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Stellenbeschreibung für einen Marketingmanager. Vollständiges Dokument

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Berufsbeschreibungen

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I. Allgemeine Bestimmungen

  1. Der Marketingmanager ist der Experte des Unternehmens für die Systematisierung von Marketingbewertungen, die Erstellung von Umsatzprognosen und Empfehlungen im Bereich Marketing.
  2. Der Marketingleiter berichtet an den Leiter der Marktforschungsabteilung und in dessen Abwesenheit an den stellvertretenden Generaldirektor für Marketing.
  3. Die Ernennung und Entlassung erfolgt auf Anordnung des Generaldirektors des Unternehmens in der vorgeschriebenen Weise.
  4. Der Marketingleiter organisiert seine Arbeit nach den Vorgaben der Weisungen und internen Regelungen des Unternehmens, den Regeln zur Führung der entsprechenden Dokumentation.
  5. Bei seiner Arbeit orientiert sich der Marketingleiter an:
  • geltende Gesetzgebung,
  • Regulierungsdokumente zum Verfahren zur Führung der statistischen und buchhalterischen Berichterstattung,
  • Firmensatzung,
  • Vorschriften über die Vertriebsstruktur des Unternehmens,
  • Regelungen zum Marketingplan,
  • Organisations- und Verwaltungsdokumente des Unternehmens,
  • diese Stellenbeschreibung.
  1. Der Marketingleiter führt schriftliche und mündliche Aufträge der Unternehmensleitung und des Leiters der Marktforschungsabteilung aus.
  2. Für die Position des Marketingmanagers wird eine Person mit einer höheren wirtschaftswissenschaftlichen Ausbildung, einem Qualifikationsnachweis, einem Zertifikat oder einem Diplom einer weiterführenden Ausbildung und einer Qualifikation als Marketingfachmann berufen.
  3. Der Marketingleiter muss wissen:
  • Vorschriften und Anweisungen zur Führung von Dokumenten zur Durchführung von Marktforschungen sowie zum Verfahren zur Entwicklung eines Unternehmensmarketingplans;
  • Beschlüsse, Weisungen, Anordnungen der Unternehmensleitung, Ausarbeitung genehmigter Dokumentenformen;
  • die Organisationsstruktur des Unternehmens und die Hauptaktivitäten seiner Abteilungen;
  • Informationen über alle Arten von Wirtschaftstätigkeiten des Unternehmens;
  • Technologien des Marketings und der Finanzprognose, Methoden zur Analyse wirtschaftlicher Leistungsindikatoren;
  • Arten und Formen von Dokumenten, die bei der Erstellung eines Marketingplans und der Überwachung der Umsetzung seiner einzelnen Aktivitäten verwendet werden;
  • das Verfahren zur Dokumentation der im Marktforschungsdienst durchgeführten Vorgänge und deren Abbildung im unternehmensinternen Planungssystem;
  • Organisation des Dokumentenumlaufs im Unternehmen;
  • Regeln für den Betrieb von Computer- und Organisationsgeräten;
  • Regeln und Vorschriften des Arbeitsschutzes, der Betriebshygiene und des Brandschutzes.
  1. Der Marketingleiter muss über die Fähigkeiten verfügen, entsprechend den Anforderungen der Anleitung mit einem Personalcomputer zu arbeiten und die erforderliche Software bedienen zu können.

II. Amtliche Verpflichtungen

  1. Entwicklung von Empfehlungen und Prognosen der Marktposition des Unternehmens.
  2. Verallgemeinerung und Systematisierung von Marketingbewertungen, verschiedenen Marketinginformationen und deren Präsentation in etablierten Formaten.
  3. Erstellung von Berichten über regionale (Vor-Ort-)Marketingforschung zur Vorbereitung der Vermarktung des Unternehmensprodukts in anderen Regionen.
  4. Vorlage der ersten Version des Unternehmensmarketingplans an die Unternehmensleitung gemäß bestimmten Vorschriften und innerhalb des festgelegten Zeitrahmens.
  5. Überwachung der Umsetzung der Aktivitäten des Marketingplans.
  6. Koordinierung der Arbeiten zur Erstellung eines Marketingplans und einzelner Veranstaltungen.
  7. Information und Beratung von Vertriebsmitarbeitern bei Vertragsabschlüssen und anderen Abteilungen bei der Entwicklung individueller Marketingplanaktivitäten.
  8. Methodische Unterstützung der Entwicklung, Sicherstellung von Genehmigungen und Vorlage von Umsatzprognosen zur Genehmigung.
  9. Organisation der Erstellung des Marketingplans in den Strukturbereichen des Unternehmens.
  10. Analyse spezifischer Aktivitäten des Marketingplans und Identifizierung von Schwachstellen, ggf. Rücksendung zur Überarbeitung.
  11. Budgetgerechte und termingerechte Erstellung und Genehmigung eines Budgets für die Umsetzungskosten.
  12. Erstellung von Berichten über die tatsächliche Ausführung des Budgets für Umsetzungskosten und des Marketingplans, Analyse der Diskrepanzfaktoren zwischen den tatsächlichen und geplanten Ergebnissen der Strukturabteilungen, Erarbeitung von Empfehlungen und Vorschlägen für die Unternehmensleitung.
  13. Pflegen Sie die Dokumentation für die Planung von Marketingaktivitäten.
  14. Aufbruch zu Dienstreisen zur Marktforschung.
  15. Rationelle Organisation und Aufrechterhaltung der Ordnung am Arbeitsplatz.
  16. Anhebung der Qualifikationen und des beruflichen Niveaus.
  17. Einhaltung der Arbeits- und Leistungsdisziplin.

