anderer Personen nicht verletzen; wissenschaftliche Forschung (im Rahmen eines Forschungsdurchführungsvertrags) persönlich durchführen.

Rechte des Interpreten: Dritte nur mit Zustimmung des Auftraggebers in die Vertragsdurchführung zur Durchführung von F&E einbeziehen; Dritte in die Ausführung des Vertrags zur Durchführung von FuE einbeziehen, sofern im Vertrag nichts anderes bestimmt ist.

Verantwortlichkeiten des Kunden: Übermittlung der für die Ausführung der Arbeit erforderlichen Informationen an den Ausführenden; die Ergebnisse der durchgeführten Arbeiten akzeptieren und dafür bezahlen; dem Auftragnehmer die Leistungsbeschreibung erteilen und mit ihm das Programm (technische und wirtschaftliche Parameter) oder den Arbeitsgegenstand vereinbaren, sofern der Vertrag diese Verpflichtung des Auftraggebers vorsieht; die Kosten für die durchgeführten Arbeiten zu zahlen, bevor sich herausstellt, dass es aufgrund von Umständen, die außerhalb der Kontrolle des Auftragnehmers liegen, unmöglich ist, die im Vertrag vorgesehenen Ergebnisse für die Durchführung von Forschung und Entwicklung zu erzielen; die dem Auftragnehmer entstehenden Kosten zu tragen, wenn sich im Rahmen der Durchführung von F&E- und technologischen Arbeiten herausstellt, dass die Fortsetzung der entstandenen Arbeiten ohne Verschulden des Auftragnehmers unmöglich oder unzweckmäßig ist.

Pflichten der Parteien: Gewährleistung der Vertraulichkeit von Informationen in Bezug auf den Auftragsgegenstand und die erzielten Ergebnisse, der Umfang der Informationen wird im Vertrag festgelegt; als vertraulich anerkannte Informationen, die bei der Ausführung von Arbeiten erhalten wurden, nur mit Zustimmung der anderen Partei zu veröffentlichen.

Rechte der Parteien: die Arbeitsergebnisse innerhalb der im Vertrag festgelegten Grenzen und Bedingungen zu verwenden; die vom Auftragnehmer erzielten Arbeitsergebnisse für den eigenen Bedarf zu verwenden, sofern sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt. Die Rechte der Parteien an Arbeitsergebnissen, denen als Ergebnisse geistiger Tätigkeit Rechtsschutz gewährt wird, werden gemäß Teil 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Russischen Föderation bestimmt.

Verantwortung des Ausführenden tritt bei einer Vertragsverletzung durch ihn ein, es sei denn, er weist nach, dass die Vertragsverletzung ohne sein Verschulden erfolgt ist; begrenzt, da er, sofern vertraglich nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, nur den tatsächlichen Sachschaden, nicht aber den entgangenen Gewinn des Kunden zu ersetzen hat.

Die Verantwortung des Kunden ergibt sich aus den allgemeinen Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation über die Haftung für die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung einer Verpflichtung.

112. KONZEPT UND INHALT VON KNOW-HOW (LIZENZVEREINBARUNG ZUR GEWÄHRUNG DES RECHTS ZUR NUTZUNG EINES PRODUKTIONSGEHEIMNISSES)

Know-xay - Informationen jeglicher Art, die für die berufliche Tätigkeit von Bürgern und juristischen Personen (technischer, wirtschaftlicher, organisatorischer und anderer Art) bestimmt sind, zu denen Dritte gesetzlich keinen freien Zugang haben und deren Eigentümer Maßnahmen zum Schutz ihrer Vertraulichkeit ergreift.

Know-how für die russische Gesetzgebung ist ein neuer Rechtsgegenstand. Geregelt durch Teil 4 des Zivilgesetzbuches der Russischen Föderation.

Wenn ein ausschließliches Recht auf Know-how entsteht und ausgeübt wird, ist seine Registrierung oder Erfüllung anderer Formalitäten nicht erforderlich.

