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Stellenbeschreibung für den stellvertretenden Generaldirektor für unternehmensrechtliche Arbeiten. Vollständiges Dokument

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Berufsbeschreibungen

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I. Allgemeine Bestimmungen

  1. Der Assistent des Generaldirektors für unternehmensrechtliche Arbeit (im Folgenden als Assistent bezeichnet) organisiert und führt die unternehmensrechtliche Arbeit bei JSC „_______“ (im Folgenden als Unternehmen bezeichnet) durch.
  2. Bei seiner Tätigkeit wird der Assistent geleitet von:
  • Gesetzgebung, andere normative Akte;
  • die Satzung der Gesellschaft, andere lokale Vorschriften;
  • diese Anleitung.
  1. Ein Assistent berichtet direkt an den Generaldirektor des Unternehmens, wird auf Anordnung des Generaldirektors des Unternehmens in eine Position berufen und von seiner Position entlassen.
  2. Zum Assistenten wird eine Person ernannt, die über eine höhere juristische Ausbildung und mindestens fünf Jahre Berufserfahrung im juristischen Fachgebiet verfügt.
  3. Während der Abwesenheit des Assistenten aufgrund vorübergehender Arbeitsunfähigkeit, Urlaub oder Geschäftsreise werden seine Aufgaben vom Leiter der Rechtsabteilung oder einem anderen auf Anordnung des Generaldirektors ernannten Mitarbeiter wahrgenommen.

II. Amtliche Verpflichtungen

Im Bereich Corporate Work Assistant

  1. Bietet:
  • Interaktion des Generaldirektors mit Aktionären, Mitgliedern des Verwaltungsrats, Wirtschaftsprüfern und der Prüfungskommission des Unternehmens;
  • Erstellung von Berichten des Generaldirektors an den Verwaltungsrat und die Hauptversammlung der Aktionäre sowie andere Informationen, die im Namen des Generaldirektors an den Verwaltungsrat übermittelt werden;
  • Unterstützung des Generaldirektors bei der Umsetzung von Entscheidungen der Hauptversammlungen der Aktionäre und des Verwaltungsrats der Gesellschaft;
  • Unterstützung des Sekretärs des Verwaltungsrats bei der technischen Unterstützung bei der Organisation und Durchführung von Sitzungen des Verwaltungsrats und Hauptversammlungen der Aktionäre des Unternehmens;
  • Abschluss von Vereinbarungen mit Registerführern und Wirtschaftsprüfern der Gesellschaft und Mitwirkung bei der Koordinierung der Bedingungen dieser Vereinbarungen; Dokumentationsunterstützung für die Durchführung von Ausschreibungen zur Auswahl des Abschlussprüfers der Gesellschaft.
  1. Führt folgende Aufgaben aus:
  • bereitet im Namen des Generaldirektors Briefe, Anträge an den Verwaltungsrat und die Aktionäre der Gesellschaft vor, organisiert die Zusammenstellung und Verteilung von Berichten und anderen Informationen an die Mitglieder des Verwaltungsrats;
  • kontrolliert und analysiert in vom Generaldirektor festgelegten Abständen Änderungen in der Zusammensetzung der Aktionäre der Gesellschaft;
  • erarbeitet im Namen des Generaldirektors oder seines ersten Stellvertreters Vorschläge zur Beibehaltung oder Änderung der Zusammensetzung der Aktionäre der Gesellschaft sowie eines Pakets von Wertpapieren (Aktien), die sich im Besitz der Gesellschaft befinden;
  • interagiert mit den Registerführern des Unternehmens und juristischen Personen, denen das Unternehmen angehört, in allen Fragen im Zusammenhang mit der Führung von Wertpapierregistern;
  • registriert neue Ausgaben der Satzung des Unternehmens gemäß den gesetzlichen Anforderungen.
  1. Betreut folgende Arbeitsgebiete des Vereins:
  • Bilanzierung von Aktien, anderen Wertpapieren sowie Anteilen (Einlagen) an anderen juristischen Personen, die das Unternehmen direkt besitzt oder über verbundene Unternehmen kontrolliert;
  • Einholung von Lizenzen, Zertifikaten durch das Unternehmen, Registrierung von Eigentumsrechten und Eigentumsrechten des Unternehmens sowie zentrale Buchhaltung dieser Dokumente.

