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Verantwortung des Arbeitnehmers im Bereich der Arbeitsbeziehungen und des Arbeitsschutzes. Arbeitsschutz Arbeitsschutz / Gesetzliche Grundlage für den Arbeitsschutz Es sollte betont werden, dass Arbeitnehmer streng genommen für die Nichterfüllung ihrer Arbeitspflichten, einschließlich der Arbeitsschutzpflicht, haftbar sind. Die Verantwortung der Mitarbeiter (Führungskräfte, Fachkräfte, Leistungsträger) ist integraler Bestandteil präventiver Maßnahmen im Bereich des Arbeitsschutzes und zielt darauf ab, die Effizienz der Arbeitsschutzarbeit zu steigern. Ein Arbeitnehmer, der gegen Arbeitsschutzbestimmungen verstößt, verstößt tatsächlich gegen die Bestimmungen des Arbeitsvertrags mit dem Arbeitgeber und muss entlassen werden, d.h. erleiden die schlimmste Strafe in einer Marktwirtschaft und Arbeitslosigkeit. „Warum ist es so streng?“ könnte ein russischer Arbeiter fragen, der immer noch in einer Atmosphäre nahezu völliger Verantwortungslosigkeit lebt. Und dafür, dass ein Arbeitnehmer, der bei der Arbeit seine Gesundheit und sein Leben riskiert, das Privateigentum eines anderen (!) riskiert (der Arbeitnehmer befindet sich für die Dauer der Arbeit im Rahmen eines Vertrags mit dem Arbeitgeber darin) - das Geld des Arbeitgebers, und Das ist das schrecklichste Verbrechen in der bürgerlichen Gesellschaft. Sie können nur Ihr eigenes Eigentum riskieren! Aus diesem Grund ist der Arbeitgeber bestrebt, den Arbeitnehmer, der gegen die Arbeitssicherheitsvorschriften verstößt, was zu erheblichen Verlusten führen kann, so schnell wie möglich loszuwerden, sofern er den Arbeitnehmer nicht selbst zu Verstößen gegen Sicherheitsvorschriften drängt. Warum braucht der Arbeitgeber es, wenn es viel einfacher ist, einen anderen, disziplinierteren und weniger unrentablen Arbeitnehmer zu finden? Die Verantwortung des Darstellers ist einfach – er ist nur für sich selbst verantwortlich. Abhängig von der Art und dem Ausmaß der Verstöße können gegen die Mitarbeiter disziplinarische, materielle, zivil-, verwaltungs- und strafrechtliche Haftung sowie soziale Sanktionen verhängt werden. Artikel 419 "Arten der Haftung für Verstöße gegen das Arbeitsrecht und andere Handlungen, die Normen des Arbeitsrechts enthalten“ des Kapitels 62 „Haftung für Verstöße gegen das Arbeitsrecht und andere Handlungen, die Normen des Arbeitsrechts enthalten“ des Arbeitsgesetzbuchs besagt, dass Personen, die sich des Verstoßes gegen Arbeitsgesetze und andere schuldig gemacht haben Handlungen, die Normen des Arbeitsrechts enthalten, unterliegen der disziplinarischen und finanziellen Haftung gemäß dem Arbeitsgesetzbuch und anderen Bundesgesetzen sowie der zivil-, verwaltungs- und strafrechtlichen Haftung gemäß den Bundesgesetzen. Die Verantwortung von Personen, die sich der Verletzung von Arbeitsschutzbestimmungen schuldig gemacht haben, ist nicht nur in Artikel 419 des Arbeitsgesetzbuchs, dem Gesetzbuch der Russischen Föderation über Ordnungswidrigkeiten (Artikel 41) und dem Strafgesetzbuch der Russischen Föderation (Artikel 143, 145, 216) geregelt , 217, 219, 236, 237). Das Wichtigste für die große Mehrheit der Arbeitnehmer, insbesondere der leitenden Angestellten, ist die disziplinarische Haftung. Bei der Begehung eines Disziplinarvergehens, also der schuldhaften Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäßen Erfüllung der ihm übertragenen Arbeitspflichten durch einen Arbeitnehmer, hat der Arbeitgeber das Recht, Folgendes anzuwenden Disziplinarmaßnahmen: 1) Bemerkung; 2) Verweis; 3) Kündigung aus angemessenen Gründen. Ausführende Mitarbeiter (Arbeiter), die gegen Arbeitssicherheitsregeln und -vorschriften, Arbeitssicherheitsanweisungen und sichere Arbeitspraktiken verstoßen, unterliegen der disziplinarischen Haftung als Verstoß gegen die Arbeitsdisziplin. Die Verweigerung oder Umgehung einer ärztlichen Untersuchung ohne triftigen Grund sowie die Weigerung eines Arbeitnehmers, sich während der Arbeitszeit einer Sonderschulung zu unterziehen oder Arbeitssicherheitsprüfungen zu bestehen, gilt als Verstoß gegen die Arbeitsdisziplin, wenn dies eine zwingende Voraussetzung für die Zulassung zur Arbeit ist. Die strafrechtliche Verantwortlichkeit eines Arbeitnehmers liegt vor, wenn seine Handlung fahrlässig zu einer schweren und mittelschweren Gesundheitsschädigung einer Person sowie zum Tod einer Person oder anderen schwerwiegenden Folgen bei Unfällen, Bränden usw. geführt hat. Die finanzielle Haftung des Arbeitnehmers liegt dann vor, wenn dem Arbeitgeber ein Schaden entsteht. Der Arbeitnehmer muss wissen, wofür und auf welcher Grundlage er bestraft wird. Die Strafe muss: objektiv und der Straftat angemessen sein; möglichst zeitnah (nach Ablauf von 45 Tagen nach der Tat ist die Wirksamkeit der Strafe praktisch gleich Null). Die Entwicklung von „Bestimmungen zur persönlichen Haftung bei Verstößen gegen Arbeitsschutzbestimmungen“ hat sich in russischen Unternehmen durchgesetzt. Ein gut ausgearbeitetes Dokument mit klaren Kriterien sowie Mechanismen, um es allen Mitarbeitern zur Kenntnis zu bringen und die ständige Überwachung des Standes des Arbeitsschutzes zu gewährleisten, ermöglichen eine Erhöhung des Arbeitsschutzniveaus. Es ist zu beachten, dass die Kriterien für verschiedene Kategorien von Arbeitnehmern (Leistungsträger, Fachkräfte, Führungskräfte) unterschiedlich sind. Die aktuelle Praxis zeigt, dass bei Verstößen eines Mitarbeiters gegen Arbeitsschutzbestimmungen und anschließender Bestrafung häufig (fast immer) Sanktionen gegen seinen Vorgesetzten verhängt werden. Autoren: Fainburg G.Z., Ovsyankin A.D., Potemkin V.I. Wir empfehlen interessante Artikel Abschnitt Arbeitsschutz: ▪ Rechtsgrundlage für den Arbeitsschutz ▪ Vibrations- und Vibrationsschutz ▪ Streitigkeiten über die Verletzung von Arbeitsschutzvorschriften Siehe andere Artikel Abschnitt Arbeitsschutz. Lesen und Schreiben nützlich Kommentare zu diesem Artikel. Neueste Nachrichten aus Wissenschaft und Technik, neue Elektronik: Kunstleder zur Touch-Emulation
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