Der Urheber des ausschließlichen Rechts an Know-how hat das Recht, das ausschließliche Recht an Know-how im Rahmen eines Vertrages auf eine andere Person zu übertragen oder einer anderen Person im Rahmen eines Lizenzvertrages die Nutzung zu ermöglichen (Erteilung einer Lizenz).

Betreff eine solche Vereinbarung ist Know-how, daher ist eine wesentliche Bedingung einer solchen Vereinbarung eine Beschreibung des übertragenen Know-hows. Bei einer Lizenz verbleibt das ausschließliche Recht am Know-how beim Rechteinhaber.

Parteien des Lizenzvertrages sind der Lizenzgeber (der Inhaber des ausschließlichen Rechts am Know-how) und der Lizenznehmer (die Person, die das Recht hat, das Know-how zu nutzen).

Form der Vertrag bedarf der Schriftform.

Sowohl der Lizenzgeber als auch der Lizenznehmer sind verpflichtet, das Know-how während der gesamten Laufzeit des Vertrages geheim zu halten, der Lizenznehmer - auch nach Ablauf des Know-how-Lizenzvertrages.

Verwenden Know-how ist die Nutzung zu gewerblichen, technischen, wirtschaftlichen, organisatorischen und sonstigen Zwecken, insbesondere:

▪ in hergestellten Produkten;

▪ während der Herstellung eines Produkts;

▪ bei der Umsetzung wirtschaftlicher und organisatorischer Entscheidungen.

Eine Person, die illegal Informationen über Know-how erhalten hat, ist nicht berechtigt, dieses zu verwenden. Bei der Weitergabe oder Nutzung dieser Informationen ist der Verletzer verpflichtet, den dem Rechtsinhaber entstandenen Schaden zu ersetzen. Die gleiche Verantwortung wird Arbeitnehmern auferlegt, die Informationen über Know-how entgegen einem Arbeitsvertrag preisgegeben haben, und Auftragnehmern, die dies entgegen einem zivilrechtlichen Vertrag getan haben.

Die rechtswidrige Offenlegung oder Verwendung von Informationen über Know-how ohne Zustimmung des Eigentümers, die aus Söldner- oder anderen persönlichen Interessen begangen wird und einen großen Schaden verursacht, zieht eine strafrechtliche Verantwortlichkeit nach sich (Artikel 183 des Strafgesetzbuchs).

113. LIZENZVEREINBARUNG

Auf Lizenzvereinbarung der Urheber oder sonstige Inhaber des ausschließlichen Rechts am Ergebnis geistiger Tätigkeit oder an einem Mittel zur Individualisierung (Lizenzgeber) einer anderen Partei bereitstellt oder zu deren Bereitstellung sich verpflichtet (zum Lizenznehmer) das Recht, solche Ergebnisse oder Mittel innerhalb der durch den Vertrag festgelegten Grenzen zu verwenden.

Betreff Vertrag ist das Recht, das Ergebnis geistiger Tätigkeit oder Mittel der Individualisierung zu nutzen. Geregelt durch Teil 4 des Zivilgesetzbuches der Russischen Föderation.

Form Verträge sind schriftlich. Der Vertrag unterliegt der Registrierung beim Patentamt und gilt ohne Registrierung als ungültig.

Zeit die Laufzeit des Vertrages darf die Laufzeit des ausschließlichen Rechts am Ergebnis der geistigen Tätigkeit oder der Individualisierungsmittel nicht überschreiten.

Arten von Lizenzen: einfach (nicht exklusiv) - sieht vor, dass dem Lizenznehmer das Nutzungsrecht eingeräumt wird, wobei der Lizenzgeber das Nutzungsrecht und das Recht zur Erteilung von Lizenzen an andere Personen behält; außergewöhnlich - sieht die Gewährung des Nutzungsrechts an den Lizenznehmer unter Wahrung des Nutzungsrechts für den Lizenzgeber vor, ohne jedoch das Recht zur Erteilung von Lizenzen an andere Personen zu wahren; fertig - sieht vor, dass dem Lizenznehmer das Nutzungsrecht eingeräumt wird, ohne dass das Nutzungsrecht des Lizenzgebers und das Recht zur Erteilung von Lizenzen an andere Personen erhalten bleiben; verpflichtend - wenn das Gericht auf Antrag einer interessierten Person den Inhaber des Urheberrechts verpflichtet, dieser Person unter den vom Gericht festgelegten Bedingungen eine Lizenz zur Nutzung des geschützten Ergebnisses der schöpferischen Tätigkeit zu erteilen.

