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Stellenbeschreibung für den leitenden Vertriebsleiter. Vollständiges Dokument

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Berufsbeschreibungen

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I. Allgemeine Bestimmungen

  1. Der Leading Sales Manager gehört zur Kategorie der Professionals.
  2. Auf die Position des Lead Sales Managers wird eine Person mit einer höheren (sekundären) Berufsqualifikation und Berufserfahrung in vergleichbaren Positionen von mindestens einem Jahr berufen.
  3. Der leitende Vertriebsleiter wird auf Anordnung des Generaldirektors auf Vorschlag des kaufmännischen Leiters und des Leiters der Großhandelsabteilung angenommen und entlassen.
  4. Der Lead Sales Manager berichtet direkt an den Leiter der Großhandelsabteilung.
  5. Der Lead Sales Manager wird bei seiner Tätigkeit geleitet von:
  • normative Dokumente über die durchgeführten Arbeiten;
  • methodische Materialien zu relevanten Themen;
  • die Satzung der Firma;
  • Arbeitsvorschriften;
  • Aufträge und Aufträge des kaufmännischen Leiters und Leiters der Großhandelsabteilung;
  • diese Stellenbeschreibung.
  1. Muss wissen:
  • Ukrainische Gesetzgebung;
  • regionaler Markt, seine Konjunktur, Merkmale und Besonderheiten;
  • Grundlagen der Preisgestaltung und des Marketings;
  • Grundlagen der Werbung, Formen und Methoden der Durchführung von Werbekampagnen;
  • Sortiment, Klassifizierung, Eigenschaften und Zweck der von der Firma verkauften Produkte;
  • Lagerungs- und Transportbedingungen der von der Firma verkauften Produkte;
  • Grundsätze der Handelsorganisation in der Region;
  • Psychologie und Verkaufsprinzipien;
  • das Verfahren zur Entwicklung von Geschäftsplänen und kommerziellen Bedingungen von Vereinbarungen und Verträgen;
  • Entwicklungsperspektiven und Bedürfnisse der regionalen Verbraucher;
  • Grundlagen des Zivil-, Handels- und Patentrechts;
  • die Grundlagen der Arbeitsorganisation zur Schaffung von Nachfrage und zur Stimulierung des Produktabsatzes in der Region;
  • aktuelle Formen der Rechnungslegung und Berichterstattung;
  • Ethik der Geschäftskommunikation;
  • Regeln für die Aufnahme von Geschäftskontakten und Verhandlungen;
  • die Struktur des kaufmännischen Dienstes und der Großhandelsabteilung;
  • Regeln für den Betrieb von Computertechnik;
  • interne arbeitsrechtliche Regelungen.

II. Amtliche Verpflichtungen

  1. Organisation und Verwaltung des Verkaufs der Produkte des Unternehmens:
  • Suche nach potentiellen Kunden;
  • Durchführung geschäftlicher Verhandlungen mit Kunden im Interesse der Firma;
  • Verhandlung von Arbeitsbedingungen mit Auftraggebern, Ausführung und Abschluss von Verträgen;
  • Entgegennahme und Bearbeitung von Kundenaufträgen gemäß der Technologie der Abteilung;
  • Verfolgung des Zeitpunkts und der Beträge von Kundenzahlungen;
  • systematische Besuche bei Kunden und Aufbau der günstigsten, für beide Seiten vorteilhaften Kooperationsbeziehungen;
  • Aufrechterhaltung der Sortimentslinie mit den Kunden und Sicherstellung einer angemessenen Produktpositionierung;
  • Motivation der Kunden, gemäß genehmigten Verkaufsförderungsprogrammen mit der Firma zusammenzuarbeiten;
  • Reisen auf Dienstreisen im Interesse der Kanzlei;
  1. Planungs- und Analysearbeiten:
  • Sammlung von Informationen über den regionalen Markt;
  • Analyse von Informationen über den regionalen Markt und Entwicklung, basierend auf den Ergebnissen der Analyse, einer Strategie zur Förderung und zum Verkauf von Produkten auf diesem Markt;
  • Entwicklung von betrieblichen und langfristigen Plänen für den Verkauf von Produkten in der Region;
  • Sortiments- und Finanzplanung gemäß den geltenden Vorschriften;
  • die Analyse von statistischen Daten von Verkäufen und Lieferungen von Kunden der Firma;
  • Sammlung und Analyse von Informationen über die Positionierung von Wettbewerbern bei den Kunden, über Veränderungen der Marktsituation auf dem regionalen Markt;
  • Bereitstellung von Berichten über die Arbeitsergebnisse gemäß den Arbeitsvorschriften der Abteilung und des Unternehmens.
  1. Verkaufssicherung:
  • Teilnahme an der Entwicklung und Umsetzung von Projekten im Zusammenhang mit den Aktivitäten der Großhandelsabteilung;
  • Interaktion mit den Unterabteilungen der Firma, um die zugewiesenen Aufgaben zu erfüllen;
  • Teilnahme an Workshops;
  • Pflege von Arbeits- und Berichtsunterlagen.
  • Pflege aktueller Informationen über den Kunden im Informationssystem.
  1. Kontrolle:
  • Überwachung der Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen und Arbeitsbedingungen bei Kunden;
  • Kontrolle der Zahlungs- und Versanddynamik.

III. Rechte

Der Leading Sales Manager hat das Recht:

  1. Bringen Sie die Frage der Erhöhung der Löhne und der Bezahlung von Überstunden gemäß den Bestimmungen, Dokumenten und Anordnungen zum Vergütungssystem der Mitarbeiter des Unternehmens zur Sprache.
  2. Melden Sie der höheren Führungsebene alle festgestellten Mängel im Rahmen ihrer Zuständigkeit.
  3. Machen Sie Vorschläge zur Verbesserung der Arbeit im Zusammenhang mit den in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen Aufgaben.
  4. Fordern Sie persönlich oder im Namen der Geschäftsführung von Strukturabteilungen und Mitarbeitern Berichte und Unterlagen an, die für die Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich sind.
  5. Fordern Sie den Abteilungsleiter auf, ihn bei der Wahrnehmung seiner Pflichten und Rechte zu unterstützen.
  6. Verwaltung der ihm anvertrauten finanziellen und materiellen Ressourcen.
  7. Fordern Sie das Management auf, die organisatorischen und technischen Bedingungen sowie die Ausführung der festgelegten Dokumente sicherzustellen, die für die Erfüllung der offiziellen Aufgaben erforderlich sind.

IV. Eine Verantwortung

Der Lead Sales Manager ist verantwortlich für:

  1. Für die Nichterfüllung (unzulässige Erfüllung) ihrer in dieser Weisung vorgesehenen Amtspflichten innerhalb der durch die geltende Arbeitsgesetzgebung der Ukraine festgelegten Grenzen.
  2. Für die Begehung einer Straftat im Rahmen der Ausübung ihrer Tätigkeit – im Rahmen der geltenden Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung der Ukraine.
  3. Für die Verursachung von materiellem Schaden und Schädigung des geschäftlichen Rufs des Unternehmens – innerhalb der durch die geltende Arbeits-, Straf- und Zivilgesetzgebung der Ukraine festgelegten Grenzen.

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