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Stellenbeschreibung für Künstler-Konstrukteur (Designer). Vollständiges Dokument

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Berufsbeschreibungen

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I. Allgemeine Bestimmungen

  1. Ein Künstler-Konstrukteur (Designer) gehört zur Kategorie der Spezialisten.
  2. Für die Position:
  • Zum Designkünstler (Designer) wird eine Person ernannt, die über eine höhere Berufsausbildung (Kunst und Design) verfügt, ohne dass eine Berufserfahrung oder eine sekundäre Berufsausbildung (Kunst und Design) sowie eine mindestens dreijährige Berufserfahrung als Designtechniker der Kategorie I vorliegen müssen oder andere Stellen, die durch Fachkräfte mit mittlerer Berufsausbildung ersetzt werden;
  • Künstler-Designer (Designer) der Kategorie III – eine Person, die über eine während des Studiums erworbene höhere berufliche (künstlerische und gestalterische) Ausbildung und Berufserfahrung in ihrem Fachgebiet oder Berufserfahrung in Ingenieurpositionen ohne Qualifikationskategorie verfügt;
  • Künstler-Designer (Designer) der Kategorie II – eine Person, die über eine höhere berufliche (Kunst-Design-)Ausbildung und mindestens 3 Jahre Berufserfahrung als Künstler-Designer der Kategorie III verfügt;
  • Künstler-Designer (Designer) der Kategorie I – eine Person, die über eine berufliche (künstlerische und gestalterische) Ausbildung und mindestens dreijährige Berufserfahrung als Künstler-Designer der Kategorie II verfügt.
  1. Die Ernennung zum Künstler-Konstrukteur (Designer) und die Entlassung aus dieser Position erfolgen auf Anordnung des Unternehmensleiters.
  2. Der Künstler-Konstrukteur (Designer) muss wissen:
  • Vorschriften, methodische Materialien zur künstlerischen Gestaltung und zum rechtlichen Schutz gewerblicher Muster;
  • Perspektiven für die technische Entwicklung des Unternehmens;
  • Trends in der Verbesserung von gestalteten Produkten;
  • technische Ästhetik und Ergonomie;
  • Methoden der künstlerischen Gestaltung und künstlerische und grafische Arbeiten;
  • Produktionstechnologie, Funktionsprinzipien, Installationsbedingungen und technischer Betrieb der zu entwickelnden Produkte;
  • aktuelle Branchen- und Unternehmensstandards, technische Rahmenbedingungen für künstlerische und gestalterische Entwicklungen;
  • einheitliches System der Konstruktionsdokumentation;
  • einheitliches System der technologischen Dokumentation;
  • Anforderungen an die Entwicklung und Ausführung künstlerischer und gestalterischer Dokumentation;
  • technische Eigenschaften und Eigenschaften von Materialien, die in entworfenen Strukturen verwendet werden;
  • Grundanforderungen, die im Produktdesignprozess berücksichtigt werden müssen (funktionale, technische und strukturelle, ergonomische, ästhetische usw.);
  • Methoden zur Durchführung technischer Berechnungen im künstlerischen Gestalten;
  • Grundlagen der Normung und Patentwissenschaft;
  • das Verfahren zur Durchführung der künstlerischen und gestalterischen Prüfung von Produktdesigns, Kriterien für die ästhetische Bewertung ihrer Qualität;
  • das Verfahren zur Bescheinigung der Qualität von Industrieprodukten;
  • bei der Gestaltung verwendete technische Mittel;
  • das Verfahren zur Einreichung von Anmeldungen für Geschmacksmuster;
  • fortgeschrittene in- und ausländische Erfahrung im künstlerischen Gestalten;
  • Grundlagen der Volkswirtschaftslehre, der Arbeitsorganisation und des Managements;
  • arbeitsrechtliche Grundlagen;
  • interne Arbeitsvorschriften;
  • Regeln und Normen des Arbeitsschutzes, Sicherheitsmaßnahmen, Betriebshygiene und Brandschutz.
  1. Der Designkünstler (Designer) berichtet direkt an _______ (Leiter der Designabteilung; Designingenieur; anderer Beamter).
  2. Während der Abwesenheit des Künstler-Konstrukteurs (Designers) (Krankheit, Urlaub, Geschäftsreise etc.) werden seine Aufgaben von einer in der vorgeschriebenen Weise ernannten Person wahrgenommen. Diese Person erwirbt die entsprechenden Rechte und ist für die ordnungsgemäße Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben verantwortlich.

II. Amtliche Verpflichtungen

Künstler-Konstrukteur (Designer):