Gegenseitige Rechte und Pflichten der Lizenznehmer und der Lizenzgeber werden auf der Grundlage des Vertrages sowie der allgemeinen Vorschriften des kaufmännischen Zivilrechts einvernehmlich bestimmt.

Bedingungen der Lizenzvereinbarung: Gegenstand des Vertrages; Art der Lizenz (Menge der übertragenen Rechte); das Gebiet und die Dauer der Vereinbarung; die Höhe der Vergütung; Rechte und Pflichten der Parteien und andere Bedingungen.

Der Patentinhaber hat das Recht, beim Patentamt einen Antrag auf Einräumung des Nutzungsrechts an einer Erfindung, einem Gebrauchs- oder Geschmacksmuster zu stellen. (offene Lizenz). Das Patentamt veröffentlicht die offene Lizenz auf Kosten des Patentinhabers. Die offene Lizenz ist ein Jahr ab Veröffentlichungsdatum gültig.

Das Patentamt führt den Staat aus. Registrierung eines Patentlizenzvertrags unter den Bedingungen einer einfachen (nicht ausschließlichen) Lizenz auf der Grundlage eines schriftlichen Antrags einer Person, die eine offene Lizenz nutzen möchte.

Das Verfahren zur Eintragung von Lizenzverträgen richtet sich nach den Regeln zur Eintragung von Verträgen über die Übertragung ausschließlicher Rechte an einer Erfindung, einem Gebrauchsmuster, einem gewerblichen Muster, einer Marke, einer Dienstleistungsmarke, einer eingetragenen Topologie eines integrierten Schaltkreises und dem Recht, sie zu benutzen, Vollständige oder teilweise Übertragung des ausschließlichen Rechts an einem Programm für elektronische Computer und Datenbank vom 29. April 2003 Nr. 64.

Die Regierung der Russischen Föderation hat im Interesse der nationalen Sicherheit das Recht, die Nutzung von Erfindungen ohne Zustimmung des Patentinhabers gegen Zahlung einer angemessenen Entschädigung an ihn zu gestatten.

114. KONZEPT, MERKMALE UND ELEMENTE EINER KOMMERZIELLEN KONZESSIONSVEREINBARUNG (FRANCHISING).

Auf gewerblicher Konzessionsvertrag (Franchising) auf der einen Seite (Urheber) verpflichtet sich, der anderen Partei zur Verfügung zu stellen (zum Benutzer) gegen eine Gebühr für einen Zeitraum oder ohne Angabe eines Zeitraums das Recht, in den Geschäftsaktivitäten des Benutzers eine Reihe von ausschließlichen Rechten zu nutzen, die dem Rechtsinhaber gehören, einschließlich des Rechts auf eine Marke, eine Dienstleistungsmarke sowie andere Gegenstände von ausschließlichen Rechten vertraglich vorgesehen - Handelsbezeichnung, Know-how etc. d.

Charakterisierung Verträge: einvernehmlich, beidseitig bindend, erstattungsfähig.

Der Hauptzweck der Vereinbarung ist die Schaffung neuer Wirtschaftskomplexe (Geschäfte, Restaurants, Hotels, Industrieunternehmen).

Betreff Die Vereinbarung ist eine Reihe ausschließlicher Rechte, die dem Rechteinhaber gehören, einschließlich des Rechts auf einen Handelsnamen und (oder) eine kommerzielle Bezeichnung, auf geschützte kommerzielle Informationen, Warenzeichen, Dienstleistungsmarken usw.

