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Stellenbeschreibung für eine Fachkraft in der Schadensbearbeitung. Vollständiges Dokument

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Berufsbeschreibungen

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I. Allgemeine Bestimmungen

  1. Auf die Position eines Spezialisten für Schadensbearbeitung wird eine Person mit einer höheren beruflichen (technischen) Ausbildung, zusätzlicher juristischer Ausbildung und Berufserfahrung im Bereich der Schadensbearbeitung von mindestens (1 Jahr; 2 Jahren; 3 Jahren) berufen.
  2. Der Schadensspezialist muss wissen:
  • Regeln für die Beförderung von Gütern mit verschiedenen Verkehrsträgern;
  • technische Bedingungen für das Laden, Entladen und Sichern von Ladung;
  • staatliche Standards für zu transportierende Güter;
  • das Verfahren zur Erstellung von Ansprüchen und Akten für die Beförderung von Gütern;
  • Verfahren zur Prüfung und Regulierung von Ansprüchen;
  • das Verfahren zur Übergabe von Waren an andere Beförderer;
  • Vorschriften für die Inspektion von Fahrzeugen und rollendem Material;
  • Anweisungen für die Erstellung von Be- und Entladevorgängen;
  • Normen für die Transport- und Verpackungsbedingungen von Waren;
  • das Verfahren zum Entladen, Empfangen, Lagern, Ausgeben und Warten von Fracht entlang der Strecke;
  • das Verfahren zur Ausstellung von Transportdokumenten;
  • Anforderungen an die Vorbereitung von Handelsgeschäften;
  • Lieferbedingungen für Waren und die Regeln für die Berechnung der Lieferbedingungen.
  • Normen des natürlichen Ladungsverlustes beim Transport durch verschiedene Transportmittel;
  • Verfahren zum Packen und Verstauen von Gütern in Fahrzeugen, Containern;
  • das Spektrum der transportierten Güter, die Art ihres Transports je nach Jahreszeit;
  • technische Normen zum Beladen von Fahrzeugen;
  • Berichts- und Abrechnungsunterlagen für den Warentransport;
  • Grundlagen der Wirtschaft.
  1. Die Ernennung zum Spezialisten für Schadensregulierungsarbeiten und die Entlassung aus der Position erfolgen auf Anordnung des Leiters der Transportorganisation.
  2. Der Schadensspezialist berichtet direkt an _______.

II. Amtliche Verpflichtungen

Spezialist für Rechtsstreitigkeiten:

  1. Organisiert Untersuchungen in Fällen unsicherer Ladung und verspäteter Warenlieferung gemäß den Bedingungen der abgeschlossenen Verträge.
  2. Bei Bedarf Reisen als Vertreter eines Transportunternehmens, um an der Vorbereitung von Handelsakten mitzuwirken.
  3. Analysiert Akten und Gutachten, Handelsakten und andere Dokumente, die den Sachverhalt von Diebstahl, Verlust oder Warenmangel belegen, um die Verantwortlichen zu identifizieren und die Höhe des Schadens zu ermitteln.
  4. Untersucht die Bestimmungen abgeschlossener Verträge, um verletzte Bedingungen zu identifizieren.
  5. Stellt die Gründe für die Nichteinhaltung der Lieferbedingungen der zum Transport angenommenen Waren fest.
  6. Ermittelt die Gründe für Schäden an der Ladung (Überprüfungen: Einhaltung der Bedingungen für Verpackung, Verpackung, Beladung, Entladung, Lagerung, Transport usw.; Vorhandensein von Warnschildern).
  7. Basierend auf einer Analyse der Situation der Sicherheit der transportierten Güter und der Einhaltung der Lieferfristen der Güter werden Anforderungen an Struktureinheiten zur Verbesserung der Organisation und des technologischen Prozesses des Transports entwickelt.
  8. Bereitet Antworten auf Ansprüche von Gegenparteien vor (bei Befriedigung, bei Befriedigungsverweigerung).
  9. Bereitet Fälle für Vergleiche mit Versendern, Empfängern, die Sachschäden erlitten haben, sowie Fälle für die Übergabe an Schiedsgerichte vor.
  10. Stellt Ansprüche gegen Empfänger und Verlader wegen Verzögerungen bei der Übergabe der Ladung zum Transport, verspäteter Annahme der gelieferten Ladung und Überschreitung der Normen für die Standzeit von Schienenfahrzeugen beim Be- und Entladen fest.
  11. Auf der Grundlage der vom Versanddienst und den zuständigen Mitarbeitern bereitgestellten Daten werden Pannen und Reparaturen an Schienenfahrzeugen, Verkehrsunfälle sowie andere Ereignisse und Handlungen erfasst, die zu Schäden bei Verladern und Empfängern geführt haben.
  12. Berät die für die Erstellung der Frachtannahmedokumentation zuständigen Mitarbeiter über die Anforderungen an die Transportdokumentation und den in den Gesetzen vorgesehenen Informationsumfang.
  13. Entwickelt Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der transportierten Güter und zur Verbesserung der Melde- und Schadensregulierungsarbeit in der Organisation.
  14. Überwacht die Erfüllung angemessener Anforderungen von Versendern, Empfängern und anderen Gegenparteien.
  15. Führt Arbeiten zur Verbesserung der Technologie zur Untersuchung und Prüfung von Handelshandlungen und Ansprüchen durch.
  16. Führt Aufzeichnungen über Handlungen und Ansprüche sowie zugehörige Dokumente in der von der Organisation genehmigten Form.

III. Rechte

Der Schadensspezialist hat das Recht:

  1. Vertretung einer Transportorganisation in Fragen der Schadensregulierungsarbeit im Verhältnis zu Verladern, Empfängern und anderen Auftragnehmern.
  2. Handeln Sie im Namen der Transportorganisation vor Schiedsgerichten.
  3. Machen Sie sich mit den Dokumenten vertraut, die seine Rechte und Pflichten in seiner Position festlegen, den Kriterien für die Beurteilung der Qualität der Erfüllung seiner Amtspflichten.
  4. Dokumente im Rahmen ihrer Zuständigkeit unterzeichnen und indossieren.
  5. Von der Leitung der Organisation verlangen, dass sie die für die Wahrnehmung der Amtspflichten erforderlichen organisatorischen und technischen Voraussetzungen schafft.

IV. Eine Verantwortung

Der Schadenspezialist ist zuständig für:

  1. Für unsachgemäße Erfüllung oder Nichterfüllung ihrer in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen Amtspflichten – im Rahmen der durch die geltende Arbeitsgesetzgebung der Ukraine festgelegten Grenzen.
  2. Für Straftaten, die im Rahmen ihrer Tätigkeit begangen werden – im Rahmen der geltenden Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung der Ukraine.
  3. Für die Verursachung materieller Schäden an der Organisation – im Rahmen der geltenden Arbeits- und Zivilgesetzgebung der Ukraine.

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