  1. Entwickelt künstlerische und gestalterische Projekte von Produkten (Komplexen) für Industrie- und Haushaltszwecke und gewährleistet dabei ein hohes Maß an Verbrauchereigenschaften und ästhetischen Qualitäten der entworfenen Strukturen, deren Übereinstimmung mit technischen und wirtschaftlichen Anforderungen sowie fortschrittlicher Produktionstechnologie und ergonomischen Anforderungen.
  2. Führt die Auswahl und Analyse von Patent- und anderen wissenschaftlichen und technischen Informationen durch, die in verschiedenen Phasen (Stufen) des künstlerischen Designs erforderlich sind.
  3. Untersucht die Anforderungen der Kunden an die zu entwerfenden Produkte und die technischen Möglichkeiten des Unternehmens für deren Herstellung.
  4. Führt eine vergleichende Analyse ähnlicher in- und ausländischer Produkte durch und bewertet deren ästhetisches Niveau.
  5. Beteiligt sich an der Umsetzung einzelner Etappen (Stufen) und Forschungs- und Versuchsbereiche im Zusammenhang mit der Lösung künstlerischer und gestalterischer Probleme, an der Erstellung technischer Spezifikationen für die Gestaltung und deren Abstimmung mit Kunden, an der Entwicklung künstlerischer und gestalterischer Vorschläge.
  6. Mithilfe neuer Informationstechnologien sucht es nach den rationalsten Lösungen, Struktur- und Veredelungsmaterialien sowie externen Designdetails, volumetrischem und grafischem Design, detaillierten Produktformen, entwickelt Layout- und Kompositionslösungen und bereitet Daten für die Berechnung der wirtschaftlichen Rechtfertigung des vorgeschlagenen Designs vor.
  7. Entwickelt die notwendige technische Dokumentation für das entworfene Produkt (Layout- und Gesamtansichtszeichnungen, Skizzen- und Arbeitszeichnungen für den Prototypenbau, Demonstrationszeichnungen, farbgrafische ergonomische Diagramme, Arbeitsentwurfsmodelle), beteiligt sich an der Erstellung von Erläuterungen zu Projekten, deren Überprüfung und Verteidigung.
  8. Führt Arbeiten im Zusammenhang mit der Gestaltung von Formularen für Begleitdokumente, Verpackung und Werbung für entworfene Produkte durch.
  9. Bereitet Materialien für Standardisierungsarbeiten im Bereich der künstlerischen Gestaltung vor.
  10. Überwacht die Übereinstimmung der Arbeitszeichnungen des Produkts und der technologischen Ausrüstung mit dem künstlerischen und gestalterischen Projekt, insbesondere von Teilen und Baugruppen, die die Benutzerfreundlichkeit und das Erscheinungsbild der Struktur beeinträchtigen können, sowie die Überwachung der Umsetzung künstlerischer und gestalterischer Lösungen während des Entwurfs , Herstellung, Prüfung und Endbearbeitung von erfahrenen Produktmustern und Vorbereitung der technischen Dokumentation für die Serienproduktion (Massenproduktion), nimmt die notwendigen Änderungen daran vor.
  11. Beteiligt sich an der Vorbereitung von Anträgen für Industriedesigns, an der Vorbereitung von Materialien für die künstlerische und gestalterische Prüfung von Projekten und an der Einreichung neu entwickelter Produkte zur Bescheinigung und Zertifizierung.
  12. Studiert vertiefte in- und ausländische Erfahrungen im Bereich der künstlerischen Gestaltung mit dem Ziel, diese in praktische Tätigkeiten umzusetzen.
  13. Bereitet Rezensionen und Schlussfolgerungen zu Rationalisierungsvorschlägen und Erfindungen im Zusammenhang mit in der Entwicklung befindlichen Produktdesigns, Normenentwürfen, technischen Spezifikationen und anderen regulatorischen Dokumenten zum künstlerischen Design vor.
  14. Unterhält eine Datei mit durchgeführten Projekten und Mustern der verwendeten Materialien.
  15. Erstellt eine Dokumentation abgeschlossener künstlerischer und gestalterischer Entwicklungen und erstellt Berichte über die Ergebnisse der durchgeführten Arbeiten.

III. Rechte

Ein Künstler-Konstrukteur (Designer) hat das Recht:

  1. Machen Sie sich mit den Entscheidungsentwürfen der Unternehmensleitung in Bezug auf ihre Aktivitäten vertraut.
  2. Unterbreiten Sie dem Management Vorschläge zur Verbesserung der Arbeit im Zusammenhang mit den in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen Aufgaben.
  3. Informieren Sie den unmittelbaren Vorgesetzten über alle bei der Erfüllung seiner Aufgaben festgestellten Mängel in der Produktionstätigkeit des Unternehmens (seinen Strukturabteilungen) und unterbreiten Sie Vorschläge zu deren Beseitigung.
  4. Fordern Sie persönlich oder im Namen des unmittelbaren Vorgesetzten von den Leitern der Unternehmensabteilungen und Fachkräften Informationen und Unterlagen an, die für die Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich sind.
  5. Bei der Lösung der ihm übertragenen Aufgaben sind Spezialisten aus allen (Einzel-)Strukturbereichen einzubinden (sofern dies in den Strukturbereichsvorschriften vorgesehen ist, andernfalls mit Genehmigung der Geschäftsführung).
  6. Von der Unternehmensleitung verlangen, dass sie bei der Erfüllung seiner Pflichten und Rechte behilflich ist.

IV. Eine Verantwortung

Der Künstler-Konstrukteur (Designer) ist verantwortlich für:

  1. Für unsachgemäße Erfüllung oder Nichterfüllung ihrer in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen Amtspflichten – im Rahmen der durch die geltende Arbeitsgesetzgebung der Ukraine festgelegten Grenzen.
  2. Für Straftaten, die im Rahmen der Ausübung ihrer Tätigkeit begangen werden – im Rahmen der geltenden Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung der Ukraine.
  3. Für die Verursachung von Sachschäden – innerhalb der durch die geltende Arbeits- und Zivilgesetzgebung der Ukraine festgelegten Grenzen.

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