Ein kommerzieller Konzessionsvertrag sollte die Nutzung einer Reihe von ausschließlichen Rechten, geschäftlichem Ansehen und kommerzieller Erfahrung des Rechteinhabers in einem gewissen Umfang (insbesondere mit der Festlegung eines Mindest- und (oder) Höchstbetrags der Nutzung) vorsehen oder ohne Angabe des Nutzungsgebiets in Bezug auf einen bestimmten Bereich der Geschäftstätigkeit (Verkauf von Waren, die vom Urheberrechtsinhaber erhalten oder vom Benutzer hergestellt wurden, andere Handelsaktivitäten, Ausführung von Arbeiten, Erbringung von Dienstleistungen).

Hand Verträge müssen kommerzielle Organisationen oder einzelne Unternehmer sein.

Form schriftliche Verträge. Die Nichteinhaltung hat die Nichtigkeit des Vertrages zur Folge. Die Vereinbarung ist zustandsabhängig Anmeldung bei Rospatent. Die Nichteinhaltung dieser Vorschrift führt zur Nichtigkeit des Vertrages.

Zeit gilt nicht für wesentliche Vertragsbestimmungen. Der Vertrag kann befristet oder unbefristet abgeschlossen werden. Ein ohne Angabe einer Frist abgeschlossener Vertrag hat eine beliebig lange Dauer und kann auf Antrag einer der Parteien unter Einhaltung der in Absatz 1 von Art. 1037 GB.

115. RECHTE INHABER UNTER KOMMERZIELLEN KONZESSIONSVEREINBARUNGEN

Pflichten des Urheberrechtsinhabers (Artikel 1031 des Bürgerlichen Gesetzbuchs):

a) dem Nutzer technische und kaufmännische Unterlagen (Pläne, Berechnungen, Zeichnungen) zu übermitteln, den Nutzer und seine Mitarbeiter in der Umsetzung der im Rahmen des Gewerbekonzessionsvertrags übertragenen Rechte zu unterweisen sowie dem Nutzer sonstige für die Ausübung notwendige Informationen zu erteilen diese Rechte (der Rechteinhaber sollte in der Vereinbarung angeben, welche Art von Informationen bereitgestellt werden sollen);

b) Gewährleistung der staatlichen Registrierung eines kommerziellen Konzessionsvertrags. Diese Verpflichtung ist, wie alle nachfolgenden, dispositiv;

c) dem Nutzer laufend technische und beratende Hilfestellung zu leisten, einschließlich Hilfestellung bei der Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter. Der Nutzer hat ein objektives Interesse daran, im Zusammenhang mit solchen Schulungen neue Informationen zu erhalten, die seine Marktposition verbessern können. Der Rechteinhaber wiederum kann eine gesonderte Vergütung für die Bereitstellung von Informationshilfe erhalten;

d) Kontrolle der Qualität von Waren (Werken, Dienstleistungen), die vom Benutzer auf der Grundlage eines kommerziellen Konzessionsvertrags hergestellt (ausgeführt, erbracht) werden. Diese Verpflichtung ist für den Rechteinhaber als Person, die mit dem Prozess der Warenausgabe (Werkleistung, Erbringung von Dienstleistungen) tiefergehend vertraut ist, leichter zu erfüllen als für den Nutzer.

Das Recht hat der Urheber dem Nutzer den Abschluss eines gewerblichen Konzessionsvertrags für eine neue Laufzeit verweigern, vorausgesetzt, dass er innerhalb von drei Jahren nach Ablauf dieses Vertrags keine ähnlichen gewerblichen Konzessionsverträge mit anderen Personen abschließt und dem Abschluss ähnlicher gewerblicher Unterkonzessionsverträge zustimmt, die Wirkung davon gilt für dasselbe Gebiet, in dem der gekündigte Vertrag in Kraft war. Will der Rechteinhaber vor Ablauf der Dreijahresfrist jemandem die gleichen Rechte einräumen, die dem Nutzer im Rahmen des gekündigten Vertrages eingeräumt wurden, ist er verpflichtet, dem Nutzer den Abschluss eines neuen Vertrages anzubieten oder die Verluste auszugleichen von ihm übernommen. Beim Abschluss eines neuen Vertrags dürfen dessen Bedingungen für den Nutzer nicht ungünstiger sein als die Bedingungen des gekündigten Vertrags (Artikel 2 Absatz 1035 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).

