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Stellenbeschreibung des stellvertretenden Generaldirektors. Vollständiges Dokument

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Berufsbeschreibungen

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I. Allgemeine Bestimmungen

  1. Diese Stellenbeschreibung definiert die funktionalen Pflichten, Rechte und Verantwortlichkeiten des stellvertretenden Generaldirektors.
  2. Der stellvertretende Generaldirektor wird gemäß dem in der geltenden Arbeitsgesetzgebung festgelegten Verfahren auf Anordnung des Generaldirektors in die Position berufen und entlassen.
  3. Der stellvertretende Generaldirektor berichtet direkt an den Generaldirektor.
  4. Auf die Position des stellvertretenden Generaldirektors wird eine Person mit einer höheren Berufsausbildung und mindestens 2 Jahren Führungserfahrung berufen.
  5. Der stellvertretende Generaldirektor muss in der Lage sein, einen Computer auf dem Niveau eines sicheren Benutzers zu bedienen, einschließlich der Fähigkeit, spezielle Computerprogramme zu verwenden.
  6. Der stellvertretende Generaldirektor muss wissen:
  • Gesetze, Verordnungen, Beschlüsse, Anordnungen, Anordnungen, andere behördliche und leitende Dokumente im Zusammenhang mit der Arbeit eines Handelsunternehmens;
  • Warenkunde, Normen und Spezifikationen für Waren, ihre wesentlichen Eigenschaften, Qualitätsmerkmale;
  • Organisation der Lagerhaltung, Lagerungs- und Transportbedingungen von Waren;
  • Lieferanten, Sortiment und Nomenklatur der Produkte;
  • die Führungsstruktur, die Rechte und Pflichten der Mitarbeiter und die Art ihrer Arbeit;
  • Regeln und Methoden zur Organisation des Kundendienstes;
  • Grundlagen der Volkswirtschaftslehre, der Arbeitsorganisation und des Managements;
  • Grundlagen der Marketing- und Werbeorganisation;
  • die Reihenfolge der Registrierung von Räumlichkeiten und Vitrinen;
  • Grundlagen der Ästhetik und Sozialpsychologie;
  • Arbeitsrecht;
  • Interne Arbeitsvorschriften;
  • Regeln und Normen des Arbeitsschutzes;
  • Sicherheitsvorschriften, industrielle Hygiene und Hygiene, Brandschutz, Zivilschutz.
  1. Der stellvertretende Generaldirektor muss über organisatorische Fähigkeiten und Kommunikationsfähigkeiten verfügen und energisch und positiv sein.
  2. Während der vorübergehenden Abwesenheit des stellvertretenden Generaldirektors werden seine Aufgaben von einer Person wahrgenommen, die auf Anordnung des Generaldirektors des Unternehmens ernannt wird. Diese Person erwirbt die entsprechenden Rechte und ist für die qualitativ hochwertige und termingerechte Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben verantwortlich.

II. Amtliche Verpflichtungen

Stellvertretender Generaldirektor:

