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Stellenbeschreibung für den Chefspezialisten für Informationssicherheit. Vollständiges Dokument

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Berufsbeschreibungen

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I. Allgemeine Bestimmungen

  1. Der Chief Information Security Officer gehört zur Kategorie der Manager.
  2. In die Position des leitenden Informationsschutzspezialisten wird eine Person mit einer höheren beruflichen (technischen) Ausbildung und mindestens 5 Jahren Erfahrung im Informationsschutz berufen.
  3. Die Ernennung zum Chefspezialisten für Informationssicherheit und die Entlassung aus dieser Position erfolgen auf Anordnung des Direktors des Unternehmens.
  4. Der Chief Information Security Officer muss wissen:
  • Legislative und normative Rechtsakte zu Staatsgeheimnissen.
  • Dokumente, die die Hauptrichtungen der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung der Branche definieren.
  • Regulatorische und methodische Materialien zu Fragen der Gewährleistung der Informationssicherheit.
  • Entwicklungsperspektiven, Spezialisierung und Tätigkeitsbereiche des Unternehmens und seiner Geschäftsbereiche.
  • Die Art der Interaktion zwischen den Abteilungen im Forschungs- und Entwicklungsprozess und das Verfahren zur Weitergabe offizieller Informationen.
  • Ein System zur Organisation eines umfassenden Informationsschutzes in der Industrie und im Unternehmen.
  • Perspektiven für die Entwicklung und Entwicklungsrichtungen technischer und softwaremathematischer Mittel der Informationssicherheit.
  • Methoden und Mittel zur Überwachung geschützter Informationen, zur Identifizierung von Kanälen für Informationslecks und zur Organisation technischer Informationen.
  • Methoden zur Planung und Organisation wissenschaftlicher Forschung, Entwicklung und Arbeit zur Informationssicherheit.
  • Das Verfahren zum Abschluss von Verträgen zur Durchführung spezieller Forschungen und Inspektionen sowie zum Schutz technischer Mittel zur Übertragung, Verarbeitung, Anzeige und Speicherung von Informationen.
  • In- und ausländische Erfahrung im Bereich technischer Aufklärung und Informationssicherheit.
  • Grundlagen der Volkswirtschaftslehre, Produktionsorganisation, Arbeit und Management.
  • Regeln und Vorschriften des Arbeitsschutzes.
  1. Der Chefspezialist für Informationssicherheit berichtet direkt an den Direktor des Unternehmens.
  2. Während der Abwesenheit des leitenden Informationssicherheitsspezialisten (Geschäftsreise, Urlaub, Krankheit etc.) werden seine Aufgaben von einem Stellvertreter (in seiner Abwesenheit von einer in der vorgeschriebenen Weise ernannten Person) wahrgenommen, der die entsprechenden Rechte erwirbt und verantwortlich ist für die ordnungsgemäße Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben.