116. VERPFLICHTUNGEN DES BENUTZERS AUS DEM VERTRAG ÜBER KOMMERZIELLE KONZESSION

Der Benutzer ist verpflichtet:

1) den von ihm erhaltenen Komplex ausschließlicher Rechte in strikter Übereinstimmung mit den Vertragsbedingungen in der vorgeschriebenen Menge und ordnungsgemäß zu verwenden:

a) eine Handelsbezeichnung, ein Warenzeichen, eine Dienstleistungsmarke oder andere Mittel zur Individualisierung des Rechteinhabers in der vertraglich festgelegten Weise bei der Durchführung der vertraglich vorgesehenen Tätigkeiten zu verwenden. Das Fehlen von vertraglichen Beschränkungen für dieses Konto bedeutet, dass diese Gelder auf jede gesetzlich nicht verbotene Weise verwendet werden können;

b) um sicherzustellen, dass die Qualität der von ihm auf der Grundlage des Vertrags hergestellten Waren, der ausgeführten Arbeiten, der erbrachten Dienstleistungen mit der Qualität ähnlicher Waren, Arbeiten oder Dienstleistungen übereinstimmt, die direkt vom Rechteinhaber hergestellt, ausgeführt oder bereitgestellt werden. Diese Verpflichtung entspricht dem Zweck der Vereinbarung - Förderung der Ausweitung des Verkaufs von Waren (Bauleistungen, Dienstleistungen);

c) den Anweisungen und Weisungen des Rechtsinhabers Folge zu leisten, die darauf abzielen sicherzustellen, dass Art, Methoden und Bedingungen für die Nutzung des Komplexes der ausschließlichen Rechte der Nutzung durch den Rechtsinhaber entsprechen, einschließlich Anweisungen zur äußeren und inneren Gestaltung der genutzten Geschäftsräume durch den Nutzer bei der Ausübung der ihm vertraglich eingeräumten Rechte. Wenn der Vertrag den Umfang oder Inhalt von Anweisungen (Anweisungen) nicht einschränkt, können sie beliebig sein;

d) Käufern (Kunden) alle zusätzlichen Dienstleistungen bereitzustellen, auf die sie sich beim Kauf (Bestellung) eines Produkts (Werk, Dienstleistung) direkt beim Rechteinhaber verlassen konnten;

d) Produktionsgeheimnisse (Know-how) des Rechteinhabers und andere von ihm erhaltene vertrauliche Geschäftsinformationen nicht offenzulegen. Bei Vertragsschluss muss der Rechteinhaber angeben, welche Informationen er als geheim ansieht, und nur in Bezug auf diese ist der Nutzer zur Geheimhaltung verpflichtet;

f) Käufer (Kunden) auf die für ihn offensichtlichste Weise darüber zu informieren, dass er eine geschäftliche Bezeichnung, ein Warenzeichen, eine Dienstleistungsmarke oder ein anderes Mittel zur Individualisierung aufgrund eines kommerziellen Konzessionsvertrags verwendet. Der Hauptbereich, in dem diese Verpflichtung wahrgenommen wird, ist die Werbung;

2) dem Rechteinhaber rechtzeitig die vertraglich vereinbarte Vergütung zahlen. Die Vergütung kann in jeder vertraglich vorgesehenen Form erfolgen, insbesondere in Form von festen einmaligen oder periodischen Zahlungen, Erlösabzügen, Aufschlägen auf den Großhandelspreis der vom Berechtigten zum Weiterverkauf überlassenen Ware etc Die Wahl der Form der Vergütungszahlung hängt davon ab, für welchen Bereich der gewerblichen Tätigkeit eine Konzession vergeben wird, wie viel Vertrauen die Parteien zueinander haben, wie die Registrierung des Rechteinhabers oder -nutzers aufgebaut ist usw.;

3) den von ihm erhaltenen Rechtekomplex oder einen Teil davon nicht ohne Zustimmung des Rechteinhabers auf eine Unterkonzession zu übertragen;

4) eine bestimmte Anzahl von Unterkonzessionen vorsehen, wenn eine solche Verpflichtung in der Vereinbarung vorgesehen ist.

