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Stellenbeschreibung für einen Dokumentenspezialisten. Vollständiges Dokument

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Berufsbeschreibungen

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I. Allgemeine Bestimmungen

  1. Der Dokumentationsfachmann gehört zur Kategorie der Spezialisten.
  2. Für die Position:
  • ein Dokumentenspezialist wird von einer Person mit höherer Berufsausbildung ernannt, ohne dass eine Berufserfahrung erforderlich ist;
  • Dokumentenspezialist der Kategorie II – es wird eine Person ernannt, die über eine höhere Berufsausbildung verfügt und mindestens 3 Jahre als Dokumentenspezialist gearbeitet hat;
  • Dokumentenspezialist der Kategorie I – eine Person, die über eine höhere Berufsausbildung und Berufserfahrung in der Position eines Dokumentenspezialisten der Kategorie II von mindestens 3 Jahren verfügt.
  1. Die Ernennung zum Dokumentenmanager und seine Entlassung erfolgen auf Anordnung des Unternehmensleiters gegen Vorlage (Leiter der Dokumentationsunterstützungsabteilung; Büroleiter; sonstiger Beamter).
  2. Dokumentation muss wissen:
  • Erlasse, Weisungen, Anordnungen, andere leitende und behördliche Dokumente höherer Behörden im Zusammenhang mit der Dokumentationsunterstützung für das Management;
  • das Verfahren zur Planung, Gestaltung und Technologie der Arbeit auf der Grundlage der Organisations- und Computertechnologie für Unterstützungsdienste für die Managementdokumentation;
  • Methoden der Forschung, Analyse, Gestaltung und Entwicklung von Dokumentationssystemen;
  • das Verfahren zur Registrierung, Klassifizierung, Aufbewahrung und Wertprüfung von Dokumenten;
  • Organisation von Archiven;
  • regulatorische und methodische Dokumente zum Entwurf und Betrieb automatisierter Informationsmanagementsysteme;
  • Methoden zum Entwerfen und Aktualisieren von Datenbanken und Datenbanken;
  • Grundlagen des Managements, Ergonomie, Sozialpsychologie, Soziologie;
  • Dokumentenerstellung;
  • In- und Auslandserfahrung im Bereich Dokumentationsunterstützung für das Management;
  • Grundlagen der Volkswirtschaftslehre, der Arbeitsorganisation und des Managements;
  • Arbeitsrecht;
  • interne Arbeitsvorschriften;
  • Regeln und Vorschriften des Arbeitsschutzes.
  1. Der Dokumentenmanager berichtet direkt an _______.
  2. Während der Abwesenheit eines Dokumentenmanagers (Urlaub, Krankheit usw.) werden seine Aufgaben von einer auf Anordnung des Unternehmensleiters ernannten Person wahrgenommen, die die entsprechenden Rechte erwirbt und für die ordnungsgemäße Erfüllung der übertragenen Aufgaben verantwortlich ist ihn.

II. Amtliche Verpflichtungen

Dokumentenschreiber:

  1. Entwickelt und implementiert technologische Prozesse für die Arbeit mit Dokumenten und dokumentarischen Informationen auf der Grundlage des Einsatzes von Organisations- und Computertechnologie (Buchhaltung, Ausführungskontrolle, Betriebsspeicherung, Nachschlagewerk).
  2. Beteiligt sich an der Planung, Organisation und Verbesserung der Aktivitäten der Managementdokumentationsabteilung.
  3. Überwacht den Geschäftsgang.
  4. Erarbeitet Vorschläge zur Gewährleistung ergonomischer Arbeitsbedingungen und zur Rationalisierung der Arbeitsplätze für Mitarbeiter der Dokumentationsunterstützungsabteilung.
  5. Entwickelt einheitliche Dokumentationssysteme und Stundenzettel für Dokumente für verschiedene Zwecke und Verwaltungsebenen sowie Klassifikatoren für Dokumentinformationen.
  6. Organisiert die Implementierung von Dokumentationssystemen.
  7. Ergreift Maßnahmen, um die Zusammensetzung von Dokumenten und Informationsindikatoren zu rationalisieren, deren Anzahl zu reduzieren und den Dokumentenfluss zu optimieren.
  8. Beteiligt sich an der Auswahl der zur staatlichen Aufbewahrung übergebenen Dokumente, der Organisation der Aufbewahrung und der Prüfung des Wertes von Dokumenten.
  9. Beteiligt sich an der Aufgabenstellung, dem Entwurf, dem Betrieb und der Verbesserung (im Hinblick auf die Informationsunterstützung) automatisierter Informationssysteme und Managementsysteme sowie an der Entwicklung der neuesten Informationstechnologien (einschließlich papierloser).
  10. Studiert und fasst fortgeschrittene in- und ausländische Erfahrungen im Bereich der Dokumentationsunterstützung für das Management zusammen und entwickelt normative und methodische Dokumente zu Fragen der Dokumentationsunterstützung.
  11. Beteiligt sich an der Auswahl, Vermittlung und Fortbildung des Personals in der Dokumentationsunterstützungsabteilung.
  12. Führt einzelne Dienstaufträge seines unmittelbaren Vorgesetzten aus.

III. Rechte

Der Dokumentenmanager hat das Recht:

  1. Machen Sie sich mit den Entscheidungsentwürfen der Unternehmensleitung in Bezug auf ihre Aktivitäten vertraut.
  2. Machen Sie Vorschläge zur Verbesserung der Arbeit im Zusammenhang mit den in dieser Anleitung vorgesehenen Verantwortlichkeiten.
  3. Informieren Sie im Rahmen Ihrer Zuständigkeit Ihren unmittelbaren Vorgesetzten über alle bei der Erfüllung Ihrer Amtsrechte und Pflichten festgestellten Mängel in der Tätigkeit des Unternehmens (Struktureinheit, einzelne Mitarbeiter) und unterbreiten Sie Vorschläge zu deren Beseitigung.
  4. Fordern Sie persönlich oder im Namen des unmittelbaren Vorgesetzten von Abteilungsleitern und anderen Fachkräften Informationen und Dokumente an, die zur Erfüllung seiner beruflichen Aufgaben erforderlich sind.
  5. Beziehen Sie Spezialisten aller (einzelnen) Strukturbereiche in die Lösung der ihm übertragenen Aufgaben ein (sofern dies in den Strukturbereichsvorschriften vorgesehen ist, andernfalls mit Genehmigung des Organisationsleiters).
  6. Fordern Sie von der Unternehmensleitung, Ihrem unmittelbaren Vorgesetzten, Unterstützung bei der Erfüllung der in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen Aufgaben.

IV. Eine Verantwortung

Der Dokumentenmanager ist verantwortlich für:

  1. unsachgemäße Leistung oder Nichterfüllung ihrer offiziellen Pflichten gemäß dieser Stellenbeschreibung – innerhalb der durch die geltende Arbeitsgesetzgebung der Ukraine festgelegten Grenzen.
  2. Straftaten, die im Rahmen der Ausübung ihrer Tätigkeit begangen werden – innerhalb der durch die geltende Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung der Ukraine festgelegten Grenzen.
  3. materiellen Schaden verursachen – innerhalb der durch die geltende Arbeits- und Zivilgesetzgebung der Ukraine festgelegten Grenzen.

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