II. Amtliche Verpflichtungen

  1. Verwaltet die Umsetzung der Arbeiten zum umfassenden Informationsschutz in der Branche und im Unternehmen und gewährleistet den wirksamen Einsatz aller verfügbaren organisatorischen, technischen und technischen Maßnahmen zum Schutz von Informationen, die Staatsgeheimnisse darstellen.
  2. Beteiligt sich an der Entwicklung der technischen Politik und legt die Aussichten für die Entwicklung technischer Kontrollmittel fest, organisiert die Entwicklung und Umsetzung neuer technischer und softwaremathematischer Schutzmittel, die den unbefugten Zugriff auf amtliche Informationen, die einen Staat darstellen, ausschließen oder erheblich erschweren Geschäftsgeheimnis.
  3. Beteiligt sich an der Prüfung technischer Spezifikationen für zu schützende Produktdesigns, Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, überwacht die Einbeziehung der Anforderungen behördlicher, technischer und methodischer Dokumente zum Informationsschutz und die Umsetzung dieser Anforderungen.
  4. Bereitet Vorschläge zur Aufnahme organisatorischer, technischer und technischer Maßnahmen zum Schutz von Informationssystemen in Arbeitspläne und Programme vor.
  5. Beteiligt sich an Arbeiten zur Schaffung sicherer Informationstechnologien, die den Anforderungen eines umfassenden Informationsschutzes entsprechen.
  6. Organisiert Forschungs- und Entwicklungsarbeiten im Bereich der Verbesserung von Informationssicherheitssystemen und der Steigerung ihrer Effizienz.
  7. Führt das gesamte Spektrum (auch besonders komplexer) Arbeiten im Zusammenhang mit der Kontrolle und dem Schutz von Informationen auf der Grundlage entwickelter Programme und Methoden durch.
  8. Organisiert die Sammlung und Analyse von Materialien zu möglichen Informationslecks, auch über technische Kanäle, während der Forschung und Entwicklung im Zusammenhang mit der Schaffung und Produktion spezieller Produkte (Produkte), die für die Durchführung von Arbeiten zur Gewährleistung der Informationssicherheit erforderlich sind.
  9. Bietet die Koordinierung laufender organisatorischer und technischer Aktivitäten, die Entwicklung methodischer und regulatorischer Materialien und die Bereitstellung der erforderlichen methodischen Unterstützung bei der Durchführung von Arbeiten zum Informationsschutz sowie die Bewertung der technischen und wirtschaftlichen Effizienz vorgeschlagener und umgesetzter organisatorischer und technischer Lösungen.
  10. Organisiert die Arbeit zur Sammlung und Systematisierung der notwendigen Informationen über schutzwürdige Objekte und geschützte Informationen, bietet methodische Anleitung und Kontrolle über die Arbeit, um das technische und wirtschaftliche Niveau und die Wirksamkeit der entwickelten Maßnahmen zum Schutz von Informationen zu bewerten.
  11. Leitet die Arbeit, Daten über den Bedarf an technischen und softwaremathematischen Mitteln der Informationssicherheit, Kontrollausrüstung zusammenzufassen, Anträge für die Herstellung dieser Mittel zu erstellen und deren Erhalt und Verteilung zwischen Schutzobjekten zu organisieren.
  12. Fördert die Verbreitung bewährter Verfahren und die Einführung moderner organisatorischer und technischer Maßnahmen, Mittel und Methoden zum Schutz von Informationen, um deren Effizienz zu steigern.
  13. Bietet Kontrolle über die Einhaltung der Anforderungen der behördlichen und technischen Dokumentation, die Einhaltung des festgelegten Verfahrens zur Durchführung von Arbeiten sowie der aktuellen Gesetzgebung bei der Lösung von Problemen im Zusammenhang mit der Informationssicherheit.
  14. Koordiniert die Aktivitäten von Abteilungen und Informationssicherheitsspezialisten in Industrie und Unternehmen.

III. Rechte

Der Chief Information Security Officer hat das Recht:

  1. Interagieren Sie mit den Leitern aller Strukturbereiche des Unternehmens zu Fragen der Informationssicherheit.
  2. Dokumente im Rahmen ihrer Zuständigkeit unterzeichnen und indossieren.
  3. Fordern Sie von der Unternehmensleitung größtmögliche Unterstützung bei der Erfüllung ihrer Amtspflichten und Rechte.
  4. Fordern und erhalten Sie von den Leitern der Strukturabteilungen des Unternehmens, den Spezialisten und den Arbeitnehmern Informationen und Materialien, die für die ordnungsgemäße Wahrnehmung ihrer offiziellen Rechte und Pflichten erforderlich sind.

IV. Eine Verantwortung

Der Chief Information Security Officer ist verantwortlich für:

  1. Für unsachgemäße Erfüllung oder Nichterfüllung ihrer in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen Amtspflichten – im Rahmen der durch die geltende Arbeitsgesetzgebung der Ukraine festgelegten Grenzen.
  2. Für Straftaten, die im Rahmen der Ausübung ihrer Tätigkeit begangen werden – im Rahmen der geltenden Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung der Ukraine.
  3. Für die Verursachung von Sachschäden – innerhalb der durch die geltende Arbeits- und Zivilgesetzgebung der Ukraine festgelegten Grenzen.

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