III. Rechte

Der Marketingleiter hat das Recht:

  1. Verfügen über vollständige Informationen über das technische Niveau, die Qualität und die technische Wartung der Produkte sowie über andere Informationen über die Aktivitäten der Unternehmensbereiche im Zusammenhang mit ihrer Marktposition.
  2. Unterzeichnen und bestätigen Sie die Umsatzprognose, den Marketingplan und das Verkaufsbudget sowie den Bericht über die Handelskosten. Verweigern Sie deren Unterzeichnung und Billigung im Falle der Nichteinhaltung festgelegter Anforderungen oder Analyseergebnisse.
  3. Wenden Sie sich bei allen Fragen zur Produktion und betrieblichen Tätigkeit an die Unternehmensleitung.
  4. Machen Sie Vorschläge zur Einführung neuer Produkte, zur Verbesserung der Qualität und des technischen Niveaus der Produkte, zur Änderung des Produktionsvolumens, zur Organisation des Vertriebs und zur Verbesserung des technischen Service.
  5. Machen Sie der Unternehmensleitung Vorschläge zur Verbesserung der Marketingaktivitäten im Unternehmen.
  6. Machen Sie Vorschläge für die vorgeschriebene Einbindung von Forschungs- und anderen Organisationen sowie einzelnen Spezialisten in die Entwicklung von Prognosen und Marketingplanung.
  7. Machen Sie Vorschläge zur Verbesserung der Arbeit im Zusammenhang mit den in dieser Anleitung vorgesehenen beruflichen Verantwortlichkeiten.

IV. Eine Verantwortung

Der Marketingleiter ist verantwortlich für:

  1. Verstoß gegen die Anforderungen der geltenden Gesetzgebung, die Anforderungen dieser Stellenbeschreibung, Nichterfüllung von Amtspflichten;
  2. die Qualität der Analyse der Marketinginformationen, die Zuverlässigkeit der verwendeten Prognosemethoden, die Richtigkeit der Erstellung und Ausführung des Budgets für Vertriebskosten und des Marketingplans, deren Übereinstimmung mit den im Unternehmen festgelegten Anforderungen;
  3. Gewährleistung der Kompatibilität und Vergleichbarkeit der Marketingforschungsdokumentation mit einheitlichen, vom Unternehmen genehmigten Formaten, Regeln und Verfahren;
  4. Gewährleistung der Sicherheit zuvor entwickelter Dokumente;
  5. Offenlegung offizieller Informationen über die Aktivitäten des Unternehmens und vertraulicher Informationen über die Geschäftstätigkeit des Unternehmens;
  6. Verstoß gegen die Arbeits- und Leistungsdisziplin, die Betriebsregeln der Organisations- und Computerausrüstung.

V. Dienstbeziehungen

  1. Bei der Erfüllung seiner beruflichen Aufgaben interagiert der Marketingmanager mit linearen (Shops, Abteilungen) und funktionalen Struktureinheiten, um einzelne Aktivitäten des Marketingplans zu entwickeln und deren Umsetzung zu überwachen.
  2. Der Marketingleiter erstellt (auf eigene Initiative und auf Wunsch) Empfehlungen zu Marketingthemen für die Unternehmensleitung und die Leiter der Strukturbereiche.
  3. Bei der Erstellung eines Vertriebskostenbudgets interagiert der Marketingleiter mit der Buchhaltung und der Finanzabteilung des Unternehmens.

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