117. VIELFALT VON KOMMERZIELLEN KONZESSIONEN (FRANCHISING). UNTERKONZESSION. EINSCHRÄNKUNGEN DER RECHTE DER PARTEIEN IM RAHMEN DER VEREINBARUNG

Arten von gewerblichen Konzessionen: a) Vertrieb – es wird ein einheitliches Vertriebsnetz unter der allgemeinen Kontrolle des Urheberrechtsinhabers geschaffen;

b) Handel – es werden Handelsunternehmen eröffnet, die rechtlich keine Zweigniederlassungen oder Struktureinheiten des Urheberrechtsinhabers sind, sondern nur dessen Marke nutzen; c) kommerzielle Konzession im Dienstleistungssektor – zum Beispiel einer Hotelkette; d) Produktion – der Benutzer organisiert die Produktion von Waren unter Verwendung der Marke des Urheberrechtsinhabers.

Unterkonzession - Hierbei handelt es sich um eine Vereinbarung, nach der sich der Nutzer verpflichtet, den gesamten Komplex der Rechte, die er vom Urheberrechtsinhaber im Rahmen eines kommerziellen Konzessionsvertrags erhalten hat, oder einen Teil davon auf den Unternutzer zu übertragen. Bei einem Unterkonzessionsvertrag fungiert der Nutzer als sekundärer Urheberrechtsinhaber und sein Kontrahent fungiert als sekundärer Nutzer. Mit Hilfe einer Unterkonzession erweitert der ursprüngliche Urheberrechtsinhaber seine Einflussmöglichkeiten auf den Markt für Waren oder Dienstleistungen und ist daher an deren Herausgabe interessiert.

Ein gewerblicher Konzessionsvertrag kann dies vorsehen Einschränkungen der Rechte der Parteien Im Rahmen einer solchen Vereinbarung kann insbesondere Folgendes vorgesehen werden:

a) die Verpflichtung des Urheberrechtsinhabers, anderen Personen keine vergleichbaren Ausschließlichkeitsrechte für deren Nutzung in dem dem Nutzer zugewiesenen Gebiet einzuräumen oder eigene ähnliche Tätigkeiten in diesem Gebiet zu unterlassen;

b) die Verpflichtung des Nutzers, nicht mit dem Urheberrechtsinhaber in dem von der kommerziellen Konzessionsvereinbarung abgedeckten Gebiet in Bezug auf die Geschäftstätigkeit zu konkurrieren, die der Nutzer unter Nutzung der ausschließlichen Rechte des Urheberrechtsinhabers ausübt; c) die Weigerung des Nutzers, ähnliche Rechte im Rahmen kommerzieller Konzessionsverträge von Konkurrenten (potenziellen Konkurrenten) des Urheberrechtsinhabers zu erhalten; d) die Verpflichtung des Nutzers, mit dem Urheberrechtsinhaber den Standort der zur Ausübung der im Rahmen des Vertrags gewährten ausschließlichen Rechte genutzten Gewerberäume sowie deren äußere und innere Gestaltung zu vereinbaren.

Einschränkende Bedingungen können auf Antrag der Antimonopolbehörde oder anderer interessierter Personen für ungültig erklärt werden, wenn diese Bedingungen unter Berücksichtigung der Lage des relevanten Marktes und der wirtschaftlichen Lage der Parteien im Widerspruch zu den Antimonopolgesetzen stehen.

Die Bedingungen, die die Rechte der Parteien einschränken, sind null und nichtig. im Rahmen eines kommerziellen Konzessionsvertrags, aufgrund dessen: der Rechteinhaber das Recht hat, den Verkaufspreis der Waren durch den Benutzer oder den Preis der vom Benutzer ausgeführten (erbrachten) Arbeiten (Dienstleistungen) zu bestimmen oder einen Höchst- oder Tiefstpreis festzulegen Limit für diese Preise; Der Benutzer hat das Recht, Waren zu verkaufen, Arbeiten auszuführen oder Dienstleistungen ausschließlich an eine bestimmte Kategorie von Käufern (Kunden) oder ausschließlich an Käufer (Kunden) mit Sitz (Wohnsitz) in dem im Vertrag angegebenen Gebiet zu erbringen.

