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Stellenbeschreibung für den Leiter des Transportdienstes. Vollständiges Dokument

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Berufsbeschreibungen

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I. Allgemeine Bestimmungen

  1. Der Leiter des Transportdienstes gehört zur Kategorie der Manager.
  2. Auf die Stelle wird eine Person mit einer höheren beruflichen (technischen) Ausbildung und mindestens dreijähriger Berufserfahrung in diesem Bereich oder einer sekundären beruflichen (technischen) Ausbildung und mindestens fünfjähriger Berufserfahrung in der Organisation von Transportdienstleistungen für ein Unternehmen berufen Leiter des Transportdienstes.
  3. Die Ernennung zum Leiter des Transportdienstes und die Entlassung aus diesem erfolgen auf Anordnung des Unternehmensleiters auf Empfehlung von _______ (stellvertretender Unternehmensleiter für kaufmännische Angelegenheiten; Leiter der Vertriebsabteilung; Unternehmen für kaufmännische Angelegenheiten; Leiter der Vertriebsabteilung; Leiter der Logistikabteilung; sonstiger Beamter).
  4. Der Leiter des Transportdienstes muss wissen:
  • Beschlüsse, Anordnungen, Anordnungen, sonstige leitende und behördliche Dokumente höherer und anderer Organe im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Transportdienstes;
  • Charta des Straßenverkehrs;
  • Design, Zweck, Designmerkmale, technische und betriebliche Daten von Schienenfahrzeugen;
  • Vorschriften für den technischen Betrieb des Rollmaterials von Kraftfahrzeugen;
  • Technik und Organisation der Wartung und Reparatur von Fahrzeugen;
  • Regeln für die Beförderung von Gütern;
  • technische Bedingungen für das Laden und Sichern der Ladung;
  • Regeln für die Registrierung (einschließlich Zoll) von Waren;
  • Normen der Standzeit von Fahrzeugen und Containern im Frachtbetrieb;
  • Sicherheitsvorschriften und Betriebshygiene während des Be- und Entladevorgangs;
  • Normen für die Transport- und Verpackungsbedingungen von Waren;
  • Grundlagen der Wirtschaft, fortschreitende Organisation von Produktion und Arbeit;
  • das Verfahren zur Führung von Aufzeichnungen und zur Berichterstattung über Fahrzeuge und Betriebsmaterialien;
  • Regeln für den Betrieb von Computertechnik;
  • Straßenverkehrsordnung;
  • Grundlagen der Arbeitsorganisation;
  • Arbeitsrecht;
  • interne Arbeitsvorschriften;
  • Regeln und Normen des Arbeitsschutzes, Sicherheitsmaßnahmen, Betriebshygiene und Brandschutz.
  1. Der Leiter des Transportdienstes berichtet direkt an _______ (stellvertretender Direktor des Unternehmens für kaufmännische Angelegenheiten; Leiter der Vertriebsabteilung).
  2. Während der Abwesenheit des Leiters des Verkehrsdienstes (Geschäftsreise, Urlaub, Krankheit etc.) werden seine Aufgaben von einem Stellvertreter (im Falle seiner Abwesenheit von einer in der vorgeschriebenen Weise ernannten Person) wahrgenommen, der für deren ordnungsgemäße Erfüllung verantwortlich ist .

II. Amtliche Verpflichtungen

Leiter Fahrdienst:

  1. Entwickelt jährliche, vierteljährliche, monatliche und betriebliche Transportpläne auf der Grundlage von Plänen für die Beschaffung von Materialien, Rohstoffen und den Versand von Fertigprodukten sowie Produktionsplänen.
  2. Organisiert die Umsetzung zentraler interorganisationaler und intraorganisationaler Transporte.
  3. Ermittelt den Bedarf und erstellt Berechnungen für die von der Organisation benötigten Fahrzeuge, Be- und Entladeausrüstung, Reparaturausrüstung und Ersatzteile.
  4. Verwaltet den Transfer von Materialressourcen zu den Lagern der Organisation und den Transfer von Fertigprodukten zu den Lagern der Kunden.
  5. Bietet Kontrolle über den rationellen Einsatz von Fahrzeugen gemäß den festgelegten Standards für ihre Tragfähigkeit und Kapazität.
  6. Organisiert Nachschlage- und Informationsarbeiten im Dienst über ankommende und abgehende Fracht, Lieferzeiten, Transportbedingungen und andere Fragen des Transports, des Ladens, Entladens und des Handelsbetriebs.
  7. Organisiert, passt und kontrolliert die Umsetzung betrieblicher Arbeitspläne für das Be- und Entladen sowie die zentrale Zustellung und Entfernung von Fracht für den Tag und die Schicht.
  8. Entwickelt, implementiert und überwacht die Umsetzung von Maßnahmen, um eine Reduzierung der Transportausfallzeiten im Güterverkehr, eine Steigerung des Durchsatzes und eine rationelle Nutzung von Lagerhallen, Standorten und Fahrzeugzufahrtswegen sowie eine rationelle Nutzung von Be- und Entlademaschinen, Mechanismen und Fahrzeugen sicherzustellen.
  9. Leitet die Entwicklung und kontrolliert die Umsetzung von Maßnahmen zur Beseitigung und Verhinderung von Ladungsverlusten beim Transport, Be- und Entladen, Sortieren und Lagern.
  10. Sorgt für die ordnungsgemäße Wartung von Be- und Entladestellen, Autoeinfahrten, Waagen und anderen Kontrollgeräten.
  11. Überwacht die Einhaltung der Produktions- und Arbeitsdisziplin durch die Mitarbeiter des Dienstes sowie die Umsetzung von Stellenbeschreibungen, Regeln und Vorschriften zum Arbeitsschutz, Sicherheitsvorkehrungen, Betriebshygiene und Brandschutz.
  12. Verwaltet Servicemitarbeiter.

III. Rechte

Der Leiter des Transportdienstes hat das Recht:

  1. Machen Sie sich mit den Entscheidungsentwürfen der Unternehmensleitung bezüglich der Transportunterstützung der Organisation vertraut.
  2. Vorschläge zur Verbesserung der Transportversorgung des Unternehmens zur Prüfung durch die Unternehmensleitung einreichen.
  3. Interagieren Sie mit den Leitern aller (einzelnen) Strukturbereiche des Unternehmens.
  4. Dokumente im Rahmen ihrer Zuständigkeit unterzeichnen und indossieren.
  5. Machen Sie Vorschläge zur Förderung herausragender Mitarbeiter und zur Verhängung von Strafen gegen Verstöße gegen die Produktions- und Arbeitsdisziplin.
  6. Von der Unternehmensleitung verlangen, dass sie bei der Erfüllung ihrer Pflichten und Rechte behilflich ist.

IV. Eine Verantwortung

Der Leiter des Transportdienstes ist verantwortlich für:

  1. Für unsachgemäße Erfüllung oder Nichterfüllung ihrer in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen Amtspflichten – im Rahmen der durch die geltende Arbeitsgesetzgebung der Ukraine festgelegten Grenzen.
  2. Für Straftaten, die im Rahmen der Ausübung ihrer Tätigkeit begangen werden – im Rahmen der geltenden Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung der Ukraine.
  3. Für die Verursachung von Sachschäden – innerhalb der durch die geltende Arbeits- und Zivilgesetzgebung der Ukraine festgelegten Grenzen.

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