Rechtsanwaltsgehilfe

  1. Bietet:
  • qualifizierte Wahrung der Interessen des Unternehmens in Justiz- und Rechtsinstitutionen, staatlichen Behörden und kommunalen Selbstverwaltungen, inkl. unter Einbeziehung spezialisierter Organisationen, Anwaltskanzleien;
  • Organisation der Erstellung von Verfahrensunterlagen;
  • allgemeine rechtliche Analyse der Unternehmensaktivitäten des Unternehmens und der Bedarf an rechtlicher Unterstützung für diese Aktivität;
  • Entwicklung von Arbeitsverträgen, die das Unternehmen mit den Stellvertretern des Generaldirektors abschließt.
  1. Führt direkt die folgenden Aufgaben aus:
  • erarbeitet im Namen des Generaldirektors und seines Ersten Stellvertreters Neufassungen (Änderungen und Ergänzungen) der Satzung der Gesellschaft, Bestimmungen über das Verfahren zur Wahl und die Tätigkeit der Leitungs- und Kontrollorgane der Gesellschaft (Reglement „Über die Hauptversammlung der Gesellschaft“) Aktionäre“, „Über den Verwaltungsrat“, „Über den Generaldirektor“, „Über die Prüfungskommission“), andere interne Dokumente des Unternehmens im Bereich Corporate Governance;
  • erklärt auf Wunsch dem Generaldirektor und anderen Mitarbeitern der Unternehmensleitung die Aktiengesetzgebung und die Wertpapiergesetzgebung, inkl. bereitet Analyse- und Referenzmaterialien vor.
  1. Betreut folgende Arbeitsgebiete des Vereins:
  • Organisation der Entwicklung lokaler regulatorischer Rechtsakte des Unternehmens (Vorschriften, Anweisungen, Anordnungen);
  • Organisation der juristischen Arbeit im Unternehmen in den folgenden Bereichen: Vertrags-, Schadens- und Prozessarbeit, lokale Regelsetzung (gemäß der geltenden Gesetzgebung, der Satzung, anderen internen Dokumenten des Unternehmens);
  • Organisation des Papierkrams und des Dokumentenumlaufs des Unternehmens;
  • Verbesserung der lokalen gesetzlichen Bestimmungen des Unternehmens.

III. Rechte

Der Assistent hat das Recht:

  1. von den Mitarbeitern des Unternehmens die rechtzeitige Bereitstellung aller erforderlichen Dokumente und Informationen verlangen und verlangen;
  2. an der Diskussion über Entwürfe lokaler Vorschriften des Unternehmens teilnehmen;
  3. Mitwirkung bei der Koordinierung sämtlicher Bestimmungen und Weisungen der Gesellschaft im Bereich der Corporate Governance;
  4. Überprüfen Sie die Einhaltung des Gesetzes bei der Unternehmenstätigkeit des Unternehmens, geben Sie Stellungnahmen zu den Ursachen und Bedingungen von Gesetzesverstößen bei der Unternehmenstätigkeit des Unternehmens ab und beteiligen Sie sich an der Entwicklung von Maßnahmen, die auf die Einhaltung des Gesetzes bei der Unternehmenstätigkeit des Unternehmens abzielen das Unternehmen;
  5. beim Generaldirektor die Beendigung illegaler Handlungen eines Mitarbeiters des Unternehmens sowie die Abschaffung oder Änderung illegaler lokaler Rechtsakte zu beantragen;
  6. Vorschläge zur Kürzung (Nichtzahlung) von Prämien an Mitarbeiter des Unternehmens vorbereiten, die bei der Tätigkeit des Unternehmens Gesetzesverstöße begangen, seine wirtschaftlichen Interessen verletzt haben oder auf Verlangen des Assistenten nicht rechtzeitig Auskunft gegeben haben im Rahmen seiner Zuständigkeiten anderweitig die ordnungsgemäße Erfüllung seiner Pflichten durch den Assistenten behindert;
  7. Teilnahme an operativen Sitzungen des Unternehmens zu Fragen der gesellschaftsrechtlichen Arbeit des Unternehmens;
  8. mit Zustimmung des Leiters der jeweiligen Struktureinheit des Unternehmens seine Mitarbeiter in die Erstellung gemeinsamer Dokumente und die Durchführung von Tätigkeiten im Zusammenhang mit der gesellschaftsrechtlichen Arbeit des Unternehmens einbeziehen;
  9. Vorbereitung von Vorschlägen für die Aufhebung, Änderung oder Ergänzung lokaler Vorschriften des Unternehmens;
  10. Rücksendung an die ausübenden Künstler zur Überarbeitung minderwertiger und im Widerspruch zur geltenden Gesetzgebung zur Genehmigung vorgelegter Dokumentenentwürfe;
  11. Erarbeiten Sie auf eigene Initiative im Namen des Generaldirektors oder seines ersten Stellvertreters Empfehlungen zur Verbesserung der Effizienz der gesellschaftsrechtlichen Arbeit im Unternehmen, inkl. Kompetenzverteilung zwischen den Leitungsorganen des Unternehmens;
  12. sich an der Gewinnung spezialisierter Organisationen beteiligen, um dem Unternehmen Rechtsdienstleistungen sowie Dienstleistungen im Bereich der Finanzberatung im Bereich der Arbeit mit Wertpapieren anzubieten, an der Aushandlung der Vertragsbedingungen mit diesen Organisationen mitwirken;
  13. im Einvernehmen mit dem Generaldirektor der Gesellschaft Teilnahme an Seminaren, Fortbildungskursen im Tätigkeitsbereich des Assistenten, gegen Bezahlung auf Kosten der Gesellschaft;
  14. mit Dritten in Angelegenheiten interagieren, die in die Zuständigkeit des Assistenten fallen, im Einvernehmen mit dem Generaldirektor, dem Ersten Stellvertretenden Generaldirektor, die Interessen des Unternehmens vertreten, Briefe im Namen des Unternehmens auf der Grundlage einer erteilten Vollmacht unterzeichnen und ( oder) bestellen;
  15. den Generaldirektor und seinen ersten Stellvertreter über alle Tatsachen informieren, die die Erfüllung der dem Assistenten übertragenen Aufgaben behindern;
  16. über Kommunikationsmittel und Ausrüstung verfügen und Dienstfahrzeuge nutzen, um die dem Assistenten übertragenen Aufgaben rechtzeitig und zügig zu erfüllen;
  17. haben weitere Rechte, die die genaue und rechtzeitige Erfüllung ihrer Pflichten gewährleisten.

IV. Eine Verantwortung

Der Assistent ist verantwortlich für:

  1. für die rechtzeitige und qualitativ hochwertige Erfüllung der in dieser Weisung festgelegten Pflichten, die Wahrung von Geschäftsgeheimnissen gemäß der geltenden Arbeitsgesetzgebung und den örtlichen Vorschriften des Unternehmens.
  2. für Straftaten, die im Rahmen der Ausübung ihrer Tätigkeit begangen werden, gemäß den geltenden Arbeits-, Verwaltungs- und Strafgesetzen.
  3. für die Verursachung von Schäden (materieller Art oder Rufschädigung) für das Unternehmen gemäß der geltenden Arbeits- und Zivilgesetzgebung.
  4. für die Zuverlässigkeit und die Einhaltung der Rechtsvorschriften der von ihm unterzeichneten und bestätigten Dokumente.

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