118. HAFTUNG IM RAHMEN EINER KOMMERZIELLEN KONZESSIONSVEREINBARUNG. ÄNDERUNG UND BEENDIGUNG DER VEREINBARUNG

Die Haftung der Parteien aus dem gewerblichen Konzessionsvertrag kommt unabhängig von ihrer Schuld.

Der Rechteinhaber haftet nicht nur gegenüber dem Nutzer für die mangelhafte Vertragserfüllung, sondern auch gegenüber Dritten - für die mangelhafte Qualität der Ware (Werke, Dienstleistungen). Diese Haftung kann sowohl subsidiär als auch gesamtschuldnerisch sein.

Der Rechteinhaber trägt subsidiär die Verantwortung für die gegenüber dem Nutzer erhobenen Ansprüche wegen Abweichungen zwischen der Qualität der vom Nutzer im Rahmen eines gewerblichen Konzessionsvertrags verkauften (ausgeführten, erbrachten) Waren (Werke, Dienstleistungen). Gemäß den Anforderungen an den Benutzer als Hersteller von Produkten (Waren) des Rechteinhabers haftet der Rechteinhaber gesamtschuldnerisch mit dem Benutzer (Artikel 1034 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).

Änderung der Vertragsbedingungen durchgeführt: nach Vereinbarung der Parteien; vor Gericht auf Antrag einer der Parteien im Falle einer wesentlichen Vertragsverletzung durch die andere Partei; bei einer wesentlichen Änderung der Umstände, von denen die Parteien bei Vertragsschluss ausgegangen sind.

Jede Änderung des Vertrages unterliegt der obligatorischen staatlichen Registrierung in gleicher Weise wie sein Abschluss.

Der Gewerbekonzessionsvertrag wird gekündigt in Fällen von:

a) einseitige Kündigung eines ohne Fristsetzung abgeschlossenen Vertrages. Jede der Vertragsparteien hat das Recht, jederzeit durch Mitteilung an die andere Vertragspartei sechs Monate im Voraus davon zurückzutreten, es sei denn, der Vertrag sieht eine längere Frist vor (Artikel 1 Absatz 1037 des Bürgerlichen Gesetzbuchs);

b) einseitige Vertragsverweigerung des Benutzers im Falle einer Änderung der kommerziellen Bezeichnung des Urheberrechtsinhabers (Artikel 2 Absatz 1037 und Artikel 1039 des Bürgerlichen Gesetzbuchs);

c) Beendigung der Rechte an einer Marke, Dienstleistungsmarke oder Handelsbezeichnung des Urheberrechtsinhabers, ohne sie durch neue ähnliche Rechte zu ersetzen (Artikel 3 Absatz 1037 des Bürgerlichen Gesetzbuchs);

d) der Tod des Rechtsinhabers, wenn sich der Erbe nicht innerhalb von sechs Monaten ab dem Tag der Eröffnung des Nachlasses als Einzelunternehmer anmeldet (Artikel 2 Absatz 1038 des Bürgerlichen Gesetzbuchs);

e) Erklärung des Rechtsinhabers oder Nutzers für zahlungsunfähig (Bankrott) in der vorgeschriebenen Weise (Artikel 4 Absatz 1037 des Bürgerlichen Gesetzbuchs);

e) in anderen in Kap. 26 des Bürgerlichen Gesetzbuches, zum Beispiel. in Novation oder Schuldenerlass.

Die Beendigung eines kommerziellen Konzessionsvertrags unterliegt der staatlichen Registrierung bei denselben Stellen, die den Abschluss dieses Vertrags registrieren.

Im Falle der Kündigung eines der ausschließlichen Rechte, die im Komplex der ausschließlichen Rechte enthalten sind, die im Rahmen eines kommerziellen Konzessionsvertrags übertragen werden, bleibt der Vertrag mit Ausnahme der Bestimmungen, die sich auf das gekündigte Recht beziehen (Artikel 1040 des Zivilgesetzbuchs Code).

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Olga Pereskokova
Sehr hilfreiches Zeug! Vielen Dank!


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