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Stellenbeschreibung für den Leiter des Transportdienstes eines Unternehmens. Vollständiges Dokument

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Berufsbeschreibungen

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I. Allgemeine Bestimmungen

  1. Der Leiter des Transportdienstes des Unternehmens gehört zur Kategorie der Manager.
  2. In die Position wird eine Person mit einer höheren beruflichen (technischen) Ausbildung und mindestens dreijähriger Berufserfahrung in diesem Bereich oder einer sekundären (technischen) Ausbildung und mindestens fünfjähriger Berufserfahrung in der Organisation von Transportdienstleistungen für das Unternehmen berufen Leiter des Transportdienstes eines Unternehmens.
  3. Die Ernennung zum Leiter des Transportdienstes und die Entlassung aus diesem erfolgen auf Anordnung des Unternehmensleiters auf Empfehlung von _______.
  4. Der Leiter des Transportdienstes des Unternehmens muss wissen:
  • Beschlüsse, Anordnungen, Anordnungen, sonstige leitende und behördliche Dokumente höherer und anderer Organe im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Transportdienstes;
  • Charta des Straßenverkehrs;
  • Design, Zweck, Designmerkmale, technische und betriebliche Daten von Schienenfahrzeugen;
  • Vorschriften für den technischen Betrieb des Rollmaterials von Kraftfahrzeugen;
  • Technik und Organisation der Wartung und Reparatur von Fahrzeugen;
  • Regeln für die Beförderung von Gütern;
  • technische Bedingungen für das Laden und Sichern der Ladung;
  • Regeln für die Registrierung (einschließlich Zoll) von transportierten Gütern;
  • Normen der Standzeit von Fahrzeugen und Containern im Frachtbetrieb;
  • Sicherheitsvorschriften und Betriebshygiene während des Be- und Entladevorgangs;
  • Normen für die Transport- und Verpackungsbedingungen von Waren;
  • das Verfahren zur Führung von Aufzeichnungen und zur Berichterstattung über Fahrzeuge und Betriebsmaterialien;
  • Regeln für den Betrieb von Computertechnologie und Kommunikation;
  • Straßenverkehrsordnung;
  • Grundlagen der Arbeitsorganisation;
  • arbeitsrechtliche Grundlagen;
  • interne Arbeitsvorschriften;
  • Regeln und Normen des Arbeitsschutzes, Sicherheitsmaßnahmen, Betriebshygiene und Brandschutz.
  1. Der Leiter des Transportdienstes des Unternehmens berichtet direkt. (stellvertretender Direktor des Unternehmens für kaufmännische Angelegenheiten; Leiter der Vertriebsabteilung; Leiter der Logistikabteilung; sonstiger Beamter).
  2. Während der Abwesenheit des Leiters des Transportdienstes des Unternehmens (Krankheit, Urlaub, Dienstreise usw.) werden seine Aufgaben von seinem Stellvertreter (in seiner Abwesenheit von einer in der vorgeschriebenen Weise ernannten Person) wahrgenommen, der für die ordnungsgemäße Abwicklung verantwortlich ist Ausführung.

II. Amtliche Verpflichtungen

Leiter des Transportdienstes des Unternehmens:

  1. Entwickelt jährliche, vierteljährliche, monatliche und betriebliche Transportpläne auf der Grundlage von Plänen für die Beschaffung von Materialien, Rohstoffen und den Versand von Fertigprodukten unter Berücksichtigung der Produktionspläne des Unternehmens.
  2. Organisiert die Umsetzung zentraler interorganisationaler und intraorganisationaler Transporte.
  3. Ermittelt den Bedarf und führt Berechnungen für die vom Unternehmen benötigten Fahrzeuge, Be- und Entladegeräte, Reparaturgeräte und Ersatzteile durch.
  4. Verwaltet den Transfer von Materialressourcen zu den Lagern des Unternehmens und den Transfer von Fertigprodukten zu den Lagern der Kunden.
  5. Organisiert die Kontrolle über den rationellen Einsatz von Fahrzeugen gemäß den festgelegten Standards für deren Tragfähigkeit und Kapazität.
  6. Organisiert Nachschlage- und Informationsarbeiten im Dienst über ankommende und abgehende Fracht, Lieferzeiten, Transportbedingungen und andere Fragen des Transports, des Ladens, Entladens und des Handelsbetriebs.
  7. Organisiert, passt und kontrolliert die Umsetzung betrieblicher Arbeitspläne für das Be- und Entladen sowie die zentrale Zustellung und Entfernung von Fracht für den Tag und die Schicht.
  8. Entwickelt, implementiert und überwacht die Umsetzung von Maßnahmen, um eine Reduzierung der Transportausfallzeiten im Güterverkehr, eine Steigerung des Durchsatzes und eine rationelle Nutzung von Lagerhallen, Standorten und Fahrzeugzufahrtswegen sowie eine rationelle Nutzung von Be- und Entlademaschinen, Mechanismen und Fahrzeugen sicherzustellen.
  9. Leitet die Entwicklung und kontrolliert die Umsetzung von Maßnahmen zur Beseitigung und Verhinderung von Verlusten und Schäden an Gütern beim Transport, Be- und Entladen, Sortieren und Lagern.
  10. Stellt die ordnungsgemäße Wartung von Lade- und Entladebereichen, Einfahrten, Wiegegeräten und anderen Kontrollgeräten sicher.
  11. Überwacht und gewährleistet die Einhaltung der Produktions- und Arbeitsdisziplin durch die Mitarbeiter des Dienstes sowie die Umsetzung von Stellenbeschreibungen, Regeln und Vorschriften zum Arbeitsschutz, Sicherheitsvorkehrungen, Betriebshygiene und Brandschutz.
  12. Verwaltet Servicemitarbeiter.

III. Rechte

Der Leiter des Transportdienstes des Unternehmens hat das Recht:

  1. Machen Sie sich mit den Entscheidungsentwürfen der Unternehmensleitung zur Transportunterstützung des Unternehmens vertraut.
  2. Unterbreiten Sie Vorschläge zur Verbesserung der Transportversorgung des Unternehmens zur Prüfung durch das Management.
  3. Interagieren Sie mit den Leitern aller (einzelnen) Strukturbereiche des Unternehmens.
  4. Dokumente im Rahmen ihrer Zuständigkeit unterzeichnen und indossieren.
  5. Machen Sie Vorschläge zur Belohnung herausragender Mitarbeiter oder zur Verhängung von Strafen gegen Verstöße gegen die Produktions- und Arbeitsdisziplin.
  6. Fordern Sie die Verwaltung des Unternehmens auf, bei der Erfüllung ihrer offiziellen Pflichten und Rechte Unterstützung zu leisten.

IV. Eine Verantwortung

Der Leiter des Transportdienstes des Unternehmens ist verantwortlich für:

  1. Für unsachgemäße Erfüllung oder Nichterfüllung ihrer in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen Amtspflichten – im Rahmen der durch die Arbeitsgesetzgebung der Ukraine festgelegten Grenzen.
  2. Für Straftaten, die im Rahmen der Ausübung ihrer Tätigkeit begangen werden – innerhalb der durch die Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung der Ukraine festgelegten Grenzen.
  3. Für die Verursachung von Sachschäden – innerhalb der durch die Arbeits- und Zivilgesetzgebung der Ukraine festgelegten Grenzen.

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