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Stellenbeschreibung für Promotion Manager. Vollständiges Dokument

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Berufsbeschreibungen

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I. Allgemeine Bestimmungen

  1. Der Promotion Manager gehört zur Kategorie der Manager.
  2. Es wird eine Person mit einer beruflichen (wirtschaftswissenschaftlichen) Ausbildung, einer (höheren; sekundären) Zusatzausbildung in Management und Marketing sowie Berufserfahrung im Bereich Werbemanagement und Marketing von mindestens (2 Jahren, 3 Jahren usw.) berufen Position des Promotion Managers.
  3. Die Ernennung zum Promotionsleiter und die Entlassung aus der Position erfolgen auf Anordnung des Unternehmensleiters.
  4. Der Promotion Manager berichtet direkt an _______.
  5. Während der Abwesenheit des Promotion Managers (Geschäftsreise, Urlaub, Krankheit etc.) werden seine Aufgaben von einer nach dem festgelegten Verfahren ernannten Person wahrgenommen. Diese Person erwirbt die entsprechenden Rechte und trägt die Verantwortung für die nicht ordnungsgemäße Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben.

II. Qualifikationen

Der Promotion Manager sollte wissen:

  1. Gesetze und regulatorische Rechtsdokumente, die die Umsetzung unternehmerischer und kommerzieller Aktivitäten regeln.
  2. Marktwirtschaft, Unternehmertum und betriebswirtschaftliche Grundlagen.
  3. Marktbedingungen.
  4. Merkmale beworbener Waren (Dienstleistungen), Marken.
  5. Grundlagen des Marketings (Marketingkonzept, Grundlagen des Marketingmanagements, Methoden und Richtungen der Marktforschung).
  6. Muster der Marktentwicklung und Nachfrage nach Waren (Dienstleistungen).
  7. Managementtheorie, Makro- und Mikroökonomie, Betriebswirtschaftslehre.
  8. Grundlagen der Werbung, Formen und Methoden der Durchführung von Werbekampagnen.
  9. Die Technologie zur Durchführung verschiedener Werbeaktionen.
  10. Methoden zur Ermittlung von Zielgruppen.
  11. Merchandising-Grundlagen.
  12. Ethik der Geschäftskommunikation.
  13. Regeln für die Aufnahme von Geschäftskontakten.
  14. Grundlagen der Soziologie, Psychologie und Arbeitsmotivation.
  15. Fremdsprache.
  16. Unternehmensführungsstruktur.
  17. Methoden der Informationsverarbeitung mit modernen technischen Kommunikations- und Kommunikationsmitteln, Computern.

II. Amtliche Verpflichtungen

Promotion-Manager:

  1. Definiert die Ziele und Zielsetzungen der Promotion, ihre Zielgruppe.
  2. Legt die Formen und Methoden der Präsentation fest (Verkostung, Vorführung von Produktproben, Probenahme, Lotterie usw.).
  3. Erstellt einen Plan (Szenario) für die Präsentation (bestimmt Zeit, Ort, Dekoration des Ortes mit Werbematerialien, Ausrüstung, Inventar mit Firmenlogos oder Markenzeichen, Uniformen für Veranstalter, Ansprachetexte an das Publikum usw.).
  4. Erstellt Präsentationspläne.
  5. Berechnet das Präsentationsbudget und genehmigt es mit seinem direkten Vorgesetzten.
  6. Erhält die Erlaubnis zur Durchführung der Klage von der Verwaltung der Unternehmen, Organisationen, Institutionen, die für die Durchführung der Klage ausgewählt wurden, oder von den zuständigen lokalen Behörden (sofern die Klage im Hoheitsgebiet dieser Behörden durchgeführt wird).
  7. Aufträge: entsprechende Ausrüstung (Tische, Säulen, Ständer, Schirme, Fahnen usw.), Werbekleidung (Uniformen, Abzeichen) für Promoter, Werbematerialien (Plakate, Muster, Werbebroschüren, Souvenirs usw.), Transport- und Medienwerbung für unterstützen den Vortrag.
  8. Ermittelt den Personalbedarf, wirbt (mit Zustimmung der Geschäftsführung) das Personal des Unternehmens für die direkte Durchführung der Maßnahme an oder organisiert auf vertraglicher Basis eine kompetitive Auswahl unter Drittkandidaten (Promotern).
  9. Schließt Verträge mit Veranstaltern für die Dauer der Präsentation ab (sie legen den Arbeitsablauf, ein System zur Beurteilung der Qualität der geleisteten Arbeit, die Höhe der Vergütung und die Höhe einer Geldbuße bei nicht ordnungsgemäßer Erfüllung der eigenen Pflichten sowie die Verantwortung des Arbeitgebers fest) .
  10. Führt Einweisungen und Schulungen des an der Präsentation beteiligten Personals durch.
  11. Wählt das Berichtsformular für den Zeitraum der Präsentation aus (Arbeitszeit des Personals, verbrauchte Verbrauchsmaterialien, Anzahl der bedienten Personen, Menge der während der Präsentation verkauften Waren usw.) und legt das Verfahren für die Berichterstattung fest.
  12. Organisiert die Lieferung der Ausrüstung an die Veranstaltungsorte und den Transport des Personals, wobei es an den dafür vorgesehenen Orten platziert wird.
  13. Organisiert die Präsentation und nimmt direkt an der ersten Veranstaltung teil.
  14. Organisiert ein System zur Kontrolle der Präsentation und der Arbeit des Personals (ernennt Vorgesetzte).
  15. Analysiert Präsentationsergebnisse.
  16. Bereitet Fortschrittsberichte vor und legt sie dem Management zur Überprüfung vor.

III. Rechte

Der Promotion Manager hat das Recht:

  1. Bestimmen Sie selbstständig die Formen und Methoden der Durchführung von Werbeaktionen.
  2. Dokumente im Rahmen ihrer Zuständigkeit unterzeichnen und indossieren.
  3. Machen Sie Promoter und andere Mitarbeiter, die an Werbeaktionen teilnehmen, unabhängig für die schlechte Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten verantwortlich.
  4. Machen Sie sich mit den Dokumenten vertraut, die seine Rechte und Pflichten in seiner Position festlegen, den Kriterien für die Beurteilung der Qualität der Erfüllung seiner Amtspflichten.
  5. Fordern Sie persönlich oder im Namen des unmittelbaren Vorgesetzten von den Leitern der Unternehmensabteilungen und Fachkräften Informationen und Unterlagen an, die für die Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich sind.
  6. Vorschläge zur Verbesserung der Arbeit im Zusammenhang mit den in dieser Weisung vorgesehenen Verantwortlichkeiten zur Prüfung durch die Geschäftsleitung einreichen.
  7. Fordern Sie die Unternehmensleitung auf, die für die Erfüllung der Amtspflichten erforderlichen organisatorischen und technischen Voraussetzungen sowie die Ausführung der festgelegten Unterlagen sicherzustellen.

IV. Eine Verantwortung

Der Promotion Manager ist verantwortlich für:

  1. Für unsachgemäße Erfüllung oder Nichterfüllung ihrer in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen Amtspflichten im Rahmen der durch die Arbeitsgesetzgebung der Ukraine festgelegten Grenzen.
  2. Für Straftaten, die im Rahmen der Ausübung ihrer Tätigkeit begangen werden – innerhalb der durch die Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung der Ukraine festgelegten Grenzen.
  3. Für die Verursachung von Sachschäden – innerhalb der durch die geltende Arbeits- und Zivilgesetzgebung der Ukraine festgelegten Grenzen.

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