  1. Gewährleistet die Sättigung des Unternehmens mit Waren gemäß der genehmigten Sortimentsliste und der Verbrauchernachfrage.
  2. Organisiert die Arbeit an der rhythmischen Umsetzung des Verkaufsplans.
  3. Entwickelt auf der Grundlage einer Untersuchung der Verbrauchernachfrage eine verbindliche Sortimentsliste der Waren und überwacht deren Einhaltung.
  4. Führt eine Analyse der Struktur der Rohstoffbestände und der Handelsdynamik für bestimmte Warengruppen durch.
  5. Nimmt umgehend einen Abschlag von Waren vor, die bei Käufern nicht nachgefragt werden.
  6. Beteiligt sich an der Vorbereitung von Bestellungen und Verträgen über die Lieferung von Waren und kontrolliert deren Ausführung.
  7. Überprüft die Richtigkeit der Führung und Ausführung von Dokumenten im Zusammenhang mit der Lieferung und dem Verkauf von Waren.
  8. Stellt die Angemessenheit der für Waren berechneten Preise sicher.
  9. Führt täglich (vor der Eröffnung des Unternehmens) eine Kontrolle der Arbeitsbereitschaft des Unternehmens durch, einschließlich der Verfügbarkeit von Waren zum Verkauf in Lagerhäusern, der Warenauslage, der Richtigkeit der Preisschilder, des Zustands der Fenster usw Räumlichkeiten als Ganzes (einschließlich des sanitären Zustands).
  10. Führt den Mitarbeitern des Handelssaals das Sortiment der gelieferten Waren und neue Waren vor.
  11. Organisiert und steuert Werbekampagnen in den Handelsräumen des Unternehmens.
  12. Beteiligt sich am Inventar des Unternehmens.
  13. Überwacht die Einhaltung der Handelsregeln.
  14. Berücksichtigt Beschwerden von Käufern, Lieferanten und trifft Entscheidungen darüber.
  15. Informiert den Generaldirektor über die bestehenden Mängel in der Arbeit des Unternehmens und die zu deren Beseitigung ergriffenen Maßnahmen.
  16. Er beobachtet und kontrolliert die Einhaltung der Arbeits- und Produktionsdisziplin, der Regeln und Normen des Arbeitsschutzes, der industriellen Hygiene- und Hygieneanforderungen, der Brandschutzanforderungen und des Zivilschutzes durch die Mitarbeiter.
  17. Sorgt dafür, dass die Mitarbeiter auf Anordnungen und Anordnungen der Unternehmensverwaltung aufmerksam gemacht und ausgeführt werden.
  18. Studiert ständig inländische und ausländische Erfahrungen von Handelsunternehmen.
  19. Nimmt regelmäßig an internationalen und russischen Ausstellungen und Konsumgütermessen teil.
  20. Gibt ohne Genehmigung des Generaldirektors des Unternehmens keine Interviews, führt keine Besprechungen und Verhandlungen im Zusammenhang mit den Aktivitäten des Unternehmens durch.

III. Rechte

Der stellvertretende Generaldirektor hat das Recht:

  1. Erteilen Sie den Mitarbeitern des Unternehmens Anweisungen und Anweisungen zu einer Reihe von Themen, die zu seinen funktionalen Aufgaben gehören.
  2. Ergreifen Sie geeignete Maßnahmen, um die Ursachen zu beseitigen, die zur Konfliktsituation geführt haben.
  3. Nehmen Sie einen Abschlag und eine Neubewertung von Waren vor, die bei Käufern nicht nachgefragt werden.
  4. Überwachen Sie die Einhaltung der Handelsregeln durch die Mitarbeiter des Unternehmens und ergreifen Sie geeignete Maßnahmen, um diese zu beseitigen.
  5. Machen Sie Vorschläge zur Anwendung von Disziplinarmaßnahmen gegen Mitarbeiter des Unternehmens, die grobe Verstöße gegen die Handelsregeln und die Arbeitsdisziplin begangen haben, sowie zum Abzug von Prämien auf der Grundlage der Arbeitsergebnisse.
  6. Tägliche Überwachung der Bereitschaft des Unternehmens, mit Kunden zusammenzuarbeiten, der Verfügbarkeit von Waren, der korrekten Gestaltung von Preisschildern, der Warenpräsentation, des Zustands der Schaufensterdekoration und des hygienischen Zustands der Handelsräume.
  7. Machen Sie dem Generaldirektor des Unternehmens Vorschläge zur Verbesserung der Arbeit des Unternehmens.

IV. Eine Verantwortung

Der stellvertretende Generaldirektor ist verantwortlich für:

  1. Für unsachgemäße Erfüllung oder Nichterfüllung ihrer in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen Amtspflichten – im Rahmen der durch die geltende Arbeitsgesetzgebung der Ukraine festgelegten Grenzen.
  2. Für Straftaten, die im Rahmen der Ausübung ihrer Tätigkeit begangen werden – im Rahmen der geltenden Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung der Ukraine.
  3. Für die Verursachung von Sachschäden – innerhalb der durch die geltende Arbeits- und Zivilgesetzgebung der Ukraine festgelegten Grenzen.

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