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Stellenbeschreibung für Bankfilialleiter. Vollständiges Dokument

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Berufsbeschreibungen

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I. Allgemeine Bestimmungen

  1. Der Bankfilialleiter gehört zur Kategorie der Manager.
  2. Auf die Position des Leiters einer Bankfiliale wird eine Person berufen, die über eine höhere Berufsausbildung im Berufsfeld und mindestens 3 Jahre Erfahrung im Finanzbanking oder einer vergleichbaren Tätigkeit in leitenden Positionen verfügt.
  3. Der Filialleiter muss wissen:
  • Gesetze und andere regulatorische Rechtsakte der Ukraine im Zusammenhang mit den Aktivitäten der Bank;
  • Anordnungen, Abteilungsanweisungen und behördliche Dokumente im Zusammenhang mit der Arbeit einer Bankfiliale, einschließlich der Buchhaltung;
  • Grundlagen der Volkswirtschaftslehre, wissenschaftliche Arbeitsorganisation;
  • Aussichten für die Entwicklung des Finanz- und Bankensystems und strategische Ausrichtung der Bankaktivitäten;
  • Regeln und Vorschriften des Arbeitsschutzes, der Sicherheit und des Brandschutzes.
  1. Der Bankfilialleiter berichtet direkt an _______.
  2. Während der Abwesenheit des Bankfilialleiters (Geschäftsreise, Urlaub, Krankheit etc.) werden seine Aufgaben von einem Stellvertreter wahrgenommen, der die entsprechenden Rechte erwirbt und für die ordnungsgemäße Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben verantwortlich ist.

II. Amtliche Verpflichtungen

Bankfilialleiter:

  1. Sorgt für die allgemeine Leitung und sorgt für einen stabilen, effizienten Betrieb der Bankfiliale und ihrer Strukturbereiche gemäß der Satzung der Bank, internen Regulierungsdokumenten und Weisungen im Rahmen der geltenden Gesetzgebung.
  2. Im Einklang mit der von der Bank verfolgten Wirtschaftspolitik bestimmt er die Strategie der Bankfiliale und organisiert deren Arbeit auf der Grundlage langfristiger und aktueller Arbeitspläne.
  3. Verteilt die Zuständigkeiten unter seinen Stellvertretern und legt den Grad der Verantwortung für die ihnen zugewiesenen Tätigkeitsbereiche fest.
  4. Prüft und genehmigt Regelungen zur Strukturaufteilung der Bankfiliale und Stellenbeschreibungen der Mitarbeiter gemäß Besetzungstabelle.
  5. Führt eine systematische Analyse der Aktivitäten von Struktureinheiten durch und trifft auf dieser Grundlage Entscheidungen zur Erfüllung der der Einheit übertragenen funktionalen Aufgaben.
  6. Bietet die Organisation von Dienstleistungen für die Bevölkerung und die Erweiterung des Leistungsumfangs und führt die erforderlichen Massenaufklärungs-, Werbe- und Informationsarbeiten durch.
  7. Entwickelt und führt Aktivitäten durch, die darauf abzielen, Bankgeschäfte, bargeldlose Zahlungen, Transaktionen mit Wertpapieren und Devisen zu verbessern sowie eine wirksame Kreditpolitik sicherzustellen, den Bargeldumschlag zu reduzieren und maximale Gewinne zu erzielen.
  8. Organisiert die Einführung fortschrittlicher Technologien, Programme und Methoden in die Arbeit der Bankfiliale unter Berücksichtigung der Prognose der Entwicklung der Bank.
  9. Ergreift Maßnahmen zur Stärkung und Weiterentwicklung der materiellen und technischen Basis der Bankfiliale.
  10. Prüft und genehmigt gemäß dem festgelegten Verfahren die Entwurfs- und Kostenvoranschlagsdokumentation für den Bau und die Reparatur von Bürogebäuden.
  11. Sorgt für die rechtmäßige und ordnungsgemäße Verwendung der Gelder und des Eigentums der Bankfiliale, deren Leiter er ist.
  12. Schließt Geschäfts- und sonstige Verträge mit juristischen Personen und natürlichen Personen in der vorgeschriebenen Weise ab und stellt gegebenenfalls Ansprüche und Ansprüche gegenüber diesen Personen geltend.
  13. Genehmigt Handlungen zur Abschreibung von unbrauchbar gewordenem Vermögen und Inventar aus der Bilanz der Abteilung sowie von Verlusten, deren Einziehung aussichtslos ist, im Rahmen der von der Bank festgelegten Rechte.
  14. Führt Arbeiten durch, die darauf abzielen, Schäden in der Bankfiliale zu verhindern.
  15. Ergreift bei Bedarf Maßnahmen, um das Geld wiederzugewinnen und die Täter vor Gericht zu stellen.
  16. Gewährleistet die Sicherheit anvertrauter Gelder, Wertgegenstände und Dokumente.
  17. Trägt die persönliche Verantwortung für die Sicherheit der Wertgegenstände, die sich in einem speziellen Lagerraum (Lagerraum) der Bankfiliale befinden.
  18. Ergreift Maßnahmen, um die Räumlichkeiten der Bankfilialen mit Sicherheits- und Feuermeldern auszustatten.
  19. Organisiert die Abholung von Geld und Wertgegenständen.
  20. Bietet Buchhaltung und statistische Buchhaltung und Berichterstattung und liefert zuverlässige Informationen über die Aktivitäten der Bankfiliale.
  21. Verwaltet das Personal der Bankfiliale und sorgt für die notwendigen Arbeitsbedingungen für ihre Mitarbeiter.
  22. Führt repräsentative Funktionen außerhalb der Bankfiliale aus und sorgt für die Interaktion mit verschiedenen Strukturbereichen der Bank.
  23. Organisiert die Büroarbeit mit modernen Kommunikations- und Informationsübertragungsmitteln und sorgt für die Wahrung der Geschäftsgeheimnisse der Bank.
  24. Bietet Prüfung von Briefen, Anträgen und Beschwerden von Bürgern.

III. Rechte

Der Bankfilialleiter hat das Recht:

  1. Machen Sie sich mit den Beschlussentwürfen des Bankvorstands (Bankvorstand) und des Vorsitzenden der Bank über die Aktivitäten der Bankfiliale vertraut.
  2. Beteiligen Sie sich an der Diskussion von Fragen im Zusammenhang mit ihren offiziellen Aufgaben.
  3. Reichen Sie Vorschläge zur Verbesserung der Arbeit im Zusammenhang mit den in dieser Anleitung vorgesehenen Aufgaben zur Prüfung durch Ihren direkten Vorgesetzten ein.
  4. Im Rahmen seiner Kompetenzen informiert er seinen unmittelbaren Vorgesetzten über alle bei der Wahrnehmung seiner Amtspflichten festgestellten Mängel und unterbreitet Vorschläge zu deren Beseitigung.
  5. Dokumente im Rahmen ihrer Zuständigkeit unterzeichnen und indossieren.

IV. Eine Verantwortung

Der Filialleiter ist zuständig für:

  1. Für unsachgemäße Erfüllung oder Nichterfüllung ihrer in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen Amtspflichten – im Rahmen der durch die geltende Arbeitsgesetzgebung der Ukraine festgelegten Grenzen.
  2. Für Straftaten, die im Rahmen der Ausübung ihrer Tätigkeit begangen werden – im Rahmen der geltenden Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung der Ukraine.
  3. Für die Verursachung von Sachschäden – innerhalb der durch die geltende Arbeits- und Zivilgesetzgebung der Ukraine festgelegten Grenzen.

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