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Stellenbeschreibung für Chef-TV-Regisseur. Vollständiges Dokument

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Berufsbeschreibungen

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I. Allgemeine Bestimmungen

  1. Der Chefdirektor gehört zur Kategorie der Führer.
  2. Die Ernennung und Entlassung des Hauptdirektors erfolgt auf Anordnung des Direktors gemäß dem in der geltenden Arbeitsgesetzgebung festgelegten Verfahren.
  3. Der Chief Director berichtet direkt an den Director.
  4. Die Produktionsabteilung ist dem Hauptdirektor unterstellt.
  5. Während der Abwesenheit des Hauptdirektors (Geschäftsreise, Urlaub, Krankheit) werden seine Aufgaben vom Technischen Direktor wahrgenommen, der die entsprechenden Rechte erwirbt und für die ordnungsgemäße Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben verantwortlich ist.
  6. In die Position des Chefregisseurs wird eine Person berufen, die über eine höhere berufliche (Regie-)Ausbildung und mindestens 5 Jahre Erfahrung als Fernsehregisseur verfügt.
  7. Um ihre Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen zu können, müssen sie Folgendes wissen:
  • Gesetze der Ukraine „Über Massenmedien“, „Über Werbung“;
  • Beschlüsse, Anordnungen, Anordnungen und andere maßgebende Dokumente höherer, örtlicher und sonstiger Organe, die die Anforderungen an das künstlerische Niveau von Fernsehprogrammen festlegen;
  • gesellschaftspolitische Ereignisse;
  • der Zustand und die Aussichten für die Entwicklung des wirtschaftlichen, wissenschaftlichen und kulturellen Lebens im In- und Ausland;
  • fortgeschrittene Regieerfahrung im In- und Ausland;
  • Prinzipien und Methoden der Videoregie;
  • kreativer Prozess und Technologie zur Erstellung von Fernsehprogrammen;
  • technische Mittel der Fernseh- und Rundfunkübertragung;
  • Urheberrecht und Arbeitsrecht;
  • Methoden der Informationsverarbeitung mit modernen technischen Mitteln, Kommunikations- und Kommunikationsmitteln, Computertechnologie;
  • das Verfahren zum Abschluss und zur Durchführung von Urheberrechts- und Arbeitsverträgen;
  • Grundlagen der Volkswirtschaftslehre, Produktionsorganisation, Arbeit und Management;
  • Formen und Systeme der Vergütung und materiellen Anreize;
  • Vorschriften und methodische Empfehlungen zur Regulierung der Tätigkeit kreativer Arbeitnehmer;
  • Regeln und Vorschriften des Arbeitsschutzes, der Sicherheit und des Brandschutzes.

II. Amtliche Verpflichtungen

  1. Die Hauptaufgabe des Hauptdirektors ist die bedingungslose und qualitativ hochwertige Umsetzung dieser Anweisungen sowie der Anforderungen des Direktors an die Arbeitsfunktionen.
  2. Organisiert und leitet den kreativen und Produktionsprozess der Erstellung von Fernsehprogrammen auf hohem künstlerischem Niveau,
  3. Definiert das kreative Konzept der Aktivität; beteiligt sich an der Entwicklung langfristiger und aktueller thematischer, produktionstechnischer und finanzieller Pläne der Abteilung sowie des Fernseh- und Radiounternehmens, entwickelt Projektschätzungen, fördert die Förderung, sorgt für die Umsetzung genehmigter Pläne,
  4. Verbessert die Formen des Feedbacks mit Fernsehzuschauern, mit der kreativen Community,
  5. Verallgemeinert und führt fortgeschrittene in- und ausländische Erfahrungen in der Erstellung von Fernsehprogrammen, der Verbesserung der Arten und Formen der Ausstrahlung, der Organisation von Produktion, Arbeit und Leitung von Kreativteams, der Identifizierung von Produktionsreserven und deren Einführung in die alltägliche Praxis ein.
  6. Leitet Film-(Kreativ-)Teams, sorgt für die korrekte Interpretation der Absichten des Autors durch die Macher der Programme, kontrolliert den Arbeitskomplex im Zusammenhang mit der Produktion von Fernsehprogrammen, koordiniert die Arbeit des künstlerischen und Produktionspersonals,
  7. Entwickelt Drehbuchpläne für Programme sowie Werbevideos entsprechend der Anwendung für die Produktion von Werbespots.
  8. Überwacht die Bereitschaft der Film-(Kreativ-)Teams zur Aufnahme und Bearbeitung; beteiligt sich am Empfang von Übertragungen,
  9. Kontrolliert den Einsatz technischer Mittel und berücksichtigt die Arbeitsbelastung des künstlerischen und Produktionspersonals.
  10. Bereitet bei Bedarf direkt verantwortungsvolle Überweisungen vor,
  11. Macht Vorschläge zur Tarifierung, Einstellung, Entlassung und Förderung angesehener Mitarbeiter sowie zur Verhängung von Disziplinarstrafen gegen Verstöße gegen die Arbeits- und Produktionsdisziplin und erstellt monatlich Honorarabrechnungen.

III. Rechte

Der Hauptdirektor hat das Recht:

  1. Machen Sie Vorschläge zur Verbesserung des Hardwarekomplexes.
  2. Fordern Sie persönlich oder im Namen des unmittelbaren Vorgesetzten von den Abteilungsleitern des Fernsehunternehmens und den Spezialisten Informationen und Unterlagen an, die für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlich sind.
  3. Fordern Sie die Geschäftsführung des Fernsehunternehmens auf, die für die Wahrnehmung der Amtspflichten erforderlichen organisatorischen und technischen Voraussetzungen sowie die Ausführung der festgelegten Unterlagen sicherzustellen.
  4. Machen Sie sich mit den Entscheidungsentwürfen der Unternehmensleitung in Bezug auf ihre Aktivitäten vertraut.
  5. Reichen Sie Vorschläge zur Verbesserung der Arbeit des Fernsehunternehmens zur Prüfung durch die Geschäftsführung ein.

IV. Eine Verantwortung

Der Hauptgeschäftsführer ist verantwortlich für:

  1. Für unsachgemäße Erfüllung der in dieser Stellenbeschreibung, den internen Arbeitsvorschriften, dem Arbeitsvertrag, den Anordnungen und Anweisungen des Direktors sowie des unmittelbaren Vorgesetzten vorgesehenen Pflichten.
  2. Für die Sicherheit und rationelle Nutzung der ihm anvertrauten materiellen Werte und sonstigen Ressourcen.
  3. Für die Einhaltung der Arbeitsdisziplin.

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